Sitzung vom 28.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen
Sitzung vom 28.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen
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Niederschrift<br />
über die 16. öffentliche <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung der Gemeinde Reinsbüttel am 28.<br />
März 2013 um 19:30 Uhr im Gasthof "Leesch" in Reinsbüttel<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Reinsbüttel: 9<br />
Anwesend sind:<br />
I. Stimmberechtigte Mitglieder:<br />
1. Als Vorsitzender Peter Natius<br />
2. Lars Beckmann<br />
3. Inken Hansen<br />
4. Thorsten Hölck<br />
5. Maike Mahmens-Gansen<br />
6. Sabine Petersen<br />
7. Dirk Rathje<br />
8. Reimer Rathje<br />
9. Ulf Severin<br />
II. Nicht stimmberechtigt:<br />
1. Ralf Kullak,<br />
2. Sven Gerbracht, Protokollführer<br />
Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Reinsbüttel waren durch Einladung<br />
<strong>vom</strong> 12.03.2013 auf Donnerstag, den 28. März 2013, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der<br />
Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der <strong>Sitzung</strong> sowie die Tagesordnung waren<br />
öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die<br />
ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die<br />
Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Beschlussfassung über eventuelle Einwände gegen die Niederschrift der letzten<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 06.12.2012<br />
3. Änderungsanträge<br />
4. Energieeinsparmöglichkeiten Straßenbeleuchtung<br />
Referent Ralf Kullak<br />
5. Straßenlaterne Achtern Diek/ Möhlenweg
6. Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013<br />
7. Satzung über das Anbringen von Straßennamens- und Hausnummernschildern<br />
8. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />
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Öffentlicher Teil:<br />
Zu TOP 1) Einwohnerfragestunde<br />
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich im Horstweg, nach einem Regen- oder<br />
Schneefall, angesammeltes Wasser auf der Straße staut und nicht richtig ablaufen kann.<br />
Besonders im Winter kann hier durch Überfrieren des aufgestauten Wassers eine Gefahr<br />
für Verkehrsteilnehmer entstehen. Damit das Wasser wieder ordnungsgemäß abfließen<br />
kann, müssen die an der Straße entlangführenden Gräben freigelegt werden.<br />
Bürgermeister Natius teilt zudem mit, dass die Überlegung besteht, an der betroffenen<br />
Stelle im Horstweg einen Straßenablauf einzurichten.<br />
Zu TOP 2) Beschlussfassung über eventuelle Einwände gegen die<br />
Niederschrift der letzten <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 06.12.2012<br />
Die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung am 06.12.2012 wurde allen<br />
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zugeschickt.<br />
Einwände gegen die Fassung werden nicht erhoben.<br />
Sie gilt somit als genehmigt.<br />
Zu TOP 3) Änderungsanträge<br />
Es gibt keine Wortmeldungen.<br />
Zu TOP 4) Energieeinsparmöglichkeiten Straßenbeleuchtung<br />
Referent Ralf Kullak<br />
Sachverhalt:<br />
Auszug Protokoll <strong>vom</strong> 06.12.2012<br />
Es liegt ein Angebot von Elektriker Ralf Kullak, Am Markt 17, 25764 <strong>Wesselburen</strong>, für den<br />
Einbau von energiesparenden Leuchtmitteln in den Straßenlaternen der Gemeinde<br />
Reinsbüttel vor.<br />
Da sich durch den Einbau von energiesparenden Leuchtmitteln (bei 54 Straßenlaternen)<br />
