sogenannte Wirtschaftsdemokratie - der Gruppe Arbeiterpolitik
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kapitalistischen Charakter von Staats- und Gemeindebetrieben verschwanden mit<br />
einem Schlage, als <strong>der</strong> bürgerliche Staat die monarchistisch-bürokratisch-junker-<br />
liche Form abstreifte und die klassische bürgerliche Form <strong>der</strong> parlamentarischen<br />
Republik annahm. Ein wahres biblisches Wun<strong>der</strong>: Der Staat wird rein bürgerlich,<br />
die Kapitalistenklasse tritt unmittelbar die Herrschaft an, und durch eben die-<br />
sen Akt werden die Staats- und Gemeindebetriebe - nichtkapitalistisch . . . !<br />
Trotz eifrigen Suchens haben wir we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Rede Naphtalis, noch in <strong>der</strong><br />
Denkschrift über <strong>Wirtschaftsdemokratie</strong> irgendeinen an<strong>der</strong>en Grund für das<br />
Umschlagen <strong>der</strong> Staatsbetriebe aus kapitalistischen zu nichtkapitalistischen<br />
Betrieben finden können als die Einführung <strong>der</strong> bürgerlichen Republik.<br />
,,lm demokratisch organisierten und regierten Staat", sagt die Denkschrift<br />
über <strong>Wirtschaftsdemokratie</strong>, ,,ist ein Staatsbetrieb, in einer demokratisch orga-<br />
nisierten und verwalteten Gemeinde ein Kornmunalbetrieb eine Form des<br />
Werdens <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftsdemokratie</strong>: wirtschaftliche Betriebe sollen hier <strong>der</strong><br />
Herrschaft des Volkes unterworfen sein" (S. 54).<br />
Demnach waren wohl die preußischen Staatsbergwerke von <strong>der</strong> Zeit<br />
Friedrichs II. bis zum Ende <strong>der</strong> Hohenzollerndynastie unter Wilhelm 11. kapita-<br />
listische Betriebe (staatskapitalistische), aber heute sind sie nichtkapitalistisch<br />
geworden, weil das Kapital in <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> demokratischen Republik herrscht.<br />
Für jeden, <strong>der</strong> sich nicht durch Phrasendunst benebeln Iäßt, ergibt sich die<br />
gerade umgekehrte Mutmaßung: daß nämlich die Staatsbetriebe im bürgerlichen<br />
Staat, bei gleichbleibendem kapitalistischen Grundcharakter, um so gefügiger<br />
den Bedürfnissen des Gesamtkapitals sich anpassen müssen, je weitgehen<strong>der</strong><br />
das Wirtschaftsleben im Staate kapitalistische Formen annimmt, je fortgeschrit-<br />
tener die kapitalistische Zentralisation, und je reiner die Herrschaft <strong>der</strong> Kapitali-<br />
stenklasse im Staate verwirklicht ist. Und dem ist auch so in <strong>der</strong> Tat. Ein<br />
Friedrich II. von Preußen, eine Zarin Katharina von Rußland konnten sich<br />
mehr o<strong>der</strong> weniger das Vergnügen leisten, in ihren Staatsbetrieben absolutistisch-<br />
feudalistischen Launen stattzugeben und bürgerlich-kapitalistische Interessen<br />
zu mißachten. Allerhand Privilegien begünstigten vielfach diese Betriebe gegen-<br />
über bürgerlichen Privatbetrieben, ja verhin<strong>der</strong>ten vielfach das Aufkommen<br />
privater Konkurrenzbetriebe. Heute kann davon keine Rede mehr sein. Das<br />
allgemeine kapitalistische Interesse hat sich vollständig die Staatsbetriebe unter-<br />
worfen. Das gilt für alle Seiten <strong>der</strong> staatskapitalistischen Betriebe. In <strong>der</strong> Lohn-<br />
höhe, in den Arbeitsbedingungen, in den Preisen haben sie den allgemein-<br />
kapitalistischen Normen zu folgen. Sie können diese Schranken nicht durch-<br />
brechen: Dafür sorgen schon die Organe des ,,demokratisch organisierten und<br />
regierten Staates" - und die Gesetze des kapitalistischen Marktes, des Waren-,<br />
Arbeits- und Geldmarktes. Ein Blick etwa auf die Löhne und Preise in den staat-<br />
lichen Bergwerken Preußens im Vergleich zu den Privatbetrieben genügt zur<br />
Bestätigung.<br />
Es ist nur eine scheinbare Ausnahme von diesem Gesetz, wenn Staatsbetriebe<br />
sich zu Anlagen bereit finden, die ihnen zunächst Verluste bringen, o<strong>der</strong> wenn<br />
sie Preise und Tarife unter dem Niveau festsetzen, das ein privater kapitalisti-<br />
scher Betrieb ansetzen könnte. Das Privatkapital überträgt mit Vergnügen dem<br />
Staat o<strong>der</strong> den Gemeinden solche Betriebe und Anlagen, die für &wisse Zeit