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17/12051 - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12051</strong> – 12 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

werden, da hier ungleich schwerere Auswirkungen zu erwarten<br />

sind. Zwar sind die entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />

für solche Ereignisse deutlich geringer,<br />

doch ist ihr Eintreten gleichwohl jederzeit möglich, wie<br />

es das katastrophale Ereignis von Fukushima eindrücklich<br />

belegt hat.<br />

Die im Rahmen der Risikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse<br />

bilden den Ausgangspunkt für ein ganzheitliches<br />

Risiko- und Krisenmanagement, welches auch eine entsprechende<br />

gesamtgesellschaftliche Diskussion umfassen<br />

muss. Denn während die Analyse der Risiken ein<br />

fachlicher Prozess ist, werden die Risikobewertung und<br />

die daraus folgende Abwägung und Auswahl von z. B. risikomindernden<br />

Maßnahmen in erheblichem Umfang von<br />

politischen und gesellschaftlichen Aspekten mitbestimmt.<br />

Folglich muss ein entsprechender Dialog zwischen Fachbehörden,<br />

Wissenschaft, Politik und Bevölkerung stattfinden.<br />

In diesem Zusammenhang ist es zwingend erforderlich,<br />

Schutzziele festzulegen, damit die Ergebnisse der<br />

Risikoanalysen mit diesen abgeglichen und mögliche<br />

Defizite identifiziert werden können. So kann auch festgestellt<br />

werden, ob das Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes<br />

in Deutschland für alle zu erwartenden<br />

Schadenslagen hinreichend dimensioniert und vorbereitet<br />

ist, oder ob für Bund, Länder und Kommunen Handlungsbedarf<br />

besteht, und falls ja, wo.<br />

Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es wurde die<br />

Thematik der Schutzziele bereits im Zusammenhang mit<br />

dem TA-Projekt: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner<br />

Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und<br />

langandauernden Ausfalls der Stromversorgung behandelt.<br />

24 Auch der Deutsche <strong>Bundestag</strong> befasste sich in seiner<br />

162. Sitzung sowohl mit dem Bericht zum TA-Projekt<br />

25 als auch mit den beiden ersten Berichten zur<br />

Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz. 26 Fraktionsübergreifend<br />

wurde beiden Themen ein bedeutender Stellenwert<br />

eingeräumt und die vorgelegten Arbeiten wurden als<br />

richtig und wegweisend bewertet. Vor dem Hintergrund<br />

der Gefährdung und Verletzbarkeit der Gesellschaft durch<br />

Stromausfälle und andere Gefahren wurde auch hier die<br />

Wichtigkeit einer frühzeitigen und ernsthaften Beschäfti-<br />

24 Vgl. Internetseiten des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es (http://www.bundes<br />

tag.de/dokumente/textarchiv/2011/34457220_kw21_pa_bildung_for<br />

schung/index.html, zuletzt abgerufen am 26. Oktober 2012).<br />

25 Vgl. Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

(18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung:<br />

Technikfolgenabschätzung (TA). TA-Projekt: Gefährdung und<br />

Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen<br />

und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung 2011.<br />

26 Vgl. <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Stenografischer Bericht zur 162. Sitzung<br />

vom 1. März 2012, Tagesordnungspunkt 11. 27 Vgl. Gullotta 2007.<br />

gung mit der Thematik und einer entsprechenden Sensibilisierung<br />

der Bevölkerung betont.<br />

Insbesondere im Hinblick auf die praktische Gefahrenabwehr<br />

ist es wichtig, dass Schutzziele konkret formuliert<br />

werden, da Vorsorgemaßnahmen und Bewältigungsstrategien<br />

nur durch messbare Vorgaben umgesetzt, überprüft,<br />

diskutiert und angepasst werden können. 27 Hier besteht<br />

noch deutlicher Vorbereitungs- und Abstimmungsbedarf,<br />

denn im Falle eines bundesrelevanten Schadensereignisses<br />

können Schutzziele, die für den normalen Alltag gelten,<br />

möglicherweise nicht mehr durch den Staat gewährleistet<br />

werden. Dabei müssen auch andere administrative<br />

Ebenen/Zuständigkeiten berücksichtigt werden, um z. B.<br />

abzuleiten, welche Fähigkeiten der Bund im Einsatzfall<br />

bereitstellen können muss. Eine entsprechende horizontale<br />

und vertikale Vernetzung der jeweiligen Ebenen ist<br />

daher von großer Bedeutung. Hierzu besteht ein kontinuierlicher<br />

Austausch zwischen Bund und Ländern.<br />

Abschließend soll hier noch einmal betont werden, dass<br />

die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz eine Dauer-<br />

Aufgabe und als Prozess zu verstehen ist. Wenn Risikoanalysen<br />

auf allen administrativen Ebenen im jeweiligen<br />

Zuständigkeitsbereich durchgeführt und die dabei gewonnenen<br />

Erfahrungen und Erkenntnisse wechselseitig ausgetauscht<br />

werden, wird die umfassende Betrachtung und<br />

adäquate Behandlung der identifizierten Risiken auf eine<br />

breite Basis gestellt und die Möglichkeit eröffnet, den<br />

Schutz der Bevölkerung in Deutschland wo nötig zu stärken.<br />

Ergänzend können einzelne Risikoanalysen im<br />

engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern<br />

durchgeführt werden, sofern das untersuchte Szenario<br />

dies fachlich erfordert.<br />

Erkenntnisse, verwendete Daten und methodisches Vorgehen<br />

sind dabei regelmäßig zu überprüfen, zu aktualisieren<br />

und ggf. an neue Rahmenbedingungen anzupassen.<br />

Bei Bedarf sind zusätzliche Szenarien für neu identifizierte<br />

Gefahren zu entwickeln. Erkenntnislücken können<br />

durch gezielte Forschungsvorhaben geschlossen werden.<br />

Auf diese Weise kann eine realistische Einschätzung der<br />

aktuellen Risiken erfolgen, die je nach bereits ergriffenen<br />

Maßnahmen im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements<br />

zu einer Verbesserung der Risikolandschaft führt.<br />

Das hier perspektivisch aufgezeigte Miteinander von Bürgern,<br />

Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Behörden auf<br />

Bundes- und Landesebene wird dazu beitragen, die Verwundbarkeit<br />

Deutschlands durch Gefahren und mögliche<br />

Katastrophen auf ein gemeinsam getragenes Maß zu reduzieren.

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