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Niederschrift vom 05.06.2012 - Beerfelden

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NIEDERSCHRIFT<br />

Geschehen: <strong>Beerfelden</strong>, den 5. Juni 2012<br />

20.00 Uhr<br />

über die 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

Anwesend: Stv.-Vorsteher Hans Jürgen Löw<br />

Stv. Erwin Körber<br />

Stv. Stefan Rossbach<br />

Stv. Andrea Heß-Kraus<br />

Stv. Bärbel Mergenthaler<br />

Stv. Ingrid Schenkel<br />

Stv. Philipp Götz<br />

Stv. Erik Sauer<br />

Stv. Marc Gärtner<br />

Stv. Peter Preißendörfer<br />

Stv. Günter Vay<br />

Stv. Irene Schmidt<br />

Stv. Volker Daum<br />

Stv. Bettina Schwöbel<br />

Stv. Chris Poffo<br />

Stv. Horst Stellwag<br />

Stv. Uwe Seeh<br />

Stv. Heinrich Braner<br />

Stv. Franz Birke<br />

Stv. Brigitte Zimmermann<br />

Stv. Elisabeth Bühler-Kowarsch<br />

Stv. Walter Gerbig<br />

Stv. Irina Prosi<br />

Bürgermeister Gottfried Görig<br />

1. Stadtrat Horst Kowarsch<br />

Stadträtin Henni Wolf<br />

Stadtrat Klaus Seeh<br />

Stadtrat Bernd Bergmann<br />

Ortsvorsteher Gerd Schäfer<br />

Ortsvorsteher Thomas Kahl<br />

Ortsvorsteher Gerhard Reinschild<br />

Ortsvorsteher Hans-Ludwig Kredel<br />

Ortsvorsteher Thomas Weyrauch<br />

Es fehlten: Stv. Benjamin Keßler<br />

Stv. Carmen Kellermann<br />

Stadtrat Uwe Röglin<br />

Stadtrat Heinrich Ihrig<br />

Ortsvorsteher Willi Maurer


68. Mitteilungen und Anfragen<br />

2<br />

Tagesordnung:<br />

69. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen<br />

Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB über die Darstellung von Flächen für<br />

Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung<br />

70. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes,<br />

Teilbereich Windkraft, der Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises<br />

71. Änderung der Beteiligungsverhältnisse der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH<br />

(OREG)<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung über die unentgeltliche Übertragung der<br />

Gesellschaftsanteile der Stadt <strong>Beerfelden</strong> auf den Odenwaldkreis<br />

72. Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb der Mitgliedschaft bei der<br />

Energiegenossenschaft Odenwald eG<br />

73. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt <strong>Beerfelden</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />

hier: Verfügung der Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises <strong>vom</strong> 27. April 2012<br />

74. Beratung und Beschlussfassung über die Niederschlagung von Forderungen<br />

----------<br />

Stadtverordnetenvorsteher Hans Jürgen Löw begrüßte alle Anwesenden, stellte die Beschlussfähigkeit<br />

fest und gratulierte nachträglich den Kolleginnen und Kollegen, die seit<br />

der letzten Sitzung Geburtstag hatten.<br />

Einstimmig wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt 74 in nicht öffentlicher Sitzung<br />

zu beraten.<br />

----------<br />

Zu 68) Mitteilungen des Bürgermeisters:<br />

1. Bürgermeister Görig teilte mit, dass er in der letzten Magistratssitzung auf Anfrage<br />

mitgeteilt habe, dass die Eröffnungsbilanz der Stadt <strong>Beerfelden</strong> voraussichtlich<br />

im September/Oktober diesen Jahres vorgelegt werden kann. Nachdem<br />

das Revisionsamt am heutigen Tage die Vorprüfung der einzelnen Bilanzpositionen<br />

abgeschlossen hat, kann die Eröffnungsbilanz nun bereits am 28.06. dem<br />

Magistrat zur Feststellung vorgelegt werden. Nachdem ein formeller Beschluss<br />

zur Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Revisionsamt gefasst wurde, kann<br />

nach Einreichung der restlichen Unterlagen das Schlussgespräch mit dem<br />

Revisionsamt stattfinden. Sodann erfolgt die Vorlage in der<br />

Stadtverordnetenversammlung.<br />

2. Bürgermeister Gottfried Görig informierte über Probleme bei der Befüllung des<br />

Waldseebades in <strong>Beerfelden</strong>. Bereits im vergangenen Jahr lief im Bereich des<br />

