lehrstellenatlas2012.. - bei den Berufskollegs der StädteRegion ...
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16<br />
Ausbildungsplan<br />
Er enthält die sachliche und inhaltliche Glie<strong>der</strong>ung<br />
sowie die zeitliche Abfolge <strong>der</strong> Berufsausbildung.<br />
Der Ausbildungsplan ist vom Betrieb für<br />
je<strong>den</strong> Ausbildungsvertrag zu erstellen und dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
zu Beginn <strong>der</strong> Ausbildung auszuhändigen.<br />
Ausbildungszeit<br />
Die Dauer <strong>der</strong> regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit ist<br />
im Berufsausbildungsvertrag anzugeben. Ein Hinweis auf<br />
tarifvertragliche Regelungen o<strong>der</strong> Betriebsvereinbarungen<br />
reicht hierfür nicht aus. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit<br />
beträgt meist zwischen 7,5 und 8 Stun<strong>den</strong>.<br />
Nach dem Jugendar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz beträgt die höchstzulässige<br />
tägliche Ar<strong>bei</strong>tszeit für Jugendliche 8 Stun<strong>den</strong><br />
täglich und 40 Stun<strong>den</strong> wöchentlich. Eine über die vereinbarte<br />
Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung<br />
ist beson<strong>der</strong>s zu vergüten o<strong>der</strong> in Freizeit abzugelten.<br />
Auslandsaufenthalt während <strong>der</strong> Ausbildung<br />
Auszubil<strong>den</strong>de können während ihrer Ausbildung bis<br />
zu einem Viertel <strong>der</strong> Ausbildungsdauer ins Ausland gehen.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Reise- und Unterbringungskosten<br />
besteht die Möglichkeit <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen<br />
über verschie<strong>den</strong>e För<strong>der</strong>programme.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie <strong>bei</strong> Ihrer Kammer.<br />
B<br />
Berufsausbildungsvertrag<br />
Er begründet das Ausbildungsverhältnis zwischen dem<br />
Ausbildungsbetrieb und dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong>. Er muss<br />
vor Beginn <strong>der</strong> Ausbildung schriftlich nie<strong>der</strong>gelegt wer<strong>den</strong><br />
und <strong>den</strong> Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer <strong>der</strong><br />
Ausbildung, eventuelle Ausbildungsmaßnahmen außerhalb<br />
<strong>der</strong> Ausbildungsstätte, die Dauer <strong>der</strong> regelmäßigen<br />
täglichen Ausbildungszeit, die Probezeit, die Zahlung<br />
und die Höhe <strong>der</strong> Vergütung, die Dauer des Urlaubes,<br />
einen Hinweis auf für <strong>den</strong> Ausbildungsbetrieb geltende<br />
Tarif- o<strong>der</strong> Betriebsvereinbarungen und die Kündigungsvoraussetzungen<br />
enthalten. Außerdem gehört<br />
<strong>der</strong> betriebliche Ausbildungsplan dazu. Der Berufsausbildungsvertrag<br />
ist unverzüglich nach Abschluss <strong>der</strong> Industrie-<br />
und Handelskammer zur Eintragung vorzulegen.<br />
D<br />
Dauer <strong>der</strong> Ausbildung<br />
Die in <strong>der</strong> Ausbildungsordnung festgelegte Dauer bezieht<br />
sichauf<strong>den</strong>jeweiligenAusbildungsberufundbeträgtin<strong>der</strong><br />
Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Beginn und<br />
Ende <strong>der</strong> Berufsausbildung sind konkret im Ausbildungsvertrag<br />
anzugeben. Eine individuelle Verkürzung ist unter<br />
bestimmtenVoraussetzungen auf Antrag möglich.Ebenso<br />
kann eine individuelle Verlängerung auf Antrag erfolgen.<br />
I<br />
IHK<br />
Die 83 Industrie- und Handelskammern (IHK) sind für alle<br />
Berufsausbildungsverträge im Bereich <strong>der</strong> Industrie, des<br />
Handels, <strong>der</strong> Banken und Versicherungen sowie im Gastund<br />
Verkehrsgewerbe zuständig. Um genau zu sein, sind<br />
die IHKs in <strong>den</strong> genannten Bereichen für alles zuständig,<br />
was nach <strong>der</strong> Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages<br />
zwischen dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> und dem Ausbildungsbetrieb<br />
passiert. Die IHK ist die „zuständige Stelle“.<br />
K<br />
Kündigung<br />
Die Voraussetzungen, unter <strong>den</strong>en <strong>der</strong> Berufsausbildungsvertrag<br />
gekündigt wer<strong>den</strong> kann, sind in <strong>den</strong> abzuschließen<strong>den</strong><br />
Vertrag aufzunehmen und im Allgemeinen<br />
bereits auf <strong>der</strong> Rückseite abgedruckt. Während <strong>der</strong> Probezeit<br />
kann das Berufsausbildungsverhältnis von <strong>bei</strong><strong>den</strong><br />
Seiten je<strong>der</strong>zeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist<br />
und ohne Angabe von Grün<strong>den</strong> gekündigt wer<strong>den</strong>. Nach<br />
Ablauf <strong>der</strong> Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis<br />
nur aus wichtigem Grund ohne Einhalten einer