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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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Drucksachen-Nr. <strong>172</strong> / <strong>2013</strong><br />

Einreicher:<br />

Oberbürgermeister<br />

Beschlussdatum: 16. 10. <strong>2013</strong><br />

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (39)<br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong> <strong>2013</strong><br />

Beschlusstext:<br />

„Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt den <strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong> <strong>2013</strong>.“


<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

Stand:<br />

September <strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weimar</strong><br />

Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz<br />

und Rettungsdienst


II<br />

Vorwort<br />

<strong>Weimar</strong> konzentriert, wie kaum eine andere <strong>Stadt</strong> der Bundesrepublik, deutsche<br />

Kultur und Geschichte auf engsten Raum. Nicht zuletzt diese Historie und das<br />

bauliche Erbe trugen dazu bei, dass <strong>Weimar</strong> 1999 Kulturhauptstadt Europas<br />

wurde. Diese Vielfalt bringt gleichzeitig Facetten einer ausgeprägten Lebensqualität<br />

mit. Die Sicherheit und Ordnung in einer <strong>Stadt</strong> bestimmen ebenfalls wesentlich<br />

die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und haben außerdem<br />

als Standortfaktor für Wirtschaftsunternehmen eine große Bedeutung. 1<br />

Nach Erstellung des <strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong>es im Jahre 2006 wird die Bedarfsplanung<br />

für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz mit diesem Plan fortgeschrieben.<br />

Zielsetzung bleibt, die personellen und materiellen Voraussetzungen<br />

für die erfolgreiche Sicherstellung der Gefahrenabwehr mittel- und langfristig<br />

sicher zu stellen. Zudem soll damit nicht nur die Entwicklung der Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> seit dem Jahre 2006 dargestellt werden, sondern vorallem den veränderten<br />

gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der Thüringer Katastrophenschutzverordnung<br />

(ThürKatSVO) aus dem Jahre 2010, gerecht werden.<br />

Dieser Bedarfsplan orientiert sich selbstverständlich an der angespannten Situation<br />

der städtischen Finanzen. Dennoch dürfen bei der Gestaltung und Wahrnehmung<br />

von Aufgaben der Daseinsvorsorge im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen<br />

und Bürger keine Abstriche gemacht werden. Vielmehr ist das Ziel,<br />

unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern<br />

ein vernünftiges, dem Risiko angemessenes Maß an Sicherheit und<br />

Dienstleistung bei der Gefahrenabwehr bereitzustellen.<br />

<strong>Weimar</strong>, den<br />

BAR Alexander Philipp<br />

Leiter der Feuerwehr<br />

1 Vgl. Positionspapier Deutscher Städtetag 2011: „Sicherheit und Ordnung einer <strong>Stadt</strong>“<br />

Seite II von 90


III<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis ...................................................................................... V<br />

Tabellenverzeichnis .......................................................................................... VI<br />

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................... VII<br />

1. Aufgaben der Gefahrenabwehr ..................................................................... 8<br />

1.1 Zuständigkeit bzw. Ausrückebereich der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> ..................... 8<br />

1.2 Brandschutz ............................................................................................... 9<br />

1.2.1 Abwehrender Brandschutz .................................................................. 9<br />

1.2.2 Vorbeugender Brandschutz ............................................................... 12<br />

1.3 Katastrophen- und Zivilschutz (Bevölkerungsschutz) ............................... 13<br />

1.4 Bodengebundener Rettungsdienst ........................................................... 16<br />

1.5 Aufgaben für Dritte und Serviceleistungen ............................................... 17<br />

2. Gefährdungsbetrachtung ............................................................................ 18<br />

2.1 Einstufung in Risikoklassen ...................................................................... 19<br />

2.2 Betrachtung der Einwohnerzahl ............................................................... 22<br />

2.3 Topografie und Flächennutzung ............................................................... 23<br />

2.4 Risikofaktoren nach ThürFwOrgVO .......................................................... 24<br />

2.5 Einsatzstatistik der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> .................................................... 30<br />

2.5.1 Einsätze im Brandschutz ................................................................... 31<br />

2.5.2 Einsätze in der Allgemeinen Hilfe (Technische Hilfeleistung) ............ 33<br />

2.5.3 Territoriale Verteilung der Einsätze ................................................... 34<br />

2.5.4 Rettungsdienst .................................................................................. 35<br />

3. Schutzziele der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> bei Einsätzen der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> ....... 36<br />

3.1 Allgemeine Schutzzieldefinition ................................................................ 36<br />

3.2 Bemessungsgrundlage ............................................................................ 37<br />

3.3 Schutzziel Brandschutz ............................................................................ 40<br />

3.3.1 Einsatzmodell Brandschutz ............................................................... 40<br />

3.3.1.1 Löschzug Berufsfeuerwehr ......................................................... 40<br />

3.3.1.2 Freiwillige Feuerwehr ................................................................. 41<br />

3.3.1.3 A-Dienst ..................................................................................... 42<br />

3.4 Schutzziel Allgemeine Hilfe ...................................................................... 43<br />

3.4.1 Einsatzmodell Allgemeine Hilfe ......................................................... 43<br />

3.4.2 Einsatzmodell 2 Technische Hilfeleistung.......................................... 45<br />

3.4.2.1 Rüstzug Berufsfeuerwehr ........................................................... 45<br />

3.4.2.2 Freiwillige Feuerwehr ................................................................. 46<br />

3.4.2.3 A-Dienst ..................................................................................... 46<br />

Seite III von 90


IV<br />

3.4.3 Einsatzmodell Gefahrstoffeinsatz ...................................................... 47<br />

4. Beschreibung des Ist-Zustandes der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> ......................... 49<br />

4.1 Organisatorischer Aufbau des Amtes 37.00 ............................................. 49<br />

4.2 Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ).............................................................. 50<br />

4.3 Der Führungsdienst der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>............................................. 50<br />

4.4 Personalbestand und -bedarf der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> .............................. 53<br />

4.4.1 Personal der diensthabenden Schicht der Berufsfeuerwehr .............. 53<br />

4.4.2 Personal der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> ................. 54<br />

4.4.2.1 Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren ....................... 55<br />

4.4.2.2 Die Jugendfeuerwehren ............................................................. 57<br />

4.4.2.3 Die Alters- und Ehrenabteilung ................................................... 57<br />

4.5. Die Standorte der Feuerwehren .............................................................. 58<br />

4.6 Fahrzeugtechnik der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> ................................................. 60<br />

4.6.1 Fahrzeuge der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> nach der ThürFwOrgVO ............. 60<br />

4.6.2 Fahrzeuge der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> nach der ThürKatSVO ................ 64<br />

4.6.3 Fahrzeuge des Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungszuges .... 67<br />

4.6.4 Übersicht nicht vorhandener Fahrzeuge ............................................ 69<br />

4.6.5 Unterbringung der Fahrzeuge ........................................................... 69<br />

5. Priorisierung und weitere Planung von Investitionen ............................... 71<br />

5.1 Fahrzeuge ................................................................................................ 71<br />

5.1.1 Nominale Nutzungsdauer .................................................................. 73<br />

5.1.2 Funktionale Nutzungsdauer............................................................... 78<br />

5.1.3 Investitionsplan Fahrzeuge ............................................................... 79<br />

5.2 Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung ................................................ 81<br />

6. Zusammenfassung notwendiger Maßnahmen ........................................... 82<br />

7. Fortschreibung ............................................................................................ 82<br />

Anlagenverzeichnis .......................................................................................... IX<br />

Seite IV von 90


V<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Standorte und Ausrückebereiche der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> ........................ 9<br />

Abbildung 2: Beteiligung im Katastrophenschutz ........................................................ 14<br />

Abbildung 3: Rettungsdienstbereich <strong>Weimar</strong> .............................................................. 16<br />

Abbildung 4: Risikoklassen <strong>Weimar</strong> ............................................................................ 20<br />

Abbildung 5:Auszug BT4-Risikoklasse nach ThürFwOrgVO ....................................... 21<br />

Abbildung 6:Auszug ABC 3-Risikoklasse nach ThürFwOrgVO ................................... 22<br />

Abbildung 7: Übersicht Überschwemmungsgebiet Ilm /Einsatzabschnitte................... 28<br />

Abbildung 8: Übersicht Gewässer <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong>......................................................... 29<br />

Abbildung 9: Einsatzzahlen 2000 bis 2012.................................................................. 31<br />

Abbildung 10: Einsatzzahlen Brandschutz 2000 bis 2012 ........................................... 31<br />

Abbildung 11: Tagesverlauf Brandschutz 2012 ........................................................... 32<br />

Abbildung 12: Einsatzzahlen Allgemeine Hilfe 2000 bis 20012 ................................... 33<br />

Abbildung 13: Tagesverlauf Brandschutz 2012 ........................................................... 34<br />

Abbildung 14: Einsatzzahlen Rettungsdienst 2000 bis 20012 ..................................... 35<br />

Abbildung 15: Tagesverlauf Rettungsdienst 2012 ....................................................... 35<br />

Abbildung 16: Einflussgrößen auf Qualität und Wirksamkeit der Gefahrenabwehr ...... 38<br />

Abbildung 17: CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze ..... 39<br />

Abbildung 18: zeitlicher Ablauf kritischer Wohnungsbrand (nach AGBF) .................... 39<br />

Abbildung 19:Funktionsverteilung Löschzug nach 10 Minuten .................................... 41<br />

Abbildung 20: Aufgabenverteilung mit Unterstützungseinheiten und A-Dienst ............ 42<br />

Abbildung 21: Aufgabenverteilung Rüstzug H1 ........................................................... 45<br />

Abbildung 22: Aufgabenverteilung bei Verkehrsunfall H2............................................ 46<br />

Abbildung 23: Gefahrstoffeinsatz nach GAMS-Regel .................................................. 48<br />

Abbildung 24: Organigramm Amt 37.00 ...................................................................... 49<br />

Abbildung 25: Aufbau Katastrophenstab ..................................................................... 52<br />

Abbildung 26: Übersicht 10 Minuten Hilfsfrist .............................................................. 59<br />

Abbildung 27: Einheiten des Katastrophenschutzes ................................................... 64<br />

Seite V von 90


VI<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1:Einwohnerzahlen in <strong>Weimar</strong> nach statistischen Bezirken ............................ 23<br />

Tabelle 2: Flächen nach Art der tatsächlichen Nutzung 2010 ..................................... 24<br />

Tabelle 3: Einsatzzahlen 2000 bis 2012 ...................................................................... 30<br />

Tabelle 4: Territoriale Verteilung der Einsätze ............................................................ 34<br />

Tabelle 5: Soll-Besetzung Funktionsstellen gem. Brandschutzbedarfsplan ................. 53<br />

Tabelle 6:Ist-Besetzung Funktionsstellen gem. Brandschutzbedarfsplan .................... 54<br />

Tabelle 7: Soll/Ist- Vergleich Funktionen der Freiwilligen Feuerwehren ...................... 56<br />

Tabelle 8: erreichbare Entfernung ............................................................................... 59<br />

Tabelle 9: Fahrzeuge Brandschutz nach ThürFwOrgVO ............................................. 60<br />

Tabelle 10: Fahrzeuge Gefahrgutzug Landkreis nach ThürFwOrgVO ......................... 63<br />

Tabelle 11: Fahrzeuge Brandschutzeinheit nach ThürKatSVO ................................... 65<br />

Tabelle 12: Übersicht Sanität- und Betreuungskomponente ThürKaSVO ................... 67<br />

Tabelle 13: Unterbringung Fahrzeuge ......................................................................... 70<br />

Tabelle 14 Fahrzeugliste nach Bedarfsplan 2006 ....................................................... 72<br />

Tabelle 15 Übersicht neu beschaffte Fahrzeuge nach 2006 ....................................... 73<br />

Tabelle 16 Nutzungsdauern im Vergleich ................................................................... 74<br />

Tabelle 17 festgelegte Nutzungsdauern nach Bereichen ............................................ 76<br />

Tabelle 18 festgelegte Nutzungsdauern nach Wiederbeschaffungsjahren .................. 77<br />

Tabelle 19 Werkstattkosten 2010 - 2012 ..................................................................... 78<br />

Tabelle 20: Investitionsplan Fahrzeuge ....................................................................... 80<br />

Tabelle 21: Kosten Grundausstattung PSA ................................................................. 81<br />

Seite VI von 90


VII<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

AAO<br />

Alarm- und Ausrückeordnung<br />

Abb.<br />

Abbildung<br />

Abs.<br />

Absatz<br />

AfA<br />

Abschreibung für Abnutzung<br />

AGBF<br />

Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren<br />

Aufl.<br />

Auflage<br />

bspw.<br />

beispielsweise<br />

bzw.<br />

beziehungsweise<br />

d. h. das heißt<br />

DVGW<br />

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches<br />

FEZ<br />

Feuerwehreinsatzzentrale<br />

FwDV<br />

Feuerwehrdienstvorschrift<br />

GG<br />

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland<br />

GVBl<br />

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen<br />

Hrsg.<br />

Herausgeber<br />

KGSt<br />

Kommunale Gemeinschaftsstelle<br />

LRDP<br />

Landesrettungsdienstplan<br />

u. a. unter anderem<br />

ThürBKG<br />

Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz<br />

ThürBO<br />

Thüringer Bauordnung<br />

ThürFwLAPO Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />

ThürFwOrgVO Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung<br />

ThürKatSVO Thüringer Katastrophenschutzverordnung<br />

ThürKO<br />

Thüringer Kommunalordnung<br />

TLVwA<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

ThürRettG Thüringer Rettungsdienstgesetz<br />

VbE<br />

Vollbeschäftigteneinheit<br />

vgl.<br />

vergleiche<br />

VwVfG<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

z. B. zum Beispiel<br />

ZSNeuOG Zivilschutzneuordnungsgesetz<br />

Seite VII von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

1. Aufgaben der Gefahrenabwehr<br />

Die Feuerwehr ist für alle Bürger in <strong>Weimar</strong> die zuständige nichtpolizeiliche Gefahrenabwehrbehörde<br />

und kommt nicht nur bei Bränden zum Einsatz. Das Spektrum der zu leistenden<br />

Aufgaben reicht von der Brandbekämpfung, über die Technische Hilfeleistung, dem Katastrophenschutz,<br />

der Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren, bis zum Rettungsdienst.<br />

Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) verpflichtet die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen, erforderliche<br />

bauliche Anlagen zu errichten und mit technischen Ausrüstungen auszustatten. 2 Um diese<br />

Einrichtungen zweckgerichtet einzusetzen, sind umfangreiche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />

notwendig. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wendet die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

umfangreiche finanzielle Mittel auf. Hierzu werden sowohl gesetzlich als auch politisch<br />

gesetzte Schutzziele für die Gefahrenabwehr bestimmt.<br />

1.1 Zuständigkeit bzw. Ausrückebereich der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

Zur Erreichung dieses gesetzlich definierten Ziels ist der Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> in Ausrückebereiche zu unterteilen, soweit dies erforderlich ist. Der Ausrückebereich<br />

der Berufsfeuerwehr umfasst das ganze <strong>Stadt</strong>gebiet. Den Freiwilligen Feuerwehren<br />

sind Löschbezirke (Ausrückebereiche), welche sich im Wesentlichen an den statistischen<br />

Bezirken orientieren, zugeordnet. Für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe liegt eine<br />

Zweckvereinbarung (beschlossene Drucksache 122/96) mit der Gemeinde Nohra, sowie deren<br />

Ortsteile Ulla und Obergrunstedt mit dem dazugehörigen Gewerbegebiet vor. Ziel ist es,<br />

innerhalb von 10 Minuten wirksame Hilfe entsprechend der vorliegenden Risiken einzuleiten.<br />

Die Zuständigkeit in diesem Gebiet obliegt weiterhin der Einheitsgemeinde Nohra. Weiterhin<br />

kann die Feuerwehr im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe im Rahmen der Gegenseitigen<br />

Hilfe 3 auch außerhalb des festgelegten Zuständigkeitsgebietes zum Einsatz kommen.<br />

Hier ist beispielhaft der gemeinsame Gefahrgutzug mit dem Landkreis <strong>Weimar</strong>er Land gem.<br />

Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) zu nennen oder die Entsendung<br />

von Einheiten in umliegende Gebietskörperschaften auf Anforderung der hilfeersuchenden<br />

Gemeinde. 4 Weiter können im Katastrophenfall die Katastrophenschutzeinheiten<br />

gem. Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) vom Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

(TLVwA) angefordert und überregional tätig werden.<br />

Die ThürFwOrgVO regelt die Organisation und Aufstellung der Feuerwehr in einer Gemeinde.<br />

Dabei ist gemäß § 1 Abs.1 die Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder<br />

Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von 10 Minuten nach dem<br />

Eingang des Hilfeersuchens wirksame Hilfe einleiten kann (Hilfeleistungsfrist). Zur Erreichung<br />

dieses gesetzlich definierten Ziels ist der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr<br />

in Ausrückebereiche zu unterteilen, welche nachfolgend dargestellt sind.<br />

2 Vgl. § 3 des Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und<br />

Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008, GVBl, Nr. 22, Seite 684.<br />

3 Vgl.§ 4 ThürBKG<br />

4 Vgl. Anlage 1 zu § 3 ThürFwOrgVO<br />

Seite 8 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

1.2 Brandschutz<br />

Abbildung 1: Standorte und Ausrückebereiche der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

Der Brandschutz unterteilt sich in abwehrenden und vorbeugenden Maßnahmen, welche in<br />

diesem Kapitel detailliert betrachtet werden.<br />

1.2.1 Abwehrender Brandschutz<br />

Der Abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Rettung von Menschen und Tieren<br />

aus Gefahren, die durch Brände, Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereignisse hervorgerufen<br />

worden sind. Außerdem sollen Sachwerte erhalten und die Umwelt geschützt<br />

werden. Die Feuerwehren haben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen<br />

zu treffen, um Brandgefahren oder anderen Gefahren vorzubeugen oder diese abzuwehren.<br />

5<br />

5 § 9 ThürBKG<br />

Seite 9 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Brandbekämpfung<br />

Im Bereich der Brandbekämpfung werden alle Leistungen zusammengeführt, welche unmittelbar<br />

der Bekämpfung von Bränden zuzuordnen sind. Gemäß des jeweiligen vorliegenden<br />

Einsatzszenarios bzw. der vorliegenden Brandgefahr, kommen unterschiedliche Kräfte der<br />

Feuerwehr mit den entsprechenden Mitteln zum Einsatz. Auf der Grundlage der für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Weimar</strong> durchgeführten Risikoanalyse und festgelegten Schutzziele (gem. Kapitel 2) werden<br />

selbständige taktische Einheiten gebildet. Selbständig bedeutet, dass diese Einheiten eigenständige<br />

Aufgaben in der Gefahrenabwehr übertragen bekommen. Taktische Einheiten bestehen<br />

aus der Mannschaft und den entsprechenden Einsatzmitteln (Feuerwehrfahrzeuge,<br />

feuerwehrtechnische Ausrüstung) einschließlich ihrer Führung. 6 Taktische Einheiten sind<br />

Grundlage für eine Ordnung an Einsatzstellen nach Verantwortungs- und Aufgabenbereichen.<br />

Die Größe der Einheit bemisst sich nach der ihr angehörenden Mannschaft gem. der<br />

bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3). 7<br />

Danach werden folgende taktische Einheiten gebildet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Selbstständiger Trupp (3 Funktionsstellen)<br />

Staffel (6 Funktionsstellen)<br />

Gruppe (9 Funktionsstellen)<br />

Zug ( mind. 22 Funktionsstellen)<br />

Verband (3 – 5 Züge)<br />

In der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> sind drei Alarmstufen (B1, B2<br />

und B3) für Brandereignisse definiert.<br />

Klein- und Entstehungsbrände außerhalb von Gebäuden und ohne die Gefährdung von<br />

Menschen, werden in die Stufe B1 kategorisiert. Hier werden taktische Einheiten bis zu einer<br />

Gruppenstärke von neun Funktionsstellen eingesetzt. In der Alarmstufe B2, bei dem zum<br />

Beispiel ein Zimmer-, Etagen-, oder Kellerbrand vorliegt und / oder bei den Menschen in Gefahr<br />

sind oder sein können, werden mindestens zwei Gruppen oder ein Zug alarmiert. In der<br />

höchsten Alarmstufe B3, liegt ein Großbrand oder Gebäudebrand mit erhöhter Gefahr durch<br />

die Art der Nutzung wie z.B. in Altenheimen, Krankenhäuser, Schulen oder großen Industrieanlagen,<br />

vor. Hier kommen mehrere Züge zum Einsatz.<br />

Die Aufgaben des Abwehrenden Brandschutzes umfassen alle Einsätze, welche der Abwehr<br />

und Bekämpfung von Brandgefahren dienen. Diese können u.a. sein:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Haus- und Wohnungsbrand<br />

Brände von landwirtschaftlichen Anlagen und Gebäuden<br />

Brände von Produktionsanlagen<br />

Waldbrände<br />

Brände im Straßen- und Schienenverkehr<br />

6 Vgl. Südmersen, Jan; Cimolino, Ulrich; Neumann, Nicolas (2008): Wald- und Flächenbrandbekämpfung, Buchreihe Ecomed<br />

Sicherheit im Hüth-Verlag 2008, Seite 17.<br />

7 Vgl. Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 3 (2008): Einheiten im Lösch-und Hilfeleistungseinsatz, Thüringer Staatsanzeiger Nr.<br />

17/2008 Seite 611, Seite 5 ff.<br />

Seite 10 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Technische Hilfeleistung (Allgemeine Hilfe)<br />

Noch vielseitiger als die Brandbekämpfung, ist die Technische Hilfeleistung. Die Einsatzszenarien<br />

sind hier weit gefächert und stellen die Mehrzahl von Einsätzen der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

dar. Die in der Brandbekämpfung geltenden Regelungen für die Risikoanalyse, taktische<br />

Einheiten und Alarmstufen finden hier analoge Anwendung. Die Alarmstufen für Technische<br />

Hilfeleistungen werden hier als H1, H2 und H3 bezeichnet. Die Alarmstufe H1, als Technische<br />

Hilfeleistung mit begrenztem Umfang, beschreibt Einsätze wie den Verkehrsunfall mit<br />

einem PKW, die Türöffnung zur Gefahrenabwehr für hilflose Personen, aber auch die Tierrettung<br />

und Wasserrohrbrüche in Gebäuden. Für diese Leistungen werden taktische Einheiten<br />

bis zu einer Gruppenstärke eingesetzt. Mindestens zwei Gruppen oder ein Zug werden zu<br />

Einsätzen der Alarmstufe H2 aktiviert. Die H2 als Technische Hilfeleistung größeren Umfangs,<br />

wird bei Hilfeleistungseinsätzen wie z.B. den Hauseinsturz, Unwetter- und Hochwassereinsatz,<br />

oder ein Verkehrsunfall mit Beteiligung mehrerer PKW oder Busse mit vielen Verletzten<br />

(Massenanfall von Verletzten) angewandt. Die Alarmstufe H3 ist für Gefahrguteinsätze<br />

entwickelt worden.<br />

Hier wird der Gefahrgutzug mit umfangreicher Spezialtechnik für die Bekämpfung von ABC-<br />

Gefahren eingesetzt. ABC-Gefahren sind Gefahren gem. der bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschrift<br />

500 (FwDV 500), welche für atomare, biologische und chemische Gefahren<br />

stehen. 8<br />

Die Aufgaben der Allgemeinen Hilfe umfassen alle Einsätze, welche der Abwehr von Gefahren<br />

für Leben, Gesundheit, Sachwerte und Umwelt durch Explosionen, Überschwemmungen,<br />

Unfällen oder ähnlichen Ereignissen dienen. Diese können u.a. sein:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Verkehrsunfall<br />

Gefahrgutunfall<br />

Bergen von Sachwerten<br />

Befreien von Personen aus Zwangslagen<br />

Auffangen von Öl auf Wasserläufen<br />

Wasser- und Eisrettung<br />

Gasaustritt mit Explosionsgefahr<br />

Brandsicherheitswachdienst<br />

Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder Gefährdung durch eine größere Personenzahl,<br />

insbesondere in Versammlungsstätten, wird durch die Feuerwehr <strong>Weimar</strong> Personal<br />

und Gerät bereitgestellt. Hier sind beispielhaft regelmäßige Brandsicherheitswachen im<br />

Deutschen-National-Theater (DNT) <strong>Weimar</strong> zu nennen, aber auch die Absicherungen von<br />

Veranstaltungen mit stattfindenden Feuerwerken. Zudem ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> Ziel zahlreicher<br />

Staatsbesuche, bei denen die Feuerwehr zur Sicherung von Schutzpersonen eingesetzt<br />

wird.<br />

8 Vgl. Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 (2004): „Einheiten im ABC-Einsatz“. 2004, Seite 5.<br />

Seite 11 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

1.2.2 Vorbeugender Brandschutz<br />

Eine weitere gesetzliche Aufgabe wird unter dem Begriff Vorbeugender Brandschutz zusammengeführt.<br />

Wer eine bauliche Anlage mit besonderer Art oder Nutzung errichten will,<br />

muss die Feuerwehr einbeziehen. 9 Weiterhin ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> verantwortlich Gefahrenverhütungsschauen<br />

durchzuführen. 10 Daraus ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> die Aufgabe,<br />

die Vorschriften von feuerwehrtechnischen Bediensteten im gehobenen feuerwehrtechnischen<br />

Dienst des Vorbeugenden Brandschutzes prüfen zu lassen. Insbesondere ob alle<br />

brandschutztechnischen Bestimmungen in den baulichen Anlagen eingehalten werden. Hierbei<br />

kommt die vom Thüringer Innenministerium erlassene Durchführungsverordnung, die<br />

neben den Regelungen zur Durchführung eine Objektliste mit regelmäßig durchzuführenden<br />

Gefahrenverhütungsschauen enthält, zur Anwendung.<br />

Dieser Fachbereich beinhaltet die Prüfung baulicher Brandschutzkonzepte im Rahmen des<br />

Baugenehmigungsverfahrens und die Beratung der Fachplaner und Bauherren. Des Weiteren<br />

stehen Abnahmen und formelle Prüfungen von Sicherheitssystemen und Sicherheitstechnik<br />

wie Brandmeldeanlagen und automatischen Löschanlagen sowie die Öffentlichkeitsarbeit<br />

in Form der Brandschutzaufklärung an. In § 17 der Thüringer Bauordnung (ThürBO)<br />

sind die allgemeinen Schutzziele formuliert, welche bei jedem Bauvorhaben beachtet werden<br />

müssen. Demnach haben bauliche Anlagen so beschaffen zu sein, dass der Entstehung eines<br />

Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem<br />

Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 11<br />

Zum Vorbeugenden Brandschutz gehört auch der Bereich einsatzvorbereitender Maßnahmen,<br />

wie z.B. die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen. Hierzu sind enge Absprachen mit<br />

den Bauherren und Betreibern von baulichen Anlagen notwendig. Die wesentlichen Aufgaben<br />

sollen nachfolgend erläutert werden sollen.<br />

Stellungnahmen, Mitwirkung und Beratung<br />

Die Bezeichnung kennzeichnet bereits die einzelnen Leistungen des Vorbeugenden Brandschutzes.<br />

Die Leistung beinhaltet alle Stellungnahmen im Rahmen von Bau- und Nutzungsgenehmigungsverfahren<br />

bei denen die Brandschutzbehörde beteiligt ist. Weiter sind Beteiligungen<br />

bei der Errichtung und dem Betrieb von baulichen Anlagen, die der Störfallverordnung<br />

oder dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, zu nennen. Im Rahmen des<br />

Gewerbe- und Ordnungsrechts wirkt der Vorbeugende Brandschutz bei der Zulassung von<br />

Veranstaltungen wie <strong>Stadt</strong>festen, Musikveranstaltungen oder Demonstrationen mit. Diese<br />

Leistung beinhaltet auch die Beratung von Behörden, Architekten und Fachingenieuren außerhalb<br />

des Baugenehmigungsverfahrens zu brandschutztechnischen Problemen. 12<br />

Gefahrenverhütungsschau<br />

Eine Gefahrenverhütungsschau ist bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung wie bspw. in<br />

Alten- und Pflegeheimen und Diskotheken in regelmäßigen Abständen durchzuführen.<br />

9 Vgl. Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 16 März 2004 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.<br />

Februar 2008 (GVBl. S. 40).<br />

10 Vgl. § 20 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />

11 Vgl. § 17 Thüringer Bauordnung (ThürBO).<br />

12 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle –KGSt (1998): a. a. O., Seite 22.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Hierbei sollen anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen<br />

überprüft und bei brandschutztechnischen Mängeln Auflagen gegenüber dem Betreiber/Eigentümer<br />

erteilt werden. 13<br />

Brandschutzaufklärung<br />

Die präventive Arbeit umfasst bspw. Vorträge in Schulen und Kindergärten zur Brandschutzerziehung<br />

aber auch die Aufklärung der Bevölkerung. Hier sind deutschlandweite Kampagnen<br />

zum Einbau von Rauchmeldern in Privathaushalten oder aber auch Führungen durch<br />

das Gefahrenschutzzentrum, mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehrbehörde<br />

zu demonstrieren, möglich.<br />

1.3 Katastrophen- und Zivilschutz (Bevölkerungsschutz)<br />

Seit dem 1. Januar 2008 wird der Katastrophenschutz 14 nicht wie bisher im eigenen, sondern<br />

im übertragenen Wirkungskreis vollzogen. 15 Nähere Regelungen über die Aufstellung, Organisation,<br />

Ausrüstung, Aus- und Fortbildung sowie den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen<br />

des Katastrophenschutzes im Freistaat Thüringen, werden in der ThürKatSVO getroffen.<br />

16<br />

In Abgrenzung zum Brandschutz und Rettungsdienst soll zunächst der Begriff Katastrophe<br />

erörtert werden. Eine Katastrophe im Sinne der Norm DIN 13050 (Deutsches Institut für<br />

Normung) ist ein Schadensereignis mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der<br />

örtlichen Infrastruktur, das mit den Mitteln und der regelhaften Einsatzstrukturen der Feuerwehren<br />

und des Rettungsdienstes alleine nicht bewältigt werden kann. 17 Somit steht der Begriff<br />

Katastrophenschutz für Leistungen im Sinne des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe<br />

und des Rettungsdienstes, wenn die regulären Kräfte und Mittel dieser Bereiche nicht ausreichend<br />

sind. Hier kommen zusätzliche Kräfte und Mittel des Katastrophenschutzes zum<br />

Einsatz. Diese Einheiten bestehen neben der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> aus den Sanitäts-, Betreuungs-<br />

und Wasserrettungskomponenten, die durch ortsansässige Hilfsorganisationen gestellt<br />

werden. In <strong>Weimar</strong> sind derzeit das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband <strong>Weimar</strong> e.V. (DRK),<br />

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mittelthüringen (JUH) und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft<br />

<strong>Weimar</strong> e.V. (DLRG) im Sanitäts- und Betreuungszug organisiert. 18<br />

wahr, welche im Zivil-<br />

Des Weiteren nimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> Aufgaben im Zivilschutz 19<br />

schutzneuordnungsgesetz (ZSNeuOG) geregelt sind. 20<br />

13 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle –KGSt (1998): a. a. O., Seite 21.<br />

14 Quelle: AGBF Bund – Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz; „Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche<br />

Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei<br />

der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die<br />

örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.“<br />

15 Vgl. § 5 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />

16 Vgl. Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO), GVBl. S. 264.<br />

17 Vgl. DIN 13050:2009-02 (D) Rettungswesen–Begriffe (2009): Beuth Verlag Berlin 2009 Nr. 3.18.<br />

18 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle –KGSt (1998): a. a. O., Seite 20.<br />

19 Quelle: AGBF Bund – Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz; Der Zivilschutz (ZS) ist eine Aufgabe des Bundes mit dem<br />

Ziel, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe,<br />

Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen zu schützen bzw.<br />

deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Der Zivilschutz befasst sich mit Maßnahmen des Staates im Verteidigungsfall gem. Art 115a<br />

Grundgesetz (GG). 21 Im Wesentlichen sind hier Aufgaben wie die Warnung der Bevölkerung<br />

durch bspw. Sirenen, die Aufenthaltsregelung von Personen, die zivilmilitärische Zusammenarbeit<br />

und der Schutz von Kulturgut, zu nennen. 22 Hierzu ist eine umfangreiche Planung<br />

und Koordination mit beteiligten Behörden und Organisationen notwendig. In diesem Bereich<br />

werden auch spezielle Gefahrenabwehrpläne erstellt.<br />

Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der<br />

Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.<br />

Die Aufgaben im Katastrophenschutz umfassen abwehrende und vorbeugende Maßnahmen,<br />

die der Schadensbewältigung und der Minderung von Sekundärschäden im Rahmen von<br />

Katastrophen 23 dienen. Diese Aufgaben können auch außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs<br />

in anderen Gebietskörperschaften liegen. Beispiele hierfür sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Hochwasser<br />

Extremwetterlagen<br />

Waldbrände<br />

Gefahrgut/ ABC-Unfälle<br />

Vielzahl von Verletzten oder Betreuungsbedürftigen<br />

Im Fall eines solchen oder ähnlichen Schadensereignisses werden für die Gefahrenabwehr<br />

und Schadensbewältigung verschiedene Fachbereiche und Einsatzkomponenten (Basiseinheiten)<br />

benötigt. Die Aufstellung dieser Basiseinheit wird durch die ThürKatSVO vorgegeben<br />

und ist im Wesentlichen wie folgt aufgestellt:<br />

Aufgabe<br />

Sanitäts- und<br />

Betreuungszug<br />

durchführende<br />

Organisation<br />

Einsatzzug 1<br />

Einsatzzug 2<br />

BF<br />

FF<br />

BF<br />

FF<br />

Gefahrgutzug<br />

Wasserrettungsstaffel<br />

DLRG<br />

DRK<br />

JUH<br />

DLRG<br />

Abbildung 2: Beteiligung im Katastrophenschutz<br />

BF<br />

FF<br />

Führung<br />

Der Aufgabenschwerpunkt liegt vorrangig bei den präventiven Maßnahmen. Diese umfassen<br />

u.a.:<br />

Einheiten und Einrichtungen bereitstellen<br />

Katastrophenschutz-Stäbe bilden<br />

Aus- und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes einschließlich<br />

des Stabspersonals<br />

Erstellen von Alarm- und Einsatzplänen für den Katastrophenschutz<br />

Erstellen von externen Notfallplänen für Schwerpunktobjekte<br />

Planung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen<br />

20 Vgl. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) vom 25. März 1997, Bundesgesetzblatt<br />

1997 Teil I Seite 726.<br />

21 Vgl. Art 115 a, Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland<br />

22 Vgl. § 1 Zivilschutzneuordnungsgesetz – ZSNeuOG.<br />

23 § 25 ThürBKG<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

<strong>Weimar</strong> als Kulturhauptstadt 1999 stellt mit ihren zahlreichen Archiven, Museen und Bibliotheken<br />

besondere Anforderungen an den Kulturgutschutz und somit auch an die Feuerwehr.<br />

Unter dem Eindruck des „Jahrhunderthochwassers" in Dresden fanden sich seit September<br />

2003 <strong>Weimar</strong>er Kultureinrichtungen zusammen und gründeten nach dem Brand der Anna-<br />

Amalia-Bibliothek schließlich am 6. Februar 2007 den <strong>Weimar</strong>er Notfallverbund, dem folgende<br />

Mitglieder angehören:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> (<strong>Stadt</strong>archiv <strong>Weimar</strong>, <strong>Stadt</strong>museum <strong>Weimar</strong>, Amt für Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst)<br />

Klassik Stiftung <strong>Weimar</strong><br />

Thüringisches Hauptstaatsarchiv <strong>Weimar</strong><br />

Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora<br />

Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege mit dem Museum für Ur- und Frühgeschichte<br />

Thüringens<br />

Hochschule für Musik „Franz Liszt"<br />

Bauhaus Universität <strong>Weimar</strong><br />

Forschungsstelle für Quartärpaläontologie <strong>Weimar</strong> der Senckenberg-Stiftung Frankfurt<br />

a.M.<br />

Evangelische Kirche <strong>Weimar</strong><br />

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten<br />

Ziel und Zweck des Notfallverbundes ist die gegenseitige, uneigennützige, personelle und<br />

technische Hilfe, im Rahmen Ihrer jeweiligen Möglichkeiten.<br />

Insbesondere:<br />

die Bergung des betroffenen Kulturgutes im Brand-, Havarie- und sonstigen Katastrophenfall<br />

die Bereitstellung von Materialien und Personal zur Sicherung des betroffenen Kulturgutes<br />

die Bereitstellung von Ausweichdepotflächen für eine Überbrückungszeit<br />

die Einlagerung der gemeinsamen Materialbasis im Gefahrenschutzzentrum<br />

Klassifizierung der Kulturgüter nach Wertekategorisierung in Abstimmung mit dem<br />

Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst<br />

die Erstellung objektspezifischer Gefahrenabwehrpläne mit dem Schwerpunkt des<br />

Kulturgutschutzes<br />

Zu den Aufgaben des Notfallverbundes gehören auch theoretische und praktische Schulungsmaßnahmen<br />

mit anderen Einrichtungen zur Katastrophenvorsorge, insbesondere die<br />

Durchführung gemeinsamer Notfallübungen zur Überprüfung der Meldeketten und Koordinierungsaufgaben<br />

im Katastrophenfall. So hat der Notfallverbund im Juni 2005 zusammen mit<br />

den örtlichen Feuerwehren, den Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Polizei<br />

und der <strong>Stadt</strong>verwaltung eine große Brandschutzübung durchgeführt. Im März 2009<br />

fand eine kleinere Hochwasserschutzübung im Überschwemmungsgebiet der Ilm statt. Im<br />

Dezember 2012 kam der Notfallverbund nach einer Havarie in einem Archivbereich und im<br />

Mai / Juni <strong>2013</strong> zur Hochwasserabwehr zum Einsatz.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

1.4 Bodengebundener Rettungsdienst<br />

Zu den Aufgaben des Amtes gehört auch die Sicherstellung des Rettungsdienstes als Aufgabenträger.<br />

Dieser soll Vollständigkeit halber kurz beschrieben werden.<br />

Gemäß dem § 5 Abs. 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) haben die Landkreise<br />

und kreisfreien Städte den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der Bergund<br />

Wasserrettung bedarfsgerecht und flächendeckend, als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis,<br />

sicherzustellen. 24 Der Rettungsdienstbereich <strong>Weimar</strong> umfasst das Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Weimar</strong> sowie in der nachfolgenden Abbildung festgelegten Bereiche des Landkreises <strong>Weimar</strong>er<br />

Land.<br />

Abbildung 3: Rettungsdienstbereich <strong>Weimar</strong><br />

Das Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ist mit der organisatorischen<br />

Sicherstellung des Rettungsdienstes beauftragt.<br />

Der Rettungsdienst in <strong>Weimar</strong> besteht aus der Notfallrettung, dem Krankentransport und<br />

dem Sanitätsdienst.<br />

Die Notfallrettung umfasst die präklinische medizinische Versorgung von Notfallpatienten<br />

und ggf. die damit verbundene Beförderungsleistung. Hier werden Patienten mit lebensbedrohlichen<br />

Erkrankungen oder Verletzungen rettungsdienstlich versorgt. Bestandteil<br />

ist die notärztliche Versorgung.<br />

24 Vgl. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008, GVBl. Nr. 8 vom 29.7.2008 Seite 233.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Der Krankentransport umfasst die Aufgabe, sonstigen Kranken, Verletzten oder sonst<br />

hilfsbedürftigen Personen medizinische Hilfe zu leisten und sie nach ärztlicher Beurteilung<br />

unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Diese Patienten, die keine lebensbedrohlichen<br />

Erkrankungen oder Verletzungen aufweisen, werden vorrangig durch Krankentransportwagen<br />

(KTW) des DRK <strong>Weimar</strong> befördert.<br />

Für Veranstaltungen mit erhöhten Gefahren, wie bspw. Rockkonzerte, Volksfeste o-<br />

der Sportveranstaltungen sind sanitätsdienstliche Absicherungen (Sanitätsdienst) im Zuge<br />

des Genehmigungsverfahrens beauflagt.<br />

Der Aufgabenträger nimmt Teile der Notfallrettung (ein Rettungstransportwagen im 24 h-<br />

Dienst) durch seine Berufsfeuerwehr selbst war. Zur Spitzenabdeckung im Rettungsdienst<br />

steht ein weiterer Rettungstransportwagen im Standort der Berufsfeuerwehr bereit, welcher<br />

beim Vorliegen eines entsprechenden Hilfeersuchens durch Kräfte des Löschzuges zum<br />

Einsatz gebracht wird. Zudem wird durch den Aufgabenträger die Abrechnung gegenüber<br />

den Kostenträgern sichergestellt.<br />

Weiterhin sind das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband <strong>Weimar</strong> e.V. und die Johanniter-<br />

Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mittelthüringen mit der Durchführung betraut.<br />

1.5 Aufgaben für Dritte und Serviceleistungen<br />

In diesem Bereich sind alle Aufgaben für Dritte, im Rahmen der freiwilligen Aufgabenerfüllung<br />

enthalten. Hier sind z.B. Schulungen im Umgang mit Handfeuerlöschern aber auch Prüfen<br />

und Füllen von Handfeuerlöschern, aufgenommen. In den vorhandenen Werkstätten<br />

werden für andere Feuerwehren außerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> feuerwehrtechnische Geräte<br />

geprüft und gewartet. Diese Dienstleistungen umfassen auch die Vermietung von feuerwehrtechnischen<br />

Geräten. Des Weiteren werden Aus- und Fortbildungen von sanitäts-, notärztlichen<br />

und feuerwehrtechnischen Personal anderer Feuerwehren oder Organisationen angeboten.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

2. Gefährdungsbetrachtung<br />

Zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> mit den örtlichen Angelegenheiten,<br />

in eigener Verantwortung, betraut. Nach § 2 der Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />

KO) umfassen die eigenen Aufgaben einer Gemeinde alle Angelegenheiten der örtlichen<br />

Gemeinschaft. Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehört insbesondere die Sicherung<br />

des Brandschutzes. 25 Daraus ergibt sich, dass die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> als Aufgabenträger<br />

für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe verantwortlich ist. 26 Zu den übertragenen<br />

Aufgaben gehört bspw. der Katastrophenschutz. 27 Bei diesen Aufgaben handelt es<br />

sich um Pflichtaufgaben, d.h. die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> hat nicht die Wahl, ob sie eine Feuerwehr<br />

aufstellt. Vielmehr stellt sich die Frage über das „Wie“. Hierzu ist im § 3 Abs. 1 Nr. 1<br />

ThürBKG vermerkt, dass die Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende<br />

Feuerwehr aufzustellen hat. 28 Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes, „den örtlichen<br />

Verhältnissen entsprechend“, ist im § 3 der Durchführungsverordnung i.V.m. der Anlage<br />

1 ThürFwOrgVO definiert. 29<br />

Die örtlichen Verhältnisse sind anhand des Risikopotenzials innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> zu<br />

analysieren. Im folgenden Absatz wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> in den wesentlichen Punkten vorgestellt.<br />

Vordergründig werden das mögliche Gefährdungspotential und die Risikofaktoren betrachtet.<br />

Zu berücksichtigen ist das Gefährdungspotenzial, welches die Summe der Risiken<br />

einzelner Schadenereignisse darstellt. Nicht betrachtet werden außergewöhnliche Ereignisse,<br />

welche eher selten Auftreten. Hier ist verantwortungsbewusst einzuschätzen, ob ein Ereignis<br />

wiederkehrend oder außergewöhnlich ist. Dies betrifft insbesondere Großschadenslagen,<br />

Flugzeugabstürze, Terroranschläge u. ä. Derartige Ereignisse sind aufgrund des Risikopotenziales<br />

im Kräfte- und Mittelansatz unberücksichtigt, werden jedoch planerisch, gem.<br />

Kapitels 1.3 Katastrophen- und Zivilschutz (Bevölkerungsschutz), betrachtet.<br />

Sicherheitstechnisch ist der Begriff Risiko wie folgt definiert:<br />

Das Risiko ist demnach durch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses und<br />

dessen Schadenausmaß bestimmt. Beide Faktoren lassen sich durch vorbeugende Maßnahmen<br />

und durch Gefahrenabwehrmaßnahmen während des Schadensereignisses reduzieren.<br />

Für eine gesamtstädtische Risikobetrachtung sind zudem Aspekte zu betrachten, die die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadensereignissen beinhalten. Dazu gehören z. B. die<br />

Einwohnerzahlen, die Einsatzzahlen der Feuerwehr, aber auch die Topographie, Art der Bebauung<br />

und die Flächennutzung.<br />

25 Vgl. § 2 II Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, GVBl. S. 41.<br />

26 Vgl. § 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />

27 Vgl. § 3 i.V.m. § 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />

28 Vgl. § 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />

29 Vgl. § 3 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO), in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

26.02.2009, GVBl, Nr. 1, Seite 39.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

2.1 Einstufung in Risikoklassen<br />

Wie in jeder anderen <strong>Stadt</strong> existieren auch in <strong>Weimar</strong> Gefahrenquellen, die die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung bedrohen. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist originäre<br />

Aufgabe der Feuerwehr, so dass für die Bemessung der Feuerwehr ein Überblick<br />

über die potentiellen Gefahren des Einsatzgebietes erforderlich ist. Entsprechend § 4 Abs. 2<br />

ThürFwOrgVO ist daher für die einzelnen statistischen Bezirke der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> eine Risikoermittlung<br />

durchzuführen, die wiederum die Grundlage für die Vorhaltung der Einsatzfahrzeuge<br />

und Sonderausrüstungen ist.<br />

Zu beachten ist dabei, dass sich die Einordnung nicht nach Einzelobjekten, sondern nach<br />

der Gesamtstruktur im statistischen Bezirk richtet. Diese Risikoanalyse und Einstufung des<br />

Ausrückebereichs der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> in Risikoklassen wurde auf der Grundlage der<br />

Empfehlung der Arbeitsgruppe des Landesbeirates für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und<br />

Katastrophenschutz vom 20.06.1997 vorgenommen. Nach dieser Empfehlung erfolgt eine<br />

Unterteilung nach Gefahren und eine Einstufung in Risikoklassen 1-4 (siehe Anlage 1), wobei<br />

die Klasse 4 die höchste Risikoklasse darstellt. Diese sind nachfolgend aufgezeigt:<br />

Brandgefahren / technische Gefahren<br />

Risikoklassen BT 1 – 4<br />

BT 1<br />

BT 2<br />

BT 3<br />

BT 4<br />

- Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen (bis 8 m Brüstungshöhe)<br />

- überwiegend Wohngebäude (offene Bebauung)<br />

- keine nennenswerten Gewerbegebiete<br />

- keine baulichen Anlagen u. Räume besonderer Art oder Nutzung<br />

- kleinere Ortsverbindungsstraßen/Ortsverkehr<br />

- Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen<br />

- Wohngebäude<br />

- Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe und Beherbergungsbetriebe bis 12 Gastbetten,<br />

Verkaufsstätten größer 1000 m² Geschossfläche, Lagerplätze<br />

- keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen und Räume besonderer Art<br />

oder Nutzung<br />

- geringer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />

- Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen<br />

- bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, wie Heime, Verkaufsstätten<br />

größer 2.000 m² bis 10.000 m² Geschossfläche, größere Versammlungsstätten,<br />

größere Beherbergungsbetriebe<br />

- Gewerbebetriebe über 1.600 m² Brutto-Grundfläche<br />

- normaler Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />

- Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen<br />

- große bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art oder Nutzung, wie Krankenhäuser,<br />

Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen, Verkaufsstätten<br />

über 10.000 m² Geschossfläche, Hochhäuser<br />

- große Industrie- oder Gewerbebetriebe oder Gewerbegebiete<br />

- großer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die Kräfte und Mittel der Stufe 1 müssen innerhalb von 10 Minuten, die der Stufe 2 innerhalb<br />

von 20 Minuten und die der Stufe 3 innerhalb von 30 Minuten an der Einsatzstelle eingesetzt<br />

werden können (siehe Abbildung 5 u.6).<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> ist in die Risikoklassen BT 4 und ABC 3 einzuordnen. Die Voraussetzungen<br />

und der sich daraus ergebende Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstung<br />

sind wie folgt beschrieben. Die personelle Mindeststärke ergibt sich aus der fahrzeug- und<br />

gerätebezogenen Mannschaftsstärke.<br />

Zusammengefasst ist die Risikoermittlung in der Abbildung 3 dargestellt.<br />

Die auf der Karte dargestellte Risikoklassifizierung lässt eine gute Vergleichbarkeit der statistischen<br />

Bezirke zu. Ebenso gut zu erkennen ist, dass Bereiche vorwiegend mit ländlichem<br />

Charakter, in denen keine Industrieansiedlungen und Gewerbegebiete in die Risikoklasse<br />

sehr gering und gering eingestuft worden sind. Der Kernstadtbereich und solche Bereiche,<br />

die entsprechend der ThürFwOrgVO über besondere Schwerpunkte verfügen, bilden die<br />

Bezirke mit einem mittleren oder hohen Risiko.<br />

Legende<br />

11 Altstadt<br />

12 Westvorstadt<br />

13 Nordvorstadt<br />

21 Nordstadt<br />

22 Industriegebiet Nord<br />

23 Schöndorf<br />

31 Parkvorstadt<br />

32 Oberweimar<br />

33 Taubach<br />

34 Süßenborn<br />

35 Tiefurt<br />

41 Südstadt<br />

42 Schönblick<br />

43 Niedergrunstedt<br />

44 Gelmeroda<br />

45 Possendorf<br />

46 Legefeld<br />

51 Industriegebiet West<br />

52 Weststadt<br />

53 Tröbsdorf<br />

54 Gaberndorf<br />

Abbildung 4: Risikoklassen <strong>Weimar</strong> 30<br />

30 Quelle: Eigene Darstellung, Graphik Abteilung Vermessung der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weimar</strong>.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die erfolgte Eingruppierung der statistischen Bezirke, in der Abbildung 5 für Brandgefahren/technische<br />

Gefahren (BT), beinhaltet eine Wichtung. Diese Wichtung stellt die Risikoklassen<br />

BT 1 bis 4 dar. Die Risikoermittlung ist wiederum die Grundlage für die Standorte<br />

der Feuerwehren, sowie die in der Nachfolgenden Abbildungen beschriebenen vorzuhaltenden<br />

Einsatzfahrzeuge und Sonderausrüstungen.<br />

Risikoklasse Objekte und Gegebenheiten (Beispiele) Mindestbedarf an Fahrzeugen<br />

und Sonderausrüstungen<br />

Die in Klammern gesetzte Ausrüstung<br />

kann alternativ vorgehalten<br />

werden.<br />

Stufe 1<br />

(10 Minuten)<br />

Stufe 2<br />

(20 Minuten)<br />

Brandgefahren/technische Gefahren<br />

BT 4 - Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen HLF 20/16 HLF 20/16<br />

- große bauliche Anlagen oder Räume besonderer<br />

Art oder Nutzung, wie Krankenhäuser, Versammlungsstätten<br />

mit mehr als 5.000 Besucherplätzen,<br />

Verkaufsstätten über 10.000 m 2 Geschossfläche,<br />

Hochhäuser<br />

TLF 16/24-Tr<br />

DLA (K) 23/12<br />

TLF 20/40-<br />

SL<br />

DLA(K)<br />

23/12<br />

- große Industrie- oder Gewerbebetriebe oder<br />

Gewerbegebiete<br />

- großer Durchgangsverkehr auf Straße und<br />

Schiene<br />

RW ELW 1<br />

ELW 1<br />

Stufe 3<br />

Zusätzlich ist von jedem Landkreis und jeder kreisfreien <strong>Stadt</strong> der Einsatz nachfolgender Fahrzeuge in der Regel<br />

innerhalb von 30 Minuten sicherzustellen: GW-L2 mit Ausrüstungsmodul Wasserversorgung, RW, GW-AS, TLF<br />

20/40(-SL), MTW.<br />

Abbildung 5:Auszug BT4-Risikoklasse nach ThürFwOrgVO<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Für atomare, biologische und chemische Gefahren ist für <strong>Weimar</strong> eine weitere Risikoanalyse<br />

durchzuführen. Im Ergebnis ist die <strong>Stadt</strong> in der Kategorie- ABC 3 (siehe Gesamtübersicht<br />

ABC-Gefahren Anlage 2) eingruppiert. Die Vorzuhaltenden Fahrzeuge sind in der Abbildung<br />

