28.02.2014 Aufrufe

2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Die hausinterne Ausbildung bis zur Truppführerebene (Grundausbildung, Truppmannausbildung,<br />

Sprechfunkerlehrgang, Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Motorkettensägenlehrgang,<br />

Truppführerlehrgang) muss weiterhin durch das Personal der Berufsfeuerwehr neben dem<br />

Einsatzdienst personell und materiell sichergestellt werden.<br />

Die Aufgabenerweiterung der Feuerwehren hinsichtlich des Katastrophenschutzes aber auch<br />

des Hochwasserschutzes, bedarf eine Erweiterung von Führungs- und Spezialausbildungen<br />

auf alle Freiwilligen Feuerwehren. Derzeit sichert die Freiwillige Feuerwehr <strong>Weimar</strong>- Mitte mit<br />

der Berufsfeuerwehr den derzeitigen Stand des Gefahrgutzuges. Zusätzliche Fahrzeuge aus<br />

Bundes- und Eigenbeschaffung müssen zukünftig auf breitere Basis in der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

gestellt werden.<br />

Ständige Investitionen in zeitgemäße und den aktuell gültigen Normen entsprechende Fahrzeuge,<br />

Geräte, Ausrüstung und in den Bauunterhalt der Gerätehäuser müssen getätigt und<br />

in die langfristige Haushaltsplanung einbezogen werden. Damit kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> als<br />

Träger der Feuerwehr ihrer Fürsorgeverantwortung für die Mitglieder der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

und der Aufgabe nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz nach und leistet<br />

so auch einen nicht unbeträchtlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und damit Motivationssteigerung<br />

im Hinblick auf den Personalerhalt und die Personalgewinnung.<br />

4.4.2.2 Die Jugendfeuerwehren<br />

Gemäß § 2 Abs.1 ThürFwOrgVO, gliedert sich die Gemeindefeuerwehr in die Jugend-, Einsatz-<br />

und Alters- und Ehrenabteilung. Der Nachwuchsgewinnung über die Jugendfeuerwehr<br />

kommt eine große Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren zu. Zur Nachwuchsgewinnung<br />

und damit zur Sicherung der Einsatzbereitschaft in der Zukunft, sollte jede<br />

Freiwillige Feuerwehr in der Lage sein, Jugendliche aus dem Einzugsbereich zu motivieren<br />

und der Jugendfeuerwehr beizutreten. Hierzu gehört neben engagierten und gut ausgebildeten<br />

Jugendfeuerwehrwarten auch eine angemessene Ausstattung der Gerätehäuser, die den<br />

besonderen Anforderungen der Nutzung durch Kinder und Jugendlichen gerecht wird. Für<br />

Aktivitäten außerhalb des Ortsteiles besteht für die Jugendfeuerwehren die Möglichkeit das<br />

Mannschaftstransportfahrzeug zu nutzen.<br />

Die Jugendlichen werden, wie die Mitglieder der Einsatzabteilung, mit angemessener Dienstund<br />

Schutzkleidung ausgestattet.<br />

Infolge des sehr hohen Engagements der Jugendfeuerwehrwarte der Freiwilligen Feuerwehren<br />

gelingt es stadtweit viele Jugendliche als potentiellen Nachwuchs zu gewinnen. Allerdings<br />

ist heute die Konkurrenz durch andere attraktive Möglichkeiten der Freizeitgestaltung<br />

groß.<br />

Aktuell gibt es außer bei der Freiwilligen Feuerwehr Tiefurt in allen Freiwilligen Feuerwehren<br />

Jugendfeuerwehrabteilungen mit 78 Kinder und Jugendlichen.<br />

4.4.2.3 Die Alters- und Ehrenabteilung<br />

Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr können nach ihrem aktiven Dienst in die Alters- und<br />

Ehrenabteilung ihrer Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden. Für Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr<br />

ist diese Organisationsform der weiteren Mitgliedschaft gesetzlich nicht möglich.<br />

Seite 57 von 90

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!