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4. entgegen § 6 Abs. 2 c an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer<br />

Bestattung störende Arbeiten ausführt,<br />

5. entgegen § 6 Abs. 2 d ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw.<br />

ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert,<br />

6. entgegen § 6 Abs. 2 e Druckschriften verteilt,<br />

7. entgegen § 6 Abs. 2 f den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen<br />

verunreinigt oder beschädigt oder Rasenflächen und Grabstätten<br />

unberechtigterweise betritt,<br />

8. entgegen § 6 Abs. 2 g Abraum und Abfälle außerhalb der hierfür<br />

vorgesehenen Plätze ablegt,<br />

9. entgegen § 6 Abs. 2 h Tiere mitbringt,<br />

10. entgegen § 6 Abs. 2 i lärmt oder raucht,<br />

11. entgegen § 7 gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof ohne vorherige<br />

Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung ausführt,<br />

12. entgegen § 7 gewerbliche Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen oder<br />

außerhalb der festgelegten Zeiten ausführt,<br />

13. entgegen § 7 Werkzeuge und Materialien außerhalb genehmigter Stellen<br />

lagert oder gewerbliche Geräte an oder in den Wasserentnahmestellen<br />

des Friedhofs reinigt,<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5,-- € bis 1.000,-- €, bei<br />

fahrlässiger Zuwiderhandlung bis 500,-- € geahndet werden. Die Geldbuße soll<br />

den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen<br />

hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, so<br />

kann es überschritten werden.<br />

(3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen. Fassung findet<br />

Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über<br />

Ordnungswidrigkeiten ist der Magistrat.<br />

§ 31<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Friedhofsordnung der Stadt <strong>Beerfelden</strong> vom 15.06.1982 außer<br />

Kraft.<br />

<strong>Beerfelden</strong>, den 20.03.2002<br />

Der Magistrat der Stadt <strong>Beerfelden</strong><br />

Görig, Bürgermeister<br />

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