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Solidarischer Wettbewerb

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Gerd Hörnemann<br />

Das ökonomische Prinzip des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />

beziehungsweise der Konkurrenz<br />

wurde Mitte des vorigen<br />

Jahrhunderts mit der Entstehung und<br />

Ausweitung des Arbeitsmarktes als das<br />

entscheidende Strukturelement der bürgerlichen<br />

Gesellschaft gesehen. Jedoch<br />

wurde erkannt, dass einem derart ökonomischen<br />

System nur durch organisierte<br />

Solidarität gesellschaftsverträglich zu begegnen<br />

ist.<br />

Mit der Kaiserlichen Botschaft vom<br />

November 1881 wurde die soziale Sicherheit<br />

im Krankheitsfall sodann ein<br />

durch die Obrigkeit bestätigter Anspruch.<br />

So gehörte schon zu den Anfängen<br />

des Sozialstaats der Leitbegriff Solidarität.<br />

Er tritt neben die soziale Ordnungsidee<br />

der Subsidiarität. Öffentliche<br />

Hilfe ist dort nötig, wo individuelle oder<br />

genossenschaftliche Selbsthilfen nicht<br />

möglich sind. Wer die Unterstützung<br />

der Allgemeinheit in den Krisenfällen<br />

seines Lebens in Anspruch nimmt,<br />

hat sich durch eigene Beiträge zur Sozialversicherung<br />

in den Tagen ungeschmälerten<br />

Einkommens und ungehinderter<br />

Arbeitsleistung an den Soziallasten<br />

für Dritte zu beteiligen, und er ist<br />

gehalten, durch seine Lebensführung<br />

und Leistungsbereitschaft die Sozialkosten<br />

für sich selbst zu minimieren.<br />

Solidarität wurde also schon im Ursprung<br />

des modernen Gesundheitswesens<br />

nicht als eine Art Zahlungsverpflichtung<br />

begriffen, sondern wesentlich<br />

als eine wechselseitige Verhaltensverpflichtung<br />

unter Staatsaufsicht. Diese<br />

Doppelseitigkeit des Solidaritätsprinzips<br />

stellte Rudolf Virchow bei der<br />

Proklamation einer öffentlichen Gesundheitspflege<br />

in der Wochenschrift<br />

„Die medicinische Reform“ im August<br />

1848 heraus:<br />

„Was zunächst den Umfang der öffentlichen<br />

Gesundheitspflege betrifft,<br />

so hat also die Gesamtheit die Ver-<br />

T H E M E N D E R Z E I T<br />

Umbau des Sozialstaates<br />

<strong>Solidarischer</strong> <strong>Wettbewerb</strong><br />

Oder: Warum <strong>Wettbewerb</strong> und Solidarität im Gesundheitssystem<br />

