Niederschrift vom 05.06.2012 - Beerfelden
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Niederschrift vom 05.06.2012 - Beerfelden
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NIEDERSCHRIFT<br />
Geschehen: <strong>Beerfelden</strong>, den 5. Juni 2012<br />
20.00 Uhr<br />
über die 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
Anwesend: Stv.-Vorsteher Hans Jürgen Löw<br />
Stv. Erwin Körber<br />
Stv. Stefan Rossbach<br />
Stv. Andrea Heß-Kraus<br />
Stv. Bärbel Mergenthaler<br />
Stv. Ingrid Schenkel<br />
Stv. Philipp Götz<br />
Stv. Erik Sauer<br />
Stv. Marc Gärtner<br />
Stv. Peter Preißendörfer<br />
Stv. Günter Vay<br />
Stv. Irene Schmidt<br />
Stv. Volker Daum<br />
Stv. Bettina Schwöbel<br />
Stv. Chris Poffo<br />
Stv. Horst Stellwag<br />
Stv. Uwe Seeh<br />
Stv. Heinrich Braner<br />
Stv. Franz Birke<br />
Stv. Brigitte Zimmermann<br />
Stv. Elisabeth Bühler-Kowarsch<br />
Stv. Walter Gerbig<br />
Stv. Irina Prosi<br />
Bürgermeister Gottfried Görig<br />
1. Stadtrat Horst Kowarsch<br />
Stadträtin Henni Wolf<br />
Stadtrat Klaus Seeh<br />
Stadtrat Bernd Bergmann<br />
Ortsvorsteher Gerd Schäfer<br />
Ortsvorsteher Thomas Kahl<br />
Ortsvorsteher Gerhard Reinschild<br />
Ortsvorsteher Hans-Ludwig Kredel<br />
Ortsvorsteher Thomas Weyrauch<br />
Es fehlten: Stv. Benjamin Keßler<br />
Stv. Carmen Kellermann<br />
Stadtrat Uwe Röglin<br />
Stadtrat Heinrich Ihrig<br />
Ortsvorsteher Willi Maurer
68. Mitteilungen und Anfragen<br />
2<br />
Tagesordnung:<br />
69. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen<br />
Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB über die Darstellung von Flächen für<br />
Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung<br />
70. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes,<br />
Teilbereich Windkraft, der Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises<br />
71. Änderung der Beteiligungsverhältnisse der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH<br />
(OREG)<br />
hier: Beratung und Beschlussfassung über die unentgeltliche Übertragung der<br />
Gesellschaftsanteile der Stadt <strong>Beerfelden</strong> auf den Odenwaldkreis<br />
72. Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb der Mitgliedschaft bei der<br />
Energiegenossenschaft Odenwald eG<br />
73. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt <strong>Beerfelden</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />
hier: Verfügung der Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises <strong>vom</strong> 27. April 2012<br />
74. Beratung und Beschlussfassung über die Niederschlagung von Forderungen<br />
----------<br />
Stadtverordnetenvorsteher Hans Jürgen Löw begrüßte alle Anwesenden, stellte die Beschlussfähigkeit<br />
fest und gratulierte nachträglich den Kolleginnen und Kollegen, die seit<br />
der letzten Sitzung Geburtstag hatten.<br />
Einstimmig wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt 74 in nicht öffentlicher Sitzung<br />
zu beraten.<br />
----------<br />
Zu 68) Mitteilungen des Bürgermeisters:<br />
1. Bürgermeister Görig teilte mit, dass er in der letzten Magistratssitzung auf Anfrage<br />
mitgeteilt habe, dass die Eröffnungsbilanz der Stadt <strong>Beerfelden</strong> voraussichtlich<br />
im September/Oktober diesen Jahres vorgelegt werden kann. Nachdem<br />
das Revisionsamt am heutigen Tage die Vorprüfung der einzelnen Bilanzpositionen<br />
abgeschlossen hat, kann die Eröffnungsbilanz nun bereits am 28.06. dem<br />
Magistrat zur Feststellung vorgelegt werden. Nachdem ein formeller Beschluss<br />
zur Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Revisionsamt gefasst wurde, kann<br />
nach Einreichung der restlichen Unterlagen das Schlussgespräch mit dem<br />
Revisionsamt stattfinden. Sodann erfolgt die Vorlage in der<br />
Stadtverordnetenversammlung.<br />
2. Bürgermeister Gottfried Görig informierte über Probleme bei der Befüllung des<br />
Waldseebades in <strong>Beerfelden</strong>. Bereits im vergangenen Jahr lief im Bereich des<br />
Schiebers (Abfluss in den Kanal) Wasser ab. Nach Abdichtungsarbeiten durch<br />
den Bauhof konnte das Abfließen des Wassers zwar vermindert, jedoch nicht
3<br />
vollständig abgestellt werden. Nach einer TV-Befahrung wurde festgestellt, dass<br />
der Kanal teilweise eingebrochen ist. Die Reparatur kann jedoch erst erfolgen,<br />
