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Richtlinie Maschinen-, Energie und Elektrotechnik ... - DB Netz AG

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<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />

Seite I<br />

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> steht an<br />

diesem Regelwerk das ausschließliche <strong>und</strong> unbeschränkte Nutzungsrecht zu.<br />

Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen<br />

der Zustimmung der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>.<br />

Fachautor: VEF 52; Jörg Hampel; Tel.: (962) 2568 Gültig ab 15.04.2008


<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />

Seite II<br />

Zielgruppen, für welche diese <strong>Richtlinie</strong> erarbeitet wurde:<br />

Alle Betreiber von Nebenfahrzeugen.<br />

Impressum<br />

Fachautor Deutsche Bahn <strong>AG</strong><br />

VEF 52<br />

Jörg Hampel<br />

Richelstraße 3<br />

80634 München<br />

Tel. Intern (962) 2568 / Extern (089) 1308-2568<br />

Fax Intern (962) 5262 / Extern (089) 1308-5262<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />

Seite III<br />

Weitere Bestandteile<br />

Regelwerksnummer Titel Gültig ab<br />

931.0001A01 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Prozessablauf - Prozessbeschreibung<br />

15.04.2008<br />

931.0001A02 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Bescheinigung<br />

931.0001A03 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Prüfbericht<br />

931.0001A04 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Konformitätserklärung für Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen<br />

931.0001A05 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Zweijährliche Prüfung für gleisfahrbare Baumaschinen, Gleiskraftfahrzeuge<br />

<strong>und</strong> Anhänger<br />

931.0001A06 Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Prüfnachweis für Ausschwenkbegrenzung<br />

931.0001A07 Text der Anschriftentafel für ein „Schweres Nebenfahrzeug“<br />

<strong>und</strong> analog für Kleinwagen<br />

15.04.2008<br />

15.04.2008<br />

15.04.2008<br />

15.04.2008<br />

15.04.2008<br />

15.04.2008<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />

Seite 1<br />

1 Allgemeines<br />

(1) Zweck des Moduls ist es, den sicheren <strong>und</strong> qualitätsgerechten<br />

Einsatz von Nebenfahrzeugen beim Erbringen von<br />

Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen im Bereich der Infrastruktur<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> - dem <strong>Netz</strong> - zu sichern.<br />

Das Modul beschreibt den Prozess für das Erteilen der<br />

Einsatzgenehmigung.<br />

Die Einsatzgenehmigung dokumentiert, dass das Neben-/<br />

Spezialfahrzeug die Anforderungen für den Einsatz im<br />

<strong>Netz</strong> erfüllt.<br />

(2) Das Modul gilt für Nebenfahrzeuge, mit denen Lieferungen<br />

<strong>und</strong> Leistungen im <strong>Netz</strong> durchgeführt werden sollen.<br />

(3) Der Vertrag sieht zwischen Auftraggeber – <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> –<br />

<strong>und</strong> Auftragnehmer als Voraussetzung zur Durchführung<br />

von Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen das Vorhandensein einer<br />

gültigen Einsatzgenehmigung vor. Die Eigenleistung erfordert<br />

keinen gesonderten Vertrag.<br />

(4) Voraussetzungen für das Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

sind:<br />

- Bescheinigung der Abnahme nach § 32 EBO für das<br />

Nebenfahrzeug<br />

- Feststellung der Kompatibilität des Nebenfahrzeuges<br />

mit den spezifischen Anforderungen der Infrastruktur<br />

nach Ril 810 für das Fahren in Transportstellung<br />

durch das EVU bzw. den Antragsteller oder es liegt<br />

eine gesonderte Freigabe der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> mit den<br />

besonderen Einsatzbedingungen vor<br />

- die Belastungen der Infrastruktur beim Fahren in Arbeitsstellung<br />

<strong>und</strong> die Eignung des maschinentechnischen<br />

Arbeitsverfahrens wurden im Rahmen einer<br />

Bauartprüfung 1 durch die von der der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

beauftragte Prüfstelle 2 in Zusammenarbeit mit der <strong>DB</strong><br />

<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> untersucht, das Einhalten der Grenzwerte<br />

1 Gesamtheit aller Maßnahmen, bestehend aus Dokumentationsprüfung<br />

des verfahrenstechnischen Teils im Zusammenwirken mit den<br />

fahrzeugtechnischen Komponenten <strong>und</strong> den Prüfungen am Nebenfahrzeug<br />

beim Hersteller oder zukünftigen Fahrzeughalter sowie auf<br />

Erprobungsbaustellen zur Sicherung eines qualitätsgerechten Einsatzes<br />

auf der Infrastruktur<br />

2 z.Z. <strong>DB</strong> <strong>AG</strong>, Bereich Technik/Beschaffung, TFT 52<br />

Zweck<br />

Anwendungsbereich<br />

Vertrag zwischenAuftraggeber<br />

<strong>und</strong> Auftragnehmer <br />

Voraussetzungen<br />

Fachautor: VEF 52; Jörg Hampel; Tel.: (962) 2568 Gültig ab 15.04.2008


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Seite 2<br />

Kostenpflicht<br />

Prozessablauf<br />

Unterlagen zur<br />

Prüfung<br />

Betriebsanleitung<br />

nachgewiesen <strong>und</strong> durch die Anwenderfreigabe nach<br />

Abschnitt 2 Abs. (7) bestätigt<br />

- die vollständige Erfüllung der Anforderungen des<br />

Moduls 931.0000<br />

(5) Alle bei der Prüfstelle <strong>und</strong> der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> im Zusammenhang<br />

mit dem Erteilen der Einsatzgenehmigung anfallenden<br />

Aufwendungen sind für den Antragsteller kostenpflichtig.<br />

2 Arbeitseinsatz auf der Infrastruktur der <strong>DB</strong><br />

<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> genehmigen<br />

(1) Der Prozessablauf zur Erteilung der Einsatzgenehmigung<br />

ist im Anhang 1 dargestellt. Die Auftragsdurchführung besteht<br />

aus den Teilen<br />

- Dokumentationsprüfung<br />

- Funktionsprüfung von Komponenten<br />

- Endprüfung des fertig gestellten Fahrzeuges<br />

- Baustellenerprobung zum Feststellen der Eignung<br />

<strong>und</strong> Umweltverträglichkeit der Arbeitstechnik <strong>und</strong> Arbeitsleistung.<br />

(2) Zur Durchführung der Bauartprüfung bezüglich der Einhaltung<br />

der im Abschnitt 3 genannten Bauanforderungen für<br />

das Fahren <strong>und</strong> Bewegen in Arbeitsstellung <strong>und</strong> den im<br />

Abschnitt 4 aufgeführten Arbeitsverfahren, die in Verbindung<br />

mit den in den nachfolgenden Modulen enthaltenen<br />

spezifischen Regelungen untersucht werden müssen, sind<br />

der Prüfstelle vom Hersteller / Fahrzeughalter / Betreiber –<br />

nachfolgend Antragsteller genannt – nach vorangegangener<br />

Abstimmung die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.<br />

Die nachfolgenden Abs. (3) bis (6) enthalten Ergänzungen<br />

zur Dokumentation <strong>und</strong> zu den zu durchlaufenden Prüfungsabschnitten.<br />

(3) Durch den Antragsteller des Fahrzeuges ist die für das<br />

Betreiben erforderliche Betriebsanleitung, die neben den<br />

Angaben zur Inbetriebnahme auch eine Dokumentation<br />

zur Wartung, Inspektion <strong>und</strong> gegebenenfalls zur Instandsetzung<br />

zu enthalten hat, bereitzustellen.<br />

Gültig ab 15.04.2008


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Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