einander nicht ausschließen<br />

pflichtung, dem Rechte der einzelnen<br />

auf Existenz, und zwar auf gesundheitsmäßige<br />

Existenz nachzukommen.“<br />

Dem Staat muss es zu dieser Aufgabe<br />

möglich sein, „dafür zu sorgen, dass jeder<br />

die Mittel, ohne welche sein Leben<br />

nicht bestehen kann, erlange und dass<br />

niemandem die Möglichkeit der Existenz<br />

positiv entzogen oder negativ vorenthalten<br />

wird. Diese Möglichkeit ist<br />

das Recht des einzelnen, die Pflicht der<br />

Gesamtheit, denn in einem solidarischen<br />

Verbande ist das Recht des einen<br />

selbstredend die Pflicht des anderen.“<br />

Solidarität konnte sich als Verhaltensform<br />

im Wesensunterschied zur praktikableren<br />

monetären Form nur schwer<br />

entfalten. Ihre sozialorganisatorische<br />

Voraussetzung, die vorgesehene Kleinräumigkeit<br />

und Überschaubarkeit der<br />

gesetzlichen Krankenkassen, konnte<br />

weder zu einem lebendigen Solidaritätsgefühl<br />

der Kassenmitglieder noch zu einer<br />

wirksamen Sozialkontrolle führen.<br />

Die Entwicklung des Sozialstaats sollte<br />

also die politische Reaktion auf das wirtschaftliche<br />

Prinzip der Konkurrenz sein.<br />

Bedarfsausgleich als Problem<br />

Solidarität und Subsidiarität sind Formen<br />

des Helfens. Die soziologische Frage<br />

nach der Funktion und der sozialen<br />

Relevanz des Helfens in sozialen Systemen<br />

ist mehrschichtig zu stellen. Sie bezieht<br />

sich einerseits auf die Verfügbarkeit<br />

fest umrissener Erwartungstypen<br />

für Situationsdefinitionen, was eine für<br />

beide Seiten abschätzbare Kanalisierung<br />

von Folgehandlungen einschließt, und<br />

zum anderen auf die faktischen Konstellationen,<br />

in denen solche Typen eine<br />

Chance haben, verwendet zu werden.<br />

Anzunehmen ist, dass allem Helfen ein<br />

gemeinsames Grundproblem zugrunde<br />

liegt und dass die Formenvielfalt, die die<br />

historisch-ethnologisch vergleichende<br />

Forschung aufgedeckt hat, sich daraus<br />

erklärt, dass dieses Problem unter sehr<br />

verschiedenartigen Bedingungen gelöst<br />

werden muss.<br />

Immer ist wechselseitige Hilfe unter<br />

Menschen verknüpft mit dem Problem<br />

zeitlichen Ausgleichs von Bedürfnissen,<br />

und nicht alle Einrichtungen, die sich<br />

auf dieses Problem beziehen, werden als<br />

Hilfe bezeichnet, erlebt, institutionalisiert.<br />

Was Hilfe bedeuten kann und welche<br />

allgemeinen Konturen sie als moralische<br />

Forderung, als gesellschaftliche<br />

Institution, als organisierbares Programm<br />

oder einfach als spontane Tat gewinnt,<br />

hängt davon ab, in welchem Kontext<br />

gesellschaftlicher Einrichtungen<br />

dieses allgemeine Problem des zeitlichen<br />

Bedarfsausgleichs gelöst wird.<br />

In einer funktional differenzierten<br />

Gesellschaft (Niklas Luhmann) zentriert<br />

die Form des Helfens, die Beseitigung<br />

der Problemfälle. Es kennzeichnet<br />

die moderne Gesellschaft, dass viele<br />

Funktionen, die früher auf der Ebene<br />

des gesamtgesellschaftlichen Systems<br />

erfüllt wurden, auf Organisationen verlagert<br />

werden, um der Vorteile willen,<br />

die mit funktionaler Differenzierung<br />

und Leistungsspezialisierung verbunden<br />

sind. Individuelle Motive zur Hilfe<br />

sind insoweit entbehrlich, und das bewirkt<br />

hohe Beliebigkeit, Steuerbarkeit,<br />

und Änderbarkeit der Zuwendung von<br />

Hilfe. Die helfende Aktivität wird nicht<br />

mehr durch den Anblick der Not, sondern<br />

durch einen Vergleich von Tatbestand<br />

und Programm ausgelöst und<br />

kann in dieser Form generell und zuverlässig<br />

stabilisiert werden.<br />

Im Teilsystem Wirtschaft ist Geld das<br />

effektivere funktionale Äquivalent für<br />

Hilfe und Dankbarkeit. Hier kann Hilfe<br />

nun Geldzuweisung sein oder Kompensation<br />

für Funktionsmängel des spezialisierten<br />

Teilsystems Wirtschaft.<br />

A 522 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 9½2. März 2001


Die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

wird zukünftig großen Herausforderungen<br />

entgegentreten mit neuen<br />

Wegen und Mitteln zur Stabilität der sozialen<br />

Krankenversicherung bei einem<br />

qualitativ hochwertigen Versorgungsniveau.<br />

Ein Weg zur Entschließung von<br />

Rationalisierungspotenzialen wird eine<br />

wettbewerbliche Ordnung sein, die den<br />

sozialen Bezügen der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung Rechnung trägt.<br />

Dabei kann sich das Gesundheitssystem<br />

nicht auf eine völlige Liberalisierung<br />

der Beziehungen wie im Wirtschaftssystem<br />

ausrichten. Die Besonderheit<br />

des Gutes Gesundheit als kollektives<br />

Gut ist dabei zu berücksichtigen,<br />

sodass dabei auf breitem Konsens<br />

basierende solidarische Absicherung<br />

von Krankheitsrisiken erforderlich ist.<br />

Nur dann können Solidarfunktionen<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

