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Niederschrift über die 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

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Geschehen: Beerfelden, den 03. September 2013<br />

20.00 Uhr<br />

<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>21.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong><br />

Anwesend:<br />

Es fehlten:<br />

Stv.-Vorsteher Hans Jürgen Löw<br />

Stv. Erwin Körber<br />

Stv. Stefan Rossbach (ab 20.15 Uhr/TOP131)<br />

Stv. Andrea Heß-Kraus<br />

Stv. Bärbel Mergenthaler<br />

Stv. Ingrid Schenkel<br />

Stv. Philipp Götz<br />

Stv. Erik Sauer<br />

Stv. Marc Gärtner<br />

Stv. Peter Preißendörfer<br />

Stv. Günter Vay<br />

Stv. Irene Schmidt<br />

Stv. Chris Poffo<br />

Stv. Bettina Schwöbel<br />

Stv. Heinrich Braner<br />

Stv. Franz Birke<br />

Stv. Benjamin Keßler<br />

Stv. Brigitte Zimmermann<br />

Stv. Elisabeth Bühler-Kowarsch<br />

Stv. Carmen Kellermann<br />

Stv. Walter Gerbig<br />

Bürgermeister Gottfried Görig<br />

Erster Stadtrat Horst Kowarsch<br />

Stadtrat Uwe Röglin<br />

Stadtrat Heinrich Ihrig<br />

Stadtrat Klaus Seeh<br />

Stadtrat Bernd Bergmann<br />

Ortsvorsteher Gerd Schäfer<br />

Ortsvorsteher Ralf Kredel<br />

Ortsvorsteher Willi Maurer<br />

Ortsvorsteher Gerhard Reinschild<br />

Ortsvorsteher Hans-Ludwig Kredel<br />

Ortsvorsteher Thomas Weyrauch<br />

stellv. Schriftführer Norbert Johann<br />

----------<br />

Stv. Volker Daum<br />

Stv. Horst Stellwag<br />

Stv. Uwe Seeh<br />

Stv. Irina Prosi<br />

Stadträtin Henni Wolf<br />

----------


2<br />

Weiterhin anwesend:<br />

Ortsbeirat Günther Oleksyn<br />

Ortbeirätin Heidrun Buchert-Axmann<br />

Dipl.-Ing. Peter Bauer (TOP 131 und 132/bis 20.32 Uhr)<br />

Herr Joachim Clemens (TOP 132/bis 20.32 Uhr)<br />

---------<br />

Tagesordnung:<br />

126. Mitteilungen und Anfragen<br />

127. Haushaltssatzung und Haushaltsplan <strong>der</strong> Stadt Beerfelden für das Haushaltsjahr 2013<br />

hier: Verfügung <strong>der</strong> Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises vom 29.05.2013<br />

128. Bericht <strong>über</strong> den Stand des Haushaltsvollzuges 2013<br />

129. Beratung und Beschlussfassung <strong>über</strong> den Ausbau <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />

zwischen <strong>der</strong> Stadt Beerfelden sowie den Gemeinden Hesseneck, Rothenberg<br />

und Sensbachtal<br />

130. Übernahme <strong>der</strong> Aufgaben des Standesamtes Sensbachtal<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung <strong>über</strong> den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen<br />

Vereinbarung nach §§ 24 ff. KGG<br />

131. Gemeinsamer Flächennutzungsplan „Sachlicher Teil Windkraft“<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahmen zur<br />

frühzeitigen Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie <strong>der</strong><br />

Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie <strong>über</strong> <strong>die</strong> Offenlage<br />

nach § 3 (2) BauGB und <strong>die</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB<br />

132. Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt Beerfelden<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hofwiese“, 1. Än<strong>der</strong>ung<br />

a) Beratung und Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong> Behörden und<br />

sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken aus<br />

<strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

b) Beratung und Beschlussfassung <strong>über</strong> den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Hofwiese“, 1. Än<strong>der</strong>ung gem. § 10 BauGB<br />

133. Grundstücksangelegenheit<br />

134. Bericht <strong>über</strong> <strong>die</strong> durch den Magistrat gefassten Beschlüsse bezüglich Nie<strong>der</strong>schlagung<br />

und Erlass von For<strong>der</strong>ungen und öffentlichen Abgaben<br />

----------<br />

Stadtverordnetenvorsteher Hans Jürgen Löw begrüßte alle Anwesenden und stellte <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit<br />

fest. Von <strong>der</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> wurde einstimmig beschlossen,<br />