wenn das Bad geleert ist (Herbst 2012/Frühjahr 2013). Das Schwimmbad wird<br />
zur Zeit nur über die Quelle befüllt, bis das Bad vollständig gefüllt ist, wird es<br />
noch ca. 1 Woche dauern.<br />
3. In Etzean wurde in der letzten Zeit der Wunsch der Bevölkerung auf Beruhigung<br />
des Geschwindigkeitsverhaltens im Ortsbereich laut. In der letzten Sitzung des<br />
Ortsbeirates Etzean am 24.02.2012 wurde dieses Thema behandelt. Der Ortsbeirat<br />
beantragte beim Magistrat der Stadt <strong>Beerfelden</strong> die Einrichtung einer Tempo-<br />
30-Zone im Ortsbereich Etzean.<br />
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes hat der Magistrat einstimmig beschlossen,<br />
für den Ortsbereich Etzean flächendeckend eine Tempo-30-Zone auszuweisen.<br />
Die Ausweisung ergeht gemäß StVO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.<br />
Die Verkehrszeichen werden zum Angebotspreis von<br />
1.180,33 € zzgl. MwSt. bei der Firma VSG GmbH, 65409 Rüsselsheim, bezogen.<br />
Die Spende einer Einwohnerin von Etzean, die in Höhe der Anschaffungskosten<br />
zugesagt wurde, wird als zweckgebundene Einnahme für die Durchführung<br />
der Maßnahme verwendet.<br />
4. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 17.07.2011 beantragte der Ortsbeirat Gammelsbach die<br />
Einrichtung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in Gammelsbach.<br />
Angefügt war eine Unterschriftenliste mit 322 Unterschriften. Ebenfalls<br />
beantragte der Ortsbeirat Hetzbach die Einrichtung von<br />
Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Hetzbach. Daraufhin hat die<br />
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung <strong>vom</strong> 13.09.2011 die Verwaltung<br />
beauftragt, die beiden Maßnahmen voranzutreiben und Angebote bzw. die<br />
erforderlichen Genehmigungen einzuholen.<br />
In dem Erlass des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport <strong>vom</strong> 06.01.2006<br />
ist festgelegt nach welchen Kriterien Messstellen für Geschwindigkeitsmessgeräte<br />
eingerichtet werden sollen. Daraufhin wurden die Messstellen am<br />
27.03.2012 auf ihre Erlasskonformität durch die Hessische Polizeiakademie<br />
überprüft. Diese hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 29.03.2012 die Messstellen in beiden<br />
Stadtteilen als erlasskonform eingestuft.<br />
Der Verwaltung liegen zwei Angebote zur Errichtung von stationären Messanlagen<br />
vor. Zur Errichtung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in den<br />
Stadtteilen Gammelsbach und Hetzbach empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung<br />
einstimmig den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages<br />
mit der Firma Jenoptik Robot GmbH zu den im Vertragsentwurf<br />
aufgeführten Konditionen abzuschließen. Ebenfalls empfiehlt der Magistrat der<br />
Stadtverordnetenversammlung, die Verwaltung zu beauftragen, alle dafür notwendigen<br />
Genehmigungen und Aufträge rechtsverbindlich abzuschließen.<br />
Für die Anlagen sind vier Stromanschlüsse herzustellen, hierzu liegt ein Angebot<br />
der HSE, Darmstadt, in Höhe von 1.851,77 € incl. MwSt. je Geschwindigkeitsmessanlage<br />
vor. Der Preis für die Einrichtung/Wartung der Messplätze u. die<br />
Datenaufbereitung beträgt 5,00 € zzgl. MwSt. je verwertbarem Falldatensatz.<br />
Das Thema wird nochmals in einer Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau- und
4<br />
Planungsausschusses beraten, die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der<br />
Stadtverordnetenversammlung. In diesen Sitzungen werden nochmals nähere<br />
Erläuterungen durch die Verwaltung gegeben. Stv. Walter Gerbig, der die<br />
Verwaltung in dieser Angelegenheit beratend unterstützt hat, sagte ebenfalls zu,<br />
weitere Einzelheiten zu erläutern.<br />
5. Bürgermeister Gottfried Görig informierte, dass das Rolltor am Salzlager des<br />
Bauhofes nicht mehr gangbar ist und erneuert werden muss. Als kostengünstiger<br />
Ersatz bietet sich der Einbau eines Rolltores aus Textilgewebe an. Hierzu lag ein<br />
Angebot der Firma Danzeisen, Land- und Fütterungstechnik, Häusserstraße 18,<br />
69436 Moosbrunn, in Höhe von 2.933,35 € incl. MwSt. vor. Einstimmig hat der<br />
Magistrat die Lieferung und Montage eines Rolltores aus Textilgewebe gemäß<br />
