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Niederschrift vom 04.12.2012 - Beerfelden

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Geschehen: <strong>Beerfelden</strong>, den <strong>04.12.2012</strong><br />

19.00 Uhr<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die 10. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschusses und<br />

die 6. Sitzung des Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschusses<br />

Anwesend: Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschuss:<br />

Stv. Erwin Körber<br />

Stv. Ingrid Schenkel<br />

Stv. Marc Gärtner<br />

Stv. Peter Preißendörfer in Vertr. des Stv. Erik Sauer<br />

Stv. Chris Poffo (ab 19.45 Uhr / TOP 52 c)<br />

Stv. Heinrich Braner<br />

Stv. Stefan Rossbach<br />

Stv. Walter Gerbig<br />

Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und<br />

Sportausschuss:<br />

Stv. Elisabeth Bühler-Kowarsch in Vertr. der Stv. Carmen<br />

Kellermann<br />

Stv. Irene Schmidt<br />

Stv. Andrea Heß-Kraus<br />

Stv. Günter Vay<br />

Stv. Bärbel Mergenthaler<br />

Stv. Irina Prosi<br />

Stv.-Vorsteher Hans Jürgen Löw<br />

Bürgermeister Gottfried Görig<br />

Erster Stadtrat Horst Kowarsch<br />

Stadtrat Heinrich Ihrig<br />

Stadtrat Uwe Röglin<br />

Stadträtin Henni Wolf<br />

Stadtrat Bernd Bergmann<br />

Schriftführer Norbert Johann<br />

----------<br />

Es fehlten: Stv. Erik Sauer<br />

Stv. Horst Stellwag<br />

Stv. Volker Daum<br />

Stv. Uwe Seeh<br />

Stv. Carmen Kellermann<br />

Stadtrat Klaus Seeh<br />

----------<br />

Ferner: Verwaltungsfachwirtin Sonja Eckert


2<br />

Verwaltungsfachwirt Rüdiger Holschuh<br />

VA Stefan Münkel (ab 20.54 / TOP 56 c)<br />

Tagesordnung:<br />

52. 152. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2011: Größere Gemeinden“;<br />

Schlussbericht des Hessischen Rechnungshofes <strong>vom</strong> 13.07.2012<br />

hier: Beratung und empfehlende Beschlussfassung über Vorschläge aus der<br />

Arbeitsgruppe bezüglich der Umsetzung der Empfehlung des Landes-<br />

rechnungshofes<br />

a) Hebesatz Grundsteuer B<br />

b) Hebesatz Gewerbesteuer<br />

c) Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung<br />

d) Gebührenhaushalt Wasserversorgung<br />

e) Gebührenhaushalt Friedhof<br />

f) Sonstige Prüffelder<br />

53. Beratung und empfehlende Beschlussfassung über Einsparvorschläge zur Reduzierung<br />

der Kosten bei der Straßenbeleuchtung<br />

54. Erhebung von Entgelten für die außerschulische Nutzung schulischer Einrichtungen<br />

(Kreishallen)<br />

hier: Beratung und empfehlende Beschlussfassung über eine vorgeschlagene Ände-<br />

rung der Abrechnungsmodalitäten<br />

55. Beratung und empfehlende Beschlussfassung über den Beitritt der Stadt <strong>Beerfelden</strong> zu<br />

dem Verein Hospiz-Initiative Odenwald e. V. sowie Übernahme eines Eigenanteils an<br />

den Gesamtkosten<br />

56. Grundstücksangelegenheiten<br />

57. Mitteilungen und Anfragen<br />

----------<br />

Von den Ausschussmitgliedern wurde einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt 56<br />

in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und den Tagesordnungspunkt 57 vorzuziehen.<br />

Zu 52) a. Hebesatz Grundsteuer B<br />

Sachverhalt<br />

----------<br />

Der Arbeitsgruppe, die bezüglich der Umsetzung der Empfehlungen des<br />

Landesrechnungshofs eingesetzt war, wurde von der Verwaltung eine Aufstellung mit<br />

dem derzeitigen Hebesatz der Grundsteuer B und einer Hochrechnung der Einnahmen<br />

bei Erhöhung des Hebesatzes vorgelegt. Der bisherige Hebesatz beträgt 270 v. H.,<br />

Landesdurchschnitt (Stand 2011) ist 266 v. H., der durchschnittliche Hebesatz im<br />

Odenwaldkreis beträgt 282 v. H. (Stand September 2012).


