(LTB); Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes vom 28.03
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Sächsisches Amtsblatt Son<strong>der</strong>druck Nr. 3 30. April 2012<br />
Inhalt<br />
Teil I: Technische Regeln für die Planung, Bemessung<br />
und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile<br />
Übersicht über die eingeführten Technischen Baubestimmungen<br />
Normen<br />
Richtlinien<br />
1 Technische Regeln zu Grundlagen <strong>der</strong> Tragwerksplanung<br />
und Einwirkungen<br />
2 Technische Regeln zur Bemessung und zur<br />
Ausführung<br />
2.1 Grundbau<br />
2.2 Mauerwerksbau<br />
2.3 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau<br />
2.4 Metall- und Verbundbau<br />
2.5 Holzbau<br />
2.6 Bauteile<br />
2.7 Son<strong>der</strong>konstruktionen<br />
3 Technische Regeln zum Brandschutz<br />
4 Technische Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz<br />
4.1 Wärmeschutz<br />
4.2 Schallschutz<br />
5 Technische Regeln zum Bautenschutz<br />
5.1 Schutz gegen seismische Einwirkungen<br />
5.2 Holzschutz<br />
6 Technische Regeln zum Gesundheitsschutz<br />
7 Technische Regeln als Planungsgrundlagen<br />
S 164<br />
Teil II: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und<br />
Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen<br />
und harmonisierten Normen nach <strong>der</strong><br />
Bauproduktenrichtlinie<br />
1 Anwendungsregelungen für Bauprodukte im Geltungsbereich<br />
von Leitlinien für europäische technische<br />
Zulassungen<br />
2 Anwendungsregelungen für Bausätze im Geltungsbereich<br />
von Leitlinien für europäische technische<br />
Zulassungen<br />
3 Anwendungsregelungen für Bauprodukte, für die<br />
europäische technische Zulassungen ohne Leitlinie<br />
erteilt werden<br />
4 Anwendungsregelungen für Bausätze, für die europäische<br />
technische Zulassungen ohne Leitlinie<br />
erteilt werden<br />
5 Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach<br />
harmonisierten Normen<br />
Teil III: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und<br />
Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen<br />
und harmonisierten Normen nach <strong>der</strong><br />
Bauproduktenrichtlinie im Geltungsbereich von<br />
Verordnungen nach § 17 Abs. 4 und § 21 Abs. 2<br />
SächsBO<br />
1 Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach<br />
harmonisierten Normen<br />
2 Anwendungsregelungen für Bauprodukte und<br />
Bausätze, für die europäische technische Zulassungen<br />
ohne Leitlinie erteilt werden