Schiebers (Abfluss in den Kanal) Wasser ab. Nach Abdichtungsarbeiten durch<br />

den Bauhof konnte das Abfließen des Wassers zwar vermindert, jedoch nicht


3<br />

vollständig abgestellt werden. Nach einer TV-Befahrung wurde festgestellt, dass<br />

der Kanal teilweise eingebrochen ist. Die Reparatur kann jedoch erst erfolgen,<br />

wenn das Bad geleert ist (Herbst 2012/Frühjahr 2013). Das Schwimmbad wird<br />

zur Zeit nur über die Quelle befüllt, bis das Bad vollständig gefüllt ist, wird es<br />

noch ca. 1 Woche dauern.<br />

3. In Etzean wurde in der letzten Zeit der Wunsch der Bevölkerung auf Beruhigung<br />

des Geschwindigkeitsverhaltens im Ortsbereich laut. In der letzten Sitzung des<br />

Ortsbeirates Etzean am 24.02.2012 wurde dieses Thema behandelt. Der Ortsbeirat<br />

beantragte beim Magistrat der Stadt <strong>Beerfelden</strong> die Einrichtung einer Tempo-<br />

30-Zone im Ortsbereich Etzean.<br />

Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes hat der Magistrat einstimmig beschlossen,<br />

für den Ortsbereich Etzean flächendeckend eine Tempo-30-Zone auszuweisen.<br />

Die Ausweisung ergeht gemäß StVO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.<br />

Die Verkehrszeichen werden zum Angebotspreis von<br />

1.180,33 € zzgl. MwSt. bei der Firma VSG GmbH, 65409 Rüsselsheim, bezogen.<br />

Die Spende einer Einwohnerin von Etzean, die in Höhe der Anschaffungskosten<br />

zugesagt wurde, wird als zweckgebundene Einnahme für die Durchführung<br />

der Maßnahme verwendet.<br />

4. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 17.07.2011 beantragte der Ortsbeirat Gammelsbach die<br />

Einrichtung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in Gammelsbach.<br />

Angefügt war eine Unterschriftenliste mit 322 Unterschriften. Ebenfalls<br />

beantragte der Ortsbeirat Hetzbach die Einrichtung von<br />

Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Hetzbach. Daraufhin hat die<br />

Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung <strong>vom</strong> 13.09.2011 die Verwaltung<br />

beauftragt, die beiden Maßnahmen voranzutreiben und Angebote bzw. die<br />

erforderlichen Genehmigungen einzuholen.<br />

In dem Erlass des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport <strong>vom</strong> 06.01.2006<br />

ist festgelegt nach welchen Kriterien Messstellen für Geschwindigkeitsmessgeräte<br />

eingerichtet werden sollen. Daraufhin wurden die Messstellen am<br />

27.03.2012 auf ihre Erlasskonformität durch die Hessische Polizeiakademie<br />

überprüft. Diese hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 29.03.2012 die Messstellen in beiden<br />

Stadtteilen als erlasskonform eingestuft.<br />

Der Verwaltung liegen zwei Angebote zur Errichtung von stationären Messanlagen<br />

vor. Zur Errichtung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in den<br />

Stadtteilen Gammelsbach und Hetzbach empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung<br />

einstimmig den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages<br />

mit der Firma Jenoptik Robot GmbH zu den im Vertragsentwurf<br />

aufgeführten Konditionen abzuschließen. Ebenfalls empfiehlt der Magistrat der<br />

Stadtverordnetenversammlung, die Verwaltung zu beauftragen, alle dafür notwendigen<br />

Genehmigungen und Aufträge rechtsverbindlich abzuschließen.<br />

Für die Anlagen sind vier Stromanschlüsse herzustellen, hierzu liegt ein Angebot<br />

der HSE, Darmstadt, in Höhe von 1.851,77 € incl. MwSt. je Geschwindigkeitsmessanlage<br />

vor. Der Preis für die Einrichtung/Wartung der Messplätze u. die<br />

Datenaufbereitung beträgt 5,00 € zzgl. MwSt. je verwertbarem Falldatensatz.<br />

Das Thema wird nochmals in einer Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau- und


4<br />

Planungsausschusses beraten, die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der<br />

Stadtverordnetenversammlung. In diesen Sitzungen werden nochmals nähere<br />

Erläuterungen durch die Verwaltung gegeben. Stv. Walter Gerbig, der die<br />

Verwaltung in dieser Angelegenheit beratend unterstützt hat, sagte ebenfalls zu,<br />

weitere Einzelheiten zu erläutern.<br />

5. Bürgermeister Gottfried Görig informierte, dass das Rolltor am Salzlager des<br />

Bauhofes nicht mehr gangbar ist und erneuert werden muss. Als kostengünstiger<br />

Ersatz bietet sich der Einbau eines Rolltores aus Textilgewebe an. Hierzu lag ein<br />

Angebot der Firma Danzeisen, Land- und Fütterungstechnik, Häusserstraße 18,<br />

69436 Moosbrunn, in Höhe von 2.933,35 € incl. MwSt. vor. Einstimmig hat der<br />

Magistrat die Lieferung und Montage eines Rolltores aus Textilgewebe gemäß<br />

dem vorliegenden Angebot bei der Firma Danzeisen beschlossen.<br />

6. Vor der Sommerpause werden nochmals Ausschuss-Sitzungen sowie eine<br />

Stadtverordnetenversammlung stattfinden. Die Termine werden in den nächsten<br />