dem vorliegenden Angebot bei der Firma Danzeisen beschlossen.<br />
6. Vor der Sommerpause werden nochmals Ausschuss-Sitzungen sowie eine<br />
Stadtverordnetenversammlung stattfinden. Die Termine werden in den nächsten<br />
Tagen mit dem Stadtverordnetenvorsteher und den Ausschussvorsitzenden abgestimmt.<br />
Anfragen:<br />
1. Stv. Elisabeth Bühler-Kowarsch hatte Fragen im Zusammenhang mit der Verfügung<br />
der Kommunalaufsicht bezüglich des Haushaltsplanes 2012. Da diese im<br />
Tagesordnungspunkt 73 behandelt wird, wurde die Anfrage zurückgestellt.<br />
2. Stv. Chris Poffo beklagte Missstände auf dem Verbindungsweg Gammelsbacher<br />
Straße (ehem. HL-Markt) zur Stried. Dort halten sich immer wieder Personen<br />
auf, die Müll hinterlassen und teilweise Passanten anpöbeln, so dass sich manche<br />
Bürger nicht mehr trauen, diesen Weg zu benutzen. Bürgermeister Görig sagte<br />
zu, sich mit der Polizei in Erbach in Verbindung zu setzen und zu bitten, dass<br />
öfter eine Polizeistreife vorbeigeschickt wird.<br />
3. Stv. Chris Poffo teilte weiterhin mit, dass im Bereich des „Nordic-Center“ auf<br />
dem Gehweg an der Straße geparkt würde, obwohl ein großer Parkplatz zur Verfügung<br />
steht. Auch die allgemeine Parksituation in <strong>Beerfelden</strong> wurde bemängelt.<br />
Bezüglich der Situation am „Nordic-Center“ wurde angemerkt, dass hier teilweise<br />
stark gehbehinderte Personen hingebracht werden. Die Fa. TKS, die in der<br />
Vergangenheit mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragt war,<br />
kann dies aus rechtlichen Gründen nicht mehr ausführen. Wenn eine Überwachung<br />
gewünscht wird, müsste die Stadt <strong>Beerfelden</strong> einen Hilfspolizisten/eine<br />
Hilfspolizistin ausbilden lassen.<br />
4. Stv. Brigitte Zimmermann fragte nach dem Sachstand der Beschilderung für Gewerbebetriebe<br />
in <strong>Beerfelden</strong>. Weiterhin merkte sie an, dass die Schriftgröße an<br />
den bestehenden Hinweisschildern für öffentliche Gebäude zu klein sei. Ein<br />
Hinweisschild zum Friedhof sollte noch angebracht werden. Bürgermeister<br />
Görig teilte mit, dass die Beschilderung für die öffentlichen Gebäude der 1.<br />
Schritt war und nun die Beschilderung für Gewerbebetriebe geplant sei. Hierbei<br />
müssen die Kosten jedoch von den jeweiligen Betrieben übernommen werden.<br />
Die Verwaltung wird sich um die Umsetzung des Projektes kümmern.
5<br />
5. Stv. Elisabeth Bühler-Kowarsch erfragte den Sachstand zum Ärztehaus in <strong>Beerfelden</strong>.<br />
Bürgermeister Görig konnte mitteilen, dass derzeit keine neuen Erkenntnisse<br />
vorliegen. Bei der Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum<br />
Thema „Gesundheitsversorgung im Odenwaldkreis“, die am 22.05. in<br />
<strong>Beerfelden</strong> stattgefunden hat, hat ein Vertreter der kassenärztlichen Vereinigung<br />
seine Unterstützung für die Durchführung des Vorhabens angeboten.<br />
Zu 69) Bereits im Jahr 2002 hatten sich die Gemeinden des Odenwaldkreises (außer den<br />
Gemeinden Reichelsheim und Brombachtal) entschlossen, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan<br />
„Windkraftanlagen im Odenwaldkreis“ aufzustellen und die entsprechenden<br />
Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Durch die geänderte Gesetzeslage,<br />
Waldflächen wurden durch die Novellierung der Hessischen Bauordnung zur Bebauung<br />
von Windenergieanlagen nicht mehr ausgeschlossen, wurde diese Planung<br />
dann nicht weiter verfolgt.<br />
Aufgrund der aktuellen Diskussion zum Thema Windkraft im Odenwaldkreis,<br />
insbesondere der möglichen Steuerungswirkung einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung,<br />
fand am 15.11.2010 im Landratsamt gemeinsam mit Vertretern der<br />
Städte und Gemeinden, die eine Mitwirkung an einem gemeinsamen Flächennutzungsplanverfahren<br />
signalisiert haben, ein Koordinierungsgespräch statt. Als Ergebnis<br />
dieses Gesprächs ist festzuhalten, dass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes<br />
eine sinnvolle Steuerung von Standorten für Windkraftanlagen gewährleisten<br />
kann. Ebenso bestand Einigkeit darin, dass es sinnvoll ist, hier mit<br />
mehreren Städten und Gemeinden im Verbund zu arbeiten, um mehrere geeignete<br />
Standorte darstellen zu können und damit die Akzeptanz der Flächen zu verbessern.<br />
