Richtlinie Maschinen-, Energie und Elektrotechnik ... - DB Netz AG
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<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />
Seite I<br />
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> steht an<br />
diesem Regelwerk das ausschließliche <strong>und</strong> unbeschränkte Nutzungsrecht zu.<br />
Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen<br />
der Zustimmung der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Fachautor: VEF 52; Jörg Hampel; Tel.: (962) 2568 Gültig ab 15.04.2008
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
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Seite II<br />
Zielgruppen, für welche diese <strong>Richtlinie</strong> erarbeitet wurde:<br />
Alle Betreiber von Nebenfahrzeugen.<br />
Impressum<br />
Fachautor Deutsche Bahn <strong>AG</strong><br />
VEF 52<br />
Jörg Hampel<br />
Richelstraße 3<br />
80634 München<br />
Tel. Intern (962) 2568 / Extern (089) 1308-2568<br />
Fax Intern (962) 5262 / Extern (089) 1308-5262<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
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Seite III<br />
Weitere Bestandteile<br />
Regelwerksnummer Titel Gültig ab<br />
931.0001A01 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Prozessablauf - Prozessbeschreibung<br />
15.04.2008<br />
931.0001A02 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Bescheinigung<br />
931.0001A03 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Prüfbericht<br />
931.0001A04 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Konformitätserklärung für Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen<br />
931.0001A05 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Zweijährliche Prüfung für gleisfahrbare Baumaschinen, Gleiskraftfahrzeuge<br />
<strong>und</strong> Anhänger<br />
931.0001A06 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Prüfnachweis für Ausschwenkbegrenzung<br />
931.0001A07 Text der Anschriftentafel für ein „Schweres Nebenfahrzeug“<br />
<strong>und</strong> analog für Kleinwagen<br />
15.04.2008<br />
15.04.2008<br />
15.04.2008<br />
15.04.2008<br />
15.04.2008<br />
15.04.2008<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />
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1 Allgemeines<br />
(1) Zweck des Moduls ist es, den sicheren <strong>und</strong> qualitätsgerechten<br />
Einsatz von Nebenfahrzeugen beim Erbringen von<br />
Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen im Bereich der Infrastruktur<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> - dem <strong>Netz</strong> - zu sichern.<br />
Das Modul beschreibt den Prozess für das Erteilen der<br />
Einsatzgenehmigung.<br />
Die Einsatzgenehmigung dokumentiert, dass das Neben-/<br />
Spezialfahrzeug die Anforderungen für den Einsatz im<br />
<strong>Netz</strong> erfüllt.<br />
(2) Das Modul gilt für Nebenfahrzeuge, mit denen Lieferungen<br />
<strong>und</strong> Leistungen im <strong>Netz</strong> durchgeführt werden sollen.<br />
(3) Der Vertrag sieht zwischen Auftraggeber – <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> –<br />
<strong>und</strong> Auftragnehmer als Voraussetzung zur Durchführung<br />
von Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen das Vorhandensein einer<br />
gültigen Einsatzgenehmigung vor. Die Eigenleistung erfordert<br />
keinen gesonderten Vertrag.<br />
(4) Voraussetzungen für das Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
sind:<br />
- Bescheinigung der Abnahme nach § 32 EBO für das<br />
Nebenfahrzeug<br />
- Feststellung der Kompatibilität des Nebenfahrzeuges<br />
mit den spezifischen Anforderungen der Infrastruktur<br />
nach Ril 810 für das Fahren in Transportstellung<br />
durch das EVU bzw. den Antragsteller oder es liegt<br />
eine gesonderte Freigabe der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> mit den<br />
besonderen Einsatzbedingungen vor<br />
- die Belastungen der Infrastruktur beim Fahren in Arbeitsstellung<br />
<strong>und</strong> die Eignung des maschinentechnischen<br />
Arbeitsverfahrens wurden im Rahmen einer<br />
Bauartprüfung 1 durch die von der der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
beauftragte Prüfstelle 2 in Zusammenarbeit mit der <strong>DB</strong><br />
<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> untersucht, das Einhalten der Grenzwerte<br />
1 Gesamtheit aller Maßnahmen, bestehend aus Dokumentationsprüfung<br />
des verfahrenstechnischen Teils im Zusammenwirken mit den<br />
fahrzeugtechnischen Komponenten <strong>und</strong> den Prüfungen am Nebenfahrzeug<br />
beim Hersteller oder zukünftigen Fahrzeughalter sowie auf<br />
Erprobungsbaustellen zur Sicherung eines qualitätsgerechten Einsatzes<br />
auf der Infrastruktur<br />
2 z.Z. <strong>DB</strong> <strong>AG</strong>, Bereich Technik/Beschaffung, TFT 52<br />
Zweck<br />
Anwendungsbereich<br />
Vertrag zwischenAuftraggeber<br />
<strong>und</strong> Auftragnehmer <br />
Voraussetzungen<br />
Fachautor: VEF 52; Jörg Hampel; Tel.: (962) 2568 Gültig ab 15.04.2008
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Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
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Kostenpflicht<br />
Prozessablauf<br />
Unterlagen zur<br />
Prüfung<br />
Betriebsanleitung<br />
nachgewiesen <strong>und</strong> durch die Anwenderfreigabe nach<br />
Abschnitt 2 Abs. (7) bestätigt<br />
- die vollständige Erfüllung der Anforderungen des<br />
Moduls 931.0000<br />
(5) Alle bei der Prüfstelle <strong>und</strong> der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> im Zusammenhang<br />
mit dem Erteilen der Einsatzgenehmigung anfallenden<br />
Aufwendungen sind für den Antragsteller kostenpflichtig.<br />
2 Arbeitseinsatz auf der Infrastruktur der <strong>DB</strong><br />
<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> genehmigen<br />
(1) Der Prozessablauf zur Erteilung der Einsatzgenehmigung<br />
ist im Anhang 1 dargestellt. Die Auftragsdurchführung besteht<br />
aus den Teilen<br />
- Dokumentationsprüfung<br />
- Funktionsprüfung von Komponenten<br />
- Endprüfung des fertig gestellten Fahrzeuges<br />
- Baustellenerprobung zum Feststellen der Eignung<br />
<strong>und</strong> Umweltverträglichkeit der Arbeitstechnik <strong>und</strong> Arbeitsleistung.<br />
(2) Zur Durchführung der Bauartprüfung bezüglich der Einhaltung<br />
der im Abschnitt 3 genannten Bauanforderungen für<br />
das Fahren <strong>und</strong> Bewegen in Arbeitsstellung <strong>und</strong> den im<br />
Abschnitt 4 aufgeführten Arbeitsverfahren, die in Verbindung<br />
mit den in den nachfolgenden Modulen enthaltenen<br />
spezifischen Regelungen untersucht werden müssen, sind<br />
der Prüfstelle vom Hersteller / Fahrzeughalter / Betreiber –<br />
nachfolgend Antragsteller genannt – nach vorangegangener<br />
Abstimmung die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.<br />
Die nachfolgenden Abs. (3) bis (6) enthalten Ergänzungen<br />
zur Dokumentation <strong>und</strong> zu den zu durchlaufenden Prüfungsabschnitten.<br />
