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VERHALTENSKODEX - Alcoa

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<strong>VERHALTENSKODEX</strong><br />

HINTERGRUND:<br />

Die folgenden Richtlinien gelten weltweit für Mitarbeiter von <strong>Alcoa</strong> Inc. („<strong>Alcoa</strong>“) und allen<br />

innerhalb und außerhalb der USA angesiedelten Tochterunternehmen, angegliederten Betrieben,<br />

Partnern, Unternehmungen oder anderen, direkt oder indirekt von <strong>Alcoa</strong> kontrollierten Unternehmen<br />

(das „Unternehmen“) sowie für alle Mitglieder der Geschäftsleitung (Directors), leitende Angestellte<br />

(Officers) und sonstige Mitarbeiter des Unternehmens.<br />

Alle Führungskräfte und leitenden Angestellten des Unternehmens sind für die Bekanntgabe<br />

und Anwendung dieser Richtlinien in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.<br />

RICHTLINIEN:<br />

1. Das Unternehmen sowie alle Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Angestellte und sonstige<br />

Mitarbeiter des Unternehmens müssen alle für die Aktivitäten des Unternehmens geltenden Gesetze<br />

und Vorschriften einhalten.<br />

2. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten und sonstige Mitarbeiter sind<br />

verpflichtet, die Unternehmensrichtlinien hinsichtlich Insiderhandel einzuhalten.<br />

3. Es ist untersagt, Geldmittel, Eigentum, Dienstleistungen oder sonstige Wertsachen anzunehmen<br />

oder in Zahlung zu geben mit der Absicht, sie ganz oder zu einem Teil für ungesetzliche Zwecke oder zu<br />

einem aus den Begleitdokumenten der Transaktion nicht ersichtlichen Zweck zu verwenden.<br />

4. Die allgemeinen Grundsätze der Rechnungslegung und die entsprechenden Kontrollmaßnahmen<br />

sind jederzeit einzuhalten. Alle bei der Börsenaufsichts‐ oder irgendeiner anderen Behörde einzureichenden<br />

Berichte und Dokumente sowie auch alle anderen Offenlegungen sind vollständig, gerecht, akkurat und<br />

zeitgerecht anzufertigen.<br />

5. Es ist untersagt, aus welchen Gründen auch immer in den Geschäftsbüchern und<br />

Aufzeichnungen des Unternehmens falsche, unwahre oder irreführende Einträge vorzunehmen. Es<br />

dürfen keine Geldmittel oder Vermögenswerte, die nicht sachgemäß verbucht sind, vorhanden sein, und<br />

es ist verboten, Buchungen oder Eintragungen vorzunehmen, die die zugrunde liegende Transaktion<br />

nicht richtig wiedergeben.<br />

6. Zeichen der Gastfreundschaft (einschließlich Mahlzeiten, Getränke, Freizeitgestaltung,<br />

Unterhaltung, Verkehrsmittel und Unterkunft) und Geschenke dürfen auf Kosten des Unternehmens<br />

erfolgen oder von Mitgliedern der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten oder sonstigen Mitarbeitern<br />

des Unternehmens angeboten, gegeben oder angenommen werden, die an einer geschäftlichen<br />

Beziehung mit dem Unternehmen interessiert sind, wenn:<br />

a. dies den geschäftlichen Gepflogenheiten entspricht und dadurch keine Gesetze oder<br />

ethischen Grundsätze verletzt werden<br />

b. sie im Einklang mit der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung von <strong>Alcoa</strong> stehen und<br />

die entsprechenden Vorgehensweisen eingehalten werden<br />

c. sie keinen hohen Wert haben<br />

d. sie nicht als Bestechung, Schmiergeld oder ungehörige Beeinflussung ausgelegt werden können<br />

e. ein öffentliches Bekanntwerden dieser Zuwendungen den Ruf des Unternehmens bzw.<br />

des Mitglieds der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten oder sonstigen Mitarbeiters nicht<br />

schädigen würde<br />

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens dürfen unter keinen Umständen Barzahlungen<br />

oder Barzuwendungen (einschließlich Aktien, Geschenkkarten oder Geschenkgutscheine) von<br />

Mitgliedern der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten oder sonstigen Mitarbeitern angeboten,<br />