3<br />

Der Landesrechnungshof ermittelte ein rechnerisches Mehraufkommen von ca.<br />

137.000 € bei einer Erhöhung auf den maximalen Hebesatz, der von den in der<br />

vergleichenden Prüfung beteiligten Gemeinden erhoben wurde (350 v. H.).<br />

Die unveränderte Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wurde in der<br />

Verfügung der Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan 2012 besonders kritisch<br />

gesehen. Die Vorgabe der Konsolidierungsleitlinie, die nach Ziff. 10 einen deutlich<br />

über dem Durchschnitt liegenden Hebesatz vorschreibt, wurde als nicht erfüllt<br />

angesehen.<br />

Aus der Runde der Arbeitsgruppe kam der Vorschlag, den Hebesatz der Grundsteuer<br />

B auf 300 v. H. zu erhöhen. Bezogen auf das Aufkommen im Jahr 2011 ergeben sich<br />

Mehreinnahmen von ca. 52.000 €.<br />

Die Hebesätze werden normalerweise in der Haushaltssatzung festgelegt. Eine<br />

Erhöhung ist – soweit die Beschlussfassung bis zum 30.06. des laufenden Jahres<br />

erfolgt – auch rückwirkend gültig. Allerdings darf die steuerliche Veranlagung der<br />

höheren Hebesätze erst dann durchgeführt werden, wenn die Haushaltssatzung (nach<br />

Genehmigung der Aufsichtsbehörde) bekannt gemacht wurde.<br />

Vom Hessischen Städte- und Gemeindebund wird daher als Alternative der Erlass<br />

einer Hebesatzsatzung empfohlen. Dies vermeidet die Problematik der<br />

Nachforderungen und erspart Verwaltungsaufwand.<br />

In seiner Sitzung <strong>vom</strong> 03.12.2012 hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung<br />

empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem Jahr 2013 von 270 auf 285 v.<br />

H. zu erhöhen.<br />

Gemäß der Empfehlung des Magistrates empfiehlt der Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />

Planungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Hebesatz für<br />

die Grundsteuer B ab dem Jahr 2013 von bisher 270 v. H. auf 285 v. H. zu erhöhen.<br />

Der Hebesatz soll in einer Hebesatzsatzung festgelegt werden, die zum 01.01.2013 in<br />

Kraft tritt.<br />

Der Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss schließt sich der<br />

Empfehlung einstimmig an.<br />

b. Hebesatz Gewerbesteuer<br />

Sachverhalt<br />

Der Arbeitsgruppe wurde von der Verwaltung eine Aufstellung mit dem derzeitigen<br />

Hebesatz der Gewerbesteuer und eine Hochrechnung der Einnahmen bei Erhöhung des<br />

Hebesatzes vorgelegt. Der bisherige Hebesatz beträgt 340 v. H., der<br />

Landesdurchschnitt (Stand 2011) liegt bei 325 v. H., der durchschnittliche Hebesatz<br />

des Odenwaldkreises liegt bei 342 v. H.<br />

Der Landesrechnungshof ermittelte ein rechnerisches Mehraufkommen von ca.<br />

181.000 € bei einer Erhöhung auf den maximalen Hebesatz, der von den in der<br />

vergleichenden Prüfung beteiligten Gemeinden erhoben wurde (410 v. H.). Die<br />

Berechnung des Landesrechnungshofes erfolgte aufgrund des<br />

Gewerbesteueraufkommens 2010.


4<br />

Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass eine Hebesatzerhöhung bei der<br />

Gewerbesteuer bis auf 380 v. H. Einzelunternehmen und Personengesellschafter nicht<br />

belasten würde, da die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. in voller<br />

Höhe die tarifliche Einkommensteuer mindert. In <strong>Beerfelden</strong> betrifft dies ca. die<br />

Hälfte der Gewerbesteuerzahler, wobei größere Firmen/Arbeitgeber meist die<br />

Rechtsform einer GmbH haben.<br />

Aus der Runde der Arbeitsgruppe kam der Vorschlag, den Hebesatz der<br />

Gewerbesteuer auf 380 v. H. zu erhöhen. Bezogen auf das Aufkommen im Jahr 2011<br />

ergeben sich rechnerische Mehreinnahmen von ca. 110.500 €.<br />

In seiner Sitzung <strong>vom</strong> 03.12.2012 hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung<br />

empfohlen, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2013 auf 350 v. H., maximal<br />

aber auf 360 v. H. festzusetzen.<br />

Aus dem Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss kam im<br />

Laufe der Beratung auch der Vorschlag, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem<br />

