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Anlage 4 Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen für die ... - Juris

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<strong>Zuordnungsvorschriften</strong> <strong>zum</strong> <strong>Kontenrahmen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushalte der Gemeinden <strong>für</strong> passive<br />

Bestandskonten<br />

Kontenklasse <br />

Kontengruppe <br />

Kontenart<br />

Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />

2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen<br />

20 Eigenkapital<br />

201 Allgemeine Rücklage<br />

202 Sonderrücklage<br />

2021 nicht aufzulösende Zuschüsse<br />

2022 nicht aufzulösende Zuweisungen<br />

2023 Stellplatzrücklage<br />

203 Ergebnisrücklage<br />

204 vorgetragener Jahresfehlbetrag<br />

205 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />

21 Wertberichtigungen (kein Bilanzausweis)<br />

211 Wertberichtigungen zu Forderungen<br />

2111 Wertberichtigungen zu Forderungen<br />

23 Sonderposten<br />

231 aufzulösende Zuschüsse<br />

232 aufzulösende Zuweisungen<br />

233 Beiträge<br />

2331 aufzulösende Beiträge<br />

2332 nicht aufzulösende Beiträge<br />

234 Gebührenausgleich<br />

235 Treuhandvermögen<br />

236 Dauergrabpflege<br />

239 Sonstige Sonderposten<br />

25 Pensionsrückstellung<br />

251 Pensionsrückstellung<br />

2511 Pensionsrückstellung nach beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften<br />

Pensionsrückstellungen stellen ungewisse<br />

Verbindlichkeiten im Sinne des § 249 Abs. 1 S. 1 HGB<br />

dar. Sie sind <strong>die</strong> bilanzielle Darstellung der Erfüllung<br />

zukünftig wahrscheinlich anfallender Pensionszahlungen<br />

und ähnlicher Versorgungsleistungen.<br />

Pensionsverpflichtungen können durch alle Quellen<br />

entstehen, <strong>die</strong> rechtliche Wirkung entfalten (z. B.<br />

Tarifvertrag, versorgungsrechtliche Bestimmungen,<br />

<strong>Anlage</strong> 4


Konten-<br />

klasse <br />

Konten-<br />

gruppe <br />

Konten-<br />

art<br />

Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />

Betriebsvereinbarung). Dieser Bilanzposten<br />

beinhaltet sowohl <strong>die</strong> Aufwendungen <strong>für</strong><br />

Pensionszahlungen als auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung von<br />

Zusatzversorgungsrenten.<br />

2512 zur Leistung künftiger Beihilfe gebildete<br />

Rückstellungen<br />

Für nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen (§<br />

95 Landesbeamtengesetz)bestehende<br />

Beihilfeverpflichtungen sowie anderer Ansprüche<br />

außerhalb beamtenrechtlicher Bestimmungen sind<br />

Rückstellungen zu bilden.<br />

26 Rückstellung <strong>für</strong> später entstehende Kosten und<br />

Altlasten<br />

261 Rückstellung <strong>für</strong> später entstehende Kosten<br />

262 Altlastenrückstellung<br />

27 Instandhaltungsrückstellungen /<br />

Aufwandsrückstellungen<br />

28 Sonstige Rückstellungen<br />

281 Altlersteilzeitrückstellung<br />

282 Steuerrückstellung<br />

283 Verfahrensrückstellung<br />

284 Finanzausgleichsrückstellung<br />

289 Sonstige andere Rückstellungen<br />

3 Verbindlichkeiten und passive<br />

Rechnungsabgrenzung<br />

30 Anleihen*<br />

*Zugänge: 691<br />

Anleihen stellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kommunen eine<br />

Finanzierungsform dar, bei der das benötigte<br />

Kapital von einer unbestimmten Zahl von<br />

Geldgebern durch den Kauf von Wertpapieren<br />

aufgebracht wird (z.B. Schuldverschreibungen).<br />

Die Anleihe ist bei erstmaliger Bewertung<br />

(Zeitpunkt der Entstehung) mit dem<br />

Rückzahlungsbetrag zu passivieren, unabhängig<br />

davon, wie hoch der tatsächlich zur Verfügung<br />

gestellte Betrag (Einzahlungsbetrag) ist.<br />

Abgänge: 791<br />

301 Anleihen* *Konten nach<br />

Bereichen entsprechend


Konten-<br />

klasse <br />

Konten-<br />

gruppe <br />

Konten-<br />

art<br />

Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />

32 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen <strong>für</strong><br />

Investitionen*<br />

321<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten bezeichnen <strong>die</strong> der<br />

Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellten<br />

Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene<br />

Kapital mit Zinsen zurückzuzahlen. In Kontogruppe 32<br />

dürfen nur Kredite erfasst werden, <strong>die</strong> der Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

<strong>die</strong>nen. Als Kreditmarktschulden werden alle Schulden<br />

bezeichnet, <strong>die</strong> <strong>die</strong> kommunalen Haushalte <strong>zum</strong> Zweck der<br />

Haushaltsfinanzierung durch Begebung von Wertpapieren<br />

oder direkt mittels Schuldscheindarlehen bei<br />

Kreditinstituten oder sonstigen inländischen und<br />

ausländischen Stellen aufgenommen haben. Hierzu<br />

zählen auch Schulden bei Institutionen, an deren<br />

Nennkapital Bund, Länder, Gemeinden,<br />

Gemeindeverbände oder Zweckverbände beteiligt sind, da<br />

sich <strong>die</strong>se in der Regel selbst am Kreditmarkt refinanzieren<br />