Zweck dieser gemeinsamen Bauleitplanung ist die Steuerung von Standortflächen<br />
für Windkraftanlagen im Odenwaldkreis, um zugleich Einfluss darauf zu nehmen,<br />
dass keine unkontrollierte Realisierung einzelner Windkraftanlagen erfolgt, weil<br />
diese Vorhaben gemäß § 35 (1) BauGB privilegiert sind und nur mit einer entsprechenden<br />
Bauleitplanung ein eventueller „Wildwuchs“ verhindert werden kann.<br />
In verschiedenen Gesprächsrunden und Bürgermeisterkreisversammlungen einigte<br />
man sich darauf, ein neues Raumgutachten erstellen zu lassen und den oben genannten<br />
Flächennutzungsplan weiter zu entwickeln.<br />
Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag in seiner Sitzung am 07. Februar 2011 beschlossen,<br />
ein Raumgutachten für die Standortsuche für Windkraftanlagen im Odenwaldkreis<br />
sowie die Planung für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für den Teilbereich<br />
„Windenergienutzung“ gemäß § 204 BauGB in Auftrag zu geben. Die Kosten<br />
hierfür werden <strong>vom</strong> Odenwaldkreis getragen.<br />
Bereits am 27.08.2002 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, im Verbund<br />
mit den Kommunen im Odenwaldkreis, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan<br />
für den sachlichen Teilbereich „Windenergienutzung“ nach § 204 BauGB aufzustellen.<br />
Dieser Beschluss wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2011 bestätigt.<br />
Gleichzeitig mit dem folgenden Aufstellungsbeschluss schließt der Odenwaldkreis<br />
mit seinen Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 204 Abs. 1<br />
Satz 4 BauGB über die Darstellung von Flächen für die Windenergieplanung in der
6<br />
Flächennutzungsplanung. Darin werden der organisatorische Ablauf und die Kostenübernahme<br />
durch den Odenwaldkreis geregelt. Der Entwurf der öffentlichrechtlichen<br />
Vereinbarung liegt allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung<br />
in Kopie vor.<br />
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß<br />
der Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses mit 23<br />
Ja-Stimmen (SPD, ÜWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) bei 0 Nein-Stimmen<br />
und 0 Stimmenthaltungen), dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen<br />
Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB über die Darstellung von Flächen<br />
für Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung mit den Städten und<br />
Gemeinden des Odenwaldkreises zugestimmt (sh. Anlage 1 der <strong>Niederschrift</strong>).<br />
Zu 70) Um nun endgültig in die Aufstellungsphase gem. § 204 des BauGB zu kommen<br />
und damit auch rechtsgültig die Planungsphase bzw. die damit verbundene<br />
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, hat die<br />
Stadtverordnetenversammlung gemäß Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />
Planungsausschusses mit 23 Ja-Stimmen (SPD, ÜWG, BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN, CDU), bei 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, nachstehenden<br />
Beschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den<br />
sachlichen Teilbereich „Windenergienutzung im Odenwaldkreis“ gefasst:<br />
„Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes<br />
für den sachlichen Teilbereich „Windenergienutzung“<br />
im Odenwaldkreis.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Beerfelden</strong> beschließt im Verbund mit<br />
den Kommunen des Odenwaldkreises<br />
Stadt Bad König<br />
Stadt <strong>Beerfelden</strong><br />
Gemeinde Brensbach<br />
Stadt Breuberg<br />
Gemeinde Brombachtal<br />
Stadt Erbach / Odenwald<br />
Gemeinde Fränkisch-Crumbach<br />
Gemeinde Hesseneck<br />
Gemeinde Höchst im Odenwald<br />
Gemeinde Lützelbach<br />
Stadt Michelstadt<br />
Gemeinde Mossautal<br />
Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)<br />
Gemeinde Rothenberg<br />
Gemeinde Sensbachtal<br />
die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den sachlichen<br />
Teilbereich „Windenergienutzung“ nach § 204 BauGB. Der Flächennutzungsplan<br />
erstreckt sich über alle Gemarkungen des Odenwaldkreises und somit über alle<br />
Gemarkungen der Stadt <strong>Beerfelden</strong>. Die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt mit integriertem Umweltbericht.