Jahre 2013 auf 355 v. H. festzusetzen.<br />

Der Haupt-, Finanz-, Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der<br />

Stadtverordnetenversammlung sodann bei 5 Ja-Stimmen (4 SPD/1 BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN), 1 Nein-Stimme (ÜWG) und 1 Stimmenthaltung (CDU), den Hebesatz für<br />

die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2013 von bisher 340 v. H. auf 360 v. H. zu erhöhen.<br />

Der Hebesatz soll in einer Hebesatzsatzung festgelegt werden, die zum 01.01.2013 in<br />

Kraft tritt.<br />

Der Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss stimmte jeweils<br />

über die Hebesätze 360 v. H. und 355 v. H. ab.<br />

Den Hebesatz auf 360 v. H. festzusetzen, wurde bei 2 Ja-Stimmen (1 SPD/1<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), 3 Nein-Stimmen (1 SPD/1 ÜWG/1CDU) und 1<br />

Stimmenthaltung (SPD) nicht empfohlen.<br />

Den Hebesatz auf 355 v. H. festzusetzen, wurde bei 3 Ja-Stimmen (1 SPD/1<br />

ÜWG/1CDU), 2 Nein-Stimmen (1 SPD/1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 1<br />

Stimmenthaltung (SPD) empfohlen.<br />

c. Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung<br />

Sachverhalt<br />

Der Arbeitsgruppe wurden die vorläufigen Teilergebnisrechnungen des Produktes<br />

Abwasserbeseitigung von 2010 bis 2012 vorgelegt. Nachdem bisher von der Stadt<br />

<strong>Beerfelden</strong> angewandten Berechnungsmodus (kalkulatorische Verzinsung mit 2 %<br />

nach der Durchschnittswertmethode) ergab sich nur eine geringe Unterdeckung. Der<br />

Landesrechnungshof wendet bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung die<br />

Buchwertmethode mit einem Zinssatz von 4 % an, die Auflösung eines an den<br />

Abwasserverband Mittlere Mümling gezahlten Zuschusses wurde bisher nicht in die<br />

Gebührenkalkulation eingerechnet. Der Landesrechnungshof hat in der vergleichenden<br />

Prüfung eine Unterdeckung in Höhe von ca. 307.000,00 € ermittelt.<br />

Der Arbeitskreis wurde darüber informiert, dass in den nächsten Jahren zahlreiche<br />

zusätzlichen Aufwendungen und Investitionen anstehen: So müssen für


5<br />

Kanalbefahrungen in den nächsten 3 Jahren jeweils ca. 45.000,00 € bereit gestellt<br />

werden; zusätzliche Aufwendungen entstehen für die Fortschreibung des<br />

Kanalsanierungskonzeptes. Für die Beseitigung von festgestellten Kanalschäden in der<br />

Schadensklasse 0 – 2 wurde eine Schadenssumme von 5.500.000,00 € festgestellt.<br />

Bezogen auf einen Sanierungszeitraum von 15 Jahren entspricht dies einem<br />

Investitionsbedarf von 370.000,00 €/Jahr, was den Gebührenhaushalt mit erhöhten<br />

Abschreibungen belastet.<br />

Im Arbeitskreis wird die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung aufgrund der<br />

anstehenden Kanaluntersuchungs- und Sanierungsarbeiten gesehen. Eine Anhebung<br />

des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wird kritisch<br />

gesehen, zumal das Zinsniveau derzeit sehr niedrig ist. Der Arbeitskreis schlägt eine<br />

Anhebung der Abwassergebühr von bisher 3,95 € auf 4,50 €/m³ vor. Die Grundgebühr<br />

soll un-verändert bei monatlich 2,00 €/Messeinrichtung belassen werden. Die<br />

kalkulierten Mehreinnahmen von ca. 139.000,00 € (bei gleichbleibendem<br />

Wasserverbrauch) sind zur Deckung zusätzlicher Aufwendungen zu verwenden. Im<br />

Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum Jahr 2014 ist eine neue<br />

Entwässerungssatzung zu beschließen, <strong>vom</strong> Abwasserverband Mittlere Mümling<br />

wurde ein Unternehmen mit einer Gebührenkalkulation beauftragt. Die Ergebnisse<br />

werden im 1. HJ 2013 vor-gestellt.<br />

Gemäß der Empfehlung des Magistrates empfiehlt der Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />

Planungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung bei 7 Ja-Stimmen (4 SPD/1<br />

ÜWG/1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/1 CDU) und 1 Nein-Stimme (ÜWG), die<br />

Abwassergebühr ab dem Jahr 2013 von bisher 3,95 € auf 4,50 € je m³ anzuheben. Die<br />

Grundgebühr soll unverändert bei monatlich 2,00 € je Messeinrichtung belassen<br />

werden. Die Gebühr ist in einer Satzung zur 4. Änderung der Entwässerungssatzung<br />

der Stadt <strong>Beerfelden</strong> festzulegen, die zum 01.01.2013 in Kraft tritt.<br />

Der Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss schließt sich der<br />

Empfehlung einstimmig an.<br />

d. Gebührenhaushalt Wasserversorgung<br />

Sachverhalt<br />

Der Arbeitsgruppe wurden die vorläufigen Teilergebnisrechnungen des Produktes<br />

Wasserversorgung von 2010 bis 2012 vorgelegt. Es ergaben sich in den vergangenen<br />

Jahren nur geringe Unterdeckungen. Zu der <strong>vom</strong> Landesrechnungshof festgestellten<br />

Unterdeckung von ca. 43.000,-- € (bezogen auf den vorläufigen Jahresabschluss 2010)<br />

gab die Verwaltung nähere Erläuterungen. So wurden z. B. die Personalkosten nicht<br />

nach den tatsächlich dokumentierten Stunden des Bauhofs übernommen sondern<br />

anhand einer Pauschalberechnung durchgeführt. Nach den Berechnungen der<br />

Verwaltung liegt die Unterdeckung nach KAG für das Jahr 2010 bei ca. 17.000,-- €. In<br />

der Verfügung der Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan 2012 wird geschrieben, dass<br />

eine unverzügliche Überprüfung der Gebührenkalkulation aufgrund der<br />

zurückgehenden Tendenz beim Wasserverbrauch erforderlich wird.<br />

Bürgermeister Görig informierte die Mitglieder der Arbeitsgruppe darüber, dass im<br />

Bereich Wasserversorgung zusätzlicher Sanierungs- und Investitionsbedarf besteht. So<br />

müssten für die Sanierung von Hochbehältern jährlich ca. 10.000,-- € bereitgestellt<br />

werden, weiterhin ist der Austausch von Pumpen erforderlich, auch um künftig die<br />

Energiekosten zu senken.


6<br />

Der Arbeitskreis schlägt eine Anhebung der Wassergebühr von bisher 1,75 € (brutto)<br />

auf 1,88 €/m³ (brutto; einschl. 7 % MwSt.) vor. Die Grundgebühr soll unverändert bei<br />

monatlich 2,00 € zzgl. 7 % MwSt./Messeinrichtung belassen werden. Die kalkulierten<br />

Mehreinnahmen von ca. 32.600 € (bei gleichbleibendem Wasserverbrauch) sind zur<br />

Deckung zusätzlicher Aufwendungen zu verwenden.<br />

Gemäß der Empfehlung des Magistrates empfiehlt der Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />

Planungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Wassergebühr<br />

ab dem Jahr 2013 von bisher 1,75 € (brutto) auf 1,88 € (brutto) je m³ anzuheben. Die<br />

Grundgebühr soll unverändert bei monatlich 2,00 € zzgl. 7 % MwSt. je<br />

Messeinrichtung belassen werden. Die Gebühr ist in einer Satzung zur 3. Änderung<br />

der Wasserversorgungssatzung der Stadt <strong>Beerfelden</strong> festzulegen, die zum 01.01.2013<br />

in Kraft tritt.<br />

Der Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss schließt sich der<br />

Empfehlung einstimmig an.<br />

e. Gebührenhaushalt Friedhof<br />

Sachverhalt<br />

Der Arbeitsgruppe wurden die vorläufigen Teilergebnisrechnungen des Produktes<br />

