Gemeinschaftstarif - AVV Augsburger Verkehrsverbund
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Ausfalls derjenige Beförderer verantwortlich, dessen vom Reisenden gewählter Zug ausgefallen oder verspätet<br />
war.<br />
Für nach dem <strong>AVV</strong>-Tarif ausgestellte Fahrausweise kann eine Geltendmachung von Ansprüchen aus den gesetzlich<br />
geregelten Fahrgastrechten auch erfolgen bei: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am<br />
Main.<br />
VI. HandyTicket<br />
Für den Fahrkartenverkauf über das Handy (HandyTicket) gelten zusätzlich die Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen für das HandyTicket. Diese gehen den Tarifbestimmungen vor. Beim HandyTicket kann<br />
das Fahrkartenangebot eingeschränkt werden. Das HandyTicket gilt nur in Verbindung mit dem geforderten<br />
Kontrollmedium als gültiger Fahrausweis. Ein Anspruch auf Teilnahme am HandyTicket-Verfahren besteht<br />
nicht.<br />
(Bek 25)