Tagen mit dem Stadtverordnetenvorsteher und den Ausschussvorsitzenden abgestimmt.<br />

Anfragen:<br />

1. Stv. Elisabeth Bühler-Kowarsch hatte Fragen im Zusammenhang mit der Verfügung<br />

der Kommunalaufsicht bezüglich des Haushaltsplanes 2012. Da diese im<br />

Tagesordnungspunkt 73 behandelt wird, wurde die Anfrage zurückgestellt.<br />

2. Stv. Chris Poffo beklagte Missstände auf dem Verbindungsweg Gammelsbacher<br />

Straße (ehem. HL-Markt) zur Stried. Dort halten sich immer wieder Personen<br />

auf, die Müll hinterlassen und teilweise Passanten anpöbeln, so dass sich manche<br />

Bürger nicht mehr trauen, diesen Weg zu benutzen. Bürgermeister Görig sagte<br />

zu, sich mit der Polizei in Erbach in Verbindung zu setzen und zu bitten, dass<br />

öfter eine Polizeistreife vorbeigeschickt wird.<br />

3. Stv. Chris Poffo teilte weiterhin mit, dass im Bereich des „Nordic-Center“ auf<br />

dem Gehweg an der Straße geparkt würde, obwohl ein großer Parkplatz zur Verfügung<br />

steht. Auch die allgemeine Parksituation in <strong>Beerfelden</strong> wurde bemängelt.<br />

Bezüglich der Situation am „Nordic-Center“ wurde angemerkt, dass hier teilweise<br />

stark gehbehinderte Personen hingebracht werden. Die Fa. TKS, die in der<br />

Vergangenheit mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragt war,<br />

kann dies aus rechtlichen Gründen nicht mehr ausführen. Wenn eine Überwachung<br />

gewünscht wird, müsste die Stadt <strong>Beerfelden</strong> einen Hilfspolizisten/eine<br />

Hilfspolizistin ausbilden lassen.<br />

4. Stv. Brigitte Zimmermann fragte nach dem Sachstand der Beschilderung für Gewerbebetriebe<br />

in <strong>Beerfelden</strong>. Weiterhin merkte sie an, dass die Schriftgröße an<br />

den bestehenden Hinweisschildern für öffentliche Gebäude zu klein sei. Ein<br />

Hinweisschild zum Friedhof sollte noch angebracht werden. Bürgermeister<br />

Görig teilte mit, dass die Beschilderung für die öffentlichen Gebäude der 1.<br />

Schritt war und nun die Beschilderung für Gewerbebetriebe geplant sei. Hierbei<br />

müssen die Kosten jedoch von den jeweiligen Betrieben übernommen werden.<br />

Die Verwaltung wird sich um die Umsetzung des Projektes kümmern.


5<br />

5. Stv. Elisabeth Bühler-Kowarsch erfragte den Sachstand zum Ärztehaus in <strong>Beerfelden</strong>.<br />

Bürgermeister Görig konnte mitteilen, dass derzeit keine neuen Erkenntnisse<br />

vorliegen. Bei der Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum<br />

Thema „Gesundheitsversorgung im Odenwaldkreis“, die am 22.05. in<br />

<strong>Beerfelden</strong> stattgefunden hat, hat ein Vertreter der kassenärztlichen Vereinigung<br />

seine Unterstützung für die Durchführung des Vorhabens angeboten.<br />

Zu 69) Bereits im Jahr 2002 hatten sich die Gemeinden des Odenwaldkreises (außer den<br />

Gemeinden Reichelsheim und Brombachtal) entschlossen, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan<br />

„Windkraftanlagen im Odenwaldkreis“ aufzustellen und die entsprechenden<br />

Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Durch die geänderte Gesetzeslage,<br />

Waldflächen wurden durch die Novellierung der Hessischen Bauordnung zur Bebauung<br />

von Windenergieanlagen nicht mehr ausgeschlossen, wurde diese Planung<br />

dann nicht weiter verfolgt.<br />

Aufgrund der aktuellen Diskussion zum Thema Windkraft im Odenwaldkreis,<br />

insbesondere der möglichen Steuerungswirkung einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung,<br />

fand am 15.11.2010 im Landratsamt gemeinsam mit Vertretern der<br />

Städte und Gemeinden, die eine Mitwirkung an einem gemeinsamen Flächennutzungsplanverfahren<br />

signalisiert haben, ein Koordinierungsgespräch statt. Als Ergebnis<br />

dieses Gesprächs ist festzuhalten, dass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes<br />

eine sinnvolle Steuerung von Standorten für Windkraftanlagen gewährleisten<br />

kann. Ebenso bestand Einigkeit darin, dass es sinnvoll ist, hier mit<br />

mehreren Städten und Gemeinden im Verbund zu arbeiten, um mehrere geeignete<br />

