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FAQs (Häufig gestellte Fragen): - inlingua Kiel

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Liebe/r Interessent/-in!<br />

Wir haben Ihnen hiermit Informationen zur Berufsausbildung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/in<br />

zusammengestellt, die bereits viele Ihrer <strong>Fragen</strong> beantworten wird. Vielleicht bleibt jedoch noch einiges unbeantwortet.<br />

Wir empfehlen Ihnen daher, ein persönliches Beratungsgespräch mit der Schulleiterin und Inhaberin Anja Worm zu<br />

führen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.<br />

Ihr <strong>inlingua</strong> Sprachcenter<br />

Anja Worm<br />

Enthaltene Informationen:<br />

- <strong>FAQs</strong><br />

- Berufsbild des Fremdsprachenkorrespondenten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)<br />

- Erfahrungsberichte ehemaliger Absolventen<br />

- Hinweis zur steuerlichen Behandlung von Schulgeld<br />

- BAföG<br />

<strong>FAQs</strong> (<strong>Häufig</strong> <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong>):<br />

1. Kann ich mich auf die Zeiten im Muster Stundenplan verlassen?<br />

Nein, dafür ist dies nur ein Muster. Wir beginnen jeden Morgen um 8.30 Uhr und enden entweder um 12.05 Uhr oder<br />

um 14.10 Uhr. Alles andere bietet keine Verlässlichkeit.<br />

2. Sind die Ferienzeiten verlässlich?<br />

Ja, die Ferienzeiten stehen immer für ein Ausbildungsjahr fest.<br />

3. Wieso handelt es sich bei 24 Unterrichtsstunden pro Woche um eine Vollzeitausbildung?<br />

Sie erhalten zusätzlich zum Unterricht Hausaufgaben, deren Erledigung für den erfolgreichen Abschluss der<br />

Ausbildung unerlässlich sind. Wir setzen voraus, dass Sie sich dem Sprachstudium auch außerhalb des Unterrichts<br />

und der Hausaufgaben widmen, indem Sie fremdsprachliche Literatur lesen, DVDs bzw. ausländische Fernsehkanäle<br />

anschauen sowie jeden Tag eine deutschsprachige Zeitung lesen. Wir gehen von einem 38 bis 40 Wochenstunden-<br />

Studium aus.<br />

4. Kann ich nebenbei arbeiten?<br />

Dies ist eine Frage, die Sie nur selbst beantworten können, da die Belastbarkeit jedes Einzelnen sehr unterschiedlich<br />

ausfällt. Es ist sehr wahrscheinlich möglich, dass Sie – wie auch bei einem Studium – ein- bis zweimal pro Woche ein<br />

paar Stunden nebenbei arbeiten können. Sobald die Berufsausbildung allerdings in den Hintergrund rückt, wird es<br />

problematisch.<br />

5. Bekomme ich einen Schülerausweis?<br />

Ja. Bitte bringen Sie hierfür ein Foto mit. Sie erhalten dann im Sekretariat einen Ausweis. Auch bei Bus und Bahn<br />

können Sie Fahrpreisermäßigungen beantragen.<br />

<strong>inlingua</strong> Sprachcenter <strong>Kiel</strong>, Alter Markt 7, 24103 <strong>Kiel</strong>,<br />

Tel. (0431) 981 380, Fax (0431) 981 3820, E-Mail: info@<strong>inlingua</strong>-kiel.de, Web: www.<strong>inlingua</strong>-kiel.de


6. Gibt es Zwischenprüfungen?<br />

Ja, es werden je Semester (insgesamt gibt es 4 Semester) mehrere Klausuren geschrieben. Am Ende jedes<br />

Semesters erhalten Sie eine Zensurenübersicht über alle Leistungen. Zusätzlich werden Einzelgespräche geführt, so<br />

dass Sie zu jeder Zeit wissen, auf welchem Leistungsstand Sie stehen.<br />

7. Ist die IHK Prüfung „Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent in englischer Sprache“ optional?<br />

Ja, die Prüfung ist optional, jedoch sehr empfehlenswert. Viele unserer Absolventen legen die Prüfung zum/zur<br />

