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Schmerzensgeld - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag

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<strong>Akademische</strong> <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Verlag</strong><br />

<strong>Schmerzensgeld</strong> –<br />

eine Urteilssammlung von A bis Z<br />

Hinweis: Wann und wie Sie <strong>Schmerzensgeld</strong> bekommen, können Sie in unserem »Rechtstipps«-<br />

Beitrag in Gruppe 3 b/2 nachlesen.<br />

Aids (hier: HIV-Infektion nach Verabreichung eines infizierten Blutgerinnungsmittels) bei<br />

9-jährigem Kind. Das LG stellte fest, dass der sehr junge Kläger höchstwahrscheinlich<br />

keine Möglichkeit haben wird, ein erfülltes Leben zu führen. Soziale Isolation. Hoher<br />

Leidensdruck. Neben dem <strong>Schmerzensgeld</strong>kapital wurde noch eine <strong>Schmerzensgeld</strong>rente<br />

von monatlich € 127,– zuerkannt. LG Bonn, Urteil v. 2. 5. 1994 – 9 O 323/93 € 153.381,–<br />

Aidsinfektion. Die 45-jährige Patientin eines Krankenhauses wurde infolge eines groben<br />

Behandlungsfehlers des Arztes mit einer bereits gebrauchten Spritze behandelt und<br />

infizierte sich dadurch mit Aids und Hepatitis C! Das Landgericht Frankfurt (Urteil v.<br />

28. 7. 1999 – 2/14 O 497/97) sprach ihr ein <strong>Schmerzensgeld</strong> von umgerechnet<br />

€ 153.388,– zu. € 153.388,–<br />

Aidsverdacht. Ein Polizeibeamter, der bei einer Verhaftung vom Festgenommenen in<br />

die Hand gebissen wurde und infolgedessen 12 Tage dienstunfähig war, erhielt hierfür<br />

und wegen des Verdachtes – und der sich daraus ergebenden Ängste – sich mit Aids<br />

infiziert zu haben, ein <strong>Schmerzensgeld</strong> von umgerechnet 1.534 € vom Amtsgericht<br />

Ibbenbühren (Urteil v. 23. 11. 1999 – 13 C 258/98) zugesprochen. € 1.534,–<br />

Angstzustände mit Albträumen nach unmittelbarer Bedrohung mit einer »täuschend«<br />

echt aussehenden Schreckschusspistole, die der Beklagte der Klägerin an den Hals<br />

setzte und mehrfach drohte, er werde sie »abknallen«.<br />

Kein Wegfall der Genugtuungsfunktion wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe,<br />

wenn der Täter eine vorsätzliche Rechtsgutverletzung begangen hat! OLG Celle, Urteil<br />

v. 26. 1. 1994 – 9U 185/92 € 2.045,–<br />

Augenverletzung nach Laserbehandlung bei 49-jährigem Mann. Es können Bilder nur<br />

noch »aus unmittelbarer Nähe und undeutlich« wahrgenommen werden. Arzthaftung:<br />

Behandlungsfehler. Dauerschaden: Erhebliche Sehbehinderung. Kein Autofahren;<br />

regelmäßig Augentropfenbehandlung u.a.! OLG Düsseldorf, Urteil v. 11. 11. 99 – 8 U<br />

184/98 € 20.451,–<br />

Augenverletzung (hier: Totalerblindung. Das rechte Auge wurde entfernt. Auch auf dem<br />

linken Auge keine Sehkraft mehr! »Der Verlust jeglicher visueller Erkenntnis- und Erlebnisfähigkeit<br />

... gebietet bereits ... einen hohen <strong>Schmerzensgeld</strong>-Sockelbetrag«) bei 3-jährigem<br />

Kind. 39 Tage stationär, später erneut stationär. Mehrere Operationen. Dauerschaden:<br />

Totalerblindung. Ursache: Explosion einer Limonadenflasche. Regulierungsverzögerung!<br />

Neben dem <strong>Schmerzensgeld</strong>kapital wurde noch eine <strong>Schmerzensgeld</strong>rente i.H.v. monatlich<br />

€ 255,– zugesprochen. OLG Frankfurt (LG Hanau), Urteil v. 21. 2. 996 – 23 U 171/95<br />

€ 255.645,–<br />

© 2008 Postfach 10 10 61 Telefon 0621/8 62 62 62 info@rechtstipps.de<br />

68001 Mannheim Telefax 0621/8 62 62 63 www.rechtstipps.de 1/9


Bagatellverletzung (hier: »Herzrasen und erhöhter Puls sowie kurzfristige Schlaflosigkeit«)<br />

bei Frau. Die Klägerin wurde von einem Hund angesprungen. Die oben genannten<br />

Beeinträchtigungen sah das AG zutreffend nicht als »erheblichen Krankheitszustand« an<br />

und wies die Klage ab. AG Mosbach, Urteil v. 13. 8. 99 – 2 C 266/99 € 0,–<br />

Bagatellverletzung (HWS-Distorsion »mit Muskelverspannung und Schmerzhaftigkeit«.<br />

Bei einer einmaligen ambulanten Behandlung „wurden Salbenmittel verordnet“) bei<br />

Frau. Kein <strong>Schmerzensgeld</strong>, da »geringfügige Verletzung ohne wesentliche<br />

Beeinträchtigung ihrer Lebensführung und ohne Dauerfolgen«. AG Dorsten, Urteil v.<br />

22. 8. 1994 – 14 C 117/94 € 0,–<br />

Bagatellverletzungen (hier: »Bagatelldistorsion der Halswirbelsäule« [leichtestes HWS-<br />

Syndrom] im Sinne einer »leichten Zerrung der Nackenmuskulatur«.) bei Frau. Kein<br />

<strong>Schmerzensgeld</strong>, Bagatellverletzung: »Höchstens 1 Woche « ... »vorübergehender<br />

Einfluss auf das Allgemeinbefinden.« AG Schwerin, Urteil v. 8. 11. 00 – 13 C 2145/99 € 0,–<br />

Bauchverletzung (hier: tiefe Stichverletzung in die linke Bauchseite) bei 24-jährigem<br />

Mann (Polizeimeister). 2 Wochen stationär. Operation mit entsprechender<br />

Narbenbildung als Dauerschaden. Unfallursache: Vorsätzliche<br />

Körperverletzung/Messerstich. Diese bereits ältere Gerichtsentscheidung wäre heute –<br />

infolge der allgemeinen Erhöhung der <strong>Schmerzensgeld</strong>er – mit ca. € 3.500,–<br />

abgeschlossen worden. LG Berlin, Urteil v. 6. 6. 1991 – 20 O 78/91 € 2.556,–<br />

