2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
2.1 Einstufung in Risikoklassen<br />
Wie in jeder anderen <strong>Stadt</strong> existieren auch in <strong>Weimar</strong> Gefahrenquellen, die die öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung bedrohen. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist originäre<br />
Aufgabe der Feuerwehr, so dass für die Bemessung der Feuerwehr ein Überblick<br />
über die potentiellen Gefahren des Einsatzgebietes erforderlich ist. Entsprechend § 4 Abs. 2<br />
ThürFwOrgVO ist daher für die einzelnen statistischen Bezirke der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> eine Risikoermittlung<br />
durchzuführen, die wiederum die Grundlage für die Vorhaltung der Einsatzfahrzeuge<br />
und Sonderausrüstungen ist.<br />
Zu beachten ist dabei, dass sich die Einordnung nicht nach Einzelobjekten, sondern nach<br />
der Gesamtstruktur im statistischen Bezirk richtet. Diese Risikoanalyse und Einstufung des<br />
Ausrückebereichs der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> in Risikoklassen wurde auf der Grundlage der<br />
Empfehlung der Arbeitsgruppe des Landesbeirates für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und<br />
Katastrophenschutz vom 20.06.1997 vorgenommen. Nach dieser Empfehlung erfolgt eine<br />
Unterteilung nach Gefahren und eine Einstufung in Risikoklassen 1-4 (siehe Anlage 1), wobei<br />
die Klasse 4 die höchste Risikoklasse darstellt. Diese sind nachfolgend aufgezeigt:<br />
Brandgefahren / technische Gefahren<br />
Risikoklassen BT 1 – 4<br />
BT 1<br />
BT 2<br />
BT 3<br />
BT 4<br />
- Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen (bis 8 m Brüstungshöhe)<br />
- überwiegend Wohngebäude (offene Bebauung)<br />
- keine nennenswerten Gewerbegebiete<br />
- keine baulichen Anlagen u. Räume besonderer Art oder Nutzung<br />
- kleinere Ortsverbindungsstraßen/Ortsverkehr<br />
- Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen<br />
- Wohngebäude<br />
- Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe und Beherbergungsbetriebe bis 12 Gastbetten,<br />
Verkaufsstätten größer 1000 m² Geschossfläche, Lagerplätze<br />
- keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen und Räume besonderer Art<br />
oder Nutzung<br />
- geringer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />
- Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen<br />
- bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, wie Heime, Verkaufsstätten<br />
größer 2.000 m² bis 10.000 m² Geschossfläche, größere Versammlungsstätten,<br />
größere Beherbergungsbetriebe<br />
- Gewerbebetriebe über 1.600 m² Brutto-Grundfläche<br />
- normaler Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />
- Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen<br />
- große bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art oder Nutzung, wie Krankenhäuser,<br />
Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen, Verkaufsstätten<br />
über 10.000 m² Geschossfläche, Hochhäuser<br />
- große Industrie- oder Gewerbebetriebe oder Gewerbegebiete<br />
- großer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />
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