6 beschrieben.<br />

Risikoklasse Objekte und Gegebenheiten (Beispiele) Mindestbedarf an Fahrzeugen<br />

und Sonderausrüstungen<br />

Die in Klammern gesetzte Ausrüstung<br />

kann alternativ vorgehalten<br />

werden.<br />

Stufe 1<br />

(10 Minuten)<br />

Stufe 2<br />

(20 Minuten)<br />

Gefahrgut/ABC - Gefahren<br />

ABC 3 - Bereiche mit radioaktiven Stoffen der Gefahrengruppe<br />

II A nach der FwDV 500<br />

Stufe 3<br />

- Bereiche mit biologischen Arbeitsstoffen der<br />

Gefahrengruppe II B nach der FwDV 500<br />

- Bereiche mit chemischen Gefahrstoffen mit<br />

Grundpflichten nach der Störfallverordnung sowie<br />

andere Bereiche, von denen im Falle<br />

eines Schadensereignisses vergleichbare Gefahren<br />

ausgehen können (wie Anlagen mit größeren<br />

Mengen Flüssiggas, Ammoniak)<br />

- mittleres Risiko für Gefahrguttransportunfälle auf<br />

Straße und/oder Schiene<br />

GW-L1 mit Ausrüstungsmodul<br />

Gefahrgut<br />

zusätzlich bei A-<br />

Gefahren:<br />

Mindestausrüstung<br />

Strahlenschutz<br />

GW-Mess<br />

(ABC-<br />

ErkKW)<br />

GW-Deko<br />

(Dekon-P)<br />

GW-AS<br />

zusätzlich<br />

bei C-<br />

Gefahren:<br />

GW-G<br />

Nach maximal 30 Minuten muss insgesamt mindestens der Gefahrgutzug vor Ort sein (das heißt einschließlich<br />

der unter Stufe 1 und 2 genannten Ausstattung).<br />

Abbildung 6:Auszug ABC 3-Risikoklasse nach ThürFwOrgVO<br />

2.2 Betrachtung der Einwohnerzahl<br />

<strong>Weimar</strong> ist die viertgrößte <strong>Stadt</strong> des Freistaates Thüringen. In <strong>Weimar</strong> leben zurzeit ca.<br />

65.390 Menschen mit Haupt- und Nebenwohnsitz 31 . Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Weimar</strong> hat 13 einzelne<br />

<strong>Stadt</strong>teile, die in 21 unterschiedlich große statistische Bezirke gliedert sind.<br />

31 Stand 30.06.2011<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Statistischer Bezirk Personen Statistischer Bezirk Personen<br />

Altstadt 3874 Südstadt 3469<br />

Westvorstadt 9980 Schönblick 3871<br />

Nordvorstadt 9436 Niedergrunstedt 559<br />

Nordstadt 5456 Gelmeroda 418<br />

Industriegebiet Nord 1262 Possendorf 204<br />

Schöndorf 4563 Legefeld/ Holzdorf 1830<br />

Parkvorstadt 3098 Industriegebiet West 173<br />

Oberweimar/ Ehringsdorf 5817 Weststadt 5567<br />

Taubach 1111 Tröbsdorf 1139<br />

Süßenborn 257 Gaberndorf 1552<br />

Tiefurt/ Dürrenbacher Hütte 594<br />

Tabelle 1:Einwohnerzahlen in <strong>Weimar</strong> nach statistischen Bezirken 32<br />

Hierbei ist zu beachten, dass in der Kulturstadt Europas 1999 der Fremdenverkehr ein nicht<br />

unerheblicher Wirtschaftsfaktor ist. In den ca. 3.700 Betten der gewerblichen Beherbergungsbetriebe<br />

wurden 2011 rund 640.000 Übernachtungen gezählt. Weiter ist <strong>Weimar</strong> als<br />

Universitätsstadt bekannt. An der Hochschule für Musik und der Bauhaus-Universität studierten<br />

2011 ca. 4.984 Studenten. Hinzu kommt noch ein Pendlerüberschuss von ca. 2500 Beschäftigten.<br />

Somit ist je nach Saison mit dem Aufenthalt von bis zu ca. 80.000 Menschen<br />

(tagsüber, Sommersaison) im <strong>Stadt</strong>gebiet zu rechnen. 33<br />

2.3 Topografie und Flächennutzung<br />

Die Gesamtfläche des <strong>Stadt</strong>gebietes beträgt 84,5 km². Die größte Ost-West-Ausdehnung<br />

beträgt 11,8 km, die größte Nord-Süd-Ausdehnung 13,5 km. Die höchste Erhebung, der große<br />

Ettersberg, liegt 478,0 m, der tiefste Punkt (Tiefurt - An der Kirche) 201,2 m über NN.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet wird eingegrenzt durch den Landkreis <strong>Weimar</strong>er Land. Der Ilmlauf im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

ist 14,6 km lang. Etwa zwei Drittel des <strong>Stadt</strong>gebietes ist Landwirtschafts-, Wald- und<br />

Wasserfläche und ca. ein Sechstel entfällt auf bebaute Gebiete.<br />

32 Quelle: <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> Statistisches Jahrbuch 2011<br />

33 Quelle: <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> Statistisches Jahrbuch 2011<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Flächenart<br />

ha<br />

1. Gebäude und Freiflächen 1289<br />

2. Landwirtschaftsflächen 4061<br />

3. Wasserflächen 74<br />

4. Verkehrsflächen 671<br />

5. Waldflächen 1623<br />

6. Erholungsflächen 177<br />

7. Betriebsflächen 26<br />

8. Flächen sonstiger Nutzung 500<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet gesamt 8421<br />

Tabelle 2: Flächen nach Art der tatsächlichen Nutzung 2010<br />

Als weitere Flächen sind die Gemeinden Ulla, Nohra und Obergrunstedt mit dem dazugehörigen<br />

Gewerbepark U.N.O. am westlichen <strong>Stadt</strong>rand zu beachten. Diese Flächen gehören<br />

zwar nicht zum <strong>Stadt</strong>gebiet, sind aber durch eine Zweckvereinbarung Teil des Ausrückebereichs<br />

der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>. Die Zuständigkeit in diesem Gebiet obliegt aber weiterhin der<br />

Gemeinde Nohra mit ihren Ortsteilen. Das Gewerbe- und Industriegebiet hat eine Bruttofläche<br />

von ca.184 ha.<br />

2.4 Risikofaktoren nach ThürFwOrgVO<br />

a) Art der Bebauung<br />

Eine geschlossene innerstädtische Kernbebauung mit engen und schwer erreichbaren Hinterhöfen<br />

sowie die erschwerenden Situation des fließenden Verkehrs (tagsüber) und ruhenden<br />

Verkehrs (nachts) behindern die Einsatzabwicklung. Die Bausubstanz im Innenstadtbereich<br />

ist meist alt und äußerst brandanfällig. Es fehlen Brandwände, und die Wände und Decken<br />

haben aufgrund ihrer alten Holzbeschaffenheit nur eine geringe Feuerwiderstandsfähigkeit.<br />

Die Gefahr einer überdurchschnittlich schnellen Brandausbreitung ist ständig gegeben.<br />

Dies gilt im Besonderen auch für die große Anzahl von Kulturdenkmälern. Bestandsschutz<br />

und Denkmalschutz lassen eine Änderung dieser Situation nur bedingt zu. In den<br />

Randgebieten überwiegt der Geschosswohnungsbau mit vereinzelten Hochhäusern. In den<br />

Außenbezirken geht die Bebauung langsam in eine überwiegend offene Bebauung über,<br />

welche durch Ein- und Mehrfamilienhäuser geprägt ist. Weiter sind hier Gewerbe- und Industriebetriebe<br />

angesiedelt.<br />

b) Bauliche Objekte besonderer Art und Nutzung<br />

Da <strong>Weimar</strong> viele Aufgaben eines Oberzentrums wahrnimmt, verfügt die <strong>Stadt</strong> über eine große<br />

Zahl von Objekten, die jeweils ein besonderes Vorgehen bei einem Feuerwehreinsatz<br />

erforderlich machen (in Klammern die Anzahl der Objekte):<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Gebäude mit hohen Menschenkonzentrationen<br />

- Hochhäuser (5)<br />

- Hochschulen (2)<br />

- Verkaufsstätten größer 2000 m 2 (13)<br />

- Theater und Lichtspieltheater (6)<br />

- Versammlungsstätten (22)<br />

- Sporthallen (24)<br />

- Schwimmhallen (1)<br />

- Hotels, Beherbergungsbetriebe, Jugendherbergen (35)<br />

Gebäude mit hilfs- oder betreuungsbedürftigen Personen<br />

- Krankenhäuser der Regelversorgung (1)<br />

- Senioren- und Pflegeheime (11)<br />

- Kindergärten und Kindertagesstätten (33)<br />

- Schulen (26)<br />

- Asylbewerberheime (1)<br />

Kultureinrichtungen und Denkmäler<br />

- Kirchen (26)<br />

- Museen, Ausstellungsgebäude, Bibliotheken (26)<br />

Gewerbeeinrichtungen und sonstige besondere Objekte<br />

- Zentrale Veranstaltungsorte für Großveranstaltungen (2)<br />

- Gaststätten und Restaurants (ca. 200)<br />

- Kfz-Betriebe (13)<br />

- Tankstellen (10)<br />

- Parkhäuser, Tiefgaragen (5)<br />

- Landwirtschaftliche Betriebe (20)<br />

- Silos (3)<br />

- Kunststoffverarbeitung (11)<br />

- Kühlhäuser (1)<br />

- Tischlerei/Zimmerei (28)<br />

- Chemische Laboratorien, inkl. Dentallabore (15)<br />

c) Industrie<br />

In der wirtschaftlich dienstleistungsorientierten <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> ist das Risiko durch Industriebetriebe<br />

eher unterdurchschnittlich ausgeprägt. Risikobehaftete Produktionsanlagen und<br />

gefährliche Stoffe und Güter in größeren Mengen sind lediglich in folgenden Objekten vorhanden<br />

(in Klammern die Anzahl der Objekte):<br />

- Betrieb im Sinne der Störfallverordnung (1)<br />

- Energieversorgungsunternehmen (1)<br />

- Industriebetriebe, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe (22)<br />

- Kunststofflager und Recyclinghöfe (2)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

d) Besondere Gefahrenobjekte<br />

Brände oder Unfälle unter Beteiligung von radioaktiven oder biologisch gefährlichen Stoffen<br />

erfordern eine besondere taktische Vorgehensweise und eine besondere technische Ausstattung<br />

der Feuerwehr. In <strong>Weimar</strong> gibt es folgende derartige Objekte (in Klammern die Anzahl<br />

der Objekte, TLVwA 2011):<br />

- Einrichtungen mit radioaktiven Stoffen (6)<br />

- Betriebe und Einrichtungen mit biologischen Arbeitsstoffen (5)<br />

e) Verkehrswege und Einrichtungen<br />

<strong>Weimar</strong> bildet einen viel befahrenen Verkehrsknotenpunkt in Nord-Süd-Richtung von Bad<br />

Frankenhausen nach Rudolstadt (B85) und in Ost-West Richtung von Jena nach Erfurt (B7).<br />

Südlich des Kerngebiets verläuft ein Abschnitt der BAB4 durch das <strong>Stadt</strong>gebiet. Weiterhin ist<br />

der Bahnhof <strong>Weimar</strong> ein wichtiger Bahnhof in Thüringen für den Fern- und Regionalverkehr.<br />

Gefahren gehen insbesondere vom Güterverkehr aus, in dem in und um <strong>Weimar</strong> Gefahrgüter<br />

transportiert werden.<br />

Straßennetz/ Verkehrsfläche (Stand: 10.03.2010)<br />

Autobahn A4<br />

Bundesstraßen B7, B85<br />

Landstraßen L 1054, L 2161<br />

Kreisstraße<br />

Gemeinde-/ <strong>Stadt</strong>straßen<br />

Wege<br />

Touristische Radrouten<br />

Tiefgarage „Atrium“<br />

Tiefgarage „Beethovenplatz“<br />

Parkhaus G.-Hauptmann-Straße<br />

Tiefgarage „<strong>Weimar</strong>halle“<br />

Tiefgarage „Schillerkaufhaus“<br />

3 km<br />

18 km<br />

9 km<br />

2 km<br />

254 km<br />

12 km<br />

51 km<br />

840 Stellplätze<br />

340 Stellplätze<br />

300 Stellplätze<br />

86 Stellplätze<br />

60 Stellplätze<br />

Kfz-Bestand der <strong>Stadt</strong> (Stand: 01.01.2011 TLS)<br />

Kfz insgesamt 31020<br />

darunter KW 27143<br />

Krafträder 1706<br />

LKW 1750<br />

Omnibusse 86<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Bahnanlagen<br />

Gleiskilometer<br />

davon elektrifiziert<br />

Anzahl Bahnhöfe<br />

21 km<br />

7,5 km<br />

2 Stück<br />

f) Besondere Versorgungseinrichtungen<br />

Erdgasnetz: Länge des Gasnetzes inkl. HA (ENWG 31.12.2011)<br />

Hochdruck 28,5km max. Einspeiskapazität 2x10.000 m 3 /h<br />

Mitteldruck 153,5km<br />

Niederdruck 122,4km<br />

Fernwärmenetz:<br />

Vom Fernwärmenetz gehen grundsätzlich keine besonderen<br />

Gefahren aus, mit Ausnahme eines mögl.<br />

Heißdampfaustritts in geschlossenen Gebäuden<br />

g) Gewässer<br />

Bedingt durch die Topografie und die Gewässer Ilm und Asbach kann es bei Extremwetterlagen<br />

wie Starkregen, Dauerregen oder der jährlichen Schneeschmelze zu Überschwemmungen<br />

und Hochwasser kommen. Besonders betroffene Gebiete im Verlauf der Ilm sind:<br />

- Brühl und Marstallstraße (Thüringisches Hauptstaatsarchiv <strong>Weimar</strong>)<br />

- der Park an der Ilm<br />

- die Ortsteile Taubach, Ehringsdorf und Oberweimar<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Abbildung 7: Übersicht Überschwemmungsgebiet Ilm /Einsatzabschnitte<br />

Zudem sind im <strong>Stadt</strong>gebiet weitere Gewässer bei denen es zu Hochwassergefahren kommen<br />

kann zu klassifizieren. Beispielhaft sind hier als besonders betroffene Gebiete im Verlauf<br />

des Asbachs:<br />

- Schwanseestraße<br />

- Stadion „Vimaria“<br />

- Asbachstraße<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

h) Löschwasserversorgung<br />

Abbildung 8: Übersicht Gewässer <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen<br />

Hilfe die Löschwasserversorgung sicherzustellen 34 . Die Löschwasserversorgung ist mit wenigen<br />

Ausnahmen im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet für den Grundschutz nach DVGW 35 Arbeitsblatt<br />

W405 ausreichend. Die Löschwasserbereitstellung erfolgt aus dem städtischen Hydrantennetz,<br />

Zisternen, Löschteichen und offenen Gewässern. Unzureichend ist die Löschwasserversorgung<br />

in der Gemeinde Tiefurt. Bei Einsätzen in diesem Bereich muss mit Hilfe von<br />

Schlauchwagen eine Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken oder mit Hilfe von<br />

Tanklöschfahrzeugen eine Wasserversorgung im Pendelverkehr eingerichtet werden. Diese<br />

Art der Wasserbereitstellung findet auch in Waldgebieten und Kleingartenanlagen Anwendung.<br />

Eine Ertüchtigung des Ortsteiles Tiefurt hinsichtlich der Löschwasserversorgung ist anzustreben.<br />

Generell besteht die Schwierigkeit, dass der gesunkene Wasserverbrauch und die<br />

damit aus hygienischen Gründen notwendigen kleineren Leitungsdurchmesser den Anforderungen<br />

für eine angemessene Löschwasserversorgung entgegenstehen. Daher kommt die<br />

Sicherstellung durch Löschwasserzisternen in Betracht.<br />

34 § 3 ThürBKG<br />

35 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

2.5 Einsatzstatistik der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

Die Feuerwehr <strong>Weimar</strong> stellt die Gefahrenabwehr bei Bränden, Hilfeleistungen und anderen<br />

Unglücksfällen sicher. 36 Darüber hinaus ist sie im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes<br />

tätig. 37 Eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit von Einsätzen ist zur Risikobetrachtung<br />

notwendig. Im nachfolgenden Kapitel wird diese differenziert nach Art und<br />

dem örtlichen Bezug aufgezeigt.<br />

Die nächste Tabelle und Abbildung zeigt die Einsatzzahlen seit dem Jahre 2000 differenziert<br />

nach den Einsatzarten. Den größten Anteil mit ca. 70 % am Gesamteinsatzaufkommen bearbeitet<br />

der Rettungsdienst, an dem die Berufsfeuerwehr ausschließlich mit der Notfallrettung<br />

beteiligt ist. Es folgt die Allgemeine Hilfe (Hilfeleistung) mit ca. 20% und die ursprüngliche<br />

Aufgabe der Feuerwehr, nämlich die Brandbekämpfung, liegt bei der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

bei ca. 10 % der Einsätze. In den graphischen Darstellungen sind die Fehlalarme unberücksichtigt<br />

geblieben. Deren Anzahl liegt gleichbleibend zwischen 200 und 300 pro Jahr und<br />

beinhaltet reine Fehlalarme für Brandschutz und Allgemeine Hilfe. Die meisten dieser Alarmierungen<br />

der Feuerwehr erfolgen in gutem Glauben und sind vorrangig der technischen<br />

Hilfe zuzuordnen. Hinzu kommen Fehlmeldungen von Brandmeldeanlagen. Der Anteil der<br />

böswilligen Alarmierungen ist verschwindend gering.<br />

Bei etwa 10% der Einsätze im Bereich Brandbekämpfung und Allgemeine Hilfe unterstützen<br />

Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> die Einheiten der Berufsfeuerwehr.<br />

Ein geringer Anteil dieser Einsätze wird durch die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren<br />

selbständig ohne die Berufsfeuerwehr absolviert.<br />

Tabelle 3: Einsatzzahlen 2000 bis 2012<br />

36 Vgl. § 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />

37 Vgl. § 5 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008, GVBl. Nr. 8 vom 29.7.2008 Seite 233.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

2.5.1 Einsätze im Brandschutz<br />

Abbildung 9: Einsatzzahlen 2000 bis 2012<br />

Die Berufsfeuerwehr stellt mit Unterstützung der sieben Freiwilligen Feuerwehren den<br />

Brandschutz im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet sicher. Hierzu wird bei der BF rund um die Uhr ein<br />

Löschzug, bestehend aus einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, einer Drehleiter und<br />

einem Tanklöschfahrzeug, vorgehalten. Der Löschzug der Berufsfeuerwehr ist derzeit grundsätzlich<br />

mit acht Einsatzkräften besetzt und rückt innerhalb einer Minute, vom Gefahrenschutzzentrum<br />

in der Kromsdorfer Straße, zu Einsätzen aus.<br />

Im Vergleichszeitraum seit 2006 rückte die Feuerwehr jährlich zu durchschnittlich 368 Brände<br />

aus. Brandeinsätze sind in der Regel personalintensive Einsätze. Sie sind als zeitkritisch<br />

zu betrachten, da zum Einen selbst bei kleineren Bränden oft Personen lebensbedrohlich<br />

gefährdet sein können und zum Anderen eine schnelle Brandausbreitung bei praktisch allen<br />

Brandobjekten zu erwarten ist. Brandeinsätze sind oftmals auch diejenigen Einsätze, welche<br />

mit dem höchsten Risiko für die Einsatzkräfte behaftet sind und taktisch die größten Herausforderungen<br />

bereiten.<br />

Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass Brände mit einer entsprechenden Anzahl von<br />

Einsatzkräften bekämpft werden müssen.<br />

Abbildung 10: Einsatzzahlen Brandschutz 2000 bis 2012<br />

Seite 31 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die Abbildung 10 zeigt leicht rückläufige Einsatzzahlen im Bereich Brandschutz. Dies ist vor<br />

allem auf die beständige Arbeit im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes zurückzuführen.<br />

Ausschlaggebend für die Einsatzzahlen ist dabei die Verbesserung der Technik bei den<br />

Brandmeldeanlagen, wodurch es zu deutlich weniger Fehlalarmierungen kommt.<br />

Trotzdem muss jederzeit mit dem Ausbruch eines Brandes gerechnet werden. „Es entspricht<br />

der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet<br />

werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,<br />

beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall<br />

dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ 38<br />

Im folgenden Diagramm ist die Einsatzfrequenz im Tagesverlauf für das Jahr 2012 zu sehen.<br />

Es ist erkennbar, dass sowohl tagsüber als auch in der Nacht Brandereignisse zu verzeichnen<br />

waren. Lediglich in den Morgenstunden von 3:00 bis 8:00 Uhr ist im statistischen Durchschnitt<br />

eine verminderte Einsatzfrequenz zu verzeichnen.<br />

Abbildung 11: Tagesverlauf Brandschutz 2012<br />

Dabei machen Brände, welche durch schnelles Eingreifen noch in der Entstehungsphase<br />

gelöscht werden können, naturgemäß den größten Anteil aus. Er liegt bei rund 90 % und<br />

dokumentiert die Effektivität einer Feuerwehr, deren originärer Sinn es ist, Menschen zu retten<br />

und Schäden durch Brände so gering wie möglich zu halten. Das erreicht die Feuerwehr<br />

nur dann, wenn sie einen möglichst hohen Anteil bereits in der Brandentstehungsphase bekämpft.<br />

Was sich in der Einsatzstatistik mit einem hohen Anteil an Kleinbränden niederschlägt.<br />

Die restlichen 10 % der Brände sind Mittel- und Großbrände. Brände dieser Größenordnung<br />

verlaufen durchaus öffentlichkeitswirksam und spektakulär und bleiben deshalb<br />

recht lange in Erinnerung. Auch die Höhe der Personen- bzw. Sachschäden bei Bränden ist<br />

häufig von der Art des Brandobjektes abhängig. Während bei Bränden in kulturhistorischen<br />

und Industrieobjekten in der Regel hohe Sachschäden - meist ohne Gefährdung von Menschenleben<br />

- auftreten, sind bei Wohnungsbränden in der Regel die Sachschäden gering,<br />

dafür aber oft Personen direkt oder indirekt, zum Teil lebensbedrohlich gefährdet.<br />

38 Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

2.5.2 Einsätze in der Allgemeinen Hilfe (Technische Hilfeleistung)<br />

Im Durchschnitt rückten die Einheiten der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> im Betrachtungszeitraum seit<br />

2006 jährlich zu 667 Einsätzen zur Allgemeinen Hilfe aus. In Relation gesetzt zum Gesamteinsatzaufkommen<br />

der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> ist dieser Bereich ein Großteil der zu erledigenden<br />

Aufgaben in der Gefahrenabwehr. Das liegt vor allem an der Vielfältigkeit der sich ergebenden<br />

Einsatzmöglichkeiten denen die Einsatzkräfte gegenüber stehen. Diese Vielfalt<br />

macht auch die Vorhaltung von umfangreichen technischen Geräten erforderlich. Die Bedienung<br />

dieser oftmals komplexen Gerätschaften muss nicht nur erlernt, sondern auch ständig<br />

geübt und trainiert werden. Nur dann kann im Ernstfall unter Stress und Zeitdruck schnelle<br />

und qualifizierte Hilfe geleistet werden.<br />

Etwa 10% dieser Einsätze dienen der Abwehr von Gefahren, die bei der Lagerung, der<br />

Handhabung oder dem Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern aufgetreten sind. Diese<br />

müssen qualifiziert beseitigt werden um Folgeschäden zu vermeiden. Vorrangig handelt<br />

es sich dabei um die Beseitigung von Benzinen und Ölen auf Verkehrsflächen. Bei einem<br />

kleinen aber nicht zu vernachlässigenden Teil dieser Einsätze müssen tatsächlich Gefahren<br />

durch giftige, ätzende oder umweltgefährdende Stoffe beseitigt werden. Diese Anforderungen<br />

begründen die hohen materiellen Vorhaltungen im Bereich der Gefahrenabwehr. Aus<br />

Abbildung 12 ist abzulesen, dass in den letzten Jahren eine Steigerung der jährlichen Einsatzzahlen<br />

um ca. 20 % zu verzeichnen ist.<br />

Abbildung 12: Einsatzzahlen Allgemeine Hilfe 2000 bis 20012<br />

Im Gegensatz zur Gefahrenabwehr im Brandschutz verteilt sich das Einsatzaufkommen in<br />

der Allgemeinen Hilfe vor allem auf die Tagesstunden. In Abbildung 13 ist deutlich erkennbar,<br />

dass es während der Zeit des Berufsverkehrs verstärkt zu Einsätzen kommt. Der Anstieg<br />

um 18:00 Uhr ist auf den Beginn von Brandsicherheitswachen zurückzuführen.<br />

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sonstige<br />

Hilfe<br />

Brand<br />

Anzahl Gesamt<br />

Prozent<br />

Hilfe<br />

Brand<br />

Anzahl Gesamt<br />

Prozent<br />

Gesamteinsatzzahl<br />

Prozent<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Abbildung 13: Tagesverlauf Brandschutz 2012<br />

2.5.3 Territoriale Verteilung der Einsätze<br />

Der nachfolgende Abschnitt erörtert, auf Grundlage der Einsatzzahlen der Jahre 2011 und<br />

2012, die örtlichen Einsatzschwerpunkte in der <strong>Stadt</strong> in Bezug auf die statistischen Bezirke.<br />

