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lehrstellenatlas2012.. - bei den Berufskollegs der StädteRegion ...

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16<br />

Ausbildungsplan<br />

Er enthält die sachliche und inhaltliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

sowie die zeitliche Abfolge <strong>der</strong> Berufsausbildung.<br />

Der Ausbildungsplan ist vom Betrieb für<br />

je<strong>den</strong> Ausbildungsvertrag zu erstellen und dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

zu Beginn <strong>der</strong> Ausbildung auszuhändigen.<br />

Ausbildungszeit<br />

Die Dauer <strong>der</strong> regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit ist<br />

im Berufsausbildungsvertrag anzugeben. Ein Hinweis auf<br />

tarifvertragliche Regelungen o<strong>der</strong> Betriebsvereinbarungen<br />

reicht hierfür nicht aus. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit<br />

beträgt meist zwischen 7,5 und 8 Stun<strong>den</strong>.<br />

Nach dem Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz beträgt die höchstzulässige<br />

tägliche Ar<strong>bei</strong>tszeit für Jugendliche 8 Stun<strong>den</strong><br />

täglich und 40 Stun<strong>den</strong> wöchentlich. Eine über die vereinbarte<br />

Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung<br />

ist beson<strong>der</strong>s zu vergüten o<strong>der</strong> in Freizeit abzugelten.<br />

Auslandsaufenthalt während <strong>der</strong> Ausbildung<br />

Auszubil<strong>den</strong>de können während ihrer Ausbildung bis<br />

zu einem Viertel <strong>der</strong> Ausbildungsdauer ins Ausland gehen.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Reise- und Unterbringungskosten<br />

besteht die Möglichkeit <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen<br />

über verschie<strong>den</strong>e För<strong>der</strong>programme.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie <strong>bei</strong> Ihrer Kammer.<br />

B<br />

Berufsausbildungsvertrag<br />

Er begründet das Ausbildungsverhältnis zwischen dem<br />

Ausbildungsbetrieb und dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong>. Er muss<br />

vor Beginn <strong>der</strong> Ausbildung schriftlich nie<strong>der</strong>gelegt wer<strong>den</strong><br />

und <strong>den</strong> Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer <strong>der</strong><br />

Ausbildung, eventuelle Ausbildungsmaßnahmen außerhalb<br />

<strong>der</strong> Ausbildungsstätte, die Dauer <strong>der</strong> regelmäßigen<br />

täglichen Ausbildungszeit, die Probezeit, die Zahlung<br />

und die Höhe <strong>der</strong> Vergütung, die Dauer des Urlaubes,<br />

einen Hinweis auf für <strong>den</strong> Ausbildungsbetrieb geltende<br />

Tarif- o<strong>der</strong> Betriebsvereinbarungen und die Kündigungsvoraussetzungen<br />

enthalten. Außerdem gehört<br />

<strong>der</strong> betriebliche Ausbildungsplan dazu. Der Berufsausbildungsvertrag<br />

ist unverzüglich nach Abschluss <strong>der</strong> Industrie-<br />

und Handelskammer zur Eintragung vorzulegen.<br />

D<br />

Dauer <strong>der</strong> Ausbildung<br />

Die in <strong>der</strong> Ausbildungsordnung festgelegte Dauer bezieht<br />

sichauf<strong>den</strong>jeweiligenAusbildungsberufundbeträgtin<strong>der</strong><br />

Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Beginn und<br />

Ende <strong>der</strong> Berufsausbildung sind konkret im Ausbildungsvertrag<br />

anzugeben. Eine individuelle Verkürzung ist unter<br />

bestimmtenVoraussetzungen auf Antrag möglich.Ebenso<br />

kann eine individuelle Verlängerung auf Antrag erfolgen.<br />

I<br />

IHK<br />

Die 83 Industrie- und Handelskammern (IHK) sind für alle<br />

Berufsausbildungsverträge im Bereich <strong>der</strong> Industrie, des<br />

Handels, <strong>der</strong> Banken und Versicherungen sowie im Gastund<br />

Verkehrsgewerbe zuständig. Um genau zu sein, sind<br />

die IHKs in <strong>den</strong> genannten Bereichen für alles zuständig,<br />

was nach <strong>der</strong> Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages<br />

zwischen dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> und dem Ausbildungsbetrieb<br />

passiert. Die IHK ist die „zuständige Stelle“.<br />

K<br />

Kündigung<br />

Die Voraussetzungen, unter <strong>den</strong>en <strong>der</strong> Berufsausbildungsvertrag<br />

gekündigt wer<strong>den</strong> kann, sind in <strong>den</strong> abzuschließen<strong>den</strong><br />

Vertrag aufzunehmen und im Allgemeinen<br />

bereits auf <strong>der</strong> Rückseite abgedruckt. Während <strong>der</strong> Probezeit<br />

kann das Berufsausbildungsverhältnis von <strong>bei</strong><strong>den</strong><br />

Seiten je<strong>der</strong>zeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist<br />

und ohne Angabe von Grün<strong>den</strong> gekündigt wer<strong>den</strong>. Nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis<br />

nur aus wichtigem Grund ohne Einhalten einer

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