<strong>die</strong> Tagesordnungspunkte 131 und 132 vorzuziehen sowie <strong>die</strong> Tagesordnungspunkte 133 und<br />

134 in nichtöffentlicher <strong>Sitzung</strong> zu beraten.<br />

----------<br />

Zu 126) Mitteilungen des Bürgermeisters:<br />

Der Bürgermeister berichtete von <strong>der</strong> in Erbach stattgefundenen <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses<br />

für Grundsatzfragen <strong>der</strong> Regionalversammlung Südhessen zum Thema<br />

demografischer Wandel im südlichen Odenwaldkreis. Mit Blick auf <strong>die</strong> Fortschrei-


3<br />

bung des Regionalplans wollten sich <strong>die</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong> Kenntnisse <strong>über</strong> verschiedene<br />

Problemlagen in Südhessen wie etwa <strong>die</strong> Auswirkungen des demografischen<br />

Wandels, hier <strong>die</strong> Folgen von Alterung und Abwan<strong>der</strong>ung im Flächenkreis<br />

Odenwald, verschaffen.<br />

Die Bürgermeister Gottfried Görig, Thomas Ihrig, Egon Scheuermann und Hans<br />

Heinz Keursten hatten einen Vortrag vorbereitet, <strong>der</strong> <strong>die</strong> schwierige Situation<br />

ihrer Kommunen beleuchtete. Die vier Oberzent-Kommunen nehmen mit 165,6<br />

Quadratkilometern mehr als ein Viertel <strong>der</strong> Kreisfläche ein, stellen aber nur 10.300<br />

Einwohner und damit etwas <strong>über</strong> ein Zehntel <strong>der</strong> Odenwäl<strong>der</strong> Bevölkerung. Dieser<br />

Wert hat sich kontinuierlich zu ungunsten <strong>der</strong> Stadt Beerfelden und ihrer drei<br />

Nachbargemeinden verschlechtert. Auch aus <strong>die</strong>sem Grund wollen <strong>die</strong> Bürgermeister<br />

<strong>der</strong> Oberzent-Kommunen <strong>die</strong> bereits laufende interkommunale Zusammenarbeit<br />

weiter vertiefen. Bürgermeister Gottfried Görig informierte <strong>über</strong> <strong>die</strong> einzelnen<br />

Fakten aus <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> und informierte <strong>die</strong> Stadtverordneten hierzu.<br />

Zu 127) Bürgermeister Görig ging eingehend auf <strong>die</strong> Verfügung <strong>der</strong> Kommunalaufsicht des<br />

Odenwaldkreises vom 29.05.2013 ein, <strong>die</strong> allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong><br />

in Kopie vorlag.<br />

Die Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises hat <strong>die</strong> Genehmigung zu <strong>der</strong> im Gesamtfinanzhaushalt<br />

vorgesehenen Kreditaufnahme im Betrag von 236.000,00 € unter<br />

dem Vorbehalt <strong>der</strong> Einzelgenehmigung erteilt. Der in <strong>der</strong> Haushaltssatzung festgesetzte<br />

Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite in Höhe von 1.500.000,00 € bedarf nach Inkrafttreten<br />

des Gesetztes zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> HGO ebenfalls <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong><br />

Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung wurde erteilt.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> nach wie vor sehr angespannten und instabilen Finanzlage<br />

<strong>der</strong> Stadt Beerfelden wird <strong>die</strong> Genehmigung <strong>der</strong> vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

nach § 103 Abs. 2 Satz 2 HGO mit nachstehenden Auflagen verbunden:<br />

Die Haushaltswirtschaft ist so zu führen, dass das Defizit <strong>der</strong> Ergebnisrechnung<br />

im Jahresabschluss um mindestens 100.000 € vermin<strong>der</strong>t wird.<br />

Die Notwendigkeit und <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> wahrgenommenen freiwilligen Leistungen<br />

sind mit Blick auf <strong>die</strong> defizitäre Finanzlage Beerfeldens stetig einer strikten Wirkungskontrolle<br />

zu unterwerfen, auch wenn sie auf vertraglichen Vereinbarungen<br />

beruhen. Dabei sind alle Möglichkeiten zur Einsparung konsequent zu nutzen.<br />

Gleiches gilt auch für Ermessensspielräume bei Pflichtleistungen.<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, <strong>die</strong> nach Umfang<br />

und Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Ausgenommen<br />

sind lediglich Positionen, <strong>die</strong> durch spezielle Deckungsmittel (z. B. Gebühren,<br />

Beiträge, Zuweisungen, Zuschüsse) gedeckt sind und keine o<strong>der</strong> nur unbedeutende<br />

Folgekosten verursachen.<br />

Auf <strong>der</strong> Ertragsseite sind Gebühren, Beiträge und privatrechtliche Entgelte fortgesetzt<br />

dem tatsächlichen Aufwand anzupassen. Im Gebührenhaushalt des Friedhofs-<br />

und Bestattungswesens ist unter Verweis auf § 10 des Gesetzes <strong>über</strong> kommunale<br />

Abgaben (KAG) eine Unterdeckungen grundsätzlich zu vermeiden.


