17/12051 - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12051</strong> – 32 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
Kann sich die Bevölkerung auf das Ereignis einstellen?<br />
Dem Szenario wird die Annahme zugrunde gelegt, dass die Information der Bevölkerung zeitnah,<br />
adäquat und konsequent erfolgt. Besondere Hinweise und Handlungsanweisungen werden über<br />
verschiedene Medien (Fernsehen, Rundfunk, Internet, Presse), bei Bedarf im Akutfall auch über<br />
Durchsagen der Einsatzkräfte, kommuniziert. Auch die Anordnung von Evakuierungen wird, wo<br />
notwendig, rechtzeitig mitgeteilt, wobei der überwiegende Teil der Bevölkerung erreicht wird.<br />
Aufgrund der frühzeitigen Vorwarnung und kontinuierlichen Kommunikation der Vorhersagen<br />
kann sich der größte Teil der Bevölkerung auf das Ereignis einstellen. Insbesondere in den<br />
flussnahen Gebieten sind viele Anwohner durch persönliche Erfahrungen mit Hochwasserereignissen,<br />
in Verbindung mit der lang anhaltenden, niederschlagsreichen Gesamtwetterlage,<br />
den Meldungen über Schneeschmelze und den allgemeinen Wettervorhersagen und Hochwasserwarnungen,<br />
sensibilisiert. Dort, wo im Zuge der Prävention bereits im Vorfeld eine erfolgreiche<br />
Risikokommunikation stattgefunden hat (Information über allgemeine Hochwassergefahren,<br />
Handlungsempfehlungen, z. B. durch Anwohnerversammlungen oder behördliche Broschüren),<br />
werden die Informationen schnell aufgenommen und richtig verarbeitet. Wo dies in den<br />
vergangenen Jahren unterblieben ist, müssen Warnungen und Handlungsanweisungen mit<br />
besonderem Nachdruck kommuniziert werden.<br />
Insgesamt erreichen die behördlichen Warnungen allerdings nicht die gesamte Bevölkerung, so<br />
dass nicht alle betroffenen Personen im Vorfeld gleichermaßen informiert und sensibilisiert sind.<br />
Hierbei spielen auch soziokulturelle und demographische Aspekte eine wichtige Rolle (z. B.<br />
Sprachkenntnisse, kultureller Hintergrund). Dabei gilt, dass die Sensibilisierung, die<br />
Wahrnehmung der persönlichen Gefährdung und die eigene Vorbereitung auf die Bewältigung<br />
eines möglichen Hochwasserereignisses mit zunehmender Wohnentfernung zu den Flussläufen<br />
abnehmen.<br />
2.6. Behördliche Maßnahmen<br />
Die kommunalen Behörden in den betroffenen Gebieten treffen, aufbauend auf bestehenden<br />
Plänen des Hochwasserrisikomanagements, Alarm- und Einsatzplänen und den Erfahrungen aus<br />
der Vergangenheit, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von<br />
hochwasserbedingten Schäden an Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten. Hierzu zählen<br />
auch die Information der Bevölkerung zum vorsorgenden Hochwasserschutz und die Warnung<br />
bei einer Gefährdung. Erste Maßnahmen umfassen u. a. das Schließen von Deichtoren, das<br />
Errichten von mobilen Spundwänden und weitere Hochwasserschutzmaßnahmen (z. B.<br />
Stegebau, Sperrung von Straßen, Vorbereitung von Sandsäcken).