Bauchverletzung in Form einer »stark entstellenden wulstartigen, schiefen Narbe«<br />

[Entstellung] als Folge einer Blinddarmentfernung mit Pararektalschnitt (statt<br />

Wechselschnitt) bei 20-jähriger Frau. Arzthaftung (hier: Aufklärungspflichtverletzung<br />

bzgl. unterschiedlicher Operationsmethoden bei Blinddarmoperation). Dauerschaden:<br />

Entstellende Bauchnarbe. AG Geilenkirchen, Urteil v. 15. 6. 00 – 2 C 136/98 € 1.533,–<br />

Bauchverletzung/stumpfes Bauchtrauma mit Darmverletzung (hier: Dünndarmperforation),<br />

zweiseitiger ausgedehnter Milzriss sowie Prellungen und Zerrungen. Keine<br />

Angaben zur Person. »Viele Operationen und Krankenhausaufenthalte«. Dauerschaden:<br />

Schwere Bauchraumverwachsungen, Gehbehinderung in Form einer Gangbildveränderung.<br />

OLG Hamm, Urteil v. 17. 1. 1 – 13 U 101/00 € 30.677,–<br />

Beckenfraktur (hier: Beckenringfraktur mit »Aussprengung eines<br />

symphysengelenknahen Knochenfragmentes«) sowie Gehirnerschütterung anlässlich<br />

Gefälligkeitsfahrt unter Freunden. Mann (»junger Mann«). 15 Tage stationär. MdE 34<br />

Tage 100 %. Dauerschaden: Hüftschmerzen nach sportlicher Belastung; kein Laufsport<br />

möglich. OLG Hamm, Urteil v. 3. 3. 98 – 27 U 185/97 € 4.090,–<br />

Beckenfraktur/Hüftverletzung (hier: »doppelte vordere und hintere Beckenringfraktur«<br />

[beids. Beckenringfraktur] sowie als mittelbare Unfallfolge eine Leistenfraktur mit<br />

Leistennerventfernung und Lymphknotenentfernung.). 49-jähriger Mann. 10 Wochen<br />

stationär; 3 Operationen, komplizierte Heilbehandlung. Nach vier Monaten Steigerung<br />

der Beweglichkeit. MdE 8 Monate 100%. Dauerschaden: Bewegungseinschränkung.<br />

OLG Hamm, Urteil v. 15. 12. 99 – 13 U 116/99 € 20.451,–<br />

Blutergüsse – »ca. 5 x 5cm großes Hämatom« – am Bein. Frau. Sie musste nach einem<br />

leichten Motorradunfall einen Tag mit Krücken gehen. Da sie am Unfall zu einem Drittel<br />

mit schuld war, wurde das <strong>Schmerzensgeld</strong> noch entsprechend gekürzt. AG Forchheim,<br />

Urteil v. 25. 11. 98 – 1 C 870/98 € 102,–<br />

Brustamputation. Der Klägerin wurden nacheinander beide Brüste wegen Brustkrebsverdachts<br />

abgenommen. Der Verdacht konnte jedoch ex post mangels Befundsicherung<br />

nicht bestätigt werden. 30-jährige Frau. Arzthaftung ("die mangelnde Beweismöglichkeit<br />

eines Untersuchungsfehlers [geht] nicht zu Lasten der Patientin"). Befundsicherungspflichtverstoß!<br />

Dauerschaden. OLG Hamm, Urteil v. 12. 12. 01 – 3 U 119/00-<br />

€ 127.882,–<br />

Brustbeinfraktur. Mann. Brustbeinfraktur/HWS. Eine fünf Wochen später erfolgte 2.<br />

Brustbeinfraktur ist – laut OLG – nicht zweifelsfrei dem ersten Unfall zuzuordnen.<br />

<strong>Schmerzensgeld</strong> laut OLG »im oberen Bereich«. OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 11. 12. 01 -<br />

17 U 128/00<br />

Ellenbogen- / Unterarmfraktur. Der arbeitslose Verletzte erlitt eine Radiusköpfchenfraktur<br />

am linken Ellenbogen, eine Kopfplatzwunde und eine Gehirnerschütterung und<br />

war infolgedessen 6 Tage im Krankenhaus und weitere 14 Tage in ambulanter Behandlung.<br />

€ 3.067,–<br />

Zudem trug er einen leichten Dauerschaden in Form einer geringfügigen Ellenbogenstreckhemmung<br />

davon. OLG Hamm, Urteil v. 24. 3. 00 – 9 U 117/99 € 2.556,–<br />

Rechtst|i|pps 2/9


Ellenbogenverletzung (hier: Ellenbogenluxation, dorso-lateral mit Nervverletzung<br />

[Läsion des Ulnarisnerves/Unterarmnervlähmung] durch die es zu "zeitweiligen<br />

Taubheitsgefühlen in der rechten Hand" kommt. Handgelenkverletzung. Frau. 14 Tage<br />

stationär. Dauerschaden: "Eine leichte Bewegungseinschränkung mit gelegentlichen<br />

Belastungsschmerzen." LG Berlin, Urteil v. 21. 4. 98 - 20 O 328/97 € 2.556,–<br />

Fernwirkungsschaden/Schock (hier: Depressionen und Erschöpfungszustände. Noch am<br />

Unfalltage – ihre Tochter war mit tödlichen Folgen von einem Bus überfahren worden –<br />

musste die Klägerin mit beruhigenden Medikamenten versorgt werden). Frau. Nachricht<br />

über den Unfalltod der Tochter. Infolge einer Kur – ca. 6 Monate später – besserte sich<br />

der Zustand. Den Verlust des Kindes hat sie jedoch nicht verarbeitet. LG Oldenburg,<br />

Urteil v. 10. 5. 1995 – 4 S 1115/94 € 3.067,–<br />

Fingerverletzung/Handverletzung (hier: mehrfacher Fingergliedverlust, linke Hand.<br />

"Die Hand wurde so schwer verletzt, dass die oberen Glieder des kleinen Fingers, des<br />

Ringfingers und des Mittelfingers amputiert werden mussten" [Fingeramputation]). 2jähriges<br />

Kind (Mädchen). 11 Tage stationär. Dauerschaden: Entstellung der linken Hand.<br />

Gebrauchsbeeinträchtigung. Produkthaftungsfall: Griff in einen Aktenvernichter<br />

[Reißwolf].<br />

BGH, Urteil v. 18. 5. 99 – VI ZR 192/98 € 12.782,–<br />

Freiheitsentziehung durch rechtswidrige Einweisung und Unterbringung eines 22-Jährigen<br />

in einer geschlossenen Psychiatrie für die Dauer von 9 Jahren! Der Kläger erlitt u. a.<br />

physische und psychische Schäden auch durch Medikamentengabe. Während des<br />

neunjährigen Freiheitsentzuges wurden dem Kläger insges. 2,3 kg Neuroleptika verabreicht!<br />

