Niederschrift - Stadt Bad Säckingen
Niederschrift - Stadt Bad Säckingen
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<strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />
am 09. Februar 2004 im Pfarrsaal der Münsterpfarrei St. Fridolin im „Alten Hof“<br />
Anwesend:<br />
1. Bürgermeister Weissbrodt<br />
Ortsvorsteher Geng<br />
Entschuldigt gefehlt: Ortsvorsteher Wenk<br />
2. Die <strong>Stadt</strong>räte:<br />
Ays, Becker, Böhm, Braun, Hofmann, Krane, Mau-Albiez, Michler, Schmerbeck,<br />
Strauß, Vögtle,<br />
Entschuldigt gefehlt: <strong>Stadt</strong>rat Freitag<br />
3. Verwaltung:<br />
<strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer<br />
<strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi<br />
<strong>Stadt</strong>amtsrat Weiß<br />
4. <strong>Stadt</strong>amtmann Koller als Protokollführer<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister fest, dass die Sitzung des Bau- und<br />
Verwaltungsausschusses ordnungsgemäß einberufen wurde. Er freue sich, an neuer<br />
Tagungsstätte die <strong>Stadt</strong>räte und die interessierten Bürger begrüßen zu dürfen. Seiner<br />
Auffassung nach biete die neue Tagungsstätte im Hinblick auf die behindertenfreundliche,<br />
barrierefreie Erreichbarkeit, die Akustik und die Möglichkeit in der Präsentation Vorteile.
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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />
am 09. Februar 2004<br />
Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />
Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />
Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />
Zuhörer: 8<br />
Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />
Bürger fragen<br />
Aus der Bürgerschaft werden keine Fragen gestellt.<br />
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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />
am 09. Februar 2004<br />
Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />
Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />
Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />
Zuhörer: 8<br />
Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />
8<br />
Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr.<br />
668/31 der Gemarkung <strong>Säckingen</strong>, Parkstraße 6<br />
<strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi erläutert die Sitzungsvorlage. Aufgrund des Abstandes der Garage zur<br />
Straße von 3,42 bzw. 3,58 m werde in der Baugenehmigung die Anbringung eines<br />
elektrischen Torantriebes gefordert.<br />
Trotz des wegen der Gebäudegrundfläche diskussionswürdigen Einfügens in die Eigenart<br />
der näheren Umgebung im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung werde das<br />
Bauvorhaben von der <strong>Stadt</strong>verwaltung aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht<br />
befürwortet. <strong>Stadt</strong>rat Michler führt aus, dass die jetzige Planung im Vergleich zu den bisher<br />
zur Diskussion stehenden Planvarianten die weitaus gefälligste Lösung darstellt. <strong>Stadt</strong>rat<br />
Braun hält unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung die Planung nicht für<br />
zustimmungsfähig. Auf Anfrage von <strong>Stadt</strong>rat Schmerbeck erklärt <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, dass<br />
die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung<br />
auf die Einhaltung der Abstandsvorschriften hingewiesen haben, darüber hinaus seien<br />
jedoch Einwendungen nicht vorgebracht worden. Auch die im nördlichen Grundstücksbereich<br />
erforderlichen Geländeeinschnitte würden den Nachbarn nicht zum Nachteil gereichen.<br />
Beschluss (11 Ja, 1 Nein)<br />
Der Bau- und Verwaltungsausschuss<br />
erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />
gemäß §§ 36 i.V. mit 34 Abs. 2 BauGB<br />
zum Neubau eines Doppelhauses mit<br />
Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr.<br />
669/31 der Gemarkung <strong>Säckingen</strong>,<br />
Parkstraße 6
- 4 -<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />
am 09. Februar 2004<br />
Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />
Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />
Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />
Zuhörer: 8<br />
Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />
9<br />
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf den Grundstücken Flst.-Nr. 2936 und<br />
2937 der Gemarkung <strong>Säckingen</strong>, Schaffhauser Str. 109<br />
<strong>Stadt</strong>rat Michler nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi<br />
erläutert die Sitzungsvorlage. Aufgrund der Außenbereichslage des Vorhabens könne eine<br />
positive Beurteilung nicht erfolgen. <strong>Stadt</strong>rätin Böhm hält das Vorhaben unter dem<br />
Gesichtspunkt des Einschnittes in die freie und im übrigen ökologisch wertvolle Landschaft<br />
nicht für akzeptabel. Auf Anfrage von <strong>Stadt</strong>rätin Vögtle teilt <strong>Stadt</strong>rat Rünzi mit, dass die<br />
beabsichtigte behindertengerechte Ausführung des Vorhabens nicht Gegenstand der<br />
baurechtlichen Prüfung sei.<br />
Beschluss: (10 Ja, 1 Enthaltung)<br />
(ohne <strong>Stadt</strong>rat Michler)<br />
Der Bau- und Verwaltungsausschuss<br />
stellt das gemeindliche Einvernehmen<br />
gemäss §§ 36 i. V. mit 35 Abs. 2 BauGB<br />
für den Bau eines Wohngebäudes auf<br />
den Grundstücken Flst.-Nr. 2936 und<br />
2937, Schaffhauser Strasse 109, nicht<br />
in Aussicht.