Standorte darstellen zu können und damit die Akzeptanz der Flächen zu verbessern.<br />

Zweck dieser gemeinsamen Bauleitplanung ist die Steuerung von Standortflächen<br />

für Windkraftanlagen im Odenwaldkreis, um zugleich Einfluss darauf zu nehmen,<br />

dass keine unkontrollierte Realisierung einzelner Windkraftanlagen erfolgt, weil<br />

diese Vorhaben gemäß § 35 (1) BauGB privilegiert sind und nur mit einer entsprechenden<br />

Bauleitplanung ein eventueller „Wildwuchs“ verhindert werden kann.<br />

In verschiedenen Gesprächsrunden und Bürgermeisterkreisversammlungen einigte<br />

man sich darauf, ein neues Raumgutachten erstellen zu lassen und den oben genannten<br />

Flächennutzungsplan weiter zu entwickeln.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag in seiner Sitzung am 07. Februar 2011 beschlossen,<br />

ein Raumgutachten für die Standortsuche für Windkraftanlagen im Odenwaldkreis<br />

sowie die Planung für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für den Teilbereich<br />

„Windenergienutzung“ gemäß § 204 BauGB in Auftrag zu geben. Die Kosten<br />

hierfür werden <strong>vom</strong> Odenwaldkreis getragen.<br />

Bereits am 27.08.2002 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, im Verbund<br />

mit den Kommunen im Odenwaldkreis, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan<br />

für den sachlichen Teilbereich „Windenergienutzung“ nach § 204 BauGB aufzustellen.<br />

Dieser Beschluss wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2011 bestätigt.<br />

Gleichzeitig mit dem folgenden Aufstellungsbeschluss schließt der Odenwaldkreis<br />

mit seinen Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 204 Abs. 1<br />

Satz 4 BauGB über die Darstellung von Flächen für die Windenergieplanung in der


6<br />

Flächennutzungsplanung. Darin werden der organisatorische Ablauf und die Kostenübernahme<br />

durch den Odenwaldkreis geregelt. Der Entwurf der öffentlichrechtlichen<br />

Vereinbarung liegt allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung<br />

in Kopie vor.<br />

Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß<br />

der Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses mit 23<br />

Ja-Stimmen (SPD, ÜWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) bei 0 Nein-Stimmen<br />

und 0 Stimmenthaltungen), dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen<br />

Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB über die Darstellung von Flächen<br />

für Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung mit den Städten und<br />

Gemeinden des Odenwaldkreises zugestimmt (sh. Anlage 1 der <strong>Niederschrift</strong>).<br />

Zu 70) Um nun endgültig in die Aufstellungsphase gem. § 204 des BauGB zu kommen<br />

und damit auch rechtsgültig die Planungsphase bzw. die damit verbundene<br />

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, hat die<br />

Stadtverordnetenversammlung gemäß Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />

Planungsausschusses mit 23 Ja-Stimmen (SPD, ÜWG, BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN, CDU), bei 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, nachstehenden<br />

Beschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den<br />

sachlichen Teilbereich „Windenergienutzung im Odenwaldkreis“ gefasst:<br />

„Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes<br />

für den sachlichen Teilbereich „Windenergienutzung“<br />

im Odenwaldkreis.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Beerfelden</strong> beschließt im Verbund mit<br />

den Kommunen des Odenwaldkreises<br />

Stadt Bad König<br />

Stadt <strong>Beerfelden</strong><br />

Gemeinde Brensbach<br />

Stadt Breuberg<br />

Gemeinde Brombachtal<br />

Stadt Erbach / Odenwald<br />

Gemeinde Fränkisch-Crumbach<br />

Gemeinde Hesseneck<br />

Gemeinde Höchst im Odenwald<br />

Gemeinde Lützelbach<br />

Stadt Michelstadt<br />

Gemeinde Mossautal<br />

Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)<br />

Gemeinde Rothenberg<br />

Gemeinde Sensbachtal<br />

die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den sachlichen<br />

Teilbereich „Windenergienutzung“ nach § 204 BauGB. Der Flächennutzungsplan<br />

erstreckt sich über alle Gemarkungen des Odenwaldkreises und somit über alle<br />

Gemarkungen der Stadt <strong>Beerfelden</strong>. Die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt mit integriertem Umweltbericht.