2011 2012<br />

Nr.<br />

Statistischer Bezirk<br />

11 Altstadt 118 66 184 18,11 114 95 209 19,51 393 18,83<br />

12 Westvorstadt 39 27 66 6,50 30 19 49 4,58 115 5,51<br />

13 Nordvorstadt 68 20 88 8,66 91 24 115 10,74 203 9,73<br />

21 Nordstadt 67 18 85 8,37 88 16 104 9,71 189 9,06<br />

22 Industriegebiet Nord 42 20 62 6,10 62 34 96 8,96 158 7,57<br />

23 Schöndorf 53 12 65 6,40 59 7 66 6,16 131 6,28<br />

31 Parkvorstadt 16 13 29 2,85 26 18 44 4,11 73 3,50<br />

32 Oberw eimar/Ehringsdorf 55 24 79 7,78 50 14 64 5,98 143 6,85<br />

33 Taubach 4 0 4 0,39 2 0 2 0,19 6 0,29<br />

34 Süßenborn 3 0 3 0,30 0 2 2 0,19 5 0,24<br />

35 Tiefurt 2 0 2 0,20 8 0 8 0,75 10 0,48<br />

41 Südstadt 29 17 46 4,53 36 12 48 4,48 94 4,50<br />

42 Schönblick 49 11 60 5,91 41 14 55 5,14 115 5,51<br />

43 Niedergrunstedt 6 0 6 0,59 2 1 3 0,28 9 0,43<br />

44 Gelmeroda 3 2 5 0,49 1 0 1 0,09 6 0,29<br />

45 Possendorf 2 0 2 0,20 2 2 4 0,37 6 0,29<br />

46 Legefeld 13 2 15 1,48 10 2 12 1,12 27 1,29<br />

51 Industriegebiet West 42 11 53 5,22 28 17 45 4,20 98 4,70<br />

52 Weststadt 49 20 69 6,79 63 21 84 7,84 153 7,33<br />

53 Tröbsdorf 14 6 20 1,97 9 2 11 1,03 31 1,49<br />

54 Gaberndorf 6 0 6 0,59 7 0 7 0,65 13 0,62<br />

UNO 5 10 15 1,48 4 2 6 0,56 21 1,01<br />

BAB 4 <strong>Stadt</strong> 7 1 8 0,79 5 1 6 0,56 14 0,67<br />

BAB 4 Land 20 6 26 2,56 4 3 7 0,65 33 1,58<br />

Landkreis 4 5 9 0,89 9 7 16 1,49 25 1,20<br />

B 7 4 1 5 0,49 5 0 5 0,47 10 0,48<br />

B 85 2 2 4 0,39 1 1 2 0,19 6 0,29<br />

Brandsicherheitsw achen 67 67 182 182 249<br />

ges. Sonstige 109 25 134 13,19 210 14 224 20,92 109 5,22<br />

Gesamt: (ohne BSW) 722 294 1016 100,00 757 314 1071 100 2087 100,00<br />

2011 2012 11/12<br />

Hilfeleistg. Brand Gesamt % Hilfeleistg. Brand Gesamt % Einsätze %<br />

gering 5 3 8 5%<br />

Tabelle 4: Territoriale Verteilung der Einsätze<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die Einsatzschwerpunkte lagen in den statistischen Bezirken:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Altstadt,<br />

Westvorstadt<br />

Nordvorstadt<br />

Nordstadt<br />

Schöndorf<br />

Parkvorstadt und<br />

Oberweimar / Ehringsdorf.<br />

Die anderen Bezirke sind im Vergleich der Einsatzzahlen mit „gering“ bis „mittel“ zu bewerteten.<br />

Es wird deutlich, dass die erfolgte Risikobewertung der statistischen Bezirke, bezugnehmend<br />

auf die Bebauung und örtlichen Gegebenheiten, mit den tatsächlichen Einsatzzahlen<br />

stark korreliert.<br />

2.5.4 Rettungsdienst<br />

Mit rund 70 % bilden die 2.875 Rettungsdiensteinsätze im Jahre 2012 den Großteil der 4.128<br />

Gesamteinsätze. Die Berufsfeuerwehr ist ausschließlich an der Notfallrettung beteiligt.<br />

Abbildung 14: Einsatzzahlen Rettungsdienst 2000 bis 20012<br />

Abbildung 15: Tagesverlauf Rettungsdienst 2012<br />

Die Einsatzfrequenz ist grundsätzlich über den Vergleichszeitraum konstant geblieben. Auch<br />

in der Notfallrettung ist eine Einsatzkonzentration in den Tagesstunden zu verzeichnen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

3. Schutzziele der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> bei Einsätzen der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

In welcher Qualität soll die Feuerwehr die Aufgaben sicherstellen? Hierzu werden für die<br />

Feuerwehr Schutzzieldefinitionen, als strategische Ziele festgelegt. Hieraus werden die qualitativen<br />

und quantitativen Merkmale zur Leistungserbringung der Feuerwehr gebildet.<br />

3.1 Allgemeine Schutzzieldefinition<br />

Schutzziele bilden das politisch definierte Niveau der Gefahrenabwehr. Sie beschreiben, was<br />

die Gefahrenabwehrorganisation leisten soll und legen damit auch fest, welche Aufgaben vor<br />

dem Hintergrund begrenzter Ressourcen nicht geleistet werden können. Eine Verringerung<br />

des Sicherheitsniveaus durch Absenkung der Schutzzielstandards erhöht die Wahrscheinlichkeit<br />

für Personenschäden und größere Sachschäden. Die Entscheidung, wie viel Sicherheit<br />

sich das Gemeinwesen leisten will, ist deshalb politisch zu treffen. Dabei ist darauf zu<br />

achten, dass die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden.<br />

Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet<br />

werden soll. Dabei sind festzulegen:<br />

Die Zeit, in der Kräfte zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder<br />

tätig werden (Hilfsfrist)<br />

In welcher Stärke und Qualität Kräfte benötigt werden (Funktionsstärke)<br />

In welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad) 39<br />

Die Schutzzielfestlegung muss anhand typischer Schadensszenarien erfolgen, die regelmäßig<br />

wiederkehren und ein erhebliches Gefährdungspotenzial beinhalten.<br />

Dementsprechend sind bei der Schutzzielfestlegung für die Feuerwehr grundsätzlich die Ziele<br />

des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:<br />

<br />

<br />

<br />

Menschen retten<br />

Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen<br />

Ausbreitung des Schadens verhindern<br />

Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der<br />

Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in<br />

jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele<br />

bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches Personal<br />

benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der bereits genannten<br />

Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen.<br />

Die Schutzziele müssen außerdem in Einklang mit allen relevanten gesetzlichen Grundlagen<br />

stehen und einsatztaktischen Grundsätzen genügen.<br />

39 AGBF-Empfehlung vom 16.09.1998<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Besonderes Augenmerk ist dabei auf<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

das Thüringer Brand- und Katastrophenschutz Gesetz (ThürBKG),<br />

die Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung (ThürFwOrgVO),<br />

die Feuerwehrdienstvorschriften<br />

das Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG),<br />

den Landesrettungsdienstplan (LRDP),<br />

die Richtlinie für die Einsatzabschnittsleitung Rettungs- und Sanitätsdienst<br />

(Richtlinie Rett/San EAL),<br />

die Thüringer Bauordnung (ThürBO),<br />

alle sonstigen Baugesetze und<br />

die Unfallverhütungsvorschriften<br />

zu richten.<br />

3.2 Bemessungsgrundlage<br />

Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr orientiert sich an ihrer Fähigkeit, einen so genannten<br />

kritischen Wohnungsbrand, welcher nachfolgend beschrieben wird, erfolgreich bekämpfen zu<br />

können. Dabei wird unterstellt, dass die Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe gleichermaßen<br />

sichergestellt werden können.<br />

Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im Obergeschoss eines Gebäudes, in<br />

dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung<br />

über Rettungsmittel der Feuerwehr als zweiten Rettungsweg erfolgen muss. Folgende<br />

Kriterien spielen dabei eine Rolle:<br />

<br />

<br />

<br />

Einhalten der Hilfsfristen innerhalb des Gemeindegebietes (richtige Standorte<br />

der Feuerwehrgerätehäuser)<br />

Vorhandensein der notwendigen Feuerwehrfahrzeuge (Anzahl und Typ, Einsatzmittel)<br />

Vorhandensein des notwendigen ausgebildeten Personals (in allen Funktionen)<br />

Die Qualität der Leistungserbringung von Feuerwehr und Rettungsdienst wird im Wesentlichen<br />

durch vier Kriterien bestimmt:<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Kurze Eintreffzeit<br />

der Einsatzkräfte<br />

Ausreichende Anzahl<br />

an Einsatzkräften<br />

Einflussgrößen<br />

auf Qualität und<br />

Wirksamkeit der<br />

Gefahrenabwehr<br />

Geeignete Ausrüstung<br />

der Einsatzkräfte<br />

Hohes Leistungsvermögen<br />

der Einsatzkräfte<br />

Abbildung 16: Einflussgrößen auf Qualität und Wirksamkeit der Gefahrenabwehr<br />

Ein erfolgreicher Einsatz ist nur möglich, wenn alle vier Bedingungen gleichermaßen erfüllt<br />

sind. Ein Einsatzerfolg ist nicht zu erwarten, wenn die Einsatzkräfte zwar schnell vor Ort sind,<br />

sie aber zahlenmäßig zu schwach, schlecht ausgebildet und ausgerüstet sind. Ebenso nützt<br />

eine große Anzahl an Einsatzkräften mit bester Ausrüstung und Ausbildung nichts, wenn sie<br />

zu spät an der Einsatzstelle erscheinen.<br />

Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz schreibt vor, dass die Gemeinde zur<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe eine den örtlichen<br />

Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen hat. 40 Um diesen Rechtsbegriff auszugestalten,<br />

hat im Jahr 1998 die AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren)<br />

„Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ 41 formuliert.<br />

International gilt als „kritisches“ Schadenereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden<br />

fordert. In deutschen Städten ist dies im Bereich Brandbekämpfung ein Wohnungsbrand<br />

im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen.<br />

Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „kritischen<br />

Wohnungsbrand“ 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich.<br />

Nach weiteren 5 Minuten (13 Minuten nach Alarmierung) müssen vor einem möglichen<br />

„Flash-Over“ 42 mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur<br />

Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur<br />

Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Die Menschenrettung als primäres Ziel des<br />

Einsatzes erfolgt über zwei voneinander unabhängigen Wegen. Zum Einen ist über den verqualmten<br />

Treppenraum in die vom Brand betroffene Wohnung vorzudringen, zum Anderen<br />

muss über eine Leiter ein zweiter vom Treppenraum unabhängiger Rettungsweg sichergestellt<br />

werden. Die beiden Zeitangaben, 8 Minuten und 13 Minuten, sind statistisch gewachsene<br />

Größenangaben und wurden in wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigt.<br />

40 § 3 Abs. 1 ThürBKG<br />

41 AGBF-Empfehlung vom 16.09.1998<br />

42 nach DIN 14011 ist ein Flash-Over die schlagartige Ausbreitung eines Brandes auf alle thermisch aufbereiteten Oberflächen<br />

brennbarer Stoffe in einem Raum.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

CO-<br />

Summe<br />

CO-Gehalt im<br />

Brandrauch %<br />

Flash- Over<br />

15 1,5<br />

14<br />

13<br />

12<br />

11<br />

10 1,0<br />

Wiederbelebungsgrenze<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5 0,5<br />

Erträglichkeitsgrenze<br />

CO-Summenkurve<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0 0<br />

TOD<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22<br />

Branddauer in Minuten<br />

Abbildung 17: CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze 43<br />

Die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden ist die Rauchgasintoxikation. Nach wissenschaftlichen<br />

Untersuchungen der Orbit-Studie liegt die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen<br />

bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch.<br />

Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung<br />

muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand<br />

nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt.<br />

Dementsprechend wurde für die erforderliche Anzahl und Eintreffzeit an Einsatzkräften an<br />

der Einsatzstelle folgende Empfehlung ausgesprochen:<br />

10 Funkt. + 6 Funkt.<br />

0 min 3,5 min 5 min 13 min 18 min<br />

Brandausbruch<br />

Beginn<br />

Notrufabfrage<br />

1,5 min 8 min 5 min<br />

Alarmierung<br />

Eintreffen<br />

10 Funktionen<br />

16 Funktionen<br />

verfügbar<br />

Zeit<br />

Abbildung 18: zeitlicher Ablauf kritischer Wohnungsbrand (nach AGBF) 44<br />

Bei der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> wird dies durch den Löschzug der Berufsfeuerwehr (9 Funktionen),<br />

dem A-Dienst (1 Funktion) und den Freiwilligen Feuerwehren (mind. 6 Funktionen) realisiert.<br />

Für die erfolgreiche Einsatzbewältigung sind selbstverständlich noch weitere Einsatzkräfte<br />

notwendig.<br />

43 ORBIT-Studie Kapitel 3.4.1<br />

44 AGBF-Empfehlung vom 16.09.1998<br />

Seite 39 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Atemschutzgeräteträger benötigen nach einem Einsatz unter schwerem Atemschutz eine<br />

angemessene Ruhephase. Deshalb sind vom Einsatzleiter entsprechende Vorkehrungen zu<br />

treffen um genügend Reserven an befähigtem Personal an der Einsatzstelle für die Ablösung<br />

vorrätig zu haben.<br />

3.3 Schutzziel Brandschutz<br />

Der Löschzug der Berufsfeuerwehr soll 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche mit 9<br />

Funktionen die Einsatzstelle innerhalb von 10 Minuten 45 nach Eingang des Notrufes in der<br />

Leitstelle erreichen.<br />

Der Löschzug wird durch Unterstützungseinheiten der Freiwilligen Feuerwehren verstärkt,<br />

welche mindestens in Staffelstärke (6 Funktionen) die Einsatzstelle innerhalb von 15 min<br />

nach Eingang des Notrufes in der Leitstelle erreichen sollen.<br />

Der A-Dienst soll innerhalb von 10 min die Einsatzstelle, oder aber im Rahmen der Eintreffzeit<br />

der Unterstützungseinheit erreichen und die Einsatzleitung übernehmen.<br />

3.3.1 Einsatzmodell Brandschutz<br />

Für die Erläuterung des Schutzzieles im Bereich Brandschutz wird das Modell des bereits<br />

beschriebenen kritischen Wohnungsbrandes herangezogen. Das Einsatzszenario entspricht<br />

der Alarmstufe B2. 46<br />

3.3.1.1 Löschzug Berufsfeuerwehr<br />

Der Löschzug der Berufsfeuerwehr besteht aus 9 Funktionsstellen:<br />

Gruppenführer / Wachabteilungsführer<br />

Er ist der Einsatzleiter bis der A-Dienst vor Ort ist und führt den Löschzug der Berufsfeuerwehr.<br />

o Angriffstrupp<br />

Diese 2 Funktionen gehen zur Erfüllung der Aufgabe der Menschenrettung mit 1 C-Rohr und<br />

umluftunabhängigem Atemschutz ins verqualmte Objekt vor.<br />

o Sicherheitstrupp<br />

Diese 2 Funktionen sind zur Absicherung und Rettung des Angriffstrupp vorgeschrieben. 47<br />

Des Weiteren sorgen sie für eine Belüftung der verqualmten Räumlichkeiten, unterstützen<br />

den Angriffstrupp bis an die Rauchgrenze bei der Arbeit und übernehmen auch an dieser<br />

Grenze gerettete Personen um sie der rettungsdienstlichen Betreuung zu übergeben.<br />

o Maschinist Löschfahrzeug<br />

45 § 1 Abs. 1 ThürFwOrgVO<br />

46 Führungssystem der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, Teil D - Ausrückeordnung nach Einsatzstichworten vom 01.04.2008<br />

47 FwDV 7, Kapitel 7.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten; Anlage 1<br />

Seite 40 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Er bedient die Pumpe und unterstützt die Trupps bei der Entnahme von Geräten. Weiterhin<br />

sichert er die Einsatzstelle gegen sonstige Gefahren, wie zum Beispiel fließenden Verkehr<br />

oder Dunkelheit ab und übernimmt die Atemschutzüberwachung 48 .<br />

o Maschinist Drehleiter<br />

Sichert den zweiten Rettungsweg und Angriffsweg des zweiten Angriffstrupp über die Drehleiter.<br />

o Drehleitertrupp / zweiter Angriffstrupp<br />

Diese 2 Funktionen stellen den 2. unabhängigen Rettungsweg über die Drehleiter sicher und<br />

bereiten den umfassenden Löschangriff mittels 2- C-Rohr über die Drehleiter vor.<br />

Abbildung 19:Funktionsverteilung Löschzug nach 10 Minuten<br />

3.3.1.2 Freiwillige Feuerwehr<br />

Die Hilfsfrist der Unterstützungseinheit werktags am Tage muss hier kritisch betrachtet werden.<br />

Eine Vielzahl von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind durch ihre Arbeit außerhalb<br />

von <strong>Weimar</strong> tätig. Aus diesem Grund wird am Tage grundsätzlich die jeweils zuständige<br />

Ortsteilfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr <strong>Weimar</strong>-Mitte 49 alarmiert, um ausreichend<br />

Kräfte zur Verfügung zu haben. Bedingt durch die Verteilung der Feuerwehrgerätehäuser<br />

in der <strong>Stadt</strong> ist ein unterschiedliches zeitliches Eintreffen am Einsatzort zu erwarten.<br />

Nach den bereits beschriebenen Vorgaben der AGBF ist die Einsatzstelle mit mindestens 16<br />

Funktionen auszufüllen. Mit dem Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr sollen mindestens 6<br />

weitere Funktionen zur Verfügung stehen.<br />

48 FwDV 7, Kapitel 7.4 Atemschutzüberwachung<br />

49 gesicherte Einsatzbereitschaft siehe Kapitel 4.4.2.1<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Vordringliche Aufgaben sind die Sicherstellung der Wasserversorgung aus dem Hydrantennetz<br />

und die Bereitstellung weiterer Atemschutzgeräteträger um mindestens einen zweiten<br />

Trupp in den Innenangriff schicken zu können bzw. den Angriffstrupp herauszulösen. Die<br />

Einsatzzeit unter Atemschutz liegt je nach zu verrichtender Arbeit zwischen 15 und<br />

30 Minuten, woran sich eine entsprechende Regenerationsphase 50 anschließen muss. Aus<br />

diesem Grund sind bei komplexen Gebäuden mehrere Trupps zum Absuchen der Räumlichkeiten<br />

für die Menschenrettung und Brandbekämpfung notwendig. Die Aufgabenverteilung<br />

für die Freiwillige Feuerwehr richtet sich nach der vorhandenen Lage und wird vom Einsatzleiter<br />

bestimmt. Mit der Unterstützungseinheit soll jedoch zügig die Brandbekämpfung forciert<br />

werden, um einen Flash-Over zu verhindern.<br />

3.3.1.3 A-Dienst<br />

Der Führungsdienst der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> kommt zum Einsatz, wenn der Löschzug der<br />

Berufsfeuerwehr und eine oder mehrere Freiwillige Feuerwehren an der Einsatzstelle sind.<br />

Des Weiteren kommt der A-Dienst bei Gefahr für Menschenleben zum Einsatz. 51 Bei Wohnungs-<br />

und Gebäudebränden geht man immer von einer Gefahr für Menschenleben aus.<br />

Der A-Dienst übernimmt die Einsatzleitung und führt die Einheiten der Berufsfeuerwehr und<br />

der Freiwilligen Feuerwehr. Die tatsächliche Aufgabenverteilung richtet sich nach der jeweiligen<br />

Lage vor Ort und wird vom Einsatzleiter bestimmt. Hierbei ist die Menschenrettung<br />

oberstes Ziel, so dass sich alle anderen Einsatzziele dem unterordnen. Die teilweise sehr<br />

zeitaufwendigen Durchsuchungen der Räumlichkeiten werden in diesem Fall, wie bereits<br />

beschrieben, von mehreren Trupps durchgeführt. Des Weiteren hat er den Raum der Einsatzstelle<br />

nach Aufgaben und Kräften zu ordnen und legt im Benehmen mit Organisationen<br />

(Rettungsdienst/Notarzt) und Behörden (Polizei, Ordnungsamt) weitere Maßnahmen fest.<br />

Abbildung 20: Aufgabenverteilung mit Unterstützungseinheiten und A-Dienst<br />

50 FwDV 7, Kapitel 7.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze<br />

51 Führungssystem der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, Teil B - Alarm- und Ausrückeordnung vom 01.04.2008<br />

Seite 42 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

3.4 Schutzziel Allgemeine Hilfe<br />

Der Rüstzug der Berufsfeuerwehr soll 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche mit 9<br />

Funktionen die Einsatzstelle innerhalb von 10 Minuten 52 nach Eingang des Notrufes in der<br />

Leitstelle erreichen. Der Rüstzug wird durch Unterstützungseinheiten der Freiwilligen Feuerwehren<br />

verstärkt, welche die Einsatzstelle innerhalb von 15 min nach Eingang des Notrufes<br />

in der Leitstelle erreichen sollen.<br />

Der A-Dienst soll innerhalb von 10 min die Einsatzstelle, o.a. jedoch im Rahmen der Eintreffzeit<br />

der Unterstützungseinheit erreichen und übernimmt in diesem Fall die Einsatzleitung.<br />

3.4.1 Einsatzmodell Allgemeine Hilfe<br />

In der Allgemeinen Hilfe ist der Personalbedarf sehr stark vom Einsatzstichwort abhängig.<br />

Während einfache Absperrmaßnahmen von einem Trupp (2 Funktionen) abgearbeitet werden<br />

können, sind Gefahrguteinsätze meist komplexe Lagen, die den Einsatz von mehr als<br />

einem Zug (mehr als 22 Funktionen) erforderlich machen.<br />

Ein kritischer Einsatz mit Menschenrettung, der sich prinzipiell zu jeder Zeit und an jedem Ort<br />

<strong>Weimar</strong>s ereignen kann, ist ein Verkehrsunfall eines Personenkraftwagens mit einer darin<br />

eingeklemmten Person. Hilfeleistung dieser Art können von der Berufsfeuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

aufgrund der technischen Ausrüstung und der Ausbildung aller Einsatzkräfte bewältigt werden.<br />

Bei der Beteiligung von mehr als einem Fahrzeug und weiteren eingeklemmten Personen<br />

sind je nach Lage eine weitere Unterstützungseinheiten und der Führungsdienst erforderlich.<br />

Ein solches Szenario kann wie folgt beschrieben werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Nach einem Verkehrsunfall ist eine Person in einem PKW eingeklemmt<br />

Der Motorraum und die Fahrgastzelle des Fahrzeuges sind stark deformiert<br />

Der Unfall wurde beobachtet und sofort der Leitstelle gemeldet<br />

Das Fahrzeug ist nach dem Unfall frei zugänglich<br />

Es ist kein weiteres Fahrzeug am Unfall beteiligt<br />

Auf Grund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr folgende einsatztaktischen<br />

Maßnahmen innerhalb der definierten Hilfsfrist von 10 Minuten vorzunehmen:<br />

1. Eigensicherung<br />

Neben der Absicherung der Unfallstelle durch die Einsatzfahrzeuge und Aufstellen von<br />

Leuchten und Verkehrsleitkegeln muss bei auslaufenden Kraftstoffen eine ausreichend bemessene<br />

Absperrung und Räumung der Einsatzstelle erfolgen.<br />

52 § 1 Abs. 1 ThürFwOrgVO<br />

Seite 43 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

2. Zugang zum Patienten verschaffen und Einsatzstelle vor Brandgefahren schützen<br />

Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender<br />

Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen<br />

ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten.<br />

Zur Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahren sind die Vornahme eines C-<br />

Rohres und die Bereitstellung eines Pulverlöschers erforderlich.<br />

3. Befreiung der Person<br />

Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person befreit werden,<br />

so dass diese ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den Rettungswagen<br />

verbracht werden kann.<br />

4. Beseitigung von Umweltgefahren<br />

Nach der Rettung der Person müssen das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoff oder Kühlwasser<br />

gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen werden. Das gewählte Einsatzmodell<br />

entspricht der Alarmstufe H 1. 53<br />

Rüstzug Berufsfeuerwehr<br />

Als vorrangige Aufgaben sind die mit der medizinischen Versorgung verbundenen Eigensicherungen<br />

sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu bewältigen.<br />

Zur zeitgerechten Aufgabenerledigung muss daher folgendes Einsatzpersonal zur Verfügung<br />

stehen:<br />

Gruppenführer / Wachabteilungsführer<br />

Er ist der Einsatzleiter vor Ort und führt den Rüstzug der Berufsfeuerwehr. Dabei übernimmt<br />

er die Koordination der technischen Maßnahmen. Er ist für die Sicherheit der Mannschaft<br />

verantwortlich. Er bestimmt die Fahrzeugaufstellung, die Ordnung des Raumes und ggf. die<br />

Standorte von Aggregaten.<br />

Maschinist<br />

Er bedient die Feuerlöschkreiselpumpe, den Stromerzeuger und die Hydraulikpumpe der<br />

Rettungsgeräte. Des Weiteren leuchtet er die Einsatzstelle aus und übernimmt die Kommunikation<br />

mit der Leitstelle.<br />

Rettungstrupp<br />

Diese 2 Funktionen nehmen die hydraulischen Rettungsgeräte vor und sichern das Fahrzeug<br />

gegen ungewollte Bewegungen ab. Sie schaffen die notwendige Rettungsöffnung am deformierten<br />

Fahrzeug um dem Rettungsdienst die Erstversorgung zu ermöglichen.<br />

Sicherheitstrupp<br />

53 Führungssystem der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, Teil D - Ausrückeordnung nach Einsatzstichworten vom 01.04.2008<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Diese 3 Funktionen übernehmen lageabhängig weitere Aufgaben, welche durch den Einsatzleiter<br />

befohlen werden.<br />

Hierzu zählen die Absicherung der Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und Unterstützung<br />

bei der Bereitstellung der benötigten Rettungsgeräte. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes<br />

übernimmt der Trupp die Betreuung und Erstversorgung des Patienten.<br />

DL-Bereitschaft<br />

Der Drehleitertrupp ist nicht Teil des Rüstzuges und verbleibt in Bereitschaft der Wache.<br />

Abbildung 21: Aufgabenverteilung Rüstzug H1<br />

3.4.2 Einsatzmodell 2 Technische Hilfeleistung<br />

In einer zweiten Variante sind zum bereits beschriebenen Einsatzmodell weitere Fahrzeuge<br />

am Unfall beteiligt. Auch hier ist der Motorraum und die Fahrgastzelle stark deformiert und<br />

eine weitere Person eingeklemmt, deren Rettung ebenfalls als zeitkritisch zu betrachten ist.<br />

Das gewählte Einsatzmodell entspricht der Alarmstufe H 2. 54<br />

Um beiden Personen gleichermaßen helfen zu können, ist die Einsatzstelle in zwei Einsatzabschnitte<br />

zu unterteilen und jeweils die notwendigen Rettungsarbeiten zeitgleich vorzunehmen.<br />

Bis genügend Einsatzkräfte vor Ort sind wird zuerst der Person geholfen, deren Vitalfunktionen<br />

kritischer bedroht sind. Diese Entscheidung trifft der Einsatzleiter nach der Lageerkundung<br />

und in Absprache mit dem Notarzt bzw. Rettungsdienst vor Ort.<br />

3.4.2.1 Rüstzug Berufsfeuerwehr<br />

Ergibt sich aus dem eingegangenen Notruf, dass zwei eingeklemmte Personen zu erwarten<br />

sind, rückt der erweiterte Rüstzug aus. Je nach Lage wird ein drittes Fahrzeug durch die Berufsfeuerwehr<br />

besetzt. Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen fährt die komplette Wachabteilung<br />

den Einsatzort an. Bei 9 Einsatzkräften ist es jedoch nicht möglich an allen Fahrzeugen<br />

gleichzeitig einen Einsatz mit Rettungsgeräten vorzunehmen. Wie bereits beschrieben kon-<br />