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Seite 3<br />

(4) Mit der Endprüfung des fertig gestellten Nebenfahrzeuges<br />

wird der erste Teilabschnitt der Bauartprüfung abgeschlossen.<br />

Sie wird in der Regel vor der Auslieferung in<br />

den Werkstätten des Antragstellers <strong>und</strong> auf anliegenden<br />

Gleisanlagen durchgeführt. Die Endprüfung beinhaltet<br />

auch die unter den örtlichen Bedingungen des Antragstellers<br />

mögliche Bewertung des Gesamtsystems Fahrzeug /<br />

Arbeitstechnik.<br />

(5) Kann durch die Endprüfung die Funktionalität nachgewiesen<br />

werden, wird die vorläufige Einsatzgenehmigung nach<br />

Anhang 2 für die Betriebserprobung erteilt. Sie muss den<br />

Gültigkeitszeitraum <strong>und</strong> die einschränkenden Regelungen<br />

angeben.<br />

Festgestellte Mängel sind vor dem Erteilen zu beheben.<br />

Der Prüfbericht nach Anhang 3 enthält den Nachweis zur<br />

durchgeführten Prüfung.<br />

Bei einem neuen Arbeitsverfahren muss durch den Antragsteller<br />

mit dem Fachbereich der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zunächst<br />

eine Baustelle ausgewählt werden, auf der der Nachweis<br />

des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller verfahrenstechnischen<br />

Komponenten unter normalen Einsatzbedingungen<br />

zu erbringen ist. Für diesen Zweck ist die<br />

Einsatzgenehmigung für eine Baustellenerprobung nach<br />

Anhang 2, Seite 4 zu erteilen.<br />

An der Baustellenerprobung sind die Fachbereiche der <strong>DB</strong><br />

<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zu beteiligen.<br />

(6) Im Ergebnis der Baustellenerprobung ist die Entscheidung<br />

zu treffen, ob die durch den Antragsteller mit der Prüfstelle<br />

abgestimmte umfassende Betriebserprobung durchgeführt<br />

werden kann. In die Betriebserprobung sind die Fachbereiche<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> im erforderlichen Maße einzubeziehen.<br />

(7) Die Anwenderfreigabe 3 umfasst das Einhalten der vorgegebenen<br />

maschinenspezifischen Einsatzkriterien. Sie wird<br />

nach abgeschlossener Erprobung ausgesprochen <strong>und</strong> ist<br />

Bestandteil der endgültigen Einsatzgenehmigung.<br />

(8) Nach Abschluss der Betriebserprobung <strong>und</strong> Festlegung<br />

der endgültigen Einsatzkriterien sowie Prüfung der Leistungsfähigkeit<br />

wird die endgültige Einsatzgenehmigung erteilt.<br />

Mess- <strong>und</strong> Prüfergebnisse sind zu dokumentieren<br />

3 Die Anwenderfreigabe ist ein internes Dokument der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>,<br />

welches nur in Verbindung mit der Einsatzgenehmigung den Einsatz<br />

auf Baustellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> gestattet.<br />

Endprüfung des<br />

ersten Fahrzeuges<br />

einer neuen<br />

Bauart<br />

Vorläufige<br />

Einsatzgenehmigung <br />

Mängelbeseitigung <br />

Einsatzgenehmigung<br />

für die<br />

Baustellenerprobung<br />

Beteiligung der<br />

Fachbereiche<br />

Betriebserprobung <br />

Anwenderfreigabe<br />

Endgültige<br />

Einsatzgenehmigung<br />

Gültig ab 15.04.2008


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Instandhaltung<br />

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Seite 4<br />

Endprüfung<br />

nachfolgender<br />

Nebenfahrzeuge<br />

Einsatzregelungen <br />

Genehmigungszeitraum<br />

Verlängerung<br />

Nebenfahrzeugnummer,Prüfplakette<br />

<strong>und</strong> zu den Unterlagen des Antragstellers zu nehmen. Für<br />

die endgültige Einsatzgenehmigung wird ebenfalls die Bescheinigung<br />

nach Anhang 2 ausgestellt.<br />

(9) Sobald die Betriebserprobung des ersten Nebenfahrzeuges<br />

mit positivem Ergebnis abgeschlossen ist, kann für<br />

nachfolgende Nebenfahrzeuge der Serie im Rahmen der<br />

Endprüfung die endgültige Einsatzgenehmigung nach Anhang<br />

2 mit der Bestätigung der Konformität der Arbeits<strong>und</strong><br />

Messeinrichtungen nach Anhang 4 erteilt werden.<br />

(10) Die vom Antragsteller zu erstellende Einsatzregelung nach<br />

Rahmengliederung der Ril 825.0010 ist der Prüfstelle vor<br />

Erteilung der Einsatzgenehmigung vorzulegen. Gemäß<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen in der<br />

Betriebsanweisung Angaben zu den Einsatzbedingungen,<br />

den absehbaren Betriebsstörungen <strong>und</strong> über die bezüglich<br />

der Benutzung gleicher oder ähnlicher Arbeitskomponenten<br />

vorliegenden Erfahrungen enthalten sein. Durch die<br />

Prüfstelle wird der Entwurf auf Regelkonformität überprüft<br />

<strong>und</strong> unter Beachtung der Ergebnisse der Bauartprüfung<br />

bestätigt.<br />

(11) Die Einsatzgenehmigung wird für den Zeitraum von einem<br />

Jahr erteilt, für bestimmte Nebenfahrzeuggattungen auch<br />

für zwei Jahre. Nebenfahrzeuge mit zweijährlicher Prüfung<br />

enthält Anhang 5.<br />

Falls vor Ablauf des Genehmigungszeitraumes am Nebenfahrzeug<br />

oder dessen Anlagen eine planmäßig wiederkehrende<br />

Untersuchung (§§ 32, 33 EBO) fällig wird, gilt die<br />

Einsatzgenehmigung nur bis zu diesem Datum.<br />

(12) Die Verlängerung der Einsatzgenehmigung um ein weiteres<br />

Jahr bzw. zwei Jahre wird durch einen von der <strong>DB</strong><br />

<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> autorisierten Prüfingenieur für Nebenfahrzeuge<br />

erteilt, wenn<br />

- vor Ablauf des Genehmigungszeitraumes die jährlichen<br />

Fristarbeiten durchgeführt wurden <strong>und</strong><br />

- keine Mängel vorliegen.<br />

(13) Mit dem Erteilen der Einsatzgenehmigung werden für das<br />

betreffende Fahrzeug eine Nebenfahrzeugnummer festgelegt,<br />

eine Prüfplakette mit Gültigkeitszeitraum ausgegeben<br />

sowie die fahrzeugtechnischen Anschriften nach dieser Ril<br />

angebracht. Die Nebenfahrzeugnummer enthält mit der<br />

10. <strong>und</strong> 11. Kennziffer Kriterien für die betriebliche Behandlung.<br />

Diese können dem Nummernschlüssel des Moduls<br />

931.0000A03 entnommen werden.<br />

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Seite 5<br />

Nebenfahrzeuge der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> erhalten zur Anschriftentafel<br />

nach Abschnitt 5 Abs. (2) anstelle der Prüfplakette<br />

das <strong>DB</strong>-Logo.<br />

(14) Der Einsatz auf Steilstrecken setzt eine besondere Genehmigung<br />

voraus. Sie ist vom Antragsteller bei der Prüfstelle<br />

zu beantragen. Die zusätzlichen Kriterien der<br />

Bremsausrüstung sind in der Ril 465.0001 „Betrieb auf<br />

Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen“<br />

festgelegt.<br />

(15) Nachträgliche Bauartänderungen müssen vorab bei der<br />

Prüfstelle schriftlich beantragt werden. Bei Nichtbeachtung<br />

erlischt die Einsatzgenehmigung.<br />

3 Fahren <strong>und</strong> Bewegen in Arbeitsstellung<br />

(1) In Arbeitsstellung dürfen Räder, Abstützungen <strong>und</strong> Arbeitswerkzeuge<br />

keine schädliche Wirkung auf die verschiedenen<br />

Bestandteile der Infrastruktur ausüben, wie<br />

z.B. LST- Einrichtungen, Schienen, Befestigungen, Schotter<br />

<strong>und</strong> Untergr<strong>und</strong>. Dabei sind die maximale Radbelastung,<br />

die zulässige Schienenbiegung, die auftretenden<br />

Querkräfte auf die Schienenbefestigungen, die Schotterpressung<br />

sowie die Tragfähigkeit des Untergr<strong>und</strong>es zu berücksichtigen.<br />