7<br />

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gegeben.<br />

Die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises haben ein starkes Interesse an einer<br />

einvernehmlichen Regelung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen in ihren<br />

Gemeindegebieten, da zwischen ihnen vielfältige Verknüpfungen in funktionalen<br />

und landschaftsgestalterischen Belangen eine wesentliche Rolle spielen.<br />

Ziel der Planung ist daher die planungsrechtliche Steuerung der Ausweisung von<br />

Vorrangflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Odenwaldkreis sowie<br />

die damit einhergehende, angestrebte Ausschlusswirkung für die verbleibenden<br />

Flächen.“<br />

Zu 71) Die Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) wurde im Dezember 1994 gegründet.<br />

Gesellschafter sind neben dem Odenwaldkreis alle kreisangehörigen<br />

Städte und Gemeinden, sowie die Sparkasse Odenwaldkreis und die Volksbank<br />

Odenwald eG.<br />

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Regionalentwicklung im Odenwald<br />

und seinen Gemeinden, mit dem Ziel der ökologischen Weiterentwicklung der<br />

heimischen Wirtschaft unter Beachtung ihrer Umweltverträglichkeit.<br />

Die Beteiligungsquote am Stammkapital der OREG stellt sich derzeit wie folgt dar:<br />

Gesellschafter % Beteiligung Einlage<br />

Odenwaldkreis 52,73 148.274,05 €<br />

Bad König 3,27 9.203,25 €<br />

<strong>Beerfelden</strong> 2,55 7.158,09 €<br />

Brensbach 2,00 5.624,21 €<br />

Breuberg 2,73 7.669,38 €<br />

Brombachtal 1,27 3.579,04 €<br />

Erbach 4,55 12.782,30 €<br />

Fr.-Crumbach 1,27 3.579,04 €<br />

Hesseneck 0,36 1.022,58 €<br />

Höchst 3,45 9.714,55 €<br />

Lützelbach 2,55 7.158,09 €<br />

Michelstadt 6,00 16.872,63 €<br />

Mossautal 0,91 2.556,46 €<br />

Reichelsheim 3,27 9.203,25 €<br />

Rothenberg 0,91 2.556,46 €<br />

Sensbachtal 0,36 1.022,58 €<br />

Sparkasse 7,27 20.451,68 €<br />

Volksbank 4,55 12.782,30 €<br />

Gesamt 100,00 281.209,94 €<br />

Im Zusammenhang mit der letzten Änderung des Gesellschaftsvertrages der OREG<br />

in Bezug auf die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes und die Besetzung des Aufsichtsrates<br />

hat das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde auf<br />

die zu beachtenden kommunalrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Be-


8<br />

schlusskompetenzen verwiesen. Demnach bedürfen alle die OREG betreffenden<br />

Veränderungen, die als „wichtige Angelegenheiten“ im Sinne der HGO/HKO anzusehen<br />

sind, einer Befassung der Kommunalparlamente der einzelnen Gesellschafter.<br />

Hierzu gehören insbesondere Änderungen des Gesellschaftsvertrages, aber auch<br />

Neugründungen und weitere Beteiligungen der OREG. Es liegt auf der Hand, dass<br />

das damit verbundene zeitaufwändige Verfahren nicht dazu geeignet ist, innerhalb<br />

der Gesellschaft Vorgänge mit der gebotenen Effektivität voranzubringen und zu<br />

entscheiden. Des Weiteren kritisiert das Regierungspräsidium die bisherige alleinige<br />

Finanzierung der OREG durch den Kreis und hält eine Beteiligung aller Gesellschafter<br />

entsprechend der Beteiligungsquote für geboten.<br />

Da eine dauerhafte Mitfinanzierung der OREG sicher zu sehr grundsätzlichen und<br />

schwierigen Diskussionen in den Städten und Gemeinden führen würde, ist die<br />

Überlegung entstanden, alle Gesellschaftsanteile auf den Odenwaldkreis zu übertragen<br />

und die OREG damit zu einer Eigengesellschaft des Kreises umzuwandeln.<br />

Dies würde auch die notwendigen Entscheidungswege erheblich vereinfachen.<br />

Für den Fall der Auflösung, Auseinandersetzung bzw. Veräußerung von Anteilen<br />

durch einzelne Gesellschafter wurden im Gesellschaftsvertrag der OREG keine Regelungen<br />

getroffen. Erforderlich ist eine entsprechende Bewertung. Der Wirtschaftsprüfer<br />

der OREG hat hierzu festgestellt, dass die <strong>vom</strong> Berufsstand der Wirtschaftsprüfer<br />

festgelegten Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />

(hier: IDW Standard S1) bei einem Unternehmen wie der OREG (Non-Profit-Unternehmen<br />

- d. h. dass hier in erster Linie die Leistungserstellung im Vordergrund<br />

steht und nicht die finanzielle Zielsetzung) nicht unmittelbar angewandt werden<br />

können. Der Wert des Unternehmens lässt sich daher nicht durch einen Zukunftserfolgswert<br />

abbilden, sondern aus der Sicht des Leistungserstellers ist der<br />

Substanzwert als Rekonstruktionswert maßgeblich. Der Wirtschaftsprüfer hält daher<br />

den Nominalwert der Geschäftsanteile für einen angemessenen Wert.<br />

Diesem Nominalwert gegenüberzustellen ist der Finanzierungsanteil, den jeder Gesellschafter<br />

aufzubringen hätte, wenn die jährlichen Verluste durch alle Gesellschafter<br />

entsprechend der Beteiligungsverhältnisse ausgeglichen würden. Ausgehend<br />

davon, dass der Odenwaldkreis seit Bestehen der OREG Zuschüsse in Höhe<br />

von ca. 10 Mio. € geleistet hat, um deren Leistungserstellung aufrechtzuerhalten,<br />

besteht hier ein deutliches Ungleichgewicht.<br />

Im Hinblick auf die durch das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde des<br />