54 Führungssystem der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, Teil D - Ausrückeordnung nach Einsatzstichworten vom 01.04.2008<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

zentriert sich der Einsatzleiter auf die Person, deren Vitalfunktionen offensichtlich schwerer<br />

bedroht sind.<br />

Der zusätzliche Trupp wird als zweiter Rettungstrupp tätig und übernimmt die Betreuung und<br />

Erstversorgungen der zweiten eingeklemmten Personen bis zusätzliche Kräfte vor Ort sind.<br />

3.4.2.2 Freiwillige Feuerwehr<br />

Als notwendige Unterstützungseinheit wird eine Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Die Kräfte<br />

sind für Einsätze dieser Art qualifiziert. Da jedoch nicht jede Freiwillige Feuerwehr mit einem<br />

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ausgestattet ist, sind die technischen Möglichkeiten begrenzt.<br />

Die Aufgabenverteilung für die Staffel oder Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr richtet sich<br />

nach der jeweiligen Lage und wird vom Einsatzleiter bestimmt. Innerhalb der Staffel oder<br />

Gruppe verteilt der Einheitsführer die Aufgaben entsprechend der Lage und der Feuerwehrdienstvorschrift.<br />

3.4.2.3 A-Dienst<br />

Durch den zeitgleichen Einsatz von zwei Einheiten an der Einsatzstelle wird der Führungsdienst<br />

als Einsatzleiter benötigt. Er teilt die Einsatzstelle in zwei Einsatzabschnitte. Im vorliegenden<br />

Einsatzmodell ergibt sich die Unterteilung nach den beteiligten Unfallfahrzeugen. Er<br />

benennt die Einsatzabschnittsleiter. In der Regel sind das die Einheitsführer vom Rüstzug,<br />

von der Freiwilligen Feuerwehr und dem Rettungsdienst.<br />

Die nachfolgende Grafik stellt eine mögliche Variante der Aufgabenverteilung an der Einsatzstelle<br />

dar. Je nach Verletzungsmuster der eingeklemmten Personen können die<br />

Schwerpunkte der Aufgabenverteilung variieren.<br />

Abbildung 22: Aufgabenverteilung bei Verkehrsunfall H2<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

3.4.3 Einsatzmodell Gefahrstoffeinsatz<br />

Einsätze in Verbindung mit Gefahrstoffen sind im Vergleich zu den übrigen Einsätzen in der<br />

Kategorie Allgemeine Hilfe gesondert zu betrachten. Grund hierfür ist der ungleich höhere<br />

Personalaufwand. Hierdurch ergibt sich die Alarmierung dienstfreier Wachschichten und<br />

mehrerer Freiwilliger Feuerwehren um die notwendigen Funktionsstellen besetzen zu können.<br />

Als Schutzziel für die personelle und zeitliche Bemessung des Einsatzzuges im Gefahrstoffeinsatz<br />

wird die einsatztaktische Abarbeitung eines typischen Gefahrstoffunfalls erwartet:<br />

- ein Behälter mittlerer Größe ist leckgeschlagen<br />

- ein unbekannter Gefahrstoff tritt aus und breitet sich in der Umgebung aus<br />

- die Einsatzstelle befindet sich auf einem Industriegelände<br />

- der Unfall wurde unverzüglich der Leitstelle gemeldet<br />

Folgende einsatztaktische Maßnahmen sind bei der gegebenen Situation durch die Feuerwehr<br />

kurzfristig unter Einhaltung der Hilfsfrist vorzunehmen:<br />

- Sicherungsmaßnahmen<br />

Absicherung der Einsatzstelle sowie Absperrung und Räumung des unmittelbaren Gefahrenbereiches.<br />

Im Vergleich zu einem Verkehrsunfall muss in der Regel beim Gefahrstoffunfall<br />

ein wesentlich größerer Bereich abgesperrt werden. Als Richtwert ist ein Gefahrenbereich<br />

55 von 50 m im Radius abzusperren. Im Radius von 100 m ist ein zweiter Absperrbereich<br />

zu schaffen. Diese zweite Absperrung erfolgt in der Regel durch die Polizei, jedoch ist bei<br />

unzureichender personeller Stärke auch dieser Bereich durch Kräfte der Feuerwehr abzusperren.<br />

- Stoffidentifikation und Messungen<br />

Der unbekannte Stoff muss identifiziert werden. Informationen bezüglich der Toxizität und<br />

Aggressivität müssen zusammengestellt werden. Messungen vor Ort und in der Umgebung<br />

sind zur Beurteilung der Gesamtlage schnellstmöglich durchzuführen.<br />

- Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahren<br />

Da die Eigenschaften des Stoffes zunächst nicht bekannt sind, ist zur Sicherung der Einsatzstelle<br />

gegen Brandgefahren die Bereitstellung aller drei möglichen Angriffsarten erforderlich,<br />

d. h. es müssen ein C-Strahlrohr, ein Schaumrohr und ein Pulverlöscher bereitgestellt werden.<br />

- Aufnahme des ausgetretenen Gefahrgutes und Leckabdichtung<br />

Das ausgetretene Gefahrgut muss in geeigneten Behältern aufgefangen und das bereits<br />

ausgetretene Material aufgenommen werden. Vorhandene Leckstellen müssen abgedichtet<br />

werden.<br />

Die diensthabende Wachabteilung der Berufsfeuerwehr fährt nach Notrufeingang mit dem<br />

Gerätewagen-Mess (GW-Mess), Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF) und Tanklöschfahrzeug<br />

(TLF) die Einsatzstelle an und handelt nach der GAMS-Regel. 56<br />

55 FwDV 500, Kapitel 1.5.3.5 Gefahren- und Absperrbereich<br />

56 FwDV 500, Kapitel 1.5.3.2 Erstmaßnahmen<br />

Seite 47 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

- Gefahr erkennen<br />

- Absperren<br />

- Menschenrettung durchführen<br />

- Spezialkräfte alarmieren (Gefahrgutzug)<br />

Der Wachabteilungsführer übernimmt bis zum Eintreffen des A-Dienstes die Einsatzleitung.<br />

Abbildung 23: Gefahrstoffeinsatz nach GAMS-Regel<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

4. Beschreibung des Ist-Zustandes der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

Wie die Feuerwehr in <strong>Weimar</strong> aufgestellt ist, d.h. welche Wachenstandorte, mit welcher<br />

technischen Ausrüstung und personellen Aufwand vorgehalten werden, wird in diesem Kapitel<br />

erörtert.<br />

Die Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> ist als kommunale Einrichtung ein technisches Amt (Amt<br />

37.00) der <strong>Stadt</strong>verwaltung. Sie setzt sich zusammen aus der Berufsfeuerwehr <strong>Weimar</strong> und<br />

den sieben Freiwilligen Feuerwehren.<br />

4.1 Organisatorischer Aufbau des Amtes 37.00<br />

Die Wahl der Organisationsform in jeder Verwaltung ist von entscheidender Bedeutung. Die<br />

nachfolgend kurz beschriebene Organisationsform regelt grundsätzlich alle Verwaltungsabläufe<br />

innerhalb der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>. Jede Organisationseinheit ist zuständig für die Erledigung<br />

einer bestimmten Aufgabe im Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst<br />

(Amt 37.00).<br />

Grundsätzlich ist die Organisationsform an die Aufgabenverteilungsplan der Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> gekoppelt. So sind die wesentlichen Aufgaben, welche im Kapitel 1 erläutert wurden,<br />

den entsprechenden Abteilungen und dem Sachgebiet zugeordnet. Daraus ergeben sich<br />

folgende Bereiche: der Abwehrende Brandschutz, der Vorbeugender Brandschutz / Technik,<br />

der Bevölkerungsschutz (Zivil- und Katastrophenschutz) / Rettungsdienst sowie die Abteilung<br />

Finanzen / Verwaltung.<br />

Die Zuordnung von Aufgaben zu den Geschäftsbereichen wird mit dem nachfolgenden Organigramm<br />

dargestellt.<br />

37.00 Amt für Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst<br />

Stand zum 01.05.<strong>2013</strong><br />

Amtsleiter<br />

37.10 Abteilung Abwehrender<br />

Brandschutz<br />

(Leitung in Personalunion durch<br />

Amtsleiter)<br />

37.20 Abtl.<br />

Vorbeugender Brandschutz/<br />

Technik<br />

37.30 Abtl.<br />

Bevölkerungsschutz/<br />

Rettungsdienst<br />

37.40 Abtl.<br />

Finanzen/ Verwaltung<br />

SB Einsatzvorbereitung<br />

Wachvorsteher<br />

Berufsfeuerwehr<br />

SB Vorbeug.<br />

Brandschutz<br />

Hilfsorganisationen im<br />

Katastrophenschutz<br />

SB Gebühren<br />

SB Freiwillige<br />

Feuerwehren<br />

Wachabteilung A<br />

SGL Technik<br />

SGL<br />

Rettungsdienst<br />

SB Abrechg. RD<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> - Ehringsdorf<br />

aktueller Stand: 18 Planstellen<br />

beantragt 2014: 1 Planstelle<br />

Haustechniker<br />

IT-Administrator<br />

Gefahrenschutzzentrum<br />

SB Abrechg. RD<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> - Legefeld<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> - Mitte<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> - Niedergrunstedt<br />

Wachabteilung B<br />

aktueller Stand: 17 Planstellen<br />

beantragt 2014: 1 Planstelle<br />

Hausarbeiter<br />

Hilfsorganisationen im<br />

bodengebundenen RD<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> - Schöndorf<br />

Wachabteilung C<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> - Taubach<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> - Tiefurt<br />

aktueller Stand: 17 Planstellen<br />

beantragt 2014: 1 Planstelle<br />

Abbildung 24: Organigramm Amt 37.00<br />

Seite 49 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

4.2 Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ)<br />

Die Hilfeersuchen aus der Bevölkerung, die über den Notruf 112 getätigt werden, laufen in<br />

der Integrierten Leitstelle Jena ein.<br />

Durch diese Leitstelle werden die Hilfeersuchen im Rettungsdienst bearbeitet und die erforderlichen<br />

Rettungsmittel alarmiert.<br />

Alle anderen Hilfeersuchen über den Notruf 112 werden an die Leitstelle der BF <strong>Weimar</strong> weitergeleitet,<br />

von dieser bewertet und die erforderlichen Einsatzfahrzeuge auf der Grundlage<br />

einer Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) alarmiert und an die Einsatzstelle geführt.<br />

Während des Einsatzes koordiniert und dokumentiert die Leitstelle den Einsatzverlauf und<br />

unterstützt den Einsatzleiter bzw. die Einsatzkräfte.<br />

Die Feuerwehreinsatzzentrale der BF <strong>Weimar</strong> ist somit für den Brandschutz, die Allgemeine<br />

Hilfe und den Katastrophenschutz zuständig. Ihr kommt nach der oben beschriebenen<br />

Grundtätigkeit die Aufgabe der Einsatzlenkung und Einsatzunterstützung zu. Zudem stellt die<br />

Feuerwehreinsatzzentrale den Meldekopf für den Katastrophenschutzstab dar. Bei einem<br />

Aufwuchs an Einsätzen (Hochwasser, Unwetter, Großbrände und Großveranstaltungen) wird<br />

die Feuerwehreinsatzzentrale mit bis zu drei Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen<br />

Dienst besetzt.<br />

Neben der Einsatzbearbeitung nehmen die Bearbeitungen von Anrufen einen entsprechenden<br />

Raum ein. Auf Grund ihrer ständigen Erreichbarkeit ist die Leitstelle in der Lage, im gesamtstädtischen<br />

Interesse auch Tätigkeiten und Benachrichtigungen für andere Ämter und<br />

Bereiche auszuführen.<br />

4.3 Der Führungsdienst der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

Für die Führung in Schadenslagen aller Größenordnungen gibt die FwDV 100 57 , welche in<br />

Thüringen verbindlich eingeführt wurde, allgemein gültige Richtlinien für die Organisation<br />

einer situationsangemessenen Führungsstruktur. Die Führungsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

wurde daher analog aufgebaut.<br />

Die Führungsorganisation legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest und gibt die Art<br />

und Anzahl der Führungsebenen vor. Durch die Führungsorganisation wird sichergestellt,<br />

dass der Einsatzleiter bei jeder Art und Größe von Gefahrenlagen oder Schadenereignissen<br />

reibungslos und kontinuierlich handeln kann. Der Einsatzleiter muss einen Mangel an Personal<br />

selbständig erkennen und als Unterstützung Führungsassistenten und -gehilfen anfordern<br />

bzw. bestimmen.<br />

Je nach Art und Größe des Einsatzes bzw. der Einsatzstelle und dem damit verbundenen<br />

Aufgabenumfang unterscheidet man in vier fließend ineinander übergehende Führungsstufen:<br />

58<br />

57 FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz<br />

58 FwDV 100, Kapitel 3.2.5 Führungsstufen<br />

Seite 50 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit<br />

<br />

<br />

Taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen<br />

Führungseinrichtung ist die Leitstelle<br />

Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten<br />

<br />

<br />

<br />

Zug oder Verband an der Einsatzstelle<br />

Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird ein Führungstrupp oder eine<br />

Führungsstaffel benötigt<br />

Führungseinrichtung ist die Leitstelle oder der FüKW<br />

Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe<br />

<br />

<br />

<br />

Verband an der Einsatzstelle<br />

Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird eine Führungsgruppe benötigt<br />

Führungseinrichtung ist die Leitstelle und / oder der FüKW mit vorgebautem<br />

Aufenthaltszelt<br />

Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe bzw. mit einem Führungsstab<br />

<br />

<br />

<br />

Mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder mehrere Einsatzstellen<br />

im Schadengebiet<br />

Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird eine Führungsgruppe bzw.<br />

der Führungsstab der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> benötigt<br />

Führungseinrichtung ist die Leitstelle, das Lagezentrum im Gefahrenschutzzentrum<br />

Je nach Struktur der Führungsorganisation und den benötigten Funktionen werden die entsprechenden<br />

Führungskräfte der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> alarmiert. Zum Aufbau einer übergeordneten<br />

Führungsstruktur gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 100 "Führung und Leitung im<br />

Einsatz" sind neben Führungskräften der Einheiten bis einschließlich Zugführer noch folgende<br />

Funktionen erforderlich:<br />

Führung bei Katastrophen / außergewöhnlichen Ereignissen<br />

Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen<br />

wird die unmittelbare Leitung durch den Oberbürgermeister notwendig. Er muss zur<br />

Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen,<br />

koordinieren und verantworten. 59<br />

Verwaltungsmaßnahmen werden durch einen Stab innerhalb der administrativorganisatorischen<br />

Komponente bearbeitet. In dem Stab arbeiten alle zur Bewältigung der<br />

vorliegenden Schadenlage benötigten beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen<br />

Verwaltung, anderer Behörden und Fachberater mit.<br />

59 FwDV 100, Kapitel 3.2.4.3 Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall<br />

Seite 51 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Aufgabe und Zweck der administrativ-organisatorischen Komponente ist es, unter den zeitkritischen<br />

Bedingungen eines Einsatzes, umfassende Entscheidungen schnell, ausgewogen<br />

und unter Beachtung aller notwendigen Gesichtspunkte zu treffen. Der Leiter des Stabes ist<br />

der zuständige Beigeordnete/in des Amt 37.00.<br />

Einsatzmaßnahmen werden durch den Gesamteinsatzleiter der Feuerwehr (Amtsleiter oder<br />

Vertreter im Amt / B-Dienst) innerhalb der operativ-taktischen Komponente bearbeitet. Hier<br />

finden sich die typischen Aufgaben der Feuerwehr als technisches Amt wieder. Die operativtaktischen<br />

Maßnahmen dienen zur Koordination der Feuerwehreinsatzkräfte. Sie beziehen<br />

sich vor allem auf die Bildung des Einsatzschwerpunktes, die Ordnung des Raumes (Abschnittsbildung),<br />

die Ordnung der Kräfte (Bereitstellen von Einsatzkräften und Reserven im<br />

Einsatzraum), die Ordnung der Zeit (Reihenfolge von Maßnahmen, Ablösen von Einsatzkräften<br />

durch Reserven) und die Ordnung der Information (Aufbau und Betrieb einer Kommunikationsstruktur).<br />

Abbildung 25: Aufbau Katastrophenstab<br />

A- und B-Dienst<br />

Festgelegte Führungsfunktionen, in welchen sich die Führungskräfte des feuerwehrtechnischen<br />

Einsatzdienstes (im Tagdienst) der Berufsfeuerwehr im Wochenrhythmus abwechseln,<br />

sind der A-Dienst und der B-Dienst.<br />

Der A-Dienst ist der Führungsdienst der Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong>. Er nimmt im Einsatzfall<br />

das gesamtverantwortliche Handeln für eine Einsatzstelle und für die dort eingesetzten<br />

Einsatzkräfte wahr und ist der Einsatzleiter. Der Einsatz des A-Dienstes ist nach FwDV 100<br />

grundsätzlich an die Führungsstufe B gekoppelt. Im Einzelfall kann bereits bei der Führungsstufe<br />

A der A-Dienst notwendig sein, da auch scheinbar kleine Lagen ein komplexes Aufgabenspektrum<br />

haben. Der Gruppenführer ist dann auf die Aufgabenentlastung durch den A-<br />

Dienst angewiesen. Er wird alarmiert, sobald mehr als eine Einheit an einer Einsatzstelle im<br />

Einsatz ist 60 oder Menschenleben in Gefahr sind.<br />

60 Führungssystem der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, Teil B - Alarm- und Ausrückeordnung vom 01.04.2008<br />

Seite 52 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die Funktion wird grundsätzlich durch Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes<br />

wahrgenommen.<br />

Während der Arbeitszeit des Verwaltungsdienstes rückt der A-Dienst von seinem Arbeitsplatz<br />

aus. Außerhalb der Regelarbeitszeit, rückt der A-Dienst von seinem tatsächlichen Aufenthaltsort<br />

im Rahmen der Rufbereitschaft unverzüglich zur Einsatzstelle aus. Hierfür steht<br />

ihm ein Kommandowagen 61 zur Verfügung.<br />

In Fällen von besonderer Größenordnung / Bedeutung und / oder großer Öffentlichkeitswirksamkeit<br />

kommt darüber hinaus der Amtsleiter oder dessen Stellvertreter im Amt zum Einsatz.<br />

Dieser übt auch die Funktion S3- Einsatz im Stab der Katastrophenschutzleitung aus und<br />

beginnt bei entsprechender Notwendigkeit die Betriebsbereitschaft des Führungsstabes herzustellen.<br />

Der B-Dienst übernimmt Führungsaufgaben entsprechend Führungsstufe C und D.<br />

Er wird bei Einsätzen von besonderer Bedeutung oder mit größerem Umfang ab Alarmstufe<br />

B3 und H3 62 alarmiert.<br />

Die Funktion als Gesamteinsatzleiter wird wochentags vom Amtsleiter oder seinem Vertreter<br />

wahrgenommen. Am Wochenende wird der B-Dienst in Rufbereitschaft durch einen geeigneten<br />

Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes wahrgenommen.<br />

4.4 Personalbestand und -bedarf der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

Im Jahr <strong>2013</strong> besteht die Feuerwehr <strong>Weimar</strong> aus sieben Freiwilligen Feuerwehren und einer<br />

Berufsfeuerwehr mit insgesamt 290 Mitgliedern. In den Freiwilligen Feuerwehren engagierten<br />

sich 229 Feuerwehrangehörige, davon sind 134 im aktiven Einsatzdienst, 17 in den Alters-<br />

und Ehrenabteilungen und 78 Kinder und Jugendliche in den Jugendfeuerwehren. Bei<br />

der Berufsfeuerwehr sind 61 Beamte (VbE) im feuerwehrtechnischen Dienst und 7 Verwaltungsmitarbeiter/innen<br />

tätig.<br />

4.4.1 Personal der diensthabenden Schicht der Berufsfeuerwehr<br />

Aus den bisher dargelegten Aufgaben und Anforderungen, insbesondere dem Schutzziel<br />

betreffend und der Einhaltung von Feuerwehrdienst- und Unfallverhütungsvorschriften, ergibt<br />

sich der Funktionsstellenplan der Berufsfeuerwehr <strong>Weimar</strong>.<br />

Die täglich zu besetzenden Funktionen der Wachabteilung, neben dem Führungsdienst, ist<br />

nachfolgend dargestellt:<br />

1 Funktion Wachabteilungsführer/<br />

Gruppenführer<br />

1 Funktion Leitstelle<br />

8 Funktionen Einsatzkräfte<br />

2 Funktionen Rettungsdienst<br />

12 Funktionen<br />

Tabelle 5: Soll-Besetzung Funktionsstellen gem. Brandschutzbedarfsplan<br />

61 DIN 14507 Teil 5: 03-2008<br />

62 Führungssystem der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, Teil D - Ausrückeordnung nach Einsatzstichworten vom 01.04.2008<br />

Seite 53 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die o. g. Funktionen müssen durch 3 Wachabteilungen täglich sichergestellt werden. Der<br />

Dienst wird nach einem 24-Std.-Dienstsystem verrichtet und entspricht einer 48-<br />

Stundenwoche. Dafür stehen derzeit 52 Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) zur Besetzung dieser<br />

Funktionsstellen zur Verfügung. Im Stellenplan der Wachabteilungen waren bereits im<br />

Jahres 2006 jedoch 52,5 Planstellen notwendig, welche durch das Personalamt ermittelt<br />

wurden, jedoch nicht zum Ansatz kamen.<br />

1 Funktion Wachabteilungsführer/<br />

Gruppenführer<br />

1 Funktion Leitstelle<br />

7 Funktionen Einsatzkräfte<br />

2 Funktionen Rettungsdienst<br />

11 Funktionen<br />

Tabelle 6:Ist-Besetzung Funktionsstellen gem. Brandschutzbedarfsplan<br />

Die diensthabende Schicht ist derzeit mit grundsätzlich 11 Funktionen besetzt. Somit stehen<br />

nicht die Funktionsstellen gem. Brandschutzbedarfsplan 2006 für den Brandschutz zur Verfügung.<br />

Damit ist die tägliche Besetzung der Funktionsstellen der Berufsfeuerwehr gem. Brandschutzbedarfsplan<br />

aus dem Jahre 2006 bislang nicht umgesetzt.<br />

Nach Organisationsüberprüfung durch das Amt 10.00 /Abteilung Organisation im Jahre 2012<br />

sind zur Sicherstellung von 12 Funktionsstellen 55 VbE notwendig. Die Schaffung von 3 VbE<br />

zur Besetzung von 12 Funktionsstellen sind für das Jahr 2014 mit der Aufnahme in den Stellenplan<br />

vorgesehen.<br />

4.4.2 Personal der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

Die Feuerwehr <strong>Weimar</strong> als kommunale Einrichtung der kreisfreien <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> besteht<br />

neben der Berufsfeuerwehr aus den Freiwilligen Feuerwehren:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Weimar</strong> - Ehringsdorf,<br />

<strong>Weimar</strong> - Mitte,<br />

<strong>Weimar</strong> - Niedergrunstedt,<br />

<strong>Weimar</strong> - Schöndorf,<br />

<strong>Weimar</strong> - Taubach,<br />

<strong>Weimar</strong> - Tiefurt und<br />

<strong>Weimar</strong> - Legefeld.<br />

Insgesamt kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe auf etwa<br />

135 aktive ehrenamtliche Mitglieder zurückgreifen. Jede Ortsteilwehr ist eine selbständige<br />

Einheit der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, welche durch die Wehrführer geleitet werden. Die Gesamtleitung<br />

obliegt dem Leiter des Amtes 37.00 als Leiter der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>.<br />

Seite 54 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

4.4.2.1 Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren<br />

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren können aufgrund der Verfügbarkeit nicht verbindlich<br />

zu bestimmten Uhrzeiten zu Einsätzen herangezogen werden. Bei vielen Mitgliedern der<br />

Freiwilligen Feuerwehren sind Wohn- und Arbeitsort räumlich weit voneinander entfernt, so<br />

dass in vielen Fällen, besonders tagsüber, die Teilnahme an einem Einsatz nicht möglich ist.<br />

Darüber hinaus werden Aktivitäten in der Freizeit in der Regel nicht in der Nähe der Gerätehäuser<br />

wahrgenommen.<br />

Eine Befragung zur Verfügbarkeit der Mitglieder in den einzelnen Wehren ergab, dass die<br />

Freiwilligen Feuerwehren Schöndorf, Tiefurt, Ehringsdorf, Taubach, Niedergrunstedt und<br />

Legefeld tagsüber nur vereinzelt (unter Staffelstärke 1/5) bzw. keine Kameraden zum Einsatz<br />

bringen können. In der Zeit von 07:00 Uhr - ca. 18:00 Uhr kann ausschließlich die Einsatzabteilung<br />

der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Weimar</strong>-Mitte eine Löschgruppe sicherstellen. Im Einzelnen<br />

wurden folgende Einsatzbereitschaften im o. g. Zeitraum durch die Wehrführer der Freiwilligen<br />

Feuerwehren gemeldet:<br />

FF Mitte Gruppe 1/8/9<br />

FF Ehringsdorf<br />

FF Niedergrunstedt<br />

FF Schöndorf<br />

FF Taubach<br />

FF Tiefurt<br />

FF Legefeld<br />

jeweils keine Gruppe/keine Staffel<br />

Diese Meldung über die Tagesbereitschaft ist realistisch und wird durch die tatsächliche Einsatzstärke<br />

der Freiwilligen Feuerwehren bei Alarmierung am Tage belegt.<br />

Die Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehren in den Abendstunden und Nachtstunden sowie<br />

an den Wochenenden ist grundsätzlich gegeben.<br />

Die Bezugsgröße zur Bemessung der Einsatzstärke der jeweiligen FF ist eine Löschgruppe<br />

(1:8). Zusätzlich ist die Personalbemessung der Freiwilligen Feuerwehr abhängig von der<br />

Fahrzeugvorhaltung. Hier ist mindestens die doppelte Fahrzeugbesatzung höchstens jedoch<br />

die 3-fache Besatzung als personelle Stärke der Einsatzabteilung vorzuhalten. Unabhängig<br />

davon ist für die Einsatzbereitschaft der Löschgruppe die personelle Besetzung wesentlicher<br />