(2) Für die Berechnung sind die in den Ril 457 <strong>und</strong> 800 ff (u.a.<br />

804, 820, 836) der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> für die Gestaltung <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

des Oberbaus, der Brücken <strong>und</strong> für Erdbauwerke<br />

enthaltenen Parameter zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />

(3) Für <strong>Maschinen</strong> mit Hebe- <strong>und</strong>/oder Richteinrichtungen für<br />

Gleise <strong>und</strong> Weichen müssen in der Dokumentation die von<br />

diesen Einrichtungen ausgehenden maximalen Kräfte angegeben<br />

sein.<br />

(4) Wenn die Schiene durch andere äußere Kräfte beansprucht<br />

wird, wie z.B. durch thermische Spannungen,<br />

müssen auch diese berücksichtigt werden.<br />

(5) Die Belastungen, die durch Nebenfahrzeuge in den verschiedenen<br />

Arbeitsstellungen beim Arbeiten auf <strong>und</strong> an<br />

Brücken verursacht werden, dürfen nicht über die Anforderungen<br />

des Lastbildes 71 nach UIC-Kodex 702 hinausgehen.<br />

(6) Nebenfahrzeuge müssen so konzipiert <strong>und</strong> gebaut sein,<br />

dass die beweglichen Teile bei der Arbeit nicht unbeabsichtigt<br />

in den frei zu haltenden Raum (siehe § 9 Abs. 2<br />

EBO) für Fahrten von Fahrzeugen, die ohne Beschrän-<br />

<strong>DB</strong>-Logo<br />

Einsatz auf<br />

Steilstrecken<br />

Verlust der<br />

Einsatzgenehmigung<br />

Beanspruchung<br />

der Infrastruktur<br />

Erforderliche<br />

Parameter<br />

Angabe der maximalen<br />

Kräfte<br />

Zusätzliche<br />

Kräfte<br />

Belastung der<br />

Bauwerke<br />

Umgrenzung<br />

des Arbeitsbereiches<br />

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<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

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Seite 6<br />

Störungsfreier<br />

Betrieb von<br />

LST- Einrichtungen<br />

<strong>Richtlinie</strong>n-<br />

Hinweise<br />

Arbeitsverfahren<br />

kung im benachbarten Betriebsgleis verkehren, eindringen<br />

können.<br />

(7) Verfahrenstechnische Komponenten müssen bei der Arbeit<br />

den störungsfreien Betrieb der LST- Einrichtungen<br />

gewährleisten. Befinden sich in der nach DIN EN 50238<br />

gekennzeichneten Beeinflussungszone keine metallischen<br />

Fahrzeugeinrichtungen, ist von einem störungsfreien Betrieb<br />

gegenüber LST- Einrichtungen auszugehen. Andernfalls<br />

ist durch Beeinflussungsuntersuchungen nachzuweisen,<br />

dass störende Beeinflussungen ausgeschlossen werden<br />

können. Das betrifft nicht die gleisfahrbaren Baumaschinen,<br />

deren Einsatz im Baugleis oder gesperrten Gleis<br />

nur ohne LST- Installation durchgeführt werden kann.<br />

4 <strong>Maschinen</strong>technische Arbeitsverfahren<br />

prüfen <strong>und</strong> bewerten<br />

(1) Das fachgerechte <strong>und</strong> sichere Durchführen von Oberbauarbeiten<br />

ist in der Ril 824 der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> <strong>und</strong> das Arbeiten<br />

an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen <strong>und</strong> an<br />

Betriebsmitteln in KoRil 132.0123 geregelt.<br />

(2) Zu den hauptsächlichen maschinentechnischen Arbeitsverfahren<br />

gehören:<br />

- Messungen zur Planumsverbesserung <strong>und</strong> Bettungsreinigung,<br />

für Neubau <strong>und</strong> Durcharbeitung von Gleisen<br />

<strong>und</strong> Weichen, zur Beseitigung von langwelligen<br />

Gleislagefehlern, zur Verschleißermittlung des<br />

-<br />

Schienenprofils, u. a.<br />

Prüfungen <strong>und</strong> Inspektionen an Einzelkomponenten<br />

des Oberbaus, wie z.B. die Ultraschall- Schienenprüfung<br />

- Untersuchungen des Untergr<strong>und</strong>es<br />

- gleisgeb<strong>und</strong>ene Bettungsreinigung<br />

- Profilierungen am Schotterbett <strong>und</strong> an Entwässerungsanlagen<br />

- Gleis- <strong>und</strong> Weichenneu- <strong>und</strong> –umbauten<br />

- Schienenerneuerungen oder – auswechselungen<br />

- Stopfen, Richten <strong>und</strong> Verdichten<br />

- Stabilisierungen an Gleisen <strong>und</strong> Weichen<br />

- Schleifen <strong>und</strong> Fräsen an Schienen<br />

Gültig ab 15.04.2008


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Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

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Seite 7<br />

- Verspannen <strong>und</strong> Lösen von Schienenbefestigungen<br />

- Oberbauschweißungen<br />

- Be- <strong>und</strong> Entladearbeiten von Anlagen <strong>und</strong> Oberbaustoffen<br />

- Oberleitungsmontagen <strong>und</strong> -demontagen <strong>und</strong> Aufstellen<br />

sowie Rückbau von Oberleitungsmasten<br />

- diverse Kranarbeiten<br />

(3) Aufbau, Funktion <strong>und</strong> Qualität der messtechnischen Einrichtungen<br />

haben für den jeweiligen Einsatzzweck den<br />

<strong>Richtlinie</strong>n der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> bzw. den vorgegebenen Lastenheften<br />

zu entsprechen.<br />

(4) Wichtige Bestandteile der Prüfung <strong>und</strong> Bewertung sind<br />

u.a.:<br />

- erforderliche Gleisabstände beim Einsatz in Abhängigkeit<br />

von Gleisbogen <strong>und</strong> Überhöhung (Ausschwenkbegrenzung<br />

nach Anhang 6)<br />

- besondere Bedingungen bei Arbeitsbeginn <strong>und</strong> zum<br />

Abschluss vor, auf <strong>und</strong> hinter Brücken, ausgehend<br />

von der ermittelten Streckenklasse <strong>und</strong> den zusätzlichen<br />

Belastungen<br />

- Auf- <strong>und</strong> Abrüstzeiten <strong>und</strong> Umfang zum Umstellen<br />

von Transport- in Arbeitsstellung <strong>und</strong> umgekehrt<br />

- Maßnahmen zur Verhinderung unzulässiger Beanspruchungen<br />

von Anlagen des Unter- <strong>und</strong> Oberbaus<br />

- Maßnahmen zur Verhinderung mechanischer / elektrischer<br />

Beschädigung von LST- Einrichtungen<br />

- Maßnahmen zur Verhinderung mechanischer / elektrischer<br />

Beschädigung von elektrotechnischen Einrichtungen<br />

- anforderungsgerechte Montage <strong>und</strong> Demontage von<br />

Oberleitungsanlagen <strong>und</strong> Brückenbauwerken<br />

- ordnungsgemäßer Transport <strong>und</strong> zerstörungsfreie<br />

Aus- <strong>und</strong> Einbringung von Materialien/Stoffen<br />

- nachgewiesene Erfüllung der vorgegebenen Qualitäts-<br />

<strong>und</strong> Quantitätsparameter für das jeweilige Arbeitsverfahren<br />

- Funktion der Hub- <strong>und</strong> Schwenkbegrenzung<br />

- Funktionalität <strong>und</strong> Genauigkeit der Mess- <strong>und</strong> Prüfeinrichtungen <br />

Messeinrichtungen<br />

Bestandteile der<br />

Prüfung <strong>und</strong><br />

Bewertung<br />

Gültig ab 15.04.2008


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<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

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Seite 8<br />

Hinweis<br />

Anschriftentafel<br />

Formblatt zur<br />

Anschriftentafel<br />

Inhalt der Anschriftentafel<br />

5 Anschriften <strong>und</strong> Anstriche<br />

(1) Die nachfolgenden Anschriften gelten zusätzlich für Nebenfahrzeuge,<br />

die eine Einsatzgenehmigung der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong><br />

