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Niederschrift - Stadt Bad Säckingen

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<strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />

am 09. Februar 2004 im Pfarrsaal der Münsterpfarrei St. Fridolin im „Alten Hof“<br />

Anwesend:<br />

1. Bürgermeister Weissbrodt<br />

Ortsvorsteher Geng<br />

Entschuldigt gefehlt: Ortsvorsteher Wenk<br />

2. Die <strong>Stadt</strong>räte:<br />

Ays, Becker, Böhm, Braun, Hofmann, Krane, Mau-Albiez, Michler, Schmerbeck,<br />

Strauß, Vögtle,<br />

Entschuldigt gefehlt: <strong>Stadt</strong>rat Freitag<br />

3. Verwaltung:<br />

<strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer<br />

<strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi<br />

<strong>Stadt</strong>amtsrat Weiß<br />

4. <strong>Stadt</strong>amtmann Koller als Protokollführer<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister fest, dass die Sitzung des Bau- und<br />

Verwaltungsausschusses ordnungsgemäß einberufen wurde. Er freue sich, an neuer<br />

Tagungsstätte die <strong>Stadt</strong>räte und die interessierten Bürger begrüßen zu dürfen. Seiner<br />

Auffassung nach biete die neue Tagungsstätte im Hinblick auf die behindertenfreundliche,<br />

barrierefreie Erreichbarkeit, die Akustik und die Möglichkeit in der Präsentation Vorteile.


- 2 -<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />

am 09. Februar 2004<br />

Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />

Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />

Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />

Zuhörer: 8<br />

Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />

Bürger fragen<br />

Aus der Bürgerschaft werden keine Fragen gestellt.<br />

7


- 3 -<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />

am 09. Februar 2004<br />

Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />

Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />

Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />

Zuhörer: 8<br />

Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />

8<br />

Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr.<br />

668/31 der Gemarkung <strong>Säckingen</strong>, Parkstraße 6<br />

<strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi erläutert die Sitzungsvorlage. Aufgrund des Abstandes der Garage zur<br />

Straße von 3,42 bzw. 3,58 m werde in der Baugenehmigung die Anbringung eines<br />

elektrischen Torantriebes gefordert.<br />

Trotz des wegen der Gebäudegrundfläche diskussionswürdigen Einfügens in die Eigenart<br />

der näheren Umgebung im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung werde das<br />

Bauvorhaben von der <strong>Stadt</strong>verwaltung aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht<br />

befürwortet. <strong>Stadt</strong>rat Michler führt aus, dass die jetzige Planung im Vergleich zu den bisher<br />

zur Diskussion stehenden Planvarianten die weitaus gefälligste Lösung darstellt. <strong>Stadt</strong>rat<br />

Braun hält unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung die Planung nicht für<br />

zustimmungsfähig. Auf Anfrage von <strong>Stadt</strong>rat Schmerbeck erklärt <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, dass<br />

die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung<br />

auf die Einhaltung der Abstandsvorschriften hingewiesen haben, darüber hinaus seien<br />

jedoch Einwendungen nicht vorgebracht worden. Auch die im nördlichen Grundstücksbereich<br />

erforderlichen Geländeeinschnitte würden den Nachbarn nicht zum Nachteil gereichen.<br />

Beschluss (11 Ja, 1 Nein)<br />

Der Bau- und Verwaltungsausschuss<br />

erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />

gemäß §§ 36 i.V. mit 34 Abs. 2 BauGB<br />

zum Neubau eines Doppelhauses mit<br />

Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr.<br />

669/31 der Gemarkung <strong>Säckingen</strong>,<br />

Parkstraße 6


- 4 -<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />

am 09. Februar 2004<br />

Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />

Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />

Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />

Zuhörer: 8<br />

Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />

9<br />

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf den Grundstücken Flst.-Nr. 2936 und<br />

2937 der Gemarkung <strong>Säckingen</strong>, Schaffhauser Str. 109<br />

<strong>Stadt</strong>rat Michler nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi<br />

erläutert die Sitzungsvorlage. Aufgrund der Außenbereichslage des Vorhabens könne eine<br />

positive Beurteilung nicht erfolgen. <strong>Stadt</strong>rätin Böhm hält das Vorhaben unter dem<br />

Gesichtspunkt des Einschnittes in die freie und im übrigen ökologisch wertvolle Landschaft<br />

nicht für akzeptabel. Auf Anfrage von <strong>Stadt</strong>rätin Vögtle teilt <strong>Stadt</strong>rat Rünzi mit, dass die<br />

beabsichtigte behindertengerechte Ausführung des Vorhabens nicht Gegenstand der<br />

baurechtlichen Prüfung sei.<br />

Beschluss: (10 Ja, 1 Enthaltung)<br />

(ohne <strong>Stadt</strong>rat Michler)<br />

Der Bau- und Verwaltungsausschuss<br />

stellt das gemeindliche Einvernehmen<br />

gemäss §§ 36 i. V. mit 35 Abs. 2 BauGB<br />

für den Bau eines Wohngebäudes auf<br />

den Grundstücken Flst.-Nr. 2936 und<br />

2937, Schaffhauser Strasse 109, nicht<br />

in Aussicht.