(3) Durch den Antragsteller des Fahrzeuges ist die für das<br />
Betreiben erforderliche Betriebsanleitung, die neben den<br />
Angaben zur Inbetriebnahme auch eine Dokumentation<br />
zur Wartung, Inspektion <strong>und</strong> gegebenenfalls zur Instandsetzung<br />
zu enthalten hat, bereitzustellen.<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
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Seite 3<br />
(4) Mit der Endprüfung des fertig gestellten Nebenfahrzeuges<br />
wird der erste Teilabschnitt der Bauartprüfung abgeschlossen.<br />
Sie wird in der Regel vor der Auslieferung in<br />
den Werkstätten des Antragstellers <strong>und</strong> auf anliegenden<br />
Gleisanlagen durchgeführt. Die Endprüfung beinhaltet<br />
auch die unter den örtlichen Bedingungen des Antragstellers<br />
mögliche Bewertung des Gesamtsystems Fahrzeug /<br />
Arbeitstechnik.<br />
(5) Kann durch die Endprüfung die Funktionalität nachgewiesen<br />
werden, wird die vorläufige Einsatzgenehmigung nach<br />
Anhang 2 für die Betriebserprobung erteilt. Sie muss den<br />
Gültigkeitszeitraum <strong>und</strong> die einschränkenden Regelungen<br />
angeben.<br />
Festgestellte Mängel sind vor dem Erteilen zu beheben.<br />
Der Prüfbericht nach Anhang 3 enthält den Nachweis zur<br />
durchgeführten Prüfung.<br />
Bei einem neuen Arbeitsverfahren muss durch den Antragsteller<br />
mit dem Fachbereich der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zunächst<br />
eine Baustelle ausgewählt werden, auf der der Nachweis<br />
des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller verfahrenstechnischen<br />
Komponenten unter normalen Einsatzbedingungen<br />
zu erbringen ist. Für diesen Zweck ist die<br />
Einsatzgenehmigung für eine Baustellenerprobung nach<br />
Anhang 2, Seite 4 zu erteilen.<br />
An der Baustellenerprobung sind die Fachbereiche der <strong>DB</strong><br />
<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zu beteiligen.<br />
(6) Im Ergebnis der Baustellenerprobung ist die Entscheidung<br />
zu treffen, ob die durch den Antragsteller mit der Prüfstelle<br />
abgestimmte umfassende Betriebserprobung durchgeführt<br />
werden kann. In die Betriebserprobung sind die Fachbereiche<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> im erforderlichen Maße einzubeziehen.<br />
(7) Die Anwenderfreigabe 3 umfasst das Einhalten der vorgegebenen<br />
maschinenspezifischen Einsatzkriterien. Sie wird<br />
nach abgeschlossener Erprobung ausgesprochen <strong>und</strong> ist<br />
Bestandteil der endgültigen Einsatzgenehmigung.<br />
(8) Nach Abschluss der Betriebserprobung <strong>und</strong> Festlegung<br />
der endgültigen Einsatzkriterien sowie Prüfung der Leistungsfähigkeit<br />
wird die endgültige Einsatzgenehmigung erteilt.<br />
Mess- <strong>und</strong> Prüfergebnisse sind zu dokumentieren<br />
3 Die Anwenderfreigabe ist ein internes Dokument der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>,<br />
welches nur in Verbindung mit der Einsatzgenehmigung den Einsatz<br />
auf Baustellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> gestattet.<br />
Endprüfung des<br />
ersten Fahrzeuges<br />
einer neuen<br />
Bauart<br />
Vorläufige<br />
Einsatzgenehmigung <br />
Mängelbeseitigung <br />
Einsatzgenehmigung<br />
für die<br />
Baustellenerprobung<br />
Beteiligung der<br />
Fachbereiche<br />
Betriebserprobung <br />
Anwenderfreigabe<br />
Endgültige<br />
Einsatzgenehmigung<br />
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Seite 4<br />
Endprüfung<br />
nachfolgender<br />
Nebenfahrzeuge<br />
Einsatzregelungen <br />
Genehmigungszeitraum<br />
Verlängerung<br />
Nebenfahrzeugnummer,Prüfplakette<br />
<strong>und</strong> zu den Unterlagen des Antragstellers zu nehmen. Für<br />
die endgültige Einsatzgenehmigung wird ebenfalls die Bescheinigung<br />
nach Anhang 2 ausgestellt.<br />
(9) Sobald die Betriebserprobung des ersten Nebenfahrzeuges<br />
mit positivem Ergebnis abgeschlossen ist, kann für<br />
nachfolgende Nebenfahrzeuge der Serie im Rahmen der<br />
Endprüfung die endgültige Einsatzgenehmigung nach Anhang<br />
2 mit der Bestätigung der Konformität der Arbeits<strong>und</strong><br />
Messeinrichtungen nach Anhang 4 erteilt werden.<br />
(10) Die vom Antragsteller zu erstellende Einsatzregelung nach<br />
Rahmengliederung der Ril 825.0010 ist der Prüfstelle vor<br />
Erteilung der Einsatzgenehmigung vorzulegen. Gemäß<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen in der<br />
Betriebsanweisung Angaben zu den Einsatzbedingungen,<br />
den absehbaren Betriebsstörungen <strong>und</strong> über die bezüglich<br />
der Benutzung gleicher oder ähnlicher Arbeitskomponenten<br />
vorliegenden Erfahrungen enthalten sein. Durch die<br />
Prüfstelle wird der Entwurf auf Regelkonformität überprüft<br />
<strong>und</strong> unter Beachtung der Ergebnisse der Bauartprüfung<br />
bestätigt.<br />
(11) Die Einsatzgenehmigung wird für den Zeitraum von einem<br />
Jahr erteilt, für bestimmte Nebenfahrzeuggattungen auch<br />
für zwei Jahre. Nebenfahrzeuge mit zweijährlicher Prüfung<br />
enthält Anhang 5.<br />
Falls vor Ablauf des Genehmigungszeitraumes am Nebenfahrzeug<br />
oder dessen Anlagen eine planmäßig wiederkehrende<br />
Untersuchung (§§ 32, 33 EBO) fällig wird, gilt die<br />
Einsatzgenehmigung nur bis zu diesem Datum.<br />
(12) Die Verlängerung der Einsatzgenehmigung um ein weiteres<br />
Jahr bzw. zwei Jahre wird durch einen von der <strong>DB</strong><br />
<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> autorisierten Prüfingenieur für Nebenfahrzeuge<br />
erteilt, wenn<br />
- vor Ablauf des Genehmigungszeitraumes die jährlichen<br />
Fristarbeiten durchgeführt wurden <strong>und</strong><br />
- keine Mängel vorliegen.<br />
(13) Mit dem Erteilen der Einsatzgenehmigung werden für das<br />
betreffende Fahrzeug eine Nebenfahrzeugnummer festgelegt,<br />
eine Prüfplakette mit Gültigkeitszeitraum ausgegeben<br />
sowie die fahrzeugtechnischen Anschriften nach dieser Ril<br />
angebracht. Die Nebenfahrzeugnummer enthält mit der<br />
10. <strong>und</strong> 11. Kennziffer Kriterien für die betriebliche Behandlung.<br />
Diese können dem Nummernschlüssel des Moduls<br />
931.0000A03 entnommen werden.<br />
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<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
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Seite 5<br />
Nebenfahrzeuge der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> erhalten zur Anschriftentafel<br />
nach Abschnitt 5 Abs. (2) anstelle der Prüfplakette<br />
das <strong>DB</strong>-Logo.<br />
(14) Der Einsatz auf Steilstrecken setzt eine besondere Genehmigung<br />
voraus. Sie ist vom Antragsteller bei der Prüfstelle<br />
zu beantragen. Die zusätzlichen Kriterien der<br />
Bremsausrüstung sind in der Ril 465.0001 „Betrieb auf<br />
Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen“<br />
festgelegt.<br />
(15) Nachträgliche Bauartänderungen müssen vorab bei der<br />
Prüfstelle schriftlich beantragt werden. Bei Nichtbeachtung<br />
