Gutachten Elektrotechnik (pdf 88 KB)
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Betrifft: Ausbau Unterinntal, Antrag der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft auf<br />
Betriebsbewilligung im Abschnitt Kundl/Radfeld – Baumkirchen, km 21,512 bis km<br />
62,587 sowie Baumkirchen – Nordportal Inntaltunnel, km 62,587= km 0,837 BS(UI) – km<br />
2,270 BS(UI).<br />
Befund und <strong>Gutachten</strong> des elektrotechnischen Amtssachverständigen:<br />
Allgemein:<br />
Die ÖBB Infrastruktur Aktiengesellschaft hatte mit Schreiben vom 1.10 2012 einen Antrag<br />
auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung für die Abschnitte Kundl/Radfeld<br />
– Baumkirchen, km 21,512 bis km 62,587 sowie Baumkirchen – Nordportal Inntaltunnel, km<br />
62,587= km 0,837 BS(UI) – km 2,270 BS(UI), welche im Zuge des Projektes viergleisiger<br />
Ausbau der Zulaufstrecke Nord (Kundl/Radfeld – Baumkirchen – Nordportal Inntaltunnel)<br />
umgebaut bzw. neu errichtet wurden, gestellt.<br />
Nicht Gegenstand des Antrages sind die Anlagen der Neubaustrecke deren<br />
Bauausführungsfrist bis 31.12.2025 verlängert wurde (Bescheid GZ BMVIT-220.150/0015<br />
IV/SCH2/2011 vom 20.4.2012):<br />
- Überleitstelle Brixlegg (ca. Bereich km 31,986 – km 32,299)<br />
- Überleitstelle Jenbach (ca. Bereich km 39,270 – km 39,583)<br />
- Überleitstelle Vomp (ca. Bereich km 51,467 – km 51,781)<br />
- Überleitstelle Fritzens (ca. Bereich km 56,836 – km 57,149)<br />
- Überholbahnhof Vomp (ca. Bereich km 48,680 – km 51,037)<br />
sowie das Zufahrtsgleis zum Unterwerk Münster (ca. km 36,368) und die Anlagen des<br />
Unterwerk Münster.<br />
Befund:<br />
An den ho. Sachverständigen wurde eine Unterlagenmappe übergeben (Stand 1. Oktober<br />
2012) bestehend aus:<br />
- Antragschreiben für die Betriebsbewilligung Unterinntal<br />
- Fachbezogene zugewiesene Unterlagen zum Einreichprojekt BB Unterinntaltrasse:<br />
Einlage 0 Einlagenverzeichnis<br />
Einlage 1.8 Zusammenfassender Technischer Bericht<br />
Einlage 30.1.1 Technischer Bericht Oberleitung (NBS Gl. 3 u. 4 ohne Abzweigstellen)<br />
und Übersichtsschaltplan Teil 1 (Ausbaustufe 1)<br />
Einlage 41 Leitungs- und Übereinstimmungserklärung (inkl.<br />
Fachgebietserklärungen und dem Bescheiderfüllungskatalog<br />
sowie eine DVD mit den gesamtheitlichen digitalen Unterlagen zur Betriebsbewilligung<br />
Unterinntal (Stand 1.10.2012)<br />
Bemerkt wird, dass der Übersichtsschaltplan Teil 2 (Ausbaustufe 1) trotz Aufstellung in den<br />
analogen Unterlagen fehlte.<br />
<strong>Gutachten</strong>:<br />
Die vorgelegten Unterlagen stellen eine Präzisierung der Projektsplanung sowie eine<br />
Übersicht der Auflagenerfüllung der Baugenehmigungsbescheide dar.<br />
Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergab, dass bei der Planung der elektrotechnischen<br />
Bereiche 50 Hz Energieanlagen (EVU-Versorgung, Schaltstationen, Beleuchtungs– und<br />
Energieversorgungsanlagen, Weichenheizung) sowie der Traktionsstromversorgung (110 kV
– Bahnstromleitung) und Oberleitung die aktuellen technischen Vorschriften und die ÖBB-<br />
Regelplanung zu Grunde gelegt wurde. Es wurden auch Ausführungsmaßnahmen<br />
beschrieben, die den aktuellen Vorschriften und der ÖBB-Regelausführung entsprechen.<br />
Die vorliegenden Planunterlagen und die beschriebenen Ausführungsmaßnahmen<br />
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.<br />
In der Leitungs- und Übereinstimmungserklärung sind nachstehende elektrotechnische<br />
Restarbeiten aufgelistet:<br />
2.6.6. Austausch der Erdungen bei der Löschwasserleitung (Termin 31.10.2012)<br />
2.6.7. Schleifenschilder, Sicherungssteigsprossen, Erdungsmessungen (Termin<br />
15.10.2012), Luftfahrtrechtliche Ausnahmegenehmigung (Antrag gestellt)<br />
2.6.8. Vorlage der Abnahmeprotokolle, Abnahmebücher (Termin 31.10.2012)<br />
Vorlage der Beleuchtungsmessprotokolle (Termin 28.9.2012)<br />