- 5 -<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />

am 09. Februar 2004<br />

Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />

Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />

Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />

Zuhörer: 8<br />

Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />

10<br />

Bauantrag zur Errichtung eines Vorbaues zum Zwecke der Wohnraumerweiterung auf dem<br />

Grundstück Flst.-Nr. 288/6 der Gemarkung Harpolingen, Alte Murger Str. 9 (erneute Vorlage)<br />

<strong>Stadt</strong>amtrat Rünzi erläutert unter Hinweis auf die ortsprägende Wirkung des Gebäudes die<br />

Sitzungsvorlage und stellt die bisherige Chronologie des Bauvorhabens dar.<br />

<strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer ergänzt, dass das am Südeingang des Dorfes Harpolingen gelegene<br />

frühere Wohn- und Ökonomiegebäude typisch für den dörflichen Charakter Harpolingens sei.<br />

Die horizontale Gliederung des Gebäudes erfordere die Ausführung eines Pultdaches oder<br />

Walmdaches. Weiterhin sei aus städtebaulicher Sicht unabdingbar, die optische Höhe des<br />

Gebäudes zu mildern. <strong>Stadt</strong>rat Hofmann gibt zu bedenken, dass in diesem Fall an einen<br />

fallenden Grat angeschlossen werden müsse, der technisch schwierige und<br />

kostenaufwendige Übergänge verursache. Seiner Auffassung nach sei die vom Bauherrn<br />

vorgelegte Variante (Satteldach, verlängertes Pultdach über dem Eingangsbereich und der<br />

beiden östlich angrenzenden Fenster, die dem Ortsbild auch unter dem Gesichtspunkt der<br />

Materialtreue am besten angepasste Lösung. Er rege an, die Traufe des Pultdaches mit zwei<br />

Stützen betonen. Die <strong>Stadt</strong>rätinnen Böhm und Vögtle unterstützen den Vorschlag von<br />

<strong>Stadt</strong>rat Hofmann. <strong>Stadt</strong>rat Schmerbeck unterstreicht die Notwendigkeit, durch die Gelände-<br />

und Sockelgestaltung die Höhe des Baukörpers zu mildern. Auf keinen Fall dürfe bei der<br />

Dacheindeckung Metall verwendet werden. Die Ziegeleindeckung muss derjenigen des<br />

Hauptgebäudes entsprechen. Nach Auffassung von <strong>Stadt</strong>rat Michler wird die angesprochene<br />

Variante dem im Beschluss vom 08.12.2003 zum Ausdruck gekommenen Willen des Bau-<br />

und Verwaltungausschusses nicht gerecht. Das durch die Errichtung des Pultdaches<br />

entstehende Vordach sei kein Vordach im klassischen Sinne. Er halte die Ausführung eines<br />

Walmdaches nach wie vor für die aus Sicht der Ortsgestaltung zu favorisierende Lösung.<br />

Ortsvorsteher Geng stellt die Beschlusslage im Ortschaftsrat Harpolingen dar.<br />

Der Bürgermeister führt aus, dass die legitimen Interessen des Bauherrn sorgfältig mit dem<br />

insbesondere aus der ortsbildprägenden Funktion des Gebäudes abzuleitenden öffentlichen<br />

Interesse abgewogen werden müssten. Leider sei eine einvernehmliche Lösung des<br />

Interessenkonfliktes in Konsens mit dem Bauherrn nicht möglich gewesen. Er räume ein,<br />

dass die zeitliche Abwicklung des Baugenehmigungsverfahrens aus der Sicht des<br />

Antragstellers zu Kritik Anlass gebe. Die lange Verfahrensdauer sei aber auch vor dem<br />

Hintergrund der stetigen Bemühungen nach Erzielung eines Kompromisses zu erklären.


