Friedhofssatzung der Gemeinde Wilnsdorf
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§ 28 Gebühren<br />
Für die Benutzung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen<br />
sind Gebühren nach <strong>der</strong> zu dieser Satzung erlassenen Gebührensatzung in ihrer jeweils<br />
geltenden Fassung zu entrichten.<br />
§ 29 Alte Rechte<br />
Bei Inkrafttreten dieser Satzung bestehende Nutzungsrechte und laufende Ruhefristen<br />
bleiben unberührt.<br />
§ 11 Abs. 1 Ziffer 1 und § 14 Abs. 7 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> I. Nachtragssatzung finden auf<br />
Kin<strong>der</strong>gräber, die bis 31.12.2002 belegt sind, keine Anwendung; insoweit gelten die bisherigen<br />
Regelungen fort.<br />
§ 30 Inkrafttreten / Außerkrafttreten / Übergangsregelung<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.<br />
(2) Die Friedhofsordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilnsdorf</strong> vom 22. Dezember 1969, zuletzt<br />
geän<strong>der</strong>t durch VI. Nachtragssatzung vom 15.12.1998, tritt mit Ablauf des 31.12.2001<br />
außer Kraft.<br />
(3) Die Regelungen über die Einrichtung von Grabfel<strong>der</strong>n für Wiesengräber, Urnengräber<br />
und anonyme Urnengräber sowie die Bestattungen in diesen Gräbern treten erst in Kraft,<br />
wenn die technischen Voraussetzungen für Bestattungen in diesen Grabfel<strong>der</strong>n auf den<br />
einzelnen Friedhöfen vorliegen und dies von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> festgestellt und öffentlich bekannt<br />
gemacht worden ist. Bis dahin gelten die bisherigen Satzungsregelungen insoweit<br />
fort.<br />
Satzung vom<br />
(Datum <strong>der</strong> Unterschrift<br />
durch den Bürgermeister) 10. Dezember 2001<br />
Inkraftgetreten am 01. Januar 2002<br />
Geän<strong>der</strong>t durch<br />
I. Nachtragssatzung vom 13. Dezember 2002<br />
Inkraftgetreten am 01. Januar 2003<br />
Geän<strong>der</strong>t durch<br />
II. Nachtragssatzung vom 15. Dezember 2003<br />
Inkraftgetreten am 01. Januar 2004<br />
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