erlischt die Einsatzgenehmigung.<br />
3 Fahren <strong>und</strong> Bewegen in Arbeitsstellung<br />
(1) In Arbeitsstellung dürfen Räder, Abstützungen <strong>und</strong> Arbeitswerkzeuge<br />
keine schädliche Wirkung auf die verschiedenen<br />
Bestandteile der Infrastruktur ausüben, wie<br />
z.B. LST- Einrichtungen, Schienen, Befestigungen, Schotter<br />
<strong>und</strong> Untergr<strong>und</strong>. Dabei sind die maximale Radbelastung,<br />
die zulässige Schienenbiegung, die auftretenden<br />
Querkräfte auf die Schienenbefestigungen, die Schotterpressung<br />
sowie die Tragfähigkeit des Untergr<strong>und</strong>es zu berücksichtigen.<br />
(2) Für die Berechnung sind die in den Ril 457 <strong>und</strong> 800 ff (u.a.<br />
804, 820, 836) der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> für die Gestaltung <strong>und</strong> Instandhaltung<br />
des Oberbaus, der Brücken <strong>und</strong> für Erdbauwerke<br />
enthaltenen Parameter zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />
(3) Für <strong>Maschinen</strong> mit Hebe- <strong>und</strong>/oder Richteinrichtungen für<br />
Gleise <strong>und</strong> Weichen müssen in der Dokumentation die von<br />
diesen Einrichtungen ausgehenden maximalen Kräfte angegeben<br />
sein.<br />
(4) Wenn die Schiene durch andere äußere Kräfte beansprucht<br />
wird, wie z.B. durch thermische Spannungen,<br />
müssen auch diese berücksichtigt werden.<br />
(5) Die Belastungen, die durch Nebenfahrzeuge in den verschiedenen<br />
Arbeitsstellungen beim Arbeiten auf <strong>und</strong> an<br />
Brücken verursacht werden, dürfen nicht über die Anforderungen<br />
des Lastbildes 71 nach UIC-Kodex 702 hinausgehen.<br />
(6) Nebenfahrzeuge müssen so konzipiert <strong>und</strong> gebaut sein,<br />
dass die beweglichen Teile bei der Arbeit nicht unbeabsichtigt<br />
in den frei zu haltenden Raum (siehe § 9 Abs. 2<br />
EBO) für Fahrten von Fahrzeugen, die ohne Beschrän-<br />
<strong>DB</strong>-Logo<br />
Einsatz auf<br />
Steilstrecken<br />
Verlust der<br />
Einsatzgenehmigung<br />
Beanspruchung<br />
der Infrastruktur<br />
Erforderliche<br />
Parameter<br />
Angabe der maximalen<br />
Kräfte<br />
Zusätzliche<br />
Kräfte<br />
Belastung der<br />
Bauwerke<br />
Umgrenzung<br />
des Arbeitsbereiches<br />
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Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
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Seite 6<br />
Störungsfreier<br />
Betrieb von<br />
LST- Einrichtungen<br />
<strong>Richtlinie</strong>n-<br />
Hinweise<br />
Arbeitsverfahren<br />
kung im benachbarten Betriebsgleis verkehren, eindringen<br />
können.<br />
(7) Verfahrenstechnische Komponenten müssen bei der Arbeit<br />
den störungsfreien Betrieb der LST- Einrichtungen<br />
gewährleisten. Befinden sich in der nach DIN EN 50238<br />
gekennzeichneten Beeinflussungszone keine metallischen<br />
Fahrzeugeinrichtungen, ist von einem störungsfreien Betrieb<br />
gegenüber LST- Einrichtungen auszugehen. Andernfalls<br />
ist durch Beeinflussungsuntersuchungen nachzuweisen,<br />
dass störende Beeinflussungen ausgeschlossen werden<br />
können. Das betrifft nicht die gleisfahrbaren Baumaschinen,<br />
deren Einsatz im Baugleis oder gesperrten Gleis<br />
nur ohne LST- Installation durchgeführt werden kann.<br />
4 <strong>Maschinen</strong>technische Arbeitsverfahren<br />
prüfen <strong>und</strong> bewerten<br />
(1) Das fachgerechte <strong>und</strong> sichere Durchführen von Oberbauarbeiten<br />
ist in der Ril 824 der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> <strong>und</strong> das Arbeiten<br />
an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen <strong>und</strong> an<br />
Betriebsmitteln in KoRil 132.0123 geregelt.<br />
(2) Zu den hauptsächlichen maschinentechnischen Arbeitsverfahren<br />
gehören:<br />
- Messungen zur Planumsverbesserung <strong>und</strong> Bettungsreinigung,<br />
für Neubau <strong>und</strong> Durcharbeitung von Gleisen<br />
<strong>und</strong> Weichen, zur Beseitigung von langwelligen<br />
Gleislagefehlern, zur Verschleißermittlung des<br />
-<br />
Schienenprofils, u. a.<br />
Prüfungen <strong>und</strong> Inspektionen an Einzelkomponenten<br />
des Oberbaus, wie z.B. die Ultraschall- Schienenprüfung<br />
- Untersuchungen des Untergr<strong>und</strong>es<br />
- gleisgeb<strong>und</strong>ene Bettungsreinigung<br />
- Profilierungen am Schotterbett <strong>und</strong> an Entwässerungsanlagen<br />
- Gleis- <strong>und</strong> Weichenneu- <strong>und</strong> –umbauten<br />
- Schienenerneuerungen oder – auswechselungen<br />
- Stopfen, Richten <strong>und</strong> Verdichten<br />
- Stabilisierungen an Gleisen <strong>und</strong> Weichen<br />
- Schleifen <strong>und</strong> Fräsen an Schienen<br />
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<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
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Seite 7<br />
- Verspannen <strong>und</strong> Lösen von Schienenbefestigungen<br />
- Oberbauschweißungen<br />
- Be- <strong>und</strong> Entladearbeiten von Anlagen <strong>und</strong> Oberbaustoffen<br />
- Oberleitungsmontagen <strong>und</strong> -demontagen <strong>und</strong> Aufstellen<br />
sowie Rückbau von Oberleitungsmasten<br />
- diverse Kranarbeiten<br />
(3) Aufbau, Funktion <strong>und</strong> Qualität der messtechnischen Einrichtungen<br />
haben für den jeweiligen Einsatzzweck den<br />
<strong>Richtlinie</strong>n der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> bzw. den vorgegebenen Lastenheften<br />
zu entsprechen.<br />
(4) Wichtige Bestandteile der Prüfung <strong>und</strong> Bewertung sind<br />
u.a.:<br />
- erforderliche Gleisabstände beim Einsatz in Abhängigkeit<br />
von Gleisbogen <strong>und</strong> Überhöhung (Ausschwenkbegrenzung<br />
nach Anhang 6)<br />
- besondere Bedingungen bei Arbeitsbeginn <strong>und</strong> zum<br />
Abschluss vor, auf <strong>und</strong> hinter Brücken, ausgehend<br />
von der ermittelten Streckenklasse <strong>und</strong> den zusätzlichen<br />
Belastungen<br />
- Auf- <strong>und</strong> Abrüstzeiten <strong>und</strong> Umfang zum Umstellen<br />
von Transport- in Arbeitsstellung <strong>und</strong> umgekehrt<br />
- Maßnahmen zur Verhinderung unzulässiger Beanspruchungen<br />
von Anlagen des Unter- <strong>und</strong> Oberbaus<br />
- Maßnahmen zur Verhinderung mechanischer / elektrischer<br />
Beschädigung von LST- Einrichtungen<br />
- Maßnahmen zur Verhinderung mechanischer / elektrischer<br />
Beschädigung von elektrotechnischen Einrichtungen<br />
- anforderungsgerechte Montage <strong>und</strong> Demontage von<br />
Oberleitungsanlagen <strong>und</strong> Brückenbauwerken<br />
- ordnungsgemäßer Transport <strong>und</strong> zerstörungsfreie<br />
Aus- <strong>und</strong> Einbringung von Materialien/Stoffen<br />
- nachgewiesene Erfüllung der vorgegebenen Qualitäts-<br />
<strong>und</strong> Quantitätsparameter für das jeweilige Arbeitsverfahren<br />
