2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
Atemschutzgeräteträger benötigen nach einem Einsatz unter schwerem Atemschutz eine<br />
angemessene Ruhephase. Deshalb sind vom Einsatzleiter entsprechende Vorkehrungen zu<br />
treffen um genügend Reserven an befähigtem Personal an der Einsatzstelle für die Ablösung<br />
vorrätig zu haben.<br />
3.3 Schutzziel Brandschutz<br />
Der Löschzug der Berufsfeuerwehr soll 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche mit 9<br />
Funktionen die Einsatzstelle innerhalb von 10 Minuten 45 nach Eingang des Notrufes in der<br />
Leitstelle erreichen.<br />
Der Löschzug wird durch Unterstützungseinheiten der Freiwilligen Feuerwehren verstärkt,<br />
welche mindestens in Staffelstärke (6 Funktionen) die Einsatzstelle innerhalb von 15 min<br />
nach Eingang des Notrufes in der Leitstelle erreichen sollen.<br />
Der A-Dienst soll innerhalb von 10 min die Einsatzstelle, oder aber im Rahmen der Eintreffzeit<br />
der Unterstützungseinheit erreichen und die Einsatzleitung übernehmen.<br />
3.3.1 Einsatzmodell Brandschutz<br />
Für die Erläuterung des Schutzzieles im Bereich Brandschutz wird das Modell des bereits<br />
beschriebenen kritischen Wohnungsbrandes herangezogen. Das Einsatzszenario entspricht<br />
der Alarmstufe B2. 46<br />
3.3.1.1 Löschzug Berufsfeuerwehr<br />
Der Löschzug der Berufsfeuerwehr besteht aus 9 Funktionsstellen:<br />
Gruppenführer / Wachabteilungsführer<br />
Er ist der Einsatzleiter bis der A-Dienst vor Ort ist und führt den Löschzug der Berufsfeuerwehr.<br />
o Angriffstrupp<br />
Diese 2 Funktionen gehen zur Erfüllung der Aufgabe der Menschenrettung mit 1 C-Rohr und<br />
umluftunabhängigem Atemschutz ins verqualmte Objekt vor.<br />
o Sicherheitstrupp<br />
Diese 2 Funktionen sind zur Absicherung und Rettung des Angriffstrupp vorgeschrieben. 47<br />
Des Weiteren sorgen sie für eine Belüftung der verqualmten Räumlichkeiten, unterstützen<br />
den Angriffstrupp bis an die Rauchgrenze bei der Arbeit und übernehmen auch an dieser<br />
Grenze gerettete Personen um sie der rettungsdienstlichen Betreuung zu übergeben.<br />
o Maschinist Löschfahrzeug<br />
45 § 1 Abs. 1 ThürFwOrgVO<br />
46 Führungssystem der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, Teil D - Ausrückeordnung nach Einsatzstichworten vom 01.04.2008<br />
47 FwDV 7, Kapitel 7.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten; Anlage 1<br />
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