Schüsselfunktionen mit ausreichender Personalreserve unverzichtbar. Die Funktionen Zug-,<br />

Gruppenführer, Atemschutzgeräteträger und Maschinist sollen in der jeweiligen Wehr 3-fach<br />

personell abgedeckt werden. In der nachfolgenden Tabelle wird der derzeitige Soll / Ist –<br />

Vergleich des Personal- und Ausbildungstandes bezüglich der jeweiligen Fahrzeugzuweisung<br />

dargestellt.<br />

Seite 55 von 90


Fahrzeug-<br />

Gesamtstärke<br />

Gruppenführer<br />

Atemschutzgeräteträger<br />

Maschinist<br />

Zugführer<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

<strong>Weimar</strong> - Ehringsdorf LF 10/6 (1/8) 26 27 6 3 12 18 6 7 3 3<br />

ELW 1 (1/3)<br />

<strong>Weimar</strong> - Mitte (Zug) LF16/12 (1/8) 42 38 9 11 24 32 9 13 3 5<br />

RW 1 (1/2)<br />

LF16-TS (1/8)<br />

<strong>Weimar</strong> - Niedergrunstedt LF 10/6 (1/8) 18 13 3 1 12 4 3 7 0 0<br />

<strong>Weimar</strong> - Schöndorf LF 8/6 (1/8) 18 16 3 2 12 10 3 7 0 1<br />

<strong>Weimar</strong> - Taubach TLF 3000 (1/5) 18 16 3 3 12 11 3 3 0 0<br />

<strong>Weimar</strong> - Tiefurt LF 16-TS (1/8) 18 10 3 4 12 8 3 6 0 2<br />

<strong>Weimar</strong> - Legefeld HLF (1/8) 18 14 3 2 12 10 3 3 0 1<br />

Gesamt 158 134 30 26 96 93 30 46 6 12<br />

Tabelle 7: Soll/Ist- Vergleich Funktionen der Freiwilligen Feuerwehren<br />

Die Gesamtzahl der aktiven Kameraden (134) erfüllt zu ca. 80% die erforderliche Personalstärke<br />

der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Weimar</strong> (158 Mitglieder). Dies ist eine gute Tendenz, konnten<br />

doch in den letzten 7 Jahren etwa 25 Mitglieder dazu gewonnen werden. Der Mitgliederzuwachs<br />

resultiert aufgrund des Neuaufbaues der Freiwilligen Feuerwehren Taubach und<br />

Legefeld. Betrachtet man jedoch die Altersstruktur in den einzelnen Wehren, so erkennt man<br />

enorme Nachwuchsprobleme vor allem in Tiefurt und in Niedergrunstedt. Hier zeichnet sich<br />

ab, dass bei weiterhin fehlendem Mitgliederzuwachs die Einsatzbereitschaft der Wehr mittelfristig<br />

gefährdet ist.<br />

Der prozentuale Anteil der Atemschutzgeräteträger an der Gesamtanzahl an aktiven Mitgliedern<br />

beträgt knapp 70%. Gegenüber dem Stand des letzten <strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong>es aus<br />

dem Jahr 2006 ist dies eine Steigerung von ca. 12%.<br />

Auch im Bereich der Führungskräftequalifikation gibt es bei einzelnen Wehren Ausbildungsbedarf.<br />

Aus den vorangegangenen Betrachtungen lassen sich folgende Schlüsse ziehen:<br />

In Zukunft müssen weiterhin verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um trotz der<br />

nachteiligen Altersstruktur in einigen Wehren und der Konkurrenz anderer Organisationen<br />

und Vereine genügend Feuerwehr-Nachwuchs zu gewinnen.<br />

Ein Großteil der Eintritte in den aktiven Dienst kommt aus der Jugendfeuerwehr und belegt<br />

eindrucksvoll deren Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung.<br />

Eine erfolgreiche und vor allem unfallfreie Abwicklung aller Einsatzszenarien setzt eine qualifizierte<br />

und damit lang andauernde Ausbildung und ein regelmäßiges Training zwingend voraus.<br />

Die Ausbildung ausreichender Atemschutzgeräteträger sowie von Führungskräften muss<br />

weiter Schwerpunkt der Arbeit in den nächsten Jahre sein, um den Brandschutz in der <strong>Stadt</strong><br />

flächendeckend zu gewährleisten und um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren<br />

auch in den Tagstunden zu verbessern.<br />

Seite 56 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die hausinterne Ausbildung bis zur Truppführerebene (Grundausbildung, Truppmannausbildung,<br />

Sprechfunkerlehrgang, Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Motorkettensägenlehrgang,<br />

Truppführerlehrgang) muss weiterhin durch das Personal der Berufsfeuerwehr neben dem<br />

Einsatzdienst personell und materiell sichergestellt werden.<br />

Die Aufgabenerweiterung der Feuerwehren hinsichtlich des Katastrophenschutzes aber auch<br />

des Hochwasserschutzes, bedarf eine Erweiterung von Führungs- und Spezialausbildungen<br />

auf alle Freiwilligen Feuerwehren. Derzeit sichert die Freiwillige Feuerwehr <strong>Weimar</strong>- Mitte mit<br />

der Berufsfeuerwehr den derzeitigen Stand des Gefahrgutzuges. Zusätzliche Fahrzeuge aus<br />

Bundes- und Eigenbeschaffung müssen zukünftig auf breitere Basis in der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

gestellt werden.<br />

Ständige Investitionen in zeitgemäße und den aktuell gültigen Normen entsprechende Fahrzeuge,<br />

Geräte, Ausrüstung und in den Bauunterhalt der Gerätehäuser müssen getätigt und<br />

in die langfristige Haushaltsplanung einbezogen werden. Damit kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> als<br />

Träger der Feuerwehr ihrer Fürsorgeverantwortung für die Mitglieder der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

und der Aufgabe nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz nach und leistet<br />

so auch einen nicht unbeträchtlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und damit Motivationssteigerung<br />

im Hinblick auf den Personalerhalt und die Personalgewinnung.<br />

4.4.2.2 Die Jugendfeuerwehren<br />

Gemäß § 2 Abs.1 ThürFwOrgVO, gliedert sich die Gemeindefeuerwehr in die Jugend-, Einsatz-<br />

und Alters- und Ehrenabteilung. Der Nachwuchsgewinnung über die Jugendfeuerwehr<br />

kommt eine große Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren zu. Zur Nachwuchsgewinnung<br />

und damit zur Sicherung der Einsatzbereitschaft in der Zukunft, sollte jede<br />

Freiwillige Feuerwehr in der Lage sein, Jugendliche aus dem Einzugsbereich zu motivieren<br />

und der Jugendfeuerwehr beizutreten. Hierzu gehört neben engagierten und gut ausgebildeten<br />

Jugendfeuerwehrwarten auch eine angemessene Ausstattung der Gerätehäuser, die den<br />

besonderen Anforderungen der Nutzung durch Kinder und Jugendlichen gerecht wird. Für<br />

Aktivitäten außerhalb des Ortsteiles besteht für die Jugendfeuerwehren die Möglichkeit das<br />

Mannschaftstransportfahrzeug zu nutzen.<br />

Die Jugendlichen werden, wie die Mitglieder der Einsatzabteilung, mit angemessener Dienstund<br />

Schutzkleidung ausgestattet.<br />

Infolge des sehr hohen Engagements der Jugendfeuerwehrwarte der Freiwilligen Feuerwehren<br />

gelingt es stadtweit viele Jugendliche als potentiellen Nachwuchs zu gewinnen. Allerdings<br />

ist heute die Konkurrenz durch andere attraktive Möglichkeiten der Freizeitgestaltung<br />

groß.<br />

Aktuell gibt es außer bei der Freiwilligen Feuerwehr Tiefurt in allen Freiwilligen Feuerwehren<br />

Jugendfeuerwehrabteilungen mit 78 Kinder und Jugendlichen.<br />

4.4.2.3 Die Alters- und Ehrenabteilung<br />

Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr können nach ihrem aktiven Dienst in die Alters- und<br />

Ehrenabteilung ihrer Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden. Für Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr<br />

ist diese Organisationsform der weiteren Mitgliedschaft gesetzlich nicht möglich.<br />

Seite 57 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Ziel der Alters- und Ehrenabteilung ist die Traditionspflege, die Betreuung verdienstvoller<br />

Kameraden und als wesentlicher Punkt die Weitergabe der Erfahrungen an jüngere Mitglieder<br />

der Jugend- und Einsatzabteilung. Die Unterstützung seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung beläuft<br />

sich auf die zur Verfügung- Stellung von Räumlichkeiten der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr<br />

und Überlassung von Fahrzeugen für etwaige Ausflüge.<br />

4.5. Die Standorte der Feuerwehren<br />

Sechs der sieben Freiwilligen Feuerwehren verfügen über ein Gerätehaus. Die Freiwillige<br />

Feuerwehr <strong>Weimar</strong>-Mitte und die Berufsfeuerwehr befinden sich im Standort in der Hauptfeuer-<br />

und Rettungswache in der Kromsdorfer Straße. Die Gerätehäuser sind grundsätzlich<br />

mit Fahrzeughallen, Unterrichts- und Aufenthaltsräumen 63 , sowie den Umkleide- und Sanitärbereichen<br />

ausgestattet. Die Standorte der Gerätehäuser sind zum Teil historisch gewachsen.<br />

Zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist liegen die Standorte sehr<br />

günstig. Die Standorte der einzelnen Gerätehäuser sind in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.<br />

Bei der Betrachtung der Standorte wurde im <strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong> aus dem Jahre<br />

2006 die Notwendigkeit der Neuerrichtung einer Feuerwache im Süden der <strong>Stadt</strong> verdeutlicht.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr im Ortsteil Legefeld hat im Jahre 2012 ihren Dienst aufgenommen.<br />

Durch die Vorhaltung der Fahrzeugtechnik und Feuerwachen wird der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Aufstellung einer Feuerwehr entsprochen. 64<br />

Aus den Kapitel Schutzzieldefinition (Kap. 3) geht hervor, dass ein entscheidendes Kriterium<br />

für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr, die Einhaltung der gesetzten Hilfsfristen ist. Die<br />

Standorte der Feuerwache und Gerätehäuser sind so zu wählen, dass ein möglichst großer<br />

Teil der <strong>Stadt</strong>, mindestens in den Gebieten mit dem höchsten Risiken, von möglichst vielen<br />

Kräften in der geringst möglichen Zeit erreichbar ist. Für die Einhaltung der Hilfsfristen ist<br />

also die richtige Wahl der Anzahl und der Feuerwehrstandorte ausschlaggebend. Zudem<br />

liegen die Freiwilligen Feuerwehren Tiefurt, Ehringsdorf und Taubach in unmittelbarer Nähe<br />

der Ilm und haben besondere Bedeutung im Hochwasserschutz.<br />

Für die Lage der Feuerwehrgerätehäuser sowie ihre Verteilung im Risikogebiet sind zusammenfassend<br />

zwei Kriterien von Bedeutung:<br />

<br />

<br />

Eine gleichmäßige Verteilung der Feuerwehren über das <strong>Stadt</strong>gebiet sichert praktisch<br />

in jedem Ortsteil eine Einhaltung der gesetzten Fristen.<br />

Eine zentrale, verkehrstechnisch günstige Anbindung an Hauptverkehrswege verkürzt<br />

die Hilfsfristen, da sie ein schnelles Ausrücken und Vorankommen der Fahrzeuge<br />

ermöglicht.<br />

63 FF <strong>Weimar</strong>- Taubach besitz kein Schulungsraum, (Nutzung Vereinshaus Taubach)<br />

64 Vgl. § 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />

Seite 58 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Abbildung 26: Übersicht 10 Minuten Hilfsfrist<br />

Bei den Freiwilligen Feuerwehren stehen den ersten Kräften nach Alarmierung fünf Minuten<br />

Fahrzeit und der Berufsfeuerwehr neun und max. zehn Minuten Fahrzeit zum Erreichen der<br />

Einsatzstelle zur Verfügung. Als Richtwert der zu erreichenden Entfernungen wird die Tabelle<br />

zur Berechnung der zeitabhängigen Entfernung bei unterschiedlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten<br />

herangezogen. 65<br />

1 min 2 min 3 min 4 min 5 min 6 min 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min<br />

30 km/h 0,5 km 1 km 1,5 km 2 km 2,5 km 3 km 3,5 km 4 km 4,5 km 5 km 5,5 km 6 km<br />

35 km/h 0,6 km 1,2 km 1,8 km 2,4 km 3 km 3,6 km 4,2 km 4,8 km 5,4 km 6 km 6,6 km 7,2 km<br />

40 km/h 0,7 km 1,4 km 2,1 km 2,8 km 3,5 km 4,2 km 4,9 km 5,6 km 6,3 km 7 km 7,7 km 8,4 km<br />

45 km/h 0,75 km 1,5 km 2,25 km 3 km 3,75 km 4,5 km 5,25 km 6 km 6,75 km 7,5 km 8,25 km 9 km<br />

50 km/h 0,8 km 1,6 km 2,4 km 3,2 km 4 km 4,8 km 5,6 km 6,4 km 7,2 km 8 km 8,8 km 9,6 km<br />

55 km/h 0,9 km 1,8 km 2,7 km 3,6 km 4,5 km 5,4 km 6,3 km 7,2 km 8,1 km 9 km 9,9 km 10,8 km<br />

60 km/h 1 km 2 km 3 km 4 km 5 km 6 km 7 km 8 km 9 km 10 km 11 km 12 km<br />

Tabelle 8: erreichbare Entfernung<br />

65 Vgl. Innenministerium Nordrhein-Westfalen (2001): Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen<br />

für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2001, Anlage 14.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

4.6 Fahrzeugtechnik der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

Entsprechend der vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr hält die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> Fahrzeuge für<br />

den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vor.<br />

Zusätzlich stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> zusammen mit den ansässigen Hilfsorganisationen den<br />

bodengebundenen Rettungsdienst sicher, der bei den Ausführungen in diesem Kapitel jedoch<br />

nicht näher betrachtet wird. Für den Rettungsdienst hält die Berufsfeuerwehr ein Rettungstransportwagen<br />

für die Regelvorhaltung vor. Zudem ist ein RTW als Reservefahrzeugbei<br />

der Berufsfeuerwehr stationiert.<br />

4.6.1 Fahrzeuge der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> nach der ThürFwOrgVO<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> ist nach der ThürFwOrgVO in die Risikoklassen BT 4 und ABC 3 einzuordnen.<br />

66<br />

Hieraus ergibt sich ein Mindestbedarf an Fahrzeugen, die in 3 unterschiedlichen Stufen<br />

durch die <strong>Stadt</strong> vorzuhalten sind. 67 In der folgenden Tabelle werden die vorhandenen Fahrzeuge<br />

der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> in den jeweiligen Stufen dargestellt. Gleichzeitig wird verdeutlicht,<br />

inwieweit das Fahrzeug auch in die Vorhaltung nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung<br />

eingeplant ist und in welchen Bereichen es noch keine entsprechende<br />

Ausstattung gibt bzw. welche Abweichungen von der Verordnung aus einsatztaktischen Gesichtspunkten<br />

vorgenommen wurden.<br />

Tabelle 9: Fahrzeuge Brandschutz nach ThürFwOrgVO<br />

vorhandene/r<br />

Fahrzeugart/ -typ<br />

Kommandowagen<br />

VW Tiguan (A-Dienst)<br />

Einplanung<br />

nach<br />

ThürFwOrgVO<br />

Stufe 1 (BT4)<br />

Einplanung<br />

nach ThürKatSVO<br />

Gefahrgutzug<br />

Zugtrupp<br />

Bemerkung<br />

KdoW Platzhalter für ELW<br />

1KatS<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

Drehleiter / DLA (K) 23/12 Stufe 1 (BT4) - BF <strong>Weimar</strong><br />

Hilfeleistungslösch-fahrzeug<br />

/ HLF 20/16<br />

Stufe 1 (BT4) - BF <strong>Weimar</strong><br />

Tanklöschfahrzeug<br />

TLF 16 W 50<br />

Stufe 1 (BT4) - Beschaffung<br />

TLF 3000 in <strong>2013</strong><br />

FF Taubach<br />

66 Vgl. Kap. 3.3.1.<br />

67 Vgl. § 3 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 ThürFwOrgVO<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

vorhandene/r<br />

Fahrzeugart/ -typ<br />

Einplanung<br />

nach<br />

ThürFwOrgVO<br />

Einplanung<br />

nach ThürKatSVO<br />

Bemerkung<br />

Rüstwagen / RW 2 Stufe 1 (BT4) - BF <strong>Weimar</strong><br />

Gerätewagen-Gefahrgut /<br />

GW-G<br />

Stufe 2 (ABC3)<br />

Gefahrgutzug<br />

Gefahrenabwehrgruppe<br />

(GAbwGr)<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

Nutzung BF und FF-Mitte<br />

Löschgruppenfahrzeug<br />

16 W50<br />

LF<br />

Stufe 1 (BT2)<br />

Beschaffung HLF 20/16 in<br />

<strong>2013</strong> FF Legefeld<br />

Einsatzleitwagen<br />

ELW 1<br />

Stufe 2 (BT4) Einsatzzug 2<br />

(FüTrp)<br />

FF Ehringsdorf<br />

Verwendung als ELW 1 im<br />

Südbereich<br />

Tanklöschfahrzeug<br />

TLF 24/50<br />

Stufe 2 (BT4) Einsatzzug 1<br />

(EZ 1-2)<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

Löschgruppenfahrzeug<br />

10/6<br />

LF<br />

Stufe 2 (BT4) Einsatzzug 2<br />

(EZ 2-1)<br />

FF Ehringsdorf<br />

Löschgruppenfahrzeug<br />

8/6<br />

LF<br />

Stufe 2 (BT4) - FF Schöndorf<br />

Löschgruppenfahr-zeug / LF<br />

10/6<br />

Stufe 2 (BT4) Einsatzzug 2<br />

(EZ 2-2)<br />

FF Niedergrunstedt<br />

Löschgruppenfahr-zeug / LF<br />

16/12<br />

Stufe 2 (BT4)<br />

Gefahrgutzug<br />

Unterstützungsgruppe<br />

Brandschutz<br />

(UGrBs)<br />

FF Mitte<br />

Löschgruppenfahr-zeug / LF<br />

16-TS<br />

Stufe 2 (BT4) Einsatzzug 1 FF Tiefurt<br />

Seite 61 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

vorhandene/r<br />

Fahrzeugart/ -typ<br />

Einplanung<br />

nach<br />

ThürFwOrgVO<br />

Einplanung<br />

nach ThürKatSVO<br />

Bemerkung<br />

Gerätewagen Dekontamination<br />

/GW - Deko<br />

Stufe 2 (ABC3)<br />

Gefahrgutzug<br />

Dekontaminationsgruppe<br />

(DekonGr)<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

Nutzung BF und FF-Mitte<br />

Gerätewagen-Mess<br />

Mess<br />

GW-<br />

Stufe 1 (ABC3)<br />

Gefahrgutzug<br />

Erkundungsgruppe<br />

(ErkGr)<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

ABC-Erkundungskraftwagen<br />

/ ABC-ErkKW<br />

Stufe 2 (ABC3)<br />

Gefahrgutzug<br />

Erkundungsgruppe(ErkGr)<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

Nutzung BF und FF-Mitte<br />

Rüstwagen / RW 1 Stufe 3 (BT4) Einsatzzug 1<br />

(EZ 1-1)<br />

FF Mitte<br />

Mannschaftstransportfahrzeug<br />

/ MTF Opel<br />

Stufe 3 (BT4)<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

Nutzung durch Jugendfeuerwehren<br />

Wechselladerfahrzeug<br />

WLF Multicar<br />

Stufe 3 (BT4) bedarfsgerecht log. Unterstützung<br />

bei Einsätzen<br />

Kleineinsatzfahrzeug<br />

VW Caddy<br />

KEF<br />

Log. Unterstützung Einsätzen<br />

/ Wirtschaftsfahrzeug<br />

Kommandowagen<br />

VW Golf<br />

Kommandowagen<br />

Audi A4<br />

Gesamteinsatz-leiter<br />

Einsatzzug 1<br />

Zugtrupp<br />

Zugtrupp<br />

KatS-Gefahrgutzug<br />

Dienstfzg. Abtl. Vorbeugender<br />

Brandschutz<br />

KdoW / B-Dienst Platzhalter<br />

für ELW 1KatS<br />

Führungsfahrzeug AL oder<br />

Vertreter im Amt<br />

KdoW Platzhalter für ELW 1<br />

KatS Gefahrgutzug<br />

Nicht vorhanden!<br />

Einsatzleitwagen<br />

ELW 1<br />

Stufe 2 (BT 4)<br />

Einsatzzug 1 (Zugtrupp)<br />

Beschaffung In Planung:<br />

Verwendung als ELW 1 im<br />

Nordbereich geplant<br />

Nicht vorhanden!<br />

Drehleiter<br />

DLA (K) 23/12<br />

Stufe 2 (BT4)<br />

Sicherstellung 2. Rettungsweg<br />

Derzeitige DLA (K) 23/12<br />

verbleibt nach Ersatzbeschaffung<br />

im Dienst<br />

Seite 62 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

vorhandene/r<br />

Fahrzeugart/ -typ<br />

Einplanung<br />

nach<br />

ThürFwOrgVO<br />

Einplanung<br />

nach ThürKatSVO<br />

Bemerkung<br />

Nicht vorhanden! Gerätewagen-Atemschutz<br />

/ GW-<br />

AS<br />

Stufe 2 (ABC 3)<br />

Stufe 3 (BT 4)<br />

Gefahrgutzug<br />

Gefahrenabwehrgruppe<br />

(GefAbwGrp)<br />

Beschaffung in Planung<br />

Nicht vorhanden!<br />

Gerätewagen Logistik GW-<br />

L2<br />

Stufe 3 (BT 4)<br />

Stufe 1 (ABC 3)<br />

Einsatzzug 2 (EZ<br />

2-1)<br />

Bundesbeschaffung<br />

Die vier nicht vorhandenen Fahrzeuge gem. ThürFwOrgVO sind in der Investitionsplanung<br />

im Kapitel 5.3 berücksichtigt, in diesem Kapitel sind auch die notwendigen Ersatzbeschaffungen<br />

der im Dienst befindlichen Fahrzeuge aufgenommen.<br />

Entsprechend der ThürFwOrgVO haben die Landkreise und kreisfreien Städte nach 30 Minuten,<br />

d.h. Stufe 3 (ABC 3) einschließlich der Stufen 1 und 2, den Gefahrgutzug gem. des Gefahrgutzugkonzeptes<br />

des Landes vom 07.07.1994 vorzuhalten (gültig bis 31.12.<strong>2013</strong>). Die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> und der Landkreis <strong>Weimar</strong>er Land stellen diesen gemeinschaftlich sicher.<br />

Durch den Landkreis werden dazu folgende Fahrzeuge vorgehalten. Dieser ersetzt nicht den<br />

Gefahrgutzug gem. ThürKatSVO.<br />

Tabelle 10: Fahrzeuge Gefahrgutzug Landkreis nach ThürFwOrgVO<br />

Standort<br />

Fahrzeuge<br />

Gerätewagen Gefahrgut (GW-G1)<br />

Apolda<br />

Gerätewagen Atemschutz (GW-AS)<br />

Einsatzleitwagen (ELW 1)<br />

Bad Berka<br />

Gerätewagen Gefahrgut (GW-G2)<br />

Bad Sulza<br />

Gerätewagen Gefahrgut (GW-G1)<br />

Seite 63 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

4.6.2 Fahrzeuge der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> nach der ThürKatSVO<br />

Nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung hat die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> einen<br />

Führungstrupp, einen Führungsunterstützungstrupp, zwei Einsatzzüge, einen Gefahrgutzug<br />

sowie einen Sanitäts- und Betreuungszug aufzustellen. Hierbei können gleichwertige Fahrzeuge<br />

der Stufen 2 und 3 nach der ThürFwOrgVO angerechnet werden. Jedoch muss sichergestellt<br />

sein, dass im Falle eines Einsatzes der Katastrophenschutzeinheiten die Aufgabenerfüllung<br />

im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe weiter gewährleistet bleibt.<br />

Abbildung 27: Einheiten des Katastrophenschutzes<br />

Gemäß der Regelung der ThürKatSVO hat jede untere Katastrophenschutzbehörde die vollständige<br />

Aufstellung der vorgesehenen Basiseinheiten bis 2016 umzusetzen. Zuzüglich hat<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> eine Wasserrettungsstaffel (Spezialeinheit), 1 GW-Wasserrettung mit Rettungstransportboot<br />

(Organisationseigener Fahrzeugbestand der DLRG-<strong>Weimar</strong> e.V.) für den<br />

Katastrophenschutz vorzuhalten. Zur Besetzung der Einheiten sind ca. 90 Funktionen im<br />

Brandschutz (Feuerwehr <strong>Weimar</strong>) und 49 Funktionen im „weißen“ Bereich durch ehrenamtliche<br />

Kräfte der Hilfsorganisationen sicherzustellen. Eine Vorgabe hinsichtlich der Anforderungen<br />

entsprechender Ausbildung für die einzelnen Funktionen wird derzeit vom Land Thüringen<br />

erarbeitet.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Tabelle 11: Fahrzeuge Brandschutzeinheit nach ThürKatSVO<br />

Fahrzeugart/ -typ<br />

Einplanung<br />

nach ThürKatSVO<br />

„Soll“-Fahrzeug<br />

ThürKatSVO<br />

nach<br />

Bemerkung<br />

Nicht vorhanden!<br />

ELW 1<br />

Führungstrupp<br />

(FüTrp)<br />

Einsatzleitwagen ELW 1 Derzeit Platzhalter<br />

KdoW VW Tiguan<br />

Führungskraftwagen<br />

FüKW<br />

Führungsunterstützungstrupp<br />

(FüUTrp)<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

Nutzung BF und FF-<br />

Mitte<br />

Nicht vorhanden!<br />

ELW 1<br />

Einsatzzug 1 (Zugtrupp) Einsatzleitwagen ELW 1<br />

Derzeit Platzhalter<br />

KdoW VW Golf<br />

Löschgruppenfahrzeug<br />

LF 16 / TS<br />

Einsatzzug 1<br />

(EZ 1-1)<br />

FF Mitte<br />

Rüstwagen RW 1<br />

Einsatzzug 1<br />

(EZ 1-1)<br />

FF Mitte<br />

Löschgruppenfahrzeug<br />

LF 16 / TS<br />

Einsatzzug 1<br />

(EZ 1-2)<br />

FF Tiefurt<br />

Tanklöschfahrzeug<br />

TLF 24/50<br />

Einsatzzug 1<br />

(EZ 1-2)<br />

BF <strong>Weimar</strong><br />

Einsatzleitwagen<br />

ELW 1 Einsatzzug 2<br />

(Zugtrupp)<br />

FF Ehringsdorf<br />

Löschgruppenfahrzeug<br />

10/6<br />

LF<br />

Einsatzzug 2<br />

(EZ 2-1)<br />

FF Ehringsdorf<br />

Nicht vorhanden!<br />

Gerätewagen Logistik GW-<br />

L2 Einsatzzug 2<br />

(EZ 2-1)<br />

Bundesbeschaffung<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Löschgruppenfahrzeug<br />