eine Ersparnis von ca. 1.178,00 € (nach 3 Jahren) erreichen lässt, wird diese Umrüstung<br />
in Betracht gezogen und soll im nächsten Haushalt berücksichtigt werden.<br />
Elektriker Ralf Kullak, Am Markt 17, 25764 <strong>Wesselburen</strong> ist an diesem Abend ebenfalls<br />
anwesend und stellt ein neues Angebot bezüglich des Einbaus von energiesparenden<br />
Leuchtmitteln in den Straßenlaternen der Gemeinde Reinsbüttel vor. Das Angebot<br />
beinhaltet den Einbau von neuen LED-Leuchtmitteln sowie den dafür notwendigen Umbau<br />
der neuen und alten Straßenlaternenköpfe. Die Vorteile für eine solche Umrüstung<br />
ergeben sich z.B. aus der Stromersparnis, der Langlebigkeit und der annähernd gleichen<br />
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Leuchtkraft der LED-Leuchtmittel im Vergleich zu den alten HQL-Leuchtmitteln sowie der<br />
Reduzierung der Wartungskosten. Zudem können die alten Leuchtenköpfe der<br />
Straßenlaternen bestehen bleiben und die Leuchtmittel weiterhin frei gewählt werden. Herr<br />
Kullak weist außerdem darauf hin, dass in absehbarer Zeit eine neue Generation der<br />
bevorzugten LED-Leuchtmittel auf den Markt kommen wird. Diese hat den weiteren<br />
Vorteil, dass der Austausch von Leuchtmitteln mit einem geringerem Aufwand<br />
durchgeführt werden kann. Die Investitionskosten belaufen sich laut dem Angebot, bei der<br />
Umrüstung von 54 Lampen (40 neue Köpfe und 14 alte Köpfe), auf 11.500,14 €. Bei einem<br />
Strompreis von 0,25 € pro KW/h und einer Betriebsdauer der neuen LED-Leuchtmittel von<br />
1460 Stunden pro Jahr (4 Stunden am Tag) würden z.B. Kosten von 532,17 € im Jahr<br />
(HQL = 2.463,75 € im Jahr) entstehen. Es ergibt sich in diesem Beispiel somit eine<br />
Ersparnis in Höhe von 1.931,58 € pro Jahr gegenüber den alten HQL-Leuchtmitteln,<br />
welche zudem die Investitionskosten bereits nach 5 Jahren amortisiert. Gemeindevertreter<br />
Thorsten Hölck weist noch darauf hin, dass für diesen Umbau im Haushalt nur 7.500,00 €<br />
geplant sind. Laut Bürgermeister Natius ist in dieser Planung allerdings auch nur die<br />
Umrüstung der 40 neuen Leuchtenköpfe enthalten.<br />
Die Gemeindevertretung spricht sich für den Einbau der LED-Leuchtmittel aus, jedoch<br />
sollte hierbei die Einführung der neueren Generation abgewartet werden, um den<br />
größtmöglichen Vorteil aus der Maßnahme ziehen zu können.<br />
Beschluss:<br />
Die Umrüstung der Straßenlaternen auf die neuen energiesparenden LED-Leuchtmittel<br />
soll mindestens bei allen neuen Laternenköpfen (40 Lampen) vorgenommen werden.<br />
Hierbei ist jedoch die Einführung der neueren Generation abzuwarten.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Zu TOP 5) Straßenlaterne Achtern Diek/ Möhlenweg<br />
Sachverhalt:<br />
Auszug Beschluss GV <strong>vom</strong> 06.12.2012<br />
Es wird angefragt, ob die Möglichkeit besteht, bei der Kreuzung Achter’n Diek/Möhlenweg<br />
(höhe Schiefelbein) eine weitere Straßenlampe zu errichten. Bürgermeister Peter Natius<br />
gibt an, dass dieses Vorhaben leider nicht so einfach umzusetzen ist, da an dieser Stelle<br />
die notwendige unterirdische Kabelführung nicht vorhanden ist. Dieses Anliegen soll<br />
jedoch in der nächsten Gemeindevertretersitzung wieder aufgegriffen werden.<br />
Bürgermeister Natius teilt mit, dass sich die Gesamtkosten für eine solche Kabelverlegung<br />
sowie einer neuen Straßenlaterne an der Kreuzung Achter’n Diek/ Möhlenweg auf ca.<br />
6.000,00 € belaufen würden. Die Gemeindevertretung ist dem Vorhaben gegenüber positiv<br />
