01.03.2014 Aufrufe

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>EISENBAHNRECHTLICHES</strong> <strong>BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN</strong><br />

Ausbau Eisenbahnachse München – Verona<br />

Brenner Basistunnel<br />

EINFAHRT BAHNHOF INNSBRUCK<br />

und EINBINDUNG UMFAHRUNG INNSBRUCK<br />

GUTACHTEN GEMÄß § 31A EISBG<br />

D i f f e r e n z g e n e h m i g u n g z u m B e s c h e i d B M V I T - 2 2 0 . 1 5 1 / 0 0 02-<br />

I V / S C H 2 / 2 0 0 9<br />

Abwicklung des Auftrages:<br />

BBT SE<br />

Grabenweg 3<br />

6020 Innsbruck<br />

Verfasser:<br />

Kordina ZT GmbH<br />

Schottenfeldgasse 28 / 6<br />

1070 Wien<br />

In Zusammenarbeit mit den §31a Gutachtern<br />

der einzelnen Fachgebiete<br />

Wien, 06.06.2013


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

UNTERSCHRIFTSLISTE<br />

§31A GUTACHTEN - 2 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

§31A GUTACHTEN - 3 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

§31A GUTACHTEN - 4 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

§31A GUTACHTEN - 5 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 ZUSAMMENFASSUNG 10<br />

1.1 Ergebnis der Begutachtung 10<br />

1.2 Fachbereichsbezogene Aussagen 11<br />

2 UMFANG UND GRUNDLAGEN DER BEURTEILUNG 16<br />

2.1 Erfüllung §31a Voraussetzung 16<br />

2.2 Beurteilungsgrundsätze 18<br />

2.3 Umfang der Beurteilung 18<br />

2.4 Abgrenzung der Fachgebiete 18<br />

2.5 Beschreibung der Methodik 24<br />

2.6 Grundlagen für die Gutachtenserstellung 34<br />

2.6.1 Änderungsoperat Einfahrt Bahnhof innsbruck, Einbindung Bahnhof und Umfahrung Innsbruck 34<br />

2.6.2 Einreichunterlagen 34<br />

2.6.3 Rechtliche Grundlagen und Sonstige Unterlagen 40<br />

2.6.4 Definitionen 54<br />

3 §31A BEGUTACHTUNG NACH FACHBEREICHEN 57<br />

3.1 Befund 57<br />

3.1.1 Geologie, Geotechnik und Hydrogeologie 57<br />

3.1.2 Streckenplanung 60<br />

3.1.2.1 Trassierung - Einbindung Bahnhof Innsbruck 60<br />

3.1.2.2 Trassierung - Einbindung Umfahrung Innsbruck 61<br />

3.1.2.3 Fahrbahn 62<br />

3.1.2.4 Fahrbahnentwässerung 62<br />

3.1.2.5 Arbeitnehmerschutz 62<br />

3.1.3 Tunnelbauwerke 62<br />

3.1.3.1 Tunnel Silltal 1 (Ost- und Weströhre) 63<br />

3.1.3.2 Tunnel Silltal 2 (Ost- und Weströhre) 63<br />

3.1.3.3 Tunnel Silltal 3 (Ost- und Weströhre) 63<br />

3.1.3.4 Tunnel Silltal 4 Ost 64<br />

3.1.3.5 Querschläge Einfahrt Bahnhof Innsbruck 64<br />

3.1.3.6 Haupttunnelröhren im Bereich Einbindung Umfahrung Innsbruck 64<br />

3.1.3.7 Querschläge Einbindung Umfahrung Innsbruck 64<br />

3.1.3.8 Verbindungstunnels der Einbindung Umfahrung Innsbruck 64<br />

3.1.3.9 Verbindungsrampen Ost und West 65<br />

3.1.3.10 Verbindungsstollen West 65<br />

§31A GUTACHTEN - 6 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.1.3.11 Querschlag West 65<br />

3.1.3.12 Nothaltestelle (NHS) 65<br />

3.1.3.13 Zufahrtstunnel Ahrental 66<br />

3.1.3.14 Zugangstunnel zum Mittelstollen (Ahrental) 66<br />

3.1.3.15 Zugangstunnel zum Erkundungsstollen 66<br />

3.1.3.16 Querkaverne Ahrental 66<br />

3.1.3.17 Überleitstelle 66<br />

3.1.3.18 Fensterstollen Ampass 66<br />

3.1.3.19 Rettungsstollen Tulfes 66<br />

3.1.3.20 Querschlag UI 8/2 66<br />

3.1.3.21 Löschwasserversorgung 66<br />

3.1.3.22 Entwässerungskonzept 67<br />

3.1.4 Kunst- und Hochbauten 67<br />

3.1.4.1 Kreuzungsbauwerk Schleifengleis 67<br />

3.1.4.2 Fußgängerunterführung 67<br />

3.1.4.3 Eisenbahnüberführung Klostergasse 68<br />

3.1.4.4 Eisenbahnüberführung A 12 68<br />

3.1.4.5 Eisenbahnbrücke Silltal 69<br />

3.1.4.6 Eisenbahnüberführung Sill – Weströhre 69<br />

3.1.4.7 Eisenbahnüberführung Sill – Oströhre 70<br />

3.1.4.8 Stützwand Kreuzungsbauwerk 70<br />

3.1.4.9 Stützwand Ost 71<br />

3.1.4.10 Stützwand Silltal 3 71<br />

3.1.4.11 Stützwand „Wanderweg“ 71<br />

3.1.4.12 Funktionsgebäude in der Sillschlucht 72<br />

3.1.4.13 Störfallbecken 72<br />

3.1.5 Ausrüstung 72<br />

3.1.5.1 Fahrbahn und Erschütterungsschutz 72<br />

3.1.5.2 Traktionsstromversorgung und Oberleitungsanlagen 76<br />

3.1.5.3 Ausrüstung, 50 Hz Hilfsenergie 78<br />

3.1.5.4 Sicherungstechnik 79<br />

3.1.6 Lärmschutz 80<br />

3.1.7 Luftschadstoffe 85<br />

3.1.7.1 Bauphasen 85<br />

3.1.7.2 Bauablauf und Bauzeit 85<br />

3.1.7.3 Ausbruchmenge und Mengenbilanz 87<br />

§31A GUTACHTEN - 7 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.1.7.4 Transportlogistik 87<br />

3.1.7.5 Baustelleneinrichtungsflächen 88<br />

3.1.8 Betrieb 88<br />

3.1.8.1 Tunnelsicherheit 88<br />

3.1.8.2 Aerodynamik und Lüftungstechnik 89<br />

3.1.8.3 Betriebsprogramm 92<br />

3.1.9 Interoperabilität 94<br />

3.1.9.1 TSI INF HS 94<br />

3.1.9.2 TSI SRT 96<br />

3.2 Begutachtung 96<br />

3.2.1 Streckenplanung 96<br />

3.2.1.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 96<br />

3.2.1.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 97<br />

3.2.1.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 98<br />

3.2.2 Elektrotechnik 98<br />

3.2.2.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 98<br />

3.2.2.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 100<br />

3.2.2.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 101<br />

3.2.3 Sicherungstechnik 101<br />

3.2.3.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 101<br />

3.2.3.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 102<br />

3.2.3.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 102<br />

3.2.4 Betrieb und Erhaltung 102<br />

3.2.4.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 102<br />

3.2.4.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 103<br />

3.2.4.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 103<br />

3.2.5 Tunnelsicherheit 103<br />

3.2.5.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 103<br />

3.2.5.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 105<br />

3.2.5.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 106<br />

3.2.6 Aerodynamik und Lüftungstechnik 106<br />

3.2.6.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 106<br />

3.2.6.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 110<br />

3.2.6.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 110<br />

3.2.7 Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) Einschliesslich statisch konstruktiver<br />

Fragestellungen 111<br />

§31A GUTACHTEN - 8 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.2.7.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 111<br />

3.2.7.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 111<br />

3.2.7.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 112<br />

3.2.8 Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau 112<br />

3.2.8.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 112<br />

3.2.8.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 112<br />

3.2.8.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 112<br />

3.2.9 Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik 112<br />

3.2.9.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 112<br />

3.2.9.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 113<br />

3.2.9.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 113<br />

3.2.10 Verkehrsplanung und Strassenverkehrstechnik 113<br />

3.2.10.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 113<br />

3.2.10.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 113<br />

3.2.10.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 113<br />

3.2.11 Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen 114<br />

3.2.11.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 114<br />

3.2.11.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 114<br />

3.2.11.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 114<br />

3.2.12 Lärmschutz 115<br />

3.2.12.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 115<br />

3.2.12.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 117<br />

3.2.12.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 117<br />

3.2.13 Erschütterungs- und Sekundärschallschutz 117<br />

3.2.13.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 117<br />

3.2.13.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 120<br />

3.2.13.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 120<br />

3.2.14 Klima und Luft 120<br />

3.2.14.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik 120<br />

3.2.14.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase 122<br />

3.2.14.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren 122<br />

3.2.15 Interoperabilität 122<br />

4 VERZEICHNISSE 126<br />

4.1 Abkürzungsverzeichnis 126<br />

5 ANHANG / NON EG-PRÜFTABELLEN 128<br />

§31A GUTACHTEN - 9 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

1 ZUSAMMENFASSUNG<br />

1.1 ERGEBNIS DER BEGUTACHTUNG<br />

Der gegenständliche Bauentwurf entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit<br />

und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und<br />

des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes wurden insbesondere die Aspekte des Arbeitnehmerschutzes<br />

entsprechend der AVO-Verkehr unter Berücksichtigung der relevanten Punkte der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt<br />

für Eisenbahnen und Bergbau begutachtet und deren Einhaltung festgestellt. Die Genehmigungskriterien<br />

der anzuwendenden Verwaltungsvorschriften werden aus fachlicher Sicht eingehalten.<br />

Der vorliegende Bauentwurf zum gegenständlichen Projekt wurde durch folgende Fachgebiete begutachtet:<br />

- Infrastruktur<br />

- Elektrotechnik<br />

- Sicherungstechnik<br />

- Betrieb und Erhaltung<br />

- Tunnelsicherheit<br />

- Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

- Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen<br />

- Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

- Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />

- Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

- Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />

- Lärmschutz<br />

- Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

- Klima und Luft<br />

- Interoperabilität<br />

§31A GUTACHTEN - 10 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

1.2 FACHBEREICHSBEZOGENE AUSSAGEN<br />

In den folgenden Kapiteln werden die zusammenfassenden fachgebietsbezogenen Aussagen dargestellt.<br />

Infrastruktur<br />

Die Planungsunterlagen wurden auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin überprüft. Die Planung<br />

entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und zum Teil durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen<br />

Normen dem Stand der Technik. Es kann daher festgestellt werden, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

für dieses Projekt aus eisenbahnbautechnischer Sicht gegeben ist.<br />

Der vorliegende Bauentwurf des Einreichprojektes wurde gemäß § 31a EisbG anhand der angeführten Prüfungsunterlagen<br />

und der angeführten Regelwerke hinsichtlich den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes (insbesondere § 92 bis 94 ASchg) geprüft und zur Ausführung<br />

für geeignet befunden.<br />

Elektrotechnik<br />

Zusammenfassend kann für das Fachgebiet Elektrotechnik festgestellt werden, das der vorliegende Bauentwurf als<br />

Differenzeinreichung zum Bauentwurf aus 2008 zur Ausführung geeignet ist und dem Stand der Technik, der Sicherheit<br />

und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />

Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht. Der vorgelegte Entwurf ist unter Berücksichtigung des Bauentwurfs 2008 aus<br />

fachspezifischer Sicht vollständig, widerspruchsfrei und plausibel.<br />

Für die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinie R10 der Versicherung<br />

für Eisenbahnen und Bergbau und den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen wird auf das Einreichprojekt<br />

2008 verwiesen. Es wurden keine geänderten Arbeitnehmerschutzdokumente vorgelegt. Auf Grund der vorliegenden<br />

technischen Dokumentation zur Differenzgenehmigung kann festgestellt werden, dass die Aussagen aus<br />

dem §31a Gutachten zur Einreichung 2008 weiterhin ihre Gültigkeit haben.<br />

Sicherungstechnik<br />

Aus fachspezifischer Sicht werden die Anforderungen an die Sicherheit gemäß dem Stand der Technik, der Sicherheit<br />

und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />

Verkehrs auf der Eisenbahn eingehalten. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden entsprechend berücksichtigt.<br />

Bei der Prüfung festgestellte Unklarheiten konnten beseitigt werden, und es ergeben sich keine zusätzlichen Auflagen<br />

oder Maßnahmen, die einzuhalten sind.<br />

Betrieb und Erhaltung<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht werden bei der ggst. Projektänderung eine Gleis- und Weichenkonfiguration ausgeführt<br />

sowie ein Betriebsverfahren angewandt, welche die Abwicklung des vorgesehenen Betriebsprogramms ermöglichen.<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ist die ggst. Projektänderung zur Ausführung geeignet und entspricht<br />

- dem Stand der Technik<br />

- der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes<br />

- den Anforderungen des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />

§31A GUTACHTEN - 11 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Tunnelsicherheit<br />

Stand der Technik<br />

Das Änderungsoperat zum Projekt Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck entspricht mit<br />

den vorgelegten Planunterlagen bezüglich der Tunnelsicherheit dem derzeitigen Stand der Technik aus nationaler<br />

und europäisch-internationaler Sicht. Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgte in Orientierung an dem genehmigten<br />

Projekt von 2009 und an den TSI-Infrastruktur- sowie den HLAG Richtlinien. Die lückenlose Anordnung und technische<br />

Ausstattung der Fluchtwege in den Streckentunneln entspricht dem heutigen internationalen Standard. Durch<br />

die vorgenommenen Änderungen zur Anbindung Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck werden<br />

im Vergleich zur bereits genehmigten Planung einfachere und kürzere Fluchtwege erreicht und somit die Sicherheit<br />

verbessert.<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Die Unterlagen zum Änderungsoperat Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck entsprechen<br />

aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit und baulicher Brandschutz sowohl für die Bau- als auch für die<br />

Betriebsphase (Normalbetrieb, Erhaltungsbetrieb, Ereignisfall) in vollem Umfang den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

Das Bauvorhaben entspricht aus Sicht des Fachgebietes Aerodynamik und Lüftungstechnik auch mit den Projektänderungen<br />

dem Stand der Technik im Sinne des §9 EisbG. Die Unterlagen sind aus Sicht des Fachgebietes Aerodynamik<br />

und Lüftungstechnik vollständig und richtig und die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet die Erfordernisse<br />

des Arbeitnehmerschutzes in der Bauphase und im Betrieb zu gewährleisten. Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen<br />

erforderlich<br />

In Bezug auf das Fachgebiet Aerodynamik und Lüftungstechnik kann festgehalten werden, dass die Antragsunterlagen<br />

in sich widerspruchsfrei sind.<br />

Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

Die Einreichunterlagen zur Differenzgenehmigung wurden hinsichtlich Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau und<br />

Statisch konstruktive Bauwerke einer fachlichen Begutachtung unterzogen. Es wurden die Projektänderungen sowohl<br />

hinsichtlich der Einbindung in das Gesamtprojekt als auch als eigenständige Objekte betrachtet.<br />

Die vorgestellte Planung entspricht den anerkannten Regeln der Technik, den gültigen Vorschriften und Normen und<br />

erfüllt die Anforderungen im Rahmen des Fachgebiets der Begutachtung.<br />

Stand der Technik<br />

Aus Sicht der Fachbereiche Baubetrieb, Bodenmechanik Tunnelbau, statisch konstruktiver Ingenieurbau ist die<br />

vorliegende Projektänderung zur Einreichung geeignet. Der Stand der Technik wird ohne zusätzlich erforderliche<br />

Maßnahmen bestätigt.<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Die für die Bauphase beschriebenen Änderungen für den Arbeitnehmerschutz durch die vorliegende Projektänderung<br />

sind aus Sicht der Fachbereiche Baubetrieb, Bodenmechanik Tunnelbau, statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

vollständig, nachvollziehbar und plausibel.<br />

Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen<br />

Das Vorhaben entspricht aus der Sicht des Fachgebietes „Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung)<br />

einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ dem Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Die vorgelegten Antragsunterlagen sind aus Sicht des §31a-Gutachters für das Fachgebiet<br />

„Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ vollständig<br />

und in sich widerspruchsfrei.<br />

§31A GUTACHTEN - 12 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />

Die für den Fachbereich vorgelegten Einreichunterlagen entsprechen den fachspezifischen Genehmigungsanforderungen<br />

sowie dem Stand der Technik und sind in sich widerspruchsfrei.<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Allgemein wird festgestellt, dass die Planung dem Stand der Technik entsprechend erstellt wurde. Die grundsätzlichen<br />

Angaben zu den Straßenverkehrsanlagen sind im Projekt getätigt (EBEV).<br />

Die gegenständliche Änderung hat für den Fachbereich „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“ ergeben,<br />

dass:<br />

- die Unterlagen vollständig, schlüssig, plausibel und nachvollziehbar sind und relevante Aussagen getroffen werden<br />

können<br />

- für die zu beurteilenden Änderungen grundsätzlich die Aussagen des Gemeinschaftsgutachtens vom März 2008<br />

gelten und die Abgrenzung des Fachgebietes zu nachgereihten Verfahren gegeben ist<br />

- während der Bauphase mit vertretbaren Auswirkungen auf das bestehende Straßennetz zu rechnen ist<br />

- durch die Projektänderung im Bereich der Transportlogistik keine relevanten Veränderungen stattfinden, da sich<br />

die Anzahl der SNF im Baulos 2 „Innsbruck“ signifikant und im Baulos 3 „Ahrental“ unwesentlich verringert<br />

- Der Eintritt in das Naherholungsgebiet Sillschlucht wird durch die Verlegung des Wanderweges im Sinne des<br />

Forstrechts „Jedermann darf den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten“ ermöglicht.<br />

Die Antragsunterlagen sind daher für die Bau- und die Betriebsphase in sich widerspruchsfrei.<br />

Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />

Die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse ändern sich durch die veränderte Lage der Tunnelröhren nur<br />

marginal, die geologischen und hydrogeologischen Prognosen der Einreichplanung bleiben somit unverändert aufrecht.<br />

Durch die Umplanung entfällt sowohl die Querung des Berg Isel als auch die Unterquerung der Sill durch die Oströhre;<br />

beide Trassen queren die Sill nun über eine Brücke. Somit kann es zu keinem Aufstau des Grundwasserbegleitstromes<br />

der Sill kommen. Weiters sind damit auch Befürchtungen der qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen<br />

des Begleitstromes der Sill und der Sill selbst hinfällig.<br />

Seit den Genehmigungsverhandlungen 2008 wurde von der Sillschlucht aus in Richtung Süden seit Dez. 2009 der<br />

Zugangsstollen Sillschlucht, der Erkundungsstollen Sill und der Erkundungsstollen Innsbruck-Ahrental, sowie weiter<br />

südlich der Zufahrtstunnel Ahrental, östlich der Fensterstollen Ampass vorgetrieben.<br />

Von Obertage wurden zur Beweissicherung des Viller Moores und des Lanser Sees 22 Bohrungen abgeteuft und<br />

hydrologische und hydrogeologische Messungen durchgeführt. Die Befürchtungen des „worst-case Szenarios“ im<br />

Bereich Lanser See können nunmehr eindeutig widerlegt werden und ein Einfluss der Tunnelbauwerke auf die<br />

Feuchtbiotope bzw. Seen gesichert ausgeschlossen werden. Man kann aufgrund dieser inzwischen vorliegenden<br />

Beweissituation auch davon ausgehen, dass die Haupttunnelröhren in keinem hydraulischen Kontakt mir den Oberflächengewässern<br />

stehen. Die sehr strengen und aufwändigen Auflagen zur Tunnel-Vorerkundung beim Vortrieb der<br />

Hauptröhren sind somit zumindest im Abschnitt des Innsbrucker Quarzphyllits nicht mehr nötig und sollten im Zusammenhang<br />

mit der Differenzgenehmigung revidiert und dem neuen Wissensstand angepasst werden.<br />

Die Änderungen im Bereich der Einbindung Umfahrung Innsbruck findet weitgehend innerhalb der bisher betroffenen<br />

Bereiche, somit hydrogeologisch/geotechnischen Gebirgsbereichen statt. Die bisher getroffenen Aussagen zu Hydrogeologie,<br />

Bergwasserschutz und Arbeitssicherheit bleiben daher unverändert aufrecht. Bezüglich einer allfälligen<br />

Gefährdung Lanser See gelten auch hier die o.a. Feststellungen<br />

§31A GUTACHTEN - 13 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Lärmschutz<br />

Aus dem vorliegenden Änderungsprojekt ergeben sich im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck Reduktionen und Verlagerungen<br />

der Baulärmimmissionen sowie Erhöhungen der Lärmimmissionen in der Betriebsphase. Aus den begutachteten<br />

Unterlagen geht hervor, dass diese Veränderungen schalltechnisch analysiert und die Lärmschutzmaßnahmen<br />

den veränderten Erfordernissen angepasst wurden. Dabei wurden die relevanten Gesetze, Verordnungen,<br />

Richtlinien und Normen sowie die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes beachtet und eine dem Stand der<br />

Technik entsprechende Methodik und Vorgangsweise gewählt.<br />

Aus fachspezifischer Sicht des Bereiches Lärmschutz entspricht das Bauvorhaben dem Stand der Technik unter<br />

Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />

auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

Die in den Technischen Berichten Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-00201 und D0792-02377 dargestellten<br />

Prognosen der Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen erscheint vollständig und plausibel.<br />

Betreffend die Änderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck ist Folgendes festzustellen.<br />

Mit den vorgegebenen Maßnahmen können an den Prognoseorten für den wahrscheinlichsten Fall die Grenzwerte<br />

vor allem für den sekundären Luftschall in den exponierten Gebäuden nicht eingehalten werden. Gegenüber der Ist-<br />

Situation wird jedoch bei allen Prognoseorten eine Verbesserung der Belastung bezüglich der Erschütterungen und<br />

des sekundären Luftschalls erreicht. Bei oberirdischer Streckenführung spielt der sekundäre Luftschall in Kombination<br />

mit dem Direktschall der Zugsvorbeifahrten nur eine untergeordnete Rolle. Die vorgesehenen Maßnahmen an der<br />

offenen Streckenführung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Sie reduzieren die Erschütterungsbelastung<br />

im Mittel um 50% und den Pegel des sekundären Luftschalls um bis zu 7 dBA. Die Maßnahmen werden als „gut<br />

wirksam“ und die Restbelastung als „mittel“ eingestuft. Gegenüber dem genehmigten Projekt ergibt sich durch das<br />

Änderungsprojekt keine geänderte Restbelastung.<br />

Hinsichtlich der Änderung Einbindung Umfahrung Innsbruck wird festgestellt, dass die gegenüber dem EP 2008<br />

abgeleiteten Veränderungen der Immissionen marginal sind. Bei einigen Prognoseorten reduzieren sich sogar die<br />

prognostizierten Immissionen. Durch die vorgesehenen Erschütterungsschutzmaßnahmen kann die Restbelastung<br />

auf „keine bis sehr gering“ abgesenkt werden. Den vorgelegten Ausführungen ist aus der Sicht des § 31a- Gutachters<br />

für das Fachgebiet Erschütterungs- und Sekundärschallschutz nichts hinzuzufügen.<br />

Das Bauvorhaben entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Eine beantragte Abweichungen vom Stand der Technik gemäß §31f liegt nicht vor.<br />

Aus der Sicht des Fachgebietes Erschütterungs- und Sekundärschallschutz bestehen keine Bedenken gegen die<br />

Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung.<br />

Interoperabilität<br />

Die gegenständlichen Entwurfsunterlagen entsprechen derzeit den Anforderungen der Prüfpunkte der non-EG-<br />

Prüfung der TSI Infrastruktur und TSI Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT). Zum Abschluss dieser Prüfpunkte<br />

werden aber teilweise Unterlagen benötigt, die in dieser Detailtiefe noch nicht vorliegen. Der Abschluss der Prüfung<br />

erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

§31A GUTACHTEN - 14 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Klima und Luft<br />

Für den Aspekt der Luftreinhaltung ist das Projekt Brennerbasistunnel im Bereich Innsbruck-Wilten und Sillschlucht<br />

generell besonders hinsichtlich der Bauphase als erheblicher Eingriff zu werten, der im Genehmigungsbescheid<br />

eingehend gewürdigt wurde und mit Auflagen zur Emissionsminderung und zur Immissionskontrolle belegt wurde.<br />

Diese Vorgaben bleiben auch nach der Projektänderung aktuell.<br />

Die geplante Änderung der Trassenführung einschließlich der Nebenanlagen stellt für den Aspekt Luft und Klima<br />

sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebsphase eine Entlastung dar, welche sich für die nächstliegenden<br />

Anrainer in verringerten Schadstoffimmissionen und in einer durch die Projektvereinfachung verkürzten Bauzeit<br />

auswirkt.<br />

In der Betriebsphase sind die luftreinhaltetechnischen Auswirkungen auf die Umgebung voraussichtlich nicht erheblich.<br />

In der Sillschlucht ist mit einer Erhöhung der Immissionen durch Bau und Betrieb zu rechnen Wenn die geplanten<br />

Maßnahmen der Emissionsminderung im Zusammenhang mit dem Baubetrieb gemäß Bescheid 2009 auch für die<br />

Projektänderung angewendet werden, ist in der Sillschlucht in der Bauphase mit keiner wesentlichen Änderung der<br />

Immissionslage im Vergleich zum Hauptprojekt zu rechnen.<br />

§31A GUTACHTEN - 15 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

2 UMFANG UND GRUNDLAGEN DER BEURTEILUNG<br />

2.1 ERFÜLLUNG §31A VORAUSSETZUNG<br />

Für die Erstellung des vorliegenden Gutachtens gemäß § 31a EisbG wurden mehrere Sachverständige bestellt. Die<br />

Gutachter waren bisher nicht mit der Planung betraut und es liegen auch keine sonstigen Umstände vor, die die<br />

Unbefangenheit oder Fachkunde in Zweifel ziehen. Die Gutachter fungieren als unabhängige, weisungsungebundene<br />

Prüforgane, die das Bauvorhaben hinsichtlich der Einhaltung des Standes der Technik für den jeweiligen Fachbereich<br />

beurteilen.<br />

Die BBT SE hat die Kordina ZT GmbH für die Erstellung des Gutachtens gemäß §31a EisbG beauftragt.<br />