7<br />
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gegeben.<br />
Die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises haben ein starkes Interesse an einer<br />
einvernehmlichen Regelung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen in ihren<br />
Gemeindegebieten, da zwischen ihnen vielfältige Verknüpfungen in funktionalen<br />
und landschaftsgestalterischen Belangen eine wesentliche Rolle spielen.<br />
Ziel der Planung ist daher die planungsrechtliche Steuerung der Ausweisung von<br />
Vorrangflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Odenwaldkreis sowie<br />
die damit einhergehende, angestrebte Ausschlusswirkung für die verbleibenden<br />
Flächen.“<br />
Zu 71) Die Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) wurde im Dezember 1994 gegründet.<br />
Gesellschafter sind neben dem Odenwaldkreis alle kreisangehörigen<br />
Städte und Gemeinden, sowie die Sparkasse Odenwaldkreis und die Volksbank<br />
Odenwald eG.<br />
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Regionalentwicklung im Odenwald<br />
und seinen Gemeinden, mit dem Ziel der ökologischen Weiterentwicklung der<br />
heimischen Wirtschaft unter Beachtung ihrer Umweltverträglichkeit.<br />
Die Beteiligungsquote am Stammkapital der OREG stellt sich derzeit wie folgt dar:<br />
Gesellschafter % Beteiligung Einlage<br />
Odenwaldkreis 52,73 148.274,05 €<br />
Bad König 3,27 9.203,25 €<br />
<strong>Beerfelden</strong> 2,55 7.158,09 €<br />
Brensbach 2,00 5.624,21 €<br />
Breuberg 2,73 7.669,38 €<br />
Brombachtal 1,27 3.579,04 €<br />
Erbach 4,55 12.782,30 €<br />
Fr.-Crumbach 1,27 3.579,04 €<br />
Hesseneck 0,36 1.022,58 €<br />
Höchst 3,45 9.714,55 €<br />
Lützelbach 2,55 7.158,09 €<br />
Michelstadt 6,00 16.872,63 €<br />
Mossautal 0,91 2.556,46 €<br />
Reichelsheim 3,27 9.203,25 €<br />
Rothenberg 0,91 2.556,46 €<br />
Sensbachtal 0,36 1.022,58 €<br />
Sparkasse 7,27 20.451,68 €<br />
Volksbank 4,55 12.782,30 €<br />
Gesamt 100,00 281.209,94 €<br />
Im Zusammenhang mit der letzten Änderung des Gesellschaftsvertrages der OREG<br />
in Bezug auf die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes und die Besetzung des Aufsichtsrates<br />
hat das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde auf<br />
die zu beachtenden kommunalrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Be-
8<br />
schlusskompetenzen verwiesen. Demnach bedürfen alle die OREG betreffenden<br />
Veränderungen, die als „wichtige Angelegenheiten“ im Sinne der HGO/HKO anzusehen<br />
sind, einer Befassung der Kommunalparlamente der einzelnen Gesellschafter.<br />
Hierzu gehören insbesondere Änderungen des Gesellschaftsvertrages, aber auch<br />
Neugründungen und weitere Beteiligungen der OREG. Es liegt auf der Hand, dass<br />
das damit verbundene zeitaufwändige Verfahren nicht dazu geeignet ist, innerhalb<br />
der Gesellschaft Vorgänge mit der gebotenen Effektivität voranzubringen und zu<br />
entscheiden. Des Weiteren kritisiert das Regierungspräsidium die bisherige alleinige<br />
Finanzierung der OREG durch den Kreis und hält eine Beteiligung aller Gesellschafter<br />
entsprechend der Beteiligungsquote für geboten.<br />
Da eine dauerhafte Mitfinanzierung der OREG sicher zu sehr grundsätzlichen und<br />
schwierigen Diskussionen in den Städten und Gemeinden führen würde, ist die<br />
Überlegung entstanden, alle Gesellschaftsanteile auf den Odenwaldkreis zu übertragen<br />
und die OREG damit zu einer Eigengesellschaft des Kreises umzuwandeln.<br />
Dies würde auch die notwendigen Entscheidungswege erheblich vereinfachen.<br />
Für den Fall der Auflösung, Auseinandersetzung bzw. Veräußerung von Anteilen<br />
durch einzelne Gesellschafter wurden im Gesellschaftsvertrag der OREG keine Regelungen<br />
getroffen. Erforderlich ist eine entsprechende Bewertung. Der Wirtschaftsprüfer<br />
der OREG hat hierzu festgestellt, dass die <strong>vom</strong> Berufsstand der Wirtschaftsprüfer<br />
festgelegten Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />
(hier: IDW Standard S1) bei einem Unternehmen wie der OREG (Non-Profit-Unternehmen<br />
- d. h. dass hier in erster Linie die Leistungserstellung im Vordergrund<br />
steht und nicht die finanzielle Zielsetzung) nicht unmittelbar angewandt werden<br />
können. Der Wert des Unternehmens lässt sich daher nicht durch einen Zukunftserfolgswert<br />
abbilden, sondern aus der Sicht des Leistungserstellers ist der<br />
Substanzwert als Rekonstruktionswert maßgeblich. Der Wirtschaftsprüfer hält daher<br />
den Nominalwert der Geschäftsanteile für einen angemessenen Wert.<br />