- Funktion der Hub- <strong>und</strong> Schwenkbegrenzung<br />
- Funktionalität <strong>und</strong> Genauigkeit der Mess- <strong>und</strong> Prüfeinrichtungen <br />
Messeinrichtungen<br />
Bestandteile der<br />
Prüfung <strong>und</strong><br />
Bewertung<br />
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Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
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Seite 8<br />
Hinweis<br />
Anschriftentafel<br />
Formblatt zur<br />
Anschriftentafel<br />
Inhalt der Anschriftentafel<br />
5 Anschriften <strong>und</strong> Anstriche<br />
(1) Die nachfolgenden Anschriften gelten zusätzlich für Nebenfahrzeuge,<br />
die eine Einsatzgenehmigung der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong><br />
<strong>AG</strong> erhalten haben.<br />
(2) Die Nebenfahrzeuge erhalten an jeder Längsseite eine<br />
Anschriftentafel. Im Blickwinkel von 90° zur normalen Bewegungsrichtung<br />
im Gleis sind die Anschriftentafeln im linken<br />
Bereich des Nebenfahrzeuges zu platzieren. Durch<br />
sie wird in Verbindung mit der gültigen Prüfplakette bzw.<br />
dem <strong>DB</strong>-Logo nach Abs. (4) i) am Nebenfahrzeug sichtbar,<br />
dass die Einsatzgenehmigung erteilt ist.<br />
Von der Prüfstelle werden in Abstimmung mit dem Antragsteller<br />
für jedes Nebenfahrzeug diejenigen Angaben,<br />
die in die Anschriftentafeln aufzunehmen sind, ermittelt<br />
<strong>und</strong> mit dem Formblatt „Text der Anschriftentafel“ nach<br />
Anhang 7 festgelegt.<br />
Durch Unterschrift auf dem Formblatt bestätigt die Prüfstelle,<br />
dass die Einsatzkriterien für das Nebenfahrzeug<br />
festgelegt sind. Das Formblatt ist zum Betriebsbuch zu<br />
nehmen.<br />
(3) Wurde die Einsatzgenehmigung einschließlich der<br />
(4)<br />
Einsatzkriterien wegen der noch nicht abgeschlossenen<br />
Bauartprüfung zunächst nur vorläufig erteilt, ist auf dem<br />
Formblatt „Text der Anschriftentafel“ ein Kurzvermerk <strong>und</strong><br />
die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der Einsatzgenehmigung<br />
anzubringen. Die Einsatzkriterien sind nach Abschluss<br />
der Betriebserprobung nochmals zu aktualisieren.<br />
Die feststehenden Angaben der Anschriftentafel sind wie<br />
folgt zu ergänzen (Schriftart „V<strong>AG</strong> ro<strong>und</strong>ed“– entspricht<br />
Schablonenschrift nach DIN 1451, Teil 4, Schriftform H):<br />
a) Zeile 1<br />
„Schweres Nebenfahrzeug“ oder „Kleinwagen“.<br />
b) Zeile 2<br />
Nebenfahrzeugnummer<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />
Seite 9<br />
Bei gleisfahrbaren Baumaschinen einschließlich Gleisbauschienenkranen<br />
<strong>und</strong> Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeugen<br />
(nur Dritte), Gleiskraftfahrzeugen <strong>und</strong> Zweiwegefahrzeugen<br />
12-stellige Nummer einschließlich Kontrollziffer<br />
nach Modul 931.0000A03, bei Arbeitstriebwagen einschließlich<br />
den Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeugen<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>, älteren Gleiskraftfahrzeugen <strong>und</strong> Anhängern<br />
die Baureihen- plus Serien-Nummer einschließlich<br />
Kontrollziffer (7-stellig).<br />
c) Zeile 3<br />
Fahrzeugbezeichnung (Art)<br />
Bei Baumaschinen, Gleiskraftfahrzeugen <strong>und</strong> Zweiwegefahrzeugen<br />
die Typ- Bezeichnung, bei Arbeitstriebwagen<br />
die Baureihen- Bezeichnung.<br />
d) Zeile 4<br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Fahrzeughalters (<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>,<br />
Dritter; gegebenenfalls die Niederlassung, der Bauhof, die<br />
Instandhaltungsstelle oder der Abstellort).<br />
e) Zeile 5<br />
Fahrzeugmasse (Fahrzeuggewicht) nach Modul 931.0000,<br />
Abschnitt 7 Abs. (4). 4<br />
Nutzlast, zu ihr zählt auch das Gewicht der zur Mitfahrt<br />
zugelassenen Personen.<br />
f) Zeile 6<br />
Bauart der Bremse <strong>und</strong> das Bremsgewicht in Stellung G<br />
für die selbsttätige Bremse nach Ril 915.0107A04.<br />
Für die Bremsen in Kfz-Bauart wird kein Bremsgewicht<br />
angeschrieben.<br />
g) Zeile 7<br />
Bauartbedingte höchstzulässige Anhängelast bei Eigenfahrt<br />
<strong>und</strong> Höchstgeschwindigkeit; Bremsgewicht in Stellung<br />
P für die selbsttätige Bremse<br />
h) Zeile 8<br />
Zur Mitfahrt zugelassene Personenzahl, ohne Eisenbahnfahrzeugführer.<br />
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Eigenfahrt <strong>und</strong><br />
Einstellen in den Zugverband (bei einer Differenz wird die<br />
4 nach DIN 27201-5 sind Rad- <strong>und</strong> Radsatzaufstandskräfte [kN] zu<br />
prüfen; Angabe des Fahrzeuggewichtes durch Umrechnung in [t]<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />
Seite 10<br />
Höchstgeschwindigkeit in dieser Zeile <strong>und</strong> die niedrigere<br />
Geschwindigkeit in einer der Zeilen 11-16 angegeben).<br />
i) Zeilen 9 <strong>und</strong> 10<br />
Logo der <strong>DB</strong> <strong>AG</strong>, bei nicht <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> <strong>Netz</strong>-eigenem Nebenfahrzeug<br />
überklebt mit der Prüfplakette (als Zeichen der<br />
erteilten Einsatzgenehmigung bzw. der Verlängerung nach<br />
jährlicher oder zweijährlicher Fristuntersuchung).<br />
j) Zeile 9<br />
Datum der erteilten Einsatzgenehmigung nach Endprüfung<br />
bzw. der letzten Untersuchung nach § 32 EBO (REV 6 oder<br />
REV 4) <strong>und</strong> Kurzzeichen der Stelle, welche die Ausführung<br />
der Revision geprüft <strong>und</strong> bescheinigt hat.<br />
Das Datum der erteilten Einsatzgenehmigung nach Endprüfung<br />
ist in der Regel mit dem Datum der Abnahme<br />
nach § 32 EBO identisch.<br />
Wenn das Nebenfahrzeug im Zeitraum zwischen der Endprüfung<br />
<strong>und</strong> der Abnahme bereits auf anderen Infrastrukturen<br />
eingesetzt wurde <strong>und</strong> Verschleiß an Fahrzeugkomponenten<br />
eingetreten ist, muss das Datum der letzten Untersuchung<br />
auf das Datum der Endprüfung zurückgesetzt<br />
werden.<br />
Die Verkürzung des Abstandes von der Abnahme bis zur<br />
nächsten Untersuchung nach § 32 EBO ist im Prüfbericht<br />
zu vermerken.<br />
k) Zeile 10<br />
Datum der nächsten Untersuchung nach § 32 EBO<br />
l) Zeilen 11 bis 16<br />
Für den Betrieb wichtige Bedingungen, wie z.B.:<br />
- „Einstellen in Züge verboten“<br />
- „Darf nur am Zugschluss eingestellt werden“<br />
- „Darf Ablaufberge <strong>und</strong> Rangiereinrichtungen nicht<br />
befahren“<br />
- „Abstoßen <strong>und</strong> Ablaufen lassen verboten“<br />
- „Zulässige Geschwindigkeit bei Eigenfahrt (oder<br />
Schleppfahrt)“ <strong>und</strong> weitere<br />
m) Zeilen 17 bis 20<br />
Zulässige Geschwindigkeit bei Rangierfahrt oder Sperrfahrt<br />
als „Kleinwagen“ für einen Bremsweg von 150 m minus<br />
10%, bei Neigungen bis zu 10‰, 25‰ <strong>und</strong> 40‰.<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />
Seite 11<br />
Zulässige ungebremste Anhängelasten bei Rangierfahrt<br />
oder Sperrfahrt als „Kleinwagen“ <strong>und</strong> hierbei zulässige<br />
