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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die zwei vorhandenen Rettungstransportwagen werden aufgrund der anderweitigen thematischen<br />

Berücksichtigung ab der folgenden Tabelle nicht mehr dargestellt.<br />

Tabelle 15 Übersicht neu beschaffte Fahrzeuge nach 2006<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Fahrzeug Fahrzeugtyp Standort Baujahr Alter<br />

25. MTF Opel Vivaro<br />

26. WLF Multicar<br />

27. HLF MAN<br />

Kromsdorfer<br />

Str. 2006 6<br />

Kromsdorfer<br />

Str. 2007 5<br />

Kromsdorfer<br />

Str. 2007 5<br />

28. LF 10/6 MAN Ehringsdorf 2008 4<br />

29. LF 10/6 MAN Niedergrunstedt 2010 2<br />

30. KdoW VW Tiguan<br />

Kromsdorfer<br />

Str. 2010 2<br />

KLF -<br />

Kromsdorfer<br />

31. Feuerlöscher VW Caddy Str. 2011 1<br />

Kromsdorfer<br />

32. KdoW VW Golf Str. 2011 1<br />

33. ELW 1<br />

VW 4 Motion<br />

Ehringsdorf <strong>2013</strong> 0<br />

34. KdoW Audi A 4<br />

Kromsdorfer<br />

Str. <strong>2013</strong> 0<br />

35. TLF 3000 Iveco Taubach<br />

Auftrag<br />

erteilt<br />

36. HLF 20/16 Iveco Legefeld<br />

Auftrag<br />

erteilt<br />

Zur Ermittlung des Fahrzeugbedarfs sind zunächst die geplanten Nutzungsdauern festzulegen.<br />

Diese können zum einen aus nominaler und zum anderen aus funktionaler Sicht bestimmt<br />

werden. Als nominale Anforderung ist das tatsächliche Fahrzeugalter im Verhältnis<br />

zur geplanten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer möglich.<br />

Die funktionale Nutzungsdauer wird über den Abgleich der heutigen Fahrzeugstruktur mit<br />

den gesetzlich festgelegten Anforderungen an die örtliche Gefahrenabwehr berechnet.<br />

5.1.1 Nominale Nutzungsdauer<br />

Wie lange Fahrzeuge nach Auffassung des Gesetzgebers genutzt werden können, ist nicht<br />

einheitlich geregelt, eine Ableitung ist nur durch nicht-materielle Rechtsvorschriften möglich.<br />

Hierzu werden die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Abschreibungstabelle für Gemeinden<br />

72 , die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen für<br />

die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe sowie die Instandsetzungskostentabelle<br />

des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herangezogen.<br />

72 VwV-Abschreibungstabelle Thüringen<br />

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