Diesem Nominalwert gegenüberzustellen ist der Finanzierungsanteil, den jeder Gesellschafter<br />
aufzubringen hätte, wenn die jährlichen Verluste durch alle Gesellschafter<br />
entsprechend der Beteiligungsverhältnisse ausgeglichen würden. Ausgehend<br />
davon, dass der Odenwaldkreis seit Bestehen der OREG Zuschüsse in Höhe<br />
von ca. 10 Mio. € geleistet hat, um deren Leistungserstellung aufrechtzuerhalten,<br />
besteht hier ein deutliches Ungleichgewicht.<br />
Im Hinblick auf die durch das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde des<br />
Odenwaldkreises beanstandete alleinige Finanzierung seitens des Kreises würde<br />
selbst unter Einbeziehung eines 1%igen Kreisumlageanteils beim Finanzierungsbeitrag<br />
der Kommunen entsprechend der Beteiligungsquote der Gesellschafter ein<br />
Zuschussbedarf bestehen. Eine Aufstellung dieses Zuschussbedarfs, exemplarisch<br />
errechnet für das Jahr 2011(für <strong>Beerfelden</strong> 20.679,61 €), liegt allen Mitgliedern der<br />
Stadtverordnetenversammlung vor.<br />
Aus dieser Betrachtung heraus erscheint es geboten, die Gesellschaftsanteile unentgeltlich<br />
auf den Odenwaldkreis zu übertragen. Dabei ist allerdings zu bedenken,<br />
dass die in der Eröffnungsbilanz auszuweisende Beteiligung (berechnet nach der<br />
Eigenkapital-Spiegelbildmethode) an der OREG mit einem Wert von 8.918,17 €<br />
bilanziert wird und insoweit eine Bilanzkorrektur erforderlich wird, die zu einem
außerplanmäßigen Aufwand im laufenden Ergebnishaushalt in Höhe von<br />
8.918,17 € führt.<br />
9<br />
Die Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt <strong>Beerfelden</strong> an der Odenwald-<br />
Regional-Gesellschaft mbH (OREG) an den Odenwaldkreis ist der Kommunalaufsicht<br />
anzuzeigen.<br />
Nach erfolgter Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß Empfehlung<br />
des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses mit 23 Ja-Stimmen (SPD,<br />
ÜWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU), bei 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen,<br />
folgenden Beschluss gefasst:<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Hinblick auf die Beanstandungen<br />
des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Umfangs der in der Vergangenheit<br />
ausschließlich durch den Odenwaldkreis erbrachten Zuschussfinanzierung die<br />
unentgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt <strong>Beerfelden</strong> an der<br />
Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) auf den Odenwaldkreis zum<br />
schnellstmöglichen Zeitpunkt. Damit verbunden ist eine Bilanzkorrektur über eine<br />
außerplanmäßige Aufwandsbuchung in Höhe von 8.918,17 €.<br />
Zu 72) Die Arbeit der Energiegenossenschaft Odenwald eG ist den Mitgliedern der<br />
Stadtverordnetenversammlung u. a. durch den Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />
in <strong>Beerfelden</strong> sowie die Vermietung von Dachflächen städtischer Immobilien<br />
zum Betrieb von Photovoltaikanlagen bekannt. Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung<br />
liegt eine Unternehmensbeschreibung sowie die Satzung<br />
der Energiegenossenschaft Odenwald vor.<br />
Im Haushaltsplan 2012 sind 2.000,00 € für den Erwerb von Anteilen an der Energiegenossenschaft<br />
Odenwald eG eingeplant.<br />
Da sich die Stadt <strong>Beerfelden</strong> mit Beitritt zu dieser Genossenschaft wirtschaftlich im<br />
Sinne der §§ 121 ff HGO betätigen würde, bedarf es einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung<br />
nach vorausgegangener Anhörung der örtlichen Handwerkskammern,<br />
Industrie- und Handelskammern sowie Verbänden und der aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung.<br />
Die zwischenzeitlich eingeholten positiven Stellungnahmen der Industrie- und<br />
Handelskammer Darmstadt, der Kreishandwerkerschaft für den Odenwaldkreis sowie<br />
der Handwerkskammer Rhein-Main liegen vor und wurden den Mitgliedern der<br />
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer<br />
Darmstadt sowie die Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft für<br />
den Odenwaldkreis und der Handwerkskammer Rhein-Main zur Kenntnis genommen<br />
und gemäß der Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses<br />
mit 23 Ja-Stimmen (SPD, ÜWG, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) bei 0<br />
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen beschlossen, nach noch einzuholender<br />
aufsichtsbehördlicher Genehmigung, der Energiegenossenschaft Odenwald eG beizutreten<br />
und 20 Geschäftsanteile zu je 100 Euro zu erwerben.
