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Niederschrift über die 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

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wird, ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong> finanziellen Lage unserer Kommune mit einem<br />

Fragezeichen zu versehen. In Anbetracht <strong>der</strong> Größenordnung des sich nach <strong>der</strong> mittelfristigen<br />

Ergebnisplanung fortschreibenden Haushaltsfehlbedarfs wird es aus aufsichtsbehördlicher<br />

Sicht zumindest für unvermeidlich gehalten, eine weitere Anpassung<br />

nicht erst - wie im Haushaltssicherungskonzept angedacht - für 2017 bzw. 2018<br />

in Erwägung zu ziehen. Dies gilt umso mehr, falls sich <strong>die</strong> in den Finanzplanungsjahren<br />

2014 bis 2016 dargestellten Ergebnisverbesserungen nicht in zukünftigen Haushalts-<br />

und Finanzplanungen konkret umsetzen lassen sollten.<br />

Gem. § 50 Abs. 3 HGO wurde <strong>die</strong> Verfügung <strong>der</strong> Kommunalaufsicht vom<br />

29.05.2013 <strong>der</strong> <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> zur Kenntnis gegeben und eingehend<br />

besprochen.<br />

Zu 128) Allen Stadtverordneten wurde eine Aufstellung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Entwicklung <strong>der</strong> wesentlichen<br />

Erträge für das Haushaltsjahr 2013 und sonstige wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>die</strong> sich gegen<strong>über</strong> dem Haushaltsplan ergeben, vorgelegt. Bürgermeister Gottfried<br />

Görig gab hierzu weitere Informationen. Nach den aktuell vorliegenden Zahlen kann<br />

im Ergebnishaushalt <strong>der</strong> Fehlbetrag bei günstiger Entwicklung um ca. 209.000,-- €<br />

verringert werden. Der Finanzmittelbedarf für Investitionsmaßnahmen wird sich lt.<br />

vorliegen<strong>der</strong> Aufstellung um rund 110.700,-- € vermin<strong>der</strong>n.<br />

Die Stadtverordneten nahmen vom Bericht <strong>über</strong> den Stand des Haushaltsvollzuges zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

Zu 129) Am 26. Juni 2013 wurde den Mandatsträgern <strong>der</strong> Stadt Beerfelden, <strong>der</strong> Gemeinden<br />

Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal <strong>der</strong> geplante weitere Ausbau <strong>der</strong> Interkommunalen<br />

Zusammenarbeit im „Beerfel<strong>der</strong> Land“ vorgestellt.<br />

Die Zielsetzungen<br />

1. Die Kommunen des Beerfel<strong>der</strong> Landes werden sich <strong>der</strong> demografischen Entwicklung<br />

und den damit verbundenen Herausfor<strong>der</strong>ungen konsequent gemeinsam stellen.<br />

Gemeinsames zukunftsorientiertes und nachhaltiges Handeln ist eine wichtige<br />

Voraussetzung für eine positive Entwicklung <strong>der</strong> Region.<br />

2. Die IKZ wird verstetigt und einschließlich einer Evaluierung <strong>der</strong> einzelnen Projekte<br />

kontinuierlich fortentwickelt.<br />

3. Die Durchführung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen und sachgerechten kommunalen Aufgaben<br />

wird mit möglichst geringem Sach- und Personalaufwand gewährleistet. Eine effiziente<br />

Aufgabenerfüllung und Leistungserbringung mit weiteren Projekten <strong>der</strong><br />

IKZ führt letztlich zur Entlastung <strong>der</strong> kommunalen Haushalte o<strong>der</strong> zur Umsetzung<br />

seither nicht möglicher notwendiger Maßnahmen durch gewonnene finanzielle<br />

Spielräume.<br />

4. Eine gemeinsame Aufgabenkritik erfolgt in allen Bereichen des kommunalen<br />

Handelns. Dies gilt auch für <strong>die</strong> Durchführung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sich<br />

ständig verän<strong>der</strong>nden Rahmenbedingungen, insbeson<strong>der</strong>e technischer Art, z.B.<br />

rechtlicher und technischer Art.

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