2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
1.4 Bodengebundener Rettungsdienst<br />
Zu den Aufgaben des Amtes gehört auch die Sicherstellung des Rettungsdienstes als Aufgabenträger.<br />
Dieser soll Vollständigkeit halber kurz beschrieben werden.<br />
Gemäß dem § 5 Abs. 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) haben die Landkreise<br />
und kreisfreien Städte den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der Bergund<br />
Wasserrettung bedarfsgerecht und flächendeckend, als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis,<br />
sicherzustellen. 24 Der Rettungsdienstbereich <strong>Weimar</strong> umfasst das Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weimar</strong> sowie in der nachfolgenden Abbildung festgelegten Bereiche des Landkreises <strong>Weimar</strong>er<br />
Land.<br />
Abbildung 3: Rettungsdienstbereich <strong>Weimar</strong><br />
Das Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ist mit der organisatorischen<br />
Sicherstellung des Rettungsdienstes beauftragt.<br />
Der Rettungsdienst in <strong>Weimar</strong> besteht aus der Notfallrettung, dem Krankentransport und<br />
dem Sanitätsdienst.<br />
Die Notfallrettung umfasst die präklinische medizinische Versorgung von Notfallpatienten<br />
und ggf. die damit verbundene Beförderungsleistung. Hier werden Patienten mit lebensbedrohlichen<br />
Erkrankungen oder Verletzungen rettungsdienstlich versorgt. Bestandteil<br />
ist die notärztliche Versorgung.<br />
24 Vgl. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008, GVBl. Nr. 8 vom 29.7.2008 Seite 233.<br />
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