Arzthaftung wegen Falschbegutachtung. LG Marburg, Urteil v. 19. 7. 95 – 5 O 33/90<br />

€ 255.645,–<br />

Fußfraktur (hier: Mittelfußtrümmerfraktur rechts, die nachfolgend zu einer Senkfußhaltung<br />

mit Abknickung und in der Folge zu schmerzhafter Sehnenreibung führte).<br />

Mädchen (Schülerin). Erhöhend: "länger anhaltende Schmerzen" und langfristig "Verzicht<br />

auf sportliche Aktivitäten". Ursache: Reitsportunfall, Tierhalterhaftung. LG Berlin,<br />

Urteil v. 29. 2. 00 – 20 O 615/99 € 2.556,–<br />

Fußfrakturen (hier: beids. Fersenbeinfraktur sowie Fußwurzelfraktur links); Angst, von<br />

der Mutter in fremder Umgebung zurückgelassen zu werden. 8-jähriges Kind. Wurde versehentlich<br />

in Behördenraum eingeschlossen, sprang aus 4 1/2 Metern in den Hof. Für<br />

"längere Zeit" Rollstuhl und Gehkrücken; geringes Verschulden der Beklagten. LG Hanau,<br />

Urteil v. 29. 6. 01 – 2 S 151/2001 € 3.579,–<br />

Fußfrakturen (hier: beidseitige Fußfraktur in Form einer verschobenen Innenknöchelfraktur<br />

rechts und einer Fersenbeinfraktur am linken Bein) sowie zahlreiche Schürfwunden.<br />

Frau. „Etwas mehr als 1 Monat“ stationär. 3 Aufenthalte. Lang andauernde<br />

Schmerzen. Regulierungsverzögerung. OLG Köln, Urteil v. 26. 4. 1995 – 2 U 161/94 € 20.451,–<br />

Fußverletzung (hier: "erhebliche Schmerzen ... mit Taubheitsgefühlen und Sensibilitätsstörungen"<br />

nach kunstfehlerhafter Behandlung einer Innenknöchelverletzung. Der<br />

Beklagte trennte den Nervus tibialis [Nervverletzung]). Mann. Arzthaftung (Grober<br />

Behandlungsfehler. "Die Neutrotomie des Nervus tibialis ist zur Behandlung der von<br />

einem Tarsalttunnelsyndrom" ausgehenden Schmerzen kontraindiziert!). OLG Köln,<br />

Urteil v. 21. 12. 98 – 5 U 165/97 € 17.895,–<br />

Gallenverletzung; bei einer fehlerhaft vorbereiteten Exstirpation der Gallenblase kam<br />

es zu einer Durchtrennung des Hauptgallenganges [Ductus choledochus]. Infolgedessen<br />

litt die Kl. unter Depressionen, Schlafstörungen, Ängsten. Frau. Arzthaftung (hier:<br />

Grober Behandlungsfehler wegen Unterlassung einer röntgenologischen Abklärung vor<br />

einer Gallenblasenoperation). Subjektiver Dauerschaden: Depressionen u. a. OLG<br />

Brandenburg, Urteil v. 10. 3. 99 – 1 U 54/98 € 15.338,–<br />

Gebärmutterverlust und sog. "Totaloperation". Zur Verletzung kam es infolge eines<br />

kunstfehlerhaften Ziehens an der Nabelschnur. 22-jährige Frau. Arzthaftung (hier:<br />

Geburtshilfefehler/Behandlungsfehler beim Versuch die Plazenta abzulösen; aber nur<br />

geringes ärztl. Verschulden). Zeitweise bestand Lebensgefahr! OLG München, Urteil<br />

v. 27. 1. 1994 – 1 U 2040/93<br />

Gehirnerschütterung und Schürfwunde sowie HWS-Syndrom, Prellungen (hier: beids.<br />

Knieprellungen). Der Verletzte war zwei Tage im Krankenhaus und musste anschließend<br />

€ 15.338,–<br />

für weitere zwei Tage eine Schanz'sche Krawatte tragen sowie eine Salbenbehandlung<br />

erdulden. Keine Dauerfolgen. OLG Karlsruhe, Urteil v. 23. 3. 01 – 10 U 263/00- € 1.022,–<br />

Rechtst|i|pps 3/9


Gehirnschädigung nach einem schweren Schädelhirntrauma mit multiplen Kontusionsblutungen;<br />

Schädelbasisfraktur mit Liquorleck; Gesichtsverletzung (Le-Fort-III-Fraktur);<br />

Oberschenkelfraktur sowie Handfrakturen. Der 33-jährige Verletzte war vier Monate<br />

stationär. Als Dauerschaden blieb zurück: Wesensveränderung; Intensivpflegefall; Rollstuhl;<br />

Neurologische Ausfallerscheinungen; Sprachstörung. Zu dem verhältnismäßig<br />

geringen <strong>Schmerzensgeld</strong>kapital wurde noch eine <strong>Schmerzensgeld</strong>rente i.H.v. monatlich<br />

€ 153,– zugesprochen. OLG Oldenburg, Urteil v. 7. 5. 01 –15 U 6/01 € 122.710,–<br />

Gehörschaden (hier: "geringgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit mit Tinnitus" [=<br />

Pfeiftonhören] nach nicht rechtzeitig erkannter Mittelohrentzündung). Zudem: minimale<br />

Funktionseinschränkung des linksseitigen Gesichtsnervs [vgl. Gesichtsnervlähmung].<br />

36-jähriger Mann. Arzthaftung: Diagnosefehler/Verkennung einer Mittelohrentzündung.<br />

Dauerschaden: Schwerhörigkeit und Tinnitus. OLG Düsseldorf, Urteil v. 2. 11. 00 – 8 U<br />

125/99 € 5.122,–<br />

Gehörschaden/Hörverlust rechts 20% und links 10% sowie "nicht sehr belastender Tinnitus"<br />

(= Pfeiftonhören). Keine Angaben zur Person. Dauerschaden: Gehörverlust wie oben<br />

beschrieben. Ursache: Platzen eines Airbags. OLG Hamm, Urteil v. 23. 10. 00 – 13 U 76/00 € 3.579,–<br />

Haar. Fehlerhafte Dauerwellenbehandlung. Das Kopfhaar wurde "verfilzt und strohig"<br />

und im nassen Zustand "gummiartig". Die Klägerin musste daraufhin "ihr Kopfhaar<br />

vollständig abschneiden lassen". Die Betroffene, eine Gaststätteninhaberin, musste 17<br />

