2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit<br />
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Taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen<br />
Führungseinrichtung ist die Leitstelle<br />
Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten<br />
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Zug oder Verband an der Einsatzstelle<br />
Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird ein Führungstrupp oder eine<br />
Führungsstaffel benötigt<br />
Führungseinrichtung ist die Leitstelle oder der FüKW<br />
Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe<br />
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Verband an der Einsatzstelle<br />
Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird eine Führungsgruppe benötigt<br />
Führungseinrichtung ist die Leitstelle und / oder der FüKW mit vorgebautem<br />
Aufenthaltszelt<br />
Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe bzw. mit einem Führungsstab<br />
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Mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder mehrere Einsatzstellen<br />
im Schadengebiet<br />
Zur Unterstützung des Einsatzleiters wird eine Führungsgruppe bzw.<br />
der Führungsstab der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> benötigt<br />
Führungseinrichtung ist die Leitstelle, das Lagezentrum im Gefahrenschutzzentrum<br />
Je nach Struktur der Führungsorganisation und den benötigten Funktionen werden die entsprechenden<br />
Führungskräfte der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> alarmiert. Zum Aufbau einer übergeordneten<br />
Führungsstruktur gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 100 "Führung und Leitung im<br />
Einsatz" sind neben Führungskräften der Einheiten bis einschließlich Zugführer noch folgende<br />
Funktionen erforderlich:<br />
Führung bei Katastrophen / außergewöhnlichen Ereignissen<br />
Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen<br />
wird die unmittelbare Leitung durch den Oberbürgermeister notwendig. Er muss zur<br />
Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen,<br />
koordinieren und verantworten. 59<br />
Verwaltungsmaßnahmen werden durch einen Stab innerhalb der administrativorganisatorischen<br />
Komponente bearbeitet. In dem Stab arbeiten alle zur Bewältigung der<br />
vorliegenden Schadenlage benötigten beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen<br />
Verwaltung, anderer Behörden und Fachberater mit.<br />
59 FwDV 100, Kapitel 3.2.4.3 Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall<br />
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