Tabelle 1 Fachgebiete, Voraussetzung gemäß §31a (2) Z 1 - 5<br />

Fachgebiet §31a Gutachter Voraussetzung gem. §31a (2)<br />

Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

Baubetrieb, Bodenmechanik,<br />

Tunnelbau, Statisch konstruktiver<br />

Ingenieurbau<br />

Betrieb und Erhaltung<br />

Elektrotechnik<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

Hochbau, Gebäudeausrüstung,<br />

(Ver- und Entsorgung), einschließlich<br />

statisch konstruktiver<br />

Fragestellungen<br />

Hydrogeologie, Grundwasser-,<br />

Bergwasserschutz und Wassernutzungen<br />

Infrastruktur und<br />

Interoperabilität (TSI INF HS und<br />

SRT)<br />

Dr Rudolf Bopp<br />

DI Bruno Mattle<br />

DI Paul Zajic<br />

DI Gert Pascoli, MSc<br />

Univ.- Prof. DI Dr Rainer Flesch<br />

Arch. DI Dr Ulrike Maier<br />

o. Univ. Prof. Dr Ewald H. Tentschert<br />

DI Christoph Handel, MBA<br />

Ziffer 4<br />

BTC – Bopp Tunnel Consulting GmbH<br />

Viaduktstrasse 17<br />

CH-8840 Einsiedeln<br />

Ziffer 4<br />

D.I. Bruno Mattle<br />

Ingenieurkonsulent für Bauwesen<br />

Kaitanger 302<br />

A – 6474 Jerzens<br />

Ziffer 2<br />

RINA Services S.p.A,<br />

Via Corsica 12<br />

I-16128 Genova<br />

Ziffer 4<br />

Technisches Büro für Eisenbahninfrastrukturtechnik<br />

und Elektrotechnik<br />

Gfrornergasse 3/2/4<br />

1060 Wien<br />

Ziffer 2<br />

Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum<br />

Arsenal Ges.m.b.H. (AIT Mobility)<br />

Giefinggasse 2<br />

1210 Wien<br />

Ziffer 3<br />

MAIER-MAIER Ziviltechniker GmbH<br />

Kreith 43<br />

6162 Mutters<br />

Ziffer 5<br />

TU Wien / Institut für Geotechnik , FB Ingenieurgeologie<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

Ziffer 2<br />

Arsenal Railway Certification GmbH<br />

Giefinggasse 2<br />

1210 Wien<br />

§31A GUTACHTEN - 16 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Lärmschutz<br />

Luft und Klima<br />

Tunnelsicherheit<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

sowie Wasserbautechnik<br />

Sicherungstechnik<br />

DI Manfred Haider<br />

Dr Andreas Amann<br />

Prof. Dr Ing Alfred Haack<br />

Prof. DI Heinrich Fritzer<br />

DI Michael Wagner<br />

DI Gerhard List<br />

Ziffer 2<br />

AITAustrian Institute of Technology GmbH<br />

Donau-City-Straße 1<br />

1220 Wien<br />

Ziffer 4<br />

NÖ Umweltanalytik GmbH<br />

Südstadtzentrum 4<br />

2344 Maria Enzersdorf<br />

Ziffer 2<br />

STUVA<br />

Mathias – Brüggen – Straße 41<br />

50827 Köln<br />

Ziffer 3<br />

Zivilingenieur für Bauwesen<br />

Eduard – Bodem – Gasse 9<br />

6020 Innsbruck<br />

Ziffer 4<br />

Wagner Consult<br />

Salzbergstraße 13a<br />

6067 Absam<br />

Ziffer 2<br />

Arsenal Race<br />

Giefinggasse 2<br />

1210 Wien<br />

Legende: Voraussetzungen gemäß §31a (2):<br />

1. Anstalt des Bundes oder eines Bundeslandes,<br />

2. akkreditierte Stelle oder benannte Stelle im Rahmen des fachlichen Umfanges ihrer Akkreditierung,<br />

3. Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnis<br />

4. Technische Büros – Ingenieurbüros im Rahmen ihrer Fachgebiete<br />

5. natürliche Personen, die für die Erstattung von Gutachten der erforderlichen Art im Allgemeinen beeidet<br />

sind<br />

§31A GUTACHTEN - 17 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

2.2 BEURTEILUNGSGRUNDSÄTZE<br />

Gemäß dem EisbG 1957 idgF ist der Bauentwurf nach folgenden Grundsätzen zu begutachten:<br />

- Einhaltung des Stands der Technik,<br />

- Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahnen,<br />

- Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und<br />

des Verkehrs auf der Eisenbahn,<br />

- und Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Der Stand der Technik ist im § 9b EisbG folgendermaßen beschrieben:<br />

„Der Stand der Technik im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen,<br />

deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere<br />

vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen heranzuziehen und die Verhältnismäßigkeit<br />

zwischen dem Aufwand für die nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen<br />

und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden Interessen zu berücksichtigen.“<br />

2.3 UMFANG DER BEURTEILUNG<br />

Die Änderung der Genehmigung 2013 – Raum Innsbruck umfasst zwei zusammenhängende Teileabschnitte des<br />

Vorhabens Brenner Basistunnel und zwar<br />

a) „Einfahrt Bahnhof Innsbruck“ Haupttunnelsystem von km 1,082 bis km 3,4+47,462<br />

b) „Einbindung Umfahrung Innsbruck“ Haupttunnelsystem von km 3,4+56,954, bis km 8,1+03,302 bzw. Verbindungstunnels<br />

ab km 9,853 der Umfahrung Innsbruck zum Haupttunnelsystem<br />

Die erteilte eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung Spruchpunkt A/2 des Bescheides vom 15.04.2009, GZ. BMVIT-<br />

220.151/0002-IV/SCH2/2009, zuletzt geändert durch den Bescheid GZ. BMVIT-220.151/0001-IV/SCH2/2013 vom<br />

22.05.2013 (kurz: Baugenehmigung), soll durch die angestrebten Änderungen mit den Bezeichnungen „Einfahrt<br />

Bahnhof Innsbruck“ und „Einbindung Umfahrung Innsbruck“ geändert werden. Dies gilt, soweit die Genehmigung<br />

durch die Bauentwürfe „Einfahrt Bahnhof Innsbruck“ oder „Einbindung Umfahrung Innsbruck“ Änderungen erfahren<br />

soll, betrifft aber nicht die unveränderte bleibenden Teile des Vorhabens (Differenzgenehmigung).<br />

2.4 ABGRENZUNG DER FACHGEBIETE<br />

Infrastruktur<br />

Das Fachgebiet Eisenbahntechnik und Eisenbahnbautechnik beinhaltet die Bewertung der Trassierung, der Fahrbahn<br />

und der Fahrbahnentwässerung. Im Prinzip umfasst dies den Oberbau des Eisenbahnbaus. Die Abgrenzung<br />

ergibt sich durch die Grenze des Oberbaus zum Unterbau. Für die Schotterfahrbahn bedeutet dies, dass die Grenze<br />

durch das Planum bestimmt ist, für die Bereiche der festen Fahrbahn ist die Abgrenzung der Ausgleichsbeton auf der<br />

Tunnelsohle. Das Fachgebiet umfasst alle geplanten Oberbauarten (Schotteroberbau, Feste Fahrbahn, Masse-<br />

Feder-Systeme), eine Beurteilung hinsichtlich des Erschütterungsschutzes erfolgt im Rahmen der Begutachtung des<br />

Fachgebiets Erschütterungs- und Sekundärschallschutz.<br />

Es werden in diesem Fachgebiet keine konstruktiven Begutachtungen von Bauwerken, wie zum Beispiel Eisenbahnbrücken<br />

durchgeführt. Diese sind Teil des Fachgebietes statisch konstruktiver Ingenieurbau. Die Fahrbahnentwässerung<br />

beinhaltet nur die Entwässerung des Oberbaus, dessen genaue Grenzen oben festgelegt worden sind. Die<br />

Entwässerung des Tunnels an sich wird durch das Fachgebiet Entwässerung abgedeckt.<br />

§31A GUTACHTEN - 18 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Der Bereich oberhalb der Fahrbahn wird durch das Lichtraumprofil bestimmt. Die Abgrenzung nach oben erfolgt an<br />

der Schnittstelle zum Lichtraumprofil für die Oberleitung. Dieser Bereich wird vom Fachgebiet Elektrotechnik geprüft.<br />

Seitlich vom Lichtraumprofil wird in diesem Fachgebiet der gesamte Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge geprüft.<br />

Dies beinhaltet den Gefahrenraum, den Sicherheitsraum, den seitlichen Sicherheitsabstand, den Bedienungsraum<br />

sowie den Raumbedarf für Einrichtungen zum Bewegen der Schienenfahrzeuge. Es wird auch das Vorhandensein<br />

eines Randweges inklusive eines Flucht- und Rettungsweges neben dem benötigten Lichtraumprofil der Schienenfahrzeuge<br />

überprüft. Die Fluchtwege an sich (Längen, Anordnung, Barrierefreiheit etc.) und die Einhaltung der erforderlichen<br />

freien Querschnitte für Evakuierung neben den Gleisen werden durch das Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />

geprüft.<br />

Elektrotechnik<br />

Die Begutachtung bezieht sich auf die elektrischen Energieanlagen des Einreichprojektes zur Differenzgenehmigung<br />

zum Bescheid BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009für die Bereiche „Einfahrt Bahnhof Innsbruck“ und „Einbindung<br />

Umfahrung Innsbruck“, wie in der Planung zur Eisenbahnrechtlichen Bewilligung dargestellt. Die elektrischen Energieanlagen<br />

unterteilen sich in die zwei getrennt versorgten Bereiche der Traktionsstromversorgung inklusive Rückstromführung<br />

und der elektrischen Hilfsanlagen (50 Hz Versorgungen). Das Gutachten enthält die gem. §31a EisbG<br />

i.d.g.F. geforderten Aussagen zum Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebs<br />

der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Der Stand der Technik wird entsprechend §9b des<br />

EisbG. i.d.g.F bewertet. Die für das Gutachten relevanten Entwurfsunterlagen werden auf die Einhaltung der aktuellen<br />

Vorschriften und Normen hin untersucht. Neben dem Aspekt der elektrotechnischen Sicherheit wird auch die<br />

Bemessung der elektrischen Anlagen begutachtet. In Abgrenzung zur Überprüfung des Bauentwurfs durch die benannte<br />

Stelle im Hinblick auf die Einhaltung der Interoperabilitätskriterien wird auf die dort behandelten Themen verwiesen.<br />

Die Anwendung von Analysen und Berechnungsmethoden wird auf die Einhaltung des Standes der Technik<br />

hin überprüft, sowie auf die Verwendung aktueller dem Stand der Technik entsprechenden Regeln der Technik und<br />

deren Referenzwerte. Die Schnittstellen der Anlagen sind auf der Versorgungsseite die Übergabestellen aus den<br />

angrenzenden Streckenabschnitten und auf der Strecke der Übergang vom Fahrdraht auf den Stromabnehmer des<br />

Fahrzeugs, der Rad- Schiene Übergang bei der Rückstromführung sowie die Schnittstelle zu den umliegenden und<br />

weiterführenden Bahnsystemen. Die Schnittstelle zur Infrastruktur ist durch den Lichtraum des Stromabnehmers<br />

begrenzt. Bei der 50 Hz Hilfsenergie bezieht sich das Gutachten im Wesentlichen auf die erforderlichen Anpassungen<br />

des bereits genehmigten Systems. Die Unterlagen zur Differenzgenehmigung weisen in vielen technischen Details<br />

auf das Einreichprojekt 2008 hin. Sofern dort bereits eine gutachterliche Aussage getroffen wurde, wird diese<br />

nicht mehr wiederholt. Es wird jedoch die Gültigkeit der gutachterlichen Aussagen von 2008 auf ihre Anwendbarkeit<br />

bezüglich des Änderungsprojekts hin untersucht.<br />

Sicherungstechnik<br />

Hier werden unter dem Fachgebiet "Sicherungstechnik" die Systeme für Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung,<br />

Telekommunikation und Überwachung (Gefahrenmeldeanlagen) betrachtet. Die Bewertung entsprechend CSM ist<br />

nicht im Umfang des Fachgebietes Sicherungstechnik enthalten.<br />

Die Begutachtung bezieht sich auf folgende Projektänderungen innerhalb des Projekts Brenner Basistunnel:<br />

- "Einfahrt Bahnhof Innsbruck" ab km 1,008 bis km 3,447 der Strecke 33002<br />

- "Einbindung Umfahrung Innsbruck" ab km 3,457 bis km 8,103 der Strecke 33002 bzw. ab km 9,853 der Umfahrung<br />

Innsbruck<br />

- Diese Festlegung ist dem Dokument "Streckenplanung; Haupttunnelsystem; Gleisschema/Systemskizze" Nr.<br />

100 000-AU 000 000-00-D0469 SK 01000 30 zu entnehmen.<br />

In diesem Gutachten gem. §31a EisbG 57 idgF. werden die geforderten Aussagen zum Stand der Technik unter<br />

Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf<br />

§31A GUTACHTEN - 19 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

getätigt. Basierend auf §9b des EisbG 57 idgF wird der Stand der Technik bewertet. Die für das Gutachten relevanten<br />

Entwurfsunterlagen werden auf die Einhaltung der aktuellen Vorschriften und Normen hin untersucht.<br />

Da nur die Änderungen zur bisherigen Planung betrachtet werden, bleiben die Aussagen zu den Schnittstellen zu<br />

den Einrichtungen von ETCS Level 2 aufrecht. Die übrigen Schnittstellen zu den benachbarten Einrichtungen (z.B.<br />

Bahnhof Innsbruck) werden im Umfang der Änderungen betrachtet.<br />

Betrieb und Erhaltung<br />

„Eisenbahnbetrieb“ sind jene Handlungen und Vorgänge im Eisenbahnwesen, die der Ausführung selbst, also der<br />

Beförderung von Personen und Gütern durch Bewegung der Transportmittel dienen oder doch in einem engen, inneren<br />

Zusammenhang damit stehen, sei es, dass sie unmittelbar vorbereiten, sichern oder abschließen.<br />

„Erhaltung“ ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen und Vorgänge während des Lebenszyklus<br />

der Bahnanlagen, welche deren Betriebssicherheit und Verfügbarkeit für die geforderte Funktion aufrecht<br />

erhalten. Sie umfasst Wartung, Inspektionen und Instandsetzungen.<br />

Tunnelsicherheit<br />

Das Fachgebiet Tunnelsicherheit konzentriert sich auf alle sicherheitstechnischen Aspekte und Maßnahmen zur<br />

Verhinderung und Ausmaßminderung bei Ereignissen im Tunnel sowohl im Normalbetrieb als auch im Erhaltungsbetrieb.<br />

Als Grundlage hierbei dient der Stand der Technik. Die Schnittstellen zu anderen Fachgebieten betreffen den<br />

Eisenbahnbetrieb und die Sicherungstechnik, die Ausrüstung des Tunnels und Kontrolle im Bereich Klima und Lüftung.<br />

Diese Fachgebiete werden von anderen Gutachtern abgedeckt. Fragen der betontechnologischen Auslegung der<br />

Tunnelschale im Hinblick auf den Lastfall Brand (Brandschutzstatik, ggf. PP-Faserzusatz etc.) sind durch das Fachgebiet<br />

„Konstruktiver Ingenieurbau“ abgedeckt.<br />

Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

Tunnelaerodynamik<br />

In Bezug auf die Tunnelaerodynamik werden die folgenden Aspekte beurteilt:<br />

- Stärke der zuginduzierten Druckschwankungen und Strömungen im gesamten Tunnelsystem (Fahrröhren, Querschläge,<br />

etc.) und der sich daraus ergebenen Konsequenzen für den Komfort der Reisenden sowie der resultierenden<br />

Anforderungen an die Infrastruktur (Druck- und Strömungslasten) und die Arbeitssicherheit bei Instandhaltungsarbeiten.<br />

- Maximale Zuggeschwindigkeiten, die die verschiedenen Zugtypen im Tunnel unter Berücksichtigung der Widerstände<br />

(Rollwiderstand, Steigungswiderstand, Luftwiderstand), erreichen können.<br />

Schnittstellen bestehen insbesondere zum Fachbereich Betrieb (Vorgaben zum Betriebsprogramm, zum Einsatz<br />

kommende Zugtypen und zu den angestrebten Zuggeschwindigkeiten für die verschiedenen Zugtypen) und zur Arbeitsmedizin<br />

(Beurteilung erhöhter Druckschwankungen und Strömungsgeschwindigkeiten bei Instandhaltungsarbeiten).<br />

Nicht beurteilt wird die Einhaltung des TSI Gesundheitskriteriums (maximale Druckänderung von 10 kPa während der<br />

Durchfahrt durch den Tunnel). Die Prüfung der Einhaltung der TSI obliegt ausschließlich der benannten Stelle.<br />

Tunnelklima<br />

Bezüglich Tunnelklima während der Betriebsphase werden die folgenden Aspekte beurteilt:<br />

- Prognosen der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit in den Fahrröhren und Querschlägen in Abhängigkeit der<br />

jahreszeitlichen Schwankungen des Außenklimas und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die techni-<br />

§31A GUTACHTEN - 20 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

schen Anlagen im Tunnel (ausreichende Wärmeabfuhr) und den Arbeitnehmerschutz bei Instandhaltungsarbeiten.<br />

Schnittstellen ergeben sich zur Lüftungstechnik (Betriebslüftung) sowie zu den Fachgebieten Tunnelbau (Abdichtung<br />

des Tunnelbauwerks gegen eindringendes Bergwasser) und Betrieb (Betriebsprogramm).<br />

Nicht beurteilt werden die den Berechnungen zu Grunde gelegten Annahmen für die Felstemperaturen und Abdichtungsmaßnahmen<br />

zur Reduktion des Wassereintrages in den Tunnel.<br />

Lüftungstechnik - Baulüftung und Baukühlung<br />

In Bezug auf die Lüftungstechnik während der Bauphase werden die folgenden Aspekte beurteilt:<br />

- Verfügbarkeit ausreichender Querschnitte zur Versorgung der verschiedenen Vortriebe / Arbeitsstellen mit<br />

Frischluft im Hinblick auf die für den Arbeitnehmerschutz notwendige Verdünnung der Schadstoffe.<br />

Nicht Gegenstand der Beurteilung ist der Einsatz der Lüftung für Belange der Sicherheit (Ereignisfalllüftung).<br />

Bezüglich des Tunnelklimas während der Bauphase werden die folgenden Aspekte beurteilt:<br />

- Temperatur und Luftfeuchtigkeit während der Bauphase und der für die Kontrolle des Klimas notwendigen Maßnahmen<br />

zur Kühlung des Tunnels im Hinblick auf die Gewährleistung des Arbeitnehmerschutzes während der<br />

Bauphase.<br />

Schnittstellen bestehen hier insbesondere zum Tunnelbau (Vortriebsmethoden, Bauzeitenplan) sowie zur Geologie<br />

(Prognose der Felstemperaturen).<br />

Nicht beurteilt werden die den Berechnungen zu Grunde gelegten Prognosen für die Felstemperaturen und die vorgesehenen<br />

Baumethoden bzw. das Bauprogramm.<br />

Lüftungstechnik – Normalbetriebs-, Instandhaltungs- und Ereignisfalllüftung<br />

In Bezug auf die Lüftungstechnik während der Betriebsphase werden die folgenden Aspekte beurteilt:<br />

- Luftwechsel in den Fahrröhren und Querschlägen zum Abtransport der vom umliegenden Fels und den technischen<br />

Einrichtungen eingetragenen Wärme (Normalbetriebslüftung).<br />

- Konzepte und Anlagen zur Gewährleistung geschützter Bereiche bei einem Brand im Tunnel oder in einem<br />

Querschlag (Ereignislüftung).<br />

- Konzepte und Anlagen zum Abtransport von Schadstoffen, die bei Instandhaltungsarbeiten in einer Tunnelröhre<br />

anfallen (Instandhaltungslüftung)<br />

Die Lüftungstechnik hat, neben der Aerodynamik und dem Klima, Schnittstellen zu den verschiedensten Fachgebieten.<br />

Bei der Normalbetriebslüftung ist dies in erster Linie der Betrieb (zuginduzierter Luftwechsel). Bei der Ereignislüftung<br />

bestehen insbesondere Schnittstellen zum Fachbereich Tunnelsicherheit (Entrauchung) und zum Fachbereich<br />

Betrieb (betriebliche Abläufe zum Freifahren des Tunnels bei einem Ereignis). Schnittstellen zum Instandhaltungskonzept<br />

(Instandhaltungsabschnitte, Wärme- und Schadstoffeintrag durch Maschineneinsatz) ergeben sich bei der<br />

Instandhaltungslüftung.<br />

Nicht Gegenstand der Prüfung sind die maschinentechnischen Anlagen sowie die korrekte Umsetzung der Vorgaben<br />

aus der Lüftung durch die Bauplanung.<br />

Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen<br />

Im Gegensatz zum oberirdischen Funktionsgebäude, das hinsichtlich Hochbau, Gebäudeausrüstung und statisch<br />

konstruktiver Fragestellungen zu begutachten war, beschränkt sich die gutachterliche Stellungnahme des Fachgebietes<br />

„Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ für<br />

die Tunnelbauten ausschließlich auf hochbautechnische Belange von Lüftungs- und Technikräumen und auf die<br />

Beurteilung dieser Bauwerke hinsichtlich der Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz (Betriebsphase).<br />

§31A GUTACHTEN - 21 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Begutachtung der im Zusammenhang mit den Bauwerken stehenden Bereiche Elektrotechnik, Betrieb und Erhaltung,<br />

Aerodynamik, Lüftungstechnik, Tunnelsicherheit, Geotechnik, Tunnelbau, statisch konstruktiver Ingenieurbau,<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz, Entwässerung, Baubetrieb, Bodenmechanik, Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />

Wasserbautechnik, Straßenverkehrstechnik, Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen,<br />

Lärmschutz, Luft und Klima erfolgt durch die angeführten Fachbereiche.<br />

Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

Baubetrieb<br />

Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der für die Errichtung des Projektes vorgeschlagenen Baumethoden insbesondere<br />

die zur Umsetzung der geplanten Methoden und Errichtungskonzepte vorgeschlagenen Bauphasen, die<br />

Bauloseinteilung und die Transportlogistik sowie das den Baulosen zugeteilte Baustelleneinrichtungs- und Ablaufkonzept.<br />

Die im Bauzeitprogramm getroffenen Leistungsansätze und die Ausbruchsmengenermittlung werden hinsichtlich<br />

Plausibilität geprüft.<br />

Bodenmechanik<br />

Die Begutachtung des Fachgebietes Bodenmechanik beinhaltet sämtliche bodenmechanisch relevanten Aspekte.<br />

Dazu gehören die verschiedenen Standsicherheitsuntersuchungen und die Prüfung der Gründungsmaßnahmen auf<br />

Plausibilität. Zudem werden Baugruben- und Böschungssicherungen der Begutachtung unterzogen und, falls vom<br />

Planer angegeben, die Abmessungen der Bauteile überprüft. Weiterhin werden die verwendeten Eingangsparameter<br />

wie z.B. die Bodenkennwerte auf Plausibilität kontrolliert. Zur Verifizierung der Begutachtung werden falls notwendig<br />

unabhängige Vergleichsberechnungen durchgeführt.<br />

Tunnelbau<br />

Im Rahmen des Fachbereiches „Tunnelbau“ erfolgt die Begutachtung der bautechnischen und konstruktiven Ausbildung<br />

der vorliegenden Tunnel- und Stollenbauwerke. Dies beinhaltet die Sicherung beim Vortrieb, die konstruktive<br />

Ausbildung der Abdichtung, der Innenschale (Widerlager, Sohlen und Gewölbe) und des betonbautechnischen Innenausbaues<br />

wie Randwegbeton, Zwischendecken, usw.<br />

Nicht geprüft wurden eisenbahn- und ausrüstungstechnische Belange wie Oberbau, Infrastruktur, Oberleitung usw.,<br />

die hochbau- und ausrüstungstechnischen Belange von Lüftungs- und Technikräumen usw. sowie aerodynamische<br />

und lüftungstechnische Belange.<br />

Statisch konstruktiver Ingenieurbau:<br />

Die Begutachtung des Fachgebietes statisch konstruktiver Ingenieurbau beinhaltet sämtliche Aspekte, die für die<br />

Tragwerksplanung relevant sind. Dazu gehört die Überprüfung der statischen Modelle, der Einwirkungen sowie wesentlicher<br />

Bauteilabmessungen, wie z.B. Spannweiten, Wandhöhen und Querschnittsabmessungen. Es wird dabei<br />

die Tragsicherheit der Bauwerke, die Gebrauchstauglichkeit hinsichtlich zulässiger Verformungen sowie die Machbarkeit<br />

der Bauwerke begutachtet. Weiters werden die verwendeten Baustoffe auf ihre Eignung geprüft. Zur Verifizierung<br />

der Begutachtung werden falls notwendig unabhängige Vergleichsberechnungen durchgeführt.<br />

Ebenfalls Teil des Fachgebietes ist die Begutachtung der Abdichtungsmaßnahmen der Kunst- und Hochbauten.<br />

Nicht Gegenstand des Fachgebietes sind sämtliche bauphysikalischen und hochbautechnischen Aspekte, wie z.B.<br />

Dämmung der Hochbauten hinsichtlich Wärme, Schall und Wasserdampfdiffusion. Weiters werden Lichträume sowie<br />

Sicherheitsabstände nicht im Zuge dieses Fachgebietes überprüft. Das Thema Erschütterung- und Erschütterungsschutz<br />

ist nicht Bestandteil des Fachgebietes.<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />

In dem Fachgebiet Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik werden sämtliche Baumaßnahmen<br />

bei Bau und Betrieb auf Gewässer und die Sicherheit gegen Bedrohungen durch Lawinen behandelt. In diesem<br />

§31A GUTACHTEN - 22 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Fachbereich werden die Entwässerungseinrichtungen des Tunnels, der Straßen etc. nicht erfasst. Diese werden in<br />

dem zugeordneten Fachbereich beurteilt.<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Wie im Gemeinschaftsgutachten vom März 2008 dargelegt, ist das Fachgebiet „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“<br />

im Einvernehmen mit der BBT-SE abgegrenzt, da einerseits nach EisbG und EBEV zu den Straßenverkehrsanlagen<br />

im Projekt nur grundsätzliche Angaben zu tätigen sind und andererseits etliche Verfahren (z. B.<br />

nach BStG, LStG, BauKG) diesem Verfahren nachgereiht sind.<br />

Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />

Nach ÖN B 2400 (Ausgabe 2004) ist die Hydrogeologie die Wissenschaft von den Erscheinungsformen, den Wechselwirkungen<br />

und dem Verhalten des Wassers in der Erdrinde.<br />

Somit sind auch die Nutzung und der Schutz derartiger Wässer Inhalt dieser Disziplin eingeschlossen. Naturgemäß<br />

ergeben sich Querbeziehungen zu den Fachgebieten Tunnelbau, Tiefbau, Hydrologie und Wasserbau; und zwar<br />

insofern, dass Eingriffe in Poren- bzw. Kluftgrundwässer Veränderungen im unterirdischen Wasserhaushalt und somit<br />

Auswirkungen auf Obertagequellen ergeben können.<br />

Zur Begutachtung gehört somit die Überprüfung bzw. Plausibilitätskontrolle sämtlicher geologisch-hydrogeologischen<br />

Voruntersuchungen und die Erfahrungen und Messungen in den inzwischen aufgefahrenen Tunnelabschnitten.<br />