Wochen eine Perücke tragen, worin das Gericht [zutreffend] eine „erhebliche<br />

Beeinträchtigung“ sah.<br />

AG Frankfurt, Urteil v. 26. 11. 1992 – 32 c 2810/91 – 84 € 1.533,–<br />

Haarverletzung. Der betroffenen Universitätsdozentin brachen nach einem Friseurbesuch<br />

mit Dauerwellenbehandlung und Färbung sämtliche Haare unmittelbar an der Haarwurzel<br />

ab, sodass sie über einen längeren Zeitraum eine Perücke tragen musste, was das Gericht<br />

als erhebliche Beeinträchtigung wertete. OLG Köln, Urteil v. 7. 1. 00 – 19 U 62/99 € 1.534,–<br />

Halsverletzung, Halsschlagaderverletzung (hier: „Rissstellen in der inneren Gefäßhaut<br />

der Halsschlagader“ mit „Einschränkung der Blutdurchströmung“; „extreme“ Emboliegefahr!)<br />

Es kam zu "zwei leichten Schlaganfällen" mit sensomotorischer Halbseitenlähmung.<br />

Frau. 32 Tage stationär. Längere ambulante Behandlung. Halskrause. Starke<br />

Depressionen. Die Nierenquetschung und Sehstörungen verheilten. Dauerschaden:<br />

Motorikstörungen links. LG Coburg, Urteil v. 5. 10. 1994 – 2 O 749/92 € 12.782,–<br />

Handverletzung (hier: schwere Hohlhandverletzung mit Arteriendurchtrennung,<br />

Nervverletzung, Blutgefäßdurchtrennung, Sehnendurchtrennung und dauernde<br />

Sensibilitätsstörung und Berührungsempfindlichkeitsminderung). 9-jähriges Kind. 7 Tage<br />

stationär. Gesamtheilbehandlungsdauer: 2 Monate. Dauerschaden: MdE 5%. Kein<br />

Keyboardspiel, kein Judo. Explosion einer Glasflasche! OLG Koblenz, Urteil v. 11. 5. 01 –<br />

10 U 838/00 € 5.112,–<br />

Herzverletzung durch einen fest mit der Herzwand verwachsenen Venenkatheter, der<br />

nach einer Herzoperation im Körper des Klägers zurückgelassenen worden war.<br />

39-jähriger Mann. Arzthaftung (hier: Behandlungsfehler wegen versäumter Längenkontrolle<br />

bei Venenkatheterextraktion). 2 erfolglose Entfernungsversuche! OLG Düsseldorf,<br />

Urteil v. 17. 12. 98 – 8 U 170/97 € 20.451,–<br />

Hüftfraktur, schwere Hüftverletzung (hier: Hüftluxation links mit Hüftgelenkpfannenfraktur<br />

in Form einer Pfannenrandfraktur und Nervverletzung [Nervus tibialis]); HWS-<br />

Syndrom und Schädelhirntrauma. Mann (Motorradfahrer). 8 Tage stationär. MdE 6<br />

Monate 100 %. Bis auf weiteres 15 %. Mögliche Dauerfolge: Belastungsbeeinträchtigung,<br />

Bewegungsbeeinträchtigung linke Hüfte. LG Münster, Urteil v. 8. 11. 01 – 12 o 421/00 € 20.451,–<br />

HWS-Syndrom 2.Grades und Gehirnerschütterung bei Frau, jedoch mit nachfolgender<br />

Halbseitensymptomatik, Schwindel, Gehbehinderung als Folge einer Konversionssymptomatik.<br />

17 Tage stationär. Konversionsneurosebedingte Halbseitensymptomatik. OLG<br />

Hamm, Urteil v. 21. 8. 00 – 6 U 149/99 € 5.112,–<br />

HWS-Syndrom bei bestehender Schwangerschaft. Beeinträchtigung des Hochzeitstages.<br />

Frau. Die Schwangere verunglückte mit der Hochzeitskutsche. Der Hochzeitstag entfiel<br />

damit nahezu völlig. Bewertung mit DM 3.000,– (für das verletzte Brautpaar insges.)<br />

zusätzlich. LG Görlitz, Urteil v. 25. 10. 00 – 4 O 116/00 € 2.300,–<br />

Rechtst|i|pps 4/9


HWS-Syndrom einfacher Art bei Mann. Minderung der Erwerbsfähigkeit für die Dauer<br />

von 10 Tagen ohne Intensitätsangabe. Nach 10 Tagen wurden lediglich noch "geringe<br />

Restbeschwerden" festgestellt. AG Limburg, Urteil v. 19. 6. 01 – 4 C 405/01 € 255,–<br />

HWS-Syndrom mit "Muskelhartspann" und folgenloser Ausheilung nach "8 bis 10 Wochen"<br />

bei Mann. 3 Wochen Schanz'sche Krawatte. 6 Tage "bettlägrig". Eine Differenzgeschwindigkeit<br />

"unter 7 km/h schließt das Auftreten einer HWS-Distorsion nicht schlechthin aus".<br />

LG Limburg, Urteil v. 7. 9. 01 – 8 S 11/01 € 1.022,–<br />

HWS-Syndrom mit Muskelverspannungen und Druckschmerz. Mann. 10 Tage Beschwerden,<br />

12 x Krankengymn.; "Liegt ein Auffahrunfall vor, ist Haftungsgrund der Körperverletzung<br />

gegeben ... Eingriff in die körperliche Befindlichkeit genügt". LG Lübeck, Urteil v.<br />

8. 6. 00 – 1 S 19/00 € 383,–<br />

HWS-Syndrom bei 30-jähriger Frau (Lehrerin), die das Gericht als "relativ geringfügige<br />

Verletzung, die nicht einmal das Tragen einer Schanz'schen Krawatte erforderlich<br />

machte", bezeichnete. Arbeitsunfähig für die Dauer von 4 Tagen, eine Minderung der<br />

Erwerbsfähigkeit zu 50 % für die Dauer von 19 Tagen. Erhöhend:<br />

Urlaubsbeeinträchtigung, der Unfall geschah in den Sommerferien. AG Hannover, Urteil<br />

v. 20. 3. 98 – 508 C 7828/97 € 639,–<br />

HWS-Syndrom, die das Gericht etwas widersprüchlich als "leichtgradig ... mit maximal<br />

ein Jahr resultierenden Verletzungsfolgen" bezeichnete. Frau. 1 Tag stationär,<br />

Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von 14 Tagen und Minderung der Erwerbsfähigkeit in<br />

Höhe von 20 % wegen Kopfschmerzen für die Dauer von 50 Wochen, Brachialgie u. a.<br />