„Geprüfte/n Fremdsprachenkorrespondenten/in in englischer Sprache“ ab, um sich besonders für die Bereiche<br />

Verwaltung, Konsulate und Botschaften mit einer öffentlich rechtlichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer<br />

zusätzlich zu qualifizieren. Für die Bewerbung in der freien Wirtschaft ist unser Abschlusszeugnis bei nationalen und<br />

internationalen Unternehmen anerkannt. Sie sichern sich jedoch mit einem IHK Abschluss zusätzlichen Vorteil<br />

gegenüber anderen Bewerbern, die dies nicht vorweisen können.<br />

8. Was benötige ich für die IHK Prüfung?<br />

Nach dem 2. Jahr der Ausbildung haben Sie sich automatisch für die Zulassung für die IHK Prüfung qualifiziert.<br />

Zusätzlich müssen Sie 120 Anschläge pro Minute auf der Tastatur nachweisen können. Wir empfehlen Ihnen dringend,<br />

vor oder während der Ausbildung das „Blindschreiben“ zu üben. Den Nachweis erhalten Sie dann durch uns nach<br />

einer kurzen Schreibprüfung. Sie können das Tastaturschreiben im Selbststudium einfach mittels Handbuch bzw.<br />

Internet oder aber in einem VHS Kurs erlernen, wenn Sie es noch nicht beherrschen sollten.<br />

9. Wie hoch ist die Durchfallquote?<br />

Wir haben eine sehr geringe Durchfallquote. Wir sind immer bemüht, alle unsere Schüler zu unterstützen und zu<br />

fördern. Voraussetzung für das gute Abschneiden bei der Prüfung ist jedoch, dass Sie regelmäßig zum Unterricht<br />

kommen, Hausaufgaben zuverlässig erledigen und den Stoff wiederholen und lernen.<br />

10. Was bedeutet „Idiomatik“?<br />

Idiomatik befasst sich mit Idiomen. Idiome sind sprachliche Besonderheiten/Wortgefüge oder Redewendungen, die<br />

sich nicht aus der Bedeutung der Einzelwörter ableiten lassen. Die Idiomatik ist ein wichtiger Bestandteil einer jeder<br />

Sprache.<br />

11. Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?<br />

Während man beim Übersetzen immer einen schriftlichen Text vorliegen hat, handelt es sich bei beim Dolmetschen<br />

um eine mündliche Tätigkeit, bei der immer mindestens drei Personen zugegen sind: ein Dolmetscher und mindestens<br />

zwei weitere Personen, die sich untereinander sprachlich nicht verständigen können.<br />

12. Lerne ich Simultan-Dolmetschen?<br />

Nein. Unter Simultan-Dolmetschen versteht man „zeitlich gleichzeitiges Dolmetschen“, d.h. während eine Person<br />

spricht, wird das Gesprochene GLEICHZEITIG z.B. ins Deutsche transferiert. Sie lernen Konsekutiv-Dolmetschen,<br />

d.h. nacheinander folgendes Dolmetschen. Beispiel Verhandlungssituation: Ein englischsprachiger Lieferant erläutert<br />

dem Kunden die Lieferzeiten in ein bis zwei Sätzen. Der Dolmetscher hört genau zu und gibt den genauen Inhalt des<br />

Gesagten für den Kunden auf Deutsch wieder.<br />

13. Was lernt man in Handelskunde?<br />

Handelskunde umfasst den Bereich des Im- und Exports. Beispiele: Versand, Frachtpapiere, Auslandszahlungen,<br />

Incoterms, Versicherungen etc. Sie benötigen hier detailliertes Wissen, um z.B. Briefe aufzusetzen oder<br />

kaufmännische Dinge zu bearbeiten. Es ist für Ihren späteren Beruf unerlässlich.<br />

<strong>inlingua</strong> Sprachcenter <strong>Kiel</strong>, Alter Markt 7, 24103 <strong>Kiel</strong>,<br />

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14. Was lernt man in Office Management?<br />

Wenn Sie später einmal ein Büro leiten, benötigen Sie dafür allerlei Handwerkszeug. Dazu gehört unter anderem das<br />

