Anlage 4 Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen für die ... - Juris
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<strong>Zuordnungsvorschriften</strong> <strong>zum</strong> <strong>Kontenrahmen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushalte der Gemeinden <strong>für</strong> passive<br />
Bestandskonten<br />
Kontenklasse <br />
Kontengruppe <br />
Kontenart<br />
Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />
2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen<br />
20 Eigenkapital<br />
201 Allgemeine Rücklage<br />
202 Sonderrücklage<br />
2021 nicht aufzulösende Zuschüsse<br />
2022 nicht aufzulösende Zuweisungen<br />
2023 Stellplatzrücklage<br />
203 Ergebnisrücklage<br />
204 vorgetragener Jahresfehlbetrag<br />
205 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />
21 Wertberichtigungen (kein Bilanzausweis)<br />
211 Wertberichtigungen zu Forderungen<br />
2111 Wertberichtigungen zu Forderungen<br />
23 Sonderposten<br />
231 aufzulösende Zuschüsse<br />
232 aufzulösende Zuweisungen<br />
233 Beiträge<br />
2331 aufzulösende Beiträge<br />
2332 nicht aufzulösende Beiträge<br />
234 Gebührenausgleich<br />
235 Treuhandvermögen<br />
236 Dauergrabpflege<br />
239 Sonstige Sonderposten<br />
25 Pensionsrückstellung<br />
251 Pensionsrückstellung<br />
2511 Pensionsrückstellung nach beamtenrechtlichen<br />
Vorschriften<br />
Pensionsrückstellungen stellen ungewisse<br />
Verbindlichkeiten im Sinne des § 249 Abs. 1 S. 1 HGB<br />
dar. Sie sind <strong>die</strong> bilanzielle Darstellung der Erfüllung<br />
zukünftig wahrscheinlich anfallender Pensionszahlungen<br />
und ähnlicher Versorgungsleistungen.<br />
Pensionsverpflichtungen können durch alle Quellen<br />
entstehen, <strong>die</strong> rechtliche Wirkung entfalten (z. B.<br />
Tarifvertrag, versorgungsrechtliche Bestimmungen,<br />
<strong>Anlage</strong> 4
Konten-<br />
klasse <br />
Konten-<br />
gruppe <br />
Konten-<br />
art<br />
Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />
Betriebsvereinbarung). Dieser Bilanzposten<br />
beinhaltet sowohl <strong>die</strong> Aufwendungen <strong>für</strong><br />
Pensionszahlungen als auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung von<br />
Zusatzversorgungsrenten.<br />
2512 zur Leistung künftiger Beihilfe gebildete<br />
Rückstellungen<br />
Für nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen (§<br />
95 Landesbeamtengesetz)bestehende<br />
Beihilfeverpflichtungen sowie anderer Ansprüche<br />
außerhalb beamtenrechtlicher Bestimmungen sind<br />
Rückstellungen zu bilden.<br />
26 Rückstellung <strong>für</strong> später entstehende Kosten und<br />
Altlasten<br />
261 Rückstellung <strong>für</strong> später entstehende Kosten<br />
262 Altlastenrückstellung<br />
27 Instandhaltungsrückstellungen /<br />
Aufwandsrückstellungen<br />
28 Sonstige Rückstellungen<br />
281 Altlersteilzeitrückstellung<br />
282 Steuerrückstellung<br />
283 Verfahrensrückstellung<br />
284 Finanzausgleichsrückstellung<br />
289 Sonstige andere Rückstellungen<br />
3 Verbindlichkeiten und passive<br />
Rechnungsabgrenzung<br />
30 Anleihen*<br />
*Zugänge: 691<br />
Anleihen stellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kommunen eine<br />
Finanzierungsform dar, bei der das benötigte<br />
Kapital von einer unbestimmten Zahl von<br />
Geldgebern durch den Kauf von Wertpapieren<br />
aufgebracht wird (z.B. Schuldverschreibungen).<br />
Die Anleihe ist bei erstmaliger Bewertung<br />
(Zeitpunkt der Entstehung) mit dem<br />
Rückzahlungsbetrag zu passivieren, unabhängig<br />
davon, wie hoch der tatsächlich zur Verfügung<br />
gestellte Betrag (Einzahlungsbetrag) ist.<br />
Abgänge: 791<br />
301 Anleihen* *Konten nach<br />
Bereichen entsprechend
Konten-<br />
klasse <br />
Konten-<br />
gruppe <br />
Konten-<br />
art<br />
Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />
32 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen <strong>für</strong><br />
Investitionen*<br />
321<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten bezeichnen <strong>die</strong> der<br />
Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellten<br />
Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene<br />
Kapital mit Zinsen zurückzuzahlen. In Kontogruppe 32<br />
dürfen nur Kredite erfasst werden, <strong>die</strong> der Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
<strong>die</strong>nen. Als Kreditmarktschulden werden alle Schulden<br />
bezeichnet, <strong>die</strong> <strong>die</strong> kommunalen Haushalte <strong>zum</strong> Zweck der<br />
Haushaltsfinanzierung durch Begebung von Wertpapieren<br />
oder direkt mittels Schuldscheindarlehen bei<br />
Kreditinstituten oder sonstigen inländischen und<br />
ausländischen Stellen aufgenommen haben. Hierzu<br />
zählen auch Schulden bei Institutionen, an deren<br />
Nennkapital Bund, Länder, Gemeinden,<br />