LF (10/6)<br />

Einsatzzug 2<br />

(EZ 2-2)<br />

FF Niedergrunstedt<br />

Nicht vorhanden!<br />

ELW 1<br />

Gefahrgutzug<br />

Zugtrupp (ZTrp)<br />

Einsatzleitwagen ELW 1<br />

derzeit Platzhalter<br />

KdoW Audi A4<br />

Gerätewagen-Mess<br />

Mess<br />

GW-<br />

Gefahrgutzug<br />

Erkundungsgruppe<br />

(ErkGr)<br />

Nutzung FF-Mitte<br />

ABC-Erkundungskraftwagen<br />

ABC-ErkKW<br />

Gefahrgutzug<br />

Erkundungsgruppe<br />

(ErkGr)<br />

Nutzung FF-Mitte<br />

Nicht vorhanden!<br />

GW-G<br />

Gefahrgutzug<br />

Gefahrenabwehr-gruppe<br />

(GAbwGr)<br />

Gerätewagen Gefahrgut<br />

GW-G<br />

Gerätewagen<br />

GW-G<br />

Gefahrgut<br />

Gefahrgutzug<br />

Gefahrenabwehr-gruppe<br />

(GAbwGr)<br />

Nutzung FF-Mitte<br />

Nicht vorhanden!<br />

GW-AS<br />

Gefahrgutzug<br />

Gefahrenabwehr-gruppe<br />

(GefAbwGrp)<br />

Gerätewagen - Atemschutz<br />

GW-AS<br />

Löschgruppenfahr-zeug LF<br />

16/12 Gefahrgutzug Unterstützungsgruppe<br />

Brandschutz<br />

(UGrBs)<br />

FF Mitte<br />

Nicht vorhanden!<br />

Dekon-LKW-P<br />

Gefahrgutzug<br />

Dekontaminations-gruppe<br />

(DekonGr)<br />

Gerätewagen Personendekontamination<br />

Dekon-LKW-P<br />

Bundesbeschaffung<br />

Dekontami-<br />

Gerätewagen<br />

nation<br />

GW – Deko<br />

Gefahrgutzug<br />

Dekontaminations-gruppe<br />

(DekonGr)<br />

Nutzung FF-Mitte<br />

Seite 66 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

4.6.3 Fahrzeuge des Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungszuges<br />

Tabelle 12: Übersicht Sanität- und Betreuungskomponente ThürKaSVO<br />

Fahrzeugart/ -typ<br />

Einplanung<br />

nach KatSVO<br />

Or-<br />

Standort/<br />

ganisation<br />

Zu den Basiseinheiten des Sanitäts- und Betreuungszuges sowie des Wasserrettungszuges,<br />

welche durch die Hilfsorganisationen DRK, JUH sowie die DLRG besetzt werden, gehören<br />

die in der folgenden Übersicht dargestellten Fahrzeuge. Hierbei gilt es zu berücksichtigen,<br />

dass lediglich zwei Krankentransportwagen (KTW) durch die untere Katastrophenschutzbehörde<br />

vorgehalten werden. Weitere zwei zur Sanitätskomponente zählende KTW stellt das<br />

DRK zur Verfügung. Nichtvorhanden ist der Einsatzleitwagen (ELW 1) als Führungsmittel<br />

dieser Katastrophenschutzkomponente und der Gerätewagen-Sanität (GW-San). Dieser wird<br />

bis zur Zuteilung durch das Land Thüringen mit dem Arzttruppkraftwagen (AtrKW) kompensiert.<br />

Bemerkung<br />

Nicht vorhanden!<br />

ELW 1<br />

Sanitäts-<br />

/Betreuungszug<br />

Zugtrupp<br />

(ZTr)<br />

Nicht vorhanden!<br />

Gerätewagen Sanität<br />

(GW-San)<br />

Sanitätsgruppe/<br />

Sanitätstrupp<br />

(SanTr)<br />

DRK<br />

(GSZ)<br />

Platzhalter Arzttruppkraftwagen<br />

(ATrKW)<br />

Bundesbeschaffung<br />

Mannschaftstransportwagen<br />

MTW<br />

Sanitätsgruppe/<br />

Arzttrupp (ATr)<br />

DRK<br />

(GSZ)<br />

Krankentransportwagen (KTW)<br />

Sanitätsgruppe/<br />

Transporttrupp<br />

(TrTr I)<br />

DRK<br />

(GSZ)<br />

Krankentransportwagen (KTW)<br />

Transporttrupp<br />

(TrTr II)<br />

DRK<br />

(GSZ)<br />

Krankentransportwagen (KTW)<br />

Transporttrupp<br />

(TrTr III)<br />

DRK<br />

(Humboldtstr.)<br />

organisationseigen<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Fahrzeugart/ -typ<br />

Einplanung<br />

nach KatSVO<br />

Or-<br />

Standort/<br />

ganisation<br />

Bemerkung<br />

Krankentransportwagen (KTW)<br />

Transporttrupp<br />

(TrTr IV)<br />

DRK<br />

(Humboldtstr.)<br />

organisationseigen<br />

Mannschaftstransportwagen<br />

MTW<br />

Betreuungsgruppe/<br />

Unterkunftstrupp<br />

(UTr)<br />

DLRG<br />

(GSZ)<br />

Mannschaftstransportwagen<br />

MTW<br />

Betreuungsgruppe /<br />

Betreuungstrupp<br />

JUH<br />

(GSZ)<br />

Lastkraftwagen mit Feldkochherd<br />

LKW + FKH<br />

Betreuungsgruppe/<br />

Verpflegungstrupp<br />

(VpfTr)<br />

JUH<br />

(GSZ)<br />

Einsatzfahrzeug techn. Gruppe<br />

ETG<br />

Betreuungsgruppe/<br />

Techniktrupp<br />

(T-Tr)<br />

DLRG<br />

(GSZ)<br />

Gerätewagen Wasserrettung u. Rettungsboot<br />

(GW-Wr + RTB)<br />

Wasserrettungszug/<br />

Wasserrettungsstaffel<br />

(Wr-St)<br />

DLRG<br />

(Erfurter Str.)<br />

organisationseigen<br />

Seite 68 von 90


<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

4.6.4 Übersicht nicht vorhandener Fahrzeuge<br />

In den vorherigen Kapiteln (4.6.1 bis 4.6.3) wurden die vorhandenen und fehlenden Fahrzeuge<br />

für den Brand- und Katastrophenschutz (gem. ThürFwOrgVO u. ThürKatSVO) differenziert<br />

dargestellt. Zusammenfassend ergibt sich ein Fehlbestand von 10 Fahrzeugen:<br />

4 Einsatzleitwagen (ELW 1)<br />

1 Gerätewagen Atemschutz (GW-AS)<br />

1 Drehleiter (DLA (K) 23/12)<br />

1 Gerätewagen Logistik (GW-L2)<br />

1 Gerätewagen Gefahrgut (GW-G)<br />

1 Gerätewagen Personendekontamination (Dekon-LKW-P)<br />

1 Gerätewagen Sanität (GW-San)<br />

Die zusammenfassende Darstellung ist im nachfolgenden Kapitel 4.6.5 beschrieben. Der<br />

sich daraus ergebene Investitionsplan wird unter dem Kap. 5.1.3 behandelt.<br />

4.6.5 Unterbringung der Fahrzeuge<br />

Der Fahrzeugansatz sowie deren Unterbringung haben sich maßgeblich mit dem Inkrafttreten<br />

der Thüringer Katastrophenschutzverordnung im Jahre 2010 geändert.<br />

Zur Unterbringung der Fahrzeugtechnik werden zusätzliche Fahrzeugstellplätze benötigt.<br />

Derzeit stehen alle im vorhergehenden Kapitel betrachteten Fahrzeuge vor äußeren Einflüssen<br />

geschützt in einer Fahrzeughalle. Eine Betrachtung aller Gerätehäuser der Feuerwehr<br />

<strong>Weimar</strong> ergibt eine Stellplatzreserve für ein Einsatzfahrzeug im Gerätehaus der Freiwilligen<br />

Feuerwehr in Schöndorf.<br />

Zur Entspannung der jetzigen Situation könnte das positive Ergebnis der Bemühungen mit<br />

dem DRK führen, sieben Fahrzeuge des Sanitäts- und Betreuungszuges im Bereich der<br />

Humboldtstraße unterzubringen. Wenn dieser Fall eintritt, wäre dem Platzbedarf für die noch<br />

zu beschaffenden Fahrzeuge der Jahre 2014 / 2015 für die Feuerwehr zunächst Rechnung<br />

getragen.<br />

Der GW-Wr mit dem RTB ist derzeit in der Erfurter Straße untergebracht. Diese Möglichkeit<br />

ist zeitlich begrenzt. Hier ist eine neue Unterstellung ggf. durch ein Mietobjekt, unter Berücksichtigung<br />

der örtlichen Nähe zum Vereinshaus der DLRG, in der Schwanseestraße zu finden.<br />

Sollten diese Bemühungen externer Unterstellung nicht möglich sein, könnten nur durch einen<br />

weiteren Bau von Fahrzeughallen (10 Stellplätze) oder Mietobjekte, von den normativen<br />

Vorgaben abweichende Lösungen, Kapazitäten geschaffen werden.<br />

Keine Unterbringungsmöglichkeiten bestehen für den Dekon-LKW-P und zwei Einsatzleitwagen.<br />

Hier kommt der Standort des Gerätehauses Legefeld in Betracht. Aus finanziellen<br />

Gründen wurde bei dem Neubau von den ursprünglichen zwei Stellplätzen der Kategorie 4<br />

(große Löschfahrzeuge) Abstand genommen. Ein möglicher Garagenanbau eines Stellplatzes<br />

Kategorie 4 wurde vom Architekten bei dem damaligen Bau berücksichtigt.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Als Richtwert wurde im Jahr 2011, bei einer Fläche von ca. 6,60m x 13m, ca. 110.000 € brutto<br />

ausgegangen. Hier könnten zwei Fahrzeuge der Kategorie 1 oder ein Fahrzeug der Kategorie<br />

4 nach damaligem Planungsstand untergestellt werden. Parallel ist die Unterbringung<br />

eines ELW in Tiefurt oder Schöndorf zu prüfen.<br />

In der nachfolgenden Tabelle wird die Stellplatzsituation in vereinfachter Form dargestellt.<br />

Die grau schraffierten Fahrzeuge sind in Planung.<br />

Standort /Stellplatz Fahrzeug Standort /Stellplatz Fahrzeug<br />

Kromsdorfer Str. 13<br />

1 GW Mess Schöndorf LF 8/6<br />

2 HLF 20/16 z.B. RW 1<br />

3 TLF 24/50 Tiefurt LF 16/TS<br />

4 DLK 23/12 Ehringsdorf LF 10/6<br />

5 RW 2 ELW 1 EZ 2<br />

6 GW AS Niedergrunstedt LF 10/6<br />

7 GW Logistik Legefeld HLF 20<br />

8 WLF Multicar<br />

10 LF 16/12 Planung weißer Bereich:<br />

11 LF 16/TS Humboldtstraße ELW 1 San<br />

12 DLA (K) 23/12 GW San<br />

13 GWG MTW<br />

14 GW Deko KTW<br />

15 ETG KTW<br />

17 KdoW A 4 KTW<br />

18 KdoW Tiguan KTW<br />

19 KdoW Golf<br />

20 FüKW kein Stellplatz<br />

21 ELW 1 EZ 1 derzeit Erfurter Str. GW Wasserrettung<br />

22 GWG GGZ RTB<br />

23 MTW DLRG<br />

24 MTW FKH ELW 1 Fü<br />

25 Betr LKW ELW 1 GGZ<br />

26 RTW BF Dekon-LKW P<br />

27 RTW II BF<br />

28 RTW JUH<br />

30 ABC ErkKW<br />

31 MTF JF<br />

Hof<br />

KEF Caddy<br />

Tabelle 13: Unterbringung Fahrzeuge<br />

Sollten Anmietungen und die Erweiterung der Standorte nicht möglich sein, bestünde bis<br />

zum Jahre 2016 ein Defizit von zwölf Stellplätzen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

5. Priorisierung und weitere Planung von Investitionen<br />

5.1 Fahrzeuge<br />

Gemäß § 2 Abs. 2 ThürBKG sind die Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen<br />

Hilfe nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises. Entsprechend<br />

§ 3 Abs. 1 ThürBKG hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Brandschutz und<br />

der Allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen,<br />

auszurüsten und zu unterhalten.<br />

Weitere Konkretisierungen zum notwendigen Ausstattungsbedarf erfolgen in der<br />

ThürFwOrgVO.<br />

- „Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen entsprechend<br />

vorzuhalten.“ 68<br />

- „Als Mindestbedarf müssen in der Regel … die in der Anlage 1 aufgeführten Fahrzeuge<br />

… eingesetzt werden können.“ 69<br />

- „Vorhandene Fahrzeuge und Sonderausrüstungen können weiter verwendet werden.“<br />

70<br />

Des Weiteren wird im § 10 Abs. 5 ThürFwOrgVO auf die Verwendung genormter, vom zuständigen<br />

Ministerium oder einer von dieser beauftragten Stelle zugelassener oder anerkannter<br />

Ausrüstung verwiesen. Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) 71 regelt die<br />

technischen Eigenschaften von Fahrzeugen über DIN-Normen. Diese stellen Mindestanforderungen<br />

dar und sind entsprechend den örtlichen Erfordernissen entsprechend zu erweitern.<br />

Neben den Forderungen im Brandschutz wird für Katastrophenschutzfahrzeuge der Fahrzeugbedarf<br />

entsprechend der ThürKatSVO bestimmt. Dies stellt eine Pflichtaufgabe im übertragenen<br />

Wirkungskreis dar; wie bereits im Kapitel 4 bestimmt.<br />

Bei der Festlegung des Bedarfes der örtlichen Gefahrenabwehr ist für die sachliche Vorsorge<br />

das Prinzip der Verhältnismäßigkeit anzusetzen.<br />

Für die praktische Anwendung wurde das Verhältnismäßigkeitsprinzip in Geeignetheit, Erforderlichkeit<br />

und Angemessenheit aufgegliedert. Die Geeignetheit wurde bereits im Kapitel 4<br />

dargestellt. Die Erforderlichkeit einer Beschaffung ist unter Berücksichtigung des technischen<br />

Standes immer steigerungsfähig und möglich. Ob eine neuere oder technisch aufwändigere<br />

Ausrüstung notwendig ist, soll am technischen Fortschritt und am geforderten Sicherheitsmaßstab<br />

der Bürger zeitabhängig ausgerichtet werden. Es kann angenommen werden, dass<br />

der technische Fortschritt im Verhältnis zum Sicherheitsbedürfnis der Bürger mindestens<br />

gleichbleibend ist.<br />

68 § 3 Abs. 3 ThürFwOrgVO<br />

69 § 3 Abs. 4 ThürFwOrgVO<br />

70 § 19 Abs. 4 ThürFwOrgVO<br />

71 Die Hauptaufgabe des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN) besteht darin, gemeinsam mit den Vertretern der interessierten<br />

Kreise konsensbasierte Normen markt- und zeitgerecht zu erarbeiten.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Im nachfolgenden Absatz soll der gesetzliche Auftrag mit dem derzeitigen Ist-Stand zur Analyse<br />

des zukünftigen Investitionsbedarfs bestimmt werden. Entsprechend der Fahrzeugliste<br />

im Kapitel 6 des Bedarfsplanes aus dem Jahre 2006, Seite 61 (Abb. 27) ergibt sich folgender<br />

Fahrzeugbestand:<br />

Tabelle 14 Fahrzeugliste nach Bedarfsplan 2006<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Fahrzeug Fahrzeugtyp Standort Baujahr Alter Lauf-<br />

zeit<br />

notwendige<br />

Ersatzbeschaffung<br />

seit / ab<br />

1. SW 30/C W 50 Kromsdorfer Str. 1980 32 20 2000<br />

Stand August <strong>2013</strong><br />

außer Dienst, begrenzt<br />

ersetzt durch Nr. 26<br />

2. LF 16-W50 W 50 Niedergrunstedt 1980 32 20 2000 ersatzbeschafft, Nr. 29<br />

3. RW 1 DB U 1300 Kromsdorfer Str. 1984 28 20 2004 im Dienst<br />

4. LF 16-W50 W 50 Ehringsdorf 1984 28 20 2004 ersatzbeschafft, Nr. 28<br />

5. RW 2 DB 1222 AF Kromsdorfer Str. 1989 23 15 2004 im Dienst<br />

6. TLF 16-W50 GMK W 50 Taubach 1989 23 20 2009 Beschaffung <strong>2013</strong>, Nr. 35<br />

7. LF 16/TS DB 9/17 AF Kromsdorfer Str. 1991 21 20 2011 im Dienst<br />

außer Dienst, ersetzt durch<br />

8. Ford-Transit Ford D EAS Schöndorf 1991 21 10 2001 Nr. 25<br />

9. LF 16/TS DB 9/17 AF Tiefurt 1991 21 20 2011 im Dienst<br />

10. ELW 1 BMW 520i Kromsdorfer Str. 1992 20 8 2000<br />

außer Dienst, ersetzt durch<br />

Nr. 34<br />

ersatzbeschafft 2011, Nr.<br />

11. KLF-Technik Renault F40 Kromsdorfer Str. 1992 20 8 2000 32<br />

12.<br />

KLF-<br />

Atemschutz Renault F40 Kromsdorfer Str. 1992 20 8 2000<br />

außer Dienst, ersetzt durch<br />

Nr. 31<br />

13. TLF 24/50 DB 17/29 Kromsdorfer Str. 1993 19 15 2008 im Dienst<br />

DLA (K)<br />

14. 23/12 DB 15/24 Kromsdorfer Str. 1994 18 15 2009 im Dienst<br />

15. GW-Mess DB 310 KA Kromsdorfer Str. 1994 18 20 2014 im Dienst<br />

16. GWG 3<br />

MAN<br />

L2000A1 Kromsdorfer Str. 1995 17 20 2015 im Dienst<br />

17. ELW 1<br />

Opel<br />

Omega Kromsdorfer Str. 1998 14 8 2006 ersatzbeschafft, Nr. 30<br />

18. RTW 2<br />

DB 312<br />

D-KA Kromsdorfer Str. 1998 14 5 2012<br />

außer Dienst, wird ersetzt<br />

durch Nr. 24<br />

19. GW-Deko MAN L2000 Kromsdorfer Str. 1999 13 20 2019 im Dienst<br />

20. FüKw DB 314 Kromsdorfer Str. 1999 13 20 2019 im Dienst<br />

ersatzbeschafft, Nr. 27,<br />

21. LF 16/12 MAN L80 Kromsdorfer Str. 2000 12 15 2015<br />

weiter im Dienst bei FF<br />

Mitte<br />

22. ABC-ErkKW Fiat 230 L Kromsdorfer Str. 2001 11 20 2021 im Dienst<br />

23. LF 8/6 MAN Schöndorf 2001 11 20 2021 im Dienst<br />

ersatzbeschafft 2012, Reserve<br />

24. RTW 1 DB 316 CDI Kromsdorfer Str. 2006 6 6 2012<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die zwei vorhandenen Rettungstransportwagen werden aufgrund der anderweitigen thematischen<br />

Berücksichtigung ab der folgenden Tabelle nicht mehr dargestellt.<br />

Tabelle 15 Übersicht neu beschaffte Fahrzeuge nach 2006<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Fahrzeug Fahrzeugtyp Standort Baujahr Alter<br />

25. MTF Opel Vivaro<br />

26. WLF Multicar<br />

27. HLF MAN<br />

Kromsdorfer<br />

Str. 2006 6<br />

Kromsdorfer<br />

Str. 2007 5<br />

Kromsdorfer<br />

Str. 2007 5<br />

28. LF 10/6 MAN Ehringsdorf 2008 4<br />

29. LF 10/6 MAN Niedergrunstedt 2010 2<br />

30. KdoW VW Tiguan<br />

Kromsdorfer<br />

Str. 2010 2<br />

KLF -<br />

Kromsdorfer<br />

31. Feuerlöscher VW Caddy Str. 2011 1<br />

Kromsdorfer<br />

32. KdoW VW Golf Str. 2011 1<br />

33. ELW 1<br />

VW 4 Motion<br />

Ehringsdorf <strong>2013</strong> 0<br />

34. KdoW Audi A 4<br />

Kromsdorfer<br />

Str. <strong>2013</strong> 0<br />

35. TLF 3000 Iveco Taubach<br />

Auftrag<br />

erteilt<br />

36. HLF 20/16 Iveco Legefeld<br />

Auftrag<br />

erteilt<br />

Zur Ermittlung des Fahrzeugbedarfs sind zunächst die geplanten Nutzungsdauern festzulegen.<br />

Diese können zum einen aus nominaler und zum anderen aus funktionaler Sicht bestimmt<br />

werden. Als nominale Anforderung ist das tatsächliche Fahrzeugalter im Verhältnis<br />

zur geplanten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer möglich.<br />

Die funktionale Nutzungsdauer wird über den Abgleich der heutigen Fahrzeugstruktur mit<br />

den gesetzlich festgelegten Anforderungen an die örtliche Gefahrenabwehr berechnet.<br />

5.1.1 Nominale Nutzungsdauer<br />

Wie lange Fahrzeuge nach Auffassung des Gesetzgebers genutzt werden können, ist nicht<br />

einheitlich geregelt, eine Ableitung ist nur durch nicht-materielle Rechtsvorschriften möglich.<br />

Hierzu werden die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Abschreibungstabelle für Gemeinden<br />

72 , die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen für<br />

die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe sowie die Instandsetzungskostentabelle<br />

des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herangezogen.<br />

72 VwV-Abschreibungstabelle Thüringen<br />

Seite 73 von 90


oter Bereich<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern werden in der Abschreibungstabelle,<br />

entsprechend der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung als Normalabschreibung<br />

oder als Absetzung für gewöhnliche Abnutzung (AfA) normiert. 73 Die Richtlinie<br />

zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen<br />

für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und<br />

Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften 74 enthält entgegen Förderrichtlinien anderer<br />

Bundesländer keine vorgeschriebenen Nutzungsdauern. Dem Zuwendungsbescheid des<br />

Fördermittelgebers kann lediglich eine zeitliche Bindung von 10 Jahren unter Berücksichtigung<br />

einer 10 %igen Wertminderung entnommen werden, bevor ein Fahrzeug veräußert<br />

werden darf.<br />

Für die Nutzungsdauer von Katastrophenschutzfahrzeugen kann auf die Instandsetzungskostentabelle<br />

des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe abgestellt<br />

werden. Aus den drei Rechtsvorschriften lassen sich somit unterschiedliche Aussagen zum<br />

technisch-wirtschaftlichen Ersatzzeitpunkt von Fahrzeugen treffen. Bei der Anrechnung von<br />

Katastrophenschutzfahrzeugen werden wie bereits im Kapitel 4 beschrieben, Synergieeffekte<br />

durch die verschiedene Einsatzfähigkeit erzielt.<br />

In der folgenden Tabelle werden die Rechtsvorschriften bezüglich der Nutzungsdauern gegenübergestellt:<br />

Tabelle 16 Nutzungsdauern im Vergleich<br />

Fahrzeuge<br />

Abschreibung in Jahren nach<br />

Bedarfsplan Festlegung<br />

Art Typ AfA Bund<br />

2006 <strong>2013</strong><br />

Führungsfahrzeuge<br />

KdoW BMW / Audi 10 10 8 10<br />

KdoW VW Tiguan 10 10 - 5<br />

KdoW VW Golf 10 10 - 10<br />

ELW 1 VW 4 Motion 10 - 10<br />

FüKW DB 314 24 16 20 20<br />

Löschfahrzeuge<br />

HLF 20/16 MAN TGW 15 15 20 15<br />

LF 16 W 50 15 20 20 20<br />

LF 16/12 MAN L80 15 20 15 20<br />

LF 16/TS DB 9/17 AF 15 24 20 24<br />

LF 10/6 MAN 15 20 - 20<br />

LF 8/6 MAN 15 20 20 20<br />

TLF 24/50 DB 17/29 15 15 15 15<br />

TLF 16 GMK W 50 15 20 20 20<br />

Hubrettungsfahrzeug<br />

DLA (K) 23/12 DB 15/24 15 15 15 15<br />

Rüstwagen<br />

RW 1 DB U 1300 15 20 20 20<br />

RW 2 DB 12/22 AF 15 15 15 15<br />

Gerätewagen<br />

GW-Mess DB 310 KA 10 20 20 20<br />

73 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Heinz Kussmaul, 4. Auflage, Oldenbourg Verlag, S. 80<br />

74 Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO (ANBest-GK)<br />

Seite 74 von 90


weißer Bereich<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

GW-Deko MAN L20 10 20 20 20<br />

GWG MAN L20 10 20 20 20<br />

Sonstige Fahrzeuge<br />

ABC-ErkKW Fiat 230 L 15 16 20 24<br />

MTF Opel Vivaro 10 10 - 15<br />

WLF Multicar M30 15 15 - 15<br />

KEF VW Caddy 10 15 - 15<br />

MTF DB Sprinter 10 16 - 16<br />

KTW Typ B 6 16 - 16<br />

ATrKW Fiat 14 10 18 - 24<br />

FKH Anhänger 10 24 - 24<br />

LKW DB 8/11 10 24 - 24<br />

Betr.-Kombi DB Sprinter 10 24 - 24<br />

GW WR 10 - 15<br />

ETG DB 9/25 10 24 - 24<br />

RTB Anhänger 15 - 24<br />

Die Tabelle 16 verdeutlicht den Rahmen zur Festlegung von geplanten Nutzungsdauern<br />

nach „AfA“, nach „Bund“ und „nach Bedarfsplan 2006“. Für die festzulegenden Nutzungsdauern<br />

ist somit ein Rahmen gesetzt. Einzig der Ersatz des BMW (neu Audi) wurde um zwei<br />