Organisieren und Planen von diversen Aufgaben, Geschäftsreisen und Veranstaltungen, der professionellen Umgang<br />

mit Kunden und Mitarbeitern, vielfältige Assistenzaufgaben, Umgang mit Journalisten oder auch die Kenntnis von<br />

vielerlei Vorschriften und Gesetzen. Sie lernen also das Handwerkszeug, um später in einem Büro erfolgreich zu<br />

arbeiten bzw. dieses auch zu leiten.<br />

15. Was lerne ich in den Skills Programmen?<br />

In den Skills Programmen lernen Sie, sich am Telefon professionell zu verhalten und in der fremden Sprache zu<br />

präsentieren. Außerdem ist ein interkulturelles Training Teil des Programms.<br />

16. Ist ein Praktikum in der Ausbildung vorgesehen?<br />

Ja, es ist ein vierwöchiges Betriebspraktikum im 3. Semester vorgesehen. Wir stellen Ihnen eine große Anzahl von<br />

entsprechenden Adressen und Tipps zur Verfügung. Die Bewerbung um den Praktikumsplatz erfolgt in<br />

Eigenverantwortung.<br />

17. Was sind „Soft Skills“ und wieso sind sie so wichtig?<br />

Es handelt sich hierbei um Kompetenzen im zwischenmenschlichen Bereich oder auch um persönliche Fähigkeiten<br />

wie Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Organisationstalent. Es sind Kompetenzen, die nicht im Abschlusszeugnis<br />

stehen. Soft Skills sind für den Berufsalltag von größter Bedeutung und entscheidend für Ihren späteren Erfolg.<br />

18. Bekomme ich BAföG?<br />

Maßgeblich für den positiven Bescheid ist das Einkommen Ihrer Eltern/Mutter/Vater. Sie sollten möglichst frühzeitig<br />

einen Antrag stellen, denn die Bearbeitungszeiten können mitunter drei Monate und mehr betragen. Wir füllen Ihnen<br />

das Formblatt 2 gern aus, das Sie von dem Amt für Ausbildungsförderung zusammen mit Ihrem Antrag erhalten.<br />

Achtung: Das 30. Lebensjahr dürfen Sie noch nicht vollendet haben.<br />

19. Was heißt „Schüler-BAföG“?<br />

Im Unterschied zum Studenten-BAföG muss das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden, d.h. es handelt sich um<br />

einen Zuschuss und nicht um ein Darlehen.<br />

20. Gibt es weitere Fördermöglichkeiten, wenn ich nicht förderungswürdig nach BAföG bin?<br />

Ja, es gibt über die KfW Förderbank die Möglichkeit einen Bildungskredit zu beantragen. Dieser Kredit ist<br />

einkommens-unabhängig und kann zusätzlich zum BAföG ausgezahlt werden. Weitere Infos hierzu finden Sie in der<br />

Broschüre „Bildungskredit für Schüler und Studierende“. Außerdem erhalten Ihre Eltern weiterhin Kindergeld in voller<br />

Höhe und können bis zu 30% des Schulgelds von der Steuer (max. € 5.000 pro Jahr) absetzen. Dazu kommen noch<br />

Fahrpreisermäßigungen bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben. Unter Umständen kann die Ausbildung auch durch die<br />

Bundesagentur für Arbeit oder durch die Deutsche Rentenversicherung finanziert werden.<br />

20. Haben Sie weitere <strong>Fragen</strong>?<br />

Die Inhaberin Anja Worm beantwortet Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch alle Ihre <strong>Fragen</strong> und die Ihrer<br />

Eltern. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen persönlichen Beratungstermin.<br />

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Die Tätigkeit eines Fremdsprachenkorrespondenten<br />

(Quelle: Arbeitsagentur)<br />

Fremdsprachenkorrespondenten beherrschen in der Regel zwei Fremdsprachen. Sie arbeiten in export- und/oder<br />

importorientierten Handels- oder Produktionsunternehmen. Sie managen kaufmännische Vorgänge, die sich aus den<br />

Auslandskontakten einer Firma ergeben.<br />

Sie können in Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche tätig sein, etwa in export- oder<br />

importorientierten Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen. International ausgerichtete<br />

