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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit<br />

<br />

<br />

Taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen<br />

Führungseinrichtung ist die Leitstelle<br />

Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten<br />

<br />

<br />

<br />

Zug oder Verband an der Einsatzstelle<br />

Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird ein Führungstrupp oder eine<br />

Führungsstaffel benötigt<br />

Führungseinrichtung ist die Leitstelle oder der FüKW<br />

Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe<br />

<br />

<br />

<br />

Verband an der Einsatzstelle<br />

Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird eine Führungsgruppe benötigt<br />

Führungseinrichtung ist die Leitstelle und / oder der FüKW mit vorgebautem<br />

Aufenthaltszelt<br />

Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe bzw. mit einem Führungsstab<br />

<br />

<br />

<br />

Mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder mehrere Einsatzstellen<br />

im Schadengebiet<br />

Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird eine Führungsgruppe bzw.<br />

der Führungsstab der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> benötigt<br />

Führungseinrichtung ist die Leitstelle, das Lagezentrum im Gefahrenschutzzentrum<br />

Je nach Struktur der Führungsorganisation und den benötigten Funktionen werden die entsprechenden<br />

Führungskräfte der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> alarmiert. Zum Aufbau einer übergeordneten<br />

Führungsstruktur gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 100 "Führung und Leitung im<br />

Einsatz" sind neben Führungskräften der Einheiten bis einschließlich Zugführer noch folgende<br />

Funktionen erforderlich:<br />

Führung bei Katastrophen / außergewöhnlichen Ereignissen<br />

Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen<br />

wird die unmittelbare Leitung durch den Oberbürgermeister notwendig. Er muss zur<br />

Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen,<br />

koordinieren und verantworten. 59<br />

Verwaltungsmaßnahmen werden durch einen Stab innerhalb der administrativorganisatorischen<br />

Komponente bearbeitet. In dem Stab arbeiten alle zur Bewältigung der<br />

vorliegenden Schadenlage benötigten beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen<br />

Verwaltung, anderer Behörden und Fachberater mit.<br />

59 FwDV 100, Kapitel 3.2.4.3 Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall<br />

Seite 51 von 90

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