gestimmt, jedoch soll vorab auch in Kenntnis gebracht werden, ob eventuell<br />
preisgünstigere Alternativen in Betracht kommen können. Es sollen bis zum nächsten<br />
<strong>Sitzung</strong>stermin verschiedene Angebote über eine Kabelverlegung und eine neue<br />
Straßenlaterne sowie bevorzugt über günstigere Alternativen eingeholt werden. Eine<br />
Entscheidung erfolgt dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung.<br />
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Beschluss:<br />
Es sollen vorerst Angebote über eine Kabelverlegung und eine neue Straßenlaterne sowie<br />
bevorzugt über günstigere Alternativen eingeholt werden. Eine Entscheidung wird in der<br />
nächsten Gemeindevertretersitzung getroffen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Zu TOP 6) Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013<br />
Sachverhalt:<br />
Für das Haushaltsjahr 2013 wurde erstmals ein Haushaltsplanentwurf mit<br />
Haushaltssatzung in doppischer Form erstellt, welche der Gemeindevertretung hiermit<br />
vorgelegt werden.<br />
Der Entwurf der Haushaltssatzung setzt folgende Beträge fest:<br />
Im Ergebnisplan<br />
einen Gesamtbetrag der Erträge mit 469.500 €<br />
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen mit 534.000 €<br />
und somit einem Jahresfehlbetrag von 64.500 €<br />
Im Finanzplan<br />
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen mit 460.100 €<br />
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen mit 577.300 €<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 260 %<br />
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf 260 %<br />
2. Gewerbesteuer auf 310 %<br />
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und<br />
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der<br />
Bürgermeister seine Zustimmung gemäß Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000<br />
€.<br />
Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen und ein Stellenplan sind<br />
nicht erforderlich.<br />
Die in den Haushaltsplan eingestellten Haushaltsansätze wurden - soweit möglich -<br />
errechnet, im Übrigen unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten<br />
und auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse sorgfältig geschätzt.<br />
Bei der Gewerbesteuer wurden 115.000 € eingeplant (Haushaltsansatz Vorjahr = 75.000<br />
€).<br />
Die Gemeinde erhält Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in<br />
Höhe von 119.400 € (Vorjahr = 85.200 €).<br />
Von der Gemeinde sind folgende - von der Finanzkraft abhängige - Umlagen zu zahlen:<br />
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Die Kreisumlage wurde mit 128.300 € geplant (Vorjahr = 124.300 €). Es wurde wie im<br />
Vorjahr ein Umlagesatz in Höhe von 37% berücksichtigt.<br />
> Die an das <strong>Amt</strong> <strong>Büsum</strong>-<strong>Wesselburen</strong> zu zahlende <strong>Amt</strong>sumlage wurde mit 81.800 €<br />
geplant (Vorjahr = 76.900 €) geplant. Es wurde ein Umlagesatz in Höhe von 23,57%<br />
berücksichtigt (Vorjahr = 22,89%).<br />
> Die Gewerbesteuerumlage wurde mit 37.500 € geplant (Vorjahr = 14.400 €).<br />
Die Schulverbandsumlage samt der Umlage für die OGS <strong>Wesselburen</strong> wurde mit<br />
insgesamt 85.400 € geplant (Vorjahr = 71.400 €).<br />
Im Ergebnisplan sind folgende nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge<br />
enthalten:<br />
> Aufwendungen für Abschreibungen = 32.900 €<br />
> Aufwendungen für Eigenleistungen = 2.000 €<br />