<strong>AG</strong> erhalten haben.<br />

(2) Die Nebenfahrzeuge erhalten an jeder Längsseite eine<br />

Anschriftentafel. Im Blickwinkel von 90° zur normalen Bewegungsrichtung<br />

im Gleis sind die Anschriftentafeln im linken<br />

Bereich des Nebenfahrzeuges zu platzieren. Durch<br />

sie wird in Verbindung mit der gültigen Prüfplakette bzw.<br />

dem <strong>DB</strong>-Logo nach Abs. (4) i) am Nebenfahrzeug sichtbar,<br />

dass die Einsatzgenehmigung erteilt ist.<br />

Von der Prüfstelle werden in Abstimmung mit dem Antragsteller<br />

für jedes Nebenfahrzeug diejenigen Angaben,<br />

die in die Anschriftentafeln aufzunehmen sind, ermittelt<br />

<strong>und</strong> mit dem Formblatt „Text der Anschriftentafel“ nach<br />

Anhang 7 festgelegt.<br />

Durch Unterschrift auf dem Formblatt bestätigt die Prüfstelle,<br />

dass die Einsatzkriterien für das Nebenfahrzeug<br />

festgelegt sind. Das Formblatt ist zum Betriebsbuch zu<br />

nehmen.<br />

(3) Wurde die Einsatzgenehmigung einschließlich der<br />

(4)<br />

Einsatzkriterien wegen der noch nicht abgeschlossenen<br />

Bauartprüfung zunächst nur vorläufig erteilt, ist auf dem<br />

Formblatt „Text der Anschriftentafel“ ein Kurzvermerk <strong>und</strong><br />

die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der Einsatzgenehmigung<br />

anzubringen. Die Einsatzkriterien sind nach Abschluss<br />

der Betriebserprobung nochmals zu aktualisieren.<br />

Die feststehenden Angaben der Anschriftentafel sind wie<br />

folgt zu ergänzen (Schriftart „V<strong>AG</strong> ro<strong>und</strong>ed“– entspricht<br />

Schablonenschrift nach DIN 1451, Teil 4, Schriftform H):<br />

a) Zeile 1<br />

„Schweres Nebenfahrzeug“ oder „Kleinwagen“.<br />

b) Zeile 2<br />

Nebenfahrzeugnummer<br />

Gültig ab 15.04.2008


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Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

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Seite 9<br />

Bei gleisfahrbaren Baumaschinen einschließlich Gleisbauschienenkranen<br />

<strong>und</strong> Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeugen<br />

(nur Dritte), Gleiskraftfahrzeugen <strong>und</strong> Zweiwegefahrzeugen<br />

12-stellige Nummer einschließlich Kontrollziffer<br />

nach Modul 931.0000A03, bei Arbeitstriebwagen einschließlich<br />

den Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeugen<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>, älteren Gleiskraftfahrzeugen <strong>und</strong> Anhängern<br />

die Baureihen- plus Serien-Nummer einschließlich<br />

Kontrollziffer (7-stellig).<br />

c) Zeile 3<br />

Fahrzeugbezeichnung (Art)<br />

Bei Baumaschinen, Gleiskraftfahrzeugen <strong>und</strong> Zweiwegefahrzeugen<br />

die Typ- Bezeichnung, bei Arbeitstriebwagen<br />

die Baureihen- Bezeichnung.<br />

d) Zeile 4<br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Fahrzeughalters (<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>,<br />

Dritter; gegebenenfalls die Niederlassung, der Bauhof, die<br />

Instandhaltungsstelle oder der Abstellort).<br />

e) Zeile 5<br />

Fahrzeugmasse (Fahrzeuggewicht) nach Modul 931.0000,<br />

Abschnitt 7 Abs. (4). 4<br />

Nutzlast, zu ihr zählt auch das Gewicht der zur Mitfahrt<br />

zugelassenen Personen.<br />

f) Zeile 6<br />

Bauart der Bremse <strong>und</strong> das Bremsgewicht in Stellung G<br />

für die selbsttätige Bremse nach Ril 915.0107A04.<br />

Für die Bremsen in Kfz-Bauart wird kein Bremsgewicht<br />

angeschrieben.<br />

g) Zeile 7<br />

Bauartbedingte höchstzulässige Anhängelast bei Eigenfahrt<br />

<strong>und</strong> Höchstgeschwindigkeit; Bremsgewicht in Stellung<br />

P für die selbsttätige Bremse<br />

h) Zeile 8<br />

Zur Mitfahrt zugelassene Personenzahl, ohne Eisenbahnfahrzeugführer.<br />

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Eigenfahrt <strong>und</strong><br />

Einstellen in den Zugverband (bei einer Differenz wird die<br />

4 nach DIN 27201-5 sind Rad- <strong>und</strong> Radsatzaufstandskräfte [kN] zu<br />

prüfen; Angabe des Fahrzeuggewichtes durch Umrechnung in [t]<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />

Seite 10<br />

Höchstgeschwindigkeit in dieser Zeile <strong>und</strong> die niedrigere<br />

Geschwindigkeit in einer der Zeilen 11-16 angegeben).<br />

i) Zeilen 9 <strong>und</strong> 10<br />

Logo der <strong>DB</strong> <strong>AG</strong>, bei nicht <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> <strong>Netz</strong>-eigenem Nebenfahrzeug<br />

überklebt mit der Prüfplakette (als Zeichen der<br />

erteilten Einsatzgenehmigung bzw. der Verlängerung nach<br />

jährlicher oder zweijährlicher Fristuntersuchung).<br />

j) Zeile 9<br />

Datum der erteilten Einsatzgenehmigung nach Endprüfung<br />

bzw. der letzten Untersuchung nach § 32 EBO (REV 6 oder<br />

REV 4) <strong>und</strong> Kurzzeichen der Stelle, welche die Ausführung<br />

der Revision geprüft <strong>und</strong> bescheinigt hat.<br />

Das Datum der erteilten Einsatzgenehmigung nach Endprüfung<br />

ist in der Regel mit dem Datum der Abnahme<br />

nach § 32 EBO identisch.<br />

Wenn das Nebenfahrzeug im Zeitraum zwischen der Endprüfung<br />

<strong>und</strong> der Abnahme bereits auf anderen Infrastrukturen<br />

eingesetzt wurde <strong>und</strong> Verschleiß an Fahrzeugkomponenten<br />

eingetreten ist, muss das Datum der letzten Untersuchung<br />

auf das Datum der Endprüfung zurückgesetzt<br />

werden.<br />

Die Verkürzung des Abstandes von der Abnahme bis zur<br />

nächsten Untersuchung nach § 32 EBO ist im Prüfbericht<br />

zu vermerken.<br />

k) Zeile 10<br />

Datum der nächsten Untersuchung nach § 32 EBO<br />

l) Zeilen 11 bis 16<br />

Für den Betrieb wichtige Bedingungen, wie z.B.:<br />

- „Einstellen in Züge verboten“<br />

- „Darf nur am Zugschluss eingestellt werden“<br />

- „Darf Ablaufberge <strong>und</strong> Rangiereinrichtungen nicht<br />

befahren“<br />

- „Abstoßen <strong>und</strong> Ablaufen lassen verboten“<br />

- „Zulässige Geschwindigkeit bei Eigenfahrt (oder<br />

Schleppfahrt)“ <strong>und</strong> weitere<br />

m) Zeilen 17 bis 20<br />

Zulässige Geschwindigkeit bei Rangierfahrt oder Sperrfahrt<br />

als „Kleinwagen“ für einen Bremsweg von 150 m minus<br />

10%, bei Neigungen bis zu 10‰, 25‰ <strong>und</strong> 40‰.<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />

Seite 11<br />

Zulässige ungebremste Anhängelasten bei Rangierfahrt<br />

oder Sperrfahrt als „Kleinwagen“ <strong>und</strong> hierbei zulässige<br />

Geschwindigkeiten für einen Bremsweg von 150 m minus<br />

10%, bei Neigungen bis zu 10‰, 25‰ <strong>und</strong> 40‰.<br />

Zulässige Geschwindigkeit eines Nebenfahrzeuges mit direkter<br />

Bremse, das als „Schweres Nebenfahrzeug“ eingestuft<br />

ist (ohne Angabe der Bremsgewichte).<br />

(5) Die Stirnseiten der Nebenfahrzeuge sind von nicht sicherheitsrelevanten<br />

Anschriften <strong>und</strong>/oder Abbildungen freizuhalten.<br />

6 Sonstiges<br />

(1) Nebenfahrzeuge, die eine Einsatzgenehmigung erhalten<br />

haben, werden durch die von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> autorisierte<br />

Prüfstelle mit allen für den Eisenbahnbetrieb relevanten<br />

technischen <strong>und</strong> betrieblichen Angaben in das Wagen-<br />

Informationssystem (WIS) aufgenommen. Das betrifft nicht<br />

die Nebenfahrzeuge mit siebenstelliger Fahrzeugnummer<br />

<strong>und</strong> ältere Gleiskraftfahrzeuge nach Abschnitt 5 Abs. (4 b).<br />

(2) Nebenfahrzeuge, die länger als 6 Monate nicht benutzt<br />

werden, gelten als vorübergehend stillgelegt.<br />

Sollen Nebenfahrzeuge vorübergehend stillgelegt werden,<br />

ist durch den Antragsteller eine entsprechende Mitteilung<br />

an die Prüfstelle zwecks Kennzeichnung in den Unterlagen<br />

zur Überwachung der Einsatzgenehmigung zu veranlassen.<br />

Ansonsten werden diese spätestens 6 Monate<br />

nach dem Verstreichen des Zeitraumes der Einsatzgenehmigung<br />

aus den Bestandslisten herausgenommen.<br />

Vor einer Wiederinbetriebnahme sind die anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen<br />

bzw. planmäßig wiederkehrenden<br />

Untersuchungen nach §§ 32, 33 EBO durchzuführen.<br />

Die Einsatzgenehmigung muss bei der Prüfstelle erneut<br />

beantragt werden.<br />

(3) Nebenfahrzeuge, die zum Ausmustern vorgesehen sind,<br />

müssen unter Angabe des Datums der endgültigen Stilllegung<br />

der Prüfstelle mitgeteilt werden. Die Fahrzeuge unterliegen<br />

ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der Überwachung.<br />

Die im WIS enthaltenen Angaben werden gelöscht.<br />

(4) Wurden Nebenfahrzeuge zum Zwecke der Ausmusterung<br />

endgültig stillgelegt, sind die am Fahrzeug angebrachten<br />

Anschriftentafeln ungültig zu machen. Die Nebenfahrzeugnummer<br />

bzw. Baureihen- <strong>und</strong> Seriennummer (Zeile 2<br />

Freihalten der<br />

Stirnseiten<br />

InformationssystemNebenfahrzeuge<br />

Stilllegen<br />

Ausmustern<br />

Entfernen der<br />

Anschriftentafeln<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> 931.0001<br />

Seite 12<br />

der Anschriftentafel) <strong>und</strong> die Angaben zum Fahrzeughalter<br />

(Zeile 4 der Anschriftentafel) müssen weiterhin lesbar sein.<br />

<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Prozessablauf<br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

Instandhaltung<br />

931.0001A01<br />

Seite 1 von 1<br />

Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57101 Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

931.0001A01<br />

Prozessbeschreibung<br />

Seite 1<br />

Sprung zu<br />

Prozessschritt<br />

Referenz zu<br />

Dokumentenvorlagen<br />

Erläuterungen zum Ablauf<br />

Beschreibung der Qualität<br />

Verantwortlich Tätigkeit/Arbeitsschritt<br />

Input Output<br />

20<br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>:<br />

Antrag auf<br />

Erteilung der<br />

Einsatzgenehmigung<br />

nach<br />

Ril 931.0001<br />

Antrag Um im Bereich der Infrastruktur der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> –<br />

dem <strong>Netz</strong> – Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen durchführen<br />

zu können, ist eine Einsatzgenehmigung durch die<br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> (delegiert an Technik/Beschaffung,<br />

Technik Neben-/Spezialfahrzeuge) <strong>und</strong> ein<br />

Bescheid (Abnahme-Bescheid nach § 32 EBO)<br />

durch die zuständige Behörde erforderlich.<br />

Der Antrag auf Erteilung der Einsatzgenehmigung<br />

ist schriftlich an die Postadresse der Abteilung<br />

Technik Neben-/Spezialfahrzeuge¹ zu stellen. Der<br />

Antrag ist für jedes neue Nebenfahrzeug <strong>und</strong> erneut<br />

vor jeder Bauartänderung zu stellen.<br />

Um den Zeitbedarf für den Zulassungsprozess<br />

(Abnahme nach § 32 EBO <strong>und</strong> Erteilung der Einsatzgenehmigung)<br />

zu minimieren, sollte darauf geachtet<br />

werden, dass beide Antragsstellungen gleichzeitig<br />

erfolgen.<br />

Hinweis: Der Antrag auf Abnahme nach § 32 EBO ist<br />

Antragsteller Schriftliche Antragstellung Notwendige<br />

Inhalte eines<br />

Antrages auf<br />

Erteilung der<br />

Einsatzgenehmigung<br />

10<br />

30<br />

40<br />

Angebot an<br />

Dritte<br />

direkt an die zuständige Behörde zu stellen.<br />

Der Auftragsmanager der Prüfstelle nimmt den<br />

Antrag entgegen <strong>und</strong> übermittelt dem Antragsteller<br />

eine Eingangsbestätigung. Er leitet den Antrag an<br />

den Bauartprüfer weiter <strong>und</strong> steuert die Erstellung<br />

des Angebotes.<br />

Eingangsbestätigung<br />

an den<br />

Antragsteller<br />

Antrag des<br />

Antragstellers<br />

Steuern des<br />

Auftragsprozesses<br />

20 Auftrags-<br />

Management<br />

¹ Aktuelle Adresse: <strong>DB</strong> <strong>AG</strong>, Technik/Beschaffung, Neben-/Spezialfahrzeuge, TFT 52, Richelstraße 3, 80634 München<br />

Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57101 Gültig ab 15.04.2008


Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A01<br />

Prozessbeschreibung Seite 2<br />

Sprung zu<br />

Prozessschritt<br />

Referenz zu<br />

Dokumenten-<br />

Erläuterungen zum Ablauf<br />

Beschreibung der Qualität<br />

Verantwortlich Tätigkeit/Arbeitsschritt<br />

Input Output<br />

vorlagen<br />

60<br />

Checkliste<br />

„Erforderliche<br />

Fahrzeugdoku<br />

mentation“<br />

Durch den Bauartprüfer werden gemeinsam mit dem<br />

Antragsteller die erforderlichen Unterlagen<br />

festgelegt. Der Bauartprüfer vergibt die<br />

Nebenfahrzeug-nummer. Zusätzlich wird noch das<br />

betriebliche Einsatzkonzept, insbesondere das<br />

Arbeiten an <strong>und</strong> auf Brücken festgelegt.<br />

Hinweis: Die Nebenfahrzeugnummer wird<br />

voraussichtlich ab 2008 durch das EBA vergeben.<br />

Liste der<br />

Dokumente zur<br />

Erteilung der<br />

Einsatzgenehmi<br />

-gung<br />

(Checkliste)²<br />

Technische<br />

Angaben zum<br />

Nebenfahrzeug<br />

Bauartprüfer Festlegen der<br />

erforderlichen<br />

Prüfunterlagen<br />

40<br />

50<br />

70<br />

Liste der tech- Prüfunterlagen Der Antragsteller übermittelt die abgestimmten<br />

nischenDoku- Prüfunterlagen dem Bauartprüfer. Für eventuell<br />

mentation <strong>und</strong><br />

erforderliche Versuche (Entgleisungssicherheit,<br />

Prüfnachweise<br />

Bremswege, Gleisschaltmittel, usw.) oder Nachweise<br />

können in Abstimmung mit dem Antragsteller<br />

zertifizierte Prüfstellen der <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> durch den<br />