Geschwindigkeiten für einen Bremsweg von 150 m minus<br />
10%, bei Neigungen bis zu 10‰, 25‰ <strong>und</strong> 40‰.<br />
Zulässige Geschwindigkeit eines Nebenfahrzeuges mit direkter<br />
Bremse, das als „Schweres Nebenfahrzeug“ eingestuft<br />
ist (ohne Angabe der Bremsgewichte).<br />
(5) Die Stirnseiten der Nebenfahrzeuge sind von nicht sicherheitsrelevanten<br />
Anschriften <strong>und</strong>/oder Abbildungen freizuhalten.<br />
6 Sonstiges<br />
(1) Nebenfahrzeuge, die eine Einsatzgenehmigung erhalten<br />
haben, werden durch die von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> autorisierte<br />
Prüfstelle mit allen für den Eisenbahnbetrieb relevanten<br />
technischen <strong>und</strong> betrieblichen Angaben in das Wagen-<br />
Informationssystem (WIS) aufgenommen. Das betrifft nicht<br />
die Nebenfahrzeuge mit siebenstelliger Fahrzeugnummer<br />
<strong>und</strong> ältere Gleiskraftfahrzeuge nach Abschnitt 5 Abs. (4 b).<br />
(2) Nebenfahrzeuge, die länger als 6 Monate nicht benutzt<br />
werden, gelten als vorübergehend stillgelegt.<br />
Sollen Nebenfahrzeuge vorübergehend stillgelegt werden,<br />
ist durch den Antragsteller eine entsprechende Mitteilung<br />
an die Prüfstelle zwecks Kennzeichnung in den Unterlagen<br />
zur Überwachung der Einsatzgenehmigung zu veranlassen.<br />
Ansonsten werden diese spätestens 6 Monate<br />
nach dem Verstreichen des Zeitraumes der Einsatzgenehmigung<br />
aus den Bestandslisten herausgenommen.<br />
Vor einer Wiederinbetriebnahme sind die anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen<br />
bzw. planmäßig wiederkehrenden<br />
Untersuchungen nach §§ 32, 33 EBO durchzuführen.<br />
Die Einsatzgenehmigung muss bei der Prüfstelle erneut<br />
beantragt werden.<br />
(3) Nebenfahrzeuge, die zum Ausmustern vorgesehen sind,<br />
müssen unter Angabe des Datums der endgültigen Stilllegung<br />
der Prüfstelle mitgeteilt werden. Die Fahrzeuge unterliegen<br />
ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der Überwachung.<br />
Die im WIS enthaltenen Angaben werden gelöscht.<br />
(4) Wurden Nebenfahrzeuge zum Zwecke der Ausmusterung<br />
endgültig stillgelegt, sind die am Fahrzeug angebrachten<br />
Anschriftentafeln ungültig zu machen. Die Nebenfahrzeugnummer<br />
bzw. Baureihen- <strong>und</strong> Seriennummer (Zeile 2<br />
Freihalten der<br />
Stirnseiten<br />
InformationssystemNebenfahrzeuge<br />
Stilllegen<br />
Ausmustern<br />
Entfernen der<br />
Anschriftentafeln<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />
Seite 12<br />
der Anschriftentafel) <strong>und</strong> die Angaben zum Fahrzeughalter<br />
(Zeile 4 der Anschriftentafel) müssen weiterhin lesbar sein.<br />
<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Prozessablauf<br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
Instandhaltung<br />
931.0001A01<br />
Seite 1 von 1<br />
Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57101 Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
931.0001A01<br />
Prozessbeschreibung<br />
Seite 1<br />
Sprung zu<br />
Prozessschritt<br />
Referenz zu<br />
Dokumentenvorlagen<br />
Erläuterungen zum Ablauf<br />
Beschreibung der Qualität<br />
Verantwortlich Tätigkeit/Arbeitsschritt<br />
Input Output<br />
20<br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>:<br />
Antrag auf<br />
Erteilung der<br />
Einsatzgenehmigung<br />
nach<br />
Ril 931.0001<br />
Antrag Um im Bereich der Infrastruktur der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> –<br />
dem <strong>Netz</strong> – Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen durchführen<br />
zu können, ist eine Einsatzgenehmigung durch die<br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> (delegiert an Technik/Beschaffung,<br />
Technik Neben-/Spezialfahrzeuge) <strong>und</strong> ein<br />
Bescheid (Abnahme-Bescheid nach § 32 EBO)<br />
durch die zuständige Behörde erforderlich.<br />
Der Antrag auf Erteilung der Einsatzgenehmigung<br />
ist schriftlich an die Postadresse der Abteilung<br />
Technik Neben-/Spezialfahrzeuge¹ zu stellen. Der<br />
Antrag ist für jedes neue Nebenfahrzeug <strong>und</strong> erneut<br />
vor jeder Bauartänderung zu stellen.<br />
Um den Zeitbedarf für den Zulassungsprozess<br />
(Abnahme nach § 32 EBO <strong>und</strong> Erteilung der Einsatzgenehmigung)<br />
zu minimieren, sollte darauf geachtet<br />
werden, dass beide Antragsstellungen gleichzeitig<br />
erfolgen.<br />
Hinweis: Der Antrag auf Abnahme nach § 32 EBO ist<br />
Antragsteller Schriftliche Antragstellung Notwendige<br />
Inhalte eines<br />
Antrages auf<br />
Erteilung der<br />
Einsatzgenehmigung<br />
10<br />
30<br />
40<br />
Angebot an<br />
Dritte<br />
direkt an die zuständige Behörde zu stellen.<br />
Der Auftragsmanager der Prüfstelle nimmt den<br />
Antrag entgegen <strong>und</strong> übermittelt dem Antragsteller<br />
eine Eingangsbestätigung. Er leitet den Antrag an<br />
den Bauartprüfer weiter <strong>und</strong> steuert die Erstellung<br />
des Angebotes.<br />
Eingangsbestätigung<br />
an den<br />
Antragsteller<br />
Antrag des<br />
Antragstellers<br />
Steuern des<br />
Auftragsprozesses<br />
20 Auftrags-<br />
Management<br />
¹ Aktuelle Adresse: <strong>DB</strong> <strong>AG</strong>, Technik/Beschaffung, Neben-/Spezialfahrzeuge, TFT 52, Richelstraße 3, 80634 München<br />
Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57101 Gültig ab 15.04.2008
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A01<br />
Prozessbeschreibung Seite 2<br />
Sprung zu<br />
Prozessschritt<br />
Referenz zu<br />
Dokumenten-<br />
Erläuterungen zum Ablauf<br />
Beschreibung der Qualität<br />
Verantwortlich Tätigkeit/Arbeitsschritt<br />
Input Output<br />
vorlagen<br />
60<br />
Checkliste<br />
„Erforderliche<br />
Fahrzeugdoku<br />
mentation“<br />
Durch den Bauartprüfer werden gemeinsam mit dem<br />
Antragsteller die erforderlichen Unterlagen<br />
festgelegt. Der Bauartprüfer vergibt die<br />
Nebenfahrzeug-nummer. Zusätzlich wird noch das<br />
betriebliche Einsatzkonzept, insbesondere das<br />
Arbeiten an <strong>und</strong> auf Brücken festgelegt.<br />
Hinweis: Die Nebenfahrzeugnummer wird<br />
voraussichtlich ab 2008 durch das EBA vergeben.<br />
Liste der<br />
Dokumente zur<br />
Erteilung der<br />
Einsatzgenehmi<br />
-gung<br />
(Checkliste)²<br />
Technische<br />
Angaben zum<br />
Nebenfahrzeug<br />
Bauartprüfer Festlegen der<br />
erforderlichen<br />
Prüfunterlagen<br />
40<br />
50<br />
70<br />
Liste der tech- Prüfunterlagen Der Antragsteller übermittelt die abgestimmten<br />
nischenDoku- Prüfunterlagen dem Bauartprüfer. Für eventuell<br />
mentation <strong>und</strong><br />
erforderliche Versuche (Entgleisungssicherheit,<br />
Prüfnachweise<br />
Bremswege, Gleisschaltmittel, usw.) oder Nachweise<br />
können in Abstimmung mit dem Antragsteller<br />
zertifizierte Prüfstellen der <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> durch den<br />
Bauartprüfer beauftragt werden.<br />
Prüfunterlagen Ergebnisbericht Die vom Antragsteller eingereichten Prüfunterlagen<br />