4<br />

Die Stellenbewirtschaftung ist so auszurichten, dass eine weitere Erhöhung <strong>der</strong><br />

Personal- und Versorgungsaufwendungen vermieden wird. Auf <strong>die</strong> Schaffung<br />

neuer bzw. <strong>die</strong> Besetzung <strong>der</strong>zeit freier Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein<br />

unvermeidbarer Mehrbedarf in einzelnen Bereichen ist durch interne Maßnahmen<br />

auszugleichen, ohne dass alternativ eine Ausweitung <strong>der</strong> Sachaufwendungen erfolgt.<br />

Bei einer Stellennachbesetzung ist eine mindestens zwölfmonatige Frist einzuhalten.<br />

Abweichungen hiervon bedürfen meiner vorherigen Zustimmung, wobei <strong>der</strong> unabweisbare<br />

Bedarf o<strong>der</strong> <strong>die</strong> rechtliche Verpflichtung hierzu eingehend zu begründen<br />

ist. Ausgenommen sind lediglich Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte.<br />

Auf neue Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen, <strong>die</strong> erhebliche<br />

Folgekosten verursachen o<strong>der</strong> für <strong>die</strong> es keine rechtliche Verpflichtung gibt, ist<br />

grundsätzlich zu verzichten.<br />

Vermögensgegenstände, welche <strong>die</strong> Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer<br />

Zeit nicht benötigt, sind auf eine wirtschaftlich vertretbare Veräußerung zu<br />

<strong>über</strong>prüfen. § 109 HGO ist zu beachten. Veräußerungserlöse sind ausschließlich<br />

zur Reduzierung bereits genehmigter Kreditermächtigungen o<strong>der</strong> zum Abbau bestehen<strong>der</strong><br />

Schulden zu verwenden. Ausnahmen hiervon bedürfen meiner vorherigen<br />

Zustimmung.<br />

Grundsätzlich ist bei zukünftigen Haushaltsplanungen auf Kreditaufnahmen zu<br />

verzichten, <strong>die</strong> den in <strong>der</strong> aktuellen Finanzplanung bis 2016 dargestellten Kreditbedarf<br />

<strong>über</strong>steigen.<br />

Das Haushaltssicherungskonzept ist auf <strong>der</strong> Grundlage des § 92 Abs. 4 HGO i. V.<br />

m. § 24 Abs. 4 GemHVO fortzuschreiben und jeweils an <strong>die</strong> aktuelle Entwicklung<br />

anzupassen.<br />

Insgesamt ist sicherzustellen, dass es inhaltlich <strong>der</strong> „Leitlinie zur Konsoli<strong>die</strong>rung<br />

<strong>der</strong> kommunalen Haushalte und Handhabung <strong>der</strong> kommunalen Finanzaufsicht<br />

<strong>über</strong> Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden"<br />

(nachfolgend kurz: Konsoli<strong>die</strong>rungsleitlinie) vom 6. Mai 2010 (StAnz. S. 1470)<br />

entspricht. Dabei sind <strong>die</strong> Maßnahmen, <strong>die</strong> entsprechend den Ausführungen im<br />

<strong>die</strong>sjährigen Haushaltssicherungskonzept zum jahresbezogenen Ausgleich des Ergebnishaushalts<br />

spätestens im Haushaltsjahr 2018 notwendig sind, verbindlich<br />

festzulegen.<br />

Die nach § 28 GemHVO mehrmals jährlich zu erstellenden Berichte sind mir unverzüglich<br />

und unaufgefor<strong>der</strong>t - spätestens nachdem <strong>die</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong><br />

davon Kenntnis genommen hat - vorzulegen.<br />

Mit <strong>der</strong> Vorlage des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 ist ein schriftlicher<br />

Bericht vorzulegen, in dem ohne Verweis auf an<strong>der</strong>e Unterlagen, städtische Drucksachen<br />

o<strong>der</strong> Protokolle erläutert wird, wie <strong>die</strong> Stadt Beerfelden den festgesetzten<br />

