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(LTB); Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes vom 28.03

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Sächsisches Amtsblatt Son<strong>der</strong>druck Nr. 3 30. April 2012<br />

Inhalt<br />

Teil I: Technische Regeln für die Planung, Bemessung<br />

und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile<br />

Übersicht über die eingeführten Technischen Baubestimmungen<br />

Normen<br />

Richtlinien<br />

1 Technische Regeln zu Grundlagen <strong>der</strong> Tragwerksplanung<br />

und Einwirkungen<br />

2 Technische Regeln zur Bemessung und zur<br />

Ausführung<br />

2.1 Grundbau<br />

2.2 Mauerwerksbau<br />

2.3 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau<br />

2.4 Metall- und Verbundbau<br />

2.5 Holzbau<br />

2.6 Bauteile<br />

2.7 Son<strong>der</strong>konstruktionen<br />

3 Technische Regeln zum Brandschutz<br />

4 Technische Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz<br />

4.1 Wärmeschutz<br />

4.2 Schallschutz<br />

5 Technische Regeln zum Bautenschutz<br />

5.1 Schutz gegen seismische Einwirkungen<br />

5.2 Holzschutz<br />

6 Technische Regeln zum Gesundheitsschutz<br />

7 Technische Regeln als Planungsgrundlagen<br />

S 164<br />

Teil II: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und<br />

Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen<br />

und harmonisierten Normen nach <strong>der</strong><br />

Bauproduktenrichtlinie<br />

1 Anwendungsregelungen für Bauprodukte im Geltungsbereich<br />

von Leitlinien für europäische technische<br />

Zulassungen<br />

2 Anwendungsregelungen für Bausätze im Geltungsbereich<br />

von Leitlinien für europäische technische<br />

Zulassungen<br />

3 Anwendungsregelungen für Bauprodukte, für die<br />

europäische technische Zulassungen ohne Leitlinie<br />

erteilt werden<br />

4 Anwendungsregelungen für Bausätze, für die europäische<br />

technische Zulassungen ohne Leitlinie<br />

erteilt werden<br />

5 Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach<br />

harmonisierten Normen<br />

Teil III: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und<br />

Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen<br />

und harmonisierten Normen nach <strong>der</strong><br />

Bauproduktenrichtlinie im Geltungsbereich von<br />

Verordnungen nach § 17 Abs. 4 und § 21 Abs. 2<br />

SächsBO<br />

1 Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach<br />

harmonisierten Normen<br />

2 Anwendungsregelungen für Bauprodukte und<br />

Bausätze, für die europäische technische Zulassungen<br />

ohne Leitlinie erteilt werden

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