Odenwaldkreises beanstandete alleinige Finanzierung seitens des Kreises würde<br />

selbst unter Einbeziehung eines 1%igen Kreisumlageanteils beim Finanzierungsbeitrag<br />

der Kommunen entsprechend der Beteiligungsquote der Gesellschafter ein<br />

Zuschussbedarf bestehen. Eine Aufstellung dieses Zuschussbedarfs, exemplarisch<br />

errechnet für das Jahr 2011(für <strong>Beerfelden</strong> 20.679,61 €), liegt allen Mitgliedern der<br />

Stadtverordnetenversammlung vor.<br />

Aus dieser Betrachtung heraus erscheint es geboten, die Gesellschaftsanteile unentgeltlich<br />

auf den Odenwaldkreis zu übertragen. Dabei ist allerdings zu bedenken,<br />

dass die in der Eröffnungsbilanz auszuweisende Beteiligung (berechnet nach der<br />

Eigenkapital-Spiegelbildmethode) an der OREG mit einem Wert von 8.918,17 €<br />

bilanziert wird und insoweit eine Bilanzkorrektur erforderlich wird, die zu einem


außerplanmäßigen Aufwand im laufenden Ergebnishaushalt in Höhe von<br />

8.918,17 € führt.<br />

9<br />

Die Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt <strong>Beerfelden</strong> an der Odenwald-<br />

Regional-Gesellschaft mbH (OREG) an den Odenwaldkreis ist der Kommunalaufsicht<br />

anzuzeigen.<br />

Nach erfolgter Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß Empfehlung<br />

des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses mit 23 Ja-Stimmen (SPD,<br />

ÜWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU), bei 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen,<br />

folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Hinblick auf die Beanstandungen<br />

des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Umfangs der in der Vergangenheit<br />

ausschließlich durch den Odenwaldkreis erbrachten Zuschussfinanzierung die<br />

unentgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt <strong>Beerfelden</strong> an der<br />

Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) auf den Odenwaldkreis zum<br />

schnellstmöglichen Zeitpunkt. Damit verbunden ist eine Bilanzkorrektur über eine<br />

außerplanmäßige Aufwandsbuchung in Höhe von 8.918,17 €.<br />

Zu 72) Die Arbeit der Energiegenossenschaft Odenwald eG ist den Mitgliedern der<br />

Stadtverordnetenversammlung u. a. durch den Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />

in <strong>Beerfelden</strong> sowie die Vermietung von Dachflächen städtischer Immobilien<br />

zum Betrieb von Photovoltaikanlagen bekannt. Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung<br />

liegt eine Unternehmensbeschreibung sowie die Satzung<br />

der Energiegenossenschaft Odenwald vor.<br />

Im Haushaltsplan 2012 sind 2.000,00 € für den Erwerb von Anteilen an der Energiegenossenschaft<br />

Odenwald eG eingeplant.<br />

Da sich die Stadt <strong>Beerfelden</strong> mit Beitritt zu dieser Genossenschaft wirtschaftlich im<br />

Sinne der §§ 121 ff HGO betätigen würde, bedarf es einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung<br />

nach vorausgegangener Anhörung der örtlichen Handwerkskammern,<br />

Industrie- und Handelskammern sowie Verbänden und der aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung.<br />

Die zwischenzeitlich eingeholten positiven Stellungnahmen der Industrie- und<br />

Handelskammer Darmstadt, der Kreishandwerkerschaft für den Odenwaldkreis sowie<br />

der Handwerkskammer Rhein-Main liegen vor und wurden den Mitgliedern der<br />

Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer<br />

Darmstadt sowie die Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft für<br />

den Odenwaldkreis und der Handwerkskammer Rhein-Main zur Kenntnis genommen<br />

und gemäß der Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses<br />

mit 23 Ja-Stimmen (SPD, ÜWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) bei 0<br />

Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen beschlossen, nach noch einzuholender<br />

aufsichtsbehördlicher Genehmigung, der Energiegenossenschaft Odenwald eG beizutreten<br />

und 20 Geschäftsanteile zu je 100 Euro zu erwerben.


