Gemeinschaftstarif - AVV Augsburger Verkehrsverbund
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8.7.4 Jobticket<br />
(1) Berechtigte<br />
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1. Alle angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertragspartner des eigens abzuschließenden<br />
Jobticketvertrages können das <strong>AVV</strong>-Jobticket erwerben. Ausgenommen sind Auszubildende,<br />
da für diese ein besonderer ermäßigter Tarif gilt. Leiharbeiter im Sinne des AÜG sowie<br />
freie Mitarbeiter erhalten ebenfalls kein Jobticket.<br />
2. Eigenständige Firmen, Verbände oder juristische Personen des öffentlichen Rechts können<br />
sich zum Zweck einer gemeinschaftlichen Sammelbestellung zusammenschließen und einen<br />
Vertreter benennen, der als alleiniger Ansprechpartner für die Abwicklung und den Vertrieb und<br />
die Bezahlung zuständig und verantwortlich ist.<br />
3. Stimmt der / die berechtigte Mitarbeiter/in neben dem Erwerb eines <strong>AVV</strong>-Jobtickets auch den<br />
allgemeinen Nutzungsbedingungen der für den jeweiligen Geltungsbereich gewährten Vorteilskarte<br />
(„KAROCARD“ der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH oder „easy living card“ der LEW<br />
AG) und der Weitergabe der personenbezogenen Vertragsdaten an die Stadtwerke Augsburg<br />
Energie GmbH bzw. die LEW AG zu, so erhält er / sie die entsprechende Vorteilskarte zusammen<br />
mit seinem <strong>AVV</strong>-Jobticket.<br />
4. Zur Abbuchung der Monatsbeträge ist dem mit der Abwicklung beauftragten Verkehrsunternehmen<br />
eine Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />
(2) Geltungsdauer<br />
1. Das Jahres-Abo gilt ein Jahr. Wird das Abo nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert<br />
es sich jeweils um 12 Monate. Je Abo können die Verkehrsunternehmen Fahrausweise mit monatlicher,<br />
halbjährlicher oder jährlicher Geltungsdauer sowie als Chipkarte ausgeben.<br />
Der Fahrausweis berechtigt während der Geltungsdauer zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem<br />
Unterbrechen und Umsteigen in der(n) auf dem Fahrausweis angegebenen Zone(n).<br />
Karten mit der Preisstufe 12 sind Netzkarten für das Gesamttarifgebiet.<br />
2. Für Jobtickets wird auf Antrag die Vorteilskarte Easy Living Card der LEW AG bzw. für Jobtickets,<br />
die ausschließlich in den Zonen 10 oder 20 gelten, die Vorteilskarte KAROCARD der<br />
Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ausgegeben.<br />
(3) Sicherung gegen Missbrauch<br />
Jobtickets sind nur gültig, wenn sie vom Inhaber mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben sind,<br />
ausgenommen bei Ausgabe als Chipkarte. Vor- und Zuname müssen ausgeschrieben sein. Die<br />
Benutzungsberechtigung ist auf Verlangen des Personals durch Wiederholen der Unterschrift<br />
und/oder durch Vorlage des amtlichen Personalausweises mit Lichtbild nachzuweisen.<br />
(4) Ersatz-Abonnement<br />
Für abhanden gekommene Fahrausweise wird gegen ein Entgelt von 30,00 € bzw. für abhanden<br />
gekommene, beschädigte oder zerstörte Fahrausweise bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt<br />
von 10 € einmalig ein Ersatz-Fahrausweis für die restliche Geltungsdauer des ersetzten Fahrausweises<br />
ausgestellt. Abhanden gekommene Fahrausweise sind ungültig und bei Wiederauffinden<br />
unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben.<br />
(5) Erstattung bei Nichtausnutzung<br />
Fahrgeld wird nur bei einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 15 Tagen erstattet.<br />
Erforderlich dafür ist ein ärztliches Attest oder die Bescheinigung eines Krankenhauses. Für<br />
jeden Krankheitstag wird 1/30 des Monatsbetrages erstattet, im Höchstfall der Fahrpreis für 60 Tage<br />
innerhalb des 12-monatigen Vertragszeitraumes. Ein Entgelt wird hierfür nicht erhoben.<br />
(6) Mitnahmemöglichkeiten<br />
Beim Jobticket gibt es keine Mitnahmemöglichkeiten.