Beschwerden. OLG Hamm, Urteil v. 4. 8. 99 – 13 U 107/95 € 2.045,–<br />

HWS-Syndrom, schweres (hier: Nackenschmerzen, Rotationsbeeinträchtigung, Taubheit<br />

in drei Fingern, Schwindelgefühle, Kopfschmerzen, Kiefergelenkbeschwerden). Frau.<br />

Extreme Heilungsverzögerung. Beschwerdedauer: "fast siebeneinhalb Jahre". Mindernd:<br />

"Psychische Prädisposition" der Klägerin. OLG Köln, Urteil v. 26. 7. 01 – 7 U 188/99 € 10.225,–<br />

Knieverletzung (hier: Knieprellung mit Bluterguss) bei Mann. Eine ambulante<br />

Behandlung. 14 Tage arbeitsunfähig. Heilungsverlauf nach ärztlichen Angaben<br />

"komplikationslos".<br />

AG Mettmann, Urteil v. 6. 11. 01 21 C 179/01 € 306,–<br />

Knieverletzung/Kniescheibenverletzung (hier: Kniescheibentrümmerfraktur mit Kniescheibenverlust,<br />

subtotale Kniegelenkeinsteifung rechts; Spitzfußstellung im Sprunggelenk<br />

mit Kraftminderung im rechten Bein) bei 58-jähriger Frau. 28 Wochen stationär!<br />

Dauerschaden: Kniescheibenentfernung; deutliche Gehbehinderung, Stehbehinderung,<br />

Belastungsbeschwerden. Erwerbsunfähig ohne Prozentangabe. OLG Braunschweig, Urteil<br />

v. 8. 5. 00 – 6 U 54/99 € 28.121,–<br />

Knieverletzung/Meniskusverletzung (hier: schwere Außenmeniskusverletzung) bei<br />

junger Frau. Langwierige Heilbehandlung mit mehrfachen stationären Aufenthalten.<br />

Dauerschaden: Gehbehinderung, Sportbehinderung. Verschlimmerungstendenz.<br />

OLG Koblenz, Urteil v. 21. 6. 99 – 12 U 565/98 € 35.790,–<br />

Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung (hier: ärztlich attestierte Beeinträchtigung des<br />

Gesundheitszustandes eines Mieters durch überlautes Hören eines Fernsehmusiksenders<br />

"über einen längeren Zeitraum hin" ... "nicht nur tagsüber, sondern auch nachts"). "Bei<br />

der Bemessung war neben der langen Dauer der Störung allerdings auch zu berücksichtigen,<br />

dass der Kläger nicht über den besten Gesundheitszustand verfügt“, so das AG.<br />

AG Dortmund, Urteil v. 6. 9. 1993 – 122 C 6541/93 € 500,–<br />

Oberarmfraktur (hier: sog. "subcapitale Oberarmfraktur" mit dreimonatiger erheblicher<br />

Bewegungseinschränkung und bleibender (3 x 1 cm) langer Narbe; Gehirnerschütterung;<br />

Bauchdeckenprellung und Ellenbogenschürfung bei Kind. 3 Tage stationär. 3 Monate<br />

konnte der Arm nicht gebraucht werden. Zutreffend wertete dies das Gericht als für<br />

Kinder besonders schwerwiegend – zumal während der Ferien. LG Nürnberg-Fürth, Urteil<br />

v. 22. 4. 1993 – 8 S 4767/93<br />

Oberarmverletzung und Schlüsselbeinfraktur (hier: Schwere Armverletzung mit "nahezu<br />

vollständiger Lähmung des linken Armes", Humerusfehlstellung!);<br />

Oberkieferverletzung mit Oberkieferzahnmehrfachfrakturen; Schnittwunden und<br />

Platzwunden bei 25-jährigem Studenten. Stationär. Dauerschaden: "Inkomplette<br />

Lähmung des linken oberen Armplexus", Gefühlsstörungen, Schmerzen der<br />

€ 3.579,–<br />

Finger/Daumen, Schulterschmerzen.<br />

OLG Karlsruhe, Urteil v. 12. 5. 00 – 10 U 145/99 € 43.459,–<br />

Rechtst|i|pps 5/9


Oberschenkelamputation nach einer "großflächigen Oberschenkeltrümmerfraktur mit<br />

einem großen Knochendefekt". Schultergelenksprengung; Fingerfrakturen (Fingertrümmerfrakturen<br />

an drei Fingern) bei 19-jährigem Mann. Lebensgefahr! Intensivstation.<br />

6 Operationen. Dauerschaden. Gravierend: Es kann keine Prothese getragen werden!<br />

Starke Angstzustände. LG Meiningen, Urteil v. 13. 6. 01 – 3 O 1467/00 € 92.032,–<br />

Oberschenkelfraktur (hier: Oberschenkelhalsfraktur; Falschgelenkbildung; Hüftendoprothese<br />

und Beinverkürzung um 1 cm.) bei 60-jähriger Frau. 17 Tage stationär. Es kam zur<br />

Falschgelenkbildung im Hüftgelenkbereich, sodass ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt<br />

werden musste. Dauerschaden: Gehbehinderung. OLG Hamm, Urteil v. 8. 9. 99 – 13 U<br />

45/99 € 15.338,–<br />

Oberschenkelfraktur (hier: Oberschenkeltrümmerfraktur mit Weichteilschäden) und<br />

Unterarmfraktur bei 19-jährigem Mann. 9 Wochen stationär, "jahrelange" ambulante<br />

Behandlung. Dauerschaden: Funktionsbeeinträchtigung des Beines um 1/7; erhebliche<br />

Einschränkungen beim Sport. OLG Hamm, Urteil v. 23. 8. 00 – 13 U 73/00 € 20.451,–<br />

Penisverletzung/Genitalverletzung (hier: Penisverletzung in Form einer Genitalprellung<br />

und Genitalschürfung mit posttraumatischer Phimosebildung, die einer operativen<br />

Korrektur bedurfte). LG Limburg, Urteil v. 23. 11. 1993 – 2 o 260/93 € 4.600,–<br />

Persönlichkeitsrechtsverletzung (hier: Darstellung des Klägers in dem "vorwiegend an<br />

homosexuelles Publikum" gerichteten Reiseführer "Gay Guide". Der Kläger wurde dabei<br />

zudem "leicht bekleidet mit eindeutig erotischem, sexuellem Bezug" gezeigt).<br />

Angehender Sportlehrer. "Der Verleger muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen,<br />

dass Anzeigenveröffentlichungen nicht in Rechte Dritter eingreifen.". AG<br />

Charlottenburg, Urteil v. 16. 6. 98 – 8 C 82/98 € 2.556,–<br />

Persönlichkeitsrechtsverletzung (hier: Presseveröffentlichung in Illustrierten. Unter<br />

der Überschrift "8 Männer, die der DDR kein Glück brachten" wurde der Kläger<br />

diffamiert, er habe sich fälschlich als Wunderheiler geriert und seine Kunden betrogen.)<br />