der<br />
werden vom Bauartprüfer unter Einbeziehung der<br />
Bauartprüfung mitwirkenden Fachabteilungen der <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> geprüft.<br />
Eventuell können weitere Unterlagen oder Versuche<br />
nachgefordert werden.<br />
Liste der Im Ergebnis der Dokumentationsprüfung werden<br />
vorläufigen durch den Bauartprüfer vorläufige Einsatzkriterien<br />
Einsatzkriterien; festgelegt. Diese beschreiben, unter welchen<br />
Freigabe zur Bedingungen das Nebenfahrzeug vorerst eingesetzt<br />
Endprüfung werden darf. Sie stellen eine Voraussetzung für die<br />
Baustellenerprobung dar.<br />
60 Antragsteller Einreichen der geforderten<br />
Unterlagen<br />
80<br />
70 Bauartprüfer Prüfen der technischen<br />
Dokumentation <strong>und</strong><br />
Nachweise<br />
100<br />
80 Bauartprüfer Festlegen der vorläufigen<br />
Einsatzkriterien<br />
² Die Checkliste wird für jede Nebenfahrzeugbauart gesondert festgelegt.<br />
Gültig ab 15.04.2008
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A01<br />
Prozessbeschreibung Seite 3<br />
Sprung zu<br />
Prozessschritt<br />
100<br />
Referenz zu<br />
Dokumentenvorlagen<br />
Tätigkeit/Arbeitsschritt Input Output Erläuterungen zum Ablauf<br />
Beschreibung der Qualität<br />
Verantwortlic<br />
h<br />
Nach Festlegung der Einsatzkriterien <strong>und</strong> Freigabe<br />
durch den Bauartprüfer kann die Endprüfung<br />
durchgeführt werden. Die Terminabsprache ist direkt<br />
zwischen dem Antragsteller <strong>und</strong> einem von der <strong>DB</strong><br />
<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> bevollmächtigten Prüfingenieur zu führen.<br />
Der Termin ist der Abteilung Technik Neben-/<br />
Spezialfahrzeuge durch den Antragsteller schriftlich<br />
zu bestätigen.<br />
Der Prüfingenieur führt die Endprüfung am fertiggestellten<br />
Fahrzeug durch <strong>und</strong> erstellt den<br />
Prüfbericht. Falls nach der Endprüfung Änderungen<br />
am Nebenfahrzeug erforderlich sind, kann unter<br />
Umständen in Absprache mit dem Bauartprüfer eine<br />
Nachprüfung erforderlich werden.<br />
Vorraussetzung für das Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
ist ein abschließender Bescheid der<br />
Bestätigung des<br />
Termins durch<br />
Prüfingenieur<br />
Terminvorschla<br />
g durch den<br />
Antragsteller<br />
90 Antragsteller Abstimmung des Termins<br />
für die Endprüfung<br />
110<br />
931.0001A03<br />
Prüfbericht<br />
Prüfbericht der<br />
Endprüfung<br />
Ergebnisbericht<br />
der<br />
Bauartprüfung<br />
100 Prüfingenieur Durchführen der<br />
Endprüfung<br />
140<br />
Freigabe zum<br />
Erteilen der<br />
Einsatzgeneh- zuständigen Behörde.<br />
migung<br />
Behörde<br />
Bescheid Der Antragsteller übergibt dem Bauartprüfer den<br />
abschließenden Bescheid.<br />
Bauartprüfer Entscheidung Prüfbericht der<br />
Endprüfung;<br />
Bescheid der<br />
zuständigen<br />
110<br />
130<br />
140<br />
150<br />
931.0001A02<br />
Einsatzgenehmigung<br />
Vorläufige<br />
Einsatzgenehmigung<br />
120 Antragsteller Übergabe des<br />
abschließenden<br />
Bescheides der Behörde<br />
140 Bauartprüfer Erteilen der vorläufigen<br />
Einsatzgenehmigung<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage der durch den Antragsteller zu<br />
erstellenden vorläufigen Einsatzregelungen nach<br />
der Rahmengliederung des Moduls 825.0010 <strong>und</strong><br />
der vorläufigen Einsatzkriterien sowie des<br />
Prüfberichtes der Endprüfung erteilt der Bauartprüfer<br />
eine vorläufige Einsatzgenehmigung. Diese ist gilt<br />
für eine Betriebserprobung, für die zusätzliche<br />
Auflagen festgesetzt werden können.<br />
Mit der vorläufigen Einsatzgenehmigung wird auch<br />
die Anschriftentafel am Fahrzeug angebracht.<br />
Bestätigung der<br />
Erfüllung aller<br />
Auflagen aus<br />
der Endprüfung;<br />
vorläufige<br />
Einsatzregelungen;<br />
vorläufige<br />
Einsatzkriterien;<br />
Bescheid der<br />
Behörde<br />
Gültig ab 15.04.2008
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A01<br />
Prozessbeschreibung Seite 4<br />
Sprung zu<br />
Prozessschritt<br />
170<br />
Referenz zu<br />
Dokumentenvorlagen<br />
Tätigkeit/Arbeitsschritt Input Output Erläuterungen zum Ablauf<br />
Beschreibung der Qualität<br />
Verantwortlic<br />
h<br />
Im Zuge der Betriebserprobung wird die Funktions<strong>und</strong><br />
Leistungsfähigkeit des Nebenfahrzeuges unter<br />
Betriebsbedingungen <strong>und</strong> die Einhaltung der<br />
erforderlichen Qualitätskennzahlen (Normen <strong>und</strong><br />
Regelwerke) nachgewiesen. Die Termine der<br />
Betriebserprobung sind mit dem Bauartprüfer<br />
abzustimmen.<br />
Nach Abschlussprüfung der Ergebnisse der<br />
Betriebs-erprobung <strong>und</strong> dem Vorliegen aller<br />
erforderlichen Dokumente wird vom Bauartprüfer die<br />
endgültige Einsatzgenehmigung erteilt <strong>und</strong> dem<br />
Antragsteller übergeben. Die Einsatzkriterien <strong>und</strong> die<br />
Einsatzregelungen werden vorab endgültig<br />
festgelegt.<br />
Ergebnisbericht<br />
der Betriebserprobung<br />
Bauartprüfer Betriebserprobung Vorläufige<br />
Einsatzgenehmigung<br />
150<br />
160<br />
190<br />
931.0001A02<br />
Einsatzgenehmigung<br />
Endgültige<br />
Einsatzgenehmigung<br />
Vorläufige<br />
Einsatzgenehmigung;<br />
Ergebnisbericht<br />
der Betriebserprobung<br />
170 Bauartprüfer Erteilen der endgültigen<br />
Einsatzgenehmigung<br />
P5-Prozess<br />
Modul Ril 825 Auf Gr<strong>und</strong>lage der Einsatzgenehmigung <strong>und</strong> der<br />
vorläufigen Einsatzregelungen wird ein Modul für die<br />
<strong>Richtlinie</strong> 825 erstellt <strong>und</strong> nach Anwenderprüfung in<br />
die ZRWD eingestellt<br />
Einsatzgenehmigung,Einsatzregelungen<br />
Erarbeiten des Moduls der<br />
Ril 825<br />
180 Fachautor<br />
TFT 52<br />
<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />
Werkstättenwesen<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Bescheinigung<br />
Vorläufige/Endgültige 1 Einsatzgenehmigung<br />
Das Neben-/Spezialfahrzeug:<br />
mit der Fahrzeugnummer:<br />
Fahrzeughalter:<br />
Bauart:<br />
Hersteller:<br />
für die Infrastruktur der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
Baujahr: Fabrik - Nr.:<br />
EBA - Nr.:<br />
Nächste fällige Untersuchung nach § 32 EBO (REV) am:<br />
(Bezeichnung)<br />
(Firmenanschrift)<br />
wurde geprüft <strong>und</strong> darf auf Baustellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> bestimmungsgemäß genutzt werden.<br />
Für nachfolgende Nebenfahrzeuge einer genehmigten Serie:<br />
Für das oben genannte Nebenfahrzeug liegt vom Hersteller die Konformitätserklärung zur<br />
Ausführung der Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen vor.<br />
Die Einsatzgenehmigung ist bis zum ____________________<br />
gültig.<br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
Instandhaltung<br />
931.0001A02<br />
Seite 1<br />
931.0001A01 (alt)<br />