Jahre nach oben korrigiert, was in der Folge unerheblich ist, wie die Tabelle 13 zeigt. Die<br />

Ersatzbeschaffung Fahrzeuge, die nach dem Bedarfsplan 2006 keine Eintragung aufweisen,<br />

waren zu diesem Zeitpunkt nicht im Fahrzeugbestand. Fahrzeuge die der vorrangigen Nutzung<br />

im Löschzug unterliegen wurden mit dem untersten Rahmen von 15 Jahren nach der<br />

Abschreibungstabelle des Landes Thüringen für Gemeinden festgesetzt. Fahrzeuge die<br />

überwiegend im Brandschutz, gemessen an der Einsatzfrequenz eingesetzt werden, werden<br />

mit 20 Jahren Nutzung geplant. Bei den Fahrzeugen des weißen Bereichs wird meist von<br />

einer Abnutzung nach 24 Jahren, entsprechend der Instandsetzungskostentabelle des Bundesamtes<br />

für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, ausgegangen. Diese berücksichtigt<br />

die geringen Laufleistungen.<br />

In der Auswertung der Tabelle 16 wird das jeweilige sich daraus ergebende Wiederbeschaffungsjahr<br />

dargestellt:<br />

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oter Bereich<br />

weißer Bereich<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Tabelle 17 festgelegte Nutzungsdauern nach Bereichen<br />

<strong>2013</strong> Fahrzeug Abschreibung Wieder-<br />

Art Typ Baujahr AfA Alter beschaffungsjahr<br />

KdoW BMW 520i 1992 10 21 2002<br />

KdoW VW Tiguan 2010 10 3 2015<br />

KdoW VW Golf 2011 10 2 2021<br />

ELW 1 VW 4 Motion <strong>2013</strong> 10 0 2023<br />

FüKW DB 314 1999 20 14 2019<br />

HLF 20/16 MAN TGW 2007 15 6 2022<br />

LF 16 W 50 1984 20 29 2004<br />

LF 16/12 MAN L80 2000 20 13 2020<br />

LF 16/TS DB 9/17 AF 1991 24 22 2015<br />

LF 16/TS DB 9/17 AF 1991 24 22 2015<br />

LF 10/6 MAN 2008 20 5 2028<br />

LF 10/6 MAN 2010 20 3 2030<br />

LF 8/6 MAN 2001 20 12 2021<br />

TLF 24/50 DB 17/29 1993 15 20 2008<br />

TLF 16 GMK W 50 1989 20 24 2009<br />

DLA (K) 23/12 DB 15/24 1994 15 19 2009<br />

RW 1 DB U 1300 1984 20 29 2004<br />

RW 2 DB 12/22 AF 1989 15 24 2004<br />

GW-Mess DB 310 KA 1994 20 19 2014<br />

GW-Deko MAN L20 1999 20 14 2019<br />

GWG MAN L20 1995 20 18 2015<br />

ABC-ErkKW Fiat 230 L 2001 24 12 2025<br />

MTF Opel Vivaro 2006 15 7 2021<br />

WLF Multicar M30 2007 15 6 2022<br />

KEF VW Caddy 2008 15 5 2023<br />

MTF DB Sprinter 2005 16 8 2020<br />

KTW DB 313 CDI 2001 16 12 2017<br />

KTW Ford Transit 1992 16 21 2008<br />

ATrKW Fiat 14 1993 24 20 2017<br />

FKH Anhänger 1997 24 16 2021<br />

LKW DB 8/11 1998 24 15 2022<br />

Betr.-Kombi DB Sprinter 1997 24 16 2021<br />

Betr.-Kombi DB Sprinter 1998 24 15 2022<br />

GW WR 2010 15 3 2025<br />

ETG DB 9/25 2006 24 7 2030<br />

RTB Anhänger 2002 24 11 2026<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Tabelle 18 festgelegte Nutzungsdauern nach Wiederbeschaffungsjahren<br />

Fahrzeug Abschreibung Wieder-<br />

Bemerkungen<br />

Art Typ Baujahr AfA Alter beschaffungsjahr<br />

KdoW BMW 520i 1992 10 21 2002 bereits ersetzt<br />

LF 16 W 50 1984 20 29 2004 bereits ersetzt<br />

RW 1 DB U 1300 1984 20 29 2004 im Plan 2018<br />

RW 2 DB 12/22 AF 1989 15 24 2004 im Plan 2018<br />

TLF 24/50 DB 17/29 1993 15 20 2008 im Plan 2017<br />

KTW Ford Transit 1992 16 21 2008 Werkstattkosten vertretbar<br />

TLF 16 GMK W 50 1989 20 24 2009 wird aktuell ersetzt<br />

DLA (K) 23/12 DB 15/24 1994 15 19 2009 im Plan 2015<br />

GW-Mess DB 310 KA 1994 20 19 2014 im Plan 2017<br />

KdoW VW Tiguan 2010 5 3 2015 im Plan 2015<br />

LF 16/TS DB 9/17 AF 1991 24 22 2015 im Plan 2015<br />

LF 16/TS DB 9/17 AF 1991 24 22 2015 im Plan 2015<br />

GWG MAN L20 1995 20 18 2015 Werkstattkosten vertretbar<br />

KTW DB 313 CDI 2001 16 12 2017 Werkstattkosten vertretbar<br />

ATrKW Fiat 14 1993 24 20 2017 im Plan 2014<br />

FüKW DB 314 1999 20 14 2019<br />

GW-Deko MAN L20 1999 20 14 2019<br />

LF 16/12 MAN L80 2000 20 13 2020<br />

MTF DB Sprinter 2005 15 8 2020<br />

KdoW VW Golf 2011 10 2 2021<br />

LF 8/6 MAN 2001 20 12 2021<br />

MTF Opel Vivaro 2006 15 7 2021<br />

FKH Anhänger 1997 24 16 2021<br />

Betr.-Kombi DB Sprinter 1997 24 16 2021<br />

HLF 20/16 MAN TGW 2007 15 6 2022<br />

WLF Multicar M30 2007 15 6 2022<br />

LKW DB 8/11 1998 24 15 2022<br />

Betr.-Kombi DB Sprinter 1998 24 15 2022<br />

ELW 1 VW 4 Motion <strong>2013</strong> 10 0 2023<br />

KEF VW Caddy 2008 15 5 2023<br />

ABC-ErkKW Fiat 230 L 2001 24 12 2025<br />

GW WR 2010 15 3 2025<br />

RTB Anhänger 2002 24 11 2026<br />

LF 10/6 MAN 2008 20 5 2028<br />

LF 10/6 MAN 2010 20 3 2030<br />

ETG DB 9/25 2006 24 7 2030<br />

Neben der geplanten Nutzungsdauer werden die Werkstattkosten berücksichtigt, um unwirtschaftliche<br />

Werterhaltungsmaßnahmen über dem Zeitwert möglichst zu vermeiden. Diese<br />

stellen den wesentlichen Bestandteil der variablen Kosten des jeweiligen Fahrzeuges dar.<br />

Seite 77 von 90


oter Bereich<br />

weißer Bereich<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

5.1.2 Funktionale Nutzungsdauer<br />

Tabelle 19 Werkstattkosten 2010 - 2012<br />

<strong>2013</strong> Fahrzeuge Werkstattkosten<br />

Art Typ 2010 2011 2012<br />

Durchschnitt<br />

'10-'12<br />

KdoW BMW 520i 1.907,26 49,32 88,06 681,55<br />

KdoW VW Tiguan 237,84 7.419,32 925,16 2.860,77<br />

KdoW VW Golf 2.892,79 1.555,81 369,13 1.605,91<br />

FüKW DB 314 1.056,54 265,97 0,00 440,84<br />

MTF Opel Vivaro 813,90 97,19 2.627,88 1.179,66<br />

TLF 24/50 DB 17/29 4.958,99 7.344,42 3.769,36 5.357,59<br />

DLA (K) 23/12 DB 15/24 5.605,06 5.993,72 47.694,10 19.764,29<br />

HLF 20/16 MAN TGW 4.<strong>172</strong>,73 5.814,05 8.894,73 6.293,84<br />

RW 2 DB 12/22 AF 4.805,66 4.516,45 2.025,03 3.782,38<br />

GWG MAN L20 930,06 878,31 83,30 630,56<br />

GW-Mess DB 310 KA 622,74 300,43 1.288,45 737,21<br />

GW-Deko MAN L20 1.431,74 487,90 1.369,66 1.096,43<br />

WLF Multicar M30 1.182,85 2.377,36 6.070,77 3.210,33<br />

KEF VW Caddy 1.962,84 1.261,33 324,70 1.182,96<br />

ABC-ErkKW Fiat 230 L - - - -<br />

LF 10/6 MAN 2.959,56 2.230,75 1.180,47 2.123,59<br />

LF 8/6 MAN 2.210,43 699,47 1.180,07 1.363,32<br />

LF 16/12 MAN L80 3.102,78 3.879,43 1.864,80 2.949,00<br />

LF 16/TS DB 9/17 AF - - - -<br />

RW 1 DB U 1300 6.161,03 4.173,36 767,37 3.700,59<br />

LF 16/TS DB 9/17 AF 1.897,67 839,41 1.627,22 1.454,77<br />

ELW 1 VW 4 Motion - - - -<br />

LF 10/6 MAN 404,45 0,00 1.304,77 854,61<br />

TLF 16 GMK W 50 1.957,87 841,51 1.269,37 1.356,25<br />

LF 16 W 50 753,34 378,18 940,46 690,66<br />

MTF DB Sprinter 61,50 545,02 1.483,63 696,72<br />

KTW DB 313 CDI - - - -<br />

KTW Ford Transit 277,94 151,13 91,33 173,47<br />

ATrKW Fiat 14 220,69 470,59 0,00 230,43<br />

FKH Anhänger 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

LKW DB 8/11 194,29 0,00 680,13 291,47<br />

Betr.-Kombi DB Sprinter 753,46 303,50 448,31 501,76<br />

GW WR - - - -<br />

ETG DB 9/25 1.484,37 381,73 271,72 712,61<br />

RTB Anhänger - - - -<br />

Betr.-Kombi DB Sprinter 771,67 0,00 597,51 456,39<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die Tabelle 19 zeigt den Fahrzeugbestand der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> auf, deren Werkstattkosten<br />

von 2010 bis 2012 sowie deren Durchschnittskosten. Die Werkstattkosten betragen im<br />

Jahr durchschnittlich 63.317 € und 2.878 € pro Fahrzeug im roten Bereich.<br />

Im weißen Bereich betragen die durchschnittlichen Werkstattkosten 3.063 € im Jahr und<br />

383 € pro Fahrzeug. Der ABC-ErkKW, das LF 16/TS sowie der KTW werden über die Kostenpauschalen<br />

für Ausgaben auf Standortebene durch den Bund getragen. Der ELW 1 wurde<br />

im Jahr <strong>2013</strong> angeschafft und der Vollständigkeit halber aufgeführt. Die Unterhaltungskosten<br />

des GW WR und des dazugehörigen Anhängers mit dem Rettungsboot wurden bisher<br />

von der DLRG <strong>Weimar</strong> e.V. getragen. Derzeit wird an einer Vereinbarung zur anteiligen<br />

Kostenübernahme analog der Vereinbarung mit dem DRK Kreisverband <strong>Weimar</strong> e.V. gearbeitet.<br />

Im Ergebnis ist festzustellen, dass entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung die Fahrzeuge<br />

des Löschzuges nicht nur die meisten Einsatzstunden aufweisen, sondern auch die<br />

Werkstattkosten entsprechend höher sind. Die geplante Nutzungsdauer von 15 Jahren für<br />

den Löschzug, entsprechen Tabelle 17, wird somit bestätigt.<br />

Die Verfügbarkeit wurde hierbei nicht betrachtet, sie lässt sich nur bedingt in Geldwerten<br />

bestimmen. Neben den hohen Kosten für die Erhaltung der Fahrzeuge führen Reparaturen<br />

auch zu erhöhten Fahrzeugausfällen, welche kompensiert werden müssen. Dies ist kurzfristig<br />

mit anderen Fahrzeugen, deren Einsatzwert vergleichbar ist, bedingt möglich. Beispielhaft<br />

ist die Reparatur der Drehleiter (DLA (K)). Deren Einsatzwert kann mit keinem anderen Fahrzeug<br />

unseres Fuhrparks sichergestellt werden. Somit steht für diesen Zeitraum kein Hubrettungsmittel<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> zur Verfügung, wenn gleich eine DLA (K) nach 10 min. (BT 4<br />

Stufe 1) und eine weitere nach 20 min. (BT 4 Stufe 2) gem. Risikoermittlung der ThürFwOrg-<br />

VO vorgehalten werden müssen. Neben der Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Reparatur/Wartung<br />

ist auch die Absicherung durch Mietfahrzeuge erforderlich. Diese werden<br />

nur in sehr begrenztem Maße angeboten.<br />

Im folgenden Abschnitt soll unter Beachtung aller in Betracht gezogener Faktoren ein Investitionsplan<br />

erstellt werden.<br />

5.1.3 Investitionsplan Fahrzeuge<br />

Im Ergebnis des ermittelten Fahrzeugbedarfs (Soll/Ist-Stärke) aus Kapitel 4, der Wiederbeschaffungszeiträume<br />

aus Tabelle 17 sowie der Werkstattkosten aus Tabelle 19 ergibt sich<br />

folgender Investitionsplan für Fahrzeuge inklusive Beladung:<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Tabelle 20: Investitionsplan Fahrzeuge<br />

<strong>2013</strong><br />

Fahrzeug Ansatz Fördermittel Eigenanteil Komponente<br />

TLF 3000 Taubach 250.000,00 63.000,00 187.000,00 Brandschutz Ersatzbeschaffung W50<br />

HLF 20/16 Legefeld 350.000,00 125.000,00 225.000,00 Brandschutz<br />

KdoW 48.000,00 48.000,00 Brandschutz für BMW<br />

2 KTW Vereinbarung DRK KatS SBZ T III u. IV<br />

GW-L2 KatS EZ 2 /Brandschutz Bund Auslieferung ab <strong>2013</strong><br />

Dekon-LKW P KatS GGZ Bund Auslieferung ab <strong>2013</strong><br />

2014<br />

GW-AS 350.000,00 114.000,00 236.000,00 Brandschutz/KatS GGZ<br />

ELW 75.000,00 75.000,00 KatS SBZ Zugtrupp<br />

GW-San -> ATrKW SBZ wenn WE-8005 Bund Auslieferung ab 2014 MedTascForce (DRK)<br />

2015<br />

Fahrzeug Ansatz Fördermittel Eigenanteil Komponente<br />

DLA (K) 23/12 750.000,00 225.000,00 525.000,00 Brandschutz<br />

KdoW 50.000,00 50.000,00 Brandschutz evtl. Kauf Tiguan<br />

LF KatS 0,00 0,00 0,00 Ersatz für LF 16/TS<br />

2016<br />

Fahrzeug Ansatz Fördermittel Eigenanteil Komponente<br />

GWG 240.000,00 150.000,00 90.000,00 Brandschutz/KatS GGZ<br />

ELW 75.000,00 25.000,00 50.000,00 Brandschutz/KatS FüTr<br />

ELW 75.000,00 75.000,00 KatS EZ 1<br />

ELW 75.000,00 75.000,00 KatS GGZ<br />

2017<br />

Fahrzeug Ansatz Fördermittel Eigenanteil Komponente<br />

LF 10/6 Tiefurt 240.000,00 75.000,00 165.000,00 Brandschutz/KatS EZ 2<br />

TLF 4000 350.000,00 140.000,00 210.000,00 Brandschutz/KatS EZ 1<br />

GW-Mess 130.000,00 45.000,00 85.000,00 Brandschutz/KatS GGZ<br />

2018<br />

Fahrzeug Ansatz Fördermittel Eigenanteil Komponente<br />

RW 1 350.000,00 140.000,00 210.000,00 Brandschutz Ersatzbeschaffung RW 2<br />

RW 2 Umsetzung alter RW 2 in Katastrophenschutz für RW 1 BJ 1984<br />

Die Beschaffung wurde zunächst mittelfristig für die nächsten fünf Jahre nach Priorität vorgenommen<br />

entsprechend § 62 Abs. 1 ThürKO. Im Jahre 2016 sollen drei ELW gemeinsam<br />

ausgeschrieben werden, um günstigere Konditionen zu erhalten.<br />

Fahrzeuge für die keine Fördermittel eingetragen wurden, sind nicht nach der Richtlinie zur<br />

Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen<br />

für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusam-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

menschlüsse von Gebietskörperschaften förderfähig. Der GW-L, Dekon-LKW P, GW-San<br />

sowie das LF KatS werden vom Bund zur Verfügung gestellt. Erfahrungsgemäß dauert eine<br />

Ausschreibung von Großfahrzeugen ca. ein Jahr. Fördermittelanträge sind immer bis zum<br />

30. September für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen. Bis zum<br />

in Kraft treten der Haushaltssatzung, um mit der Ausschreibung beginnen zu können, vergeht<br />

weitere Zeit.<br />

Daher wird empfohlen, zur Verkürzung der Wartezeit und der Planungssicherheit gem. § 59<br />

ThürKO Verpflichtungsermächtigungen zu erteilen.<br />

5.2 Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung<br />

Die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, sowie die Angehörigen der<br />

Jugendfeuerwehren, tragen bei Einsätzen und Übungen persönliche Schutzausrüstung. 75<br />

Zudem tragen die Mitglieder der Einsatzabteilung bei anderen dienstlichen Veranstaltungen<br />

Dienstkleidung nach Anlage 3. Die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung<br />

(PSA) sollte sich nach dem Einsatzspektrum 76 der jeweiligen Einheit und der Verwendung<br />

eines jeden Mitgliedes, unter Beachtung der Qualifikation und der gesundheitlichen Eignung,<br />

richten. Die gesetzlichen und normativen Vorgaben der einzelnen Komponenten der Schutzausrüstung<br />

sind zu erfüllen. Auf dieser Grundlage ergibt sich für die Grundausstattung für<br />

eine Person:<br />

Verwendung/Einheit Kosten p.P. Anzahl<br />

Jugendfeuerwehr 123 € 78<br />

Einsatzdienst FF 1.883 € 134<br />

Einsatzdienst BF 2.195 € 61<br />

+Leitstellendisponent 420 € 9<br />

+Tagdienst 745 € 9<br />

gesamt Einsatzdienst<br />

Tabelle 21: Kosten Grundausstattung PSA<br />

Personen<br />

78 9.594 €<br />

134 252.322 €<br />

61 133.895 €<br />

3.780 €<br />

6.705 €<br />

195 406.296 €<br />

Die Anforderungen der Jugendfeuerwehren hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstung<br />

richten sich nach Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr gem. § 4 Abs. 3<br />

ThürFwOrgVO. Jedes Mitglied der Feuerwehreinsatzabteilung erhält die Grundausstattung<br />

(Einsatzdienst FF / BF) zuzüglich der Bekleidung entsprechend der dienstlichen Verwendung<br />

in der Leitstelle oder im Tagdienst (siehe Anlage 4).<br />

Mithin besteht ein Gesamtbedarf nach heutigen Marktpreisen in Höhe von 406.296 € für 195<br />

Personen. Unter der Annahme, dass Zu- und Abgänge konstant und die Unterhaltungskosten<br />

mit ca. 1 % der Gesamtkosten betragen, ist von einem jährlichen Bedarf von ca. 46.000 €<br />

auszugehen.<br />

75 § 4 ThürFwOrgVO, Persönliche Schutzausrüstung, Bekleidung, Kennzeichnung und Beförderung<br />

76 Anzahl, Art, Qualität und damit einhergehenden Risiken<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

6. Zusammenfassung notwendiger Maßnahmen<br />

Zur Sicherstellung der Löschgruppe (9 Funktionen) der Berufsfeuerwehr, gem. der FwDV<br />

sowie den festgelegten Schutzzielen sind im Jahre 2014 drei VbE im Stellenplan des Brandschutzes/Wachabteilung<br />

aufzunehmen.<br />

Die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitwirkung in den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterstützen<br />

und zu fördern. Ziel ist, die personelle Stärke in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen<br />

Feuerwehren auf 160 Kameraden anzuheben. Die Aus- und Fortbildung ist entsprechend<br />

der zur Verfügung gestellten Technik und dem Einsatzspektrum der jeweiligen Feuerwehr<br />

sowie der Aufgabenerweiterung durchzuführen.<br />

Im Zeitraum <strong>2013</strong> bis 2017 sind die notwendigen Fahrzeuge entsprechend des Investitionsplanes<br />

für Fahrzeuge zu realisieren.<br />

Im gleichen Zeitraum sind die Unterstellmöglichkeiten durch Anbau eines Stellplatzes am<br />

Feuerwehrgerätehaus Legefeld sowie um mögliche Mietflächen bei Hilfsorganisationen und<br />

bestehenden Feuerwehrgerätehäusern in den Ortsteilen zu erweitern.<br />

7. Fortschreibung<br />

Nach der Entscheidungsfindung der in Punkt 6. dargelegten notwendigen Maßnahmen ist<br />

jährlich der Erreichungsgrad festzustellen.<br />

Insgesamt ist der <strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong> im 5 Jahresrhythmus zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben<br />

bzw. anzupassen.<br />

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VIII<br />

Anhang<br />

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IX<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1: BT Risikoklassen und Mindestbedarf an Fahrzeugen / Sonderausrüstungen ............ IX<br />

Anlage 2: ABC Risikoklassen und Mindestbedarf an Fahrzeugen / Sonderausrüstungen........... X<br />

Anlage 3: Dienstkleidung für ehren- und hauptamtliche Angehörige ......................................... XI<br />

Anlage 4: Grundausstattung für Einsatz- und Dienstkleidung ................................................... XII<br />

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IX<br />

Anlage 1: BT Risikoklassen und Mindestbedarf an Fahrzeugen / Sonderausrüstungen 77<br />

77 Anlage 1 zu § 3 ThürFwOrgVO<br />

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X<br />

Anlage 2: ABC Risikoklassen und Mindestbedarf an Fahrzeugen / Sonderausrüstungen 78<br />

78 Anlage 1 zu § 3 ThürFwOrgVO<br />

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XI<br />

Anlage 3: Dienstkleidung für ehren- und hauptamtliche Angehörige 79<br />

79 Anlage 3 ThürFwOrgVO<br />

Seite XI von 90


XII<br />

Anlage 4: Grundausstattung für Einsatz- und Dienstkleidung 80<br />

Jugendfeuerwehr<br />

Anzahl<br />

Blouson (Jacke des Übungsanzuges) 1<br />

Latzhose (Hose des Übungsanzuges) 1<br />

Jugendfeuerwehrschutzhelm 1<br />

Schutzschuhwerk 1<br />

Schutzhandschuhe 1<br />

Winter- und/oder Wetterschutzbekleidung 0<br />

Kurzarmshirt (T-Shirt) 1<br />

Langarmshirt (Rundhalspullover) 1<br />

Einsatzdienst FF<br />

Anzahl<br />

Einsatzbekleidung<br />

HuPF I (Jacke dick) 1<br />

HuPF II (Hose dünn) 1<br />

HuPF III (Jacke dünn) 1<br />

HuPF IV (Hose dick) 1<br />

Namenstreifen 2<br />

Feuerwehrschutzstiefel 1<br />

Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz 1<br />

Feuerwehrschutzhandschuhe (BBK, dick) 1<br />

Feuerwehrschutzhandschuhe (TH, dünn) 1<br />

Flammschutzhaube 1<br />

Mütze 1<br />

Feuerwehrhaltegurt 1<br />

Kurzarmshirt 2<br />

Langarmshirt 2<br />

Dienstkleidung<br />

Schirmmütze 1<br />

Uniformjacke 1<br />

Uniformhose/-rock 1<br />

Uniformbluse/-hemd langarm 1<br />

Uniformbluse/-hemd kurzarm 1<br />

Binder 1<br />

Ärmelabzeichen/Emblem 1<br />

Dienstgradabzeichen 1<br />

Dienstgradschlaufen 1<br />

80 § 4 ThürFwOrgVO<br />

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XIII<br />

Einsatzdienst BF<br />

Anzahl<br />

HuPF I (Jacke dick) 1<br />

HuPF II (Hose dünn) 2<br />

HuPF III (Jacke dünn) 1<br />

HuPF IV (Hose dick) 1<br />

Namenstreifen 2<br />

Feuerwehrschutzstiefel, Schnürstiefel 1<br />

Feuerwehrschutzstiefel, Schaftstiefel 1<br />

Arbeitsschutzschuhe 1<br />

Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz 1<br />

Feuerwehrschutzhandschuhe (BBK, dick) 1<br />

Feuerwehrschutzhandschuhe (TH, dünn) 1<br />

Flammschutzhaube 1<br />

Mütze 1<br />

Feuerwehrhaltegurt 1<br />

Kurzarmshirt (T-Shirt oder Polo-Shirt) 4<br />

Langarmshirt 2<br />

Dienstkleidung<br />

Schirmmütze 1<br />

Uniformjacke 1<br />

Uniformhose 1<br />

Uniformbluse/-hemd langarm 1<br />

Uniformbluse/-hemd kurzarm 1<br />

Binder 1<br />

Ärmelabzeichen/Emblem 1<br />

Dienstgradabzeichen 1<br />

Leitstelle<br />

Anzahl<br />

Namenstreifen 1<br />

Diensthose 2<br />

Dienstjacke 1<br />

Sweatshirt Jacke 1<br />

Uniformbluse/-hemd langarm 2<br />

Uniformbluse/-hemd kurzarm 2<br />

Ärmelabzeichen/Emblem 1<br />

Dienstgradabzeichen 1<br />

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XIV<br />

Tagdienst<br />

Uniformjacke 1<br />

Uniformhose 1<br />

Uniformbluse/-hemd langarm 4<br />

Uniformbluse/-hemd kurzarm 4<br />

Binder 1<br />

Ärmelabzeichen/Emblem 2<br />

Dienstgradabzeichen 2<br />

Überpullover für Uniformhemd 2<br />

Sweatshirt Jacke 1<br />

Diensthose 2<br />

Dienstjacke 1<br />

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