10<br />
Zu 73) Bürgermeister Görig ging eingehend auf die Verfügung der Kommunalaufsicht des<br />
Odenwaldkreises <strong>vom</strong> 27.04.2012 ein, die allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung<br />
in Kopie vorlag.<br />
Die Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises hat die Genehmigung zu der im Gesamtfinanzhaushalt<br />
vorgesehenen Kreditaufnahme im Betrag von 120.000,00 € unter<br />
dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erteilt. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte<br />
Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.500.000,00 € bedarf nach<br />
Inkrafttreten des Gesetztes zur Änderung der HGO ebenfalls der Genehmigung der<br />
Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung wurde erteilt.<br />
Vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr angespannten Finanzlage der Stadt<br />
<strong>Beerfelden</strong> wird die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen nach § 103<br />
Abs. 2 Satz 2 HGO mit nachstehenden Auflagen verbunden:<br />
� Die Haushaltswirtschaft ist so zu führen, dass das Defizit der Ergebnisrechnung<br />
im Jahresabschluss um mindestens 75.000 € vermindert wird.<br />
� Die Notwendigkeit und der Umfang der wahrgenommenen freiwilligen Leistungen<br />
sind mit Blick auf die defizitäre Finanzlage <strong>Beerfelden</strong>s stetig einer strikten<br />
Wirkungskontrolle zu unterwerfen, auch wenn sie auf vertraglichen Vereinbarungen<br />
beruhen. Dabei sind alle Möglichkeiten zur Einsparung konsequent zu<br />
nutzen. Gleiches gilt auch für Ermessensspielräume bei Pflichtleistungen.<br />
� Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang<br />
und Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung.<br />
Ausgenommen sind lediglich Positionen, die durch spezielle Deckungsmittel (z.<br />
B. Gebühren, Beiträge, Zuweisungen, Zuschüsse) gedeckt sind und keine oder<br />
nur unbedeutende Folgekosten verursachen.<br />
� Auf der Ertragsseite sind Gebühren, Beiträge und privatrechtliche Entgelte<br />
fortgesetzt dem tatsächlichen Aufwand anzupassen. In den Gebührenhaushalten<br />
der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und des Friedhofs- und Bestattungswesens<br />
sind unter Verweis auf § 10 KAG Unterdeckungen grundsätzlich<br />
zu vermeiden.<br />
� Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche<br />
Folgekosten verursachen oder für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, ist<br />
grundsätzlich zu verzichten. Sollten dennoch solche Maßnahmen im Einzelfall<br />
unvermeidbar werden, ist deren Notwendigkeit ausführlich zu begründen und<br />
rechtzeitig vor Inangriffnahme bzw. vor Beantragung entsprechender Fördermittel<br />
meine Zustimmung einzuholen. Dabei ist darzulegen, dass mit besonderer<br />
Sorgfalt aus allen in Betracht kommenden Möglichkeiten durch den Vergleich der<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Folgekosten die für die Stadt<br />
wirtschaftlichste Lösung ermittelt wurde. Außerdem ist nachzuweisen, dass die erforderlichen<br />
Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können. § 12<br />
GemHVO ist zu beachten.<br />
� Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in<br />
absehbarer Zeit nicht benötigt, sind auf eine wirtschaftlich vertretbare<br />
Veräußerung zu überprüfen. § 109 HGO ist zu beachten. Veräußerungserlöse sind
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ausschließlich zum Abbau bestehender Schulden zu verwenden. Ausnahmen hiervon<br />
bedürfen meiner vorherigen Zustimmung.<br />
� Grundsätzlich ist bei zukünftigen Haushaltsplanungen auf neue Kreditaufnahmen<br />
zu verzichten, so dass analog der diesjährigen Finanzplanung in den Jahren 2013<br />
bis 2015 ein Schuldenabbau von rund 789.000 € erfolgen kann.<br />
� Das Haushaltssicherungskonzept ist auf der Grundlage des § 92 Abs. 4 HGO i. V.<br />
m. § 24 Abs. 4 GemHVO fortzuschreiben und jeweils an die aktuelle Entwicklung<br />
anzupassen. Es muss verbindliche, auch in die Zukunft gerichtete Festlegungen<br />
enthalten<br />
- über das Konsolidierungsziel,<br />
- die dafür notwendigen Maßnahmen und<br />
- den angestrebten Zeitraum, in dem der Ausgleich des Ergebnishaushaltes<br />
erreicht werden soll.<br />
Insgesamt ist sicherzustellen, dass es inhaltlich der „Leitlinie zur Konsolidierung<br />
der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht<br />
über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden"<br />
<strong>vom</strong> 6. Mai 2010 (StAnz. S. 1470) entspricht.<br />
� Die nach § 28 GemHVO mehrmals jährlich zu erstellenden Berichte sind mir<br />
unverzüglich und unaufgefordert – spätestens nachdem die Stadtverordnetenversammlung<br />
davon Kenntnis genommen hat – vorzulegen.<br />