Interessenvertretungen sowie internationale Organisationen bieten weitere Beschäftigungsmöglichkeiten. In den<br />

unterschiedlichsten Sprachen verfassen Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen den Schriftverkehr<br />

sowie sonstige Dokumente in einer Zielsprache. Sie übertragen wirtschafts- und handelssprachliche Texte, seien es<br />

Handelsbriefe, Lieferscheine, Anzeigen, Rechnungen, Bestätigungen oder wichtige Zolldokumente, Gutachten bzw.<br />

Verträge. Routineschriftwechsel bearbeiten sie selbstständig, ansonsten orientieren sie sich z.B. an schriftlichen<br />

Vorlagen, Diktatvorgaben oder Stichworten in der Ausgangssprache. Stets beachten sie die jeweiligen Formvorschriften<br />

und Gestaltungspraktiken, die im Land der Zielsprache gelten und lesen Schriftsätze vor der Weitergabe Korrektur. Sie<br />

übersetzen auch eingehende fremdsprachige Briefe und andere Unterlagen. Dabei übernehmen sie oft auch gleichzeitig<br />

kaufmännische Aufgaben. Außerdem bearbeiten sie fremdsprachige<br />

Formulare, füllen Vordrucke für die zollrechtliche Abwicklung oder fremdsprachige Rechnungen aus. Zudem<br />

übernehmen sie allgemeine Büro- und Sachbearbeitungsaufgaben: Sie sorgen für die Büroorganisation der<br />

fremdsprachigen Korrespondenz, bauen Ablagen, Dateien, Datenbanken für fremdsprachige Texte und Vorgaben bzw.<br />

Standards für Textbausteine auf. Schließlich geben sie auch selbst fremdsprachige Texte in Datenverarbeitungsgeräte<br />

ein und gehen mit Übersetzungshilfsprogrammen und fremdsprachigen Rechtschreibprüfungen um. Daneben<br />

übernehmen sie einfache Dolmetschertätigkeiten, z.B. bei Geschäftsverhandlungen und sonstigen Besprechungen in<br />

einer Fremdsprache oder bei Firmenpräsentationen etwa auf internationalen Messen. International ausgerichtete<br />

Interessenvertretungen sowie internationale Organisationen bieten weitere Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

Die Ausbildung<br />

Fremdsprachenkorrespondent/in ist eine landesrechtlich oder durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelte<br />

schulische Ausbildung an Berufsfachschulen .<br />

Die Ausbildung dauert 1 bis 3 Jahre. In Bayern kann durch einen zusätzlichen einjährigen Aufbau-Ausbildungsgang ein<br />

weiterer berufsqualifizierender Abschluss als staatlich geprüfte/r Euro-Korrespondent/in erworben werden.<br />

Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Abweichend davon wird in Sachsen die Hochschulreife<br />

vorausgesetzt. Eine Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt.<br />

Korrespondenz<br />

In der Regel üben sie dabei sachbearbeitende und Sekretariatstätigkeiten aus. Meist beherrschen sie neben ihrer<br />

Muttersprache mindestens noch zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift. Sie verfügen über gute Kenntnisse der<br />

Alltagssprache, der kaufmännischen Fachsprache und nach Einarbeitung auch der branchenspezifischen Fachsprache.<br />

Selbstverständlich arbeiten sie mit modernen Text- und Datenverarbeitungsgeräten. Auch Stenografiekenntnisse<br />

können von Vorteil sein.<br />

Dolmetschen<br />

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen haben häufig Kundenkontakte, z.B. am Telefon. Mit<br />

ausländischen Gesprächspartnern sprechen sie dabei in deren Muttersprache. Bei Geschäftsverhandlungen und<br />

Besprechungen übernehmen sie einfache Dolmetscheraufgaben. Auch Übersetzungen gehören zu ihren Aufgaben: Sie<br />

übersetzen z.B. Geschäftsbriefe und andere wirtschafts- oder unternehmensbezogene Texte wie Prospekte, Berichte<br />

und Zeitungsartikel. Bisweilen sind auch umfangreichere fremdsprachige Texte (z.B. Protokolle, Listen,<br />

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Bedienungsanleitungen) zu erfassen oder Korrektur zu lesen.<br />