> Erträge aus der Auflösung von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen = 7.500 €<br />
> Erträge aus aktivierten Eigenleistungen = 2.000 €<br />
Außerdem ergeben sich weitere Besonderheiten bei der Haushaltsplanung 2013:<br />
> Aufwendungen für die Wegeunterhaltung = 46.000 €<br />
(Es sind Mittel für die Instandsetzung Straßenabläufe Ortsdurchfahrt,<br />
ca. 30.000 €, und für die Deckenerneuerung Reinsbütteler Weide,<br />
Weg zu Severin, ca. 6.500 €, vorgesehen.)<br />
> Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung = 7.500 €<br />
(Darin sind Mittel für die Umrüstung auf energiesparende Leuchtmittel<br />
enthalten.)<br />
Folgende Investitionen sind in 2013 vorgesehen:<br />
> Investitionszuweisung an den Feuerlöschverband <strong>Wesselburen</strong> = 5.200 €<br />
(Hierin enthalten ist der Anteil für die Anschaffung von Digitalfunkgeräten.)<br />
> Kostenanteil für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Reinsbüttel = 7.000 €<br />
(Erläuterung siehe unten)<br />
> Investitionszuweisung für den Kindergarten Süderdeich = 3.000 €<br />
Die Baukosten für den Anbau an das Gerätehaus Reinsbüttel werden durch die Gemeinde<br />
Reinsbüttel vorfinanziert und sind durch die übrigen Mitgliedsgemeinden des<br />
Löschverbandes in zehn Jahresraten zurückzuzahlen. Dies entspricht einem zinslosen<br />
Darlehen durch die Gemeinde Reinsbüttel.<br />
Inklusive der zu erbringenden Eigenleistungen werden die Baukosten für den Anbau auf<br />
90.000 € geschätzt. Nach Abzug der Eigenleistungen verbleiben nach der Baukostenschätzung<br />
zu zahlende Kosten aus Rechnungen in Höhe von 70.000 €. Bei zehn<br />
Mitgliedsgemeinden, die alle zu einem Zehntel Miteigentümer des Gebäudes sind,<br />
entspricht dies einem Kostenanteil in Höhe von 7.000 € je Mitgliedsgemeinde.<br />
Im Haushaltsplan der Gemeinde Reinsbüttel ist daher neben der Auszahlung für die<br />
Investition in Höhe von 7.000 € auch die Gewährung von Darlehen an die anderen neun<br />
Mitgliedsgemeinden in Höhe von insgesamt 63.000 € vorgesehen.<br />
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Nach der Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel (bisher Rücklage genannt) am<br />
Ende des Haushaltsjahres etwa 266.000 € betragen.<br />
Daneben hat die Gemeinde Beteiligungen an der Schleswig-Holstein Netz AG im Werte<br />
von rund 144.300 €.<br />
Der Planentwurf wurde bereits am 04.03.2013 im Finanzausschuss vorberaten. Dieser hat<br />
der Gemeindevertretung empfohlen, den Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung in der<br />
vorgelegten Fassung zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den<br />
Haushaltsplan 2013 in der vorgelegten Fassung.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Zu TOP 7) Satzung über das Anbringen von Straßennamens- und<br />
Hausnummernschildern<br />
Sachverhalt:<br />
§ 47 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein –StrWG-<br />
schreibt vor, dass die Gemeinden den Straßen Namen zu geben und Namensschilder<br />
anzubringen haben. Die Gemeinden tragen dafür Sorge, dass Hausnummern angebracht<br />
werden. Die Schilder für Straßennamen und Hausnummern sind so zu gestalten,<br />
anzubringen und zu unterhalten, dass die Orientierung ermöglicht wird. Anmerkung hierzu:<br />
diese Regelung macht allein deshalb schon Sinn, weil insbesondere Rettungsdienste<br />
häufig Schwierigkeiten haben, Einsatzorte zu finden. Dabei denke man nicht einmal an die<br />
in der Regel ortskundigen Feuerwehren, sondern vielmehr an Notarzt und Krankenwagen,<br />
