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Prospekt Mietdepot-Sparkonto (pdf) - AEK Bank 1826

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<strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong><br />

Aus Erfahrung<br />

www.aekbank.ch


Mieten Sie eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräumlichkeiten? Beim<br />

Umzug selbst können wir ihnen nicht behilflich sein – jedoch bei der eröffnung<br />

eines <strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong>s unterstützen wir Sie gerne.<br />

das <strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong> eignet sich für alle personen, welche ein objekt<br />

mieten und eine kaution hinterlegen müssen. das <strong>Mietdepot</strong> dient ihrem<br />

Vermieter als Sicherheit für Beschädigungen des Mietobjekts, Mietzinsausfälle<br />

und nebenkosten.


daS <strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong> der aek <strong>Bank</strong> <strong>1826</strong> UMzUGSratGeBer<br />

das <strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong> muss auf den namen des Mieters eröffnet werden.<br />

der Vermieter wird zusätzlich als adressat vermerkt.<br />

das depot ist auf den zeitpunkt zu zahlen, der zwischen den Mietparteien<br />

vereinbart worden ist. in der regel ist der Betrag auf den Bezugstermin hin<br />

an die <strong>Bank</strong> zu überweisen.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

die rechtlichen Grundlagen sind im Schweizerischen obligationenrecht unter<br />

„Mietkaution“ festgelegt:<br />

OR Art. 257e<br />

1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld<br />

oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer <strong>Bank</strong> auf einem <strong>Sparkonto</strong><br />

oder einem depot, das auf den namen des Mieters lautet, hinterlegen.<br />

2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Mo-<br />

natszinse als Sicherheit verlangen.<br />

3 die <strong>Bank</strong> darf die Sicherheit nur mit zustimmung beider parteien oder gestützt<br />

auf einen rechtsgültigen zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges<br />

Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung<br />

des Mietverhältnisses keinen anspruch gegenüber dem Mieter<br />

rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der <strong>Bank</strong> die rückerstattung<br />

der Sicherheit verlangen.<br />

4 die kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.<br />

Formulare <strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong><br />

Verlangen Sie unsere speziellen antragsformulare zur eröffnung eines <strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong>s<br />

oder die Saldierungsformulare zur auflösung eines <strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong>s.<br />

Gerne stellen wir ihnen die entsprechenden Formulare<br />

per post oder via e-Mail zu.<br />

Internet<br />

Sämtliche informationen und Formulare zum thema „<strong>Mietdepot</strong>“ finden Sie<br />

auch auf unserer Homepage www.aekbank.ch.<br />

Bei einem Umzug gilt es tausend dinge zu organisieren und zu erledigen, viele<br />

Sachen kommen uns im letzten Moment in den Sinn - vielfach führt das zu<br />

unnötigem Stress.<br />

dies muss nicht sein: mit unserem übersichtlichen Umzugsratgeber können<br />

Sie ihren Wohnungswechsel frühzeitig in die Wege leiten:<br />

Checkliste „vor dem Umzug“:<br />

den neuen Mietvertrag sorgfältig prüfen und unterzeichnen<br />

den alten Mietvertrag fristgerecht kündigen, sobald der neue Vertrag abgeschlossen<br />

ist<br />

Melden Sie Schäden an der Wohnung frühzeitig der Versicherung (Hausrat<br />

oder Haftpflicht) und der Verwaltung<br />

entrümpeln: keller, estrich, usw.<br />

Messen und planen: platzierung der Möbel in der neuen Wohnung überlegen<br />

Gesetzlichen Umzugstag (mind. 1 tag) beim arbeitgeber bekanntgeben<br />

zügelfirma beauftragen. zwei bis drei offerten einholen und genauen termin<br />

und preise schriftlich bestätigen lassen<br />

reinigungsunternehmen beauftragen. zwei bis drei offerten einholen und<br />

genauen termin vereinbaren<br />

Selber zügeln: Mietauto für die entsprechenden zügeltage vorzeitig reservieren<br />