gewährleistet sein und die effizienzsteigernden<br />

Wirkungen gefördert werden.<br />

Globalsteuernde politische Interventionen<br />

erzeugen mehr negative als positive<br />

Steuerungseffekte im Gesundheitswesen.<br />

Dies haben die Kostendämpfungsgesetze<br />

gezeigt. Im wissenschaftlichen<br />

Diskurs stellte sich die Meinung<br />

ein, dass Steuerungseffekte mehr durch<br />

Selbststeuerung auf der Meso-Ebene<br />

der Organisationen und Korporationen<br />

(also auf der Selbstverwaltungsebene)<br />

als durch makrosoziale Globalsteuerung<br />

zu erzielen sind. Jost Bauch stellt<br />

die Frage „Lässt sich das Gesundheitssystem<br />

politisch steuern?“.<br />

In Abkehr von einer interventionistischen<br />

Steuerungspolitik von außen lautet<br />

die neu gestellte Frage, wie das Gesundheitssystem<br />

zu einer Selbststeuerung<br />

angeregt werden kann, die stärker<br />

die gesamtgesellschaftlichen und ökonomischen<br />

Effekte seines Prozessierens<br />

berücksichtigt und in selbstinduzierte<br />

Steuerungsprogramme einbaut. Um<br />

strukturelle Kopplungen zwischen Sozialsystemen<br />

auszulösen, kann nicht die<br />

Teilsystemrationalität eines Systems als<br />

ultima ratio deklariert werden; vielmehr<br />

müssen die Systemrationalitäten<br />

als gleichwertige Entwürfe verschränkt<br />

werden.<br />

Helmut Willke hat ein solches die<br />

funktionale Differenzierung berücksichtigendes<br />

Steuerungsmodell prozedurale<br />

Kontextsteuerung genannt.<br />

T H E M E N D E R Z E I T<br />

Zwei sich im Prinzip entgegenstehende<br />

Begriffe Solidarität und <strong>Wettbewerb</strong><br />

können im Gesundheitssystem zu solidarischem<br />

<strong>Wettbewerb</strong> konvergieren.<br />

Unter der Betrachtung der „prozeduralen<br />

Kontextsteuerung“ wird Gesellschaftssteuerung<br />

in Form verbindlicher<br />

Kontextsteuerung nicht mehr von einem<br />

Teilsystem des Ganzen – von der<br />

Politik – allein formuliert, sondern aus<br />

der interdependenzgesteuerten Interaktion<br />

aller betroffenen Akteure. Die<br />

Akteure verschiedener Systeme verschränken<br />

ihre Systemsichten. Nach<br />

Willke ist oberstes Gebot von Kontextsteuerung,<br />

dass die operative Geschlossenheit<br />

und Autonomie der Teilsysteme<br />

respektiert wird; nur dann kann in<br />

reflektierten Abstimmungsprozessen<br />

kombinatorischer Gewinn aus ihren<br />

Differenzen gezogen werden. Mechanismen<br />

liegen vor; sie müssen nur gestärkt<br />

werden.<br />

Eine verstärkende wettbewerbliche<br />

Orientierung im Rahmen des Konzeptes<br />

einer solidarischen <strong>Wettbewerb</strong>sordnung<br />

basiert auf einer starken<br />

Selbstverwaltung, auf Solidarität sowie<br />

auf dem Kernbereich der Vertragspolitik.<br />

Hier können primär die Bedingungen<br />

der Erbringung von Leistungen bestimmt<br />

werden. Auf der Suche nach optimalen<br />

Vertragslösungen sollte jede<br />

Kassenart eigenständige Wege vereinbaren<br />

und damit letztlich das System<br />

der gesundheitlichen Versorgung insgesamt<br />

vorantreiben können.<br />

Klaus-Dirk Henke konstatiert 1997<br />

in diesem zentralen Zusammenhang,<br />

dass eine wesentliche Voraussetzung für<br />

eine gemeinwohlorientierte Ausschöpfung<br />

des <strong>Wettbewerb</strong>s die Auflösung<br />

der bestehenden Kartelle aufseiten der<br />

Leistungserbringer ist. „Ähnlich wie die<br />

Verpflichtung zum gemeinsamen und<br />

einheitlichen Handeln auf der Kassenseite<br />

wettbewerbs- und innovationsfeindlich<br />

ist, behindert die angebotsseitige<br />

Monopolstruktur die Entfaltungschancen<br />

wettbewerblicher Steuerungsmechanismen.<br />

Henke schränkt jedoch<br />

ein: Dabei müsste Sorge getragen werden,<br />

dass die Leistungsanbieter nicht<br />

völlig kassenabhängig werden, was zum<br />

Beispiel bei Vertragsabschlüssen mit<br />