Zu den Fachgebieten Hydrologie und Wasserbau gibt sich eine Berührungsfläche im Falle einer Veränderung der<br />

Wasserführungen dann, wenn ein wesentlicher Teil der oberirdischen Wasserfracht von unterirdischen Einzugsgebieten<br />

gespeist wird. Ebenso gehören auch Ausleitungen von Tunnelwässern (natürlich nur nach Vorbehandlung) in die<br />

Vorfluter zum Themenbereich. Verbindungen zu den Fachgebieten Limnologie und auch zu Landwirtschaft (Bewässerungen)<br />

könnten sich ergeben, wenn wesentliche Teilmengen von Oberflächenwässern quantitativ beeinflusst<br />

würden.<br />

Lärmschutz<br />

Das Fachgebiet Lärmschutz betrachtet die Auswirkungen des vorliegenden Projektvorhabens in Form von Lärmimmissionen,<br />

die diesbezüglich geltenden Grenzwerte und Vorschriften sowie die zum Schutze der Anrainer geplanten<br />

Lärmschutzmaßnahmen. Hierbei wird ausschließlich der direkt von der Schallquelle als Luftschall übertragene Lärm<br />

behandelt. Sekundärschall, also jener Luftschall, der durch die von der ursprünglichen Einwirkungsstelle übertragenen<br />

Schwingungen an weiter entfernten Stellen, etwa in Gebäuden, erzeugt wird, wird im Fachbereich „Erschütterungs-<br />

und Sekundärschallschutz“ betrachtet und ist nicht Gegenstand dieses Fachgebietes.<br />

Die Lärmimmissionen werden sowohl für die Bau- wie auch die Betriebsphase primär durch norm- und richtliniengerechte<br />

Schallimmissionsberechnungen ermittelt. Diese basieren auf Informationen über Verkehrszahlen, Art der verkehrenden<br />

Fahrzeuge, Planung der Bautätigkeiten und verwendete Geräte sowie der diesen zugeordneten Schallleistungen.<br />

Aus diesen Angaben lassen sich zusammen mit Daten zur Geländegeometrie- und Beschaffenheit die<br />

Lärmbelastungen in Form von Schallimmissionskarten und punktuellen Immissionswerten ermitteln. Durch Vergleich<br />

mit Grenzwerten und Vorbelastung kann die Belastungsintensität und die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen<br />

ermittelt werden. Aufgrund der teilweise unterirdisch verlaufenden Schienenstrecke sind im Betrieb neben den Freiluftstrecken<br />

vor allem die Bereiche der Tunnelportale wesentliche Luftschallemissionsquellen. In der Bauphase erzeugen<br />

zusätzlich auch oberirdisch eingerichtete Baustellen und Deponien sowie der zugehörige Zulieferverkehr<br />

Lärmimmissionen.<br />

Auch die Lärmbelastung am Arbeitsplatz während Bau und Betrieb des Projektes werden anhand der Sicherheitsund<br />

Gesundheitsschutzdokumente betrachtet.<br />

§31A GUTACHTEN - 23 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

Die erschütterungstechnische Begutachtung gewährleistet den Schutz der Anrainer der Eisenbahn vor Erschütterungen<br />

und Sekundärschall (Körperschall) sowohl in der Bau- als auch der Betriebsphase. Schwingungsprognosen,<br />

welche die Übertragungskette Fahrweg – Tunnel (so vorhanden) – Untergrund – Fundament – Gebäudedecke –<br />

Mensch berücksichtigen, bilden das Kernstück der Untersuchungen. Insbesondere bei Tunnelstrecken wird neben<br />

den Erschütterungen auch die mögliche Immission von Sekundärschall beachtet. Die einzelnen Glieder der Übertragungskette<br />

werden durch Transferspektren dargestellt, welche nach Möglichkeit durch in-situ Messungen ermittelt<br />

werden. Die Prognosewerte werden mit den zulässigen Grenzwerten verglichen. Bei Überschreitungen werden Maßnahmen<br />

vorgesehen, die grundsätzlich am Oberbau, im Übertragungsweg bzw. am betroffenen Bauwerk vorgenommen<br />

werden können. Normalerweise werden die Maßnahmen direkt am Oberbau vorgenommen (im Tunnel z.B.<br />

Unterschottermatten, Masse-Federsysteme; auf der freien Strecke: Unterschottermatten, ev. in Verbindung mit einer<br />

Erschütterungsschutzplatte). Es werden vom Erschütterungsgutachter jene Streckenabschnitte ausgewiesen, in<br />

denen Maßnahmen gesetzt werden müssen. Der Schutz vor Erschütterungen und Sekundärschall kann nur in einem<br />

iterativen Prozess durch eine Abfolge von Messungen und Berechnungen festgelegt werden. In der Detailplanung<br />

sind zunächst in den kritischen Streckenabschnitten entsprechende Bautoleranzen zu schaffen, die z.B. im Tunnel<br />

eine Vergrößerung der Bauhöhe der Masse-Federsysteme um ca. 5 – 10 cm ermöglichen. Die endgültige Festlegung<br />

erfolgt auf Basis von Messungen mit Schwingungsgeneratoren nach Fertigstellung des Unterbauplanums bzw. des<br />

Tunnelrohbaus und darauf aufbauenden Berechnungen. Die Bereiche in denen Maßnahmen erforderlich sind, werden<br />

dem SV Infrastruktur bekannt gegeben und die Details der Maßnahmen (z.B. Typ des Masse – Federsystems)<br />

mit ihm abgesprochen. Ferner werden in der erschütterungstechnischen Begutachtung Beweissicherungsmaßnahmen<br />

für die Bau- und die Betriebsphase vorgesehen.<br />

Klima und Luft<br />

Das Fachgebiet umfasst die Freisetzung und Ausbreitung der zu erwartenden Luftschadstoffe im Bereich der geänderten<br />

Einbindung des Brenner Basistunnels an den Bahnhof Innsbruck und die damit zusammenhängenden Belastungen<br />

der Umgebung sowie die Einflüsse des Vorhabens auf das lokale Klima. Nicht behandelt werden Einflüsse<br />

auf andere Umweltbereiche wie Gewässer, Fauna, Flora und Lärm.<br />

Interoperabilität<br />

Die Interoperabilitätsprüfung auf Basis der Richtlinie 2008/57/EG unterteilt sich in eine EG-Prüfung (Art. 18,<br />

2008/57/EG) und in eine Prüfung weiterer Anforderungen für die Interoperabilität außerhalb der EG-Prüfung („Non-<br />

EG-Prüfung“, Art. 17.3 und auch 15.1, 2008/57/EG). Im Zuge des vorliegenden Gutachtens werdend analog § 31a im<br />

Fachgebiet Interoperabilität alle Prüfpunkte der Non-EG-Prüfung für TSI Infrastruktur samt des Teilbereichs SRT<br />

(Safety in Railway Tunnels) abgehandelt. Dies umfasst alle Verweise auf nationale Vorschriften innerhalb der TSI,<br />

offene Punkte gemäß TSI, Sonderfälle, wenn anzuwendende Vorschriften nicht in der TSI angeführt sind und Ausnahmen<br />

nach Artikel 9 (Art. 17.3) und Prüfpunkte für die technische Kohärenz dieser Teilsysteme mit dem System, in<br />

das sie sich einfügen (Art. 15.1). Diese Prüfpunkte sind somit nicht Teil der EG-Prüfung durch eine benannte Stelle.<br />

Die Prüfung erfolgt durch einen sogenannten „designated body“ und kann in Österreich für die Entwurfsphase Teil<br />

der § 31a-Begutachtung sein. Diese Prüfpunkte der TSI werden durch einen Inspektionsbericht abgeschlossen.<br />

2.5 BESCHREIBUNG DER METHODIK<br />

Infrastruktur<br />

Durch die Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 idgF hat ein Bauentwurf alle projektrelevanten Teilbereiche zu enthalten,<br />

und die Unterlagen müssen nach den Regeln des technischen Zeichnens ausgeführt, sachkundig verfasst<br />

und aufeinander abgestimmt sein. Das Einreichoperat umfasst auch das § 31a-Gutachten, welches die Erfordernisse<br />

des EisbG 57 i.d.g.F. überprüft und bestätigt. Somit ist während des Planungsprozesses eine intensive Abstimmung<br />

zwischen Gutachtern und Planern notwendig.<br />

§31A GUTACHTEN - 24 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Für das Fachgebiet Infrastruktur (Trassierung, Fahrbahn, Fahrbahnentwässerung) wurde auf Basis der zur Verfügung<br />

gestellten Projektunterlagen des Einreichprojektes unter Berücksichtigung der maßgebenden technischen Regelwerke<br />

(RVE, ÖNORMEN, ÖBB Vorschriften etc.) das Bauvorhaben überprüft, ob es dem Stand der Technik unter<br />

Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />

auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

entspricht. Der Stand der Technik wird entsprechend dem § 9b des EisbG 57 i.d.g.F überprüft. Als Basis dieser<br />

Überprüfung wurden aktuelle Vorschriften und Normen herangezogen aber auch die Erkenntnisse aus ähnlichen<br />

Projekten und der Vergleich zu bereits erprobten Systemen. Bis zur Realisierung der technischen Ausrüstung wird<br />

eine längere Zeitspanne vergehen. Es kann daher aus heutiger Sicht keine detaillierte Vorgabe zur Realisierung der<br />

technischen Ausrüstung gemacht werden, ohne damit Gefahr zu laufen, dass technische Verbesserungen und Neuerungen<br />

bei der Realisierung nicht beachtet werden können. Daher wurden die Unterlagen in einer technischen Tiefe<br />

aufbereitet, die einerseits die Umsetzung der Anforderungen des Eisenbahnbetriebs und der Tunnelsicherheit garantiert,<br />

die aber den Freiraum für technische Neuerungen und Änderungen zulässt. Zur Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes<br />

wurde die AVO Verkehr in Verbindung mit dem von der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau<br />

in Kooperation mit dem Verkehrsarbeitsinspektorat erarbeiteten Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen R10 herangezogen.<br />

Diese Überprüfungen bestehen aus Befund, Gutachten und einer Zusammenfassung.<br />

Im Befund wird in kurzer Weise der Sachverhalt aus den Einreichunterlagen dargestellt und zusammengefasst. Es<br />

wird keine Bewertung oder Beurteilung der Unterlagen vorgenommen.<br />

Erst in der Begutachtung wird eine Bewertung der Unterlagen durchgeführt. Zuerst wird der Stand der Technik festgehalten,<br />

der die Grundlage für die Beurteilung bildet. Dann werden der Stand der Technik und der Arbeitnehmerschutz<br />

jeweils für die Bau- und Betriebsphase bewertet. Anlagen, die entsprechend den aktuellen Regeln der Technik<br />

geplant und errichtet werden, entsprechen dem Stand der Technik. Werden Lösungen gewählt, die nicht den<br />

Regeln der Technik entsprechen, kann der Stand der Technik auch durch den Nachweis einer entsprechenden Funktion<br />

und Sicherheit sichergestellt werden. Die Beurteilung des Projektes erfolgt entsprechend dem Detaillierungsgrad<br />

des Projektes.<br />

Die Zusammenfassung gibt in kurzer und übersichtlicher Weise die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen aller<br />

oben angeführten Punkte wieder.<br />

Elektrotechnik<br />

Die Einreichunterlagen wurden in einer technischen Tiefe aufbereitet, die einerseits die Umsetzung der Anforderungen<br />

des Eisenbahnbetriebs garantiert, die aber den Freiraum für technische Neuerungen und Verbesserungen zulassen.<br />

Der Stand der Technik wird entsprechend dem § 9b des EisbG 57 i.d.g.F. überprüft. Als Basis dieser Überprüfung<br />

wurden aktuelle Vorschriften und Normen herangezogen, aber auch die Erkenntnisse aus ähnlichen Projekten<br />

und der Vergleich zu bereits erprobten Systemen. In der Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes wird auf das<br />

Einreichprojekt 2008 verwiesen. Zusätzlich werden spezielle technische Belange des Arbeitnehmerschutzes in der<br />

technischen Dokumentation überprüft, wie zum Beispiel der erforderliche Sicherheitsraum gem. EisbAV in den Querprofilen,<br />

soweit dieser durch elektrotechnische Anlagen eingeschränkt sein könnte.<br />

Gegenüber dem Einreichprojekt 2008 hat sich in einigen Bereichen der Errichtung von Niederspannungsanlagen<br />

aber auch beim Oberleitungsbau die Normenlage geändert. Im Sinne eines einheitlichen Projektstandes wird hier der<br />

Stand der Technik des Einreichprojekts 2008 herangezogen und bewertet. Teilweise wurden die Regeln der Technik<br />

weiterentwickelt, für die Beurteilung des interoperablen Projektes ist jedoch der, in den technischen Spezifikationen<br />

für die Interoperablität des Teilsystems (kurz TSI) Energie beschriebenen, Stand heranzuziehen.<br />

Sicherungstechnik<br />

Durch die Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 in der Fassung BGBl. I Nr. 40/2013 hat ein Bauentwurf alle projektrelevanten<br />

Teilbereiche zu enthalten. Daher werden nicht nur die sicherungstechnisch relevanten Anlagen betrachtet<br />

§31A GUTACHTEN - 25 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

sondern auch die, die unter den Oberbegriff "sonstige Anlagen" wie z.B. Systeme der Telekommunikation und Überwachung<br />

(Gefahrenmeldeanlagen) fallen und prinzipiell genehmigungsfrei wären. Als Projekteigenschaft ist hier<br />

insbesondere zu betrachten, dass bis zur endgültigen Realisierung der technischen Ausrüstung plangemäß eine<br />

längere Zeitspanne vergehen wird. Da zu erwarten ist, dass in dieser Zeit sowohl in vorschriftenrelevanter als auch in<br />

technischer Hinsicht noch mehrere Änderungen der Normen bzw. Spezifikationen stattfinden, können aus heutiger<br />

Sicht keine detaillierten Anforderungen an die Planung der technische Ausrüstung gestellt werden, ohne in Gefahr zu<br />

laufen, dass technische Verbesserungen, Neuerungen oder Änderungen der Normen bei der Realisierung nicht beachtet<br />

werden können. Die Beurteilung erfolgte daher in Hinblick auf jene technische Tiefe, die ausreicht, um einerseits<br />

die Umsetzung der Anforderungen des Eisenbahnbetriebs zu garantieren und andererseits den Freiraum für<br />

technische Neuerungen und Änderungen zuzulassen.<br />

Der Stand der Technik wurde im Sinne des §9b des Eisenbahngesetzes 1957 in der Fassung BGBl. I Nr. 40/2013<br />

überprüft. Die Basis dieser Überprüfung bildeten aktuelle Vorschriften und Normen aber auch die Erkenntnisse aus<br />

ähnlichen Projekten und der Vergleich zu bereits erprobten Systemen.<br />

Zur Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes wurde die AVO Verkehr in Verbindung mit dem von der Versicherungsanstalt<br />

für Eisenbahnen und Bergbau in Kooperation mit dem Verkehrsarbeitsinspektorat erarbeitete Schwerpunktkonzept<br />

Eisenbahnanlagen R10 herangezogen. Im speziellen wurde auf das Modul 1 "Allgemeines" und das Modul 4<br />

"Sicherungstechnik" eingegangen.<br />

Betrieb und Erhaltung<br />

Die vorliegenden Einreichunterlagen einschließlich der Dokumente zum Arbeitnehmerschutz wurden aus eisenbahnbetrieblicher<br />

Sicht auf Plausibilität und die Einhaltung der nachstehend genannten Gesetze, Verordnungen und<br />

Richtlinien sowie des einschlägigen UIC-Kodex und des betrieblichen Regelwerkes der ÖBB geprüft.<br />

Weiters wurde geprüft, ob die aktuellen Vorgaben der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) (TSI<br />

„Betrieb“ und Schnittstellen zu anderen TSI) umgesetzt werden können.<br />

Die Beurteilung der TIS-Konformität obliegt ausschließlich der benannten Stelle, die Evaluierung und Bewertung der<br />

Risiken nach der gemeinsamen Sicherheitsmethode (Common Safety Method, [CSM]) war nicht Gegenstand der<br />

Begutachtung.<br />

Tunnelsicherheit<br />

Ausgewertet wurden die zur Verfügung gestellten Projektunterlagen unter Einbeziehung der maßgebenden technischen<br />

Regelwerke von EU und ÖBB für das Fachgebiet Tunnelsicherheit. Die Beurteilung basiert außerdem auf dem<br />

Fachwissen und der Erfahrung des Gutachters in Fragen der Einhaltung des Standes der Technik bezüglich Sicherheit,<br />

Brandschutz, Evakuierung von Zügen und unterirdischen Haltestellen (Selbstrettung und Fremdrettung) vorrangig<br />

während der Betriebsphase, aber auch in der Bauphase.<br />

Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

Auf der Grundlage der verfügbaren Projektunterlagen wird unter Einbezug der maßgebenden Regelwerken und Vorschriften<br />

das Vorhaben für das Fachgebiet Aerodynamik und Lüftungstechnik im Hinblick auf den Stand der Technik<br />

und unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und Verkehrs beurteilt. Dabei werden die neu<br />

zu beurteilenden Projektanpassungen und die sich daraus ergebenden Änderungen gegenüber dem eingereichten<br />

Vorhaben, hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Gesamtsystem geprüft.<br />

Auf Grund des grenzüberschreitenden Charakters des Fachgebietes Aerodynamik und Lüftungstechnik erfolgt die<br />

Beurteilung der grundlegenden Konzepte und der Auswirkungen der Änderungsoperate gegenüber dem eingereichten<br />

Projekt für das Gesamtsystem Brenner Basistunnel.<br />

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Simulationsergebnisse in den Bereichen Aerodynamik und Tunnelklima<br />

basiert auf Plausibilitätsprüfungen und Erfahrungswerten. Auf eine rechnerische Überprüfung wird verzichtet.<br />

§31A GUTACHTEN - 26 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Auf eine Neu-Beurteilung der Baulüftung und der Lüftung während der Ausrüstungsphase kann auf Grund der geringen<br />

Auswirkungen der Änderungen (Einfahrt Bahnhof Innsbruck) bzw. der in einer weiteren Projektphase vorgesehenen<br />

Planungsschritte im Bereich der Multifunktionsstellen St. Jodok und Trens ebenfalls verzichtet werden.<br />

Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen<br />

Die vorhandenen Planunterlagen und technischen Berichte wurden auf oberirdische Bauwerke und in den Tunnelbauten<br />

vorgesehene Lüftungs- und Technikräume überprüft, die eine Begutachtung des Fachgebietes „Hochbau,<br />

Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ erfordern.<br />

Das hinsichtlich Hochbau, Gebäudeausrüstung und statisch konstruktiver Fragestellungen zu begutachtende Funktionsgebäude<br />

in der Sillschlucht wurde anhand der vorliegenden Planunterlagen und technischen Berichte in Bezug<br />

auf die Erfordernisse der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, der Gesundheit<br />

und des Umweltschutzes sowie der Nutzungssicherheit überprüft. Eine Überprüfung des Funktionsgebäudes<br />

in Bezug auf Erschütterungs- und Sekundärschallschutz wurde im Gutachten zum Fachgebiet „Hochbau, Gebäudeausrüstung<br />

(Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ nicht durchgeführt, da<br />

dies Gegenstand anderer Fachgebiete ist.<br />

Die Beurteilung der baulichen Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes erfolgte vor<br />

allem auf Basis des von der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau in Kooperation mit dem Verkehrsarbeitsinspektorat<br />

erarbeiteten Schwerpunktkonzepts „Eisenbahnanlagen“ (R10).<br />

Aus hochbautechnischer Sicht zu begutachtende Bauwerke wurden entsprechend dem im Schwerpunktkonzept<br />

„Eisenbahnanlagen“ (R10) enthaltenen Modul „Hochbau“ unter besonderer Berücksichtigung der im 2. und 6. Abschnitt<br />

des ArbeitnehmerInnenschutzgeseztes (AschG), im 1. bis 5. Abschnitt der Arbeitsstättenverordnung (AstV)<br />

sowie im 1,2. und 5. Abschnitt in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) enthaltenen Vorgaben bewertet.<br />

Die Begutachtung der Bauwerke im Hinblick auf Arbeitnehmerschutzbestimmungen gemäß der Verordnung<br />

Lärm und Vibration (VOLV) erfolgt separat in den Ausführungen des Fachgebiete „Lärmschutz“ sowie „Erschütterungen<br />

und Sekundärschallschutz“, die Begutachtung der Bauwerke im Hinblick auf Arbeitnehmerschutzbestimmungen<br />

gemäß Elektroschutzverordnung (ESV) erfolgt im Fachgebietes „Energie“ .<br />

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Unterlage für spätere Arbeiten sowie das Explosionsschutzdokument<br />

wurden aus hochbautechnischer Sicht entsprechend dem im Schwerpunktkonzept „Eisenbahnanlagen“ (R10)<br />

enthaltenen Modul „Allgemeines“ begutachtet.<br />

Die Prüfung der vorliegenden Projektunterlagen erfolgte aus hochbautechnischer Sicht in Bezug auf Plausibilität und<br />

die Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen.<br />

Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

Zu Beginn der Begutachtung stand jeweils eine Einführung in das Projekt durch den Bauwerber. Im Anschluss wurden<br />

die Unterlagen durch den Projektwerber zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden im Rahmen der Prüfung<br />

entsprechend den Fachbereichen geprüft. Die Anmerkungen wurden in schriftlicher Form (Anmerkungen in den Unterlagen)<br />

an den Bauwerber und den Planer übermittelt und auch besprochen. Der Planer und der Bauwerber hatten<br />

die Möglichkeit die Anmerkungen in der weiteren Planung zu berücksichtigen oder die vorgelegte Planung zu begründen.<br />

Zur Vereinfachung der Überarbeitung und zur Vermeidung von Missverständnissen fanden weitere Projektbesprechungen<br />

statt, in welchen die offenen Punkte abgeklärt wurden. Nach Überarbeitung der Unterlagen erfolgte<br />

eine weitere Prüfung durch den §31a Gutachter.<br />

Die Prüfung erfolgte hinsichtlich Plausibilität, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit. Weiters wurde die Übereinstimmung<br />

mit den gültigen Gesetzen, Normen und Richtlinien kontrolliert. Zur Nachvollziehbarkeit der in der Planung<br />

angegebenen Abmessungen und zur Beurteilung der Machbarkeit und Standsicherheit wurden unabhängige Vergleichsberechnungen<br />

durchgeführt. Zusätzlich erfolgten, z.B. zur Kontrolle der Lichträume zeichnerische Überprü-<br />

§31A GUTACHTEN - 27 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

fungen. Für die Überprüfung der Übereinstimmung der Planung mit den natürlichen Gegebenheiten wurden Geländebegehungen<br />

durchgeführt.<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />

Das vorliegende Änderungsprojekt wurde in Koordinationsgesprächen der Planer mit den Sachverständigen und der<br />

BBT SE erstellt. Im Zuge der Erstellung des Gutachtens war es nun notwendig, zu überprüfen, ob die in dem Koordinationsgespräch<br />

festgelegten Grundsätze in Plänen und Berichten eingehalten wurden und in den vorgelegten Unterlagen<br />

keine Widersprüche auftreten.<br />

Dazu erfolgte eine Durchsicht der gesamten für den Fachbereich relevanten Dokumente und Überprüfung, ob durch<br />

die Projektierung keine Verschlechterung in den Gewässern auftritt und die Regeln der Technik eingehalten werden.<br />

Zur Überprüfung des Arbeitnehmerschutzes wird auf die im Basisprojekt vorliegenden SiGe-Pläne und die Unterlagen<br />

für die späteren Arbeiten verwiesen. Durch das vorliegende Änderungsoperat ergeben sich diesbezüglich keine<br />

Änderungen.<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Im Fachgebiet „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“ richtet sich die Beurteilungsmethodik, wie im Gemeinschaftsgutachten<br />

vom März 2008 erläutert, nach der Aufgabenstellung im Sinne der getroffenen Abgrenzung.<br />

Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />

Aufbauend auf den Unterlagen und den Berichten zu den Verhandlungen des Haupttunnels wurden die inzwischen<br />

erfolgten zusätzlichen Sondierungen, Messungen und Kartierungen sowie die Ergebnisse des Erkundungsstollens<br />

einbezogen. Durch Studium der geologischen und hydrogeologischen Berichte, Pläne, Schnitte, Ganglinien und<br />

Bilanzierungen können die angegebenen Daten aufgrund von Vergleichen mit Erfahrungswerten sowie mit Literaturdaten<br />

einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.<br />

Wasserbilanzen von Quellbereichen können durch Abschätzung der hydrologischen Einzugsgebiete, der Trennflächenvolumina<br />

und des Zerlegungsgrades abgeschätzt und überprüft werden. Die diesbezüglichen Untersuchungen<br />

der BBT wurden studiert, mit den zuständigen Sachbearbeitern der BBT diskutiert und fließen in die gegenständliche<br />

Beurteilung mit ein.<br />

Gegenüber den Einreichungsunterlagen (2008) bzw. dem Bescheid (2009) gibt es inzwischen zusätzliche Informationen<br />

gerade im von den Projektsänderungen betroffenen Abschnitt; insbesondere durch die Bohrungen und zusätzlichen<br />

Untersuchungen auf der Terrasse von Lans/Vill bzw. aus dem Vortrieb des Zugangsstollen Sillschlucht, des<br />

Erkundungsstollens und des Zufahrtstunnels Ahrental. Damit können die wenigen verbliebenen Restunsicherheiten<br />

in Bezug auf Grundwasserschutz und Wassernutzungen weitgehend ausgeräumt werden.<br />

Lärmschutz<br />

Für die Begutachtung des vorliegenden Änderungsprojektes aus schalltechnischer Sicht sind die Nachvollziehbarkeit<br />

der durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen und deren Übereinstimmung mit dem Stand der Technik auf<br />

diesem Gebiet zu überprüfen. Dazu wurden die jeweils aktuellen Gesetze, Normen und Richtlinien herangezogen.<br />

Speziell für das Fachgebiet Schalltechnik bedeutet dies, den Technischen Bericht Lärm sowie diesen unterstützende<br />

Lärmkarten und Messberichte zu analysieren. Die typische Vorgehensweise der lärmtechnischen Untersuchung für<br />

ein Infrastrukturprojekt im Eisenbahnbereich umfasst<br />

- die Erhebung der Bestandslärmsituation mittels Messungen und falls nötig Berechnungen,<br />

- die Bestimmung der anzuwendenden Grenzwerte,<br />

- die Prognose der sich aus dem Bauprojekt und den Veränderungen des Betriebsprogramms ergebenden veränderten<br />

Schallemissionsstärken und Ausbreitungsbedingungen während und nach der Bauphase,<br />

- die Berechnung der im Prognosezustand auftretenden Schallimmissionen,<br />

§31A GUTACHTEN - 28 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- die Überprüfung der Grenzwerteinhaltung im Prognosefall ohne Lärmschutzmaßnahmen,<br />

- die Dimensionierung von effektiven und wirtschaftlichen Lärmschutzmaßnahmen und<br />