Das Gericht bezeichnete den Artikel zutreffend als "eine schwere Verletzung des<br />

Persönlichkeitsrechts". Der Kläger sei "einem Millionenpublikum regelrecht vorgeführt<br />

worden".<br />

OLG Karlsruhe, Urteil v. 25. 11. 1994 – 14 U 67/94 € 5.112,–<br />

Persönlichkeitsrechtsverletzung, schwere (hier: Ehrverletzung durch Veröffentlichung<br />

von nicht für den eingesetzten Zweck gemachten Nacktfotos auf dem Titelblatt einer<br />

Sex-Zeitschrift neben der Überschrift "7 Tipps für den Mega-Orgasmus"), bei Frau. Die<br />

Veröffentlichung erfolgte ohne Einverständnis und hatte eine nachhaltige Rufschädigung<br />

zur Folge. Der Genugtuungs- und Präventionsgedanke standen im Vordergrund.<br />

OLG Hamm, Urteil v. 3. 3. 97 – 3 U 132/96 € 10.225,–<br />

Querschnittlähmung (hier: Paraplegie nach Brustwirbelberstungsfraktur [12 BW];<br />

komplette Beinlähmung, Mastdarm- und Blasenlähmung, "Sensibilität für alle Qualitäten<br />

erloschen".) bei 29-jähriger Frau. Dauerschaden: Rollstuhl, regelm. Katheterisierung.<br />

"Diese Beeinträchtigungen sind im Alter von 29 Jahren hoch zu veranschlagen." LG<br />

Heilbronn, Urteil v. 24. 11. 98 – 2 O 2084/97<br />

Querschnittlähmung (hier: Paraplegie; Komplette, sensomotorische Querschnittlähmung<br />

unterhalb des Rückenmarksegmentes TH4 mit völliger Mastdarm- und Blasenlähmung) bei<br />

Mann. Erhöhung um weitere DM 30.000,– wegen extremer Regulierungsverzögerung (die<br />

Krankenversicherung zahlte 4 Jahre "keinen einzigen Pfennig"). Neben dem <strong>Schmerzensgeld</strong>kapital<br />

wurde noch eine <strong>Schmerzensgeld</strong>rente i.H.v. monatlich € 200,– zugesprochen.<br />

Das <strong>Schmerzensgeld</strong> fiel relativ gering aus, da dem Verletzten wegen seiner Mithaftung<br />

von ca. 20 % ein entsprechender Abzug gemacht wurde. LG Aachen, Urteil v. 23. 2. 00 – 4<br />

O 270/96<br />

Querschnittlähmung (hier: Tetraplegie, sensibel inkomplette, motorisch komplette<br />

Tetraplegie unterhalb C VI [also unterhalb des 6. Halswirbels] mit Mastdarm- und<br />

Blasenlähmung; gerade Letztere wurde zutreffend vom Kl. als "Entwürdigung"<br />

dargestellt!) bei 37-jährigem Mann. Mehrfache stationäre Aufenthalte. Dauerschaden:<br />

Intensivpflegefall; keine Möglichkeit einen Rollstuhl selbst zu bewegen! Nur kurzes<br />

Sitzen. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> war Gegenstand eines gerichtlich geschlossenen Vergleichs.<br />

LG Konstanz, Urteil v. 31. 7. 98 – 2 O 155/98<br />

€ 184.065,–<br />

€ 130.379,–<br />

€ 255.645,–<br />

Rechtst|i|pps 6/9


Querschnittlähmung aller vier Gliedmaßen (Tetraplegie). Das betroffene Kind wurde<br />

infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers so schwer an den durch die Wirbelsäule<br />

laufenden Nervsträngen verletzt, dass es so schwere Folgen zurückbehielt. Neben der<br />

völligen Bewegungsunfähigkeit muss es mit einer Sonde künstlich ernährt werden und<br />

kann nicht sprechen, sodass es intensivster dauernder Pflege bedarf. LG Hannover,<br />

Urteil v. 30. 3. 00 – 19 O 237/98 € 255.646,–<br />

Querschnittlähmung der unteren Gliedmaßen (Paraplegie). Die betroffene Frau ist an<br />

einen Rollstuhl gebunden, erlitt eine Mastdarm- und Blasenlähmung und Atembeschwerden.<br />

Zudem treten immer wieder Krampfanfälle auf. Sie bedarf daher intensiver<br />

dauernder Pflege! LG Aachen, Urteil v. 13. 6. 00 – 9 O 40/00 € 409.034,–<br />

Schlüsselbeinfraktur, komplizierte (hier: Zersplitterung des Schlüsselbeins [Schlüsselbeinmehrfragmentfraktur];<br />

"Schmerzen und Taubheitsgefühle in einer Hand"; Thrombose<br />

nach Operation bei 72-jährigem Mann. 14 Tage stationär. Nachoperation zur Metallteilentfernung.<br />

Kein "gravierender" Dauerschaden. [Ursache: Sturz bei Bahn-Vollbremsung; Bus-<br />

Vollbremsung: NJW-RR 98,1402]. LG Stuttgart, Urteil v. 8. 5. 98 - 24 O 517/97 € 7.669,–<br />

Schock (hier: „pathologische Trauerreaktion“ und „schwere Depressionen“. Das einzige<br />

Kind der Kläger wurde auf tragische Weise während des Zeichenunterrichtes auf einem<br />

Friedhof von einem unbefestigten Grabstein erschlagen). Eltern des getöteten 12-jährigen<br />

Jungen. 57 Tage stationär! Über 1 1/2 Jahre in ambulanter Behandlung! Da der Junge zu<br />

einem Drittel für den Unglücksfall mitverantwortlich gemacht worden war, wurde das<br />

<strong>Schmerzensgeld</strong> entsprechend gekürzt. LG Freiburg, Urteil v. 12. 10. 1994 – 8 O 229/94 € 4.601,–<br />

Schock aus Anlass der Übermittlung des Unfalltodes der 17-jährigen Adoptivtochter des<br />

Klägers [zuvor war bereits dessen Ehefrau verstorben]. Chronische Depressionen. Der<br />

Kläger trug vor, er habe Albträume, Schweißausbrüche, sein Leben erscheine ihm<br />

sinnlos. Attestiert wurden "mittelschwere Depressionen". OLG Oldenburg, Urteil v.<br />

1. 12. 98 – 5 U 127/98 € 10.225,–<br />

Schulterverletzung, schwere (hier: Schultereckgelenksprengung mit Verletzung der<br />