10<br />

Zu 73) Bürgermeister Görig ging eingehend auf die Verfügung der Kommunalaufsicht des<br />

Odenwaldkreises <strong>vom</strong> 27.04.2012 ein, die allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung<br />

in Kopie vorlag.<br />

Die Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises hat die Genehmigung zu der im Gesamtfinanzhaushalt<br />

vorgesehenen Kreditaufnahme im Betrag von 120.000,00 € unter<br />

dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erteilt. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte<br />

Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.500.000,00 € bedarf nach<br />

Inkrafttreten des Gesetztes zur Änderung der HGO ebenfalls der Genehmigung der<br />

Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung wurde erteilt.<br />

Vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr angespannten Finanzlage der Stadt<br />

<strong>Beerfelden</strong> wird die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen nach § 103<br />

Abs. 2 Satz 2 HGO mit nachstehenden Auflagen verbunden:<br />

� Die Haushaltswirtschaft ist so zu führen, dass das Defizit der Ergebnisrechnung<br />

im Jahresabschluss um mindestens 75.000 € vermindert wird.<br />

� Die Notwendigkeit und der Umfang der wahrgenommenen freiwilligen Leistungen<br />

sind mit Blick auf die defizitäre Finanzlage <strong>Beerfelden</strong>s stetig einer strikten<br />

Wirkungskontrolle zu unterwerfen, auch wenn sie auf vertraglichen Vereinbarungen<br />

beruhen. Dabei sind alle Möglichkeiten zur Einsparung konsequent zu<br />

nutzen. Gleiches gilt auch für Ermessensspielräume bei Pflichtleistungen.<br />

� Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang<br />

und Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung.<br />

Ausgenommen sind lediglich Positionen, die durch spezielle Deckungsmittel (z.<br />

B. Gebühren, Beiträge, Zuweisungen, Zuschüsse) gedeckt sind und keine oder<br />

nur unbedeutende Folgekosten verursachen.<br />

� Auf der Ertragsseite sind Gebühren, Beiträge und privatrechtliche Entgelte<br />

fortgesetzt dem tatsächlichen Aufwand anzupassen. In den Gebührenhaushalten<br />

der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und des Friedhofs- und Bestattungswesens<br />

sind unter Verweis auf § 10 KAG Unterdeckungen grundsätzlich<br />

zu vermeiden.<br />

� Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche<br />

Folgekosten verursachen oder für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, ist<br />

grundsätzlich zu verzichten. Sollten dennoch solche Maßnahmen im Einzelfall<br />

unvermeidbar werden, ist deren Notwendigkeit ausführlich zu begründen und<br />

rechtzeitig vor Inangriffnahme bzw. vor Beantragung entsprechender Fördermittel<br />

meine Zustimmung einzuholen. Dabei ist darzulegen, dass mit besonderer<br />

Sorgfalt aus allen in Betracht kommenden Möglichkeiten durch den Vergleich der<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Folgekosten die für die Stadt<br />

wirtschaftlichste Lösung ermittelt wurde. Außerdem ist nachzuweisen, dass die erforderlichen<br />

Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können. § 12<br />

GemHVO ist zu beachten.<br />

� Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in<br />

absehbarer Zeit nicht benötigt, sind auf eine wirtschaftlich vertretbare<br />

Veräußerung zu überprüfen. § 109 HGO ist zu beachten. Veräußerungserlöse sind


11<br />

ausschließlich zum Abbau bestehender Schulden zu verwenden. Ausnahmen hiervon<br />

bedürfen meiner vorherigen Zustimmung.<br />

� Grundsätzlich ist bei zukünftigen Haushaltsplanungen auf neue Kreditaufnahmen<br />

zu verzichten, so dass analog der diesjährigen Finanzplanung in den Jahren 2013<br />

bis 2015 ein Schuldenabbau von rund 789.000 € erfolgen kann.<br />

� Das Haushaltssicherungskonzept ist auf der Grundlage des § 92 Abs. 4 HGO i. V.<br />

m. § 24 Abs. 4 GemHVO fortzuschreiben und jeweils an die aktuelle Entwicklung<br />

anzupassen. Es muss verbindliche, auch in die Zukunft gerichtete Festlegungen<br />

enthalten<br />

- über das Konsolidierungsziel,<br />

- die dafür notwendigen Maßnahmen und<br />

- den angestrebten Zeitraum, in dem der Ausgleich des Ergebnishaushaltes<br />

erreicht werden soll.<br />

Insgesamt ist sicherzustellen, dass es inhaltlich der „Leitlinie zur Konsolidierung<br />

der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht<br />

über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden"<br />

<strong>vom</strong> 6. Mai 2010 (StAnz. S. 1470) entspricht.<br />

� Die nach § 28 GemHVO mehrmals jährlich zu erstellenden Berichte sind mir<br />

unverzüglich und unaufgefordert – spätestens nachdem die Stadtverordnetenversammlung<br />

davon Kenntnis genommen hat – vorzulegen.<br />

Mit der Vorlage des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 ist ein schriftlicher<br />

Bericht vorzulegen, in dem ohne Verweis auf andere Unterlagen, gemeindliche<br />

Drucksachen oder Protokolle erläutert wird, wie die Stadt <strong>Beerfelden</strong> den festgesetzten<br />