- 6 -<br />

Die <strong>Stadt</strong>räte Hofmann und Schmerbeck stellen den Antrag, die Variante Satteldach/<br />

verlängertes Pultdach über dem Eingangsbereich und der beiden angrenzenden Fenster mit<br />

den Maßgaben der gleichen Ziegeleindeckung wie beim Hauptgebäude, eines<br />

ausreichenden Abstandes des Dachfirstes zu den Fenstergewänden im Obergeschoss und<br />

einer Milderung der Höhe durch eine geeignete Sockel- und Geländegestaltung sowie der<br />

Empfehlung, die Trauflinie durch die Anbringung von zwei Stützen zu betonen, zur<br />

Abstimmung gelangen zu lassen.<br />

Beschluss: (8 Ja, 4 Nein)<br />

Der Bau und Verwaltungsausschuss<br />

erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />

gem. §§ 36 i.V. mit 34 Abs. 1 BauGB<br />

zur Errichtung eines Vorbaus zum<br />

Zwecke der Wohnraumerweiterung<br />

unter Ausführung eines Satteldaches.<br />

Im Bereich der Eingangstüre und der<br />

angrenzenden Fenster soll eine<br />

zusätzliche Überdachung angebracht<br />

werden. Die Ziegeleindeckung der<br />

Vorbauten ist derjenigen des<br />

Hauptgebäudes anzupassen. Der<br />

Dachfirst muss einen ausreichenden<br />

Abstand zu den Fenstergewänden im<br />

Obergeschoss haben. Der Bau- und<br />

Verwaltungsausschuss verlangt<br />

außerdem, die Höhe des Baukörpers<br />

durch geeignete Gelände- und<br />

Sockelgestaltung zu mildern. Die<br />

Trauflinie sollte durch Anordnung von<br />

zwei Stützen betont werden.<br />

Infolge der dem abgeänderten Beschlussantrag erteilten Zustimmung erübrigt sich eine<br />

Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag der <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />

Ortsvorsteher Geng führt abschließend aus, dass seiner Auffassung nach einige Passagen<br />

im Schreiben des Antragstellers vom 30.01.2004 nicht der Realität entsprechen.


- 7 -<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />

am 09. Februar 2004<br />

Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />

Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />

Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />

Zuhörer: 8<br />

Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />

Bekanntgaben<br />

Von Seiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung liegen keine Bekanntgaben vor.<br />

11


- 8 -<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses<br />

am 09. Februar 2004<br />

Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt sowie 11 Gemeinderäte und 1 Ortsvorsteher<br />

Entschuldigt: <strong>Stadt</strong>rat Frei<br />

Außerdem anwesend: <strong>Stadt</strong>oberbaurat Rohrer, <strong>Stadt</strong>amtsrat Rünzi, <strong>Stadt</strong>amtrat Weiß<br />

Zuhörer: 8<br />

Schriftführer: <strong>Stadt</strong>amtmann Koller<br />

Fragen aus dem Ausschuss<br />

12<br />

<strong>Stadt</strong>rat Braun teilt mit, dass durch die Decke der Trompeterunterführung insbesondere bei<br />

starkem und anhaltendem Regen Sickerwasser trete, das im Bereich der Fahrbahn und des<br />

Gehweges zu Regenwasserlachen führe. Weiterhin seien im Bereich des Gehweges<br />

mehrere Schadstellen festzustellen (Übergang vom gepflasterten Bereich aus Richtung<br />

Scheffel-Gymnasium kommend, Rampe Richtung Finanzamt).<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Strauß weist auf den baulichen Zustand der unweit der Hans-Thoma-Schule<br />

gelegene Treppe hin, bei der durch Hinausbrechen des Betons Schadstellen entstanden<br />

seien.<br />

<strong>Stadt</strong>rat Becker informiert, dass die anwesenden angrenzenden Grundstückseigentümer<br />

zum Bauvorhaben in der Parkstraße irrtümlicherweise der Meinung gewesen seien, dass sie<br />

innerhalb der Beratungen des Bau- und Verwaltungsausschusses noch Gelegenheit<br />

bekämen, sich zu Wort zu melden. Der Bürgermeister erwidert, dass dies nicht den<br />

Bestimmungen und dem Willen der Gemeindeordnung entspreche und dies darüber hinaus<br />

einen konstruktiven Beratungsverlauf nicht förderlich sei. <strong>Stadt</strong>rat Schmerbeck ergänzt,<br />

dass in der Vergangenheit im Einzelfall den Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung gegeben<br />

wurde, wenn der Gemeinderat bzw. der Bau- und Verwaltungsausschuss gegen dieses<br />

Prozedere keine Einwendungen vorgebracht habe. Der Bürgermeister führt aus, dass die<br />

Eigentümer der angrenzenden Grundstücke im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung<br />

innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens ausreichend Gelegenheit zur Mitwirkung hätten<br />

und eine Beteiligung am Beratungsverlauf nur in besonderen Situationen denk- und<br />

vorstellbar sei. Künftig werden im Rahmen des Sachvortrages etwaige Einwendungen der<br />

Eigentümer angrenzender Grundstücke vorgetragen.<br />

Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: Der Protokollführer:


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