einzelnen Ärztegruppen drohen würde.<br />

Im Vertragsrecht werden in den nächsten<br />

Jahren die größten Veränderungen<br />

zu erwarten sein. Kassen mit günstigen<br />

Leistungseinkäufen gewinnen einen<br />

<strong>Wettbewerb</strong>svorteil gegenüber ihren<br />

Konkurrenten. Henke: „Jede Kasse,<br />

jede Arztgruppe, gegebenenfalls jeder<br />

einzelne Arzt muss unter den gegebenen<br />

Rahmenbedingungen eigenverantwortlich<br />

handeln können. Krankenkassen<br />

könnten hiermit gegenüber ihren Versicherten<br />

mit der Qualität der Leistungen<br />

oder aber mit niedrigeren Beiträgen<br />

werben.“ Bei den Ärzten würde dies<br />

auch zu einer Förderung ihrer Dienstleistungsfunktion<br />

und Reaktivierung ihrer<br />

freiberuflichen Tätigkeit führen.<br />

Aus Patientensicht gibt es keine Berechtigung<br />

für die weitere Existenz der<br />

Vielfalt der Kassenarten, wenn diese<br />

nur gemeinsam und einheitlich bei den<br />

entscheidenden Handlungsfeldern, wie<br />

Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 9½2. März 2001 A 523<br />

© Erich Schmidt Verlag


zum Beispiel Leistungsspektrum und<br />

Selbstbeteiligungen, auftreten. Kassenvielfalt<br />

und individuelles Wahlrecht postuliert<br />

auch wirkliche Vielfalt und echte<br />

Wahlmöglichkeiten, sonst könnte<br />

auch eine nicht gewünschte Einheitskrankenkasse<br />

eingeführt werden. Dies<br />

wäre das Ende der Selbstverwaltung im<br />

Gesundheitswesen, einem doch so bedeutenden<br />

demokratischen Element.<br />

Zur Realisierung des <strong>Wettbewerb</strong>s ist<br />

die Freiheit des Versicherten indiziert.<br />

Solange sich der Beitragssatz je zur<br />

Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

aufteilt, ist diese Freiheit nicht gegeben.<br />

Klaus-Dirk Henke folgert: „Eine<br />

Lösung könnte darin bestehen, den Arbeitgeberbeitrag<br />

konstant auf der Höhe<br />

eines durchschnittlichen Beitragssatzes<br />

zu halten, sodass der Arbeitgeber nicht<br />

veranlasst würde, seine Arbeitnehmer<br />

bei einer preislich besonders günstigen<br />

Kasse zu versichern. Es entspräche nicht<br />

der Rationalität des Arbeitgebers, zusätzliche<br />

Belastungen zu tragen, wenn<br />

sich der Arbeitnehmer für eine teure<br />

Kasse entscheidet. Alle diese Probleme<br />

würden entfallen, wenn der Arbeitgeberanteil<br />

ausgezahlt und die Bruttolöhne<br />

und – in Analogie dazu – die Rente<br />

entsprechend erhöht würden.“<br />

Die Moralen des Staates<br />

In Deutschland wurden nicht nur die Sozialabgaben<br />

und Sozialleistungen ausgeweitet,<br />

sondern zunehmend auch der Sozialstaat<br />

arbeits- und sozialrechtlich verdichtet.<br />

Das System der sozialen Sicherung<br />

ist der Begriff einer solchen gemischten,<br />

nämlich öffentlichen und privaten<br />

Vorkehrung zur Daseinsvorsorge und<br />

-fürsorge. Es folgt keiner „Ethik des Sozialstaates“<br />

(Horst Baier), sondern Rechtsnormen,<br />

Finanzvorschriften und Wirtschaftsnutzen.<br />

<strong>Solidarischer</strong> <strong>Wettbewerb</strong><br />

kann einem Umbau des Sozialstaates<br />

nützlich sein und einem Abbau des Sozialstaates<br />

entgegenwirken. – Oder gibt<br />

es doch eine Ethik des Sozialstaates ?<br />

❚ Zitierweise dieses Beitrags:<br />

Dt Ärztebl 2001; 98: A522–524 [Heft 9]<br />

Literatur beim Verfasser<br />

Anschrift des Verfassers:<br />

Dr. rer. soc. Gerd Hörnemann<br />

Walhovenerstraße 53<br />

41539 Dormagen<br />

T H E M E N D E R Z E I T<br />

Integrationsversorgung<br />

Gewinner und Verlierer<br />

Der <strong>Wettbewerb</strong> im Gesundheitswesen wird künftig auch<br />

über die besseren Versorgungsmodelle entschieden.<br />

Die Gesundheitspolitik hat die Weichen<br />

für Vertragswettbewerb gestellt.<br />

Das Ende der Monopole<br />

und damit der kassenspezifischen Direktverträge<br />

wird dort in fast allen<br />

