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Strukturvertrag Gestationsdiabetes - Kassenärztliche Vereinigung ...

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1.20.<br />

6/9<br />

<strong>Strukturvertrag</strong> <strong>Gestationsdiabetes</strong><br />

Information<br />

der<br />

KVBB<br />

(2) Die Kündigung der Vergütungsregelungen dieser Vereinbarung ist<br />

mit dreimonatiger Frist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Bis<br />

zum Abschluss neuer Vergütungsregelungen gelten die gekündigten<br />

Vergütungsregelungen fort.<br />

(3) Sollten während der Laufzeit dieser Vereinbarung die Vertragspartner<br />

auf Bundesebene eine entsprechende Regelung treffen,<br />

werden die Vertragspartner prüfen, inwieweit die Vereinbarung auf<br />

Landesebene zu modifizieren ist.<br />

(4) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag<br />

vorbehaltlich eines rechtskräftigen Beschlusses des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses (G-BA) nach § 92 SGB V zur Aufnahme des<br />

Screenings auf <strong>Gestationsdiabetes</strong> in die Mutterschaftsrichtlinien<br />

geschlossen wird. Im Falle einer positiven Entscheidung endet<br />

diese Vereinbarung mit dem Ende des Quartals der Aufnahme des<br />

Screenings in den EBM, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

(5) Bei einer ablehnenden Entscheidung des G-BA gem. Abs. 4 kann<br />

der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen<br />

zum Quartalsende gekündigt werden.<br />

§ 7<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des<br />

Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder<br />

undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare<br />

Regelung treten, die dem Willen der Vertragspartner sowie dem<br />

Sinn und Zweck der Vereinbarung entspricht. Die vorstehenden<br />

Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag<br />

als lückenhaft erweist.<br />

Potsdam, Berlin, Cottbus, Hoppegarten, den 13. September 2011<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />

Brandenburg<br />

AOK Nordost- Die<br />

Gesundheitskasse<br />

handelnd als Landesverband

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