© <strong>Alcoa</strong> Inc. Seite 1<br />

(Business Conduct Policies – Final Revised May 2012 – GERMAN)


gegeben oder angenommen werden. Honorare und Spenden für wohltätige Zwecke sind jedoch erlaubt,<br />

sofern sie rechtlich zulässig sind, die Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung des Unternehmens<br />

eingehalten wird und sie im Rahmen der entsprechen <strong>Alcoa</strong>‐Vorgehensweisen genehmigt sind.<br />

7. Mitarbeiter von <strong>Alcoa</strong> dürfen sich in ihrer Freizeit natürlich auf eigene Kosten politisch<br />

betätigen. Die Verwendung von Geldern, Eigentum, Dienstleistungen oder Wertgegenständen des<br />

Unternehmens für oder zur Unterstützung politischer Parteien oder Kandidaten für öffentliche Ämter ist<br />

generell verboten. Demhingegen ist es zulässig, dass das Unternehmen politische Gremien oder Fonds<br />

der Mitarbeiter unterstützt und im Zusammenhang mit deren Gründung bescheidene Geldmittel<br />

aufbringt, sofern diese gesetzlich zulässig sind und im Einklang mit der Satzung oder anderen, vom Chief<br />

Legal and Compliance Officer von <strong>Alcoa</strong> genehmigten, Regelungen stattfinden.<br />

8. Es ist verboten, Vermögenswerte des Unternehmens für ein Gremium zu verwenden, dessen<br />

Hauptziel darin besteht, den Ausgang eines Referendums oder eines anderen Volksentscheids zu<br />

beeinflussen. Ausnahmen hierzu bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Chief Executive<br />

Officer und die rechtliche Zulässigkeit muss vorab vom Chief Legal and Compliance Officer von <strong>Alcoa</strong><br />

schriftlich genehmigt werden.<br />

9. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten und sonstige Mitarbeiter dürfen<br />

keine kollidierenden Interessen haben, wenn sie das Unternehmen bei Verhandlungen vertreten oder<br />

hinsichtlich der Vorgangsweise des Unternehmens gegenüber Dritten Empfehlungen abgeben oder<br />

anderweitig die Interessen des Unternehmens wahrnehmen. Im Umgang mit Lieferanten, Kunden,<br />

Auftragnehmern sowie Personen und Firmen, die mit dem Unternehmen in Geschäftsbeziehung stehen,<br />

dürfen nur die Interessen des Unternehmens berücksichtigt werden. Es ist nicht gestattet, Dritte aus<br />

persönlichen Überlegungen bevorzugt zu behandeln. Hierbei ist vor allem Folgendes zu beachten:<br />

a. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten und sonstigen Mitarbeiter,<br />

die mit Dritten zu tun haben, die mit dem Unternehmen in Geschäftsbeziehung stehen bzw.<br />

an einer Geschäftsbeziehung interessiert sind, oder in diesem Zusammenhang<br />

Empfehlungen abgeben oder Entscheidungen treffen, dürfen an diesen Firmen weder<br />

beteiligt sein noch irgendwelche Vereinbarungen getroffen haben, die die<br />

Entscheidungsfreiheit des Geschäftsmitglieds, leitenden Angestellten oder Mitarbeiters<br />

beeinflussen könnten, sofern die entsprechende Beteiligung oder Vereinbarung nicht<br />

bekanntgegeben und schriftlich genehmigt wurde.<br />

b. Es ist Mitgliedern der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten und sonstigen Mitarbeitern<br />

untersagt, einen Personalkredit oder sonstige Dienste von Personen oder Firmen, die mit<br />

dem Unternehmen in Geschäftsbeziehung stehen bzw. an einer Geschäftsbeziehung<br />

interessiert sind, direkt oder indirekt anzufordern oder anzunehmen, sofern diese<br />

Kreditinstitute oder Finanzdienste ähnliche Kredite oder Dienste nicht im Rahmen ihrer<br />

üblichen Geschäftstätigkeit anbieten.<br />

c. Es ist Mitgliedern der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten und sonstigen Mitarbeitern<br />

untersagt, mit engen Verwandten im Namen des Unternehmens Geschäfte abzuwickeln,<br />

sofern dies nach Bekanntgabe des Verwandtschaftsverhältnisses nicht ausdrücklich in<br />

schriftlicher Form genehmigt wird.<br />

d. Die für alle Mitglieder der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten und sonstigen Mitarbeiter<br />

des Unternehmens geltende Anforderung, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommen<br />

darf, bezieht sich auch auf enge Verwandte. Hierzu gehören in der Regel Ehegatten, Eltern,<br />