gesundheitspolitischen Parteiprogrammen<br />

gefordert. Das heißt, das Nachfrageverhalten<br />

von Versicherten und<br />

Krankenkassen, und nicht die Planung<br />

von Behörden oder Körperschaften<br />

wird maßgeblich für Angebotsstruktur<br />

und Angebotsdichte. In einem nach<br />

Ansicht der Krankenkassen durch<br />

Überkapazitäten gekennzeichneten<br />

Gesundheitssystem wird es Gewinner<br />

und Verlierer geben. Alle Leistungsanbieter<br />

– Krankenhäuser, niedergelassene<br />

Ärzte, Pflegedienste, Apotheken –<br />

sind auf der Suche nach wettbewerbsfähigen<br />

Anbieterstrukturen. Die meisten<br />

setzen dabei auf integrierte Versorgung.<br />

Hierfür strebt der Gesetzgeber ein<br />

hochgradig pauschalierendes Vergütungssystem<br />

an. Er spricht im § 140 b<br />

SGB V von einer versichertenbezogenen<br />

Vergütung. Langfristig soll in der<br />

integrierten Versorgung also die Vergütung<br />

nicht leistungs- oder fallbezogen,<br />

sondern versichertenbezogen erfolgen.<br />

Das fallbezogene DRG-System<br />

wird aller Voraussicht nach in der integrierten<br />

Versorgung durch ein versichertenbezogenesFinanzierungssystem<br />

überlagert werden.<br />

Für die Kalkulation einer versichertenbezogenen<br />

Vergütung gibt es unterschiedliche<br />

Ansätze. Man kann zum<br />

Beispiel die Ausgabenprofile des Risikostrukturausgleichs<br />

wählen. Dabei<br />

werden die Durchschnittsausgaben für<br />

Versicherte, sortiert nach Altersgruppen<br />

und Geschlecht, bundesweit ermittelt.<br />

Die durchschnittlichen Ausgabenprofile<br />

bilden die Morbiditätsstruktur<br />

der zu betreuenden Versichertenklientel<br />

aber unter Umständen nicht adäquat<br />

ab. 80 Prozent der Ausgaben entfallen<br />

in jeder Altersgruppe auf 20 Prozent<br />

der Versicherten. Integrierte Anbieterstrukturen,<br />

die schwerpunktmäßig Versicherte<br />

aus dem Hochkostenbereich zu<br />

versorgen haben, würden mit Budgets<br />

auf der Basis der RSA-Profile nicht<br />

auskommen. Umgekehrt würden integrierte<br />

Anbieterstrukturen, die Versicherte<br />

mit unterproportionalen Risiken<br />

versorgen, Gewinne machen können,<br />

ohne dass sie selbst etwas dazu beigetragen<br />

haben.<br />

Problem: Chronisch Kranke<br />

Ein weiteres Verfahren der Budgetkalkulation<br />

fußt auf früheren Ausgaben:<br />

das so genannte Rucksackverfahren.<br />

Dabei ermittelt man für jeden Versicherten<br />

die durchschnittlichen Ausgaben,<br />

etwa der letzten vier Quartale, und<br />

summiert diese Beträge zu einem Budget.<br />

Im Zeitverlauf kann sich aber der<br />

Versorgungsbedarf der Versicherten erheblich<br />

verändern. Gesunde Versicherte,<br />

die bei der Kalkulation auf der Basis<br />

der Vergangenheitswerte unter Umständen<br />

kaum Budgetmittel mitgebracht<br />

haben, werden krank und damit<br />

kostenintensiver. Chronisch Kranke in<br />

der akuten Phase bringen hohe Geldbeträge<br />

ins Budget. Im Zeitablauf bewegen<br />

sich ihre Ausgaben auf den Mittelwert<br />

zu, sodass für die Versorgung dieser<br />

Versicherten zu viel Geld in das<br />

Budget eingestellt wurde.<br />

Ein Blick in die USA zeigt, dass die<br />

zuverlässigste Methode der Schätzung<br />

künftiger Ausgaben morbiditätsbezogene<br />

Kopfpauschalen sind. Letztlich<br />

läuft dies auf ein Patientenklassifikationssystem<br />

hinaus, wie wir es künftig im<br />

stationären Bereich haben werden; nur<br />

werden hier nicht Fallkosten einzelnen<br />

Versichertengruppen zugeordnet, son-<br />

A 524 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 9½2. März 2001


dern die Kosten für die umfassende<br />

Versorgung. Die prospektiven Kosten<br />

werden auf der Basis von Diagnosen<br />

und Ausgaben geschätzt. Mit dem Morbiditätsindex<br />

arbeitet die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung an der Übertragung<br />