Auflagen nachgekommen ist.<br />

Nach Abschluss ihrer Analyse <strong>der</strong> <strong>die</strong>sjährigen Haushaltsplanung, welche im Ergebnishaushalt<br />

ein Defizit in Höhe von 729.447 € ausweist, stellt <strong>die</strong> Kommunalaufsicht


5<br />

fest, dass <strong>die</strong> Stadt Beerfelden fortwährend als finanziell leistungsschwach einzustufen<br />

ist.<br />

Auch wenn nach den Ausführungen im Haushaltssicherungskonzept für <strong>die</strong> Jahre<br />

2009 bis 2012 durchgängig mit Verbesserungen im Vergleich zu den ursprünglichen<br />

Haushaltsplanungen gerechnet wird, wird <strong>die</strong> Haushaltslage in ihrer Gesamtheit nach<br />

wie vor als äußerst gefährdet und instabil bezeichnet. Ein Anstieg des kumulierten<br />

Defizits bis Ende 2016 auf rund 4 Mio. € o<strong>der</strong> rund 35 v. H. <strong>der</strong> in einem Haushaltsjahr<br />

erwarteten ordentlichen Erträge kann nicht ausgeschlossen werden. Insofern<br />

wird festgestellt, dass <strong>die</strong> bisher konkret geplanten bzw. eingeleiteten Haushaltssicherungsmaßnahmen<br />

in einem Umfang von jährlich rund 190.000 € nicht ausreichend<br />

sind, um nachhaltig eine dauerhafte Entspannung <strong>der</strong> finanziellen Lage gewährleisten<br />

zu können.<br />

Ergänzend zu <strong>die</strong>sen Maßnahmen wurden im Haushaltssicherungskonzept weitere<br />

Konsoli<strong>die</strong>rungspotenziale beschrieben, mit <strong>der</strong>en Umsetzung in Anlehnung an <strong>die</strong><br />

Vorgaben des § 24 Abs. 4 GemHVO und <strong>der</strong> Konsoli<strong>die</strong>rungsleitlinie ein Haushaltsausgleich<br />

spätestens im Haushaltsjahr 2018 erreichbar erscheint. Die Kommunalaufsicht<br />

stellt fest, dass allgemeine Aussagen und bloße Absichtserklärungen jedoch<br />

nicht ausreichend sind, um <strong>die</strong>sen Vorgaben voll umfänglich gerecht werden zu können.<br />

In <strong>die</strong>sem Sinne wird erwartet, dass spätestens mit <strong>der</strong> nächsten Fortschreibung<br />

des Haushaltssicherungskonzeptes verbindliche Festlegungen hierzu getroffen werden.<br />

In den klassischen Gebührenhaushalten dürfen nach Ziffer 7 <strong>der</strong> Konsoli<strong>die</strong>rungsleitlinie<br />

grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen. Während durch Gebührenanhebungen<br />

in den Bereichen <strong>der</strong> Wasserversorgung und <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />

eine Kostendeckung erreicht werden kann, verbleibt beim Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

nach wie vor ein Defizit. Dies wird zum Anlass genommen, um sowohl<br />

auf den zum 1. Januar 2013 neugefassten § 10 KAG, <strong>der</strong> unter Beibehaltung<br />

des Kostendeckungsgrundsatzes ergänzende Regelungen hinsichtlich <strong>der</strong> Gebührenkalkulationen<br />

beinhaltet, als auch auf <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen Ausführungen des Präsidenten<br />

des Hessischen Rechnungshofs zu den Gebührenhaushalten in seinem<br />

Schlussbericht <strong>über</strong> <strong>die</strong> 152. Vergleichende Prüfung hinzuweisen.<br />

In <strong>die</strong>sem Bericht wurde auch ein mögliches Einsparvolumen im Bereich <strong>der</strong> inneren<br />

Verwaltung aufgezeigt, welches aus einer Personalanalyse errechnet wurde. Hierzu<br />

wird im Haushaltssicherungskonzept ausgeführt, „dass bei Freiwerden von Stellen<br />

alle Möglichkeiten geprüft werden müssen, <strong>die</strong> Stelle mit bestehendem Personal zu<br />

kompensieren." Um <strong>die</strong>se positiv zu wertenden Bestrebungen zu unterstützen, wurde<br />

angelehnt an Ziffer 3 <strong>der</strong> Konsoli<strong>die</strong>rungsleitlinie eine entsprechende Auflage zur<br />

