2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
Die zwei vorhandenen Rettungstransportwagen werden aufgrund der anderweitigen thematischen<br />
Berücksichtigung ab der folgenden Tabelle nicht mehr dargestellt.<br />
Tabelle 15 Übersicht neu beschaffte Fahrzeuge nach 2006<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Fahrzeug Fahrzeugtyp Standort Baujahr Alter<br />
25. MTF Opel Vivaro<br />
26. WLF Multicar<br />
27. HLF MAN<br />
Kromsdorfer<br />
Str. 2006 6<br />
Kromsdorfer<br />
Str. 2007 5<br />
Kromsdorfer<br />
Str. 2007 5<br />
28. LF 10/6 MAN Ehringsdorf 2008 4<br />
29. LF 10/6 MAN Niedergrunstedt 2010 2<br />
30. KdoW VW Tiguan<br />
Kromsdorfer<br />
Str. 2010 2<br />
KLF -<br />
Kromsdorfer<br />
31. Feuerlöscher VW Caddy Str. 2011 1<br />
Kromsdorfer<br />
32. KdoW VW Golf Str. 2011 1<br />
33. ELW 1<br />
VW 4 Motion<br />
Ehringsdorf <strong>2013</strong> 0<br />
34. KdoW Audi A 4<br />
Kromsdorfer<br />
Str. <strong>2013</strong> 0<br />
35. TLF 3000 Iveco Taubach<br />
Auftrag<br />
erteilt<br />
36. HLF 20/16 Iveco Legefeld<br />
Auftrag<br />
erteilt<br />
Zur Ermittlung des Fahrzeugbedarfs sind zunächst die geplanten Nutzungsdauern festzulegen.<br />
Diese können zum einen aus nominaler und zum anderen aus funktionaler Sicht bestimmt<br />
werden. Als nominale Anforderung ist das tatsächliche Fahrzeugalter im Verhältnis<br />
zur geplanten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer möglich.<br />
Die funktionale Nutzungsdauer wird über den Abgleich der heutigen Fahrzeugstruktur mit<br />
den gesetzlich festgelegten Anforderungen an die örtliche Gefahrenabwehr berechnet.<br />
5.1.1 Nominale Nutzungsdauer<br />
Wie lange Fahrzeuge nach Auffassung des Gesetzgebers genutzt werden können, ist nicht<br />
einheitlich geregelt, eine Ableitung ist nur durch nicht-materielle Rechtsvorschriften möglich.<br />
Hierzu werden die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Abschreibungstabelle für Gemeinden<br />
72 , die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen für<br />
die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe sowie die Instandsetzungskostentabelle<br />
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herangezogen.<br />
72 VwV-Abschreibungstabelle Thüringen<br />
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