Selber zügeln: zuverlässige Helfer organisieren - zum zügeln und putzen<br />

neue einrichtungsgegenstände bestellen und an neue Wohnadresse liefern<br />

lassen. aufträge und Liefertermine schriftlich bestätigen lassen<br />

Verpackungsmaterial organisieren: kartonschachteln, Luftpolsterfolie,<br />

Seidenpapier<br />

tiefkühl- und kellervorräte aufbrauchen<br />

Stempel und drucksachen mit neuer adresse anfertigen lassen


Frühzeitig adressen von personen und Firmen sammeln, die vom Umzug<br />

benachrichtigt werden müssen und die entsprechenden Stellen avisieren:<br />

Freunde, Verwandte, nachbarn<br />

<strong>Bank</strong> oder post<br />

post-nachsendeantrag - direkt bei der post oder via internet<br />

kreditkartenfirma<br />

krankenkasse<br />

Versicherungen<br />

radio- und Fernsehen (www.billag.ch)<br />

telefon<br />

internetprovider<br />

Mobile - telefonabonnement<br />

Swisscom (telefonbuch) - www. directories.ch<br />

Ärzte (Hausarzt, zahnarzt, tierarzt)<br />

aHV-ausgleichskasse für selbstständig erwerbende und rentner<br />

arbeitgeber<br />

Geschäftspartner<br />

Schule / kindergarten<br />

Strassenverkehrsamt (Führerausweis, Fahrzeugausweis)<br />

Steuerverwaltung<br />

einwohnerkontrolle<br />

Militär / zivilschutz<br />

zeitungs- und zeitschriftenabonnemente<br />

Hauslieferdienste<br />

Verein, klub, Fitness, kurssekretariate<br />

Checkliste „kurz vor dem Umzug“:<br />

kleine reparaturen erledigen - z.B. Bohrlöcher füllen, etc.<br />

Sachen im keller und estrich einpacken<br />

einzelheiten der Wohnungsübergabe mit Vermieter besprechen<br />

Sachen packen. Seidenpapier und Luftpolsterfolie anstelle zeitungspapier<br />

(färbt ab) benutzen. Jede Schachtel entsprechend beschriften mit zielzimmer<br />

und grobem inhalt<br />

Möbel soweit möglich zerlegen. Schrauben und andere kleinteile in plastikbeutel<br />

einpacken. Schranktüren und Schubladen mit klebeband sicher<br />

befestigen. Schlüssel abziehen und anschreiben<br />

Heikle Möbel und zerbrechliche Sachen speziell verpacken und beschriften<br />

und mit pW separat zügeln<br />

telefon- und internetanschluss: Umzug dem jeweiligen anbieter melden<br />

Wichtige Utensilien bereitlegen: WC-papier, Seife, tücher, abfallsäcke,<br />

Schnur, Werkzeuge, Schreibzeug, notfallapotheke, taschenlampe, etc.<br />

Checkliste „während dem Umzug am alten Ort“:<br />

zügelteam informieren - auf Besonderheiten hinweisen, wie z.B. zerbrechliche,<br />

empfindliche und gefährliche Gegenstände<br />

Was am neuen Wohnort sofort benötigt wird, selber transportieren<br />

parkplatz für Umzugswagen freihalten<br />

Briefkasten leeren und namensschilder entfernen<br />

Verpflegung und Getränke für Helferinnen und Helfer bereitstellen<br />

Wertsachen in Safe oder an sicherem ort verwahren<br />

Vor Übergabe der Wohnung kontrollgang durch alle räumlichkeiten. putzmittel<br />

bei abgabe dabei haben (ausser wenn abgabegarantie von putzinstitut)<br />

Sämtliche Schlüssel für die Übergabe des Mietobjektes bereitstellen<br />

Strom-, Wasser- und Gaszähler zur kontrolle ablesen


Checkliste „in den ersten Tagen am neuen Ort“:<br />

neues Mietobjekt mit Übergabeprotokoll übernehmen<br />

Strom-, Wasser- und Gaszähler zur kontrolle ablesen<br />

Sofort Mängelliste erstellen und an Vermieter schriftlich einreichen<br />

Beleuchtung am neuen ort sicherstellen (inkl. keller, estrich)<br />

Briefkasten und tür mit namen anschreiben<br />

innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden<br />

nÜtzLiCHe HinWeiSe<br />

Kündigung<br />

den alten Mietvertrag fristgerecht und eingeschrieben kündigen. Wohnen<br />

mehrere Mieter zusammen, müssen das kündigungsschreiben alle personen<br />

unterzeichnen, die im Mietvertrag als Mieterschaft bezeichnet sind.<br />

Für welche Schäden haften Mieter?<br />

die Haftung besteht für Schäden, welche man während der Mietzeit durch<br />

unsorgfältigen Gebrauch selber (oder durch Gäste, Haustiere, usw.) verursacht<br />

hat.<br />

ebenfalls müssen kleine Mängel durch die Mieterschaft selbst behoben werden.<br />