Personalbewirtschaftung ausgesprochen.<br />

Als kritisch aus aufsichtsbehördlicher Sicht wird <strong>die</strong> weitere Entwicklung <strong>der</strong> Realsteuerhebesätze,<br />

<strong>die</strong> ebenfalls Gegenstand <strong>der</strong> vorgenannten Vergleichenden Prüfung<br />

waren, gesehen. Insbeson<strong>der</strong>e trifft <strong>die</strong>s auf den Hebesatz für <strong>die</strong> Grundsteuer B zu.<br />

Mit einer Anhebung auf 285 v. H. durch <strong>die</strong> am 11. Dezember 2012 von <strong>der</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong><br />

beschlossene Hebesatzsatzung liegt <strong>die</strong>ser nunmehr zwar<br />

um 19 Prozentpunkte <strong>über</strong> dem Landesdurchschnitt - zuletzt veröffentlicht für 2011 -<br />

in <strong>der</strong> für Beerfelden maßgeblichen Gemeindegrößenklasse. Ob mit <strong>die</strong>ser Anpassung<br />

<strong>der</strong> Vorgabe <strong>der</strong> Konsoli<strong>die</strong>rungsleitlinie, <strong>die</strong> nach Ziffer 10 einen deutlich <strong>über</strong><br />

<strong>die</strong>sem Durchschnitt liegenden Hebesatz vorschreibt, vollumfänglich entsprochen


6<br />

wird, ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong> finanziellen Lage unserer Kommune mit einem<br />

Fragezeichen zu versehen. In Anbetracht <strong>der</strong> Größenordnung des sich nach <strong>der</strong> mittelfristigen<br />

Ergebnisplanung fortschreibenden Haushaltsfehlbedarfs wird es aus aufsichtsbehördlicher<br />

Sicht zumindest für unvermeidlich gehalten, eine weitere Anpassung<br />

nicht erst - wie im Haushaltssicherungskonzept angedacht - für 2017 bzw. 2018<br />

in Erwägung zu ziehen. Dies gilt umso mehr, falls sich <strong>die</strong> in den Finanzplanungsjahren<br />

2014 bis 2016 dargestellten Ergebnisverbesserungen nicht in zukünftigen Haushalts-<br />

und Finanzplanungen konkret umsetzen lassen sollten.<br />

Gem. § 50 Abs. 3 HGO wurde <strong>die</strong> Verfügung <strong>der</strong> Kommunalaufsicht vom<br />

29.05.2013 <strong>der</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> zur Kenntnis gegeben und eingehend<br />

besprochen.<br />

Zu 128) Allen Stadtverordneten wurde eine Aufstellung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Entwicklung <strong>der</strong> wesentlichen<br />

Erträge für das Haushaltsjahr 2013 und sonstige wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>die</strong> sich gegen<strong>über</strong> dem Haushaltsplan ergeben, vorgelegt. Bürgermeister Gottfried<br />

Görig gab hierzu weitere Informationen. Nach den aktuell vorliegenden Zahlen kann<br />

im Ergebnishaushalt <strong>der</strong> Fehlbetrag bei günstiger Entwicklung um ca. 209.000,-- €<br />

verringert werden. Der Finanzmittelbedarf für Investitionsmaßnahmen wird sich lt.<br />

vorliegen<strong>der</strong> Aufstellung um rund 110.700,-- € vermin<strong>der</strong>n.<br />

Die Stadtverordneten nahmen vom Bericht <strong>über</strong> den Stand des Haushaltsvollzuges zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

Zu 129) Am 26. Juni 2013 wurde den Mandatsträgern <strong>der</strong> Stadt Beerfelden, <strong>der</strong> Gemeinden<br />

Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal <strong>der</strong> geplante weitere Ausbau <strong>der</strong> Interkommunalen<br />

Zusammenarbeit im „Beerfel<strong>der</strong> Land“ vorgestellt.<br />

Die Zielsetzungen<br />

1. Die Kommunen des Beerfel<strong>der</strong> Landes werden sich <strong>der</strong> demografischen Entwicklung<br />

und den damit verbundenen Herausfor<strong>der</strong>ungen konsequent gemeinsam stellen.<br />

Gemeinsames zukunftsorientiertes und nachhaltiges Handeln ist eine wichtige<br />

Voraussetzung für eine positive Entwicklung <strong>der</strong> Region.<br />

2. Die IKZ wird verstetigt und einschließlich einer Evaluierung <strong>der</strong> einzelnen Projekte<br />

kontinuierlich fortentwickelt.<br />

3. Die Durchführung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen und sachgerechten kommunalen Aufgaben<br />

wird mit möglichst geringem Sach- und Personalaufwand gewährleistet. Eine effiziente<br />

