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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Hierbei sollen anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen<br />

überprüft und bei brandschutztechnischen Mängeln Auflagen gegenüber dem Betreiber/Eigentümer<br />

erteilt werden. 13<br />

Brandschutzaufklärung<br />

Die präventive Arbeit umfasst bspw. Vorträge in Schulen und Kindergärten zur Brandschutzerziehung<br />

aber auch die Aufklärung der Bevölkerung. Hier sind deutschlandweite Kampagnen<br />

zum Einbau von Rauchmeldern in Privathaushalten oder aber auch Führungen durch<br />

das Gefahrenschutzzentrum, mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehrbehörde<br />

zu demonstrieren, möglich.<br />

1.3 Katastrophen- und Zivilschutz (Bevölkerungsschutz)<br />

Seit dem 1. Januar 2008 wird der Katastrophenschutz 14 nicht wie bisher im eigenen, sondern<br />

im übertragenen Wirkungskreis vollzogen. 15 Nähere Regelungen über die Aufstellung, Organisation,<br />

Ausrüstung, Aus- und Fortbildung sowie den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen<br />

des Katastrophenschutzes im Freistaat Thüringen, werden in der ThürKatSVO getroffen.<br />

16<br />

In Abgrenzung zum Brandschutz und Rettungsdienst soll zunächst der Begriff Katastrophe<br />

erörtert werden. Eine Katastrophe im Sinne der Norm DIN 13050 (Deutsches Institut für<br />

Normung) ist ein Schadensereignis mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der<br />

örtlichen Infrastruktur, das mit den Mitteln und der regelhaften Einsatzstrukturen der Feuerwehren<br />

und des Rettungsdienstes alleine nicht bewältigt werden kann. 17 Somit steht der Begriff<br />

Katastrophenschutz für Leistungen im Sinne des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe<br />

und des Rettungsdienstes, wenn die regulären Kräfte und Mittel dieser Bereiche nicht ausreichend<br />

sind. Hier kommen zusätzliche Kräfte und Mittel des Katastrophenschutzes zum<br />

Einsatz. Diese Einheiten bestehen neben der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> aus den Sanitäts-, Betreuungs-<br />

und Wasserrettungskomponenten, die durch ortsansässige Hilfsorganisationen gestellt<br />

werden. In <strong>Weimar</strong> sind derzeit das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband <strong>Weimar</strong> e.V. (DRK),<br />

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mittelthüringen (JUH) und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft<br />

<strong>Weimar</strong> e.V. (DLRG) im Sanitäts- und Betreuungszug organisiert. 18<br />

wahr, welche im Zivil-<br />

Des Weiteren nimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> Aufgaben im Zivilschutz 19<br />

schutzneuordnungsgesetz (ZSNeuOG) geregelt sind. 20<br />

13 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle –KGSt (1998): a. a. O., Seite 21.<br />

14 Quelle: AGBF Bund – Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz; „Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche<br />

Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei<br />

der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die<br />

örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.“<br />

15 Vgl. § 5 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />

16 Vgl. Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO), GVBl. S. 264.<br />

17 Vgl. DIN 13050:2009-02 (D) Rettungswesen–Begriffe (2009): Beuth Verlag Berlin 2009 Nr. 3.18.<br />

18 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle –KGSt (1998): a. a. O., Seite 20.<br />

19 Quelle: AGBF Bund – Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz; Der Zivilschutz (ZS) ist eine Aufgabe des Bundes mit dem<br />

Ziel, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe,<br />

Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen zu schützen bzw.<br />

deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.<br />

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