Bauartprüfer beauftragt werden.<br />

Prüfunterlagen Ergebnisbericht Die vom Antragsteller eingereichten Prüfunterlagen<br />

der<br />

werden vom Bauartprüfer unter Einbeziehung der<br />

Bauartprüfung mitwirkenden Fachabteilungen der <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> geprüft.<br />

Eventuell können weitere Unterlagen oder Versuche<br />

nachgefordert werden.<br />

Liste der Im Ergebnis der Dokumentationsprüfung werden<br />

vorläufigen durch den Bauartprüfer vorläufige Einsatzkriterien<br />

Einsatzkriterien; festgelegt. Diese beschreiben, unter welchen<br />

Freigabe zur Bedingungen das Nebenfahrzeug vorerst eingesetzt<br />

Endprüfung werden darf. Sie stellen eine Voraussetzung für die<br />

Baustellenerprobung dar.<br />

60 Antragsteller Einreichen der geforderten<br />

Unterlagen<br />

80<br />

70 Bauartprüfer Prüfen der technischen<br />

Dokumentation <strong>und</strong><br />

Nachweise<br />

100<br />

80 Bauartprüfer Festlegen der vorläufigen<br />

Einsatzkriterien<br />

² Die Checkliste wird für jede Nebenfahrzeugbauart gesondert festgelegt.<br />

Gültig ab 15.04.2008


Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A01<br />

Prozessbeschreibung Seite 3<br />

Sprung zu<br />

Prozessschritt<br />

100<br />

Referenz zu<br />

Dokumentenvorlagen<br />

Tätigkeit/Arbeitsschritt Input Output Erläuterungen zum Ablauf<br />

Beschreibung der Qualität<br />

Verantwortlic<br />

h<br />

Nach Festlegung der Einsatzkriterien <strong>und</strong> Freigabe<br />

durch den Bauartprüfer kann die Endprüfung<br />

durchgeführt werden. Die Terminabsprache ist direkt<br />

zwischen dem Antragsteller <strong>und</strong> einem von der <strong>DB</strong><br />

<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> bevollmächtigten Prüfingenieur zu führen.<br />

Der Termin ist der Abteilung Technik Neben-/<br />

Spezialfahrzeuge durch den Antragsteller schriftlich<br />

zu bestätigen.<br />

Der Prüfingenieur führt die Endprüfung am fertiggestellten<br />

Fahrzeug durch <strong>und</strong> erstellt den<br />

Prüfbericht. Falls nach der Endprüfung Änderungen<br />

am Nebenfahrzeug erforderlich sind, kann unter<br />

Umständen in Absprache mit dem Bauartprüfer eine<br />

Nachprüfung erforderlich werden.<br />

Vorraussetzung für das Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

ist ein abschließender Bescheid der<br />

Bestätigung des<br />

Termins durch<br />

Prüfingenieur<br />

Terminvorschla<br />

g durch den<br />

Antragsteller<br />

90 Antragsteller Abstimmung des Termins<br />

für die Endprüfung<br />

110<br />

931.0001A03<br />

Prüfbericht<br />

Prüfbericht der<br />

Endprüfung<br />

Ergebnisbericht<br />

der<br />

Bauartprüfung<br />

100 Prüfingenieur Durchführen der<br />

Endprüfung<br />

140<br />

Freigabe zum<br />

Erteilen der<br />

Einsatzgeneh- zuständigen Behörde.<br />

migung<br />

Behörde<br />

Bescheid Der Antragsteller übergibt dem Bauartprüfer den<br />

abschließenden Bescheid.<br />

Bauartprüfer Entscheidung Prüfbericht der<br />

Endprüfung;<br />

Bescheid der<br />

zuständigen<br />

110<br />

130<br />

140<br />

150<br />

931.0001A02<br />

Einsatzgenehmigung<br />

Vorläufige<br />

Einsatzgenehmigung<br />

120 Antragsteller Übergabe des<br />

abschließenden<br />

Bescheides der Behörde<br />

140 Bauartprüfer Erteilen der vorläufigen<br />

Einsatzgenehmigung<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der durch den Antragsteller zu<br />

erstellenden vorläufigen Einsatzregelungen nach<br />

der Rahmengliederung des Moduls 825.0010 <strong>und</strong><br />

der vorläufigen Einsatzkriterien sowie des<br />

Prüfberichtes der Endprüfung erteilt der Bauartprüfer<br />

eine vorläufige Einsatzgenehmigung. Diese ist gilt<br />

für eine Betriebserprobung, für die zusätzliche<br />

Auflagen festgesetzt werden können.<br />

Mit der vorläufigen Einsatzgenehmigung wird auch<br />

die Anschriftentafel am Fahrzeug angebracht.<br />

Bestätigung der<br />

Erfüllung aller<br />

Auflagen aus<br />

der Endprüfung;<br />

vorläufige<br />

Einsatzregelungen;<br />

vorläufige<br />

Einsatzkriterien;<br />

Bescheid der<br />

Behörde<br />

Gültig ab 15.04.2008


Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A01<br />

Prozessbeschreibung Seite 4<br />

Sprung zu<br />

Prozessschritt<br />

170<br />

Referenz zu<br />

Dokumentenvorlagen<br />

Tätigkeit/Arbeitsschritt Input Output Erläuterungen zum Ablauf<br />

Beschreibung der Qualität<br />

Verantwortlic<br />

h<br />

Im Zuge der Betriebserprobung wird die Funktions<strong>und</strong><br />

Leistungsfähigkeit des Nebenfahrzeuges unter<br />

Betriebsbedingungen <strong>und</strong> die Einhaltung der<br />

erforderlichen Qualitätskennzahlen (Normen <strong>und</strong><br />

Regelwerke) nachgewiesen. Die Termine der<br />

Betriebserprobung sind mit dem Bauartprüfer<br />

abzustimmen.<br />

Nach Abschlussprüfung der Ergebnisse der<br />

Betriebs-erprobung <strong>und</strong> dem Vorliegen aller<br />

erforderlichen Dokumente wird vom Bauartprüfer die<br />

endgültige Einsatzgenehmigung erteilt <strong>und</strong> dem<br />

Antragsteller übergeben. Die Einsatzkriterien <strong>und</strong> die<br />

Einsatzregelungen werden vorab endgültig<br />

festgelegt.<br />

Ergebnisbericht<br />

der Betriebserprobung<br />

Bauartprüfer Betriebserprobung Vorläufige<br />

Einsatzgenehmigung<br />

150<br />

160<br />

190<br />

931.0001A02<br />

Einsatzgenehmigung<br />

Endgültige<br />

Einsatzgenehmigung<br />

Vorläufige<br />

Einsatzgenehmigung;<br />

Ergebnisbericht<br />

der Betriebserprobung<br />

170 Bauartprüfer Erteilen der endgültigen<br />

Einsatzgenehmigung<br />

P5-Prozess<br />

Modul Ril 825 Auf Gr<strong>und</strong>lage der Einsatzgenehmigung <strong>und</strong> der<br />

vorläufigen Einsatzregelungen wird ein Modul für die<br />

<strong>Richtlinie</strong> 825 erstellt <strong>und</strong> nach Anwenderprüfung in<br />

die ZRWD eingestellt<br />

Einsatzgenehmigung,Einsatzregelungen<br />

Erarbeiten des Moduls der<br />

Ril 825<br />

180 Fachautor<br />

TFT 52<br />

<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />

Werkstättenwesen<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Bescheinigung<br />

Vorläufige/Endgültige 1 Einsatzgenehmigung<br />

Das Neben-/Spezialfahrzeug:<br />

mit der Fahrzeugnummer:<br />

Fahrzeughalter:<br />

Bauart:<br />

Hersteller:<br />

für die Infrastruktur der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

Baujahr: Fabrik - Nr.:<br />

EBA - Nr.:<br />

Nächste fällige Untersuchung nach § 32 EBO (REV) am:<br />

(Bezeichnung)<br />

(Firmenanschrift)<br />

wurde geprüft <strong>und</strong> darf auf Baustellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> bestimmungsgemäß genutzt werden.<br />