Mit der Vorlage des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 ist ein schriftlicher<br />
Bericht vorzulegen, in dem ohne Verweis auf andere Unterlagen, gemeindliche<br />
Drucksachen oder Protokolle erläutert wird, wie die Stadt <strong>Beerfelden</strong> den festgesetzten<br />
Auflagen nachgekommen ist.<br />
In ihrer Verfügung kommt die Kommunalaufsicht bei ihrer Bewertung der Haushaltslage<br />
und der finanziellen Leistungsfähigkeit zu dem Ergebnis, dass die Stadt<br />
<strong>Beerfelden</strong> trotz eines im direkten Vergleich mit dem Vorjahr leicht verbessert dargestellten<br />
Ergebnishaushalts als fortwährend finanziell leistungsschwach einzustufen<br />
ist.<br />
Die Haushaltslage wird als äußerst angespannt und instabil bezeichnet. Ein kumuliertes<br />
Defizit bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 4,5 bis 5 Mio. € kann<br />
nicht ausgeschlossen werden. Es muss mehr denn je hinterfragt werden, ob die<br />
Stadt <strong>Beerfelden</strong> dauerhaft ihrer Verpflichtung nach § 92 (2) HGO nachkommen<br />
und die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben sicherstellen kann. Im Ergebnis führt dies<br />
dazu, dass für kommunalpolitische Spielräume äußerst enge Grenzen gesetzt sind.<br />
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht besteht auch im Sinne der intergenerativen<br />
Gerechtigkeit ein erhöhter Bedarf an Konsolidierungsmaßnahmen, die über die Inhalte<br />
des diesjährigen, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes<br />
hinausgehen müssten.<br />
In den klassischen Gebührenhaushalten dürfen nach Ziffer 7 der “Leitlinie zur<br />
Konsolidierung der kommunalen Haushalte..“ grundsätzlich keine Unterdeckungen<br />
entstehen. Eine Überprüfung der Gebührenkalkulation in den Gebührenhaus-
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halten Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Friedhofs- und Bestattungswesen<br />
wird daher gefordert.<br />
Besonders kritisch wird die unveränderte Festsetzung des Hebesatzes für die<br />
Grundsteuer B bewertet. Bereits in der Verfügung <strong>vom</strong> 7. Juli 2011 zum letztjährigen<br />
Haushalt wurde die damalige Situation hinterfragt und dargelegt, dass aus verschiedenen<br />
Gründen eine weitere Anpassung des Hebesatz in den nächsten Jahren<br />
erwogen werden muss. Entsprechende Aussagen hierzu sind im diesjährigen Haushaltssicherungskonzept<br />
jedoch nicht getroffen.<br />
Da der Hebesatz für die Grundsteuer B mit 270 v. H. nunmehr nur noch um 7 Prozentpunkte<br />
über dem Landesdurchschnitt 2010 in der für <strong>Beerfelden</strong> maßgeblichen Gemeindegrößenklasse<br />
liegt, wird die Vorgabe der Konsolidierungsleitlinie, die nach<br />
Ziffer 10 einen deutlich über dem Durchschnitt liegenden Hebesatz vorschreibt, nicht<br />
als erfüllt angesehen. In Anbetracht der finanziellen Lage der Stadt und der in § 93<br />
HGO verankerten Grundsätze der Einnahmebeschaffung sieht die Kommunalaufsicht<br />
zwingend die Notwendigkeit, spätestens im folgenden Haushaltsjahr eine deutliche<br />
Anhebung des Hebesatzes vorzunehmen.<br />
Positiv wird die Reduzierung der freiwilligen Leistungen in einer Größenordnung<br />
von rund 40.000 € bewertet, selbst wenn diese Entwicklung zu einem Großteil aus<br />
besonderen Ansätzen des Vorjahres resultiert.<br />
Unter sonstigen Feststellungen weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass die<br />
seitens der Kommunalaufsicht vorzunehmende Haushaltsanalyse noch immer dadurch<br />
erschwert wurde, dass weder die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 noch<br />
ein aufgestellter Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2009 bis 2011 vorliegen.<br />
Gem. § 50 Abs. 3 HGO wurde die Verfügung der Kommunalaufsicht <strong>vom</strong><br />
27.04.2012 der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben und eingehend<br />
besprochen. In einer Anfrage zu Beginn der Sitzung hatte Stv. Elisabeth Bühler-<br />
Kowarsch darum gebeten, dass Berechnungen der Verwaltung bezüglich einer Erhöhung<br />
der Grundsteuer B (Mehrerträge für die Stadt, Mehrbelastung für<br />
Hauseigentümer) und bezüglich einer Anpassung der Friedhofsgebühren zeitnah<br />
vorgelegt werden. Bürgermeister Görig teilte mit, dass über die Gebührenhaushalte<br />
Wasser, Kanal und Friedhof und auch über eine mögliche Erhöhung des<br />
Grundsteuerhebesatzes in den kommenden Sitzungen der Gremien gesprochen<br />
werden müsse. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung bat er darum,<br />
Vorschläge für weitere Einsparmaßnahmen einzubringen.<br />
Ende der Sitzung: 21.34 Uhr<br />
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Der Stadtverordnetenvorsteher: Die Schriftführerin:<br />
gez. Hans Jürgen Löw gez. Sonja Eckert