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Gemeinschaftstarif - AVV Augsburger Verkehrsverbund

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8.7.4 Jobticket<br />

(1) Berechtigte<br />

- 19 -<br />

1. Alle angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertragspartner des eigens abzuschließenden<br />

Jobticketvertrages können das <strong>AVV</strong>-Jobticket erwerben. Ausgenommen sind Auszubildende,<br />

da für diese ein besonderer ermäßigter Tarif gilt. Leiharbeiter im Sinne des AÜG sowie<br />

freie Mitarbeiter erhalten ebenfalls kein Jobticket.<br />

2. Eigenständige Firmen, Verbände oder juristische Personen des öffentlichen Rechts können<br />

sich zum Zweck einer gemeinschaftlichen Sammelbestellung zusammenschließen und einen<br />

Vertreter benennen, der als alleiniger Ansprechpartner für die Abwicklung und den Vertrieb und<br />

die Bezahlung zuständig und verantwortlich ist.<br />

3. Stimmt der / die berechtigte Mitarbeiter/in neben dem Erwerb eines <strong>AVV</strong>-Jobtickets auch den<br />

allgemeinen Nutzungsbedingungen der für den jeweiligen Geltungsbereich gewährten Vorteilskarte<br />

(„KAROCARD“ der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH oder „easy living card“ der LEW<br />

AG) und der Weitergabe der personenbezogenen Vertragsdaten an die Stadtwerke Augsburg<br />

Energie GmbH bzw. die LEW AG zu, so erhält er / sie die entsprechende Vorteilskarte zusammen<br />

mit seinem <strong>AVV</strong>-Jobticket.<br />

4. Zur Abbuchung der Monatsbeträge ist dem mit der Abwicklung beauftragten Verkehrsunternehmen<br />

eine Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />

(2) Geltungsdauer<br />

1. Das Jahres-Abo gilt ein Jahr. Wird das Abo nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert<br />

es sich jeweils um 12 Monate. Je Abo können die Verkehrsunternehmen Fahrausweise mit monatlicher,<br />

halbjährlicher oder jährlicher Geltungsdauer sowie als Chipkarte ausgeben.<br />

Der Fahrausweis berechtigt während der Geltungsdauer zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem<br />

Unterbrechen und Umsteigen in der(n) auf dem Fahrausweis angegebenen Zone(n).<br />

Karten mit der Preisstufe 12 sind Netzkarten für das Gesamttarifgebiet.<br />

2. Für Jobtickets wird auf Antrag die Vorteilskarte Easy Living Card der LEW AG bzw. für Jobtickets,<br />

die ausschließlich in den Zonen 10 oder 20 gelten, die Vorteilskarte KAROCARD der<br />

Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ausgegeben.<br />

(3) Sicherung gegen Missbrauch<br />

Jobtickets sind nur gültig, wenn sie vom Inhaber mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben sind,<br />

ausgenommen bei Ausgabe als Chipkarte. Vor- und Zuname müssen ausgeschrieben sein. Die<br />

Benutzungsberechtigung ist auf Verlangen des Personals durch Wiederholen der Unterschrift<br />

und/oder durch Vorlage des amtlichen Personalausweises mit Lichtbild nachzuweisen.<br />

(4) Ersatz-Abonnement<br />

Für abhanden gekommene Fahrausweise wird gegen ein Entgelt von 30,00 € bzw. für abhanden<br />

gekommene, beschädigte oder zerstörte Fahrausweise bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt<br />

von 10 € einmalig ein Ersatz-Fahrausweis für die restliche Geltungsdauer des ersetzten Fahrausweises<br />

ausgestellt. Abhanden gekommene Fahrausweise sind ungültig und bei Wiederauffinden<br />

unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben.<br />

(5) Erstattung bei Nichtausnutzung<br />

Fahrgeld wird nur bei einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 15 Tagen erstattet.<br />

Erforderlich dafür ist ein ärztliches Attest oder die Bescheinigung eines Krankenhauses. Für<br />

jeden Krankheitstag wird 1/30 des Monatsbetrages erstattet, im Höchstfall der Fahrpreis für 60 Tage<br />

innerhalb des 12-monatigen Vertragszeitraumes. Ein Entgelt wird hierfür nicht erhoben.<br />

(6) Mitnahmemöglichkeiten<br />

Beim Jobticket gibt es keine Mitnahmemöglichkeiten.

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