Meist befinden sich in den „allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag“<br />

ausführungen oder eine auflistung dieser arbeiten.<br />

Mit der Verwaltung frühzeitig über Schäden an der Wohnung und eine instandstellung<br />

sprechen. Früh planen, wenn man kleine ausbesserungen<br />

selbst beheben oder einen Handwerker beauftragen will.<br />

Für Schäden, welche durch die normale abnützung entstanden sind, besteht<br />

keine Haftung.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Schäden, für die man als Mieter aufkommen muss, übernimmt grundsätzlich<br />

die privat-Haftpflichtversicherung. dem Versicherer ist der Schadenfall schriftlich<br />

zu melden.<br />

Reinigung<br />

die Wohnung ist gemäss dem Mietvertrag oder nach den regeln des ortsgebrauchs<br />

zu reinigen.<br />

Wer nicht selbst reinigt, organisiert ein reinigungsinstitut. Unbedingt offerten<br />

bei verschiedenen Firmen einholen. der preis bestimmt sich im Wesentlichen<br />

nach der Wohnungsfläche und nach dem Verschmutzungsgrad. eine seriöse<br />

Firma besichtigt vorgängig die Wohnung, bevor sie eine offerte unterbreitet.<br />

Folgendes schriftlich vereinbaren: preis, termin, schriftliche abnahmegarantie,<br />

erstellung Liste, damit klar ist, was alles zu reinigen ist.<br />

Zügelfirma<br />

Wer sich für eine zügelfirma entscheidet, muss frühzeitig verschiedene offerten<br />

einholen. in der regel wird nach pauschalen oder Stundenansätzen offeriert.<br />

preis, termin, zeitpunkt, adressen für Be- und entladen, zahlungsart,<br />

usw. schriftlich bestätigen lassen.<br />

Abgabe- und Antrittsprotokoll<br />

die Verwaltung prüft zusammen mit der Mieterschaft die Wohnung. alle vorhandenen<br />

Schäden werden protokolliert.<br />

Wird die rück- oder abgabe der Schlüssel nicht protokolliert, ist sie auf einer<br />

separaten Quittung festzuhalten. Für fehlende Schlüssel muss die Mieterschaft<br />

aufkommen.<br />

zeigen sich Mängel erst nachträglich, ist der Verwaltung die entsprechende<br />

Liste unverzüglich eingeschrieben zuzustellen. diese Fristen sind teilweise<br />

sehr kurz (in der regel 10 bis 30 tage).


HiLFreiCHe LinkS<br />

Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere hilfreiche informationen:<br />

Nachsendeauftrag der Post bei Wohnungswechsel<br />

www.post.ch/umzugservice<br />

Entsorgung von Sperrgut in den Gemeinden<br />

www.abfall.ch<br />

Ummelden von Führer- und Fahrzeugausweisen<br />

www.asa.ch<br />

Gemeindeverwaltungen<br />

www.ch.ch/verzeichnis<br />

Reinigungsfirmen<br />

www.suche.ch/info/reinigungsfirmen<br />

www.umzugsratgeber.ch<br />

www.allpura.ch<br />

Fachgerechte Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten<br />

www.sens.ch<br />

Recycling aller Arten<br />

www.swissrecycling.ch<br />

Mietrechtliche Fragen<br />

www.mieterverband.ch<br />

die aek <strong>Bank</strong> <strong>1826</strong> steht ihnen mit rat und tat zur Seite. Gerne beraten wir<br />

Sie persönlich und unterstützen Sie bei ihren Fragen zum <strong>Mietdepot</strong>-<strong>Sparkonto</strong>.


aek <strong>Bank</strong> <strong>1826</strong><br />

Hofstettenstrasse 2 · CH-3601 thun<br />

tel. 033 227 31 00 · Fax 033 227 32 00<br />

info@aekbank.ch · www.aekbank.ch<br />

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