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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

Der Zivilschutz befasst sich mit Maßnahmen des Staates im Verteidigungsfall gem. Art 115a<br />

Grundgesetz (GG). 21 Im Wesentlichen sind hier Aufgaben wie die Warnung der Bevölkerung<br />

durch bspw. Sirenen, die Aufenthaltsregelung von Personen, die zivilmilitärische Zusammenarbeit<br />

und der Schutz von Kulturgut, zu nennen. 22 Hierzu ist eine umfangreiche Planung<br />

und Koordination mit beteiligten Behörden und Organisationen notwendig. In diesem Bereich<br />

werden auch spezielle Gefahrenabwehrpläne erstellt.<br />

Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der<br />

Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.<br />

Die Aufgaben im Katastrophenschutz umfassen abwehrende und vorbeugende Maßnahmen,<br />

die der Schadensbewältigung und der Minderung von Sekundärschäden im Rahmen von<br />

Katastrophen 23 dienen. Diese Aufgaben können auch außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs<br />

in anderen Gebietskörperschaften liegen. Beispiele hierfür sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Hochwasser<br />

Extremwetterlagen<br />

Waldbrände<br />

Gefahrgut/ ABC-Unfälle<br />

Vielzahl von Verletzten oder Betreuungsbedürftigen<br />

Im Fall eines solchen oder ähnlichen Schadensereignisses werden für die Gefahrenabwehr<br />

und Schadensbewältigung verschiedene Fachbereiche und Einsatzkomponenten (Basiseinheiten)<br />

benötigt. Die Aufstellung dieser Basiseinheit wird durch die ThürKatSVO vorgegeben<br />

und ist im Wesentlichen wie folgt aufgestellt:<br />

Aufgabe<br />

Sanitäts- und<br />

Betreuungszug<br />

durchführende<br />

Organisation<br />

Einsatzzug 1<br />

Einsatzzug 2<br />

BF<br />

FF<br />

BF<br />

FF<br />

Gefahrgutzug<br />

Wasserrettungsstaffel<br />

DLRG<br />

DRK<br />

JUH<br />

DLRG<br />

Abbildung 2: Beteiligung im Katastrophenschutz<br />

BF<br />

FF<br />

Führung<br />

Der Aufgabenschwerpunkt liegt vorrangig bei den präventiven Maßnahmen. Diese umfassen<br />

u.a.:<br />

Einheiten und Einrichtungen bereitstellen<br />

Katastrophenschutz-Stäbe bilden<br />

Aus- und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes einschließlich<br />

des Stabspersonals<br />

Erstellen von Alarm- und Einsatzplänen für den Katastrophenschutz<br />

Erstellen von externen Notfallplänen für Schwerpunktobjekte<br />

Planung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen<br />

20 Vgl. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) vom 25. März 1997, Bundesgesetzblatt<br />

1997 Teil I Seite 726.<br />

21 Vgl. Art 115 a, Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland<br />

22 Vgl. § 1 Zivilschutzneuordnungsgesetz – ZSNeuOG.<br />

23 § 25 ThürBKG<br />

Seite 14 von 90

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