Die Gültigkeit der Einsatzgenehmigung wird durch die Prüfstelle jeweils um 12 / 24 Monate 1 verlängert, wenn<br />
vor deren Ablauf die jährlichen Fristarbeiten erfolgt sind <strong>und</strong> keine Mängel vorliegen, längstens jedoch bis zur<br />
Fälligkeit der planmäßig wiederkehrenden Untersuchung nach §§ 32, 33 EBO (REV 4/6). Die Verlängerung ist<br />
mit dem Prüfbericht zu dokumentieren.<br />
Die <strong>Richtlinie</strong> 931 mit dem Modulen 931.0000 – 931.0201 ist Teil des betrieblich-technischen Regelwerkes<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>. Der Einsatz des o.g. Neben-/Spezialfahrzeuges auf Baustellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> <strong>und</strong> aller<br />
damit in Zusammenhang stehenden betrieblich-technischen Maßnahmen (Fahrten zur Baustelle, Rangieren,<br />
usw.) erfordert das Einhalten dieser Regeln.<br />
(Ort, Datum) (Prüfstempel) (Unterschrift L bevollmächtigte<br />
1<br />
Nicht Zutreffendes streichen<br />
Prüfstelle)<br />
(Unterschrift Bauart- u.<br />
Systemprüfer)<br />
Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A02<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung; Bescheinigung Seite 2<br />
Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />
bis: __________________________<br />
(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />
Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />
Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />
bis: __________________________<br />
(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />
Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />
Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />
bis: __________________________<br />
(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />
Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />
Gültig ab 15.04.2008
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A02<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung; Bescheinigung Seite 3<br />
Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />
bis: __________________________<br />
(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />
Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />
Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />
bis: __________________________<br />
(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />
Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />
Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />
bis: __________________________<br />
(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />
Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />
Gültig ab 15.04.2008
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A02<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung; Bescheinigung Seite 4<br />
Einsatzgenehmigung zur Baustellenerprobung<br />
Das Neben-/Spezialfahrzeug:<br />
mit der Fahrzeugnummer:<br />
Fahrzeughalter:<br />
Bauart:<br />
Hersteller:<br />
auf der Infrastruktur der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
Baujahr: Fabrik - Nr.:<br />
EBA - Nr.:<br />
Nächste fällige Untersuchung nach § 32 EBO am:<br />
wurde geprüft <strong>und</strong> darf auf der Baustelle der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
Strecke 1 / Bahnhof / Gleis:<br />
vom: bis:<br />
Strecke 1 / Bahnhof / Gleis:<br />
vom: bis:<br />
(Bezeichnung)<br />
(Firmenanschrift)<br />
zu Erprobungszwecken mit dem Ziel des Nachweise der Einhaltung der maschinenspezifischen<br />
Einsatzkriterien <strong>und</strong> der Erteilung der Anwenderfreigabe eingesetzt werden.<br />
Die <strong>Richtlinie</strong> 931 mit dem Modulen 931.0000 – 931.0201 ist Teil des betrieblich-technischen Regelwerkes<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>. Der Einsatz des o.g. Neben-/Spezialfahrzeuges auf Baustellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> <strong>und</strong> aller<br />
damit in Zusammenhang stehenden betrieblich-technischen Maßnahmen (Fahrten zur Baustelle, Rangieren,<br />
usw.) erfordert das Einhalten dieser Regeln.<br />
(Ort, Datum) (Prüfstempel) (Unterschrift L bevollmächtigte<br />
Prüfstelle)<br />
1 Streckennummer angeben<br />
(Unterschrift Bauart- u.<br />
Systemprüfer)<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />
Werkstättenwesen<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Prüfbericht<br />
Prüfbericht<br />
für Neben-/Spezialfahrzeuge<br />
Nebenfahrzeuge, Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung<br />
931.0001A03<br />
Seite 1<br />
931.0001A03 (alt)<br />
Endprüfung einer neuen Bauart Fristverlängerung nach § 32 EBO (REV-V)<br />
Endprüfung einer genehmigten Bauart Untersuchung nach § 32 EBO (REV)<br />
Jährliche / Zweijährliche Prüfung Schadensbeseitigung<br />
Angaben zum Fahrzeug<br />
Bauart :<br />
Fahrzeugnummer : Baujahr: Fabriknummer:<br />
Fahrzeughalter :<br />
Nächste Untersuchung nach § 32 EBO:<br />
Beteiligte Personen<br />
Prüfingenieur: Bauartprüfer der Prüfstelle:<br />
Fahrzeughalter: Hersteller:<br />
Weitere Personen:<br />
Die Prüfung wurde gemäß <strong>Richtlinie</strong> 931 durchgeführt.<br />
Das Fahrzeug der neuen Serie kann zum Einsatz freigegeben werden. 1<br />
Das Fahrzeug ist zum Einsatz freigegeben bis zum:<br />
Das Fahrzeug ist nicht zum Einsatz freigegeben.<br />
Am Fahrzeug wurden Mängel festgestellt.<br />
Die Mängelbeseitigung ist der Prüfstelle schriftlich anzuzeigen.<br />
Wiedervorführung ist erforderlich bis zum:<br />
Name des<br />
Prüfers : Prüfort :<br />
Tel. : Fax :<br />
Prüfdatum :<br />
Unterschrift :<br />
1 Die Freigabe ist nur in Verbindung mit der Einsatzgenehmigung gültig.<br />
Prüfstempel<br />
Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />
Nebenfahrzeuge, Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung<br />
Werkstättenwesen<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
931.0001A04<br />
Konformitätserklärung für Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen<br />
Fahrzeugnummer:<br />
Fahrzeughalter:<br />
(Firmenbezeichnung)<br />
Anerkannte Bauart:<br />
Hersteller:<br />
Konformitätserklärung des Herstellers<br />
für die Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen eines Neben-/Spezialfahrzeuges<br />
(Fahrzeugbezeichnung)<br />
Baujahr: Fabrik – Nr.:<br />
Das oben genannte Neben- / Spezialfahrzeug entspricht, bis auf nachfolgend beschriebene<br />
Abweichungen, in den Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen dem ersten geprüften Nebenfahrzeug seiner<br />
Bauart. 1<br />
Abweichungen:<br />
(Ort, Datum) (Firmenstempel) (Unterschrift)<br />
1 Hinweis:<br />
Die <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> behält sich eine Prüfung der Abweichungen vor <strong>und</strong> begründet darauf gegebenenfalls eine<br />
Ablehnung der Konformität. In diesen Fällen ist eine neue Bauartprüfung <strong>und</strong> Einsatzgenehmigung zu<br />
beantragen.<br />
Seite 1<br />
ohne (alt)<br />
Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
931.0001A05<br />
Zweijährliche Prüfung für gleisfahrbare Baumaschinen,<br />
Gleiskraftfahrzeuge <strong>und</strong> Anhänger<br />
Seite 1<br />