Einsatzmöglichkeiten<br />

Wenn sie in Vertriebs- und Exportabteilungen arbeiten, beantworten sie Anfragen, werten Ausschreibungen aus und<br />

erstellen ggf. Angebote, ziehen Erkundigungen über die Kreditwürdigkeit von Kunden ein, verbuchen Aufträge und<br />

überwachen Liefertermine. Im Bereich des Exportversands holen sie Angebote von Transportunternehmen ein, buchen<br />

Frachtraum und überwachen die Abwicklung des Versands. Dabei erstellen sie die benötigten Dokumente wie<br />

Luftfrachtbriefe, Spediteurübernahmebescheinigungen oder Packlisten. Sie fertigen Rechnungen und Lieferscheine an<br />

und erledigen zum Teil auch die im Zusammenhang mit einer Exportsendung anfallenden Zollformalitäten.<br />

In Kundendienst- und in Einkaufsabteilungen formulieren sie beispielsweise fremdsprachige Beschwerden oder<br />

Mängelrügen oder schreiben und beantworten Zahlungsaufforderungen. Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Sekretariat.<br />

Hier bearbeiten sie unter anderem die aus- und eingehende Post, fassen Notizen, Vermerke und Protokolle ab, treffen<br />

Verabredungen, koordinieren Termine und arrangieren Geschäftsreisen.<br />

Branchen im Einzelnen<br />

Als Fremdsprachenkorrespondent/in kann man in nahezu allen Wirtschaftszweigen arbeiten, z.B.:<br />

• Bau, Architektur<br />

• Chemie, Pharmazie, Kunststoff<br />

• Elektro<br />

• Fahrzeugbau, -instandhaltung<br />

• Handel<br />

• Hotel, Gaststätten, Tourismus<br />

• IT, DV, Computer<br />

• Kunst, Kultur, Sport, Freizeit<br />

• Management, Beratung, Recht, Steuern<br />

• Medien, Informationsdienste<br />

• Metall, Maschinenbau, Feinmechanik, Optik<br />

• Textil, Bekleidung, Leder<br />

• Transport, Verkehr<br />

• Verbände, Organisationen, Interessenvertretungen<br />

• Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung<br />

Arbeitsorte<br />

Im Büro erledigen sie zahlreiche Aufgaben am Computer, z.B. Die Pflege von Datenbanken oder das Schreiben von<br />

Geschäftsbriefen. Auch in Besprechungszimmern haben sie zu tun. Gelegentlich halten sie sich auch in Messehallen<br />

auf, um zu dolmetschen und organisatorische Aufgaben zu übernehmen.<br />

Ausbildungsvergütung<br />

Die Ausbildung zum/zur Fremdsprachenkorrespondenten/-in ist eine schulische Ausbildung, für die keine Vergütung<br />

gezahlt wird.<br />

Ausbildungskosten<br />

Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten. Außerdem können<br />

Anmeldegebühren und Prüfungsgebühren anfallen. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien und Fachliteratur.<br />

Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an. Die Höhe der Gebühren<br />

kann unterschiedlich sein.<br />

Vielfältige Interessensgebiete<br />

• Interesse an fremden Sprachen und Kulturen (bei der Kommunikation an die Gepflogenheiten und Sprachen<br />

des anderen Landes anpassen)<br />

• Neigung zu sprachbezogener kommunikativer Tätigkeit (z.B. Vorträge, Berichte und Verträge übersetzen; bei<br />

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Besprechungen dolmetschen)<br />

• Neigung zu kundenorientierter Tätigkeit (z.B. Firmenkunden betreuen; bei Besprechungen dolmetschen)<br />

• Neigung zu schriftlicher Tätigkeit (z.B. fremdsprachliche Texte schreiben, Geschäftskorrespondenz erstellen)<br />

• Neigung zu Bürotätigkeiten (z.B. sachbearbeitende und Sekretariatstätigkeiten ausüben)<br />

• Neigung zu kaufmännischem Denken (z.B. beim Bearbeiten von Import- und Exportaufträgen mitwirken;<br />

Rechnungen anfertigen)<br />

Beispielhafter Tagesablauf Fremdsprachenkorrespondent<br />

8:00 - 9:00 Uhr: Rechnungen sortieren<br />

In der Früh ist meine erste Aufgabe, die Rechnungen an unsere Kunden zu überprüfen und die richtigen<br />