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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />
am 09. Februar 2004<br />
Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />
Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />
Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />
Zuhörer: 8<br />
Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />
10<br />
Bauantrag zur Errichtung eines Vorbaues zum Zwecke der Wohnraumerweiterung auf dem<br />
Grundstück Flst.-Nr. 288/6 der Gemarkung Harpolingen, Alte Murger Str. 9 (erneute Vorlage)<br />
<strong>Stadt</strong>amtrat Rünzi erläutert unter Hinweis auf die ortsprägende Wirkung des Gebäudes die<br />
Sitzungsvorlage und stellt die bisherige Chronologie des Bauvorhabens dar.<br />
<strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer ergänzt, dass das am Südeingang des Dorfes Harpolingen gelegene<br />
frühere Wohn- und Ökonomiegebäude typisch für den dörflichen Charakter Harpolingens sei.<br />
Die horizontale Gliederung des Gebäudes erfordere die Ausführung eines Pultdaches oder<br />
Walmdaches. Weiterhin sei aus städtebaulicher Sicht unabdingbar, die optische Höhe des<br />
Gebäudes zu mildern. <strong>Stadt</strong>rat Hofmann gibt zu bedenken, dass in diesem Fall an einen<br />
fallenden Grat angeschlossen werden müsse, der technisch schwierige und<br />
kostenaufwendige Übergänge verursache. Seiner Auffassung nach sei die vom Bauherrn<br />
vorgelegte Variante (Satteldach, verlängertes Pultdach über dem Eingangsbereich und der<br />
beiden östlich angrenzenden Fenster, die dem Ortsbild auch unter dem Gesichtspunkt der<br />
Materialtreue am besten angepasste Lösung. Er rege an, die Traufe des Pultdaches mit zwei<br />
Stützen betonen. Die <strong>Stadt</strong>rätinnen Böhm und Vögtle unterstützen den Vorschlag von<br />
<strong>Stadt</strong>rat Hofmann. <strong>Stadt</strong>rat Schmerbeck unterstreicht die Notwendigkeit, durch die Gelände-<br />
und Sockelgestaltung die Höhe des Baukörpers zu mildern. Auf keinen Fall dürfe bei der<br />
Dacheindeckung Metall verwendet werden. Die Ziegeleindeckung muss derjenigen des<br />
Hauptgebäudes entsprechen. Nach Auffassung von <strong>Stadt</strong>rat Michler wird die angesprochene<br />
Variante dem im Beschluss vom 08.12.2003 zum Ausdruck gekommenen Willen des Bau-<br />
und Verwaltungausschusses nicht gerecht. Das durch die Errichtung des Pultdaches<br />
entstehende Vordach sei kein Vordach im klassischen Sinne. Er halte die Ausführung eines<br />
Walmdaches nach wie vor für die aus Sicht der Ortsgestaltung zu favorisierende Lösung.<br />
Ortsvorsteher Geng stellt die Beschlusslage im Ortschaftsrat Harpolingen dar.<br />
Der Bürgermeister führt aus, dass die legitimen Interessen des Bauherrn sorgfältig mit dem<br />
insbesondere aus der ortsbildprägenden Funktion des Gebäudes abzuleitenden öffentlichen<br />
Interesse abgewogen werden müssten. Leider sei eine einvernehmliche Lösung des<br />
Interessenkonfliktes in Konsens mit dem Bauherrn nicht möglich gewesen. Er räume ein,<br />
dass die zeitliche Abwicklung des Baugenehmigungsverfahrens aus der Sicht des<br />
Antragstellers zu Kritik Anlass gebe. Die lange Verfahrensdauer sei aber auch vor dem<br />
Hintergrund der stetigen Bemühungen nach Erzielung eines Kompromisses zu erklären.