dieses Ansatzes auf das deutsche<br />

Gesundheitssystem.<br />

Über dieses Schätzverfahren verfügen<br />

wir frühestens in zwei bis drei Jahren.<br />

Das ist kein Problem. Pragmatisch<br />

wird man sowieso zunächst für ausgesuchte<br />

Indikationen sektorübergreifende<br />

Leistungskomplexe kalkulieren.<br />

Erst wenn man in überschaubaren Feldern<br />

Erfahrungen mit sektorübergreifender<br />

Kooperation und Finanzierung<br />

hat, kann man sich dem Thema umfassender<br />

Budgetverantwortung langsam<br />

nähern.<br />

Versichertenbezogene Vergütung bedeutet,<br />

dass die an der Integrationsversorgung<br />

Beteiligten eine prozessorientierte<br />

Arbeitsteilung finden müssen.<br />

Unter Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten<br />

muss bindend<br />

festgelegt werden, wer wann was tut.<br />

Jeder Leistungsanbieter im Kontext einer<br />

versichertenbezogenen Vergütung<br />

wird zur Kostenstelle. Angebotsinduzierte<br />

Nachfrage, Doppeluntersuchungen<br />

oder unabgestimmte Behandlungs-<br />

Nachgefragt<br />

DÄ: Herr Dr. Späth, Sie sagen,<br />

es gibt noch keine Prototypen<br />

für integrierte Versorgungsstrukturen.<br />

Sind die<br />

vielen Ärztenetze auf dem<br />

falschen Weg?<br />

Späth: Die Richtung<br />

stimmt schon. Der Zusammenschluss<br />

von Ärzten ist<br />

aber nur ein erster Schritt<br />

auf dem Weg zu einem integriertenVersorgungsvertrag.<br />

Werden zum Beispiel<br />

kombinierte Budgets angestrebt,<br />

muss man sich auch<br />

auf ein Modell zur Budgetbereinigung<br />

für Arznei- und<br />

Heilmittel einigen. Dies ist<br />

eine äußerst schwierige<br />

Materie, für die wir als KBV<br />

in Kürze einen praktikablen Vorschlag machen<br />

werden. Die Frage der Budgetbereinigung<br />

wird die entscheidende bei der Entwicklung<br />

eines Prototypen zur integrierten<br />

Versorgung sein. Das Problem ist erfolgver-<br />

T H E M E N D E R Z E I T<br />

abläufe passen nicht in eine versichertenbezogene<br />

Vergütung. All dies kommt<br />

den Trägern der Budgetverantwortung<br />

teuer zu stehen. Sektorspezifische Egoismen<br />

rechnen sich nicht mehr.<br />

Eine versichertenbezogene Vergütung<br />

setzt aber nicht nur Anreize für effiziente<br />

Versorgungsprozesse. Sie setzt<br />

insbesondere Anreize für Rationierung<br />

und Risikoselektion. Um dem zu entgehen,<br />

werden Krankenkassen und Versicherte<br />

sich nur für Angebotsstrukturen<br />

entscheiden, die die Einhaltung der Prozessqualität<br />

nachvollziehbar belegen<br />

können. Qualitätsmanagement wird so<br />

zur Marktzugangsvoraussetzung.<br />

Integrierte Anbieterstrukturen werden<br />

zunehmend weniger akzeptieren,<br />

dass zum Beispiel Krankenhausapotheken<br />

nur im stationären Bereich tätig<br />

werden dürfen. Das Gleiche gilt für die<br />

Zulassung der Krankenhäuser zur ambulanten<br />

Versorgung. Integrierte Anbieterstrukturen<br />

werden das Recht für<br />

sich reklamieren, die interne Arbeitsteilung,<br />

also wer wo etwas tut, selbst zu<br />

regeln.<br />

Gerade an diesen beiden Punkten<br />

wird deutlich, dass Reformen nur vorsichtig<br />

und schrittweise möglich sind.<br />

Mittel- bis langfristig wird die Regelversorgung,<br />

also die klassische Anbieter-<br />

Foto: Johannes Aevermann<br />

Dr. med. Michael Späth ist<br />

Vorsitzender der KV Hamburg<br />

und Vorstandsmitglied<br />

der KBV. Späth<br />

war auf Ärzteseite maßgeblich<br />

am Zustandekommen<br />

der Verträge zur Integrationsversorgungbeteiligt.<br />

sprechend aber nur dann zu lösen,<br />

wenn sich Praxisnetzbetreiber,<br />

Krankenkassen und KVen<br />

schon in einer frühen Phase an<br />

einem Tisch zusammensetzen.<br />

DÄ: Woran müsste sich ein solcher<br />

Prototyp orientieren?<br />

Späth: Alle müssen einen Vorteil<br />

verspüren, sonst hält der beste<br />

Vertrag nur eine kurze Zeit. Die Patienten<br />

wollen eine besser strukturierte,<br />

qualitätsgesicherte Versorgung<br />

und einen finanziellen Vorteil<br />

erhalten. Die beteiligten Ärzte<br />

wollen mindestens eine bessere<br />

Kalkulierbarkeit ihrer künftigen<br />

finanziellen Situation erreichen.<br />

Für sie ist aber auch die Qualität<br />

ihrer Arbeitssituation von großer<br />

Bedeutung: Sie wollen wieder in<br />

erster Linie ärztlich tätig sein kön-<br />

nen. Die Krankenkassen interessieren sich vor<br />

allem für finanzielle Vorteile und die Verbesserung<br />

ihrer <strong>Wettbewerb</strong>ssituation.<br />

Die KVen müssen Sorge tragen, dass ihre<br />

