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EEENNNAAARRR ... - Horus

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Angesichts der massiven Bedrohungen, die von rassistischen, oben dokumentierten Sprü chen ausgehen<br />

und der regelrechten Ü berflutung (zumindest der Stadt Wien) mit rassistischen Beschmierungen im<br />

öffentlichen Raum hält ZARA die schnelle, konsequente und vollstä ndige Entfernung im Sinne einer<br />

„ Zero Tolerance“ fü r unbedingt nötig. ZARA ist der Meinung, dass es vom hundertfach gelesenen „ Tötet<br />

Neger“ zur Tat nicht weit ist und dass verbale Drohungen ernst genommen werden mü ssen.<br />

ZARA ist bemü ht, mit Hilfe freiwilliger MitarbeiterInnen, möglichst viele der rassistischen<br />

Schmierereien photographisch zu dokumentieren und setzte sich in allen oben beschriebenen Fä llen fü r<br />

eine möglichst schnelle Entfernung ein.<br />

In allen Fällen, in denen ZARA mit den Wiener Linien bzw. der Plakatfirma Gewista wegen der<br />

Entfernung von rassistischen Schmiererein kooperierte, wurde freundlichst, vorbildlich, schnell und<br />

verlä sslich gehandelt - die Bediensteten der Wiener Linien wurden z.T. innerhalb weniger Stunden tä tig,<br />

wenn sie eine Meldung von ZARA erhielten. Beide sind zu ganz wichtigen Verbü ndeten von ZARA<br />

geworden, wenn es um die Beseitigung von rassistischen Sprü chen aus dem öffentlichen Raum geht.<br />

Im Falle von Beschmierungen auf Privateigentum muss die Entfernung leider auf Kosten der<br />

BesitzerInnen geschehen und erfolgt (vermutlich daher) oftmals weniger schnell und konsequent. Hier<br />

muss ZARA oftmals wochenlang immer wieder nachfragen.<br />

Rechtlich sind Beschmierungen - welcher Art auch immer - Sachbeschä digung und daher strafbar. Eine<br />

eigenmä chtige Ü bermalung eines rassistischen Spruches gilt daher ebenso als Sachbeschä digung.<br />

Spezielle Regeln bezü glich rassistischer Aussagen gibt es nicht. Eventuell verstoß en rassistische<br />

Beschmierungen aber gegen das Verbotsgesetz (Beispiel Hakenkreuz oder „ Juden ins KZ!“) oder sind<br />

eine Verhetzung im Sinne des § 283 (Beispiele „ Tötet Neger“ oder „ Tötet Yugos".) Näheres siehe<br />

Kapitel „ Rechtliche Rahmenbedingungen“.<br />

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