(z. B. KfW ). Das gilt auch dann, wenn <strong>die</strong> Zinslasten von<br />

öffentlichen Haushalten ganz oder teilweise übernommen<br />

werden (z.B. KfW-Programme). Mittel, <strong>die</strong> zuvor von<br />

<strong>die</strong>sen Institutionen ausgezahlt, letztendlich aber aus<br />

öffentlichen Haushalten bereitgestellt werden, sind als<br />

Schulden bei öffentlichen Haushalten nachzuweisen.<br />

Fremdwährungsverbindlichkeiten sind zu dem Kurs in Euro<br />

umzurechnen, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rückzahlung vereinbart wurde<br />

bzw. der im Rahmen von Kurssicherungsgeschäften<br />

abgesichert wurde. Wenn keine<br />

Kurssicherungsvereinbarungen getroffen wurden, dann ist<br />

der jeweilige von der Europäischen Zentralbank (EZB) <strong>zum</strong><br />

31. Dezember im Börsenblatt (bzw. www.ECB.int)<br />

veröffentlichte Referenzkurs maßgeblich.<br />

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen <strong>für</strong><br />

Investitionen*<br />

33 Verbindlichkeiten aus Kassenkreditaufnahmen<br />

In Kontogruppe 33 dürfen nur Kredite erfasst werden,<br />

<strong>die</strong> der Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

(vorübergehender Kassenanspannungen) der<br />

Gemeinde <strong>die</strong>nen. Zur Vorfinanzierung von<br />

langfristigen Darlehen aufgenommene<br />

Zwischenkredite sind dagegen als echte<br />

Kreditmarktschulden bei den jeweiligen Schuldarten<br />

auszuweisen.<br />

Bereichsabgrenzung<br />

en<br />

*Zugänge:692<br />

Abgänge: 792<br />

*Konten nach<br />

Bereichen entsprechend<br />

Bereichsabgrenzung<br />

en


Konten-<br />

klasse <br />

Konten-<br />

gruppe <br />

Konten-<br />

art<br />

Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />

331 Verbindlichkeiten aus Kassenkreditaufnahme *Konten nach<br />

Bereichen entsprechend<br />

Bereichsabgrenzung<br />

en<br />

34 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, <strong>die</strong><br />

Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

341 Hypotheken, Grund- und Rentenschulden<br />

Hier sind nur <strong>die</strong> Verbindlichkeiten aufzuführen, <strong>die</strong><br />

beim Erwerb bereits belasteter Grundstücke<br />

übernommen wurden und aus der Sicherung von<br />

Darlehensgeschäften Dritter entstanden sind. Ein<br />

Mittelfluß findet hierbei nicht statt. Diese<br />

Rechtsgeschäfte sind nicht mit den<br />

Darlehensschulden zu verwechseln, <strong>die</strong> mit einer<br />

Hypothek, Grundschuld u. ä. gesichert sind.<br />

3411 Hypothekenschulden<br />

3412 Grundschulden<br />

3413 Rentenschulden<br />

342 Restkaufgelder<br />

3421 Restkaufgelder<br />

343 Leasinggeschäfte<br />

Restkaufgelder mit oder ohne hypothekarische<br />

Sicherung sind unabhängig von der Art des<br />

Gläubigers gesondert auszuzweisen und nicht in eine<br />

andere Schuldart mit einzubeziehen.<br />

Hier ist <strong>die</strong> insgesamt eingegangene Verpflichtung<br />

(=Leistungssumme) aus Leasingverträgen abzüglich<br />

der bis <strong>zum</strong> Ende des Berichtszeitraumes geleisteten<br />

Tilgungen nachzuweisen<br />

3431 Finanzierungsleasing<br />

3435 Übrige Leasinggeschäfte<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

351 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

361 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

3611 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

37 Sonstige Verbindlichkeiten* *Zugänge:695


Konten-<br />

klasse <br />

Konten-<br />

gruppe <br />

Konten-<br />

art<br />

Konto Bezeichnung der Bilanzposition, Zuordnung Hinweise<br />

371 Sonstige Wertpapierschulden*<br />

Abgänge: 795<br />

*Konten nach<br />

Bereichen<br />

entsprechend<br />

Bereichsabgrenzungen<br />

379 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

3791 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

39 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

Passive Rechnungsabrenzungsposten sind vor dem<br />

Abschlussstichtag eingegangene Einzahlungen,<br />

soweit sie einen Ertrag <strong>für</strong> eine bestimmte Zeit nach<br />

<strong>die</strong>sem Tag darstellen, anzusetzen.<br />

391 Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen<br />

Sonstige privatrechtliche Verbindlichkeiten, <strong>die</strong> durch<br />

<strong>die</strong> Gewährung von Zahlungsfristen auf<br />

Dienstleistungen oder Warenlieferungen entstehen<br />

3911 Verbindlichkeiten aus Zahlungsleistungen<br />

399 Übrige Verbindlichkeiten*<br />

Rechnungsabgrenzungsposten <strong>für</strong> Verbindlichkeiten,<br />

<strong>die</strong> nicht durch Warenlieferungen oder<br />

Dienstleistungen entstehen<br />

3991 Übrige Verbindlichkeiten

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