die bei Einsätzen oftmals zu spät eintreffen, weil sie den Einsatzort wegen schlechter oder<br />
fehlender Ausschilderung nicht schnell genug erreichen können.<br />
§ 47 Abs. 2 StrWG regelt weitergehend, dass Eigentümerinnen und Eigentümer und<br />
Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art das Anbringen<br />
der Straßennamen und Hausnummern zu dulden haben. Anmerkung hierzu: aus der<br />
Formulierung wird deutlich, dass zunächst die Verpflichtung auch für das Anbringen von<br />
Hausnummernschildern bei der Gemeinde liegt!<br />
Erst § 47 Abs. 3 gibt der Gemeinde die rechtliche Möglichkeit, „den Eigentümerinnen und<br />
Eigentümern durch Satzung die Kosten der Hausnummerierung (sofern die Gemeinde<br />
die Nummerierung selbst durchführt) aufzuerlegen“ (Alternativ) „kann die Gemeinde durch<br />
Satzung die Durchführung der Hausnummerierung durch die Eigentümerinnen und<br />
Eigentümer vorschreiben und die Art der Nummernschilder bestimmen“. Anmerkung<br />
hierzu: Erst durch den Abs. 3 und durch Erlass der als Anlage beigefügten Satzung<br />
werden die Grundstücks-/Hauseigentümer verpflichtet, die Hausnummern auf eigene<br />
Kosten in der vorgegebenen Form selbst anzubringen! Besteht eine solche Satzung nicht,<br />
führt die Gemeinde die Beschilderung mit Hausnummern auf eigene Kosten durch!<br />
In den ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden des <strong>Amt</strong>es <strong>Büsum</strong> bestehen zwar solche<br />
Satzungen. Diese sind aber bereits in den 1970-er Jahren erlassen und entsprechen nicht<br />
mehr den heutigen Anforderungen. In den ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden des<br />
<strong>Amt</strong>es <strong>Wesselburen</strong> sowie für die Stadt <strong>Wesselburen</strong> fehlt eine solche Satzung<br />
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vollständig. Einzig in der Gemeinde <strong>Büsum</strong> wurde im Jahre 2001 eine vollständige<br />
Neufassung erlassen, die als Grundlage für diese Satzung heran gezogen wird.<br />
Zu klären wäre vor Erlass dieser Satzung, welche Farben (blau/weiß oder<br />
schwarz/weiß)die Straßennamensschilder erhalten sollen (dies ist eigentlich in jeder<br />
Gemeinde bereits vorhanden, da Straßennamensschilder aufgestellt sind!) und welche<br />
Farbe und wie groß die Hausnummernschilder mindestens sein müssen (mögliche<br />
gängige Größen: 10 cm hoch und 10/12/14/20 cm breit). Anmerkung: weitergehend könnte<br />
eine solche Satzung auch vorgeben, dass nur dauerhaft beleuchtete<br />
Hausnummernschilder in einer bestimmten Größe zu verwenden sind! Dies ist aber bisher<br />
nicht gängige Praxis.<br />
Beschluss:<br />
Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen den Erlass der als Vorlage<br />
beigefügten Satzung.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Zu TOP 8) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />
- Auf dem Sportplatz wird eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Die Kosten<br />
belaufen sich hierfür auf ca. 600,00 € bis 800,00 €. Durch die verwendeten<br />
Instrumente/Substanzen des Schädlingsbekämpfers entsteht keine Gefährdung für<br />
z.B. Kinder.<br />
- Es wurde das vorgesehene Flurbereinigungsverfahren für den Bereich Warwerorter<br />
Kanal/ Schülper Kanal vorgestellt. Ab 2014/2015 soll dieses über 8 Jahre laufen.<br />
- In Strübbel wird ein neues Umspannwerk errichtet. Daher wird durch die E.ON ein<br />
110-KV Hochspannungskabel auf der Strecke Heide-Reinsbüttel-Strübbel-Heide<br />
verlegt.<br />