Errichtung der Lüftungsanlage in den elektr. Betriebsräumen als Maßnahme gegen<br />
die Explosionsgefahr, ausgehend von den Batterien (Termin 31.10.2012)<br />
Einhaltung der Durchgangsbreite (>500 mm) in den elektr. Betriebsräumen (Termin<br />
28.9.2012)<br />
Fluchtwegbeschilderung ausführen (Termin 31.10.2012)<br />
Vorlage der Errichtererklärung des AN (Termin 31.10.2012)<br />
Bestätigung der akkredidierten Prüfstelle (TÜV) (Termin 31.10.2012)<br />
Bestätigung des AN über die normgemäße Realisierung der Schutzmaßnahme 690 V<br />
Hauptversorgung (Termin 31.10.2012)<br />
Brandschutzmaßnahmen für die Gruppenbatterieanlagen (Termin 31.10.2012)<br />
Aktivieren der Sicherheitsbeleuchtung bei Branderkennung (Termin 31.10.2012)<br />
Aus elektrotechnischer Sicht ist die Erledigung einzelner Restarbeiten wesentlich für eine<br />
sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung und die Erledigung wird dem ho<br />
Sachverständigen noch gesondert übermittelt. Die Erledigung dieser Restarbeiten ist derzeit<br />
Termingerecht vorgesehen und damit ist auch eine sichere und ordnungsgemäße<br />
Betriebsführung gewährleistet. Spätestens im Rahmen der geplanten Ortsverhandlung<br />
werden die Unterlagen zur ordnungsgemäßen Erledigung der elektrotechnischen<br />
Restarbeiten eingesehen werden.<br />
Festgehalten wird, dass bei der geplanten Einbindung der 110 kV Bahnstromleitung zum<br />
Unterwerk Münster derzeit nur jene Teile, die im Leitungsverlauf für die Einbindung<br />
notwendig sind, errichtet wurden. Die Zuspannung zum Unterwerk Münster (Stichleitungen<br />
zu den Abspannportalen) werden erst im Zuge der Unterwerkserrichtung hergestellt.<br />
Aus elektrotechnischer Sicht sind unter Betriebsbedingungen noch die Kontrollmessungen<br />
der elektrischen und magnetischen Felder durchzuführen und der Behörde zu übermitteln.<br />
Bei den elektrischen Anlagen und Ausrüstungen sind die elektrischen und magnetischen<br />
Felder zu erheben (24 h Mittelwert-Messung) und mit dem gemessenen Bestand<br />
vergleichend zu bewerten (Vergleich mit Dokumentation: Technischer Bericht<br />
B_BV_TB_J5301_a00_0071_00-00).<br />
Ebenso sind unter Betriebsbedingungen bei den elektrischen Anlagen und Ausrüstungen die<br />
elektrischen und magnetischen Felder für berufliche Expositionen auch innerhalb der<br />
abgeschlossenen elektrischen Betriebsräume zu erheben und mit den getroffenen<br />
Annahmen zu vergleichen und ggf. organisatorische Maßnahmen für die Betriebsführung<br />
festzulegen.<br />
Zusammenfassung:
Vom Sachverständigen kann daher zusammenfassend festgestellt werden, dass das<br />
Bauvorhaben entsprechend der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung ausgeführt wurde<br />
und auch die Genehmigungsvoraussetzungen nach dem UVP-G 2000 eingehalten werden.<br />
Die Kontrollmessungen unter Betriebsbedingungen der elektrischen und magnetischen<br />
Felder sind noch durchzuführen und der Behörde zu übermitteln.<br />
Die Erledigung der wesentlichen elektrotechnischen Restarbeiten ist Termingerecht<br />
vorgesehen und damit ist eine sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung gewährleistet.<br />
(Die Erledigung wird dem ho Sachverständigen vor Betriebsaufnahme noch gesondert<br />
übermittelt).<br />
Aus elektrotechnischer Sicht besteht daher auf Grund der derzeit vorliegenden Unterlagen<br />
kein Einwand gegen die Erteilung der beantragten eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung<br />
für die Abschnitte Kundl/Radfeld – Baumkirchen, km 21,512 bis km 62,587 sowie<br />
Baumkirchen – Nordportal Inntaltunnel, km 62,587= km 0,837 BS(UI) – km 2,270 BS(UI),<br />
welche im Zuge des Projektes viergleisiger Ausbau der Zulaufstrecke Nord (Kundl/Radfeld –<br />
Baumkirchen – Nordportal Inntaltunnel) umgebaut bzw. neu errichtet wurden.<br />
Wien, am 11.10.2012<br />
Ing. Wilhelm Lampel