2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
menschlüsse von Gebietskörperschaften förderfähig. Der GW-L, Dekon-LKW P, GW-San<br />
sowie das LF KatS werden vom Bund zur Verfügung gestellt. Erfahrungsgemäß dauert eine<br />
Ausschreibung von Großfahrzeugen ca. ein Jahr. Fördermittelanträge sind immer bis zum<br />
30. September für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen. Bis zum<br />
in Kraft treten der Haushaltssatzung, um mit der Ausschreibung beginnen zu können, vergeht<br />
weitere Zeit.<br />
Daher wird empfohlen, zur Verkürzung der Wartezeit und der Planungssicherheit gem. § 59<br />
ThürKO Verpflichtungsermächtigungen zu erteilen.<br />
5.2 Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung<br />
Die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, sowie die Angehörigen der<br />
Jugendfeuerwehren, tragen bei Einsätzen und Übungen persönliche Schutzausrüstung. 75<br />
Zudem tragen die Mitglieder der Einsatzabteilung bei anderen dienstlichen Veranstaltungen<br />
Dienstkleidung nach Anlage 3. Die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung<br />
(PSA) sollte sich nach dem Einsatzspektrum 76 der jeweiligen Einheit und der Verwendung<br />
eines jeden Mitgliedes, unter Beachtung der Qualifikation und der gesundheitlichen Eignung,<br />
richten. Die gesetzlichen und normativen Vorgaben der einzelnen Komponenten der Schutzausrüstung<br />
sind zu erfüllen. Auf dieser Grundlage ergibt sich für die Grundausstattung für<br />
eine Person:<br />
Verwendung/Einheit Kosten p.P. Anzahl<br />
Jugendfeuerwehr 123 € 78<br />
Einsatzdienst FF 1.883 € 134<br />
Einsatzdienst BF 2.195 € 61<br />
+Leitstellendisponent 420 € 9<br />
+Tagdienst 745 € 9<br />
gesamt Einsatzdienst<br />
Tabelle 21: Kosten Grundausstattung PSA<br />
Personen<br />
78 9.594 €<br />
134 252.322 €<br />
61 133.895 €<br />
3.780 €<br />
6.705 €<br />
195 406.296 €<br />
Die Anforderungen der Jugendfeuerwehren hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstung<br />
richten sich nach Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr gem. § 4 Abs. 3<br />
ThürFwOrgVO. Jedes Mitglied der Feuerwehreinsatzabteilung erhält die Grundausstattung<br />
(Einsatzdienst FF / BF) zuzüglich der Bekleidung entsprechend der dienstlichen Verwendung<br />
in der Leitstelle oder im Tagdienst (siehe Anlage 4).<br />
Mithin besteht ein Gesamtbedarf nach heutigen Marktpreisen in Höhe von 406.296 € für 195<br />
Personen. Unter der Annahme, dass Zu- und Abgänge konstant und die Unterhaltungskosten<br />
mit ca. 1 % der Gesamtkosten betragen, ist von einem jährlichen Bedarf von ca. 46.000 €<br />
auszugehen.<br />
75 § 4 ThürFwOrgVO, Persönliche Schutzausrüstung, Bekleidung, Kennzeichnung und Beförderung<br />
76 Anzahl, Art, Qualität und damit einhergehenden Risiken<br />
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