Für nachfolgende Nebenfahrzeuge einer genehmigten Serie:<br />

Für das oben genannte Nebenfahrzeug liegt vom Hersteller die Konformitätserklärung zur<br />

Ausführung der Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen vor.<br />

Die Einsatzgenehmigung ist bis zum ____________________<br />

gültig.<br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

Instandhaltung<br />

931.0001A02<br />

Seite 1<br />

931.0001A01 (alt)<br />

Die Gültigkeit der Einsatzgenehmigung wird durch die Prüfstelle jeweils um 12 / 24 Monate 1 verlängert, wenn<br />

vor deren Ablauf die jährlichen Fristarbeiten erfolgt sind <strong>und</strong> keine Mängel vorliegen, längstens jedoch bis zur<br />

Fälligkeit der planmäßig wiederkehrenden Untersuchung nach §§ 32, 33 EBO (REV 4/6). Die Verlängerung ist<br />

mit dem Prüfbericht zu dokumentieren.<br />

Die <strong>Richtlinie</strong> 931 mit dem Modulen 931.0000 – 931.0201 ist Teil des betrieblich-technischen Regelwerkes<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>. Der Einsatz des o.g. Neben-/Spezialfahrzeuges auf Baustellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> <strong>und</strong> aller<br />

damit in Zusammenhang stehenden betrieblich-technischen Maßnahmen (Fahrten zur Baustelle, Rangieren,<br />

usw.) erfordert das Einhalten dieser Regeln.<br />

(Ort, Datum) (Prüfstempel) (Unterschrift L bevollmächtigte<br />

1<br />

Nicht Zutreffendes streichen<br />

Prüfstelle)<br />

(Unterschrift Bauart- u.<br />

Systemprüfer)<br />

Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008


Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A02<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung; Bescheinigung Seite 2<br />

Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />

bis: __________________________<br />

(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />

Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />

Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />

bis: __________________________<br />

(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />

Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />

Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />

bis: __________________________<br />

(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />

Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />

Gültig ab 15.04.2008


Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A02<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung; Bescheinigung Seite 3<br />

Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />

bis: __________________________<br />

(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />

Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />

Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />

bis: __________________________<br />

(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />

Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />

Die Einsatzgenehmigung des umseitig genannten Neben-/Spezialfahrzeuges wird verlängert<br />

bis: __________________________<br />

(Unterschrift) (Prüfstempel)<br />

Prüfende Stelle (Ort, Datum)<br />

Gültig ab 15.04.2008


Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A02<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung; Bescheinigung Seite 4<br />

Einsatzgenehmigung zur Baustellenerprobung<br />

Das Neben-/Spezialfahrzeug:<br />

mit der Fahrzeugnummer:<br />

Fahrzeughalter:<br />

Bauart:<br />

Hersteller:<br />

auf der Infrastruktur der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

Baujahr: Fabrik - Nr.:<br />

EBA - Nr.:<br />

Nächste fällige Untersuchung nach § 32 EBO am:<br />

wurde geprüft <strong>und</strong> darf auf der Baustelle der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

Strecke 1 / Bahnhof / Gleis:<br />

vom: bis:<br />

Strecke 1 / Bahnhof / Gleis:<br />

vom: bis:<br />

(Bezeichnung)<br />

(Firmenanschrift)<br />

zu Erprobungszwecken mit dem Ziel des Nachweise der Einhaltung der maschinenspezifischen<br />

Einsatzkriterien <strong>und</strong> der Erteilung der Anwenderfreigabe eingesetzt werden.<br />

Die <strong>Richtlinie</strong> 931 mit dem Modulen 931.0000 – 931.0201 ist Teil des betrieblich-technischen Regelwerkes<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>. Der Einsatz des o.g. Neben-/Spezialfahrzeuges auf Baustellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> <strong>und</strong> aller<br />

damit in Zusammenhang stehenden betrieblich-technischen Maßnahmen (Fahrten zur Baustelle, Rangieren,<br />

usw.) erfordert das Einhalten dieser Regeln.<br />

(Ort, Datum) (Prüfstempel) (Unterschrift L bevollmächtigte<br />

Prüfstelle)<br />

1 Streckennummer angeben<br />

(Unterschrift Bauart- u.<br />

Systemprüfer)<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />

Werkstättenwesen<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Prüfbericht<br />

Prüfbericht<br />

für Neben-/Spezialfahrzeuge<br />

Nebenfahrzeuge, Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

931.0001A03<br />

Seite 1<br />

931.0001A03 (alt)<br />

Endprüfung einer neuen Bauart Fristverlängerung nach § 32 EBO (REV-V)<br />

Endprüfung einer genehmigten Bauart Untersuchung nach § 32 EBO (REV)<br />

Jährliche / Zweijährliche Prüfung Schadensbeseitigung<br />

Angaben zum Fahrzeug<br />

Bauart :<br />

Fahrzeugnummer : Baujahr: Fabriknummer:<br />

Fahrzeughalter :<br />

Nächste Untersuchung nach § 32 EBO:<br />

Beteiligte Personen<br />

Prüfingenieur: Bauartprüfer der Prüfstelle:<br />

Fahrzeughalter: Hersteller:<br />

Weitere Personen:<br />

Die Prüfung wurde gemäß <strong>Richtlinie</strong> 931 durchgeführt.<br />

Das Fahrzeug der neuen Serie kann zum Einsatz freigegeben werden. 1<br />

Das Fahrzeug ist zum Einsatz freigegeben bis zum:<br />

Das Fahrzeug ist nicht zum Einsatz freigegeben.<br />

Am Fahrzeug wurden Mängel festgestellt.<br />

Die Mängelbeseitigung ist der Prüfstelle schriftlich anzuzeigen.<br />

Wiedervorführung ist erforderlich bis zum:<br />

Name des<br />

Prüfers : Prüfort :<br />

Tel. : Fax :<br />

Prüfdatum :<br />

Unterschrift :<br />

1 Die Freigabe ist nur in Verbindung mit der Einsatzgenehmigung gültig.<br />

Prüfstempel<br />

Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />

Nebenfahrzeuge, Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

Werkstättenwesen<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

931.0001A04<br />

Konformitätserklärung für Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen<br />

Fahrzeugnummer:<br />

Fahrzeughalter:<br />

(Firmenbezeichnung)<br />

Anerkannte Bauart:<br />

Hersteller:<br />

Konformitätserklärung des Herstellers<br />

für die Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen eines Neben-/Spezialfahrzeuges<br />

(Fahrzeugbezeichnung)<br />

Baujahr: Fabrik – Nr.:<br />

Das oben genannte Neben- / Spezialfahrzeug entspricht, bis auf nachfolgend beschriebene<br />

Abweichungen, in den Arbeits- <strong>und</strong> Messeinrichtungen dem ersten geprüften Nebenfahrzeug seiner<br />

Bauart. 1<br />

Abweichungen:<br />

(Ort, Datum) (Firmenstempel) (Unterschrift)<br />

1 Hinweis:<br />

Die <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> behält sich eine Prüfung der Abweichungen vor <strong>und</strong> begründet darauf gegebenenfalls eine<br />

Ablehnung der Konformität. In diesen Fällen ist eine neue Bauartprüfung <strong>und</strong> Einsatzgenehmigung zu<br />

beantragen.<br />

Seite 1<br />

ohne (alt)<br />

Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

931.0001A05<br />

Zweijährliche Prüfung für gleisfahrbare Baumaschinen,<br />

Gleiskraftfahrzeuge <strong>und</strong> Anhänger<br />

Seite 1<br />

1 Anwendung der zweijährlichen Prüfung<br />

(1) Zweijährliche Prüffristen zum Verlängern der Einsatzgenehmigung<br />

kommen ausschließlich für Nebenfahrzeugbauarten<br />

von gleisfahrbaren Baumaschinen, Gleiskraftfahrzeugen<br />

<strong>und</strong> Anhängern mit einfachen <strong>und</strong> wartungsfre<strong>und</strong>lichen<br />