Friedhofs- und Bestattungswesen von 2009 bis 2012 vorgelegt. Es ergaben sich in den<br />

vergangenen Jahren (bei Berücksichtigung der tatsächlichen Einzahlungen aus dem<br />

Verkauf der Gräber Unterdeckungen zwischen 20.000,00 € bis 26.000,00 €. Durch die<br />

Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit der Gräber ist der Ertrag aus den<br />

Nutzungsgebühren wesentlich geringer.<br />

Der Landesrechnungshof hat eine Unterdeckung in Höhe von ca. 29.000 € festgestellt<br />

(bezogen auf den vorläufigen Jahresabschluss 2010). In der Verfügung der<br />

Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan 2012 wird auf die Verpflichtung zur Erhebung<br />

kostendeckender Gebühren in allen Gebührenhaushalten hingewiesen.<br />

Die Verwaltung wurde von der Arbeitsgruppe beauftragt eine ca. 20 %ige Erhöhung<br />

der Gebühren für den Ankauf von Gräbern zu errechnen und die zu erwarteten<br />

Mehreinnahmen darzustellen. Ein von der Verwaltung erstelltes Berechnungsblatt<br />

liegt allen Ausschussmitgliedern vor.<br />

Bezogen auf die Gebühren für den Ankauf von Gräbern des Jahres 2011 ergeben sich<br />

rechnerische Mehreinzahlungen von ca. 10.500,00 €.<br />

Zusätzlich zu der Erhöhung der Gebühren für den Ankauf von Gräbern schlägt die<br />

Verwaltung vor, auch die pauschale Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle bei<br />

Beisetzung der Leiche auf dem Friedhof sowie die Gebühr für die Benutzung der<br />

Friedhofshalle/Kühlzelle ohne Beisetzung der Leiche auf einem Friedhof der Stadt<br />

<strong>Beerfelden</strong> anzuheben.<br />

Von der Arbeitsgruppe wurde folgende Erhöhung vorgeschlagen:<br />

- Benutzung der Friedhofshalle bei Beisetzung der Leiche auf dem Friedhof von 45,00<br />

€ auf 50,00 € (pauschal)<br />

- Benutzung der Friedhofshalle/Kühlzelle ohne Beisetzung der Leiche auf einem


7<br />

Friedhof der Stadt <strong>Beerfelden</strong> von 50,00 € auf 55,00 € pro Tag.<br />

Gemäß der Empfehlung des Magistrates empfiehlt der Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />

Planungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Gebühren für<br />

den Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstätten wie folgt zu erhöhen:<br />

- Einzelgrab von 660,00 auf 795,00 €; Laufzeit Erdgräber 30 J.<br />

- Doppelgrab von 1.320,00 auf 1.590,00 €<br />

- Dreiergrab von 1.980,00 auf 2.385,00 €<br />

- Einzelurnengrab von 300,00 auf 375,00 €; Laufzeit Urnengräber 25 J.<br />

- Doppelurnengrab von 600,00 auf 750,00 €<br />

- Dreierurnengrab von 900,00 auf 1.125,00 €<br />

- Kindergrab von 270,00 auf 330,00 €, Laufzeit 30 J.<br />

- Grab Friedpark von 450,00 auf 540,00 €; Laufzeit 25 J.<br />

- Urnengrab Anonymes Grabfeld von 350,00 auf 400,00 €; Laufzeit 25 J.<br />

- Rasengrab (Erdbestattung) von 660,00 auf 795,00 €; Laufzeit 30 J.<br />

Weiterhin wird einstimmig empfohlen, folgende Gebühren für die Benutzung der<br />

Friedhofshalle zu erhöhen:<br />

- Benutzung der Friedhofshalle bei Beisetzung der Leiche auf dem Friedhof von 45,00<br />

€ auf 50,00 € (pauschal)<br />

- Benutzung der Friedhofshalle/Kühlzelle ohne Beisetzung der Leiche auf einem<br />

Friedhof der Stadt <strong>Beerfelden</strong> von 50,00 € auf 55,00 € pro Tag.<br />

Die Gebührenerhöhungen sind in einer Satzung zur 1. Änderung der<br />

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt <strong>Beerfelden</strong> festzulegen, die zum<br />

01.01.2013 in Kraft tritt.<br />

Der Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss schließt sich der<br />

