Kindesmisshandlung - Universitäts- Kinder- und Jugendklinik Rostock
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Konkret:<br />
- innerhalb des Rahmens dessen dessen, was ethisch vertretbar ist, ist<br />
sind wir an den Elternwillen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dürfen nur in<br />
vollem Einvernehmen mit ihnen handeln<br />
(Aufklärungen, Einverständnisse etc.)<br />
- bei elterlichen Entscheidungen oder Handlungen, Handlungen die ethisch<br />
nicht vertretbar sind - bzw. die Schaden für das Kind<br />
bedeuten (z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, aber auch<br />
abwegige medizinische Entscheidungen) - dürfen wir diese<br />
nicht einfach akzeptieren.<br />
Wir haben dann im Gegenteil eine Pflicht zu handeln.