Aufgabenerfüllung und Leistungserbringung mit weiteren Projekten <strong>der</strong><br />

IKZ führt letztlich zur Entlastung <strong>der</strong> kommunalen Haushalte o<strong>der</strong> zur Umsetzung<br />

seither nicht möglicher notwendiger Maßnahmen durch gewonnene finanzielle<br />

Spielräume.<br />

4. Eine gemeinsame Aufgabenkritik erfolgt in allen Bereichen des kommunalen<br />

Handelns. Dies gilt auch für <strong>die</strong> Durchführung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sich<br />

ständig verän<strong>der</strong>nden Rahmenbedingungen, insbeson<strong>der</strong>e technischer Art, z.B.<br />

rechtlicher und technischer Art.


7<br />

5. Eine Reduzierung <strong>der</strong> Aufwendungen für <strong>die</strong> von den Kommunen zu erbringenden<br />

Leistungen wird angestrebt, um <strong>die</strong> ansonsten notwendige Erhöhung <strong>der</strong> Einnahmen<br />

(i. d. R. Steuern und Gebühren) zu vermeiden.<br />

6. Die Überlegungen für eine weitere vertiefte IKZ erfolgen im Zusammenwirken<br />

zwischen Mandatsträgern, Mitarbeiterschaft und Einwohnerschaft.<br />

7. Volle Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen und <strong>die</strong> Akzeptanz<br />

vorgesehener Projekte.<br />

8. Die örtliche Identität und Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> einzelnen Stadt-/Ortsteile werden<br />

bewahrt.<br />

9. Das Angebot öffentlicher Infrastruktur <strong>der</strong> beteiligten Kommunen wird, soweit<br />

<strong>die</strong>s notwendig erscheint, <strong>über</strong>greifend aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt und gemeinsam<br />

getragen.<br />

10. Die Organisation <strong>der</strong> kommunalen Arbeitsfel<strong>der</strong> wird so aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt,<br />

dass im Falle einer weiterhin eigenständigen Aufgabenwahrnehmung, zumindest<br />

eine problemlose Vertretungsmöglichkeit/nachbarschaftliche Hilfestellung möglich<br />

ist.<br />

Das Vorgehen<br />

1. Zur Schaffung einer einheitlichen Datengrundlage, zur Ermittlung <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Ausgangslage und zur Vorbereitung von möglichen <strong>über</strong>greifenden Projekten<br />

wird das für das Gebiet <strong>der</strong> Stadt Beerfelden in <strong>der</strong> Erstellung befindliche<br />

Integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) auf das Gebiet <strong>der</strong> übrigen<br />

Kommunen ausgeweitet und damit auch <strong>der</strong> gegenseitige Bezug dargestellt. Dieses<br />

gemeinsame Konzept wird als Integriertes interkommunales Entwicklungskonzept<br />

Beerfel<strong>der</strong> Land (IEK) eine Grundlage für <strong>die</strong> zukünftigen Überlegungen<br />

sein. Eine frühzeitige Bürgermitwirkung wird damit sichergestellt.<br />

2. Hinsichtlich <strong>der</strong> Fragen zur zweckmäßigen zukünftigen Verwaltungsstruktur erfolgt<br />

eine Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung.<br />

3. Sämtliche Entscheidungen werden unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Bürgernähe, <strong>der</strong><br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> betroffene Einwohnerschaft sowie bestimmte Einwohnergruppen<br />

beson<strong>der</strong>s betrachtet und abgewogen.<br />

4. Die Planungen und Projekte werden unter Einbindung <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden<br />

und <strong>der</strong> jeweiligen Fachbehörden sowie, soweit sinnvoll, mit weiteren Kommunen<br />

und dem Odenwaldkreis durchgeführt.<br />

5. Bei Bedarf wird auch mit weiteren externen Akteuren und Partnern zusammengearbeitet.<br />

6. Überlegungen hinsichtlich <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung von Verwaltungsstrukturen/-<br />

organisation sowie bezüglich <strong>der</strong> öffentlichen Infrastruktur werden künftig vor<br />

ihrer Umsetzung partnerschaftlich konsequent auf Zusammenarbeitsmöglichkeiten<br />

<strong>über</strong>prüft.