Gemeindeverbände oder Zweckverbände beteiligt sind, da<br />
sich <strong>die</strong>se in der Regel selbst am Kreditmarkt refinanzieren<br />
(z. B. KfW ). Das gilt auch dann, wenn <strong>die</strong> Zinslasten von<br />
öffentlichen Haushalten ganz oder teilweise übernommen<br />
werden (z.B. KfW-Programme). Mittel, <strong>die</strong> zuvor von<br />
<strong>die</strong>sen Institutionen ausgezahlt, letztendlich aber aus<br />
öffentlichen Haushalten bereitgestellt werden, sind als<br />
Schulden bei öffentlichen Haushalten nachzuweisen.<br />
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind zu dem Kurs in Euro<br />
umzurechnen, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rückzahlung vereinbart wurde<br />
bzw. der im Rahmen von Kurssicherungsgeschäften<br />
abgesichert wurde. Wenn keine<br />
Kurssicherungsvereinbarungen getroffen wurden, dann ist<br />
der jeweilige von der Europäischen Zentralbank (EZB) <strong>zum</strong><br />
31. Dezember im Börsenblatt (bzw. www.ECB.int)<br />
veröffentlichte Referenzkurs maßgeblich.<br />
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen <strong>für</strong><br />
Investitionen*<br />
33 Verbindlichkeiten aus Kassenkreditaufnahmen<br />
In Kontogruppe 33 dürfen nur Kredite erfasst werden,<br />
<strong>die</strong> der Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
(vorübergehender Kassenanspannungen) der<br />
Gemeinde <strong>die</strong>nen. Zur Vorfinanzierung von<br />
langfristigen Darlehen aufgenommene<br />
Zwischenkredite sind dagegen als echte<br />
Kreditmarktschulden bei den jeweiligen Schuldarten<br />
auszuweisen.<br />
Bereichsabgrenzung<br />
en<br />
*Zugänge:692<br />
Abgänge: 792<br />
*Konten nach<br />
Bereichen entsprechend<br />
Bereichsabgrenzung<br />
en
Konten-<br />
klasse <br />
Konten-<br />
gruppe <br />
Konten-<br />
art<br />
Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />
331 Verbindlichkeiten aus Kassenkreditaufnahme *Konten nach<br />
Bereichen entsprechend<br />
Bereichsabgrenzung<br />
en<br />
34 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, <strong>die</strong><br />
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
341 Hypotheken, Grund- und Rentenschulden<br />
Hier sind nur <strong>die</strong> Verbindlichkeiten aufzuführen, <strong>die</strong><br />
beim Erwerb bereits belasteter Grundstücke<br />
übernommen wurden und aus der Sicherung von<br />
Darlehensgeschäften Dritter entstanden sind. Ein<br />
Mittelfluß findet hierbei nicht statt. Diese<br />
Rechtsgeschäfte sind nicht mit den<br />
Darlehensschulden zu verwechseln, <strong>die</strong> mit einer<br />
Hypothek, Grundschuld u. ä. gesichert sind.<br />
3411 Hypothekenschulden<br />
3412 Grundschulden<br />
3413 Rentenschulden<br />
342 Restkaufgelder<br />
3421 Restkaufgelder<br />
343 Leasinggeschäfte<br />
Restkaufgelder mit oder ohne hypothekarische<br />
Sicherung sind unabhängig von der Art des<br />
Gläubigers gesondert auszuzweisen und nicht in eine<br />
andere Schuldart mit einzubeziehen.<br />
Hier ist <strong>die</strong> insgesamt eingegangene Verpflichtung<br />
(=Leistungssumme) aus Leasingverträgen abzüglich<br />
der bis <strong>zum</strong> Ende des Berichtszeitraumes geleisteten<br />
Tilgungen nachzuweisen<br />
3431 Finanzierungsleasing<br />
3435 Übrige Leasinggeschäfte<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen<br />
351 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen<br />
3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
361 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
3611 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
37 Sonstige Verbindlichkeiten* *Zugänge:695
Konten-<br />
klasse <br />
Konten-<br />
gruppe <br />
Konten-<br />
art<br />
Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />
371 Sonstige Wertpapierschulden*<br />
Abgänge: 795<br />
*Konten nach<br />
Bereichen<br />
entsprechend<br />
Bereichsabgrenzungen<br />
379 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
3791 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
39 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
Passive Rechnungsabrenzungsposten sind vor dem<br />
Abschlussstichtag eingegangene Einzahlungen,<br />
soweit sie einen Ertrag <strong>für</strong> eine bestimmte Zeit nach<br />
<strong>die</strong>sem Tag darstellen, anzusetzen.<br />
391 Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen<br />
Sonstige privatrechtliche Verbindlichkeiten, <strong>die</strong> durch<br />
<strong>die</strong> Gewährung von Zahlungsfristen auf<br />
Dienstleistungen oder Warenlieferungen entstehen<br />
3911 Verbindlichkeiten aus Zahlungsleistungen<br />
399 Übrige Verbindlichkeiten*<br />
Rechnungsabgrenzungsposten <strong>für</strong> Verbindlichkeiten,<br />
<strong>die</strong> nicht durch Warenlieferungen oder<br />
Dienstleistungen entstehen<br />
3991 Übrige Verbindlichkeiten