- Da sich der Graben bei der Kläranlage im Boßelweg mit Schlamm gefüllt hat, wurde<br />
dieser durch Thorsten Hölck geräumt. Die Kosten hierfür übernimmt die Gemeinde<br />
Reinsbüttel.<br />
- Der Kindergarten Süderdeich wurde mittlerweile eingeweiht und alle Plätze sind<br />
belegt.<br />
- Das Schulkonzept für eine Gemeinschaftsschule ist erstellt worden, jedoch gibt es<br />
noch keine Einigung über den Standort einer solchen Schule.<br />
- Im Querstieg ist aufgefallen, dass sich die Fahrbahn abgesenkt hat. Dies muss<br />
behoben werden.<br />
- Die Wahlurne sowie die Wahlkabinen sollen überarbeitet werden.<br />
- Auf der Generalversammlung der Schleswig-Holstein Netz AG wurde mitgeteilt,<br />
dass mit 5,5 % ein besseres Ergebnis als im Vorjahr erzielt wurde. Die<br />
Ausschüttung für die Gemeinde Reinsbüttel beträgt 5,1 %.<br />
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- Die Straße zu Severin (Reinsbütteler Weide/Wahrdamm) bekommt eine<br />
Deckenerneuerung. Das Verbundpflaster in Höhe Warner/Gerbracht/Möller soll<br />
angehoben werden. Mit der Maßnahme wird ca. im Mai/Juni 2013 begonnen.<br />
- Für die entsprechenden Firmen soll eine Interessensbekundung bezüglich einer<br />
Breitbandversorgung im Kreis Dithmarschen durchgeführt werden. Als Alternative<br />
für eine schnelle Internetverbindung muss momentan auf die vorhandenen LTE-<br />
Funkmäste zurückgegriffen werden.<br />
- Gemeindevertreterin Inken Hansen wirft ein, dass im Karkenweg, auf der Höhe des<br />
Umspannwerkes, das Regenwasser aufgrund der dort durch die E.ON<br />
durchgeführten Arbeiten nicht einwandfrei ablaufen kann. Dies soll im Namen der<br />
Gemeinde Reinsbüttel bei der E.ON beanstandet werden. Gemeindevertreter<br />
Reimer Rathje weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich das<br />
Grabenrohr, des ebenfalls im Karkenweg, hinter dem Sportplatz verlaufenden<br />
Grabens, mit absackendem Schlamm auffüllt und somit verstopft. Auch hiergegen<br />
sollte etwas unternommen werden.<br />
- Gemeindevertreter Ulf Severein erkundigt sich nach dem Stand bezüglich des<br />
Vorhabens für den Bereich Reinsbütteler Weide 8 bis 12 (Severein, Hölck u. Ick)<br />
eigene Weghinweisschilder aufzustellen bzw. diesem einen eigenen Straßennamen<br />
zu verleihen, um die Orientierung in dieser Gegend für z.B. Krankenwagen zu<br />
erleichtern. Es wird daraufhin mitgeteilt, dass nun als Alternative darauf<br />
zurückgegriffen werden soll, an den betroffenen Straßenschildern der Reinsbütteler<br />
Weide die jeweiligen Hausnummern anzubringen. In diesem Fall sind dies die<br />
Hausnummern der Häuser 8 bis 12 (Severin, Hölck u. Ick) sowie 2 bis 6 (Severin,<br />
Gansen u. Loos). Die Gemeindevertretung befürwortet diesen Vorschlag.<br />
- Gemeindevertreter Reimer Rathje beanstandet, dass die vorhandene Bushaltestelle<br />
beim Feuerwehrgerätehaus nicht von den Schulbussen genutzt wird. Da der<br />
Schulbus über <strong>Wesselburen</strong>er Deichhausen und somit aus dieser Richtung<br />
kommend durch Reinsbüttel fährt, müssen die Schulkinder morgens zuerst über die<br />
Straße laufen um dann auf der gegenüberliegenden Seite der eigentlichen<br />
Bushaltestelle in den Bus einsteigen zu können. Da es so durch den<br />
Straßenverkehr zu einer Gefährdung für die Kinder kommen kann, sollte dies bei<br />
dem verantwortlichen Busunternehmen angesprochen werden.<br />
Ende der <strong>Sitzung</strong>: 21:05 Uhr<br />
Vorsitzender: Schriftführer:<br />
Peter Natius Sven Gerbracht<br />
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