Baugruppen <strong>und</strong> geringem Instandhaltungsaufwand<br />

zur Anwendung.<br />

Die Prüfplaketten auf den Anschriftentafeln sind für diese<br />

Nebenfahrzeuge zwei Jahre gültig.<br />

(2) Die periodischen Fristarbeiten <strong>und</strong> jährlichen Bremsuntersuchungen<br />

(Br 1.2) bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

(3) Nachdem der Fahrzeughalter einen entsprechenden Antrag<br />

zum Spreizen der Prüffrist auf zwei Jahre für die Bauart<br />

bei der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> gestellt <strong>und</strong> begründet hat, werden<br />

in der Regel in einem Versuchszeitraum von 6 Jahren (Untersuchungszeitraum<br />

nach § 32 EBO) die Auswirkungen<br />

geprüft.<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> behält sich vor, im Versuchszeitraum diese<br />

Nebenfahrzeuge durch die Prüfstelle stichprobenartig<br />

überprüfen zu lassen.<br />

(4) Haben sich nach abschließender Analyse der Erhaltungszustand<br />

<strong>und</strong> die Arbeitsqualität der Bauart nicht erkennbar<br />

verschlechtert, kann die zweijährliche Prüffrist eingeführt<br />

werden.<br />

2 Bekanntgabe<br />

(1) Nebenfahrzeuge, für die die zweijährliche Prüffrist festgelegt<br />

wurde, sind in Tabelle 1 gelistet.<br />

(2) Die Einbeziehung weiterer Nebenfahrzeuge in die zweijährliche<br />

Prüffrist wird mit einer Technischen Mitteilung<br />

oder Bekanntgabe der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> veröffentlicht.<br />

(3) Die Aufnahme in die <strong>Richtlinie</strong> erfolgt zum Zeitpunkt der<br />

Berichtigung mit anschließender Inkraftsetzung.<br />

Kriterien<br />

ohne (alt)<br />

Gültigkeit der<br />

Prüfplakette<br />

Durchführen der<br />

Fristarbeiten<br />

Versuchszeitraum<br />

Einführung<br />

Liste der Nebenfahrzeuge<br />

Fachautor: VEF 52; Jörg Hampel; Tel.: (962) 2568 Gültig ab 15.04.2008<br />

TM<br />

Aufnahme in Ril/<br />

Inkraftsetzung


<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

931.0001A05<br />

Zweijährliche Prüfung für gleisfahrbare Baumaschinen,<br />

Gleiskraftfahrzeuge <strong>und</strong> Anhänger<br />

Seite 2<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Bauartnummer<br />

(sechsstellige Nfz- Nr.)<br />

Bauart der Gleisbaumaschine / des Gleiskraftfahrzeuges<br />

/ Anhängers<br />

1 97 17 41 Gleiskraftfahrzeug Skl 26 Lk<br />

2 97 17 48 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R/VL<br />

3 97 17 49 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R/H<br />

4 97 17 50 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R<br />

5 97 17 52 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R/A<br />

6 97 17 53 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 100 R/V<br />

7 97 17 54 Gleiskraftfahrzeug VTM 970 GR<br />

8 97 17 55 Gleisarbeitsfahrzeug GAF 200<br />

9 97 17 56 BAMOW<strong>AG</strong> 54.22/55.54<br />

10 97 17 57 BAMOW<strong>AG</strong> 54.24<br />

11 97 19 12 Durchladewagen PM 200–2R<br />

12 97 19 15 Abraum- Förderbandstation VST 01/<br />

Umladewagen<br />

13 97 19 18 Materialförder- <strong>und</strong> Siloeinheit<br />

MFS 40<br />

14 97 19 19 Bandspeichergerät BSG 60<br />

15 97 19 20 Abraum- Schwenkförderbandstation<br />

ASFST 1<br />

16 97 19 21 Materialförder- <strong>und</strong> Siloeinheit<br />

MFS 40<br />

17 97 19 22 Materialförder- <strong>und</strong> Siloeinheit<br />

MFS 38<br />

18 97 19 26 Beladestation BLS 2000<br />

19 97 19 28 Materialförder- <strong>und</strong> Siloeinheit<br />

MFS 60<br />

20 97 30 11 Schienenwechselwagen Bützow<br />

21 97 30 15 Aufnahme- <strong>und</strong> Abzugswagen AAW<br />

22 97 30 16 Schienenvorbringwagen SVM 98<br />

23 97 81 24 Portalkrananlage PTH 350<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong><br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

<strong>Elektrotechnik</strong>, Werkstättenwesen<br />

Instandhaltung<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

931.0001A05<br />

Zweijährliche Prüfung für gleisfahrbare Baumaschinen,<br />

Gleiskraftfahrzeuge <strong>und</strong> Anhänger<br />

Seite 3<br />

Lfd.<br />

Nr. Bauartnummer<br />

(sechsstellige Nfz- Nr.)<br />

24 97 81 34<br />

97 81 35<br />

Bauart der Gleisbaumaschine / des Gleiskraftfahrzeuges<br />

/ Anhängers<br />

Umbaumaschinensatz für Gleise <strong>und</strong><br />

Weichen UWG<br />

25 03./28.0XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger Kla 03<br />

26 04.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger Kla 04<br />

27 06.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger Kla 06<br />

28 07.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger Kla 07<br />

29 25.1.XXXXX Gleiskraftfahrzeug Skl 25.1 LK<br />

30 26.X.XXXXX<br />

29.X.XXXXX<br />

Gleiskraftfahrzeug Skl 26 Lk<br />

31 30.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger H 26<br />

32 31.1.XXXXX Anhängerfahrzeug AF 108<br />

33 32.1.XXXXX Anhängerfahrzeug TW 85<br />

34 34.X.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger, Typ<br />

Schöneweide<br />

35 35.X.XXXXX Gleiskraftfahrzeug-Anhänger H 27<br />

36 54.XXXXX Gleiskraftfahrzeug Klv 54 <strong>und</strong><br />

BAMOW<strong>AG</strong>-Anhänger 54.54<br />

37 55.XXXXX BAMOW<strong>AG</strong>-Anhänger 55.42<br />

Tabelle 1: Nebenfahrzeuge mit zweijährlicher Prüffrist<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />

Werkstättenwesen<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung<br />

Prüfnachweis für Ausschwenkbegrenzung<br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

Instandhaltung<br />

931.0001A06<br />

Prüfnachweis für die Ausschwenkbegrenzung des<br />

Nebenfahrzeuges<br />

Bauart : Baujahr :<br />

Nebenfahrzeugnummer<br />

:<br />

Fabr.- Nr. :<br />

Hersteller :<br />

Zeichnungsnummer der<br />

Ausschwenkbegrenzung:<br />

Gültig ab :<br />

Erstmalige Prüfung durchgeführt:<br />

Die Übereinstimmung der angezeigten mit<br />

den gemessenen Werten wird bestätigt:<br />

Prüfer:<br />

(Name)<br />

den,<br />

(Ort) (Prüfstempel) (Unterschrift)<br />

Seite 1<br />

ohne (alt)<br />

Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack; Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008


Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong> Instandhaltung 931.0001A06<br />

Erteilen der Einsatzgenehmigung; Bescheinigung Seite 2<br />

Funktionsprüfung im Rahmen der jährlichen Prüfung des Nebenfahrzeuges:<br />

Ort der Prüfung<br />

Funktionstüchtigkeit<br />

<strong>und</strong><br />

Anzeigegenauigkeit<br />

vorhanden;<br />

Prüfplakette erneuert<br />

(Datum):<br />

Prüfer Unterschrift<br />

Gültig ab 15.04.2008


<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Maschinen</strong>-, <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Elektrotechnik</strong>,<br />

Werkstättenwesen<br />

Text der Anschriftentafel für ein „Schweres Nebenfahrzeug“ <strong>und</strong><br />

analog für Kleinwagen<br />

Nebenfahrzeuge; Bauart <strong>und</strong><br />

Instandhaltung<br />

931.0001A07<br />

Seite 1<br />

931.0001A08 (alt)<br />

Fachautor: TFT 52; Jürgen Linack Tel.: (030) 297 57 101 Gültig ab 15.04.2008

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