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Friedhofssatzung der Gemeinde Wilnsdorf

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7-13<br />

18<br />

§ 28 Gebühren<br />

Für die Benutzung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen<br />

sind Gebühren nach <strong>der</strong> zu dieser Satzung erlassenen Gebührensatzung in ihrer jeweils<br />

geltenden Fassung zu entrichten.<br />

§ 29 Alte Rechte<br />

Bei Inkrafttreten dieser Satzung bestehende Nutzungsrechte und laufende Ruhefristen<br />

bleiben unberührt.<br />

§ 11 Abs. 1 Ziffer 1 und § 14 Abs. 7 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> I. Nachtragssatzung finden auf<br />

Kin<strong>der</strong>gräber, die bis 31.12.2002 belegt sind, keine Anwendung; insoweit gelten die bisherigen<br />

Regelungen fort.<br />

§ 30 Inkrafttreten / Außerkrafttreten / Übergangsregelung<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.<br />

(2) Die Friedhofsordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilnsdorf</strong> vom 22. Dezember 1969, zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch VI. Nachtragssatzung vom 15.12.1998, tritt mit Ablauf des 31.12.2001<br />

außer Kraft.<br />

(3) Die Regelungen über die Einrichtung von Grabfel<strong>der</strong>n für Wiesengräber, Urnengräber<br />

und anonyme Urnengräber sowie die Bestattungen in diesen Gräbern treten erst in Kraft,<br />

wenn die technischen Voraussetzungen für Bestattungen in diesen Grabfel<strong>der</strong>n auf den<br />

einzelnen Friedhöfen vorliegen und dies von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> festgestellt und öffentlich bekannt<br />

gemacht worden ist. Bis dahin gelten die bisherigen Satzungsregelungen insoweit<br />

fort.<br />

Satzung vom<br />

(Datum <strong>der</strong> Unterschrift<br />

durch den Bürgermeister) 10. Dezember 2001<br />

Inkraftgetreten am 01. Januar 2002<br />

Geän<strong>der</strong>t durch<br />

I. Nachtragssatzung vom 13. Dezember 2002<br />

Inkraftgetreten am 01. Januar 2003<br />

Geän<strong>der</strong>t durch<br />

II. Nachtragssatzung vom 15. Dezember 2003<br />

Inkraftgetreten am 01. Januar 2004<br />

06/04

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