Kapselbandstrukturen [Kapselverletzung]; nachfolgend kam es zur<br />

Schultersteife/Schulterversteifung) bei Frau (verunglückte als Motorrad-Fahrschülerin);<br />

Dauerschaden: posttraumatische Schultersteife, kraftbetonte Arbeiten mit der rechten<br />

Hand nur unterhalb der Horizontalen möglich. OLG Hamm, Urteil v. 10. 02. 00 – 6 U<br />

208/99 € 15.338,–<br />

Sprunggelenkfraktur (hier: Sprunggelenkluxationsfraktur links) und Prellungen (hier:<br />

Lendenwirbelsäulenprellung) bei Frau (Rentnerin). Nahezu 2 Monate stationär.<br />

Anschließend länger ambulant. Arbeitsunfähigkeit 6 Monate 100 %, 5 1/2 Monate 50 %, 6<br />

Monate 30 % und weitere 6 Monate 20 % und letztendlich auf Dauer eine Minderung der<br />

Erwerbsfähigkeit in Höhe von 10 %. OLG Hamm, Urteil v. 12. 5. 98 – 27 U 3/98 € 5.624,–<br />

Sprunggelenkverletzung (hier: "Einsteifung eines Sprunggelenkes in einer Spitzfußstellung<br />

von 130 Grad" nach kunstfehlerhafter Sprunggelenkfraktur) bei 47-jähriger<br />

Frau. Arzthaftung ("Therapeutische Versäumnisse. Es wurde versäumt, einen<br />

Zugverband zur "allmählichen Stellungskorrektur" anzubringen). Dauerschaden:<br />

Spitzfußstellung! OLG Düsseldorf, Urteil v. 12. 3. 98 – 8 U 49/97 € 17.895,–<br />

Sterilisation, die fehlschlug, sodass es dennoch später zu einer Schwangerschaft und<br />

der Geburt von Zwillingen kam. Arzthaftung (hier: Behandlungsfehler bei Einsatz eines<br />

Elektrokauters.); "Für eine komplikationslos verlaufene Zwillingsschwangerschaft" sind<br />

"DM 10.000,– angemessen". OLG Hamm, Urteil v. 21. 1. 99 – 3 U 127/97 € 5.112,–<br />

Stimmbandverletzung (hier: "vorübergehende Stimmkraftminderung" nach "rechtswidriger<br />

Strumaoperation"). Es kam zu einer Nervverletzung "des nervus recurrens mit<br />

nachfolgender, länger dauernder Stimmbandbeeinträchtigung" bei Mann. Arzthaftung<br />

(hier: Aufklärungspflichtverletzung). Für etwa 13 Monate kam es zu der Stimmbandbeeinträchtigung.<br />

Anschließend war die Stimme "voll wiederhergestellt". OLG Köln,<br />

Urteil v. 15. 9. 97 – 5 U 43/96 € 2.556,–<br />

Tod nach Verletzung (hier: Das Opfer lag 23 Tage im künstlichen Koma, bis es sodann<br />

verstarb). Keine weiteren Angaben. OLG Braunschweig, Urteil v. 27. 5. 99 – 8 U 45/99 € 10.225,–<br />

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Tod nach Verletzung (hier: Die Verletzte verstarb "etwa eine Stunde nach dem Unfall,<br />

ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.") BGH, Urteil v. 12. 5. 98 - VI ZR 182/97 € 1.533,–<br />

Tod nach Verletzung (hier: Polytrauma mit Hirnstammblutung etc. und sofortiger<br />

Bewusstlosigkeit. Der Tod trat sieben Tage nach dem Motorradunfall ein, ohne dass der<br />

Verletzte das Bewusstsein wiedererlangt hatte). [Es ist hier "auf die Schwere der ...<br />

Verletzungen und den Zeitraum zwischen Körperverletzung und Todeseintritt unter<br />

Einschluss der im Koma verbrachten Zeit" abzustellen.] OLG Schleswig, Urteil v. 14. 5. 98 –<br />

7 U 87/96 € 5.112,–<br />

Tod nach Verletzung (hier: schwere Gehirnverletzungen, Lungenquetschung, o. Oberarmfraktur,<br />

Ellenbogenverletzung u. a.). Der Kläger war "in beschränktem Ausmaß auch<br />

seiner Situation bewusst", ohne die gesamte Tragweite erkennen zu können! "Langwierige<br />

Krankenhausaufenthalte". Persönlichkeitsverlust und Verlust der "personalen<br />

Qualität" für die Dauer von 21 Monaten, danach verstarb der Kläger! OLG Karlsruhe,<br />

Urteil v. 11. 7. 97 – 10 U 15/97 € 76.693,–<br />

Tod nach Verletzung (hier: Tod nach 8 Tagen infolge schwerster Schädelhirnverletzungen.<br />

Phasenweise Schmerzempfinden.) bei 16-jährigem Mann. Er war zeitweise<br />

ansprechbar, wurde mehrfach operiert. Ob er den Todeskampf bewusst erlebte oder<br />

Todesangst verspürte, blieb unaufklärbar. OLG Hamm, Urteil v. 9. 8. 00 – 13 U 58/00 € 15.338,–<br />

Unterarmfraktur/Ellenbogenverletzung (hier: Radiusköpfchenfraktur); Kopfverletzung<br />

(hier: Platzwunde); Gehirnerschütterung bei arbeitslosem Mann. 6 Tage stationär.<br />

14 Tage ambulant. Geringer Dauerschaden: Unter 10 % infolge<br />

Ellenbogenstreckhemmung links. OLG Hamm, Urteil v. 24. 3. 00 – 9 U 117/99 € 2.556,–<br />

Unterschenkelamputation in Kniemitte rechts und schwere Unterschenkelfraktur links<br />

(hier: o. Unterschenkelfraktur 3. Grades mit schwersten Weichteilverletzungen und<br />

Volumenmangelschock) bei 7-jährigem Kind. Erheblicher Dauerschaden, der das Leben des<br />

Kindes nachhaltig negativ beeinträchtigt. Ursache: Das Kind wurde von einem Müll-LKW<br />

überrollt! Neben dem <strong>Schmerzensgeld</strong>kapital wurde noch eine <strong>Schmerzensgeld</strong>rente i.H.v.<br />

monatlich € 204,– zugesprochen. OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 22. 3. 00 – 19 U 168/99 € 76.693,–<br />

Unterschenkelfraktur, komplette (hier: o. Schienbeinfraktur und Wadenbeinfraktur mit<br />

länger andauernden Schmerzen und länger andauernder Bewegungseinschränkung) bei<br />