8<br />

7. Zur Koordination und Begleitung <strong>der</strong> möglichen gemeinsamen Projekte wird ein<br />

interkommunaler Arbeitskreis aus Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Verwaltungsorgane sowie <strong>der</strong><br />

Vertretungskörperschaften gebildet. Dessen Größe, Zusammensetzung und Arbeitsweise<br />

sind noch zu bestimmen.<br />

8. Alle Entscheidungen werden ergebnisoffen vorbereitet und herbeigeführt. Dies<br />

gilt sowohl für einzelne Themenfel<strong>der</strong> wie auch für mögliche Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit.<br />

Denkverbote darf es nicht geben!<br />

9. Sämtliche För<strong>der</strong>möglichkeiten für beabsichtigte Maßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> IKZ durch das Land Hessen, sind zu prüfen und in<br />

Anspruch zu nehmen. Anfallende Projektkosten werden gemeinschaftlich getragen.<br />

10. Die Mandatsträger werden kontinuierlich <strong>über</strong> das weitere Vorgehen und (Zwischen-)<br />

Ergebnisse informiert. Gleiches gilt für <strong>die</strong> Information <strong>der</strong> Einwohnerschaft.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses beschließt<br />

<strong>die</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> einstimmig zur Koordination und Begleitung<br />

des Vorhabens <strong>die</strong> Bildung eines Interkommunalen Arbeitskreises. Dieser setzt<br />

sich bis auf weiteres aus den Bürgermeistern, den Vorsitzenden <strong>der</strong> Vertretungskörperschaften<br />

sowie aus je einem durch <strong>die</strong> einzelnen Fraktionen bestimmten Mitglied<br />

zusammen. Hinzu kommt Landrat a. d. Horst Schnur als Begleiter des Projekts. Weitere<br />

Gäste werden je nach Thematik eingeladen.<br />

Zu 130) Mit Schreiben vom 24.07.2013 teilt <strong>die</strong> Gemeinde Sensbachtal mit, dass <strong>die</strong> Gemeindevertretung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Sensbachtal in ihrer <strong>Sitzung</strong> am 23.07.2013 <strong>die</strong> Anglie<strong>der</strong>ung<br />

des Standesamtes Sensbachtal an das Standesamt Beerfelden beschlossen hat.<br />

In einem Vorgespräch wurde von Bürgermeister Egon Scheuermann mitgeteilt, dass<br />

als Grundlage <strong>der</strong> Aufgaben<strong>über</strong>tragung <strong>die</strong> Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Stadt Beerfelden<br />

und <strong>der</strong> Gemeinde Hesseneck <strong>die</strong>nen soll.<br />

Seitens <strong>der</strong> Gemeinde Sensbachtal wird <strong>die</strong> Aufgaben<strong>über</strong>tragung nun zum<br />

01.01.2014 gewünscht. Die rechtliche Grundlage zur Bildung eines einheitlichen<br />

Standesamtsbezirkes bietet § 2 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum<br />

Personenstandsgesetz (HAG PStG). Danach können Gemeinden vereinbaren, dass<br />

eine von ihnen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 KGG <strong>die</strong> Aufgaben des Standesamts <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Gemeinde <strong>über</strong>nimmt und einen einheitlichen Standesamtsbezirk bilden. Die<br />

öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf nach Abschluss gemäß § 26 Abs. 1 KGG<br />

<strong>der</strong> aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />

Die von <strong>der</strong> Verwaltung entworfene und von <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde vorab auf Rechtmäßigkeit<br />

und Vollständigkeit <strong>über</strong>prüfte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen<br />

<strong>der</strong> Stadt Beerfelden und <strong>der</strong> Gemeinde Sensbachtal lag allen Stadtverordneten<br />

vor und wurde durch Bürgermeister Görig näher erläutert. Standesamtsumlage, <strong>die</strong><br />

von <strong>der</strong> Gemeinde Sensbachtal zu leisten ist, wird erstmals zum 01.07.2014 fällig.<br />

Grundlage ist <strong>die</strong> Berechnung, wie sie auch mit <strong>der</strong> Gemeinde Hesseneck erfolgt.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Empfehlung des Magistrates und des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses<br />

beschließt <strong>die</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> einstimmig den Ab-


9<br />

schluss <strong>der</strong> vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Sensbachtal und <strong>der</strong> damit verbundenen Übernahme <strong>der</strong> Aufgaben des Standesamtes<br />

Sensbachtal zum 01.01.2014.<br />

Zu 131) Gemäß <strong>der</strong> Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses vom<br />

