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Friedhofssatzung - Stadt Weimar

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Drucksachen-Nr.<br />

Einreicher:<br />

Beschlussdatum:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

<strong>Friedhofssatzung</strong><br />

248a/2010<br />

Bauausschuss und Sozial- und Wohnungsausschuss<br />

26.01.2011<br />

34 Zustimmungen, 3 Enthaltungen<br />

Beschlusstext:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die DS 248/2010 mit folgenden Änderungen:<br />

- § 1 Adresse Friedhof Taubach geändert (neu: Ilmtalstraße gegenüber Kirchplatz)<br />

- § 9 Abs. 6 letzter Satz ist zweimal das Wort „werden“ gebraucht; hier ist das letzte<br />

„werden“ zu streichen<br />

- § 14 Satz 1<br />

Zur Ermöglichung eines pietätvollen Ablaufs der Trauerfeierlichkeiten wird das Wort<br />

„ausschließlich“ durch „in der Regel“ ersetzt<br />

- § 17 Abs. 5<br />

Die Formulierung „… als zugelassene Gewerbetreibende …“ ist umzuwandeln in „…<br />

Gewerbetreibende mit entsprechender Anzeige …“<br />

- § 20 Abs. 3 der Begriff „der Friedhofsverwaltung zugelassene Gewerbetreibende“<br />

durch „der Friedhofsverwaltung entsprechend angezeigte Gewerbetreibende“<br />

- § 29 (Ordnungswidrigkeiten)<br />

Der Text „… ohne Zulassung der Friedhofsverwaltung …“ muss umgewandelt werden<br />

in „… ohne Anzeige der Friedhofsverwaltung …“<br />

Begründung:<br />

Diese Änderungen wurden im SWA am 13.12.2010 und im BUA am 18.01.2011 beschlossen.<br />

Hinweis:<br />

Dieser Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates muss dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung<br />

vorgelegt werden. Anschließend wird die Satzung im Rathauskurier amtlich bekannt<br />

gemacht und tritt dann damit in Kraft.


Drucksachen-Nr.<br />

Einreicher:<br />

Beschlussdatum:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

<strong>Friedhofssatzung</strong><br />

248/2010<br />

Oberbürgermeister<br />

26.01.2011<br />

in der Fassung der DS 248a/2010<br />

34 Zustimmungen, 3 Enthaltungen<br />

Beschlusstext:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Satzung für die kommunalen Friedhöfe der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> (<strong>Friedhofssatzung</strong>)<br />

in neuer Fassung.<br />

Begründung:<br />

Die Erstellung einer neuen Fassung der <strong>Friedhofssatzung</strong> macht sich aufgrund der veränderten<br />

Rahmenbedingungen, die durch das Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) vom<br />

19.05.2044 (GVBl. 2004, S. 505) vorgegeben werden sowie aus der Anpassung der Satzung<br />

an die EU-Dienstleistungsrichtlinien (EU-DLR 2006/123/EG) erforderlich. Durch die Umsetzung<br />

dieser Richtlinie besteht die Chance zu mehr Serviceorientierung und einer damit verbundenen<br />

zeitgemäßen Erweiterung von Angeboten an die Bürger gegenüber der <strong>Friedhofssatzung</strong><br />

von 1993.

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