Mann. 8 Tage stationär. 6 Operationen; langwierige Heilbehandlung; Komplikationen;<br />

längere Schmerzhaftigkeit und Bewegungseinschränkung [Verkehrssicherungspflichtverletzung].<br />

OLG Köln, Urteil v. 15. 6. 98 – 19 U 6/98 € 10.225,–<br />

Unterschenkelfraktur, schwere (hier: o. Unterschenkelfraktur 3. Grades in Form einer<br />

Schienbeinschaftfraktur und Wadenbeinschaftfraktur mit primären Fußdurchblutungsstörungen)<br />

bei 19-jähriger Frau (Schaustellerinazubine; sportlich sehr aktiv!). Dauerschaden:<br />

Kein Sport! Entstellung durch 30 cm lange Narbe und Muskelbruch. Sprunggelenkinstabilität.<br />

LG Lübeck, Urteil v. 7. 12. 00 – 17 O 190/00 € 35.790,–<br />

Verbrennungen 3. Grades "am linken Oberschenkel auf einer Fläche von etwa 20 x<br />

20 cm". Nachfolgend mussten wiederholt Hautnekrosen abgetragen und schließlich eine<br />

Hauttransplantation durchgeführt werden bei einem 7-jährigen Kind. 28 Tage stationär.<br />

4 Monate ambulant. Nekrosen; Hauttransplantation! Dauerschaden: Narben, die sich<br />

„parallel zum Wachstum des Kl. vergrößern“. Feuerwerkskörperunfall! OLG Düsseldorf,<br />

Urteil v. 23. 6. 1995 – 22 U 220/94 € 3.067,–<br />

Verbrennungen im Gesicht, die das Gericht als schwer bezeichnete. Hierzu kam es durch<br />

eine Sauerstoffentzündung während einer Augenoperation bei 2-jährigem Kind (Mädchen).<br />

Arzthaftung (gravierender Behandlungsfehler). Zahlreiche plastisch-chirurgische Eingriffe<br />

notwendig. Dauerschaden: Narben, Entstellungen. BGH, Urteil v. 26. 1. 99 - VI ZR 376/97 € 30.677,–<br />

Vergiftung (hier: Medikamentenvergiftung nach "eklatanter Überdosierung" von "Dolcontral"<br />

bei Kleinkind. Es kam zu Atemdepressionen, Zyanose [= Blausucht] und Sauerstoffmangel,<br />

dessen mögliche Spätfolgen erst nach Jahren entstehen können. Todesangst!) Lebensgefahr<br />

nach Medikamentenvergiftung. Notbeatmung [Intubation], Venenöffnung zur Infusion.<br />

Arzthaftung (grob fahrlässiger, extremer Behandlungsfehler). AG Zwickau, Urteil v. 1. 10. 97<br />

– 24 C 1219/97 € 5.112,–<br />

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Vergiftung infolge Salmonellen im Essen. Es kam zu starkem Durchfall, Schüttelfrost<br />

und 10 Tage langem Fieber über 39 Grad bei Frau. Lebensmittelvergiftung. OLG Hamm,<br />

Urteil v. 20. 9. 1994 – 9 U 6/94 € 1.278,–<br />

Wirbelkörperfraktur in Form einer "instabilen Lendenwirbelsäulentrümmerfraktur" des<br />

LWK 4 "mit Einengung des Spinalkanals" bei Mann. Es musste ein "metallischer<br />

Stabilisator" implantiert werden. 10 Tage stationär; 2 Operationen. Dauerschaden:<br />

Gehbehinderung, leichte; deutliche Minderung der Wirbelsäulenbelastbarkeit; Berufsunfähigkeit<br />

als Maurer. Umschulung. LG Rostock, Urteil v. 14. 7. 01 – 10 O 327/98 € 15.338,–<br />

Wirbelsäulenverletzung (hier: Lendenwirbelsäulenprellung und<br />

Halswirbelsäulenprellung mit Schmerzen im Schulter-/Nackenbereich mit Ausstrahlung<br />

bis in die Finger und Bewegungseinschränkungen. Gehirnerschütterung bei Mann<br />

(Angestellter). 10 Tage stationär. Die Schmerzen waren nach 4 Wochen "abgeklungen".<br />

Weitere subjektive Beschwerden beruhten auf unfallunabhängigen<br />

"Abnutzungserscheinungen". Dem Verletzten wurde eine Mithaftung von 30 %<br />

angerechnet und das <strong>Schmerzensgeld</strong> entsprechend gekürzt! OLG Düsseldorf, Urteil v.<br />

8. 1. 01 – 1 U 87/99 € 1.533,–<br />

Wirbelsäulenverletzung mit Brustwirbelsäulenfrakturen, die mit Metallimplantaten<br />

stabilisiert werden mussten. Es bleiben Bewegungsbeeinträchtigungen und "ganz<br />

erhebliche Einschränkungen ... der täglichen Lebensgestaltung" zurück. Berufsaufgabe<br />

bei 20-jähriger Frau. Langwierige Heilbehandlung mit 6 Operationen! Psychische Beeinträchtigung!<br />

Depressionen. Dauerschaden: "Buckelbildung der Brustwirbelsäule".<br />

Verschlechterungstendenz. OLG Koblenz, Urteil v. 4. 5. 98 – 12 U 587/97 € 51.129,–<br />

Zahnverlust, erheblicher (hier: Zahnextraktion 11, 12, 14, 15, 17, 21, 22, 23 im Oberkiefer<br />

und 36 sowie 46 im Unterkiefer. Kl. trägt nun eine Oberkieferprothese. Nur für<br />

die Extraktion von 15 und 22 lag medizinische Indikation vor!) bei 16-jährigem Mann.<br />

Arzthaftung (hier: fehlende Indikation bei erheblicher Zahnextraktion von 8 Zähnen.<br />

Dauerschaden: Oberkieferzahnprothese. Erhöhend: das "jugendliche Alter" des Klägers.<br />

OLG Hamm, Urteil v. 24. 1. 01 – 3 U 107/00 € 15.338,–<br />

Zahnverlust/Zahnfraktur (hier: "Fraktur des 1. und 2. Schneidezahns des rechten Unterkiefers",<br />

von denen einer entfernt werden musste) sowie Kontusion des Unterkiefers und<br />

Platzwunden an der Unterlippe durch einen Faustschlag ins Gesicht bei einem 16-jährigen<br />

Jungen. 2 1/2 Monate in zahnärztlicher Behandlung. Wegen des Zahnverlustes erhielt er<br />

eine Brücke. In gewisser Weise schmerzensgeldmindernd wurde berücksichtigt, dass der<br />

"Täter" ein mittelloser 15-jähriger Schüler war. LG Hildesheim, Urteil v. 13. 5. 98 – 2 O 55/98 € 1.533,–<br />

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