Mitglieder, die die „normale“ Versorgung si-<br />

struktur, die Hauptlast der Versorgung<br />

tragen. Man darf die Regelversorgung<br />

in ihrer Funktionsfähigkeit nicht gefährden,<br />

um Spielräume für die integrierte<br />

Versorgung zu schaffen. Man<br />

wird aber integrierten Anbieterstrukturen<br />

immer da Spielräume verschaffen,<br />

wo sie die Funktionsfähigkeit der Regelversorgung<br />

nicht infrage stellt.<br />

Langfristig könnte es Versorgungsunternehmen<br />

am Gesundheitsmarkt<br />

geben, die ein komplettes Versorgungsangebot<br />

aus einer Hand anbieten. Genauso<br />

sind Gesundheitsnetze vorstellbar,<br />

die gleichfalls eine umfassende<br />

Versorgung anbieten.<br />

Interessenlage der<br />

Krankenhäuser<br />

Für die Entwicklung von Versorgungsunternehmen<br />

werden sich Krankenhäuser<br />

stark machen. Insbesondere das<br />

DRG-gestützte Entgeltsystem gibt diesem<br />

Impuls nachhaltige Triebkraft.<br />

Stabilisierung beziehungsweise Ausbau<br />

der Marktposition ist den Krankenhäusern<br />

bei diesem Finanzierungssystem<br />

möglich, wenn sie zu ambulanten<br />

Leistungserbringern werden und<br />

stabile formalisierte Kooperationsbe-<br />

cherstellen, nicht benachteiligt werden. An<br />

diesen Prämissen wird sich die Entwicklung<br />

von Prototypen orientieren müssen. In Hamburg<br />

arbeiten wir bereits an einem entsprechenden<br />

Modell, das wir in den nächsten<br />

Monaten vorstellen werden.<br />

DÄ: Wenn Krankenhäuser und Vertragsärzte<br />

den neuen Markt entdecken, lässt sich dann<br />

überhaupt noch ein destruktiver Verdrängungswettbewerb<br />

verhindern?<br />

Späth: Ich meine, ja. Ich setze auf einen<br />

konstruktiven <strong>Wettbewerb</strong> im Sinne von Einkaufsmodellen<br />

von niedergelassenen und<br />

Krankenhaus-Ärzten.<br />

Unter Moderation der KVen könnten niedergelassene<br />

Ärzte und ermächtigte Krankenhausärzte<br />

gemeinsam bedarfsgerechte,<br />

effektive und – im Vergleich mit anderen<br />

künftig auf den Markt drängenden freien Anbietern<br />

– kostengünstigere Verkaufsstrukturen<br />

entwickeln und dabei die vorhandenen<br />

Ressourcen nutzen. Niedergelassene und<br />

Krankenhaus-Ärzte sind in diesem Markt die<br />

natürlichen Verbündeten, weil sie sich beide<br />

an derselben Zielgruppe – den Patienten –<br />

ausrichten. ✮<br />

Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 9½2. März 2001 A 525


ziehungen mit dem ambulanten Bereich<br />

aufbauen.<br />

Was werden kapitalkräftige und innovative<br />

Krankenhäuser tun? Sie werden<br />

sich auf bestimmte DRG-Gruppen<br />

spezialisieren und Mengen- sowie betriebsinterne<br />

Synergieeffekte nutzen.<br />

Krankenhäuser könnten für ausreichende<br />

Zuweisungen und notwendige<br />

Nachsorge Verträge mit ambulanten<br />

Leistungsanbietern schließen. Also<br />

Konsortien gründen. Krankenhäuser<br />

könnten sich aber auch bemühen, selber<br />

umfassende Versorgungsangebote<br />

vorzuhalten, inklusive der fachärztlichen<br />

Versorgung, der Rehabilitation,<br />

der pflegerischen Versorgung sowie der<br />

Sterbebegleitung im ambulanten Bereich.<br />

Letzteres geben die Gesetze noch<br />

nicht her. Aber dies ist erklärtermaßen<br />

die Langzeitvision der Deutschen<br />

Krankenhausgesellschaft (DKG).<br />

Im DRG-System wird die Verweildauerverkürzung<br />

für Krankenhäuser<br />

ökonomisch interessant. Es gibt<br />

aber Fälle mit pflegerischen und sozialen<br />

Problemen, die man nicht einfach<br />

vor die Türe setzen kann. Auch hier hat<br />

das Krankenhaus die Wahl, stabile Kooperationsbeziehungen<br />

mit abnehmenden<br />

ambulanten Versorgungsnetzen<br />

aufzubauen oder diese Dienstleistungen<br />

selber zu erbringen. Die Krankenhäuser<br />

sollen nach den Vorstellungen<br />

der DKG Versorgungsunternehmen<br />

mit einem umfassenden Versorgungsangebot<br />

werden. Das heißt, nach der<br />

fallbezogenen Vergütung werden die<br />

Häuser wahrscheinlich zunächst indikationsspezifisch<br />

auf ein versichertenbezogenes<br />

Vergütungssystem umsatteln.<br />

Interessenlage der<br />

niedergelassenen Ärzte<br />

Was können in dieser Situation die niedergelassenen<br />

Ärzte tun?<br />

Ihre <strong>Wettbewerb</strong>sfähigkeit wird letztlich<br />

vom Grad der betrieblichen Integration<br />

abhängen. Komplexe Dienstleistungangebote,<br />

die über ein hochgradig<br />

pauschaliertes Vergütungssystem finanziert<br />

werden, können niedergelassene<br />

Ärzte nur anbieten, wenn es gelingt, ihre<br />