Empfehlung einstimmig an.<br />

f. sonstige Prüffelder<br />

Zu den sonstigen Prüffeldern wurden von der Arbeitsgruppe keine Anregungen<br />

vorgebracht. Bürgermeister Gottfried Görig informierte zu diesem Punkt über die<br />

momentane Personalsituation bei der Stadt <strong>Beerfelden</strong>. Er stellte heraus, dass die<br />

Verwaltung bemüht sei, in den nächsten Jahren die Ausgaben bzw. Kosten in allen<br />

Bereichen zu verringern.<br />

Zu 53) Den Ausschussmitgliedern wurde von der Verwaltung eine Auflistung möglicher Ein-<br />

sparmöglichkeiten im Bereich Straßenbeleuchtung vorgelegt. Dies betrifft<br />

- Reduzierung der Schaltzeiten der halbnächtigen Leuchten (23.30 aus, 5.30 Uhr<br />

an; (bisher 24.00 Uhr aus, 5.00 Uhr an); Einsparung/Jahr ca. 7.000 €, einmalige<br />

Kosten 5.600 €<br />

- Veränderung von Lampen in der Kernstadt von ganznächtiger auf halbnächtige<br />

Brenndauer; bei 54 Lampen Einsparung/Jahr ca. 1.800 €, einmalige Kosten<br />

1.350 €<br />

- Komplette Abschaltung/Stilllegung von Lampen; bei 23 Lampen Einsparung ca.<br />

770 €, einmalige Kosten ca. 575 €.


8<br />

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Umschaltung von<br />

Leuchten von ganznächtiger auf halbnächtige Brenndauer bzw. der Stilllegung von<br />

Leuchten die Situation nochmals bei einem Ortstermin zu prüfen ist und nicht allein<br />

aufgrund der vorliegenden Pläne entschieden werden kann.<br />

Weiterhin wurde eine Aufstellung der HSE Kommunenliste „Straßenbeleuchtung<br />

2020“ vorgelegt, in dem der Zeitraum der Umrüstung der Quecksilber-Hochdruckdampflampen<br />

auf LED (geplanter Abschluss 2020) dargelegt wird. Bgm. Görig<br />

informiert, dass hierzu im kommenden Frühjahr eine Informationsveranstaltung durch<br />

die HSE für die Parlamente stattfindet. Verwaltungsfachwirt Rüdiger Holschuh gab<br />

weitere Erläuterungen zum Sachverhalt.<br />

Gemäß der Empfehlung des Magistrates empfiehlt der Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />

Planungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung bei 7 Ja-Stimmen (3 SPD/2<br />

ÜWG/1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 CDU) und 1 Stimmenthaltung (SPD), die<br />

Schaltzeiten bei den halbnächtigen Leuchten um 1 Stunde zu reduzieren. Die<br />

halbnächtig geschalteten Leuchten sollen künftig um 23.30 Uhr aus- und um 5.30 Uhr<br />

angeschaltet werden (bisher 24.00 Uhr aus, 5.00 Uhr an).<br />

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, Einsparmöglichkeiten durch die<br />

Veränderung der Brenndauer von Leuchten in der Kernstadt von ganznächtig auf<br />

halbnächtig sowie die mögliche komplette Abschaltung/Stilllegung von Leuchten<br />

weiter zu verfolgen.<br />

Der Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss schließt sich der<br />

Empfehlung mit 5 Ja-Stimmen (2 SPD/1 ÜWG/1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/1<br />

CDU) und 1 Stimmenthaltung (SPD) an.<br />

Zu 54) Die Gebühren für die Benutzung der kreiseigenen Hallen werden ab 01.01.2013 von<br />

5,00 €/h auf 12,00 €/h (Großsporthalle Oberzenthalle) bzw. 9,00 €/h (Halle an der<br />

Oberzentschule) erhöht. Ab dem 01.07.2014 erfolgt eine nochmalige Erhöhung auf<br />

18,00 €/h(Oberzenthalle) bzw. 12,00 €/h (Halle an der Oberzentschule.) Kinder- und<br />

Jugendgruppen erhalten eine Ermäßigung von 50 %. Der Kreis bietet den Kommunen<br />

an, die Sporthallen in den außerschulischen Zeiten gegen Erstattung der neuen<br />

Entgeltsätze zu übernehmen und selbst zu entscheiden, welche Gebühren sie den<br />

