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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Atemschutzgeräteträger benötigen nach einem Einsatz unter schwerem Atemschutz eine<br />

angemessene Ruhephase. Deshalb sind vom Einsatzleiter entsprechende Vorkehrungen zu<br />

treffen um genügend Reserven an befähigtem Personal an der Einsatzstelle für die Ablösung<br />

vorrätig zu haben.<br />

3.3 Schutzziel Brandschutz<br />

Der Löschzug der Berufsfeuerwehr soll 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche mit 9<br />

Funktionen die Einsatzstelle innerhalb von 10 Minuten 45 nach Eingang des Notrufes in der<br />

Leitstelle erreichen.<br />

Der Löschzug wird durch Unterstützungseinheiten der Freiwilligen Feuerwehren verstärkt,<br />

welche mindestens in Staffelstärke (6 Funktionen) die Einsatzstelle innerhalb von 15 min<br />

nach Eingang des Notrufes in der Leitstelle erreichen sollen.<br />

Der A-Dienst soll innerhalb von 10 min die Einsatzstelle, oder aber im Rahmen der Eintreffzeit<br />

der Unterstützungseinheit erreichen und die Einsatzleitung übernehmen.<br />

3.3.1 Einsatzmodell Brandschutz<br />

Für die Erläuterung des Schutzzieles im Bereich Brandschutz wird das Modell des bereits<br />

beschriebenen kritischen Wohnungsbrandes herangezogen. Das Einsatzszenario entspricht<br />

der Alarmstufe B2. 46<br />

3.3.1.1 Löschzug Berufsfeuerwehr<br />

Der Löschzug der Berufsfeuerwehr besteht aus 9 Funktionsstellen:<br />

Gruppenführer / Wachabteilungsführer<br />

Er ist der Einsatzleiter bis der A-Dienst vor Ort ist und führt den Löschzug der Berufsfeuerwehr.<br />

o Angriffstrupp<br />

Diese 2 Funktionen gehen zur Erfüllung der Aufgabe der Menschenrettung mit 1 C-Rohr und<br />

umluftunabhängigem Atemschutz ins verqualmte Objekt vor.<br />

o Sicherheitstrupp<br />

Diese 2 Funktionen sind zur Absicherung und Rettung des Angriffstrupp vorgeschrieben. 47<br />

Des Weiteren sorgen sie für eine Belüftung der verqualmten Räumlichkeiten, unterstützen<br />

den Angriffstrupp bis an die Rauchgrenze bei der Arbeit und übernehmen auch an dieser<br />

Grenze gerettete Personen um sie der rettungsdienstlichen Betreuung zu übergeben.<br />

o Maschinist Löschfahrzeug<br />

45 § 1 Abs. 1 ThürFwOrgVO<br />

46 Führungssystem der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, Teil D - Ausrückeordnung nach Einsatzstichworten vom 01.04.2008<br />

47 FwDV 7, Kapitel 7.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten; Anlage 1<br />

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