2,4 MByte - Die BG ETEM
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service<br />
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<strong>Die</strong> Haftungsablösung ist eine der zentralen Sicherungsleistungen<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Unternehmer<br />
und Unternehmerinnen beim Unfall eines Beschäftigten<br />
am Arbeitsplatz, bei einem Wegeunfall<br />
oder einer Berufskrankheit keine kostspieligen Schadensersatzforderungen<br />
fürchten müssen. Denn mit<br />
seiner Beitragszahlung gibt der Arbeitgeber die Haftung<br />
bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten an<br />
die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> ab.<br />
„Versicherte erhalten bei einem Arbeitsunfall die<br />
vollen Leistungen der Berufsgenossenschaft“, erklärt<br />
Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung der<br />
<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>. „Zudem bleibt der Unfallverursacher – egal,<br />
ob ein anderer Beschäftigter oder der Unternehmer –<br />
von möglicherweise ruinösen Schadensersatzforderungen<br />
verschont.“ Eine Ausnahme gelte nur, wenn ein<br />
Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt<br />
wurde, so Petermann.<br />
Für den Arbeitgeber bedeutet der Haftungsausschluss:<br />
Im Falle eines Falles muss er sich um die soziale<br />
Absicherung seiner Beschäftigten keine Sorgen<br />
machen. <strong>Die</strong> <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> kümmert sich um alle Maßnah-<br />
Hafungsablösung<br />
Eine Sorge<br />
weniger<br />
Schadensersatz wegen eines<br />
Arbeitsunfalls? Ein Albtraum! Gut,<br />
dass in diesem Fall die gesetzliche<br />
Unfall versicherung einspringt.<br />
men zur Heilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung<br />
eines verletzten oder erkrankten Mitarbeiters.<br />
„Gemeinsam mit dem Unternehmer sucht die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
bei Bedarf auch nach einer Lösung, wie ein Mitarbeiter<br />
nach einem Arbeits- oder Wegeunfall erfolgreich beruflich<br />
und sozial wieder ins Unternehmen integriert werden<br />
kann“, erklärt Petermann. „Und sollte der Mitarbeiter<br />
seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben<br />
können, sorgen wir für eine Umschulung. Bleiben<br />
schwere Gesundheitsschäden zurück, zahlen wir sogar<br />
eine Rente.“<br />
Eine Sonderregelung bei der Arbeitgeberhaftung gilt<br />
für Beschäftigte, die von vornherein befristet oder dauerhaft<br />
zu einem Unternehmen ins Ausland entsandt<br />
sind. Bei einer bis zu zwei Jahre dauernden Entsendung<br />
gilt eine Haftungsablösung wie in Deutschland;<br />
wechselt der Arbeitnehmer länger oder dauerhaft ins<br />
Ausland, scheidet er im Regelfall aus der deutschen<br />
Sozialversicherung aus. „Dann gilt auch das Haftungsprivileg<br />
nicht mehr“, erläutert Olaf Petermann.<br />
→ info<br />
www.dguv.de/wir-haften<br />
etem 05.2012<br />
Foto: Getty Images