Vereinen in Rechnung stellen. Erfolgt die Übernahme durch die Kommunen nicht,<br />

berechnet der Kreis den Vereinen neben den Nutzungsgebühren einen<br />

Verwaltungskostenzuschlag von 10 %. Von der Verwaltung wurde eine Berechnung<br />

der Mehrbelastungen der Vereine, die z. Z. die Hallen angemietet haben, vorgelegt.<br />

Gemäß der Empfehlung des Magistrates empfiehlt der Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />

Planungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, zu beschließen,<br />

dass der Kreis als Eigentümer der Hallen auch weiterhin die Mietverträge mit den<br />

Vereinen abschließen und die Abrechnung direkt mit den Vereinen vornehmen soll.<br />

Der Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss schließt sich der<br />

Empfehlung einstimmig an.<br />

Zu 55) Den Ausschussmitgliedern wurde ein Auszug aus der <strong>Niederschrift</strong> der<br />

Kreisversammlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes für den Odenwaldkreis<br />

bezüglich der Hospiz-Initiative Odenwald e. V. vorgelegt.


9<br />

In seiner Sitzung <strong>vom</strong> 03.12.2012 hat der Magistrat über den vorgelegten<br />

Beschlussvorschlag beraten. Der Magistrat empfiehlt einen Beitritt zu dem Verein<br />

Hospiz-Initiative Odenwaldkreis e. V.<br />

Es wird jedoch empfohlen, anstatt der vorgeschlagenen Übernahme des Eigenanteils<br />

in Höhe von 10 % an den Gesamtkosten für diejenigen Patienten, die zuletzt in der<br />

Gemeinde/Stadt ihren Hauptwohnsitz hatten, einen jährlichen Festzuschuss in Höhe<br />

von 500,00 € zu leisten.<br />

Ausgehend von den Beratungen innerhalb der Kreisversammlung des Hessischen<br />

Städte- und Gemeindebundes für den Odenwaldkreis am 16. August 2012 zu dem<br />

Thema Hospiz-Initiative Odenwald e. V. hat der Haupt-, Finanz-, Bau- und<br />

Planungsausschuss gemäß der Empfehlung des Magistrates der<br />

Stadtverordnetenversammlung einstimmig empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Beitritt zu dem Verein Hospiz-<br />

Initiative Odenwaldkreis e. V. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der<br />

entsprechenden Vereinssatzung.<br />

Darüber hinaus leistet die Stadt <strong>Beerfelden</strong> einen jährlichen Festzuschuss in Höhe von<br />

500,00 €.<br />

Dieser Beitrag soll in erster Linie dabei helfen den laufenden Betrieb sicherzustellen.<br />

Die Finanzierung einer Immobilie ist damit nicht verbunden und entfällt.<br />

Um die strategischen Entscheidungen innerhalb des Vereins begleiten zu können,<br />

behält sich die Stadt <strong>Beerfelden</strong> vor, kommunale Vertreter in den Vereinsvorstand zu<br />

entsenden.<br />

Der Sozial-, Markt-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Sportausschuss schließt sich der<br />

Empfehlung einstimmig an.<br />

Zu 57) Mitteilungen:<br />

1. Bürgermeister Gottfried Görig teilte mit, dass am gestrigen 03. Dezember 2012 die<br />

„Dicke Eiche“ in Airlenbach gekürzt wurde. Ein Teil von ca. 2 m soll zu einer<br />

Skulptur verarbeitet und künftig im Gesundheitszentrum/Kreiskrankenhaus Erbach<br />

platziert werden.<br />

2. Der Bürgermeister berichtete nochmals von der angedeuteten Schließung des ärztli-<br />

chen Bereitschaftsdienstes („Notfallpraxis“) an der GRN-Klinik Eberbach (Neckar)<br />

und einer evtl. Verlegung nach Neckargemünd. In dieser Angelegenheit findet am<br />

11.12.2012 mit den Beteiligten ein nächster Gesprächstermin statt. Herr Görig wird<br />

dann in der Stadtverordnetenversammlung davon berichten.<br />

Anfragen: K e i n e .<br />

Sitzungsende: 21.50 Uhr<br />

----------<br />

----------<br />

Der Ausschussvorsitzende: Der Schriftführer:<br />

gez. Körber gez. Johann

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