- den Nachweis der Wirkung der Lärmschutzmaßnahmen durch Prognoseberechnungen und Messungen.<br />

Bei all diesen Schritten ist sowohl schalltechnische Sachkenntnis wie auch Kenntnis der anzuwendenden Dokumente,<br />

Methoden und Verfahren notwendig. Im Rahmen dieses Gutachtens wird die fachgerechte Anwendung dieser<br />

anhand der vorliegenden Dokumentation überprüft.<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

Das Thema Erschütterung wird im Technischen Bericht [1] „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“, D0477 –<br />

00201, Rev. 21, Adrian Egger, 02.05.2011 (1 00 000 – AU 000 000 – 00 – D0477 – KTB – 00201 – 21) behandelt.<br />

Die erschütterungstechnische Bearbeitung befasst sich mit zwei Fragestellungen:<br />

- die Einwirkungen bezüglich Erschütterungen und Sekundärschall aus dem Betrieb der Strecke, die vor allem das<br />

Wohlbefinden der Anrainer betreffen<br />

- die Erschütterungseinwirkungen durch den Bau der Strecke, die vor allem den Schutz der Gebäude vor Schäden<br />

betreffen, wobei aber auch Wohlbefindenskriterien einzuhalten sind (auch betreffend Sekundärschall).<br />

Die Grenzwerte werden in Absatz 3.2.1 in [1] behandelt (3.2.1.1 Arbeitnehmerschutz, 3.2.1.2 Betriebsphase, 3.2.1.3a<br />

Bauphase/ Schutz von Bauwerken, 3.2.1.3b Bauphase/ Schutz des Menschen (Erschütterungen und sekundärer<br />

Luftschall)).<br />

Für die Bewertung der Betriebsphase wird für den Schutz des Menschen die ÖNorm S 9012 (Ausgabe 1996) jedoch<br />

ohne Kapitel 6 und 7 herangezogen. Für die Beurteilung gelten spezielle Grenzwerte, da die Zulaufstrecke im Unterinntal<br />

Anforderungen stellt, von denen nicht abgewichen werden darf (siehe folgender Absatz).<br />

Die Bemessungsziele für die Betriebsphase sind in der RVS/RVE 04.02.02 „Prognose von Erschütterungen und<br />

Sekundärschall“ geregelt. Hierbei wird das Schutzniveau von der Art der Baumaßnahme abhängig gemacht. Der Bau<br />

des Brenner Basistunnel ist (überwiegend) ein Neubau, daher ist grundsätzlich in Gebieten ohne Vorbelastung ein<br />

guter Immissionsschutz gemäß ÖNorm S 9012 erforderlich. Die Anforderungen der Norm werden aber aus regionalen<br />

Gründen (BEG: Projekt Unterinntalbahn) verschärft (siehe Protokoll Nr. 353 über die Besprechung vom<br />

20.09.2007). Bezüglich der Erschütterungen wird gebietsunabhängig für die Tages- und Nachtnutzung K B,S 0,1<br />

festgelegt. Bei Einhaltung von K B,S 0,1 spielt K r im Normalfall für die Bewertung eine untergeordnete Rolle.<br />

Betreffend den Sekundärschall wird L A,max,m 25 dBA für alle Wohnnutzungen festgelegt. Für Gebiete, die nicht unter<br />

allgemeine Wohnnutzung fallen, gilt ein um 5 dBA erhöhter Pegel, für Gebäude mit reiner Tagnutzung ein um 10 dBA<br />

erhöhter Pegel, jeweils bezogen auf eine normierte Nachhallzeit von 0,5 sec. Bei Einhaltung von L A,max,m 25 dBA<br />

spielt L a,eq im Normalfall für die Bewertung eine untergeordnete Rolle.<br />

Die Umrechnung der Erschütterungen in den Sekundärschall erfolgt über die Korrelation nach Grütz et al. (2006).<br />

Diese Methode liegt gegenüber der Methode nach der RVE 04.02.01 auf der sicheren Seite.<br />

Die ÖNorm S 9012 gilt speziell für Schienenverkehrsimmissionen. Der Zugsverkehr wird in Zugsgruppen unterteilt<br />

(Schnellzüge, Regionalzüge, Güterzüge, Dienstzüge).<br />

2010 ist die ÖNorm S 9012 in einer neuen Fassung herausgekommen. Gemäß dem internationalen Trend wurde<br />

hinsichtlich der Bewertung von der Schwinggeschwindigkeit auf die Schwingbeschleunigung gewechselt. Obwohl die<br />

Beurteilungsgrößen und Richtwerte nun anders bezeichnet werden, ergeben sich für das Projekt der BBT keine Änderungen,<br />

da die alten K B,max -Werte mittels eines konstanten Faktors in die neuen E max – Werte umgerechnet werden<br />

können. Zur direkten Vergleichbarkeit der Resultate des Änderungsprojekts mit denjenigen des genehmigten<br />

Projekts 2008 wird deshalb der Bezug auf die Fassung der ÖNorm S 9012 von 1996 belassen.<br />

§31A GUTACHTEN - 29 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Gemäß dem derzeitigen Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Berechnungsergebnisse<br />

nach den ÖNormen S 9012 „alt“ und „neu“ als praktisch gleichwertig angesehen werden können. Die bisher<br />

vorliegenden Erfahrungen werden in folgenden Dokumenten dargestellt:<br />

- erschütterungstechnischen Gutachten / Straßenbahnlinie 26, VCE, 2010<br />

- erschütterungstechnischen Gutachten / U1/9, iC consulenten, 2010<br />

- Erschütterungsschutz für den Semmering Basistunnel Neu - Normenvergleich ÖNorm S 9012 (Ausgabe 1996-<br />

08-01 und 2010-02-01), TB Tappauf, August 2010.<br />

Bei den Immissionen während der Bauphase spielt der sekundäre Luftschall gegenüber den Erschütterungen im<br />

Normalfall eine untergeordnete Rolle. Für körperschallintensive Bauarbeiten -insbesondere Sprengungen - wird ein<br />

Maximalwert für den sekundären Luftschall in Wohnräumen von 55 dBA bei Nacht (Aufwachreaktionen) und 80 dBA<br />

bei Tag (Erschrecken) festgelegt. Der äquivalente Dauerschallpegel in der Nachtperiode darf nicht mehr als 10 dB<br />

über dem Grundgeräuschpegel liegen. Sofern der Grundgeräuschpegel nachts unter 15 dB liegt, ist er mit 15 dB<br />

einzusetzen.<br />

Der Bearbeitungszugang wird im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-00201,<br />

Absatz 3.3.1 beschrieben. Es wurde folgende Vorgangsweise gewählt:<br />

1. Schritt: Beurteilung der Beeinflussungssensibilität der Ist-Situation<br />

2. Schritt: Beurteilung der Wirkungsintensität des Vorhabens<br />

3. Schritt: Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens<br />

4. Schritt: Festlegung der Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

5. Schritt: Beurteilung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

6. Schritt: Ermittlung der Restbelastung.<br />

Die Erschütterungsproblematik wird im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-<br />

00201, Absatz 3.3.2 beschrieben. Dieser Absatz steht im Einklang mit RVE 04.02.02.<br />

Die Definition der Untersuchungssituationen erfolgt im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall<br />

D0477-00201, Absatz 3.3.3.<br />

- Zustand Z0 = Ist-Situation vor dem Baubeginn, Vorbelastung<br />

- Zustand Z1 = Situation während der Bauphase<br />

- Zustand Z2 = Betriebs-Situation<br />

o<br />

o<br />

Z20 = Betrieb ohne Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

Z21 = Betrieb mit Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

Die Methode zur Erschütterungsuntersuchung ist im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall<br />

D0477-00201, Absatz 3.3.4 beschrieben.<br />

Zunächst wurde der Ist- Zustand erhoben. Dabei wurden baudynamische Erhebungen potenziell betroffener Gebäude<br />

durchgeführt. Neben dem allgemeinen Bauzustand (Gründung, aufgehendes Mauerwerk, Deckenkonstruktion,<br />

Stockwerkszahl etc.) wurde auch die dynamische Antwort des Gebäudes auf Anregung untersucht und somit die<br />

Deckeneigenfrequenzen oder die Übertragungsfunktionen Garten – Fundament – Decke gemessen.<br />

Weiters erfolgte im Rahmen der Ist- Zustandsanalyse die Messung bestehender Erschütterungsbelastungen, etwa<br />

aus Zugsverkehr, Straßenverkehr oder Industrieanlagen. In diesen Fällen wurden auch Schallmessungen in den<br />

Gebäuden vorgenommen.<br />

§31A GUTACHTEN - 30 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Das Ausbreitungsverhalten des Untergrundes wurde bei der Umfahrung Innsbruck untersucht und in Form von Ausbreitungsfunktionen<br />

dokumentiert.<br />

An bestehenden Schienenstrecken im Projektgebiet, aber auch an anderen Strecken vergleichbarer Gebiete, wurden<br />

Emissionsmessungen durchgeführt, um die Schwingungen im Nahbereich der Trasse festzuhalten.<br />

Für die Betriebsphase wurden auf Basis dieser Messergebnisse mathematische Ausbreitungsmodelle erstellt, die<br />

folgende wesentliche Elemente enthielten:<br />

- Emissionen der Züge, auf verschiedene Zugstypen und die künftigen Fahrgeschwindigkeiten umgerechnet<br />

- Etwaige Gegenmaßnahmen im Bereich des Fahrweges (Unterschottermatten, Masse-Feder-Systeme)<br />

- Ausbreitungsverhalten des Untergrundes<br />

- Übertragungseigenschaften des Gebäudes vom Garten (bzw. Fundament) auf die Decke<br />

- Umrechnung der Erschütterungen in den sekundären Luftschall<br />

- Einwirkung auf den Menschen<br />

Die einzelnen Elemente dieser Prognosekette werden aus Messungen, numerischen Berechnungen, Erfahrungswerten<br />

oder analytischen Berechnungen gewonnen.<br />

Die Umrechnung der Emissionsdaten auf erhöhte Fahrgeschwindigkeit erfolgte mit Hilfe frequenzabhängiger empirischer<br />

Formeln.<br />

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die dynamischen Eigenschaften von Gebäuden stark schwanken und daher Messungen<br />

der Eigenfrequenzen und Überhöhungsfaktoren das beste Mittel zur Prognose darstellen.<br />

Werden die zulässigen Grenzwerte der Prognose überschritten, werden Gegenmaßnahmen eingesetzt und die<br />

Prognose neu berechnet.<br />

Die Beurteilung der Einwirkungen auf den Menschen in der Betriebsphase erfolgte nach ÖNorm S 9010 und ÖNorm<br />

S 9012, die auf der internationalen Erschütterungsnorm ISO 2631 basiert.<br />

Die Prognose von Erschütterungen in der Bauphase – Einwirkung auf den Menschen – stützt sich vor allem auf Erfahrungswerte.<br />

Die Bewertung der Erschütterungsimmissionen erfolgte in Anlehnung an die Deutsche Norm DIN<br />

4150-2.<br />

Die Kontrolle und die Steuerung von Gegenmaßnahmen erfolgt in der Bauphase durch ein Monitoring – Programm.<br />

Die Beurteilung der Gefährdung von Gebäuden erfolgt hierbei auf Basis der ÖNorm S 9020.<br />

Die Ermittlung der Betroffenen wird im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-<br />

00201, Absatz 3.3.5 beschrieben. Prinzipiell werden in der ersten Bearbeitungsphase für freie Strecken (Innsbruck)<br />

alle Gebäude in einem Umkreis von ca. 100 m zur Trasse bzw. zu Bereichen, an denen Bauarbeiten stattfinden, als<br />

betroffen betrachtet. In Tunnelbereichen gilt dies auch für Gebäude in einem Abstand von mehreren hundert Metern.<br />

Im Rahmen der detaillierten Untersuchungen wird dieser Kreis dann auf die tatsächlich betroffenen Gebäude eingeengt.<br />

In einer ersten Analyse wurden folgende Gruppen von Betroffenen ermittelt:<br />

- Mehrere Gebäude in Innsbruck<br />

- Einzelne Gebäude im Bereich der Baustelleneinrichtung Innsbruck/ Sillschlucht.<br />

Die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Auswirkungen wird im<br />

Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.3 beschrieben (Absatz<br />

4.3.1.1. Methodik Betriebsphase: Maßnahmen am Fahrweg, Maßnahmen an der Tunnelkonstruktion, Maßnahmen im<br />

§31A GUTACHTEN - 31 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Ausbreitungsweg, Maßnahmen am Gebäude, Vorgehen zur Festlegung von Maßnahmen. Absatz 4.3.1.2. Methodik<br />

Bauphase).<br />

Die Beweissicherung und begleitende Kontrolle für die Betriebsphase wird im Technischen Bericht Erschütterungen<br />

und sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.4.1 beschrieben. Prinzipiell ist in der Betriebsphase keine Beweissicherung<br />

vorgesehen. Die Prognoseschärfe der erstellten Erschütterungsprognosen wird jedoch in einem mehrstufigen<br />

Verfahren während des Baus überprüft. Nach Fertigstellung des Unterbauplanums bzw. des Tunnelbauwerks im<br />

Rohbau sind in den Teiluntersuchungsräumen, in denen Ausgleichsmaßnahmen wie Masse-Feder-Systeme erforderlich<br />

sind, vor Einbau von Fahrweg und Erschütterungsschutz Kontrollmessungen durchzuführen. Solche Kontrollmessungen<br />

erfolgen mit mechanischer Anregung auf dem erstellten Planum, vorzugsweise mit schweren Schwingungserregern,<br />

die so ausgerüstet sind, dass auch Admittanzmessungen durchgeführt werden können. Messungen<br />

nach der „Zug- Simulations- Methode“ werden dann durchgeführt, wenn dies zum Zeitpunkt der Planung der Kontrollmessungen<br />

sinnvoll erscheint. Diese Messungen ermöglichen eine letzte Überprüfung des erforderlichen Erschütterungsschutzes<br />

sowie eine Feinabstimmung desselben. Siehe dazu auch die Ausführungen im Bericht D0118-<br />

00286 „In situ Erschütterungsmessungen – Messkonzept“.<br />

Etwa sechs Monate nach Inbetriebnahme der Strecke werden in ausgewählten Gebäuden Kontrollmessungen der<br />

Immissionswerte erfolgen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Die Frist von sechs Monaten dient dazu,<br />

die Messung bei bereits eingefahrenem Fahrweg durchzuführen.<br />

Die endgültige Festlegung der Maßnahmen, die Beweissicherung und die Kontrolle erfolgen im Einklang mit RVE<br />

04.02.01, RVE 04.02.02 und RVE 04.02.03.<br />

Klima und Luft<br />

Eine wesentliche Grundlage für das Gutachten stellen die Ergebnisse der UVE für das gegenständliche Änderungsoperat<br />

dar. Die im Projekt enthaltenen Maßnahmen zur Staubminderung sind auch für die Einreichung des<br />

Bauvorhabens nach §31 EisbG 1957 idgF bindend. Dies gilt auch für die Maßnahmen, welche aus dem Genehmigungsverfahren<br />

nach §36 EisbG aF hervorgingen.<br />

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) und zugehörigen<br />

Maßnahmenverordnungen, wurde eine Vorauswahl der zu behandelnden Luftschadstoffe getroffen. Anhand der<br />

Ergebnisse der Einreichunterlagen für die UVP und den vorliegenden Details zur Bauplanung wurden dann die relevanten<br />

Luftschadstoffe definiert.<br />

Das Untersuchungsgebiet wurde entsprechend des möglichen Einflussbereichs der projektspezifischen Immissionen<br />

eingegrenzt.<br />

Dann wurde anhand der Daten für die Transportbelastung und der schadstoffemittierenden Vorgänge während der<br />

Bauzeit der Schadstoffausstoß an den einzelnen Baustellen berechnet. Emissionsmindernde Maßnahmen wurden,<br />

soweit dies formtechnisch möglich war, berücksichtigt. Dabei wurde die einschlägige und aktuelle Literatur verwendet.<br />

Für die meteorologischen Grundlagen der Ausbreitungsrechnung wurden die Messreihen der örtlich relevanten Immissionsmessungen<br />

(Innsbruck-Frauenanger und Innsbruck-Sillhöfe) herangezogen, und die Daten für ein Computermodell<br />

zur Verwendung aufbereitet. Windrichtungs- und Calmenverteilungen sind in der UVE, Fachbereich Luftschadstoffe<br />

– Immissionsbelastung, darstellt.<br />

Für die Berechnung der Schadstoffausbreitung selbst wurden die computergestützten Modelle „LASAT“ Version 3.0<br />

(Janicke 2007)“ verwendet. LASAT (Lagrange Simulation von Aerosol – Transport) ist ein Lagrange’sches Partikelmodell,<br />

kombiniert mit einem massenerhaltenden, diagnostischen Windfeldmodell. Die Konzentration der Schadstoffe<br />

wurde für verschiedene Anrainer in der Baustellenumgebung berechnet. Weiters erfolgte eine grafische Darstellung<br />

der Schadstoffe.<br />

§31A GUTACHTEN - 32 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurden die Konzentrationen für unterschiedliche zeitliche Mitteilungsintervalle<br />

berechnet. Es wurde auch die Höhe des Staubniederschlags (Staubdeposition) gemäß ÖNORM M9440 abgeleitet.<br />

Bei der Berechnung von Stickstoffdioxid wurde die chemische Umwandlung mit der klassischen Berechnungsformel<br />

nach Romberg (1996) berücksichtigt. Um die Änderungen der klassischen Formel aufgrund der moderneren<br />

Fahrzeugflotte zu berücksichtigen, wurde eine standortspezifische Anpassung der Rombergformel für die Jahresmittelwerte<br />

und die 98-Perzentile für die Messstellen Frauenanger und Sillhöfe nach RVS 9.263 (2005) durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse wurden auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überprüft und beurteilt. Bei zusätzlich notwendigen<br />

Maßnahmen war zu überprüfen, ob diese auch in die Planung des Bauvorhabens eingearbeitet worden<br />

waren.<br />

Auch der Stand der Technik für die Luftschadstoffuntersuchungen und die belastungsmindernden Maßnahmen waren<br />

Thema der Untersuchungen. Ebenfalls ging die fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes für die<br />

Betriebsphase in das Gutachten ein.<br />

Interoperabilität<br />

Die Grundlage für die Beurteilung der Interoperabilität ist die Richtlinie 2008/57/EG. Die EG-Prüfung unterteilt sich in<br />

eine Prüfung gemäß den TSI (Art. 18, 2008/57/EG) und in eine Prüfung weiterer Anforderungen für die Interoperabilität<br />

außerhalb der EG-Prüfung („Non-EG-Prüfung“, Art. 17.3 und 15.1, 2008/57/EG). Diese sogenannte „Non-EG-<br />

Prüfung wird von „designated bodies“ gemäß §31a im nationalen eisenbahnrechtlichen Zulassungsverfahren behandelt.<br />

Die Mitgliedstaaten benennen auch die Stellen, die mit dem Prüfverfahren beauftragt sind. Die nationale Zulassungsbehörde<br />

in Österreich (BMVIT) überträgt diese Aufgabe an die durch das Eisenbahngesetz in § 31a Punkt (2)<br />

Ziffer 1 bis 5 genannten Sachverständigen. Die Arsenal Railway Certification GmbH ist als technisches Büro berechtigt,<br />

diese Überprüfungen durchzuführen.<br />

Für die Beurteilung der Interoperabilität ist entscheidend, dass die Richtlinie und die dazu nachgeordneten Spezifikationen<br />

im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Somit stellen sie keine Norm dar, sondern sind als<br />

Gesetzestext zu verstehen und dementsprechend zu prüfen und beurteilen. Der Stand der Technik kann in diesem<br />

Fall nur bedingt angewandt werden.<br />

Die Vorgehensweise und der Umfang bei der Prüfung sind somit durch die Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG, die<br />

damit verbundenen TSIs und die anzuwendenden nationalen Regelwerke vorgegeben. Um eine einheitliche Prüfung<br />

in Österreich zu gewährleisten wurde durch die ÖBB, die benannten Stelle und das BMVIT ein sogenanntes IOP-<br />

Prüfheft erstellt, welches auch die Non-EG-Prüfung enthält. Die Prüfung erfolgt gemäß dem IOP-Prüfheft Version 3.0<br />

vom 01.11.2010, das den genauen Umfang der Prüfung und die Vorgehensweise festhält.<br />

§31A GUTACHTEN - 33 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

2.6 GRUNDLAGEN FÜR DIE GUTACHTENSERSTELLUNG<br />

2.6.1 ÄNDERUNGSOPERAT EINFAHRT BAHNHOF INNSBRUCK, EINBINDUNG BAHN-<br />

HOF UND UMFAHRUNG INNSBRUCK<br />

2.6.2 EINREICHUNTERLAGEN<br />

Gliederungsstruktur ÄNDERUNGSOPERAT<br />

EINBINDUNG UMFAHRUNG INNSBRUCK<br />

Struttura ELABORATI DI MODIFICA ALLACCIAMENTO<br />

CIRCONVALLAZIONE INNSBRUCK<br />

Anzahl<br />

Pläne<br />

Numero<br />

elaborati<br />

Anzahl<br />

Bericht<br />

Numero<br />

relazioni<br />

Anzahl<br />

Planungsdok<br />

umente<br />

Numero<br />

documenti di<br />

progettazion<br />

e<br />

Fachbereich I: Zusammenfassung Settore I: Sintesi 4 2 6<br />

Einlageverzeichnis<br />

Elenco degli elaborati<br />

Zusammenfassende Dokumente Documenti di sintesi<br />

Fachbereich II: Geologie, Geotechnik, Hydrogeologie Settore II: Geologia, geotecnica, idrogeologia 7 2 9<br />

Verbindungstunnel<br />

Gallerie di collegamento<br />

Fachbereich III: Grundlagen für die Planung Settore III: Dati di base per la progettazione 0 2 2<br />

Betriebsprogamm<br />

Progamma d’esercizio<br />

Sicherheitskonzept -Aerodynamik - Klima - Lüftung<br />

Concetto di sicurezza e Aerodinamica - Clima - Ventilazione<br />

Fachbereich IV: Streckenplanung Settore IV: Progettazione del tracciato 22 1 23<br />

Übergreifende Dokumente<br />

Documenti generali<br />

Haupttunnelsystem<br />

Sistema della galleria principale<br />

Anbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Allacciamento circonvallazione Innsbruck<br />

Rettungsstollen Tulfes<br />

Cunicolo di soccorso Tulfes<br />

Fensterstollen Ampass<br />

Finestra Ampass<br />

Zugangstunnel Ahrental<br />

Galleria di accesso Ahrental<br />

NHS Innsbruck<br />

FdE Innsbruck<br />

Fachbereich V: Bauwerksplanung Settore V: Progettazione delle opere 49 1 50<br />

Übergreifende Dokumente<br />

Documenti generali<br />

Haupttunnelsystem<br />

Sistema della galleria principale<br />

Anbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Allacciamento circonvallazione Innsbruck<br />

NHS Innsbruck<br />

FdE Innsbruck<br />

Zugangstunnel Ahrental<br />

Galleria di accesso Ahrental<br />

Fensterstollen Ampass<br />

Finestra Ampass<br />

Rettungsstollen Tulfes<br />

Cunicolo di soccorso Tulfes<br />

Fensterstollen Ampass<br />

Finestra Ampass<br />

Fachbereich VI: Ausrüstung Settore VI: Attrezzaggio 3 1 4<br />

Übergreifende Dokumente<br />

Documenti generali<br />

Fachbereich VII: Infrastruktur<br />

Settore VII: Infrastruttura<br />

ENTFÄLLT<br />

soppresso<br />

Fachbereich VIII: Bauphasen Settore VIII: Fase di costruzione 0 1 1<br />

Baulogistikkonzept<br />

Concetto logistica di costruzione<br />

Fachbereich IX: Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente<br />

Settore IX: Documenti sulla sicurezza e la tutela della salute<br />

ENTFÄLLT<br />

soppresso<br />

Fachbereich X: Deponieplanung<br />

Settore X: Progettazione depositi<br />

ENTFÄLLT<br />

soppresso<br />

Fachbereich XI: Landschaftsplanung<br />

Settore XI: Progettazione paesaggistica<br />

ENTFÄLLT<br />

soppresso<br />

Fachbereich XII: Erhaltungskonzept<br />

Settore XII: Concetto di manutenzione<br />

ENTFÄLLT<br />

soppresso<br />

Fachbereich XIII: Beweissicherung<br />

Settore XIII: Monitoraggio<br />

ENTFÄLLT<br />

soppresso<br />

Fachbereich XIV: Grundeinlöse Settore XIV: Espropri 5 6 11<br />

Grundeinlöse<br />

Espropri<br />

Fachbereich XV: Auswirkungen auf die Umgebung Settore XV: Conseguenze sulle zone circostanti 0 1 0<br />

Erschütterung<br />

Vibrazioni<br />

ANZAHL DER DOKUMENTE VOM EB-OPERAT NUMERO DI DOCUMENTI DELL' ELABORATO EB 90 17 106<br />

§31A GUTACHTEN - 34 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Änderungsoperat Einfahrt Bahnhof Innsbruck EB<br />

Mappe<br />

Dok.-Nr. /<br />

Num. doc.<br />

Rev.-<br />

Nr. /<br />

Num.<br />

re v.<br />

T ite l /<br />

titolo<br />

Ma ßsta b /<br />

Sca la<br />

Dokume nte na rt /<br />

T ipo di<br />

docume nto<br />

FB. I Zusammenfassung/ sintesi<br />

Einlageverzeichnis<br />

1 I0000-00310 30 Einlageverzeichnis Projektänderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck Bericht/relazione<br />

Zusammenfassende Dokumente / Documenti di sintesi<br />

Be richte / Rela zioni<br />

1 I0000-00300 30 Einleitender Technischer Bericht, Projektänderung - Einfahrt Bahnhof Innsbruck Bericht/relazione<br />

FB II Geologie, Geotechnik, Hydrogeologie / Geologica, geotecnica idrogeologia<br />

1 I0000-00200 30 Geologisches und hydrogeologisches Modell im Änderungsbereich Bericht/relazione<br />

1 I0000-00201 30 Geologische Kartierung Portalbereich Innsbruck 1:2.000 Plan / piano<br />

1 I0000-00202 30 Geologischer Längsschnitt der Ost- und Weströhre im Bereich Bergisel 1:2.000 Plan / piano<br />

1 I0000-00203 30 Geologische Querprofile der Ost- und Weströhre im Bereich Bergisel 1:1.000 Plan / piano<br />

1 I0000-00204 30 Geotechnischer Längsschnitt der Ost- und Weströhre im Bereich Bergisel 1:2.000 Plan / piano<br />

1 I0000-00205 30 Geologisch- Geoltechnischer Längsschnitt Oströhre 1:2.000 Plan / piano<br />

1 I0000-00206 30 Haupttunnel Geologische Karte 1:10.000 Plan / piano<br />

1 I0000-00207 30 Einbindung Bhf Innsbruck-Lageplan der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung 1:10.000 Plan / piano<br />

