03.10.2013 Aufrufe

Schmerzensgeld - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag

Schmerzensgeld - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag

Schmerzensgeld - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gehirnschädigung nach einem schweren Schädelhirntrauma mit multiplen Kontusionsblutungen;<br />

Schädelbasisfraktur mit Liquorleck; Gesichtsverletzung (Le-Fort-III-Fraktur);<br />

Oberschenkelfraktur sowie Handfrakturen. Der 33-jährige Verletzte war vier Monate<br />

stationär. Als Dauerschaden blieb zurück: Wesensveränderung; Intensivpflegefall; Rollstuhl;<br />

Neurologische Ausfallerscheinungen; Sprachstörung. Zu dem verhältnismäßig<br />

geringen <strong>Schmerzensgeld</strong>kapital wurde noch eine <strong>Schmerzensgeld</strong>rente i.H.v. monatlich<br />

€ 153,– zugesprochen. OLG Oldenburg, Urteil v. 7. 5. 01 –15 U 6/01 € 122.710,–<br />

Gehörschaden (hier: "geringgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit mit Tinnitus" [=<br />

Pfeiftonhören] nach nicht rechtzeitig erkannter Mittelohrentzündung). Zudem: minimale<br />

Funktionseinschränkung des linksseitigen Gesichtsnervs [vgl. Gesichtsnervlähmung].<br />

36-jähriger Mann. Arzthaftung: Diagnosefehler/Verkennung einer Mittelohrentzündung.<br />

Dauerschaden: Schwerhörigkeit und Tinnitus. OLG Düsseldorf, Urteil v. 2. 11. 00 – 8 U<br />

125/99 € 5.122,–<br />

Gehörschaden/Hörverlust rechts 20% und links 10% sowie "nicht sehr belastender Tinnitus"<br />

(= Pfeiftonhören). Keine Angaben zur Person. Dauerschaden: Gehörverlust wie oben<br />

beschrieben. Ursache: Platzen eines Airbags. OLG Hamm, Urteil v. 23. 10. 00 – 13 U 76/00 € 3.579,–<br />

Haar. Fehlerhafte Dauerwellenbehandlung. Das Kopfhaar wurde "verfilzt und strohig"<br />

und im nassen Zustand "gummiartig". Die Klägerin musste daraufhin "ihr Kopfhaar<br />

vollständig abschneiden lassen". Die Betroffene, eine Gaststätteninhaberin, musste 17<br />

Wochen eine Perücke tragen, worin das Gericht [zutreffend] eine „erhebliche<br />

Beeinträchtigung“ sah.<br />

AG Frankfurt, Urteil v. 26. 11. 1992 – 32 c 2810/91 – 84 € 1.533,–<br />

Haarverletzung. Der betroffenen Universitätsdozentin brachen nach einem Friseurbesuch<br />

mit Dauerwellenbehandlung und Färbung sämtliche Haare unmittelbar an der Haarwurzel<br />

ab, sodass sie über einen längeren Zeitraum eine Perücke tragen musste, was das Gericht<br />

als erhebliche Beeinträchtigung wertete. OLG Köln, Urteil v. 7. 1. 00 – 19 U 62/99 € 1.534,–<br />

Halsverletzung, Halsschlagaderverletzung (hier: „Rissstellen in der inneren Gefäßhaut<br />

der Halsschlagader“ mit „Einschränkung der Blutdurchströmung“; „extreme“ Emboliegefahr!)<br />

Es kam zu "zwei leichten Schlaganfällen" mit sensomotorischer Halbseitenlähmung.<br />

Frau. 32 Tage stationär. Längere ambulante Behandlung. Halskrause. Starke<br />

Depressionen. Die Nierenquetschung und Sehstörungen verheilten. Dauerschaden:<br />

Motorikstörungen links. LG Coburg, Urteil v. 5. 10. 1994 – 2 O 749/92 € 12.782,–<br />

Handverletzung (hier: schwere Hohlhandverletzung mit Arteriendurchtrennung,<br />

Nervverletzung, Blutgefäßdurchtrennung, Sehnendurchtrennung und dauernde<br />

Sensibilitätsstörung und Berührungsempfindlichkeitsminderung). 9-jähriges Kind. 7 Tage<br />

stationär. Gesamtheilbehandlungsdauer: 2 Monate. Dauerschaden: MdE 5%. Kein<br />

Keyboardspiel, kein Judo. Explosion einer Glasflasche! OLG Koblenz, Urteil v. 11. 5. 01 –<br />

10 U 838/00 € 5.112,–<br />

Herzverletzung durch einen fest mit der Herzwand verwachsenen Venenkatheter, der<br />

nach einer Herzoperation im Körper des Klägers zurückgelassenen worden war.<br />

39-jähriger Mann. Arzthaftung (hier: Behandlungsfehler wegen versäumter Längenkontrolle<br />

bei Venenkatheterextraktion). 2 erfolglose Entfernungsversuche! OLG Düsseldorf,<br />

Urteil v. 17. 12. 98 – 8 U 170/97 € 20.451,–<br />

Hüftfraktur, schwere Hüftverletzung (hier: Hüftluxation links mit Hüftgelenkpfannenfraktur<br />

in Form einer Pfannenrandfraktur und Nervverletzung [Nervus tibialis]); HWS-<br />

Syndrom und Schädelhirntrauma. Mann (Motorradfahrer). 8 Tage stationär. MdE 6<br />

Monate 100 %. Bis auf weiteres 15 %. Mögliche Dauerfolge: Belastungsbeeinträchtigung,<br />

Bewegungsbeeinträchtigung linke Hüfte. LG Münster, Urteil v. 8. 11. 01 – 12 o 421/00 € 20.451,–<br />

HWS-Syndrom 2.Grades und Gehirnerschütterung bei Frau, jedoch mit nachfolgender<br />

Halbseitensymptomatik, Schwindel, Gehbehinderung als Folge einer Konversionssymptomatik.<br />

17 Tage stationär. Konversionsneurosebedingte Halbseitensymptomatik. OLG<br />

Hamm, Urteil v. 21. 8. 00 – 6 U 149/99 € 5.112,–<br />

HWS-Syndrom bei bestehender Schwangerschaft. Beeinträchtigung des Hochzeitstages.<br />

Frau. Die Schwangere verunglückte mit der Hochzeitskutsche. Der Hochzeitstag entfiel<br />

damit nahezu völlig. Bewertung mit DM 3.000,– (für das verletzte Brautpaar insges.)<br />

zusätzlich. LG Görlitz, Urteil v. 25. 10. 00 – 4 O 116/00 € 2.300,–<br />

Rechtst|i|pps 4/9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!