Ausfuhrbescheinigungen dazuzulegen. Außerdem kommt noch eine Kopie des Luftfrachtbriefs dazu, auf Englisch heißt<br />

das Air Waybill (AWB). Die meisten Formulare sind auf Englisch mit den entsprechenden Fachausdrücken, deshalb<br />

muss ich immer genau prüfen, ob alles richtig eingetragen ist.<br />

9:00 - 9:45 Uhr: Anlieferbelege überprüfen und ablegen<br />

Danach schaue ich die Rückläufer durch. Das sind ebenfalls Kopien des Luftfrachtbriefs, auf denen die Airline, also die<br />

Fluggesellschaft bestätigt, dass sie die Fracht angenommen hat, die wir versenden wollen. Wenn alles korrekt ist, lege<br />

ich sie in den entsprechenden Ordnern ab.<br />

9:45 - 13:00 Uhr: Kundenanfragen per E-Mail beantworten<br />

Jetzt gehe ich meine Mails durch. Wir bekommen viele Anfragen von Kunden aus dem In- und Ausland, die ich dann auf<br />

Englisch oder manchmal auch auf Spanisch beantworten kann. Wenn die Kunden wissen wollen, wo ihre Sendung<br />

gerade ist oder wie die Flugzeiten sind, frage ich auch mal bei den Airlines nach, bevor ich eine E-Mail beantworte.<br />

Wenn ich meine E-Mails soweit fertig habe, mache ich erstmal eine Stunde Mittagspause!<br />

13:00 - 14:00 Uhr: Sicherheitserklärungen überprüfen<br />

Nach der Pause überprüfe ich die Sicherheitserklärungen, die wir von den Kunden brauchen, bevor wir ihre Waren<br />

verschicken dürfen. Wenn sie vollständig und richtig ausgefüllt vorliegen, lasse ich sie unterschreiben und gebe die<br />

Daten online beim Luftfahrt-Bundesamt ein. Das Luftfahrt-Bundesamt ist neben der Überprüfung von<br />

Luftfahrtunternehmen z.B. auch für die Zulassung von Fracht-Versendern zuständig. Morgen kann ich dann<br />

nachschauen, ob das Bundesamt eine Freigabe erteilt hat.<br />

14:00 - 15:30 Uhr: Formulare für Sendungen fertig machen<br />

Wenn wir unsere Sendungen auf die Reise schicken, sind natürlich auch Papiere dabei, die auf Deutsch und Englisch<br />

genau beschreiben, was drin ist. Deshalb überprüfe ich noch mal, dass die Formulare richtig ausgefüllt sind, füge den<br />

AWB dazu und mache die Sendung versandfertig.<br />

15:30 - 17:00 Uhr: Mit Kunden telefonieren<br />

Zum Schluss stehen noch einige Telefonate mit Kunden an. Hier muss ich mich auf meine Englisch-Kenntnisse<br />

verlassen können, da es bei einem Gespräch schwer ist, schnell mal ein Wort nachzuschlagen. Aber die Fachsprache<br />

ist mir mittlerweile schon geläufig, sodass ich gar kein Problem habe<br />

Einige unserer Kunden wollen ihre Waren unfrei ins Ausland versenden, d.h., der Empfänger muss die Transportkosten<br />

übernehmen. Da muss ich natürlich nachfragen, ob die Empfänger auch bereit sind, für die Sendungen zu bezahlen.<br />

Dabei informiere ich sie auch darüber, was genau und wie viel geliefert werden soll.<br />

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Erfahrungsberichte ehemaliger Absolventen<br />

Abgangsjahrgang 2008<br />

Jens:<br />

„Ich arbeite seit 01.01.2009 in einer Anwaltskanzlei in Berlin. In der Kanzlei arbeiten mehrheitlich Rechtsanwälte; ich<br />

arbeite jedoch als Assistent für einen Patentanwalt. Ich bin quasi zuständig für normale Sekretariatsarbeiten als auch für<br />

die Korrespondenz mit (ausländischen) Kollegen und Mandanten – alles im Zusammenhang mit Patent- und<br />

