2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
Hierbei sollen anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen<br />
überprüft und bei brandschutztechnischen Mängeln Auflagen gegenüber dem Betreiber/Eigentümer<br />
erteilt werden. 13<br />
Brandschutzaufklärung<br />
Die präventive Arbeit umfasst bspw. Vorträge in Schulen und Kindergärten zur Brandschutzerziehung<br />
aber auch die Aufklärung der Bevölkerung. Hier sind deutschlandweite Kampagnen<br />
zum Einbau von Rauchmeldern in Privathaushalten oder aber auch Führungen durch<br />
das Gefahrenschutzzentrum, mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehrbehörde<br />
zu demonstrieren, möglich.<br />
1.3 Katastrophen- und Zivilschutz (Bevölkerungsschutz)<br />
Seit dem 1. Januar 2008 wird der Katastrophenschutz 14 nicht wie bisher im eigenen, sondern<br />
im übertragenen Wirkungskreis vollzogen. 15 Nähere Regelungen über die Aufstellung, Organisation,<br />
Ausrüstung, Aus- und Fortbildung sowie den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen<br />
des Katastrophenschutzes im Freistaat Thüringen, werden in der ThürKatSVO getroffen.<br />
16<br />
In Abgrenzung zum Brandschutz und Rettungsdienst soll zunächst der Begriff Katastrophe<br />
erörtert werden. Eine Katastrophe im Sinne der Norm DIN 13050 (Deutsches Institut für<br />
Normung) ist ein Schadensereignis mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der<br />
örtlichen Infrastruktur, das mit den Mitteln und der regelhaften Einsatzstrukturen der Feuerwehren<br />
und des Rettungsdienstes alleine nicht bewältigt werden kann. 17 Somit steht der Begriff<br />
Katastrophenschutz für Leistungen im Sinne des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe<br />
und des Rettungsdienstes, wenn die regulären Kräfte und Mittel dieser Bereiche nicht ausreichend<br />
sind. Hier kommen zusätzliche Kräfte und Mittel des Katastrophenschutzes zum<br />
Einsatz. Diese Einheiten bestehen neben der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> aus den Sanitäts-, Betreuungs-<br />
und Wasserrettungskomponenten, die durch ortsansässige Hilfsorganisationen gestellt<br />
werden. In <strong>Weimar</strong> sind derzeit das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband <strong>Weimar</strong> e.V. (DRK),<br />
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mittelthüringen (JUH) und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft<br />
<strong>Weimar</strong> e.V. (DLRG) im Sanitäts- und Betreuungszug organisiert. 18<br />
wahr, welche im Zivil-<br />
Des Weiteren nimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> Aufgaben im Zivilschutz 19<br />
schutzneuordnungsgesetz (ZSNeuOG) geregelt sind. 20<br />
13 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle –KGSt (1998): a. a. O., Seite 21.<br />
14 Quelle: AGBF Bund – Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz; „Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche<br />
Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei<br />
der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die<br />
örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.“<br />
15 Vgl. § 5 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).<br />
16 Vgl. Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO), GVBl. S. 264.<br />
17 Vgl. DIN 13050:2009-02 (D) Rettungswesen–Begriffe (2009): Beuth Verlag Berlin 2009 Nr. 3.18.<br />
18 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle –KGSt (1998): a. a. O., Seite 20.<br />
19 Quelle: AGBF Bund – Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz; Der Zivilschutz (ZS) ist eine Aufgabe des Bundes mit dem<br />
Ziel, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe,<br />
Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen zu schützen bzw.<br />
deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.<br />
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