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Schmerzensgeld - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag

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Oberschenkelamputation nach einer "großflächigen Oberschenkeltrümmerfraktur mit<br />

einem großen Knochendefekt". Schultergelenksprengung; Fingerfrakturen (Fingertrümmerfrakturen<br />

an drei Fingern) bei 19-jährigem Mann. Lebensgefahr! Intensivstation.<br />

6 Operationen. Dauerschaden. Gravierend: Es kann keine Prothese getragen werden!<br />

Starke Angstzustände. LG Meiningen, Urteil v. 13. 6. 01 – 3 O 1467/00 € 92.032,–<br />

Oberschenkelfraktur (hier: Oberschenkelhalsfraktur; Falschgelenkbildung; Hüftendoprothese<br />

und Beinverkürzung um 1 cm.) bei 60-jähriger Frau. 17 Tage stationär. Es kam zur<br />

Falschgelenkbildung im Hüftgelenkbereich, sodass ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt<br />

werden musste. Dauerschaden: Gehbehinderung. OLG Hamm, Urteil v. 8. 9. 99 – 13 U<br />

45/99 € 15.338,–<br />

Oberschenkelfraktur (hier: Oberschenkeltrümmerfraktur mit Weichteilschäden) und<br />

Unterarmfraktur bei 19-jährigem Mann. 9 Wochen stationär, "jahrelange" ambulante<br />

Behandlung. Dauerschaden: Funktionsbeeinträchtigung des Beines um 1/7; erhebliche<br />

Einschränkungen beim Sport. OLG Hamm, Urteil v. 23. 8. 00 – 13 U 73/00 € 20.451,–<br />

Penisverletzung/Genitalverletzung (hier: Penisverletzung in Form einer Genitalprellung<br />

und Genitalschürfung mit posttraumatischer Phimosebildung, die einer operativen<br />

Korrektur bedurfte). LG Limburg, Urteil v. 23. 11. 1993 – 2 o 260/93 € 4.600,–<br />

Persönlichkeitsrechtsverletzung (hier: Darstellung des Klägers in dem "vorwiegend an<br />

homosexuelles Publikum" gerichteten Reiseführer "Gay Guide". Der Kläger wurde dabei<br />

zudem "leicht bekleidet mit eindeutig erotischem, sexuellem Bezug" gezeigt).<br />

Angehender Sportlehrer. "Der Verleger muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen,<br />

dass Anzeigenveröffentlichungen nicht in Rechte Dritter eingreifen.". AG<br />

Charlottenburg, Urteil v. 16. 6. 98 – 8 C 82/98 € 2.556,–<br />

Persönlichkeitsrechtsverletzung (hier: Presseveröffentlichung in Illustrierten. Unter<br />

der Überschrift "8 Männer, die der DDR kein Glück brachten" wurde der Kläger<br />

diffamiert, er habe sich fälschlich als Wunderheiler geriert und seine Kunden betrogen.)<br />

Das Gericht bezeichnete den Artikel zutreffend als "eine schwere Verletzung des<br />

Persönlichkeitsrechts". Der Kläger sei "einem Millionenpublikum regelrecht vorgeführt<br />

worden".<br />

OLG Karlsruhe, Urteil v. 25. 11. 1994 – 14 U 67/94 € 5.112,–<br />

Persönlichkeitsrechtsverletzung, schwere (hier: Ehrverletzung durch Veröffentlichung<br />

von nicht für den eingesetzten Zweck gemachten Nacktfotos auf dem Titelblatt einer<br />

Sex-Zeitschrift neben der Überschrift "7 Tipps für den Mega-Orgasmus"), bei Frau. Die<br />

Veröffentlichung erfolgte ohne Einverständnis und hatte eine nachhaltige Rufschädigung<br />

zur Folge. Der Genugtuungs- und Präventionsgedanke standen im Vordergrund.<br />

OLG Hamm, Urteil v. 3. 3. 97 – 3 U 132/96 € 10.225,–<br />

Querschnittlähmung (hier: Paraplegie nach Brustwirbelberstungsfraktur [12 BW];<br />

komplette Beinlähmung, Mastdarm- und Blasenlähmung, "Sensibilität für alle Qualitäten<br />

erloschen".) bei 29-jähriger Frau. Dauerschaden: Rollstuhl, regelm. Katheterisierung.<br />

"Diese Beeinträchtigungen sind im Alter von 29 Jahren hoch zu veranschlagen." LG<br />

Heilbronn, Urteil v. 24. 11. 98 – 2 O 2084/97<br />

Querschnittlähmung (hier: Paraplegie; Komplette, sensomotorische Querschnittlähmung<br />

unterhalb des Rückenmarksegmentes TH4 mit völliger Mastdarm- und Blasenlähmung) bei<br />

Mann. Erhöhung um weitere DM 30.000,– wegen extremer Regulierungsverzögerung (die<br />

Krankenversicherung zahlte 4 Jahre "keinen einzigen Pfennig"). Neben dem <strong>Schmerzensgeld</strong>kapital<br />

wurde noch eine <strong>Schmerzensgeld</strong>rente i.H.v. monatlich € 200,– zugesprochen.<br />

Das <strong>Schmerzensgeld</strong> fiel relativ gering aus, da dem Verletzten wegen seiner Mithaftung<br />

von ca. 20 % ein entsprechender Abzug gemacht wurde. LG Aachen, Urteil v. 23. 2. 00 – 4<br />

O 270/96<br />

Querschnittlähmung (hier: Tetraplegie, sensibel inkomplette, motorisch komplette<br />

Tetraplegie unterhalb C VI [also unterhalb des 6. Halswirbels] mit Mastdarm- und<br />

Blasenlähmung; gerade Letztere wurde zutreffend vom Kl. als "Entwürdigung"<br />

dargestellt!) bei 37-jährigem Mann. Mehrfache stationäre Aufenthalte. Dauerschaden:<br />

Intensivpflegefall; keine Möglichkeit einen Rollstuhl selbst zu bewegen! Nur kurzes<br />

Sitzen. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> war Gegenstand eines gerichtlich geschlossenen Vergleichs.<br />

LG Konstanz, Urteil v. 31. 7. 98 – 2 O 155/98<br />

€ 184.065,–<br />

€ 130.379,–<br />

€ 255.645,–<br />

Rechtst|i|pps 6/9

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