© <strong>Alcoa</strong> Inc. Seite 2<br />

(Business Conduct Policies – Final Revised May 2012 – GERMAN)


Kinder und Geschwister, Schwiegereltern, Schwäger und Schwägerinnen sowie alle Personen,<br />

die mit solchen Verwandten zusammen wohnen, es sei denn, dass es sich bei diesen<br />

Mitbewohnern um Bedienstete der Verwandten handelt.<br />

e. Die Entscheidung, welche Maßnahmen im Falle eines tatsächlichen oder potentiellen<br />

Interessenskonflikts zu ergreifen sind, obliegt dem Unternehmensleiter von <strong>Alcoa</strong> oder, im<br />

Falle von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder leitenden Angestellten, dem Verwaltungsrat<br />

(Board of Directors).<br />

10. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, leitenden Angestellten und sonstige Mitarbeiter sind<br />

verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens, einschließlich der unternehmenseigenen<br />

Informationen und Informationen Dritter, zu deren Geheimhaltung das Unternehmen verpflichtet ist, zu<br />

schützen. Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Angestellte und sonstige Mitarbeiter dürfen für sich<br />

persönlich keine Geschäftsgelegenheiten wahrnehmen, die sich durch Verwendung von<br />

Unternehmenseigentum, unternehmenseigenen Informationen oder aufgrund ihrer Vertrauensstellung<br />

innerhalb des Unternehmens ergeben. Auch ist es keinem Mitglied der Geschäftsleitung, leitenden<br />

Angestellten oder Mitarbeiter erlaubt, Unternehmenseigentum oder unternehmenseigene<br />

Informationen zum eigenen Vorteil auszunutzen.<br />

11. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, Amtsträger und sonstige Mitarbeiter, die von fragwürdigen,<br />

betrügerischen oder illegalen Vorkommnissen Kenntnis haben, sind aufgefordert, gegenüber dem Chief Legal<br />

and Compliance Officer, dem Chefsyndikus von <strong>Alcoa</strong> oder der Ethik‐ und Verhaltenskodex‐Hotline von <strong>Alcoa</strong><br />

umgehend intern Meldung zu erstatten. Repressalien gegenüber Mitgliedern der Geschäftsleitung,<br />

Amtsträgern oder Mitarbeitern werden auf keinen Fall geduldet, unabhängig davon, was die Repressalien<br />

ausgelöst hat: i) eine Handlung in Übereinstimmung mit geltendem Gesetz oder Unternehmensrichtlinien;<br />

ii) Meldung eines Problems oder Anliegens oder Einreichung einer Beschwerde bezüglich eines<br />

mutmaßlichen Verstoßes gegen ein Gesetz oder eine Unternehmensrichtlinie; oder iii) Mithilfe bei einer<br />

internen oder von der Regierung durchgeführten Untersuchung oder Ermittlung zu einem Verhalten, von<br />

dem allgemein ausgegangen wird, dass es gegen ein Gesetz oder eine Unternehmensrichtlinie verstößt.<br />

Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen richten sich gegen eine Person, die sich gemäß des Gesetzes bzw.<br />

der Unternehmensrichtlinien verhalten hat, den Vorwurf oder Verdacht eines Fehlverhaltens gemeldet hat<br />

oder bei einer internen oder von der Regierung durchgeführten Untersuchung oder Ermittlung in einer<br />

solchen Angelegenheit mitgeholfen hat.<br />

12. Verstöße durch leitende Angestellte oder sonstige Mitarbeiter gegen die vorangehenden<br />

Richtlinien haben entsprechende Sanktionen einschließlich Zurückstufung oder Entlassung zur Folge. Das<br />

Unternehmen darf keine wesentliche Ermessensfreiheit an Personen übertragen, die in der<br />

Vergangenheit bewiesen haben, sich unter Ausnutzung des seitens des Unternehmens in sie gesetzten<br />

Vertrauens an illegalen Aktivitäten zu beteiligen.<br />

© <strong>Alcoa</strong> Inc. Seite 3<br />

(Business Conduct Policies – Final Revised May 2012 – GERMAN)

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