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Gemeinschaftstarif - AVV Augsburger Verkehrsverbund

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Ausfalls derjenige Beförderer verantwortlich, dessen vom Reisenden gewählter Zug ausgefallen oder verspätet<br />

war.<br />

Für nach dem <strong>AVV</strong>-Tarif ausgestellte Fahrausweise kann eine Geltendmachung von Ansprüchen aus den gesetzlich<br />

geregelten Fahrgastrechten auch erfolgen bei: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am<br />

Main.<br />

VI. HandyTicket<br />

Für den Fahrkartenverkauf über das Handy (HandyTicket) gelten zusätzlich die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen für das HandyTicket. Diese gehen den Tarifbestimmungen vor. Beim HandyTicket kann<br />

das Fahrkartenangebot eingeschränkt werden. Das HandyTicket gilt nur in Verbindung mit dem geforderten<br />

Kontrollmedium als gültiger Fahrausweis. Ein Anspruch auf Teilnahme am HandyTicket-Verfahren besteht<br />

nicht.<br />

(Bek 25)

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