FB III Grundlagen für die Planung / Dati di base per la progettazione<br />

Tunnelsicherheit / Programma d' esercizio<br />

1 D0473-04939 30 Beurteilung der Sicherheit Bericht/relazione<br />

Aerodynamik / Programma d' esercizio<br />

1 D0475-00001 30 Aerodynamik, Klima und Lüftung Bericht/relazione<br />

Betriebsprogramm / Programma d' esercizio<br />

1 I0000-00123 30 Bahnbetriebliche Analyse Bericht/relazione<br />

FB IV Streckenplanung / Progettazione del tracciato<br />

Übergreifende Dokumente / Documenti generali<br />

2 D0469-00001 30 Streckenplanung Bericht/relazione<br />

2 D0469-01000 30 Gleisschema / Systemskizze Plan / piano<br />

Anbindung Bahnhof Innsbruck / Allacciamento stazione di Innsbruck<br />

Übe rsichtsplä ne / Pla nime tria ge ne ra le<br />

2 D0469-01002 30 Übersichtslängenschnitt / profilo longitudinale generale 1/25.000/10.000 Plan / piano<br />

2 D0469-01003 30 Übersichtslageplan / planimetria generale 1:10.000 Plan / piano<br />

La ge plä ne / Pla nime trie<br />

2 D0469-02000 30<br />

Lageplan 1 von 4 (Planänderung) / Planimetria foglio 1 di 4 (modifica della<br />

progettazione)<br />

1:500 Plan / piano<br />

2 D0469-02001 30<br />

Lageplan 2 von 4 (Planänderung) / Planimetria foglio 2 di 4 (modifica della<br />

progettazione)<br />

1:500 Plan / piano<br />

2 D0469-02002 30<br />

Lageplan 3 von 4 (Planänderung) / Planimetria foglio 3 di 4 (modifica della<br />

progettazione)<br />

1:500 Plan / piano<br />

2 D0469-02003 30<br />

Lageplan 4 von 4 (Planänderung) / Planimetria foglio 4 di 4 (modifica della<br />

progettazione)<br />

1:2000 Plan / piano<br />

2 D0469-02201 30 Absteckplan 1 von 2 1:500 Plan / piano<br />

2 D0469-02202 30 Absteckplan 2 von 2 1:500 Plan / piano<br />

§31A GUTACHTEN - 35 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Lä nge nschnitte / profilo longitudina le<br />

2 D0469-03001 30 Öströhre Blatt 1 von 2 / Galleria Est foglio 1 di 2 1:1000/100 Plan / piano<br />

2 D0469-03002 30<br />

Oströhre Blatt 2 von 2 (Planänderung) / Galleria Est foglio 2 di 2 (modifica della<br />

progettazione)<br />

1:2000/200 Plan / piano<br />

2 D0469-03005 30 Verlegte Bestandsstrecke (Gleis 1) / linea esistente spostata (binario 1) 1:1000/100 Plan / piano<br />

2 D0469-03006 30 Weströhre (Planänderung) / canna ovest (modifica della progettazione) 1:1000/100 Plan / piano<br />

2 D0469-03008 30 Verbindungsgleis Westbahnhof (Gleis 103) 1:1000/100 Plan / piano<br />

2 D0469-03009 30 VerbindungsgleisFrachtenbahnhof (Gleis 105) 1:1000/100 Plan / piano<br />

2 D0469-03020 30 Verlegte Bestandstrecke (Gleis 2) 1:1000/100 Plan / piano<br />

2 D0469-03021 30 Abstellgleis (Gleis 104) 1:1000/100 Plan / piano<br />

Que rprofile / Profili tra sve rsa li<br />

3 D0469-03999 30 Bahnhof Innsbruck - km 1,2+00 (Profil 1) / Stazione Innsbruck - km 1,2+00 (Sezione 1) 1:100 Plan / piano<br />

3 D0469-04000 30 Bahnhof Innsbruck - km 1,3+00 (Profil 1) / Stazione Innsbruck - km 1,3+00 (Sezione 1) 1:100 Plan / piano<br />

3 D0469-04001 30<br />

3 D0469-04002 30<br />

3 D0469-04003 30<br />

3 D0469-04004 30<br />

Bahnhof Innsbruck - km 1,4+00 (Profil 3) (Planänderung) / Stazione Innsbruck - km<br />

1,4+00 (Sezione 3) (modifica della progettazione)<br />

Bahnhof Innsbruck - km 1,5+00 (Profil 4) (Planänderung) / Stazione Innsbruck - km<br />

1,5+00 (Sezione 4) (modifica della progettazione)<br />

Bahnhof Innsbruck - km 1,6+85 (Profil 5) (Planänderung) / Stazione Innsbruck - km<br />

1,6+85 (Sezione 5) (modifica della progettazione)<br />

Bahnhof Innsbruck - km 1,9+20 (Profil 7) (Planänderung) / Stazione Innsbruck - km<br />

1,9+20 (Sezione 7) (modifica della progettazione)<br />

1:100 Plan / piano<br />

1:100 Plan / piano<br />

1:100 Plan / piano<br />

1:100 Plan / piano<br />

3 D0469-04005 30 Bahnhof Innsbruck - km 1,9+80 (Profil 8) / Stazione Innsbruck - km 1,9+80 (Sezione 8) 1:100 Plan / piano<br />

3 D0469-04006 30 Bahnhof Innsbruck - km 2,0+80 (Profil 9) / Stazione Innsbruck - km 2,0+80 (Sezione 9) 1:100 Plan / piano<br />

Deta ilplä ne<br />

3 D0469-05001 30 Lage-/Höhenplan Wanderweg Sillschlucht Blatt 1 von 3 1:250 Plan / piano<br />

3 D0469-05002 30 Lage-/Höhenplan Wanderweg Sillschlucht Blatt 2 von 3 1:250 Plan / piano<br />

3 D0469-05003 30 Lage-/Höhenplan Wanderweg Sillschlucht Blatt 3 von 3 1:250 Plan / piano<br />

FB V Bauwerksplanung / Progettazione delle opere<br />

Übergreifende Dokumente / Documenti generali<br />

T e chnische r Be richt<br />

4 D0467-01001 30 Tunnelbauwerke Bericht Bericht/relazione<br />

Entwä sse rungssche ma / Sche ma di dre na ggio<br />

4 D0467-00001 30 Entwässerungsschema Teil 1 / Schema di drenaggio Parte 1 1:5000 Plan / piano<br />

Haupttunnelsystem / Sistema della galleria principale<br />

Rege lque rschnitte / Se zione tipo<br />

4 D0467-00050 30 Tunnel Silltal 2 Gerade - Standard / Galleria Silltal 2 In rettilineo - standard 1 : 50 Plan / piano<br />

4 D0467-00048 30<br />

Haupttunnel NÖT - Strahlventilatoren Gerade / Kurve - Standard / Galleria principale<br />

NÖT - Ventilatori a getto In rettilineo / curva - standard<br />

Cha ra kte ristische Que rschnitte / Se zioni tra sve rsa li ca ra tte ristiche<br />

1 : 50 Plan / piano<br />

4 D0467-00051 30 QS 2/1 + QS 2/2 Querschlag / QS 2/1 + QS 2/2 Cunicolo trasversale di collegamento 1 : 200 Plan / piano<br />

4 D0467-00052 30 QS 3/1 + QS 3/2 Querschlag / QS 3/1 + QS 3/2 Cunicolo trasversale di collegamento 1 : 200 Plan / piano<br />

4 D0467-00053 30 QS 3/3 + QS 4/1 Querschlag / QS 3/3 + QS 4/1 Cunicolo trasversale di collegamento 1 : 200 Plan / piano<br />

4 D0467-00054 30<br />

4 D0467-00055 30<br />

Porta lbe re ich W e st (Sillbrücke ) / Se ttore porta le Ove st (Ponte<br />

Sillbrücke )<br />

Lageplan der Portalzonen - Bauzustand + Stützmittel / Pianta zone portale - costr. +<br />

mezzi di sostegno<br />

Querschnitt der Portalzonen - Bauzustand + Stützmittel / Sezione portale - stato di<br />

costruzione + mezzi di sostegno<br />

1 : 200 Plan / piano<br />

1 : 200 Plan / piano<br />

Stützmitte lplä ne / Ela bora ti gra fici di misure di soste gno<br />

4 D0467-00056 30 Vortriebsklasse TS2-LG / Classe di avanzamento TS2-LG 1 : 100 Plan / piano<br />

4 D0467-00100 30<br />

4 D0467-00103 30<br />

Lä nge nschnitte / Se zioni longitudina li<br />

Bautechnischer Längenschnitt - Haupttunnel Teil 1/3 (Oströhre) / Provilo tecnico di<br />

costruzione- galleria principale Pare 1/3 (Canna est)<br />

Bautechnischer Längenschnitt - Haupttunnel Teil 1/3 (Weströhre) / Provilo tecnico di<br />

costruzione- galleria principale Pare 1/3 (Canna ovest)<br />

1 : 2.000 Plan / piano<br />

1 : 2.000 Plan / piano<br />

§31A GUTACHTEN - 36 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Anbindung Bahnhof Innsbruck / Allacciamento stazione Innsbruck<br />

T unne l (offe ne Ba uwe ise n) /<br />

Ga lle ria (cie lo a pe rto)<br />

4 D0467-00150 30<br />

Tunnel in offener Bauweise Schotterfahrbahn / Galleria costruzione a cielo aperto<br />

pietrisco sovrastruttura ferroviaria<br />

1 : 50 Plan / piano<br />

4 D0467-00151 30 Tunnel Silltal 1 / Galleria Silltal 1 1:200 Plan / piano<br />

4 D0467-00152 30 Tunnel Silltal 1 / Galleria Silltal 1 1:200 Plan / piano<br />

4 D0467-00153 30 Tunnel Silltal 3 / Galleria Silltal 3 1:200 Plan / piano<br />

4 D0467-00154 30 Tunnel Silltal 3 / Galleria Silltal 3 1:50 Plan / piano<br />

4 D0467-00155 30 Tunnel Silltal 4 / Galleria Silltal 4 1:200 Plan / piano<br />

T unne l (be rgmä nnische Ba uwe ise ) /<br />

Ga lle ria (na tura le )<br />

4 D0467-00156 30<br />

4 D0467-00157 30<br />

Tunnel Silltal 2 bergmännische Bauweise - Bauzustand / Galleria Silltal 2 galleria<br />

naturale - stato di construzione<br />

Tunnel Silltal 2 bergmännische Bauweise - Endzustand / Galleria Silltal 2 galleria<br />

naturale - fine construzione<br />

1:50 Plan / piano<br />

1:50 Plan / piano<br />

Brücken- und Kreuzungsbauwerke<br />

5 D0469-00002 30 Kunst- und Hochbauten, Bauwerksplanung, technischer Bericht Bericht Bericht/relazione<br />

5 D0469-10010 30 Kreuzungsbauwerk Brennerbahn über Konzertkurve - Lageplan + Ansicht 1:100 Plan / piano<br />

5 D0469-10011 30 Kreuzungsbauwerk Brennerbahn über Konzertkurve - Schnitte 1:100/1:50/1:5 Plan / piano<br />

5 D0469-10020 30 Fussgängerunterführung - Schnitte und Lageplan 1:100/1:50/1:5 Plan / piano<br />

5 D0469-10030 30 Eisenbahnüberführung Klostergasse - Lageplan und Ansicht 1:100 Plan / piano<br />

5 D0469-10031 30 Eisenbahnüberführung Klostergasse - Schnitte 1:100/1:50/1:25/1:5 Plan / piano<br />

5 D0469-10040 30 Überführung Inntalautobahn - Lageplan und Schnitte 1:200/1:100/1:25 Plan / piano<br />

5 D0469-10041 30 Überführung Inntalautobahn - Schnitte 1:100 Plan / piano<br />

5 D0469-10050 30 Eisenbahnüberführung Silltal - Lageplan und Schnitte 1:250 Plan / piano<br />

5 D0469-10051 30 Eisenbahnüberführung Silltal - Schnitte 1:100/1:50 Plan / piano<br />

5 D0469-10060 30 Eisenbahnüberführung Sill-Oströhre - Lageplan + Ansicht 1:100 Plan / piano<br />

5 D0469-10061 30 Eisenbahnüberführung Sill-Oströhre - Schnitte 1:100/1:50/1:25 Plan / piano<br />

5 D0469-10070 30 Eisenbahnüberführung Sill-Weströhre - Lageplan + Ansicht 1:100 Plan / piano<br />

5 D0469-10071 30 Eisenbahnüberführung Sill-Weströhre - Schnitte 1:100/1:50/1:25 Plan / piano<br />

5 D0469-10080 30 Stützwand Wanderweg - Lageplan und Schnitte 1:200/1:100/1:25 Plan / piano<br />

FB VI Ausrüstung / Attrezzaggio<br />

Anbindung Bahnhof Innsbruck / Allacciamento stazione di Innsbruck<br />

Fa hrba hn und Erschütte rungsschutz / Sovra struttura fe rrovia ria e<br />

mitiga zione de lle vibra zioni<br />

6 D0477-00201 30 Erschütterungen und sekundärer Luftschall Bericht Bericht/relazione<br />

6 D0477-00301 30 Übersichtsplan Innsbruck ohne Plan / piano<br />

6 D0477-00302 30 Lageplan Unterschottermatte 1:500 Plan / piano<br />

T ra ktionsstrom 15kV, 16,7Hz<br />

6 V0011-00001 30 Technischer Bericht OL 15 KV; 16.7 Hz Bericht Bericht/relazione<br />

Zugsiche rungs- und Zugle itsyste me / Siste mi di coma ndo e controllo<br />

6 D0471-00001 30 50 Hz Hilfsenergie, Telekommunikation, Zugsicherungs- und Zugleitsysteme Bericht Bericht/relazione<br />

§31A GUTACHTEN - 37 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

FB VII Bauphasen / Fase di costruzione<br />

Bauzeitprogramm / Cronoprogramma lavori<br />

6 D0470-00010 30 Technischer Bericht Baulogistik Bericht Bericht/relazione<br />

Anbindung Bahnhof Innsbruck / Allacciamento stazione di Innsbruck<br />

6 D0469-02101 30 Bauphasen Innsbruck Phase 1 - 2/ Fase di construzione Innsbruck Fase 1 - 2 1:1.000 Plan / piano<br />

6 D0469-02102 30 Bauphasen Innsbruck Phase 3 - 4/ Fase di construzione Innsbruck Fase 3 - 4 1:1.000 Plan / piano<br />

6 D0469-02103 30 Bauphasen Sillschlucht Phase 1 - 3/ Fase di construzione Innsbruck Fase 1 - 3 1:1.000 Plan / piano<br />

FB VIII Grundeinlöse / Espropri<br />

Anbindung Bahnhof Innsbruck / Allacciamento stazione di Innsbruck<br />

7 D0472-02584 30<br />

7 D0472-04858 30<br />

7 D0472-03369 30<br />

7 D0472-04928 30<br />

7 D0472-04929 30<br />

7 D0472-03385 30<br />

7 D0472-03390 30<br />

7 D0472-04933 30<br />

7 D0472-04936 30<br />

Grundeinlöseplan KG Pradl Blatt 1 von 2 - Änderungsoperat / Planimetria di terreni<br />

da acquistare CC Pradl Foglio 1 di 2 - Elaborato di modificazione<br />

Grundeinlöseplan KG Pradl Blatt 2 von 2 - Änderungsoperat / Planimetria di terreni<br />

da acquistare CC Pradl Foglio 2 di 2 - Elaborato di modificazione<br />

Grundeinlöseplan KG Lans - Änderungsoperat / Planimetria di terreni da acquistare<br />

CC Lans - Elaborato di modificazione<br />

Grundeinlöseplan KG Wilten - Änderungsoperat / Planimetria di terreni da<br />

acquistare CC Wilten - Elaborato di modificazione<br />

Grundeinlöseplan KG Vill - Änderungsoperat / Planimetria di terreni da acquistare<br />

CC Vill - Elaborato di modificazione<br />

Grundeinlöseverzeichnis KG Pradl - Änderungsoperat / Indice dei terreni da<br />

aquistare CC Pradl - Elaborato di modificazione<br />

Grundeinlöseverzeichnis KG Lans - Änderungsoperat / Indice dei terreni da<br />

aquistare CC Lans - Elaborato di modificazione<br />

Grundeinlöseverzeichnis KG Wilten - Änderungsoperat / Indice dei terreni da<br />

aquistare CC Wilten - Elaborato di modificazione<br />

Grundeinlöseverzeichnis KG Vill - Änderungsoperat / Indice dei terreni da aquistare<br />

CC Vill - Elaborato di modificazione<br />

Plan / piano<br />

Plan / piano<br />

Plan / piano<br />

Plan / piano<br />

Plan / piano<br />

Bericht/relazione<br />

Bericht/relazione<br />

Bericht/relazione<br />

Bericht/relazione<br />

FB XIV Auswirkungen auf die Umgebung / Conseguenze sulle zone circostanti<br />

Lärm<br />

8 D0477-00101 30 Bericht Lärm Bericht Bericht/relazione<br />

8 D0477-00111 30 Lärm Ist-Zustand - Straßenverkehr Abend - Innsbruck M.1:2.500 Plan / piano<br />

8 D0477-00112 30 Lärm Bauphase - Straßenverkehr Abend - Innsbruck M.1:2.500 Plan / piano<br />

8 D0477-00113 30 Lärm Ist-Zustand - Schienenverkehr Nacht - Innsbruck M.1:2.500 Plan / piano<br />

8 D0477-00114 30 Lärm Betriebszustand - Schienenverkehr ohne Maßnahmen / Nacht - Innsbruck M.1:2.500 Plan / piano<br />

8 D0477-00115 30 Lärm Betriebszustand - Schienenverkehr mit Maßnahmen / Nacht - Innsbruck M.1:2.500 Plan / piano<br />

8 D0477-00116 30 Lärm Bauphase - Anlagen ohne Lärmschutzmaßnahmen / Abend - Innsbruck M.1:2.500 Plan / piano<br />

8 D0477-00117 30<br />

8 D0477-00118 30<br />

Lärm Pegeldifferenzen(Betriebszustand ohne Maßnahmen)-(Ist-Zustand)<br />

Schienenverkehr Nacht - Innsbruck<br />

Lärm Pegeldifferenzen (Betriebszustand ohne)-(Betriebszustand mit<br />

Lärmschutzmaßnahmen) - Schienenverkehr Nacht - Innsbruck<br />

M.1:2.500<br />

M.1:2.500<br />

Plan / piano<br />

Plan / piano<br />

Luftschadstoffe - Immissionsbelastung<br />

8 D0415-00001 30 Bericht Luftschadstoffe - Immissionsbelastung Bericht Bericht/relazione<br />

Elektromagnetische Felder<br />

8 D0468-00001 30 Bericht Elektromagnetische Felder Bericht Bericht/relazione<br />

Wasser und Wasserwirtschaft<br />

8 D0472-03962 30 Bericht Wasser und Wasserwirtschaft / Hydrologie Bericht Bericht/relazione<br />

8 D0472-00162 30 Lageplan Hydrologie Sill - Portalbereich Innsbruck-Sillschlucht 1:1.000 Plan / piano<br />

8 D0472-00262 30 Querprofile Hydrologie Sill 1 - 7 1:200/200 Plan / piano<br />

8 D0472-00362 30 Längenschnitt Hydrologie Sill 1:1.000/100 Plan / piano<br />

8 D0472-03231 30 Lageplan Gewässerökologie - Änderungsoperat 1:2.000 Plan / piano<br />

§31A GUTACHTEN - 38 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Das gegenständliche Änderungsoperat besteht aus zwei Teilen, die für sich alleine im Gesamtsystem nicht verkehrswirksam<br />

werden:<br />

1. Änderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck im Projektabschnitt „Hauptbahnhof Innsbruck bis Multifunktionsstelle<br />

Innsbruck“ (Oströhre von km 1,0+08,136 bis km 3,4+47.462 und Weströhre von km 1,0+08,136 bis km<br />

3,4+46.392) sowie<br />

2. Änderung Einbindung Umfahrung Innsbruck im Hauptsystem des Brenner Basistunnels ab km 3,4+56.954<br />

bis km 8,1+03.302 (Oströhre = Stationierungsbezug) und im Begleitsystem (Zufahrtstunnel Ahrental, Rettungsstollen<br />

Tulfes, Fensterstollen Ampass usw.)<br />

In diesen Projektabschnitten ersetzt das Änderungsoperat das genehmigte Projekt. An der Abschnittsgrenze zwischen<br />

den beiden Änderungsteilen ergeben sich Stationsdifferenzen (+9,492 m bei der Oströhre und +49,482 m bei<br />

der Weströhre).<br />

Sicherungstechnik<br />

Für die Projektänderungen innerhalb des Projekts Brenner Basistunnel wurden für den Fachbereich Sicherungstechnik<br />

folgende (neu) erstellten Unterlagen bei der Begutachtung herangezogen:<br />

" Einfahrt Bahnhof Innsbruck":<br />

- I0000-KTB-00300-30 Einleitender Technischer Bericht, Projektänderung - Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

- D0473-KTB-04939-30 Beurteilung der Sicherheit<br />

- D0469-KTP-00001-30 Streckenplanung<br />

- D0469-SK 01000-30 Gleisschema / Systemskizze<br />

- D0469-LP-01003-30 Übersichtslageplan<br />

- D0469-KLP-02000-30 Lageplan 1 von 4<br />

- D0469-KLP-02001-30 Lageplan 2 von 4<br />

- D0469-KLP-02002-30 Lageplan 3 von 4<br />

- D0469-KLP-02003-30 Lageplan 4 von 4<br />

- D0471-LTB-00001-30 50 Hz Hilfsenergie, Telekommunikation, Zugsicherungs- und Zugleitsysteme<br />

" Einbindung Umfahrung Innsbruck":<br />

- D0616-I-02-TB-15101-30 Zusammenfassender technischer Bericht<br />

- D0616-I-02-LP-15103-30 Übersichtslageplan Brenner Basistunnel<br />

- D0616-I-02-LP-15104-30 Gleisschema Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- D0616-IV-01-TB-15400-30 Technischer Bericht Streckenplanung<br />

- D0616-IV-01-LP-15402-30 Lageplan Blatt 1/4<br />

- D0616-IV-01-LP-15403-30 Lageplan Blatt 2/4<br />

- D0616-IV-01-LP-15404-30 Lageplan Blatt 3/4<br />

- D0616-IV-01-LP-15405-30 Lageplan Blatt 4/4<br />

- D0616-IV-01-LP-15422-30 Lageplan Blatt 1a/4<br />

§31A GUTACHTEN - 39 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- D0616-VI-01-TB-15600-30 Zusammenfassender technischer Bericht Ausrüstung<br />

Betrieb und Erhaltung:<br />

- Folgende Planunterlagen wurden der § 31a-Begutachtung zugrunde gelegt:<br />

Dokument Nr. Titel Stand Anmerkung<br />

Fachbereich I<br />

1 00 000-AU 000 000-00-10000-KTB—00300-30 Projektänderung – Einfahrt Bahnhof Innsbruck 23.04.2013<br />

01-Ü01-EP-001-DO616-I-02-TB-15101-30 Zusammenfassender Technischer Bericht 30.04.2013<br />

Fachbereich III<br />

1 00 000-AU 000 000-00-DO473-KTB—04939-30 Beurteilung der Sicherheit 23.04.2013<br />

01-Ü01-EP-001-DO616-III-03-TB-15319-30 Sicherheitskonzept, Aerodynamik, Klima und Lüftung 30.04.2013<br />

1-00-000-AU-000-000-00-10000-KTB-00122-30 Bahnbetriebliche Analyse 23.04.2013 [1}<br />

01-Ü01-EP-001-10000-III-02-TB-00122-30 Bahnbetriebliche Analyse 24.05.2013 [2]<br />

Fachbereich IV<br />

1 00 000-AU 000 000-00-DO469-KTB—00001-30 Streckenplanung 23.04.2013<br />

00-Ü01-GD-001-DO616-VI-02-TB-15400-30 Streckenplanung 30.04.2013<br />

1 00 000-AU 000 000-00-DO469-SK—01000-30 Gleisschema/Systemskizze 23.04.2013<br />

00-Ü01-GD-001-DO616-I-02-LP-15104-30 Gleisschema Einbindung Umfahrung 30.04.2013<br />

00-Ü01-GD-001-DO616-I-02-LP-15103-30 Übersichtslageplan 30.04.2013<br />

1 00 000-AU 000 000-00-DO469-KLP—02000-30 Lageplan 1 von 4 23.04.2013<br />

1 00 000-AU 000 000-00-DO469-KLP—02001-30 Lageplan 2 von 4 23.04.2013<br />

1 00 000-AU 000 000-00-DO469-KLP—02002-30 Lageplan 3 von 4 23.04.2013<br />

1 00 000-AU 000 000-00-DO469-KLP—02003-30 Lageplan 4 von 4 23.04.2013<br />

00-Ü01-GD-001-DO0616-IV-01-LP-15402-00 Lageplan 1 von 4 30.04.2013<br />

00-Ü01-GD-001-DO0616-IV-01-LP-15403-00 Lageplan 2 von 4 30.04.2013<br />

00-Ü01-GD-001-DO0616-IV-01-LP-15404-00 Lageplan 3 von 4 30.04.2013<br />

00-Ü01-GD-001-DO0616-IV-01-LP-15405-00 Lageplan 4 von 4 30.04.2013<br />

00-Ü01-GD-001-DO0616-IV-01-LP-15422-00 Lageplan 1a von 4 30.04.2013<br />

Fachbereich VI<br />

00-Ü01-GD-001-DO616-VI-02-TB-15600-30 Zusammenfassender Technischer Bericht Ausrüstung 30.04.2013<br />

1 00 000-AU 000 000-00-DO471-LTB—00001-30 50Hz Hilfsenergie, Telekommunikation, Zugsicherungs- und Zugleitsysteme 23.03.2013<br />

1 00 000-AU 000 000-00-V0011-HTB—00001-30 Oberleitung 23.04.2013<br />

Tunnelsicherheit<br />

Folgende Planunterlagen wurden der §31a-Begutachtung zugrunde gelegt:<br />

- Brenner Basistunnel, Änderungsoperat Einfahrt Bahnhof Innsbruck, Zusammenfassung, Einleitender Technischer<br />

Bericht, I0000-KTB-00300-30, 17.04.2013-<br />

- Brenner Basistunnel, Änderungsoperat Einfahrt Bahnhof Innsbruck, Sicherheitskonzept, Technischer Bericht<br />

Beurteilung der Sicherheit, D0473-KTB-04939-30, 12.04.2013<br />

2.6.3 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND SONSTIGE UNTERLAGEN<br />

Allgemein<br />

- Eisenbahngesetz 1957 (EisbG); Bundesgesetz über Eisenbahnen, Schienenfahrzeuge auf Eisenbahnen und den<br />

Verkehr auf Eisenbahnen; zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2013 am 2013-02-25<br />