- 6 -<br />
Die <strong>Stadt</strong>räte Hofmann und Schmerbeck stellen den Antrag, die Variante Satteldach/<br />
verlängertes Pultdach über dem Eingangsbereich und der beiden angrenzenden Fenster mit<br />
den Maßgaben der gleichen Ziegeleindeckung wie beim Hauptgebäude, eines<br />
ausreichenden Abstandes des Dachfirstes zu den Fenstergewänden im Obergeschoss und<br />
einer Milderung der Höhe durch eine geeignete Sockel- und Geländegestaltung sowie der<br />
Empfehlung, die Trauflinie durch die Anbringung von zwei Stützen zu betonen, zur<br />
Abstimmung gelangen zu lassen.<br />
Beschluss: (8 Ja, 4 Nein)<br />
Der Bau und Verwaltungsausschuss<br />
erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />
gem. §§ 36 i.V. mit 34 Abs. 1 BauGB<br />
zur Errichtung eines Vorbaus zum<br />
Zwecke der Wohnraumerweiterung<br />
unter Ausführung eines Satteldaches.<br />
Im Bereich der Eingangstüre und der<br />
angrenzenden Fenster soll eine<br />
zusätzliche Überdachung angebracht<br />
werden. Die Ziegeleindeckung der<br />
Vorbauten ist derjenigen des<br />
Hauptgebäudes anzupassen. Der<br />
Dachfirst muss einen ausreichenden<br />
Abstand zu den Fenstergewänden im<br />
Obergeschoss haben. Der Bau- und<br />
Verwaltungsausschuss verlangt<br />
außerdem, die Höhe des Baukörpers<br />
durch geeignete Gelände- und<br />
Sockelgestaltung zu mildern. Die<br />
Trauflinie sollte durch Anordnung von<br />
zwei Stützen betont werden.<br />
Infolge der dem abgeänderten Beschlussantrag erteilten Zustimmung erübrigt sich eine<br />
Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag der <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />
Ortsvorsteher Geng führt abschließend aus, dass seiner Auffassung nach einige Passagen<br />
im Schreiben des Antragstellers vom 30.01.2004 nicht der Realität entsprechen.
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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />
am 09. Februar 2004<br />
Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />
Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />
Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />
Zuhörer: 8<br />
Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />
Bekanntgaben<br />
Von Seiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung liegen keine Bekanntgaben vor.<br />
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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />
am 09. Februar 2004<br />
Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />
Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />
Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />
Zuhörer: 8<br />
Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />
Fragen aus dem Ausschuss<br />
12<br />
<strong>Stadt</strong>rat Braun teilt mit, dass durch die Decke der Trompeterunterführung insbesondere bei<br />
starkem und anhaltendem Regen Sickerwasser trete, das im Bereich der Fahrbahn und des<br />
Gehweges zu Regenwasserlachen führe. Weiterhin seien im Bereich des Gehweges<br />
mehrere Schadstellen festzustellen (Übergang vom gepflasterten Bereich aus Richtung<br />
Scheffel-Gymnasium kommend, Rampe Richtung Finanzamt).<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Strauß weist auf den baulichen Zustand der unweit der Hans-Thoma-Schule<br />
gelegene Treppe hin, bei der durch Hinausbrechen des Betons Schadstellen entstanden<br />
seien.<br />
<strong>Stadt</strong>rat Becker informiert, dass die anwesenden angrenzenden Grundstückseigentümer<br />
zum Bauvorhaben in der Parkstraße irrtümlicherweise der Meinung gewesen seien, dass sie<br />
innerhalb der Beratungen des Bau- und Verwaltungsausschusses noch Gelegenheit<br />
bekämen, sich zu Wort zu melden. Der Bürgermeister erwidert, dass dies nicht den<br />
Bestimmungen und dem Willen der Gemeindeordnung entspreche und dies darüber hinaus<br />
einen konstruktiven Beratungsverlauf nicht förderlich sei. <strong>Stadt</strong>rat Schmerbeck ergänzt,<br />
dass in der Vergangenheit im Einzelfall den Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung gegeben<br />
wurde, wenn der Gemeinderat bzw. der Bau- und Verwaltungsausschuss gegen dieses<br />
Prozedere keine Einwendungen vorgebracht habe. Der Bürgermeister führt aus, dass die<br />
Eigentümer der angrenzenden Grundstücke im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung<br />
innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens ausreichend Gelegenheit zur Mitwirkung hätten<br />
und eine Beteiligung am Beratungsverlauf nur in besonderen Situationen denk- und<br />
vorstellbar sei. Künftig werden im Rahmen des Sachvortrages etwaige Einwendungen der<br />
Eigentümer angrenzender Grundstücke vorgetragen.<br />
Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: Der Protokollführer:
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