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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

2.1 Einstufung in Risikoklassen<br />

Wie in jeder anderen <strong>Stadt</strong> existieren auch in <strong>Weimar</strong> Gefahrenquellen, die die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung bedrohen. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist originäre<br />

Aufgabe der Feuerwehr, so dass für die Bemessung der Feuerwehr ein Überblick<br />

über die potentiellen Gefahren des Einsatzgebietes erforderlich ist. Entsprechend § 4 Abs. 2<br />

ThürFwOrgVO ist daher für die einzelnen statistischen Bezirke der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> eine Risikoermittlung<br />

durchzuführen, die wiederum die Grundlage für die Vorhaltung der Einsatzfahrzeuge<br />

und Sonderausrüstungen ist.<br />

Zu beachten ist dabei, dass sich die Einordnung nicht nach Einzelobjekten, sondern nach<br />

der Gesamtstruktur im statistischen Bezirk richtet. Diese Risikoanalyse und Einstufung des<br />

Ausrückebereichs der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> in Risikoklassen wurde auf der Grundlage der<br />

Empfehlung der Arbeitsgruppe des Landesbeirates für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und<br />

Katastrophenschutz vom 20.06.1997 vorgenommen. Nach dieser Empfehlung erfolgt eine<br />

Unterteilung nach Gefahren und eine Einstufung in Risikoklassen 1-4 (siehe Anlage 1), wobei<br />

die Klasse 4 die höchste Risikoklasse darstellt. Diese sind nachfolgend aufgezeigt:<br />

Brandgefahren / technische Gefahren<br />

Risikoklassen BT 1 – 4<br />

BT 1<br />

BT 2<br />

BT 3<br />

BT 4<br />

- Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen (bis 8 m Brüstungshöhe)<br />

- überwiegend Wohngebäude (offene Bebauung)<br />

- keine nennenswerten Gewerbegebiete<br />

- keine baulichen Anlagen u. Räume besonderer Art oder Nutzung<br />

- kleinere Ortsverbindungsstraßen/Ortsverkehr<br />

- Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen<br />

- Wohngebäude<br />

- Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe und Beherbergungsbetriebe bis 12 Gastbetten,<br />

Verkaufsstätten größer 1000 m² Geschossfläche, Lagerplätze<br />

- keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen und Räume besonderer Art<br />

oder Nutzung<br />

- geringer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />

- Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen<br />

- bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, wie Heime, Verkaufsstätten<br />

größer 2.000 m² bis 10.000 m² Geschossfläche, größere Versammlungsstätten,<br />

größere Beherbergungsbetriebe<br />

- Gewerbebetriebe über 1.600 m² Brutto-Grundfläche<br />

- normaler Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />

- Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen<br />

- große bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art oder Nutzung, wie Krankenhäuser,<br />

Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen, Verkaufsstätten<br />

über 10.000 m² Geschossfläche, Hochhäuser<br />

- große Industrie- oder Gewerbebetriebe oder Gewerbegebiete<br />

- großer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene<br />

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