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Niederschrift über die 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

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7. Zur Koordination und Begleitung <strong>der</strong> möglichen gemeinsamen Projekte wird ein<br />

interkommunaler Arbeitskreis aus Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Verwaltungsorgane sowie <strong>der</strong><br />

Vertretungskörperschaften gebildet. Dessen Größe, Zusammensetzung und Arbeitsweise<br />

sind noch zu bestimmen.<br />

8. Alle Entscheidungen werden ergebnisoffen vorbereitet und herbeigeführt. Dies<br />

gilt sowohl für einzelne Themenfel<strong>der</strong> wie auch für mögliche Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit.<br />

Denkverbote darf es nicht geben!<br />

9. Sämtliche För<strong>der</strong>möglichkeiten für beabsichtigte Maßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> IKZ durch das Land Hessen, sind zu prüfen und in<br />

Anspruch zu nehmen. Anfallende Projektkosten werden gemeinschaftlich getragen.<br />

10. Die Mandatsträger werden kontinuierlich <strong>über</strong> das weitere Vorgehen und (Zwischen-)<br />

Ergebnisse informiert. Gleiches gilt für <strong>die</strong> Information <strong>der</strong> Einwohnerschaft.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses beschließt<br />

<strong>die</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> einstimmig zur Koordination und Begleitung<br />

des Vorhabens <strong>die</strong> Bildung eines Interkommunalen Arbeitskreises. Dieser setzt<br />

sich bis auf weiteres aus den Bürgermeistern, den Vorsitzenden <strong>der</strong> Vertretungskörperschaften<br />

sowie aus je einem durch <strong>die</strong> einzelnen Fraktionen bestimmten Mitglied<br />

zusammen. Hinzu kommt Landrat a. d. Horst Schnur als Begleiter des Projekts. Weitere<br />

Gäste werden je nach Thematik eingeladen.<br />

Zu 130) Mit Schreiben vom 24.07.2013 teilt <strong>die</strong> Gemeinde Sensbachtal mit, dass <strong>die</strong> Gemeindevertretung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Sensbachtal in ihrer <strong>Sitzung</strong> am 23.07.2013 <strong>die</strong> Anglie<strong>der</strong>ung<br />

des Standesamtes Sensbachtal an das Standesamt Beerfelden beschlossen hat.<br />

In einem Vorgespräch wurde von Bürgermeister Egon Scheuermann mitgeteilt, dass<br />

als Grundlage <strong>der</strong> Aufgaben<strong>über</strong>tragung <strong>die</strong> Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Stadt Beerfelden<br />

und <strong>der</strong> Gemeinde Hesseneck <strong>die</strong>nen soll.<br />

Seitens <strong>der</strong> Gemeinde Sensbachtal wird <strong>die</strong> Aufgaben<strong>über</strong>tragung nun zum<br />

01.01.2014 gewünscht. Die rechtliche Grundlage zur Bildung eines einheitlichen<br />

Standesamtsbezirkes bietet § 2 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum<br />

Personenstandsgesetz (HAG PStG). Danach können Gemeinden vereinbaren, dass<br />

eine von ihnen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 KGG <strong>die</strong> Aufgaben des Standesamts <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Gemeinde <strong>über</strong>nimmt und einen einheitlichen Standesamtsbezirk bilden. Die<br />

öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf nach Abschluss gemäß § 26 Abs. 1 KGG<br />

<strong>der</strong> aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />

Die von <strong>der</strong> Verwaltung entworfene und von <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde vorab auf Rechtmäßigkeit<br />

und Vollständigkeit <strong>über</strong>prüfte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen<br />

<strong>der</strong> Stadt Beerfelden und <strong>der</strong> Gemeinde Sensbachtal lag allen Stadtverordneten<br />

vor und wurde durch Bürgermeister Görig näher erläutert. Standesamtsumlage, <strong>die</strong><br />

von <strong>der</strong> Gemeinde Sensbachtal zu leisten ist, wird erstmals zum 01.07.2014 fällig.<br />

Grundlage ist <strong>die</strong> Berechnung, wie sie auch mit <strong>der</strong> Gemeinde Hesseneck erfolgt.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Empfehlung des Magistrates und des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses<br />

beschließt <strong>die</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> einstimmig den Ab-

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