1 Anwendung der zweijährlichen Prüfung<br />
(1) Zweijährliche Prüffristen zum Verlängern der Einsatzgenehmigung<br />
kommen ausschließlich für Nebenfahrzeugbauarten<br />
von gleisfahrbaren Baumaschinen, Gleiskraftfahrzeugen<br />
<strong>und</strong> Anhängern mit einfachen <strong>und</strong> wartungsfre<strong>und</strong>lichen<br />
Baugruppen <strong>und</strong> geringem Instandhaltungsaufwand<br />
zur Anwendung.<br />
Die Prüfplaketten auf den Anschriftentafeln sind für diese<br />
Nebenfahrzeuge zwei Jahre gültig.<br />
(2) Die periodischen Fristarbeiten <strong>und</strong> jährlichen Bremsuntersuchungen<br />
(Br 1.2) bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
(3) Nachdem der Fahrzeughalter einen entsprechenden Antrag<br />
zum Spreizen der Prüffrist auf zwei Jahre für die Bauart<br />
bei der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> gestellt <strong>und</strong> begründet hat, werden<br />
in der Regel in einem Versuchszeitraum von 6 Jahren (Untersuchungszeitraum<br />
nach § 32 EBO) die Auswirkungen<br />
geprüft.<br />
Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> behält sich vor, im Versuchszeitraum diese<br />
Nebenfahrzeuge durch die Prüfstelle stichprobenartig<br />
überprüfen zu lassen.<br />
(4) Haben sich nach abschließender Analyse der Erhaltungszustand<br />
<strong>und</strong> die Arbeitsqualität der Bauart nicht erkennbar<br />
verschlechtert, kann die zweijährliche Prüffrist eingeführt<br />
werden.<br />
2 Bekanntgabe<br />
(1) Nebenfahrzeuge, für die die zweijährliche Prüffrist festgelegt<br />
wurde, sind in Tabelle 1 gelistet.<br />
(2) Die Einbeziehung weiterer Nebenfahrzeuge in die zweijährliche<br />
Prüffrist wird mit einer Technischen Mitteilung<br />
oder Bekanntgabe der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> veröffentlicht.<br />
(3) Die Aufnahme in die <strong>Richtlinie</strong> erfolgt zum Zeitpunkt der<br />
Berichtigung mit anschließender Inkraftsetzung.<br />
Kriterien<br />
ohne (alt)<br />
Gültigkeit der<br />
Prüfplakette<br />
Durchführen der<br />
Fristarbeiten<br />
Versuchszeitraum<br />
Einführung<br />
Liste der Nebenfahrzeuge<br />
Fachautor: VEF 52; Jörg Hampel; Tel.: (962) 2568 Gültig ab 15.04.2008<br />
TM<br />
Aufnahme in Ril/<br />
Inkraftsetzung
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
931.0001A05<br />
Zweijährliche Prüfung für gleisfahrbare Baumaschinen,<br />
Gleiskraftfahrzeuge <strong>und</strong> Anhänger<br />
Seite 2<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Bauartnummer<br />
(sechsstellige Nfz- Nr.)<br />
Bauart der Gleisbaumaschine / des Gleiskraftfahrzeuges<br />
/ Anhängers<br />
1 97 17 41 Gleiskraftfahrzeug Skl 26 Lk<br />
2 97 17 48 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R/VL<br />
3 97 17 49 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R/H<br />
4 97 17 50 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R<br />
5 97 17 52 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R/A<br />
6 97 17 53 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R/V<br />
7 97 17 54 Gleiskraftfahrzeug VTM 970 GR<br />
8 97 17 55 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 200<br />
9 97 17 56 BAMOW<strong>AG</strong> 54.22/55.54<br />
10 97 17 57 BAMOW<strong>AG</strong> 54.24<br />
11 97 19 12 Durchladewagen PM 200–2R<br />
12 97 19 15 Abraum- Förderbandstation VST 01/<br />
Umladewagen<br />
13 97 19 18 Materialförder- <strong>und</strong> Siloeinheit<br />
MFS 40<br />
14 97 19 19 Bandspeichergerät BSG 60<br />
15 97 19 20 Abraum- Schwenkförderbandstation<br />
ASFST 1<br />
16 97 19 21 Materialförder- <strong>und</strong> Siloeinheit<br />
MFS 40<br />
17 97 19 22 Materialförder- <strong>und</strong> Siloeinheit<br />
MFS 38<br />
18 97 19 26 Beladestation BLS 2000<br />
19 97 19 28 Materialförder- <strong>und</strong> Siloeinheit<br />
MFS 60<br />
20 97 30 11 Schienenwechselwagen Bützow<br />
21 97 30 15 Aufnahme- <strong>und</strong> Abzugswagen AAW<br />
22 97 30 16 Schienenvorbringwagen SVM 98<br />
23 97 81 24 Portalkrananlage PTH 350<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />
Instandhaltung<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
931.0001A05<br />
Zweijährliche Prüfung für gleisfahrbare Baumaschinen,<br />
Gleiskraftfahrzeuge <strong>und</strong> Anhänger<br />
Seite 3<br />
Lfd.<br />
Nr. Bauartnummer<br />
(sechsstellige Nfz- Nr.)<br />
24 97 81 34<br />
97 81 35<br />
Bauart der Gleisbaumaschine / des Gleiskraftfahrzeuges<br />
/ Anhängers<br />
Umbaumaschinensatz für Gleise <strong>und</strong><br />
Weichen UWG<br />
25 03./28.0XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger Kla 03<br />
26 04.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger Kla 04<br />
27 06.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger Kla 06<br />
28 07.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger Kla 07<br />
29 25.1.XXXXX Gleiskraftfahrzeug Skl 25.1 LK<br />
30 26.X.XXXXX<br />
29.X.XXXXX<br />
Gleiskraftfahrzeug Skl 26 Lk<br />
31 30.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger H 26<br />
32 31.1.XXXXX Anhängerfahrzeug AF 108<br />
33 32.1.XXXXX Anhängerfahrzeug TW 85<br />
34 34.X.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger, Typ<br />
Schöneweide<br />
35 35.X.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger H 27<br />
36 54.XXXXX Gleiskraftfahrzeug Klv 54 <strong>und</strong><br />
BAMOW<strong>AG</strong>-Anhänger 54.54<br />
37 55.XXXXX BAMOW<strong>AG</strong>-Anhänger 55.42<br />
Tabelle 1: Nebenfahrzeuge mit zweijährlicher Prüffrist<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />
Werkstättenwesen<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />
Prüfnachweis für Ausschwenkbegrenzung<br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
Instandhaltung<br />
931.0001A06<br />
Prüfnachweis für die Ausschwenkbegrenzung des<br />
Nebenfahrzeuges<br />
Bauart : Baujahr :<br />
Nebenfahrzeugnummer<br />
:<br />
Fabr.- Nr. :<br />
Hersteller :<br />
Zeichnungsnummer der<br />
Ausschwenkbegrenzung:<br />
Gültig ab :<br />
Erstmalige Prüfung durchgeführt:<br />
Die Übereinstimmung der angezeigten mit<br />
den gemessenen Werten wird bestätigt:<br />
Prüfer:<br />
(Name)<br />
den,<br />
(Ort) (Prüfstempel) (Unterschrift)<br />
Seite 1<br />
ohne (alt)<br />
Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A06<br />
Erteilen der Einsatzgenehmigung; Bescheinigung Seite 2<br />
Funktionsprüfung im Rahmen der jährlichen Prüfung des Nebenfahrzeuges:<br />
Ort der Prüfung<br />
Funktionstüchtigkeit<br />
<strong>und</strong><br />
Anzeigegenauigkeit<br />
vorhanden;<br />
Prüfplakette erneuert<br />
(Datum):<br />
Prüfer Unterschrift<br />
Gültig ab 15.04.2008
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />
Werkstättenwesen<br />
Text der Anschriftentafel für ein „Schweres Nebenfahrzeug“ <strong>und</strong><br />
analog für Kleinwagen<br />
Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />
Instandhaltung<br />
931.0001A07<br />
Seite 1<br />
931.0001A08 (alt)<br />
Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008