27.08.2013 beschließt <strong>die</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> <strong>der</strong> Stadt Beerfelden einstimmig,<br />

im Verbund mit den Kommunen des Odenwaldkreises<br />

Stadt Bad König<br />

Gemeinde Brensbach<br />

Stadt Breuberg<br />

Gemeinde Brombachtal<br />

Stadt Erbach/ Odenwald<br />

Gemeinde Fränkisch-Crumbach<br />

Gemeinde Hesseneck<br />

Gemeinde Höchst im Odenwald<br />

Gemeinde Lützelbach<br />

Stadt Michelstadt,<br />

Gemeinde Mossautal<br />

Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)<br />

Gemeinde Rothenberg<br />

Gemeinde Sensbachtal<br />

1. Die während <strong>der</strong> frühzeitigen Bürgerbeteiligung des Vorentwurfs des „Gemeinsamen<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Odenwaldkreiskommunen für den sachlichen<br />

Teilbereich Windkraft“ gem. § 3 (1) BauGB und <strong>der</strong> Behördenbeteiligung sowie<br />

<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen,<br />

Bedenken und sonstigen Äußerungen hat <strong>die</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> mit<br />

dem Ergebnis geprüft, sie in soweit zu berücksichtigen, wie in <strong>der</strong> Anlage „Abwägung<br />

<strong>der</strong> Stellungnahmen Frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach §<br />

3 (1) BauGB sowie <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, Bericht<br />

zur Abhandlung, Stand: 15.07.2013“ zu <strong>die</strong>ser Beschlussvorlage unter den jeweiligen<br />

Abwägungsvorschlägen angegeben ist.<br />

2. Der auf Grund <strong>die</strong>ser Abwägung und <strong>der</strong> Beschlussvorlagen vom 15.07.2013<br />

<strong>über</strong>arbeitete Entwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Odenwaldkreiskommunen<br />

für den sachlichen Teilbereich Windkraft nach § 204 BauGB“<br />

nebst Begründung, ist zur öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 (2) BauGB<br />

bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie <strong>die</strong><br />

Nachbargemeinden sind entsprechend § 4 (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

aufzufor<strong>der</strong>n.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Ort und Dauer <strong>der</strong> Auslegung mindestens eine<br />

Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen<br />

während <strong>der</strong> Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht<br />

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>über</strong> den Flächennutzugsplan<br />

unberücksichtigt bleiben können. Zudem können in <strong>die</strong>sem Zeitraum<br />

<strong>die</strong> Unterlagen <strong>über</strong> das Internetportal des Odenwaldkreises eingesehen<br />

werden.<br />

Zur Begründung:


10<br />

Während <strong>der</strong> Offenlegung im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie <strong>der</strong><br />

Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange sind zahlreiche Äußerungen, Anregungen<br />

und Bedenken vorgebracht worden. Zu <strong>die</strong>sen wurden Abwägungsvorschläge<br />

erarbeitet, <strong>der</strong>en Bestätigung durch Beschluss zu den in den Unterlagen dargestellten<br />

Planän<strong>der</strong>ungen führt. Auf <strong>die</strong>ser Grundlage wird <strong>der</strong> Entwurf des Flächennutzungsplans<br />

erstellt, <strong>der</strong> Grundlage für <strong>die</strong> öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und<br />

<strong>die</strong> Trägerbeteiligung nach § 4 (2) BauGB ist.<br />

Zu 132) Zur Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt Beerfelden<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hofwiese“, 1. Än<strong>der</strong>ung:<br />

a) Die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB fand in <strong>der</strong> Zeit vom <strong>21.</strong><br />

Mai bis <strong>21.</strong> Juni 2013 statt. Die Öffentlichkeit als auch <strong>die</strong> Fachbehörden und Träger<br />

öffentlicher Belange haben keine Anregungen o<strong>der</strong> Bedenken vorgebracht.<br />

b) Nachdem <strong>der</strong> Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hofwiese“, 1.<br />

Än<strong>der</strong>ung, mit Begründung öffentlich ausgelegen hat und <strong>die</strong> Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange angehört und we<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit noch <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken vorgebracht wurden, hat <strong>die</strong><br />

<strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> gemäß <strong>der</strong> Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bauund<br />

Planungsausschusses den vorliegenden Entwurf mit Begründung gem. § 5<br />

HGO und § 10 BauGB einstimmig als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan<br />

wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB geän<strong>der</strong>t und ergänzt.<br />

----------<br />

<strong>Sitzung</strong>sende: 22.10 Uhr<br />

Der Stadtverordnetenvorsteher:<br />

Der stellv. Schriftführer:

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