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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

menschlüsse von Gebietskörperschaften förderfähig. Der GW-L, Dekon-LKW P, GW-San<br />

sowie das LF KatS werden vom Bund zur Verfügung gestellt. Erfahrungsgemäß dauert eine<br />

Ausschreibung von Großfahrzeugen ca. ein Jahr. Fördermittelanträge sind immer bis zum<br />

30. September für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen. Bis zum<br />

in Kraft treten der Haushaltssatzung, um mit der Ausschreibung beginnen zu können, vergeht<br />

weitere Zeit.<br />

Daher wird empfohlen, zur Verkürzung der Wartezeit und der Planungssicherheit gem. § 59<br />

ThürKO Verpflichtungsermächtigungen zu erteilen.<br />

5.2 Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung<br />

Die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Feuerwehr <strong>Weimar</strong>, sowie die Angehörigen der<br />

Jugendfeuerwehren, tragen bei Einsätzen und Übungen persönliche Schutzausrüstung. 75<br />

Zudem tragen die Mitglieder der Einsatzabteilung bei anderen dienstlichen Veranstaltungen<br />

Dienstkleidung nach Anlage 3. Die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung<br />

(PSA) sollte sich nach dem Einsatzspektrum 76 der jeweiligen Einheit und der Verwendung<br />

eines jeden Mitgliedes, unter Beachtung der Qualifikation und der gesundheitlichen Eignung,<br />

richten. Die gesetzlichen und normativen Vorgaben der einzelnen Komponenten der Schutzausrüstung<br />

sind zu erfüllen. Auf dieser Grundlage ergibt sich für die Grundausstattung für<br />

eine Person:<br />

Verwendung/Einheit Kosten p.P. Anzahl<br />

Jugendfeuerwehr 123 € 78<br />

Einsatzdienst FF 1.883 € 134<br />

Einsatzdienst BF 2.195 € 61<br />

+Leitstellendisponent 420 € 9<br />

+Tagdienst 745 € 9<br />

gesamt Einsatzdienst<br />

Tabelle 21: Kosten Grundausstattung PSA<br />

Personen<br />

78 9.594 €<br />

134 252.322 €<br />

61 133.895 €<br />

3.780 €<br />

6.705 €<br />

195 406.296 €<br />

Die Anforderungen der Jugendfeuerwehren hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstung<br />

richten sich nach Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr gem. § 4 Abs. 3<br />

ThürFwOrgVO. Jedes Mitglied der Feuerwehreinsatzabteilung erhält die Grundausstattung<br />

(Einsatzdienst FF / BF) zuzüglich der Bekleidung entsprechend der dienstlichen Verwendung<br />

in der Leitstelle oder im Tagdienst (siehe Anlage 4).<br />

Mithin besteht ein Gesamtbedarf nach heutigen Marktpreisen in Höhe von 406.296 € für 195<br />

Personen. Unter der Annahme, dass Zu- und Abgänge konstant und die Unterhaltungskosten<br />

mit ca. 1 % der Gesamtkosten betragen, ist von einem jährlichen Bedarf von ca. 46.000 €<br />

auszugehen.<br />

75 § 4 ThürFwOrgVO, Persönliche Schutzausrüstung, Bekleidung, Kennzeichnung und Beförderung<br />

76 Anzahl, Art, Qualität und damit einhergehenden Risiken<br />

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