§31A GUTACHTEN - 40 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- ArbeitnehmerInnensschutzgesetz (AschG); Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;<br />

zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2012 am 2012-12-28<br />

Infrastruktur<br />

Es gelten die angeführten Grundlagen in der letztgültigen Fassung<br />

- Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen<br />

- Eisenbahn - Kreuzungsverordnung (EKVO)<br />

- Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung (EBEV)<br />

- Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV)<br />

- Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben (VgEV)<br />

- Bauproduktengesetz (BauPG)<br />

- Bauarbeiten-Koordinationsgesetz (BauKG)<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Es gelten die angeführten Grundlagen in der letztgültigen Fassung<br />

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr)<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV)<br />

- Arbeitsstättenverordnung (AstV)<br />

- Schwerpunktkonzept aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes für Eisenbahnanlagen, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen<br />

und Bergbau (R 10)<br />

- Richtlinie für den Arbeitnehmerschutz bei den ÖBB, R8<br />

- Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)<br />

- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)<br />

- Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)<br />

- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV)<br />

- Kennzeichnungsverordnung (KennV)<br />

- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO)<br />

- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)<br />

- Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)<br />

Eisenbahnbautechnik<br />

Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen, Hochleistungsstrecken, HL-AG, ÖBB und BEG, Wien, Mai 2002 (HL-<br />

RL)<br />

- RVE 05.00.01 Linienführung von Gleisen (Stand: 01.06.2006)<br />

- RVE 05.00.02 Bettungsquerschnitte für Schotteroberbau (Stand: 01.11.2006)<br />

- DV B 54 Anzuwendende Oberbauformen<br />

- DV B 53 Gestaltung von Oberbauanlagen<br />

- DV B 52 Oberbau – Technische Grundsätze<br />

§31A GUTACHTEN - 41 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- DV B 51 Oberbauvorschrift<br />

- ÖBB – ZOV Zusatzbestimmungen zur Oberbauvorschrift<br />

- DV B 50 Teil 1 Oberbauformen<br />

- DV B 50 Teil 2 Linienführung von Gleisen<br />

- ÖBB – Regelplanung<br />

Elektrotechnik<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

- Eisenbahngesetz (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957 zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 40/2013<br />

- Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen,<br />

BGBl II Nr. 209/2003, zuletzt geändert durch BGBl II Nr. 398/2008<br />

- Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV), BGBl. II Nr. 398/2008<br />

- Eisenbahn - Kreuzungsverordnung (EKVO), BGBl. II Nr. 216/2012<br />

- Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung (EBEV), BGBl. II Nr. 128/2008<br />

- Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben (VgEV), BGBl II Nr. 425/2009<br />

- Bauproduktengesetz (BauPG), BGBl. I Nr. 136/2001<br />

- Bauarbeiten-Koordinationsgesetz (BauKG), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012<br />

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr), BGBl. II Nr. 17/2012<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 215/2012<br />

- Arbeitsstättenverordnung (AstV), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 256/2009<br />

- Schwerpunktkonzept aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes für Eisenbahnanlagen, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen<br />

und Bergbau (R 10)<br />

- Richtlinie für den Arbeitnehmerschutz bei den ÖBB, R8 (ÖBB 40)<br />

- Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 33/2012<br />

- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), zuletzt geändert durch BGBl. 351/2005<br />

- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 291/2011<br />

- Kennzeichnungsverordnung (KennV), zuletzt geändert durch die BGBl. I Nr. 9/1997<br />

- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. II Nr. 53/1997<br />

- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 21/2010<br />

- Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 33/2012<br />

- Elektroschutzverordnung (ESV 2012), BGBl. II Nr. 33/2012<br />

- Arbeitsinspektionsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2013<br />

- Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen, Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete der Elektrotechnik<br />

(Elektrotechnikgesetz 1992 - ETG 1992),BGBl. I Nr. 136/2001<br />

- Elektrotechnikverordnung 2002 - ETV 2002/2a BGBl. II Nr. 222/2002 inkl. Änderungen BGBl. II Nr. 33/2006 und<br />

BGBl. II Nr. 223/2010<br />

§31A GUTACHTEN - 42 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Normen und Richtlinien<br />

- ÖVE / ÖNORM EN 50119:2001 Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Oberleitungen für den elektrischen<br />

Zugbetrieb<br />

- ÖVE EN 50122-1:1997 Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Teil 1: Schutzmaßnahmen in Bezug auf elektrische<br />

Sicherheit und Erdung<br />

- ÖVE / ÖNORM E 8001-1:2000 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis ~1000 V und<br />

=1500 V – Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) (seit 2002-06-14 verbindlich)<br />

inkl. Änderungen A1 bis A4: 2010<br />

- ÖVE / ÖNORM E 8002 Reihe: Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgungen in baulichen Anlagen für<br />

Menschenansammlungen<br />

- ÖVE / ÖNORM E 8001-4-95: 2008 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V<br />

und DC 1500 V – Teil 4-95: Aufzüge<br />

- ÖVE / ÖNORM E 8014 - Reihe: Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit Nennspannungen<br />

bis AC 1000 V und DC 1500V<br />

- ÖVE / ÖNORM EN 50272- Reihe Sicherheitsanforderungen für Batterien und Batterieanlagen<br />

- ÖVE / ÖNORM E 8383:2000-03-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannung über 1 kV (seit 2002-06-14<br />

verbindlich)<br />

- ÖVE / ÖNORM E 8049-1:2001-07-01 Blitzschutz baulicher Anlagen, Teil 1: Allgemeine Grundsätze (Anwendung<br />

gemäß ETV 2002/2a aus 2010 noch fünf Jahre erlaubt)<br />

- ÖVE / ÖNORM EN 62305-Reihe: 2008 Blitzschutz, verbindlich seit der ETV 2002/2a aus 2010 (Übergangsfrist 5<br />

Jahre)<br />

- ÖVE L 20:1998-06 Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln (Ersatz für ÖVE L 20/1987)<br />

- ÖVE / ÖNORM E 8111:2002-09-01 Errichtung von Starkstromfreileitungen über AC 1 kV bis AC 45 kV (Ersatz<br />

für ÖVE-L 11/1979 + L11a/1980 + L 11b/1982 +L 11c/1983 + L 11d/1986 + L 11e:1997-11 + E 8111/A6:1999-<br />

12-01)<br />

- ÖVE / ÖNORM EN 50341: 2002 Freileitungen über AC 45 kV (inkl. AC1 aus 2007)<br />

- ÖVE / ÖNORM EN 50423: 2005 Freileitungen über AC 1 kV bis einschließlich 45 kV<br />

- ÖNORM EN 40 Lichtmaste<br />

- ÖNORM EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen<br />

- ÖNORM EN 12464-2 Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 2: Arbeitsplätze im Freien<br />

- ÖNORM EN 1838 - Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung<br />

- ÖNORM Z 1000-1 Sicherheitskennfarben und -kennzeichen - Begriffsbestimmungen, Anforderungen, Ausführungen<br />

- ÖNORM EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitskennfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte<br />

Sicherheitszeichen (ISO 7010:2011)<br />

- TAEV Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen<br />

bis 1000 V und Erläuterung der einschlägigen Vorschriften.<br />

§31A GUTACHTEN - 43 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Sonstige Unterlagen<br />

- Die einschlägigen Bau – und Entwurfsvorschriften für Oberleitungsanlagen der ÖBB, wie z.B. EL 52, EL 42 und<br />

EL 43 sowie das Erdungskonzept auf ÖBB – Strecken, die TR 939 und den DB 945<br />

Sicherungstechnik<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

- Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG): Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten; zuletzt geändert<br />

durch BGBl. I Nr. 35/2012 am 2012-04-24<br />

- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Bau, den Betrieb und die<br />

Organisation von Eisenbahnen (EisbVO 2003); zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 398/2008 am 2008-11-19<br />

- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Berücksichtigung der Erfordernisse<br />

des Arbeitnehmerschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens<br />

(AVO Verkehr), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 17/2012 am 2012-01-23<br />

- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den Schutz von ArbeitnehmerInnen im<br />

Bereich von Gleisen (EisbAV), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 156/2011 am 2011-05-11<br />

- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente<br />

(DOK-VO); zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 53/1997 am 1997-02-20<br />

- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung<br />

von Arbeitsmitteln (AM-VO) und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird; zuletzt geändert<br />

durch BGBl. II Nr. 21/2010 am 2010-01-19<br />

- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Sicherheit, Normalisierung und Typisierung<br />

elektrischer Betriebsmittel und Anlagen sowie sonstiger Anlagen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer<br />

Anlagen (ETV 2002); zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 223/2010 am 2010-07-12<br />

- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der<br />

Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (ESV 2003); zuletzt geändert durch BGBl. II Nr.<br />

33/2012 am 2012-02-06<br />

Normen und Richtlinien<br />

- Schwerpunktkonzept aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes; Eisenbahnanlagen (R10); vom 2010-07-01<br />

- EN 50126-1:1999: Bahnanwendungen – Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit,<br />

Sicherheit (RAMS) -- Teil 1: Grundlegende Anforderungen und genereller ProzessEN 50128:2001:<br />

Bahnanwendungen - Telekommunikationstechnik, Signaltechnik und Datenverarbeitungssysteme - Software für<br />

Eisenbahnsteuerungs- und Überwachungssysteme<br />

- EN 50129:2003: Bahnanwendungen - Telekommunikationstechnik, Signaltechnik und Datenverarbeitungssysteme<br />

- Sicherheitsrelevante elektronische Systeme für Signaltechnik<br />

Weiters alle in der R10 genannten Verordnungen und alle in EN 50129:2003 genannten und anwendbaren<br />

CENELEC Normen der Reihe 5012x.<br />

Sonstige Unterlagen<br />

EG-Zwischenbericht Benannte Stelle Arsenal Railway Certification, P2010-004-03-V1.0 vom 29.05.2013"<br />

Betrieb und Erhaltung<br />

Gesetze<br />

Eisenbahngesetz 1957(EisbG) idF BGBl. I Nr. 40/2013<br />

§31A GUTACHTEN - 44 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

ArbeitnehmerInnensschutzgesetz (AschG), idF BGBl. I Nr. 118/2012<br />

Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten, idF BGBl I Nr. 42/2007<br />

Verordnungen<br />

Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen, idF<br />

BGBl. II Nr. 398/2008<br />

Verordnung über den Bau und Betrieb von Eisenbahnen (Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung - EisbBBV) idF<br />

BGBl. II Nr. 398/2008<br />

Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr) idF BGBl. II Nr. 17/2012<br />

Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) idF BGBl. II Nr. 215/212<br />

Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) idF BGBl. II Nr. 53/1997<br />

Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), idF BGBl. II Nr. 21/2010<br />

Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode<br />

für die Evaluierung und Bewertung von Risiken gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie<br />

2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI)<br />

Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Infrastruktur“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems,<br />

Europäische Gemeinschaft, Richtlinie 96/48/EG, 2002 (Entscheidung 2008/217/EG)<br />

Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Energie“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems,<br />

Europäische Gemeinschaft, Richtlinie 96/48/EG, 2002 (Entscheidung 2008/284/EG)<br />

Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Betrieb“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems,<br />

Europäische Gemeinschaft, Richtlinie 96/48/EG, 2002 (Entscheidung 2008/231/EG)<br />

Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Fahrzeuge“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems,<br />

Europäische Gemeinschaft, Richtlinie 96/48/EG, 2002 (Entscheidung 2008/232/EG)<br />

Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Zugsicherung, Zugsteuerung und Signalgebung“<br />

des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems, Europäische Gemeinschaft, Richtlinie 96/48/EG<br />

idF der Entscheidung 2006/679/EG<br />

Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im konventionellen<br />

transeuropäischen Eisenbahnsystembahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem (Entscheidung<br />

2008/163/EG)<br />

- Nationale Richtlinien<br />

- Richtlinie für das Entwerfen von Bahnanlagen – Hochleistungsstrecken. HL-AG, ÖBB, BEG, Mai 2002<br />

- Richtlinie „Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunnels bei Haupt- und Nebenbahnen, Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes“ Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, 1. Ausgabe 2000<br />

- Normen<br />

- entfällt<br />

- Sonstige Grundlagen<br />

- UIC Kodex 406 Erstausgabe, September 2004<br />

- Betriebliches Regelwerk der Österreichischen Bundesbahnen, Stand 30.05.2013<br />

§31A GUTACHTEN - 45 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Brenner Basistunnel (BBT) Gutachten gemäß §31a EisbG – Dipl.Ing. Hans Kordina Ziviltechnikgesellschaft für<br />

Raumplanung und Raumordnung GmbH, Wien, März 2008 [3]<br />

- -Brenner Basistunnel – UVP und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren– Genehmigungsbescheid GZ.<br />

BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009 DVR:0000175 [4]<br />

Tunnelsicherheit<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

- Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) BGBl. I Nr. 40/1957 idgF BGBl. I Nr. 40/2013<br />

- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), BGBl. I Nr. 457/1995, idgF BGBL. I Nr. 71/2013<br />

- Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten, BGBl. I Nr. 37/1999,<br />

idgF BGBL. I Nr. 35/2012<br />

- Decreto 28 ottobre 2005, Sicurezza nelle gallerie ferroviarie, il Ministro delle Infrastrutture e dei Transporti, GU n.<br />

83 del 8-4-2006 – Suppl. Ordinario n. 89<br />

- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967, zuletzt geändert 25. Mai 2012 (BGBl. I S. 1703),<br />

Deutschland<br />

- Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen,<br />

BGBl. II Nr. 209/2003 idgF BGBl. II Nr. 398/2008<br />

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 (AVO-Verkehr 2011), BGBl. II Nr. 17/2012<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), BGBl. II Nr. 384/1999 idgF 215/2012<br />

- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. II Nr. 478/1996 idgF<br />

53/1997<br />

Normen und Richtlinien<br />

- Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Infrastruktur“ des transeuropäischen<br />

Hochgeschwindigkeitsbahnsystems, Europäische Gemeinschaft, Richtlinie 2008/217/EG, Entscheidung vom 20.<br />

Dezember 2007 geändert durch Richtlinie 2012/462/EG und 2012/464/EG, Entscheidung vom 23. Juli 2012<br />

- Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Betrieb“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems,<br />

Europäische Gemeinschaft, Richtlinie 2008/231/EG, Entscheidung vom 01. Februar<br />

2008 geändert durch Richtlinie 2012/464/EG, Entscheidung vom 23. Juli 2012<br />

- Richtlinie 2004/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004, “Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit”,<br />

2004 geändert durch 2008/110/EG vom 16. Dezember 2008<br />

- Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) bezüglich „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im konventionellen<br />

transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem, Europäische<br />

Gemeinschaft, Richtlinie 2008/163/EG, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 geändert durch Richtlinie<br />

2012/464/EG, Entscheidung vom 23. Juli 2012<br />

- HL Richtlinie (wird zur Zeit überarbeitet)<br />

- Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen Hochleistungsstrecken, Stand Mai 2002 (wird zur Zeit überarbeitet)<br />

- Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen Hochleistungsstrecken, Anlage 4, Baulicher Brandschutz in unterirdischen<br />

Verkehrsbauten von Eisenbahn-Hochleistungsstrecken, Entwurf Stand Mai 2004 (künftig ersetzt<br />

durch Richtlinie und Vorschrift für das Eisenbahnwesen RVE08.00.01)<br />

§31A GUTACHTEN - 46 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Richtlinie 2008/57/EG des europäischen Parlaments und Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems<br />

in der Gemeinschaft, 17. Juni 2008<br />

- Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln bei Haupt- und Nebenbahnen – Anforderungen des Brand- und<br />

Katastrophenschutzes, Richtlinie ÖBFV A-12, Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, 28.2.2000<br />

- EBA-Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln;<br />

Eisenbahn-Bundesamt, Bonn, Deutschland; Stand 01. Juli 2008<br />

- Richtlinie 123 DB AG, Notfallmanagement, Brandschutz; Frankfurt/Main, Deutschland; 14. Aktualisierung 15.<br />

April 2013<br />

Sonstige Unterlagen<br />

- UIC-Kodex 779-9E, Sicherheit in Eisenbahntunnels, 1. Ausgabe August 2003<br />

- Brandbeständigkeit von Faser-, Stahl- und Spannbeton, Straßenforschung des BMVIT gemeinsam mit Eisenbahn-Hochleistungsstrecken<br />

AG, Dezember 2005<br />

- Erhöhter Brandschutz mit Beton für unterirdische Bauwerke, Österreichische Vereinigung für Beton- und Bautechnik,<br />

Juli 2005<br />

- Forschungsvorhaben „Notfallszenarien für Tunnelanlagen des schienengebundenen ÖPNV und deren Bewältigung“,<br />

Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 2002/2003, Bonn<br />

Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

- Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten, BGBl. I Nr. 37/1999,<br />

idgF 154/2006<br />

- Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen,<br />

BGBl. II Nr. 209/2003 idgF BGBl. II Nr. 104/2005<br />

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr) vom 13. November 2006, BGBl. II Nr. 422/2006<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), BGBl. II Nr. 384/1999 idgF 536/ 2006<br />

- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. II Nr. 478/1996 idgF<br />

53/1997<br />

- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 idgF 309/2004<br />

Normen und Richtlinien<br />

- TSI Infrastruktur, Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Infrastruktur“ des<br />

transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems, Europäische Gemeinschaft, Richtlinie 96/48/EG, 2008<br />

(Entscheidung 2008/217/EG<br />

- Richtlinie "Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunnels bei Haupt- und Nebenbahnen, Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes" Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, 1. Ausgabe 2000<br />

- Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein, SIA 196, Baulüftung im Untertagebau, SN 531 196, Ausgabe<br />

1998<br />

- Arbeitsmedizinische Prophylaxe bei Arbeiten im Untertagebau im feucht-warmen Klima, Schweizerische Unfallversicherungsanstalt,<br />

Bestell Nr. 2869/26, Februar 1996<br />

- Ermittlung der Wärmebelastung des arbeitenden Menschen mit dem WBGT-Index, EN 27243, Oktober 1993<br />

§31A GUTACHTEN - 47 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- UIC Kodex 660, Bestimmungen zur Sicherung der technischen Verträglichkeit der Hochgeschwindigkeitszüge<br />

Internationaler Eisenbahnverband, August 2002<br />

Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

- Eisenbahngesetz (EisbG) BGBl. Nr. 60/1957 geändert durch BGBl. I Nr.40/2013<br />

- ArbeitnehmerInnensschutzgesetz (AschG), BGBl. I Nr. 450/1994, geändert durch BGBl. I Nr.136/2001<br />

- Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten, BGBl. I Nr. 37/1999,<br />

geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012<br />

- Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen,<br />

BGBl. II Nr. 209/2003 geändert durch BGBl. II Nr. 398/2008<br />

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr) vom 13. November 2006, BGBl. II Nr. 422/2006 aufgehoben<br />

durch BGBl. II Nr. 17/2012<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), BGBl. II Nr. 384/1999 geändert durch BGBl. II Nr.<br />

215/2012<br />

- Arbeitsstättenverordnung (AstV), BGBI. II Nr. 368/1998 geändert durch BGBl. II Nr. 256/ 2009<br />

- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), BGBI. Nr. 218/1983 geändert durch BGBl. II Nr. 291/2011<br />

- Bauarbeiterschutzverordnung (BauV): BGBl. Nr. 340/1994 geändert durch BGBl. II Nr.33/2012<br />

Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

- Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten, BGBl. I Nr. 37/1999,<br />

geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012<br />

- Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen,<br />

BGBl. II Nr. 209/2003 idgF BGBl. II Nr. 398/2008<br />

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr) vom 13. November 2006, BGBl. II Nr. 422/2006 idgF.<br />

BGBl. II Nr. 302/2011<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), BGBl. II Nr. 384/1999 geändert durch BGBl. II Nr.<br />

215/2012<br />

- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. II Nr. 478/1996 idgF<br />

BGBl. II Nr. 452/1999<br />

- Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) BGBl.Nr. 340/1994 geändert durch BGBl. II Nr.33/2012<br />

- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 idgF BGBl. II Nr. 21/2010<br />

Normen und Richtlinien<br />

- RVE 06.00.01 Technische Richtlinie für Eisenbahnbrücken<br />

- Richtlinie für die Geomechanische Planung von Untertagebauten mit zyklischem Vortrieb ÖGG, Okt. 2008<br />

- Richtlinie für die Geomechanische Planung von Untertagebauten mit kontinuierlichem Vortrieb, ÖGG, Arbeitspapier,<br />

Version Mai 2013 (Gründruck)<br />

- Richtlinie für das Entwerfen von Bahnanlagen - HOCHLEISTUNGSSTRECKEN - Mai 2002,<br />

HL-AG, OBB, BEG<br />

- Richtlinie Innenschalenbeton, Ausgabe Okt. 2003, ÖVBB, Wien<br />

§31A GUTACHTEN - 48 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Richtlinie Ausbildung von Tunnelentwässerungen, Ausgabe April 2010, ÖVBB, Wien<br />

- Richtlinie "Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunnels bei Haupt- und Nebenbahnen, Anforderungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes" Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, 1. Ausgabe 2000<br />

- TRVB F 134 Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz – Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken<br />

- Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) in den aktuellen Fassungen<br />

Nachstehend die Hauptgruppen der zu Grunde liegenden europäischen Normen:<br />

- EN 1990: Grundlagen der Tragwerksplanung<br />

- EN 1991: Einwirkungen auf Tragwerke<br />

- EN 1992: Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahlbetonbauten<br />

- EN 1993: Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahlbauten<br />

- EN 1994: Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahl-Beton-Verbundbauten<br />

- EN 1998: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben<br />

Neben den europäischen Normen wurden zudem die nationalen Anwendungsdokumente berücksichtigt.<br />

- ÖNORM B 2203-1 Untertagebauarbeiten: Werkvertragsnorm – zyklischer Vortrieb; Wien 2001<br />

- ÖNORM B 2203-2 Untertagebauarbeiten: Werkvertragsnorm . kontinuierlicher Vortrieb Wien 2004<br />

Sonstige Unterlagen<br />

- UVE-Konzept 2002<br />

- Stellungnahmen der UVP-SV zum UVE-Konzept<br />

- CIPE-Entscheidungen und Auflagen mit grenzüberschreitendem Charakter<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

- Bauarbeitenschutzgesetz ( BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten, BGBl. I Nr. 37/1999, idgF<br />

51/2011<br />

- Wasserrechtsgesetz BGBl. 215/1959, idgF BGBl. Nr. 14/2011<br />

- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente ( DOK-VO ), BGBl. II Nr. 478/1996, idgF<br />

53/1997<br />

- Arbeitsmittelverordnung ( AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000, idgF 21/2010<br />

Normen und Richtlinien<br />

- Alle Technischen ÖNORMEN<br />

- Technische Richtlinien für die Wasserbauverwaltung<br />

Sonstige Unterlagen<br />

- Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung ( Stand TIRIS)<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Die Ergänzung des Gutachtens „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“ betreffend die Projektänderung „Anbindung<br />

Bahnhof und Umfahrung Innsbruck“ bezieht sich auf das dem Bescheid BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009<br />

zugrunde liegende und am 29.02.2008 gefertigte Gemeinschaftsgutachten zum eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren<br />

und auf die darin erwähnten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.<br />

§31A GUTACHTEN - 49 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Entsprechend der Abgrenzung des Fachgebietes wurden keine sonstigen Unterlagen verwendet.<br />

Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

Es gelten weiterhin die im § 31a Gutachten von 2008/09 angeführten Werke , deren Änderungen sowie zusätzlich<br />

bzw. alternativ:<br />

- UMWELTBUNDESAMT 2012: UVE-Leitfaden – Eine Information zur Umweltverträglichkeitsprüfung. - Überarbeitete<br />

Fassung, Report REP-0296, Wien 2012<br />

- BGBl. II 304/2001 i.d.F. BGBl 254/2006: Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen<br />

über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung –TWV)<br />

- EisbG in der Fassung BGBl I Nr. 50/2012<br />

- Bauentwurfsverordnung EBEV, BGBl II Nr. 128/2008<br />

- Eisenbahnbau- und Betriebsverordnung EisbBBV, BGBl. II Nr. 398/2008<br />

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – AVO-Verkehr 2011, BGBl. II Nr. 17/2012<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung – EisbAV in der Fassung BGBl. II Nr. 215/2012<br />

Normen<br />

Es gelten weiterhin die im § 31a Gutachten von 2008 angeführten Werke (außer inzwischen zurückgezogenen, dafür<br />

alternativ):<br />

- ÖNORM B 4400-1 Geotechnik - Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Böden - Regeln zur Umsetzung<br />

der ÖNORM EN ISO 14688-1 und -2 sowie grundlegende Begriffe, Symbole und Einheiten. Wien 2010<br />

- ÖNORM B 4400-2 Geotechnik - Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels - Regeln zur Umsetzung<br />

der ÖNORM EN ISO 14689-1. Wien 2010<br />

Diese beiden Normen ersetzen die auch im § 31a-Gutachten von 2008 angeführten ÖNORMEN B 4401/ Teil 1 - 4<br />

Richtlinien<br />

Es gelten weiterhin die im § 31a Gutachten von 2008 angeführten Werke sowie zusätzlich:<br />

- Österreichische Gesellschaft für Geomechanik (ÖGG): Richtlinie für die Geomechanische Planung von Untertagebauten<br />

mit zyklischem Vortrieb, Okt. 2001, 2. Auflage Okt. 2008<br />

- Österreichische Gesellschaft für Geomechanik (ÖGG): Richtlinie für die Geomechanische Planung von Untertagebauten<br />

mit kontinuierlichem Vortrieb, Schluss-Entwurf („Gründruck“) Mai 2013<br />

Sonstige Unterlagen<br />

Es gelten weiterhin die im § 31a Gutachten von 2008 angeführten Werke sowie zusätzlich:<br />

- BERGMEISTER; K., SCHIERL, H. (2013): Brenner Basistunnel – Erkenntnisgewinn durch den Erkundungsstollen<br />

Ahrental. In: BrennerCongress 2013, pp. 13-25, Ernst&Sohn,<br />

- BRANDNER, R., REITER, F., TÖCHTERLE, A. (2008): Überblick zu den Ergebnissen der geologischen Vorerkundung<br />

für den Brenner Basistunnel. GeoAlp, Vol. 5., pp. 165-174, Innsbruck<br />

- GATTINONI, P., SCESI, L., TERRANA, S. (2010): Tunnel inflow assessment in discontinuous rock masses:<br />

From numerical modelling to empirical equations. – URL: http://www.ctta.orf/FileUpload/ita/2009/papers/P-02/P-<br />

02-02.pdf (aufgerufen 15.6.2012)<br />

- JOHN, M., REITER, F., SKUK, St., VENTURINI, G. (2007): Geotechnische Aspekte für den Bau des Brenner<br />

Basistunnels. In: BBT-Symposiom Innsbruck, p. 183-192.<br />

§31A GUTACHTEN - 50 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- PERELLO, P, VENTURINI,, G, DEMATTEIS, , A., BIANCHI, G.W., DELLE PIANE, L., DAMIANO, A. (2008):<br />

Determination of reliability in geological forecasts for linear underground structures: the method of the R-index.<br />