fragmentierte Anbieterstruktur weiterzuentwickeln.<br />

T H E M E N D E R Z E I T<br />

Für niedergelassene Ärzte geht es<br />

um Organisationsentwicklung. Sie müssen<br />

in der Lage sein, praxisübergreifend<br />

ausreichend Regelverbindlichkeit und<br />

eine solide funktionierende Aufbauund<br />

Ablauforganisation aufzubauen.<br />

Nur so können sie komplexe ambulante<br />

Dienstleistungsangebote anbieten. Sie<br />

müssen in der Lage sein, Rationalisierungspotenziale<br />

zu mobilisieren durch<br />

Einkaufsgemeinschaften, Ressourcensharing<br />

und die Zusammenlegung von<br />

Arztpraxen. Sie müssen ein praxisübergreifendes<br />

Qualitätsmanagement<br />

aufbauen. Schließlich brauchen sie Instrumente<br />

zur Steuerung versichertenbezogener<br />

Budgets.<br />

Die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

erarbeiten derzeit Lösungsansätze für<br />

diese Fragen. Schon heute bieten die<br />

KVen ihren Mitgliedern professionelle<br />

Berater und in einer Vielzahl von Detailfragen<br />

ausgefeilte Umsetzungskonzepte.<br />

Die Unternehmensoption Gesundheitsnetz,<br />

also das Konsortium<br />

weiterhin eigenständiger Leistungsanbieter,<br />

soll sich als starker Mitbewerber<br />

am Gesundheitsmarkt positionieren.<br />

Interessenlage der<br />

Krankenkassen<br />

Mit welchen integrierten Anbieterstrukturen<br />

werden Krankenkassen Verträge<br />

schließen? Wenn der Risikostrukturausgleich<br />

die Morbiditätsstruktur<br />

der Versicherten abbildet, werden sich<br />

Krankenkassen mit dem notwendigen<br />

Nachdruck flächendeckend für kranke<br />

Menschen engagieren.<br />

Bereits heute gibt es Krankenkassen,<br />

die aufgrund ihrer hohen Morbiditätslast<br />

etwas tun müssen. Diese Kassen<br />

versichern bezogen auf eine Region einen<br />

so hohen Anteil der chronisch<br />

kranken Menschen, dass es sich lohnt,<br />

in die Entwicklung von Prototypen der<br />

integrierten Versorgung zu investieren.<br />

Diese Kassen werden Leistungsanbieter<br />

bevorzugen, die zumindest mittelfristig<br />

die Budgetverantwortung übernehmen<br />

können. Aus Sicht der Krankenkassen<br />

bedeuten versichertenbezogene<br />

Budgets, dass ihre Vertragspartner ein<br />

hohes Interesse daran haben, an den<br />

Schnittstellen zwischen den einzelnen<br />

Versorgungssektoren und über den<br />

ganzen Versorgungsprozess hinweg Rationalisierungspotenziale<br />

zu mobilisieren.<br />

Gleichzeitig sehen Krankenkassen<br />

in einer versichertenbezogenen Vergütung<br />

den Garanten dafür, dass das Morbiditätsrisiko<br />

für sie zumindest kalkulierbar<br />

wird.<br />

Die Systemänderung in Richtung<br />

<strong>Wettbewerb</strong> wird einige Zeit benötigen,<br />

aber sie ist unaufhaltsam.<br />

Neue Versorgungsformen<br />

Prognosen<br />

❃ Die Systemänderung wird langsam,<br />

aber unaufhaltsam sein.<br />

❃ In der Integrierten Versorgung<br />

geht der entscheidende Impuls<br />

von der versichertenbezogenen<br />

Vergütung aus.<br />

❃ Noch hat niemand Prototypen,<br />

aber in zehn bis 15 Jahren werden<br />

circa 20 Prozent der Versicherten<br />

durch integrierte Versorgungsformen<br />

betreut.<br />

❃ Insbesondere Krankenkassen und<br />

Krankenhäuser sind treibende<br />

Kräfte, aber die niedergelassenen<br />

Ärzte werden wettbewerbsfähige<br />

Strukturen entwickeln.<br />

❃ <strong>Wettbewerb</strong>schancen haben Anbieter,<br />

die künftig eine qualitätsgesicherte<br />

Versorgung bei versichertenbezogener<br />

Vergütung bereitstellen<br />

können und sich bereits<br />

heute an der Entwicklung der Prototypen<br />

beteiligen.<br />

In nächster Zeit werden insbesondere<br />

leistungsstarke niedergelassene<br />

Arztgruppen die treibenden Kräfte bei<br />

der Entwicklung integrierter Versorgungsstrukturen<br />

sein. Dem stationären<br />

Bereich wird es jedoch schnell gelingen,<br />

den <strong>Wettbewerb</strong>svorsprung aufzuholen<br />

und bei der Entwicklung integrierter<br />

Angebotsstrukturen aktiv zu werden.<br />

Letztlich kann davon ausgegangen<br />

werden, dass ausreichend <strong>Wettbewerb</strong>schancen<br />

nur Anbieter haben<br />

werden, die eine qualitätsgesicherte<br />

Versorgung anbieten, eine Steuerung<br />

der versichertenbezogenen Vergütung<br />

handhaben können und sich bereits<br />

heute an der Entwicklung von Prototypen<br />

beteiligen. Dr. med. Michael Späth<br />

A 526 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 9½2. März 2001

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