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Kindesmisshandlung - Universitäts- Kinder- und Jugendklinik Rostock

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Konkret:<br />

- innerhalb des Rahmens dessen dessen, was ethisch vertretbar ist, ist<br />

sind wir an den Elternwillen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dürfen nur in<br />

vollem Einvernehmen mit ihnen handeln<br />

(Aufklärungen, Einverständnisse etc.)<br />

- bei elterlichen Entscheidungen oder Handlungen, Handlungen die ethisch<br />

nicht vertretbar sind - bzw. die Schaden für das Kind<br />

bedeuten (z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, aber auch<br />

abwegige medizinische Entscheidungen) - dürfen wir diese<br />

nicht einfach akzeptieren.<br />

Wir haben dann im Gegenteil eine Pflicht zu handeln.

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