IAEG Workshop Torino, 10.06.2008<br />

- REINHOLD, C., TÖCHTERLE, A. (2013): Ermittlung der geomechanischen Kennwerte von Störungszonen im<br />

Innsbrucker Quarzphyllit auf Basis der Erkundungsergebnisse beim Brenner Basistunnel. In: 19. Tagung für Ingenieurgeologie<br />

mit Forum für junge Ingenieurgeologen, München.<br />

- Tentschert, E., BURGER, U., PERELLO, P. (2008): Hydrogeologie in Planung und Genehmigung. Berg- u. Hüttenmännische<br />

Monatshefte, 153. Jg., Heft 10, pp. 391-396<br />

- Tentschert, E., (2012): Wasserprognosen im Stollenbau – Ein Glücksspiel ?- Beiträge zur Hydrogeologie / 59/<br />

pp. 147-154, Graz 2012<br />

- WENDL, K. (2013): Geol.- geotechn. Verhältnisse beim Vortrieb des Fensterstollens Ampass (Tirol) In: 19. Tagung<br />

für Ingenieurgeologie mit Forum für junge Ingenieurgeologen, München.<br />

- ZANGERL, C., Evans, K.F., Eberhardt, E., Loew, S. (2008 a): Consolidation settlements above deep tunnels in<br />

fractured crystalline rock: Part 1: Investigations above the Gotthard Highway Tunnel. Int. Jl. Of Rock Mechanics<br />

& Mining Sciences 45, pp. 1195-1210<br />

- ZANGERL, C., Eberhardt, E., Evans, K.F., Loew, S. (2008 a): Consolidation settlements above deep tunnels in<br />

fractured crystalline rock: Part 2: Numerical Analysis of the Gotthard Highway Tunnel case study. Int. Jl. Of Rock<br />

Mechanics & Mining Sciences 45, pp. 1211-1225<br />

- ZANGERL, C., Evans, K.F., Eberhardt, E., Loew, S. (2008 c): Normal Stiffness of Fractures in Granitic Rock: A<br />

Compilation of Laboratory and in-situ-Experiments. Int. Jl. Of Rock Mechanics & Mining Sciences 45, pp. 1500-<br />

1507edw<br />

Lärmschutz<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

- Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, BGBl. I Nr. 60/2005<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), BGBl. II Nr. 384/1999 idgF 536/ 2006<br />

- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. II Nr. 478/1996 idgF<br />

53/1997<br />

- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 idgF 309/2004<br />

- Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung – SchIV, BGBl. Nr. 415/1993<br />

- Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung, BGBl. II Nr. 144/2006<br />

- „Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung<br />

über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz“, 22. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft<br />

und Arbeit, herausgegeben am 25. Jänner 2006.<br />

Normen und Richtlinien<br />

- ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1: Beurteilung von Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich, Österreichischer<br />

Arbeitsring für Lärmbekämpfung, Ausgabe 2008-03-01<br />

- RVS 04.02.11: Umweltschutz – Lärm und Luftschadstoffe – Lärmschutz, Richtlinien und Vorschriften für den<br />

Straßenbau, Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr, Ausgabe 2006-03-01, inkl. 1. Abänderung 2008-<br />

04-04 und 2. Abänderung 2009-03-31<br />

§31A GUTACHTEN - 51 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- ÖAL-Richtlinie Nr. 36 Blatt 1: Erstellung von Schallimmissionskarten und Konfliktzonenplänen und Planung von<br />

Lärmminderungsmaßnahmen – Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung, Österreichischer<br />

Arbeitsring für Lärmbekämpfung, Ausgabe 2007-02-01<br />

- Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung – DB-SchIV, Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie, GZ 260.415/0001-II/SCH5/2005, Ausgabe 2006-01-01<br />

- Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahn,<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Beilage zu GZ 260.423/0002-II/SCH5/2005,<br />

Ausgabe 2006-01-01<br />

- ON Regel 305011, Berechnung der Schallimmission durch Schienenverkehr, Zugverkehr, Verschub- und Umschlagbetrieb,<br />

Österreichisches Normungsinstitut, Ausgabe 2009-11-15<br />

- ÖNORM S 5021: Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumordnung,<br />

Österreichisches Normungsinstitut, Ausgabe 2010-04-01<br />

- ÖNORM B 8115-2: Schallschutz und Raumakustik im Hochbau, Teil 2: Anforderungen an den Schallschutz,<br />

Österreichisches Normungsinstitut, Ausgabe 2006-12-01<br />

- ÖNORMEN S 5004 und ÖNORMEN S 5005 in der jeweils aktuellen Ausgabe<br />

- ÖNORM ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren,<br />

Ausgabe 2008-07-01<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

- „Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauabeiterschutzverordnung und der Verordnung<br />

über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz“, 22. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft<br />

und Arbeit, herausgegeben am 25. Jänner 2006.<br />

Normen und Richtlinien<br />

- ÖN S 9001 (1978/02): Mechanische Schwingungen – Erschütterungen; Allgemeine Grundsätze und Ermittlung<br />

von Schwingungsgrößen<br />

- ÖNorm ISO 2631-1: Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Auswirkungen von Ganzkörperschwingungen<br />

auf den Menschen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen<br />

- ÖNorm ISO 2631-2: Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Auswirkungen von Ganzkörperschwingungen<br />

auf den Menschen – Teil 2: Schwingungen in Gebäuden<br />

- ÖNorm S 9010 (1982/03): Bewertung der Einwirkung mechanischer Schwingungen und Erschütterungen auf den<br />

Menschen; ganzer Körper. (zurückgezogen)<br />

- ÖNorm S 9012 (2010/02): Beurteilung der Einwirkungen von Schienenverkehrsimmissionen auf Menschen in<br />

Gebäuden; Schwingungen und sekundärer Luftschall<br />

- ÖNorm S 9020 (1986/08): Bauwerkserschütterungen; Sprengerschütterungen und vergleichbare impulsförmige<br />

Immissionen<br />

- ON R 199005: Die Berechnung des sekundären Luftschalls aus Schwingungsmessungen<br />

- RVS/RVE 04.02.01, „Messen von Erschütterungen und Sekundärschall“, Österreichische Forschungsgesellschaft<br />

Strasse – Schiene – Verkehr, Entwurf 05. Dezember 2010<br />

- RVS/RVE 04.02.02, „Prognose von Erschütterungen und Sekundärschall“, Österreichische Forschungsgesellschaft<br />

Strasse – Schiene – Verkehr, Entwurf 05. Dezember 2010<br />

§31A GUTACHTEN - 52 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- RVS/RVE 04.02.03, „Maßnahmen zur Reduktion von Erschütterungen und Sekundärschall“, Österreichische<br />

Forschungsgesellschaft Strasse – Schiene – Verkehr, Entwurf 05. Dezember 2010<br />

SONSTIGE GRUNDLAGEN<br />

[1] Technischen Bericht „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“, D0477 – 00201, Rev. 21, Adrian Egger,<br />

02.05.2011 (1 00 000 – AU 000 000 – 00 – D0477 – KTB – 00201 – 21).<br />

[2] Technischer Bericht „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“, D0792 – 02377, Rev. 30, Adrian Egger,<br />

29.04.2013 (00-Ü01-GD-001-D0792-XV-02-TB-02377-30)<br />

Klima und Luft<br />

Gesetze<br />

- Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten, BGBl. I Nr. 37/1999,<br />

idgF 154/2006<br />

- Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, idgF BGBl. I Nr. 77/2010<br />

- ForstG idgF<br />

- AWG 2002 idgF<br />

- Tiroler Naturschutzgesetz idgF LGBl. 26/2005<br />

Verordnungen<br />

- Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen,<br />

BGBl. II Nr. 209/2003 idgF BGBl. II Nr. 104/2005<br />

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr) vom 13. November 2006, BGBl. II Nr. 422/2006<br />

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), BGBl. II Nr. 384/1999 idgF 536/ 2006<br />

- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. II Nr. 478/1996 idgF<br />

53/1997<br />

- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 idgF 309/2004<br />

- Elektrotechnikverordnung 2002 - ETV 2002 BGBl. II Nr. 222/2002 in der Fassung BGBl. II Nr. 33/2006<br />

- 262. Verordnung zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000: Belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz,<br />

2006.<br />

- DeponieVO<br />

- Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), BGBl. II Nr. 309/2004 idgF 140/2005<br />

- Richtlinie "Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunnels bei Haupt- und Nebenbahnen, Anfor-derungen des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes" Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, 1. Ausgabe 2000<br />

Normen<br />

- ÖNORM M9440 (1992/1996): Ausbreitung von Luftverunreinigenden Stoffen in der Atmosphäre; Berechnung<br />

von Immissionskonzentrationen und Ermittlung von Schornsteinhöhen.<br />

SONSTIGE GRUNDLAGEN<br />

- VDI 2584: Emissionsminderung. Naturstein-Aufbereitungsanlagen in Steinbrüchen. Oktober 1997<br />

- VDI 3790 Blatt 3: Umweltmeteorologie. Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quellen.<br />

Lagerung, Umschlag und Transport von Schüttgütern, Mai 1999<br />

§31A GUTACHTEN - 53 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- US-EPA: Compilation of Air Pollutant Emission factors AP-42, Stand 2007 www.epa.gov/ttn/chief/ap42/<br />

Interoperabilität<br />

Europäische Richtlinien<br />

- Richtlinie 2008/57/EG der Kommission vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der<br />

Gemeinschaft (Neufassung)<br />

- Richtlinie 2009/131/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 zur Änderung von Anhang VII der Richtlinie<br />

2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in<br />

der Gemeinschaft<br />

- Richtlinie 2011/18/EU der Kommission vom 1. März 2011 zur Änderung der Anhänge II, V und VI der Richtlinie<br />

2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in<br />

der Gemeinschaft<br />

- 2008/217/EG TSI INF Technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur“ für das<br />

transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem vom 20.12.2007<br />

- 2008/163/EG TSI-SRT Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich „Sicherheit in Eisenbahntunneln“<br />

im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem<br />

vom 20.12.2007<br />

Nationale Regeln der Technik<br />

- ÖBB B45 Technische Richtlinien für Eisenbahnbrücken, Bahnüberbrückungen und verwandte Bauwerke<br />

(01.02.2011)<br />

- ÖBB B50-1 Oberbauformen (01.11.2009)<br />

- HL-Richtlinie: Richtlinie für das Entwerfen von Bahnanlagen, Hochleistungsstrecken (Mai 2002)<br />

- ÖBB DB IS2 Instandhaltungsplan<br />

Teil 0 Überblick<br />

Teil 1 Oberbauanlagen<br />

Teil 2 Konstruktiver Ingenieurbau<br />

Teil 3 Sonstige Anlagen des Fahrweges<br />

- ÖBB ZOV 12 Zusatzbestimmung zu den Oberbauvorschriften<br />

2.6.4 DEFINITIONEN<br />

Tunnelsicherheit<br />

Geschützter Bereich:<br />

Bereich im Tunnel oder in der Nähe des Tunnels, in denen Fluchtwege enden und welche durch bauliche, technische<br />

und betriebliche Maßnahmen das Überleben von Personen bis zum Abschluss der Evakuierung ermöglichen (Norm<br />

sia 197/1); zu diesen Bereichen gehören: Gegenröhre (vor Verrauchung geschützt), Notausstiege, Bereiche außerhalb<br />

des Tunnels im Freien anstelle eines sicheren Bereichs (ÖBFV-RL A-12, HL-Richtlinie); Bemerkung: Querschläge<br />

gelten nicht als geschützter Bereich.<br />

Sicherer Bereich:<br />

Bereich außerhalb des Tunnels in ausreichender Entfernung vom Portal oder Notausstieg, so dass dort u. U. austretende<br />

Brandgase keinerlei lebensbedrohende Gefährdung mehr darstellen.<br />

Selbstrettung:<br />

§31A GUTACHTEN - 54 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Flucht von Reisenden, Bediensteten, Beschäftigten bei Erhaltungsbetrieb vom Ereignisort aus eigener Kraft in einen<br />

geschützten oder einen sicheren Bereich.<br />

Fremdrettung:<br />

Fremdhilfe (Feuerwehr, Hilfsdienste) zur Rettung von Reisenden, Bediensteten, Beschäftigten bei Erhaltungsbetrieb,<br />

die nicht oder nicht mehr zur Selbstrettung fähig sind.<br />

Querschläge:<br />

Verbindungsstollen zwischen den zwei Einspurtunneln des Brenner Basistunnels.<br />

Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />

Hydrogeologie:<br />

Es gelten weiterhin die im § 31a Gutachten von 2008 angeführten Definitionen.<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Eine Zusammenstellung der verwendeten Fachbegriffe samt Definition und etwaigen Erläuterungen enthält das Wörterbuch<br />

Verkehrswesen - Begriffsbestimmungen, herausgegeben von der Österreichischen Forschungsgesellschaft<br />

Straße – Schiene – Verkehr (http://www.fsv.at/).<br />

Zur leichteren Lesbarkeit werden Fachbegriffe bei ihrer ersten Verwendung im Text in Klammer mit der Abkürzungsform<br />

versehen und in weiterer Folge nur mehr diese verwendet.<br />

Lärmschutz<br />

Entsprechend ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 (2008) gelten für dieses Gutachten folgende Definitionen:<br />

Schalldruckpegel Lp:<br />

zehnfacher dekadischer Logarithmus des Verhältnisses der Quadrate von Schalldruck-Effektivwert und Bezugsschalldruck,<br />

wobei der Bezugsschalldruck 20 µPa beträgt.<br />

A-bewerteter Schalldruckpegel:<br />

Mit der Frequenzbewertung A gemäß ÖVE ÖNORM EN 61672-1 bewerteter Schalldruckpegel. Diese Frequenzbewertung<br />

bildet mit einigen Einschränkungen das menschliche Lautheitsempfinden nach.<br />

Energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq:<br />

Schalldruckpegel, der bei gleicher Dauer den gleichem Energieinhalt wie eine bestimmtes Schallereignis mit zeitlich<br />

variablem Schalldruckpegel hat<br />

A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel LAeq:<br />

Energieäquivalenter Dauerschallpegel, der mit A-Bewertung ermittelt wurde. Dieser ist oft die Basis für Beurteilungspegel.<br />

Beurteilungspegel Lr:<br />

Der auf eine Bezugszeit bezogene A-bewertete Dauerschallpegel eines beliebigen Geräusches, inklusive etwaiger<br />

Anpassungswerte<br />

Beurteilungspegel der ortsüblichen Schallimmission repräsentativer Quellen Lr,o:<br />

Ein Beurteilungspegel, der die ortsübliche Schallimmission beschreibt<br />

Planungsrichtwert nach Flächenwidmungskategorie Lr,FW:<br />

Beurteilungspegel, der aus ÖNORM S 5021und dem Flächenwidmungsplan ermittelt wird<br />

Beurteilungspegel für die spezifische Schallemission Lr, spez:<br />

§31A GUTACHTEN - 55 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Beurteilungspegel für die jeweilige Schallquelle, wobei folgende Anpassungswerte verwendet werden:<br />

- Straßenlärm, Fluglärm: Lr, spez = LAeq<br />

- Schienenverkehrslärm: Lr, spez = LAeq – 5 dB (Schienenbonus)<br />

- Gewerbe- und Baulärm: Lr, spez = LAeq + 5 dB<br />

Planungswert für die spezifische Schallimmission Lr,FW:<br />

Zielwert für die spezifische Schallimmission der jeweiligen Quellenart<br />

Maßgeblicher Immissionspunkt:<br />

am stärksten lärmexponierter Immissionspunkt eines Siedlungsgebietes oder einer sonstigen beurteilungsrelevanten<br />

Zone<br />

Zeiträume:<br />

- Tagzeit: 06:00 – 19:00<br />

- Abendzeit: 19:00 – 22:00<br />

- Nachtzeit: 22:00 – 06:00<br />

Definition der Untersuchungssituationen<br />

Zustand Z0 = Ist-Situation vor dem Baubeginn, Vorbelastung<br />

Zustand Z1 = Situation während der Bauphase<br />

- Z10 = Bauphase ohne Lärmschutzmaßnahmen<br />

- Z11 = Bauphase mit Lärmschutzmaßnahmen<br />

Zustand Z2 = Situation während der Betriebsphase<br />

- Z20 = Betrieb ohne Lärmschutzmaßnahmen<br />

- Z21 = Betrieb mit Lärmschutzmaßnahmen<br />

§31A GUTACHTEN - 56 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3 §31A BEGUTACHTUNG NACH FACHBEREICHEN<br />

3.1 BEFUND<br />

3.1.1 GEOLOGIE, GEOTECHNIK UND HYDROGEOLOGIE<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

In der eingereichten Planänderung „Einfahrt Bahnhof Innsbruck“ zwischen der MFS Innsbruck und Innsbruck HBf. ist<br />

eine Parallelführung der beiden Haupttunnelröhren in gleicher Höhenlage vorgesehen.<br />

Die Lage der Weströhre bleibt dabei gegenüber dem genehmigten Projekt gleich. Die Oströhre liegt nunmehr tatsächlich<br />

östlich der Weströhre. Die Überwerfung der beiden Haupttunnelröhren entfällt somit. Außerdem entfallen<br />

auch die Unterquerungen der Sill und der Autobahn A12 durch die Oströhre. Dadurch werden auch die Verbindungstunnels<br />

einfacher und niveaugleich ausgeführt.<br />

Aus Sicht der Geologie und Hydrogeologie sind hierbei folgende Tatsachen zu berücksichtigen:<br />

- Unter dem Berg Isel verlaufen die beiden Tunnelröhren nun parallel, für beide gilt daher weitgehend nach wie vor<br />

die geologische und hydrogeologische Prognose der Weströhre, welche bereits im Technischen Bericht „Geologie<br />

im Portalbereich Innsbruck“ (D0118-03549) beschrieben ist.<br />

- Durch die Umplanung entfällt sowohl die Querung des Berg Isel als auch die Unterquerung der Sill durch die<br />

Oströhre; beide Trassen queren die Sill nun über eine Brücke. Somit kann es zu keinem Aufstau des Grundwasserbegleitstromes<br />

der Sill kommen. Weiters sind damit auch Befürchtungen der qualitativen und quantitativen<br />

Beeinträchtigungen des Begleitstromes der Sill und der Sill selbst hinfällig.<br />

- Südlich der Sill verläuft die Oströhre nunmehr parallel zur Weströhre und in einem geringen Abstand zur ehemaligen<br />

Trasse der Oströhre. Dadurch sind die geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten nach wie vor<br />

gültig. Die Tunnellänge wird dabei auch etwas reduziert.<br />

- Die geringfügige Veränderung der Neigungsverhältnisse der Tunnelbauwerke ist hydrogeologisch irrelevant.<br />

- Die Wannenbauwerke an der Wurzel des Sill-Schuttkegels waren durch die tiefe Lage des Grundwasserspiegels<br />

(bis zu > 20 m) schon vorher hydrogeologisch ohne Auswirkung, das Entfallen der Wannen ändert diesbezüglich<br />

nichts.<br />

- Der Tunnel Silltal ändert sich von einer eingleisigen Röhre auf zwei Röhren – bei der inzwischen nachgewiesenen<br />

Dichtheit des Gebirges hat das keine hydrogeologischen Auswirkungen.<br />

Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Aus Sicht der Geologie und Hydrogeologie ergeben sich hierbei folgende Tatsachen<br />

- Die neue Variante befindet sich durchwegs innerhalb des Trassenkorridors, die lage- bzw. höhenmäßigen Abweichungen<br />

sind innerhalb der bisher betroffenen Bereiche.<br />

- Diese Gesteine sind weitgehend gering wasserdurchlässig mit Ausnahme schmaler Zonen bzw. Linsen<br />

- Die Überlagerungshöhen ändern sich nicht<br />

- Die Lage zu Quellaustritten bzw. zum Bergwasserspiegel bleiben gleich,<br />

- Es werden die gleichen hydrogeologischen Einheiten bzw. Fließsysteme durch- bzw. unterfahren.<br />

- Die hydrogeologische Prognose beruht weitgehend auf dem Bericht Hydrogeologie D 0154-00039 vom<br />

28.2.2008. bzw. BBT (2009): Technischer Bericht Hydrogeologische Risikoanalyse Viller Moor und hat sich<br />

durch die aufgefahrenen Stollenabschnitte bestätigt – siehe Erkundungsstollen E 41 Ahrental: Geologischhydrogeologische<br />

Dokumentation - Quartalsbericht 01/2013 Stand: 31.01.2013 .<br />

§31A GUTACHTEN - 57 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Änderungen an den Nebenstollen:<br />

- Rettungsstollen Tulfes: für Geologie/Hydrogeologie Änderung unbedeutend<br />

- Fensterstollen Ampass: für Geologie/Hydrogeologie Änderung unbedeutend<br />

- Zugangstunnel Ahrental: für Geologie/Hydrogeologie Änderung unbedeutend<br />

- Verbindungsstollen West:<br />

- Querschlag West identisch mit Nachbarstollen<br />

- Querschlag UI 8/2 identisch mit Nachbarstollen<br />

Fragestellung Lanser See / Viller Moor<br />

Aufgrund der geringen hydraulischen Durchlässigkeiten und bedingt durch die Nähe des bereits bestehenden und<br />

dränierenden Tunnels der Umfahrung Innsbruck (seit 1993 fast unmittelbar unter dem Lanser See hindurchführend !!)<br />

wurden sehr geringe stationäre Zuflussmengen sowohl für den Erkundungsstollen als auch die Haupttunnel prognostiziert:<br />

Prognose:<br />

Erkundungsstollen bis km 6,0: Summe der stationären Zutritte ca. 5l/s. Haupttunnel-System (2 Röhren) von km 2,2<br />

(Sillschlucht) bis km 6,0: Summe stationäre Zutritte ca. 8 l/s<br />

Trotzdem waren für die Fachgutachter im Bewilligungsverfahren für den Lanser See 2008 die Auswirkungsprognosen<br />

unsicher, da der Ursprung des Sees nicht sicher feststellbar war, die Tiefe der Felsoberkante und der Zerklüftung- /<br />

Durchlässigkeitszustand des Felsen nicht im Detail bekannt war und durchlässige Störzonen parallel der Inntalstörung<br />

für möglich gehalten wurden. Im Bericht zur Hydrogeologie wurden noch als „worst-case“ Szenario bis zu 100m<br />

übertiefte Rinnen angenommen, welche über Störungen in hydraulischen Kontakt mit den Tunnel treten könnten.<br />

Seit den Bewilligungsverfahren 2008/2009 sind zusätzliche Erkenntnisse zu berücksichtigen:<br />

- Erkundungsprogramm Raum Lanser See 2009/2010: 22 Bohrungen bis t= 200 m<br />

- geologische Detailkartierung (1:5.000, tw. 1:1000)<br />

- wasserwirtschaftliches Beweissicherungsprogramm– speziell im Bereich Lans/Vill mit neuen Messstellen und<br />

hydraulischen Versuchen sowohl obertags als auch in Bohrungen und umfasst Quellen, Gerinne, Grundwassermessstellen<br />

und Seen.<br />

Erfahrungen aus den bisherigen Stollenvortrieben:<br />

Tabelle: Vergleich Prognose – IST Werte der bisherigen Vortriebe<br />

Thema Prognose Angetroffen<br />

Zugangsstollen Sillschlucht (ZSS)<br />

Lithologie Lockergesteine, aufgelock. Quarzphyllit Lockergesteine, aufgelock. Quarzphyllit<br />

Tektonik Abschiebung b 160 m Geringmächt. Scherbahnen<br />

Bergwasser Summe stabil. Schüttung 0,06 l/s Stabil. Schüttung 0,16 l/s<br />

Erkundungsstollen Ahrental (Vortrieb 2, Ab Kreuzung mit ZTA Vortrieb 1)<br />

Lithologie Hangende Serie Quarzphyllit Hangende Serie Quarzphyllit<br />

Tektonik Größere Störungen Mehrere Störungen nicht angetroffen<br />

Bergwasser Summe stabilis. Schüttungen 8,70 l/s Einzelne Tropfwässe, Summe < 2 l/s<br />

§31A GUTACHTEN - 58 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Erkundungsstollen Sill (Vortrieb 3)<br />

Lithologie Hangende Serie Quarzphyllit Hangende Serie Quarzphyllit<br />

Tektonik W fall. Abschiebungen Geringmächtige Scherbahnen<br />

Bergwasser<br />

"im Randbereich von Störzonen verstärkter<br />

Wasserzutritt"<br />

Bergfeucht bzw. trocken, nur sehr lokal<br />

Tropfwasser<br />

Vortrieb Zufahrtstunnel Ahrental<br />

Lithologie Hangende Serie Quarzphyllit, etwas<br />

Marmor, Chlortischfr.<br />

Hangende Serie Quarzphyllit, wenig<br />

Marmor und Schiefer<br />

Tektonik W fallend /Wipptalsystem) Mächtige Stö. TN 1576<br />

Bergwasser Summe stabil. Schüttung 4,6 l/s Summe max. 11 l/s<br />

Fensterstollen Ampass<br />

Lithologie Lockersedimente, QPhyll. +/s Karbonate Lockersedimente, QPhyll. +/- Karbonate<br />

Tektonik Störungszonen > 10 l/s Aus Karbonatlinsen max. 14 l/s, langfristige<br />

ca. 2 l/s<br />

Bergwasser Bergfeucht-tropf, punktuell Zutritte < 5 l/s Eine Linse (Karbonat) mit kurzzt. 14 l/s –<br />

später 2 l/s<br />

Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse:<br />

- Bei der Mulde des Viller Moors handelt es sich um eine Richtung Westen abtauchende geomorphologische<br />

Senke, die Großteils von Festgesteinen umrahmt wird. Diese geomorphologische Mulde wurde durch quartärgeologische<br />

Sedimente unterschiedlicher Fazies verfüllt. Diese entwässert den Lockergesteinsaquifer in Richtung<br />

Westen.<br />

- Die Lockergesteinsüberlagerung über dem Quarzphyllit weisen nur in drei Bohrungen größere Mächtigkeiten<br />

auf: In-B-44/10: 56m, La-B-03/10: 30m, La-B-06//09: 22,7m - in den anderen Bohrungen ist diese aber nur einige<br />

Meter bis 10 Meter mächtig.<br />

- Im überlagernden Lockergestein herrschen heterogene Verhältnisse aus lithologischer Sicht bzw. betreffend der<br />

Korngrößenverteilung<br />

- im Lockergestein tritt ein seichter freier Aquifer und bereichsweise ein gespannter Aquifer auf<br />

- diese Aquifere werden von sehr feinkornführenden Sedimenten / Grundmoräne mit geringer hydraulischer<br />

Durchlässigkeit unterlagert.<br />

- Der Fels besteht überwiegend aus Quarzphyllit, tw. mit Quarzitschiefern; untergeordnet kommen Grünschiefereinschaltungen,<br />

Chloritschiefer und Porphyroidgneise vor.<br />

- das Gebirge ist zumindest im Bereich des Erkundungsstollens bzw. der Haupttunnel hydraulisch sehr gering<br />

durchlässig und auch die Störungen haben sich bis dato als gering durchlässig erwiesen (keine bzw. sehr geringe<br />