Markenrecht. Dies ist teilweise sehr interessant, da man von bestimmten Erfindungen erfährt, die evt. in naher Zukunft<br />

patentiert werden und tatsächlich von Bedeutung sein könnten.“<br />

Caroline:<br />

„Ich bin zur Zeit in Hildesheim und studiere, wie ja auch damals geplant, Internationale Kommunikation und Übersetzen<br />

mit den Sprachen Englisch und Spanisch. Ich bin jetzt im zweiten Semester und das Studium macht mir Spaß. Am<br />

meisten freue ich mich auf mein Auslandssemester. Ab September werde ich für ein halbes Jahr in Granada sein. Mir ist<br />

in diesen zwei Semestern oft bewusst geworden, dass ich viel mitnehmen konnte und wir wirklich auf einem hohen<br />

Niveau gearbeitet haben. Das hilft mir jetzt oft weiter. Das betrifft sowohl Vokabelwissen aber auch allgemeines Wissen<br />

wie z.B. über Wirtschaft oder Länder Lateinamerikas.“<br />

Kira:<br />

„Ich arbeite hier in Bilbao in einem Transportunternehmen.“<br />

Inga:<br />

„In Honduras habe ich als Projektmanagerin für Mesoamerica Travel S.A gearbeitet.“<br />

Anmerkung: Inga arbeitet jetzt für das <strong>inlingua</strong> Sprachcenter Lübeck.<br />

Anna:<br />

„Ich bin, wie geplant, auf Teneriffa, lebe mit meiner kleinen Familie in einer wunderschönen Stadt im Norden, Puerto de<br />

la Cruz. Ich arbeite in einem 4 Sterne Hotel als Rezeptionistin, übernehme aber auch Sekretärinnenfunktionen, wie zum<br />

Beispiel Faxe und Emails von deutschen und englischen Gästen beantworten, Hotelbewertungen übersetzen, helfe also<br />

der Direktion mit der Auslandskorrespondenz.“<br />

Kim Nena:<br />

„Ich wohne jetzt seit Oktober in Barcelona und arbeite seit Anfang des Jahres in einer Versicherungsagentur unter<br />

deutscher Leitung. Da es sich bei unseren Kunden um Deutsche, Spanier aber auch um englischsprachige Personen<br />

handelt, kann ich die bei <strong>inlingua</strong> erworbenen Sprachkenntnisse in jedem Fall anwenden.“<br />

Anna:<br />

„Ich mache jetzt ein duales Studium. Meine Ausbildung zur Hotelfachfrau mache ich im Seehotel Großherzog von<br />

Mecklenburg in Boltenhagen, das Studium, BWL mit Schwerpunkt Tourismus, in Lübeck. Macht viel Spaß, vor allem die<br />

Theoriephasen. Vielleicht bewerbe ich mich nach dem Studium bei einem großen Kreuzfahrer.“<br />

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Steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld<br />

Absetzbar sind 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro, das der Steuerpflichtige für ein Kind, für<br />

das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat, für dessen Besuch einer<br />

Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des<br />

Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Voraussetzung ist, dass die Schule in einem<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den<br />

Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und die Schule zu einem von dem zuständigen<br />

inländischen Ministerium eines Landes, von der Kultusministerkonferenz der Länder oder von einer<br />

inländischen Zeugnisanerkennungsstelle anerkannten oder einem inländischen Abschluss an einer<br />

öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-,<br />

Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt. Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-,<br />

Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem<br />

Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich. Der Besuch einer Deutschen Schule im Ausland steht dem<br />

Besuch einer solchen Schule gleich, unabhängig von ihrer Belegenheit. Der Höchstbetrag nach Satz 1 wird für<br />

jedes Kind, bei dem die Voraussetzungen vorliegen, je Elternpaar nur einmal gewährt.“<br />

Eltern bekommen für ihre volljährigen Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden und auswärtig<br />

untergebracht sind, einen so genannten Ausbildungsfreibetrag von bis zu 924 Euro pro Jahr gewährt. Bis 2001<br />

wurde dieser Ausbildungsfreibetrag grundsätzlich auch für minderjährige und auswärtig untergebrachte Kinder<br />

gewährt worden. Die seit 2001 geltende Beschränkung auf volljährige Kinder ist nach einem Urteil des<br />

Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (AZ: 2 K 1797/05) allerdings verfassungsgemäß. Mit dem Urteil wurden die<br />

Klagen von Eltern zurückgewiesen, deren minderjährige Kinder wegen ihrer besonderen Begabung ein<br />

entsprechen ausgerichtetes Internat besucht hatten. Nachdem das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen<br />

wollte, sahen die Eltern sich in ihren Grundrechten verletzt und zogen vor Gericht. Die Richter konnten<br />

allerdings keine Verletzung der Grundrechte erkennen. Sie sahen die Ungleichbehandlung von minder- und<br />

volljährigen Kindern dadurch als gerechtfertigt an, dass volljährige Kinder in aller Regel auswärtig studieren<br />

würden, minderjährige Kinder jedoch meist bei den Eltern wohnen würden und dadurch keine Kosten<br />

entstünden, die der Ausbildungsfreibetrag abdecken soll.<br />

Schüler-BAföG<br />

Wer hat Anspruch auf Schüler-BAföG?<br />

Auszubildende, die zu Ausbildungsbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schüler an allgemeinbildende<br />

Schulen<br />

Schüler an Fachschulen, die ohne vorher abgeschl. Berufsausbildung besucht werden können oder Berufsfachschulen<br />

(die beide mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und deren Ausbildungsdauer mindestens 2 Schuljahre<br />

beträgt) haben Anspruch auf einen sehr geringen Förderbetrag, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen(Höchstsatz:<br />

278€) Sollte dies nicht der Fall sein, so besteht ein Anspruch auf BAföG, wenn der Schulweg vom Elternhaus aus zu<br />

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weit ist, die Schüler verheiratet sind oder waren oder sie einen eigenen Haushalt haben und eigene Kinder betreuen<br />

müssen. Bei nicht erfüllten Voraussetzungen gibt es einen geringeren Förderbetrag. Höchstsatz hier ebenfalls: 519€<br />

Die Höhe des BAföGs ist unter anderem abhängig von folgenden Faktoren:<br />

- Einkommen der Eltern<br />

- Eigenes Einkommen<br />

- Eigenes Vermögen<br />

Elternunabhägiges BAföG:<br />

Ein Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht dann,<br />

- wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder sie im Ausland leben und dort rechtlich oder tatsächlich<br />

gehindert sind, Unterhalt im Inland zu leisten<br />

- wenn die Ausbildungsförderung für den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs geleistet wird,<br />

- wenn die Auszubildenden bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben<br />

(und ausnahmsweise trotz dieses Umstands gefördert werden)<br />

- wenn die Auszubildenden bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon fünf Jahre erwerbstätig gewesen sind,<br />

nachdem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben<br />

- wenn die Auszubildenden vor Beginn des Ausbildungsabschnitts eine zumindest dreijährige<br />

berufsqualifizierende Ausbildung absolviert haben und anschließend mindestens drei Jahre erwerbstätig waren<br />

(eine kürzere Ausbildung kann durch eine entsprechend längere Erwerbstätigkeit kompensiert werden, wenn<br />

insgesamt mindestens sechs Jahre erreicht werden; umgekehrt gilt dies nicht: auch bei einer Ausbildung von<br />

mehr als drei Jahren muss anschließend noch eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Jahren nachgewiesen<br />

werden).<br />

Die letzten beiden Punkte gelten nur, wenn der Schüler sich während der Erwerbstätigkeit selbst unterhalten konnte. Zu<br />

diesen Zeiten zählen unter anderem der Wehr- und Zivildienst<br />

Weitere Informationen:<br />

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/<br />

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php BAföG Hotline: 800 - 223 63 41 (gebührenfrei)<br />

Stand: August 2010 (ohne Gewähr)<br />

<strong>Kiel</strong>, Februar 2012<br />

<strong>inlingua</strong> Sprachcenter <strong>Kiel</strong>, Alter Markt 7, 24103 <strong>Kiel</strong>,<br />

Tel. (0431) 981 380, Fax (0431) 981 3820, E-Mail: info@<strong>inlingua</strong>-kiel.de, Web: www.<strong>inlingua</strong>-kiel.de

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