Auflagen nachgekommen ist.<br />

In ihrer Verfügung kommt die Kommunalaufsicht bei ihrer Bewertung der Haushaltslage<br />

und der finanziellen Leistungsfähigkeit zu dem Ergebnis, dass die Stadt<br />

<strong>Beerfelden</strong> trotz eines im direkten Vergleich mit dem Vorjahr leicht verbessert dargestellten<br />

Ergebnishaushalts als fortwährend finanziell leistungsschwach einzustufen<br />

ist.<br />

Die Haushaltslage wird als äußerst angespannt und instabil bezeichnet. Ein kumuliertes<br />

Defizit bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 4,5 bis 5 Mio. € kann<br />

nicht ausgeschlossen werden. Es muss mehr denn je hinterfragt werden, ob die<br />

Stadt <strong>Beerfelden</strong> dauerhaft ihrer Verpflichtung nach § 92 (2) HGO nachkommen<br />

und die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben sicherstellen kann. Im Ergebnis führt dies<br />

dazu, dass für kommunalpolitische Spielräume äußerst enge Grenzen gesetzt sind.<br />

Nach Auffassung der Kommunalaufsicht besteht auch im Sinne der intergenerativen<br />

Gerechtigkeit ein erhöhter Bedarf an Konsolidierungsmaßnahmen, die über die Inhalte<br />

des diesjährigen, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes<br />

hinausgehen müssten.<br />

In den klassischen Gebührenhaushalten dürfen nach Ziffer 7 der “Leitlinie zur<br />

Konsolidierung der kommunalen Haushalte..“ grundsätzlich keine Unterdeckungen<br />

entstehen. Eine Überprüfung der Gebührenkalkulation in den Gebührenhaus-


12<br />

halten Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

wird daher gefordert.<br />

Besonders kritisch wird die unveränderte Festsetzung des Hebesatzes für die<br />

Grundsteuer B bewertet. Bereits in der Verfügung <strong>vom</strong> 7. Juli 2011 zum letztjährigen<br />

Haushalt wurde die damalige Situation hinterfragt und dargelegt, dass aus verschiedenen<br />

Gründen eine weitere Anpassung des Hebesatz in den nächsten Jahren<br />

erwogen werden muss. Entsprechende Aussagen hierzu sind im diesjährigen Haushaltssicherungskonzept<br />

jedoch nicht getroffen.<br />

Da der Hebesatz für die Grundsteuer B mit 270 v. H. nunmehr nur noch um 7 Prozentpunkte<br />

über dem Landesdurchschnitt 2010 in der für <strong>Beerfelden</strong> maßgeblichen Gemeindegrößenklasse<br />

liegt, wird die Vorgabe der Konsolidierungsleitlinie, die nach<br />

Ziffer 10 einen deutlich über dem Durchschnitt liegenden Hebesatz vorschreibt, nicht<br />

als erfüllt angesehen. In Anbetracht der finanziellen Lage der Stadt und der in § 93<br />

HGO verankerten Grundsätze der Einnahmebeschaffung sieht die Kommunalaufsicht<br />

zwingend die Notwendigkeit, spätestens im folgenden Haushaltsjahr eine deutliche<br />

Anhebung des Hebesatzes vorzunehmen.<br />

Positiv wird die Reduzierung der freiwilligen Leistungen in einer Größenordnung<br />

von rund 40.000 € bewertet, selbst wenn diese Entwicklung zu einem Großteil aus<br />

besonderen Ansätzen des Vorjahres resultiert.<br />

Unter sonstigen Feststellungen weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass die<br />

seitens der Kommunalaufsicht vorzunehmende Haushaltsanalyse noch immer dadurch<br />

erschwert wurde, dass weder die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 noch<br />

ein aufgestellter Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2009 bis 2011 vorliegen.<br />

Gem. § 50 Abs. 3 HGO wurde die Verfügung der Kommunalaufsicht <strong>vom</strong><br />

27.04.2012 der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben und eingehend<br />

besprochen. In einer Anfrage zu Beginn der Sitzung hatte Stv. Elisabeth Bühler-<br />

Kowarsch darum gebeten, dass Berechnungen der Verwaltung bezüglich einer Erhöhung<br />

der Grundsteuer B (Mehrerträge für die Stadt, Mehrbelastung für<br />

Hauseigentümer) und bezüglich einer Anpassung der Friedhofsgebühren zeitnah<br />

vorgelegt werden. Bürgermeister Görig teilte mit, dass über die Gebührenhaushalte<br />

Wasser, Kanal und Friedhof und auch über eine mögliche Erhöhung des<br />

Grundsteuerhebesatzes in den kommenden Sitzungen der Gremien gesprochen<br />

werden müsse. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung bat er darum,<br />

Vorschläge für weitere Einsparmaßnahmen einzubringen.<br />

Ende der Sitzung: 21.34 Uhr<br />

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Der Stadtverordnetenvorsteher: Die Schriftführerin:<br />

gez. Hans Jürgen Löw gez. Sonja Eckert

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