Wasserzutritte im Erkundungsstollen und auch im Zufahrtstunnel Ahrental).<br />

- Der Verlauf der Ganglinien der verschiedenen Grundwassermessstellen (im seichten Lockergestein ausgebaut)<br />

zeigt, dass jahreszeitliche Schwankungen vorliegen, dass jedoch keine Einfluss des Tunnelvortriebs feststellbar<br />

sind.<br />

- Lanser See: es lässt sich aus den Ganglinien (Zu- bzw. Ablauf) sowie des Seewasserspiegels nachweisen,<br />

dass neben den an der Oberfläche sichtbaren Zuflüsse auch unterirdische Zutritte vorhanden sind. Der See hat<br />

§31A GUTACHTEN - 59 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

vermutlich eine hydraulische Interaktion mit dem seichten Lockergesteinsaquifer. Aus dem Verlauf der Ganglinien<br />

ist kein Einfluss des Erkundungsstollens feststellbar.<br />

- Sowohl die Erkenntnisse aus dem Erkundungsstollen als auch die Erkenntnisse aus den Erkundungsbohrungen<br />

sprechen somit für eine hydraulische Trennung zwischen dem für die Oberflächenwässer bzw. das Moor wesentlichen<br />

freien Aquifer und den durch die Tunnel aufgefahrenen Bereiche.<br />

- Seit den Genehmigungsverhandlungen 2008 wurde von der Sillschlucht aus in Richtung Süden der Erkundungsstollen<br />

vorgetrieben. Von Obertage wurden zur Beweissicherung des Viller Moores und des Lanser Sees Bohrungen<br />

abgeteuft und hydrologische Messungen durchgeführt. Die Befürchtungen des „worst-case Szenarios“ im<br />

Bereich Lanser See können nunmehr eindeutig widerlegt werden und ein Einfluss der Tunnelbauwerke auf die<br />

Feuchtbiotope bzw. Seen gesichert ausgeschlossen werden.<br />

In einem detaillierten Bericht (BBT-Technischer Bericht: Hydrogeologische Risikoanalyse Viller Moor Entwurf Sept.<br />

2011) und Quartalsbericht 2013-01-31 sind alle Messungen, Erkundungen und neuen Erkenntnisse bezüglich<br />

Lans/Vill zusammengefasst.<br />

3.1.2 STRECKENPLANUNG<br />

Die Brenner Basistunnel Gesellschaft BBT SE hat die Einbindungsstrecken in den Bahnhof Innsbruck geändert.<br />

Diese verlaufen nun für das West- und Ostgleis in Hochlage. Die Überwerfung vom Rechts- auf den Linksverkehr ist<br />

entfallen. Die Querschläge sind der neuen Situation angepasst worden.<br />

Weiter wurde die Trasse der beiden Verbindungstunnel der Umfahrung Innsbruck geändert. Diese münden beide in<br />

den bestehenden Abzweiger des bestehenden Umfahrungstunnels Innsbruck ein. Das Konzept der<br />

Querverbindungen zwischen den Verbindungstunnel wurde geändert. Ein Teil der beiden Verbindungstunnel wurde<br />

mit einem Regelquerschnitt mit größerer Querschnittsfläche ersetzt, in dem ein Rettungsweg untergebracht ist. Die<br />

Querschläge entfallen somit.<br />

Die Multifunktionsstelle Innsbruck mit den dort örtlich konzentrierten Funktionen „Nothaltestelle“ und „Überleitstelle“<br />

wurde durch eine Nothaltestelle und eine Überleitstelle ersetzt, welche räumlich voneinander getrennt sind.<br />

Einbindung Bahnhof Innsbruck<br />

(Haupttunnelsystem von km 3,457 bis km 8,103 bzw. ab km 9,853 der Umfahrung Innsbruck, einschließlich Änderungen<br />

am begleitenden Rettungsstollen der Umfahrung (ab km 9,119) sowie an den Zufahrtstunnels Ampass und<br />

Ahrental.<br />

Gemäß der neuen Trassenführung im Bereich Einbindung Umfahrung Innsbruck wird der vorbereitete zweigleisige<br />

Abzweigstutzen genutzt, um beide Verbindungstunnel an den bestehenden Umfahrungstunnel anzuschließen. Dementsprechend<br />

entfällt die in der bisherigen Planung vorgesehene Aufweitung des bestehenden Umfahrungstunnels<br />

zur Ausfädelung des Verbindungstunnels Ost. Der Anschluss der beiden Verbindungstunnel an die<br />

Haupttunnelröhren im Bereich der MFS Ibk. bleibt gegenüber der bisherigen Planung lagemäßig unverändert. Der<br />

Wechsel von Rechtsverkehr (Österreich) auf Linksverkehr (Italien) erfolgt durch eine Überwerfung der beiden<br />

Verbindungstunnel.<br />

3.1.2.1 Trassierung - Einbindung Bahnhof Innsbruck<br />

In der neuen Trassenführung ist der betriebliche Wechsel von Rechtsverkehr (Österreich) auf Linksverkehr (Italien)<br />

nun höhengleich bei der Südeinfahrt des Bahnhofes Innsbruck in einem dreigleisigen Abschnitt zwischen der Olympiabrücke<br />

und dem Bergisel Tunnel vorgesehen. Das Gleis 1 dient als Zufahrt zur Weströhre und verläuft zwischen<br />

dem Gleis 3, welches die Zufahrt zur Oströhre darstellt, und dem Gleis 2. Das Gleis 2 führt direkt zur Brenner Bestandsstrecke.<br />

Das zweite Gleis der Brenner Bestandsstrecke wird über die Weiche 182 mit der Neubaustrecke verbunden.<br />

Der Frachtenbahnhof ist über das Gleis 105 angebunden. Das Verbindungsgleis (Gleis 103) zum Westbahnhof<br />

wird gegenüber der Einreichung 20 cm abgesenkt, bleibt aber von der Trassierung unverändert. Durch die<br />

§31A GUTACHTEN - 60 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

neue Trassenführung wird eine Vereinfachung der Einbindung in den Bahnhof Innsbruck erreicht. Die topographische<br />

Situation erfordert jedoch, wie bereits beim genehmigten Einreichprojekt vom 29.2.2008, das die Grenzwerte der<br />

Trassierungsparameter ausgenutzt werden. Die entsprechenden Trassierungsparameter können den angeführten<br />

Dokumenten im Teil FB IV Streckenplanung entnommen werden.<br />

Das Gleis 1 ist ab km 76.035 für eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt (Anschlussbereich v = 60 km/h) und<br />

steigt mit maximal 25 ‰ an. Der Mindestradius beträgt 500 m (75.943 – 75.985) und die maximale Überhöhung<br />

100 mm. Die Weiche 182 ist im Abzweiggleis Brenner Bestandsstrecke mit 80 km/h trassiert und weist eine abrupte<br />

Änderung der Fehlüberhöhung von 99 mm auf.<br />

Das Gleis 2 steigt ebenso mit maximal 25 ‰ ab km 75.971 an. Die maximale Überhöhung beträgt 60 mm, bei einer<br />

Geschwindigkeit von 100 km/h und einem Radius von 739,400 m.<br />

Das Gleis 3 verläuft quasi parallel zu Gleis 1 mit einer maximalen Steigung von 25 ‰. Bei einer Geschwindigkeit von<br />

100 km/h, einem Radius von 595,30 m kommt es zur maximalen Überhöhung von 100 mm. Der Mindestradius beträgt<br />

540,00 m. In Weiche 181 zweigt der Anschluss zum Frachtenbahnhof mit einem Radius von 618,244 m und<br />

einer Geschwindigkeit von 60 km/h ab. Der Überhöhungsfehlbetrag beträgt im Abzweigpunkt 85 mm.<br />

Über die Weiche 181 gelangt man auf das Gleis 105, welches ohne Überhöhung, für 60 km/h, mit einem Mindestradius<br />

von 545 m trassiert ist.<br />

Das Gleis 103 wurde gegenüber dem Einreichprojekt vom März 2008 höhenmäßig abgesenkt, wodurch die maximale<br />

Längsneigung 14.9 ‰ beträgt. Lagemäßig kam es zu keiner Änderung.<br />

3.1.2.2 Trassierung - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Weströhre und Oströhre steigen ab ungefähr km 76,5 mit 5 ‰ über die Autobahn A13 und die Sill und ab<br />

km 77,0 mit 2,6 ‰ bis im Bereich der MFS Innsbruck die Neigung auf 6,7 ‰ angepasst wird. Im Bereich der Sillschlucht<br />

beträgt der Freibord zwischen dem HQ100 und Ingenieurbauwerken über 1.00 m.<br />

Durch die neue Trassenführung der West- und Oströhre ergeben sich geänderte Planungsparameter für die Verbindungstunnel<br />

Ost und West.<br />

Der Verbindungstunnel Ost beginnt bei ca. km 10 mit der Weiche 304, über die das Streckengleis (Ostseite) Umfahrung<br />

Innsbruck abgezweigt wird. Danach wird die Weiche 302 in der Geraden überfahren über welche man auf<br />

das Gleis Verbindungstunnel West gelangt. Anschließend zweigt noch das Streckengleis (Westseite) der Umfahrung<br />

Innsbruck über die Weiche 303 ab. Im Bereich der Ausgliederung aus dem Inntaltunnel Bestandsbauwerk steigt das<br />

Gleis mit 6,748 ‰ an. Von km 10,6 bis km 10,8 wird der Anstieg auf 3 ‰ verringert sodass ab dann der Abfall mit<br />

6,75 ‰ bis zur Einmündung in die neu zu errichteten BBT Oströhre erfolgen kann. Ab km 13,46 beginnt die Einbindung<br />

mit einer parallelen Steigung von 6,7 ‰. Die Einbindung erfolgt über die Weiche 401. Die Geschwindigkeit<br />

beträgt im Verbindungstunnel 140 km/h bei einem Radius von 1275 m und einer Überhöhung von 100 mm.<br />

Der Verbindungstunnel West zweigt über die Weiche 301 von der Umfahrung Innsbruck ab. Nachdem man die<br />

Weiche 301 in der Geraden überfahren hat gelangt man direkt in den Verbindungstunnel West welche ab km 10,6 mit<br />

3 ‰ steigt sodass bei km 12,3 die maximale Höhe erreicht ist. Hier erfolgt die Überwerfung des Verbindungstunnels<br />

West mit dem 15,061 m tieferliegenden Verbindungstunnel Ost. Ab der Überwerfung fällt die Strecke um 6,506 ‰ bis<br />

zur Einbindung in die BBT Weströhre bei km 14,7. Der minimale Radius beträgt im Grundriss 1270 m bei einer Überhöhung<br />

von 100 mm und einer Geschwindigkeit von 140 km/h. Die Verbindungstunnel West wird mit maximal 140<br />

km/h befahren. Der Bogenradius von 2900 m wird ohne Überhöhung bei v = 140 km/h ausgeführt.<br />

Die bei der Ausbindung aus dem bestehenden Tunnel Umfahrung Innsbruck zu Anwendung kommenden Einfachweichen<br />

der Form EW 60-1200-1:18,5 werden mit 140 km/h in der Geraden (Verbindungstunnel) und 100 km/h in der<br />

Abweichung (Bestandsanbindung) befahren. Die Einbindungen in die Ost- und Weströhre des Brenner Basis Tunnels<br />

sind mit ABW 2600/1600-1:24 geplant welche mit 140 km/h Richtung Verbindungstunnel und 160 km/h Richtung Bf.<br />

Innsbruck befahren werden.<br />

§31A GUTACHTEN - 61 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.1.2.3 Fahrbahn<br />

Die Ausgestaltung der Fahrbahn ist gegenüber den Einreichunterlagen vom 29.2.2008 nicht verändert worden. Der<br />

Aufbau der Schotterfahrbahn und der festen Fahrbahn sind unverändert. Auch die zum Einsatz kommenden Masse-<br />

Feder-Systeme sind vom Systemaufbau dieselben, nur durch die Veränderung der Lage sind die Einsatzbereiche der<br />

Masse-Feder-Systeme einer Änderung unterzogen worden. Ebenso sind die Übergangsbereiche entsprechend dem<br />

Stand der Technik ausgebildet.<br />

3.1.2.4 Fahrbahnentwässerung<br />

Das System der Fahrbahnentwässerung ist gegenüber den Einreichunterlagen vom 29.2.2008 nicht verändert worden.<br />

3.1.2.5 Arbeitnehmerschutz<br />

Die Unterlagen bezüglich Arbeitnehmerschutzes sind gegenüber den Einreichunterlagen vom 29.2.2008 nicht verändert<br />

worden. Die Trassierung und Abstände zu den Kunstbauten haben sich allerdings verändert. Neben jedem Gefahrenraum<br />

ist ein Sicherheitsraum von 0,6 x 2,0 m neben den Gleisen durchgehend vorhanden. In Wannenbereichen<br />

dient der Sicherheitsraum auch als Zugang. Der seitliche Sicherheitsabstand von 0,5 x 2,0 m ist zwischen bewegten<br />

Schienenfahrzeugen und Teilen der Umgebung beidseitig vorgesehen. Der minimale Abstand zu gleisnahen<br />

Einbauten oder Bauwerken beträgt 3,10 m im Bereich Einbindung Bahnhof Innsbruck.<br />

3.1.3 TUNNELBAUWERKE<br />

Folgende relevante Projektänderungen sind im Bereich der Einfahrt Bahnhof Innsbruck für die Tunnelbauwerke vorgesehen:<br />

- Lageverschiebung der Oströhre Haupttunnel nach Osten bis knapp östlich der Weströhre<br />

- Änderung (Abflachung) der Gradiente der Haupttunnelröhren in die Hochlage und damit Entfall der Tiefpunkte in<br />

beiden Röhren<br />

- Verschiebung des bergmännischen Portals Oströhre nach Süden (südlich der Sill neben das Portal Weströhre)<br />

- Adaptierung der Tunnel Silltal 1, Silltal 2, Silltal 3 und Silltal 4 an die neue Lage der Oströhre in der Sillschlucht<br />

Für die Einbindung der Umfahrung Innsbruck sind betreffend die Tunnelbauwerke folgende Änderungen geplant:<br />

- Verschiebung der Trasse und Änderung des Regelquerschnittes des Tunnelhauptsystems der Ost- und Weströhre<br />

im Bereich km 3+457 – km 8+103.<br />

- Querschläge: Regelquerschnitte und Ausbildung der Einbindung in die Hauptröhre<br />

- Verbindungstunnels Umfahrung Innsbruck: Regelquerschnitt, Lage und Höhe, Löschwasserkonzept<br />

- Verbindungsrampen Ost und West zwischen Erkundungsstollen und den Verbindungstunnel Ost und West –<br />

NEU<br />

- Verbindungsstollen West: Verbindung zwischen Rettungsstollen Tulfes und dem Verbindungstunnel West –<br />

NEU<br />

- Querschlag West Verbindung zwischen dem zweigleisigen Abschnitt der Verbindungstunnel Ost/West und dem<br />

Verbindungstunnel West – NEU<br />

- Nothaltestelle: ersetzt die Multifunktionsstelle MFS; neue Lage, Konfiguration und Entkopplung von der Überleitstelle<br />

- Zufahrtstunnel Ahrental: Regelquerschnitt, Lage<br />

- Zugangstunnel Nothaltestelle (NHS): neuer Verbindungstunnel zwischen NHS und Zufahrtstunnel<br />

§31A GUTACHTEN - 62 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Zugangstunnel zum Erkundungsstollen<br />

- Querkaverne Ahrental: neue Lage und Querschnitt<br />

- Überleitstelle: neue Lage, getrennt von der NHS<br />

- Fensterstollen Ampass: Lage, Regelquerschnitt Wendenische<br />

- Rettungsstollen Tulfes: Anbindung an die Verbindungstunnel Umfahrung Innsbruck, Regelquerschnitt Wendenische<br />

- Querschlag UI 8/2: Verbindung zwischen dem Rettungsstollen Tulfes und dem Bestandstunnel der Umfahrung<br />

Innsbruck – NEU<br />

Im Folgenden werden die relevanten Änderungen gegenüber dem Einreichprojekt im Einzelnen beschrieben.<br />

3.1.3.1 Tunnel Silltal 1 (Ost- und Weströhre)<br />

Der Tunnel Silltal 1 wird in offener Bauweise errichtet. Zufolge des geringen Abstandes der Streckenachsen wird ein<br />

gemeinsames Bauwerk für beide Röhren ausgebildet. Dieses Bauwerk bildet das nördliche Portal der anschließenden<br />

bergmännischen Tunnelstrecke (Tunnel Silltal 2), wobei der Abstand der Streckenachse zwischen 7,00 m und<br />

8,61 m variiert.<br />

Das Bauwerk beginnt bei km 1+988,47 (Ostgleis) und ist insgesamt 19 m lang. Der erste Block hat den Querschnitt<br />

einer abgeflachten zweigleisigen Tunnelröhre, der zweite Block erlaubt die Anordnung einer Mittelwand. Die Gründung<br />

erfolgt auf einer durchgehenden Bodenplatte. Das Bauwerk ist vollkommen eingeschüttet.<br />

Östlich an das Portal schließt eine 11 m lange und max. 8 m hohe Flügelwand an, die auf einem Sporn der Sohlplatte<br />

gegründet wird. An der Westseite erfolgt die Stützung der Böschung vor dem Tunnel durch eine 34 m lange Stützwand,<br />

die aus Bohrpfählen und aufgesetzter Stahlbetonwand besteht, welche im Zuge der weiteren Projektbearbeitung<br />

optimiert wird.<br />

3.1.3.2 Tunnel Silltal 2 (Ost- und Weströhre)<br />

Der Tunnel Silltal 2 in bergmännischer Bauweise besteht aus eng liegenden Einzelröhren. Wegen der geringen Bergfeste<br />

zwischen den Tunnelröhren wird der ca. 25 m lange nördliche Doppelröhrenabschnitt mit einem Mittelstollen<br />

aufgefahren, in dem ein Mittelpfeiler errichtet wird. Die Fahrröhren werden anschließend ausgebrochen und ausgebaut.<br />

Die daran südlich anschließenden Tunnelröhren werden konventionell aufgefahren. Sie sind zufolge des südlich<br />

gelegenen abgetreppten Voreinschnittes unterschiedlich lang und zwar ca. 18 m (Oströhre) bzw. ca. 32 m (Weströhre).<br />

Der Tunnelquerschnitt erhält ein Sohlgewölbe.<br />

Die max. Höhe des Einschnittes für das bergmännische Nordportal beträgt ca. 30 m. Der Einschnitt beim Südportal<br />

ist zwischen Ost- und Weströhre um ca. 12 m versetzt. Die maximale Höhe des Einschnittes bleibt gegenüber dem<br />

genehmigten Projekt (nur Weströhre) unverändert. Durch die versetzte Portallage ist zwischen den Röhren eine<br />

Bohrpfahlwand erforderlich. Diese aufgelöste Bohrpfahlwand besteht aus Bohrpfählen mit einem Durchmesser von<br />

90 cm im Abstand von 1,00 m. Die maximale Höhe dieser Stützwand beträgt ca. 14 m über SOK.<br />

3.1.3.3 Tunnel Silltal 3 (Ost- und Weströhre)<br />

Der Tunnel Silltal 3 in offener Bauweise besteht aus zwei getrennten eingleisigen Tunnelröhren. Diese Tunnelröhren<br />

bilden das südliche Portal der vorgelagerten bergmännischen Tunnelstrecke (Tunnel Silltal 2). Der Gewölbequerschnitt<br />

ist auf einer Sohlplatte flach gegründet.<br />

Die Oströhre ist ca. 24 m lang. Westseitig schließt eine 20 m lange bahnparallele Stützmauer an.<br />

Die Weströhre ist ca. 35 m lang. Sie endet am Widerlager der Eisenbahnüberführung über die Sill. Da die Eisenbahnbrücke<br />

beide Röhren sind weitgehend überschüttet.<br />

§31A GUTACHTEN - 63 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.1.3.4 Tunnel Silltal 4 Ost<br />

Das in offener Bauweise hergestellte Bauwerk grenzt nördlich an die Tunnelbrücke Sill und südlich an den Tunnel in<br />

bergmännischer Bauweise. Das eingleisige Bauwerk nimmt den Röhrenquerschnitt des bergmännischen Tunnels auf<br />

und bildet das nördliche Portal der anschließenden Tunnelstrecke. Das Tunnelgewölbe mit einer Wandstärke von<br />

0,60 m ist an seinen Fußpunkten in die Sohlplatte eingespannt, welche 1,20 m dick ist. Die Länge des Tunnelbauwerks<br />

beträgt ca. 15,1 m. In die Sohlplatte integriert ist der Fahrbahnübergang zur Sillbrücke Ost.<br />

Die Herstellung des Portalgewölbes erfolgt mit wasserundurchlässigem Beton.<br />

Zur Herstellung des Bauwerks ist ein Voreinschnitt des Hanges notwendig. Die Hangsicherung erfolgt dabei mit einer<br />

vernagelten Spritzbetonwand, die zusätzlich durch Verpressanker rückverankert wird.<br />

3.1.3.5 Querschläge Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Die Querschläge QS 2/1, QS 2/2, QS 3/1 und QS 3/2 werden als Standardquerschläge (einfache gerade Verbindung<br />

zwischen den Haupttunnelröhren) ausgebildet. Die Längen sind zwischen 63 und 70 m. In den Querschlägen QS 3/1<br />

(Ost) und QS 3/2 (West) sind Nischen für Traktionsanlagen (Systemtrennstellen) vorgesehen. Weitere Nischen für<br />

Traktionsanlagen (Systemtrennstelle) sind in den Querschlägen QS 4/2 und QS 5/2 vorgesehen.<br />

3.1.3.6 Haupttunnelröhren im Bereich Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die innere Tragwerksbegrenzung wurde an die gültige TSI Richtlinie angepasst, wobei sich die genehmigten Lichträume<br />

nicht verändert haben. Die Änderungen beziehen sich auf die Höhe der Flucht und Rettungswege. In der Lage<br />

ergibt sich eine Verschiebung der Tunnelröhren um ca. einen Tunneldurchmesser.<br />

3.1.3.7 Querschläge Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

- Entfall der Verbreiterung des Querschlags im Bereich der Einmündung der Hauptröhre<br />

- Alle Querschläge weisen im Kreuzungsbereich, unabhängig vom Querschlagstyp, immer den Querschnitt des<br />

Querschlagstyp 1 auf.<br />

- Der für die Unterbringung der Einbauten notwendige Raumbedarf beim Querschlagstyp 2 und 3 wird durch eine<br />

anschließende Querschnittsverbreiterung geschaffen.<br />

- Ausbildung eines Kabeldoppelbodens<br />

- Dreiteilige Schiebetüre<br />

- Querschlagstyp 3: Situierung der Löschwasserbecken neben dem Flucht- und Rettungsweg statt unterhalb in<br />

den Querschlägen Typ 3<br />

3.1.3.8 Verbindungstunnels der Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Der Fahrraum und der parallel dazu verlaufende Fluchtweg werden in einer Tunnelröhre realisiert, baulich getrennt<br />

durch eine Betonwand. Alle 333 m sind Verbindungstüren zwischen dem Fahrraum und der Fluchtraum vorgesehen.<br />

Dadurch entfallen die Querschläge zwischen den Verbindungstunneln.<br />

Im Bereich der Tore sind rund 20 m lange Ausweichnischen für das Begegnen und Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen.<br />

Ergänzend sind in Abständen von max. 1000 m Wendenischen geplant. Die Unterbringung der in den Querschlägen<br />

situierten technischen Einrichtungen erfolgt in Nischen, welche durch eine Verlängerung der Ausweichen<br />

realisiert werden.<br />

In Bereichen mit erhöhtem Raumbedarf werden ergänzend die Wendenischen vergrößert und/oder Querstollen errichtet.<br />

§31A GUTACHTEN - 64 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Für die Löschwasserversorgung wird im Portalbereich des Fensterstollen Ampass ein Löschwasserbehälter vorgesehen.<br />

Zur Erschließung der Verbindungstunnel sind zusätzlich die Verbindungsrampen Ost und West, der Verbindungsstollen<br />

West und der Querschlag West vorgesehen.<br />

3.1.3.9 Verbindungsrampen Ost und West<br />

Das gegenständliche Konzept sieht zusätzliche befahrbare Verbindungen zwischen den Verbindungstunneln Ost<br />

bzw. West der Umfahrung Innsbruck und dem Erkundungsstollen vor. Der Querschnitt dieser Verbindungsrampen<br />

entspricht vollinhaltlich dem Querschnitt des Rettungsstollens Tulfes.<br />

3.1.3.10 Verbindungsstollen West<br />

Es wird ein zusätzlicher befahrbarer Stollen zur Verbindung des Flucht- und Rettungswegs des Verbindungstunnels<br />

West an den Rettungsstollen vorgesehen.<br />

Der Querschnitt dieses Verbindungsstollens entspricht vollinhaltlich dem Querschnitt des Rettungsstollens Tulfes.<br />

3.1.3.11 Querschlag West<br />

Es wird ein zusätzlicher begehbarer Querschlag zur Verbindung des Verbindungsstollens West mit dem Abzweigbereich<br />

des Inntaltunnels vorgesehen.<br />

Der Querschnitt dieses Querschlags entspricht vollinhaltlich dem Querschnitt eines Querschlags Typ 1.<br />

3.1.3.12 Nothaltestelle (NHS)<br />

Es wurde eine Entflechtung der ursprünglich geplanten Multifunktionsstelle (Nothaltestelle mit integrierter Überleitstelle)<br />

vorgenommen. Die wesentlichen Bauwerke dieser NHS sind:<br />

- Haupttunnelröhre mit Nothaltebereich analog des Einreichprojekts 2008 mit einer Länge von 470 m<br />

- Mittelstollen mit einer Zwischendecke, welche den Warteraum vom Abluftkanal trennt<br />

- 6 Verbindungsstollen, welche die Hauptröhren (Nothaltebereich) mit dem Mittelstollen verbinden<br />

- 7 Abluftkanäle zwischen den Verbindungsstollen liegend: Diese sind auf Höhe des Abluftkanals des Mittelstollens<br />

für eine Rauchabsaugung vorgesehen.<br />

- Zu- und Abluft erfolgt in getrennten Querschnitten. Mittelstollen, Zugangstunnel und Zufahrtstunnel weisen Querschnitte<br />

mit Zwischendecke auf.<br />

Die wesentlichen Änderungen sind wie folgt:<br />

- Die Seitenstollen der Röhren des Haupttunnels entfallen. Stattdessen wird zwischen den Hauptröhren ein Mittelstollen<br />

vorgesehen.<br />

- Für die Seitenstollen wurden Querschnitte mit und ohne Zwischendecke vorgesehen.<br />

- Der neue Mittelstollen wird durchgehend mit Zwischendecke ausgeführt.<br />

- Die Absaugung der Luft erfolgt zentral.<br />

- Die Querkaverne, welche mittig in der Multifunktionsstelle lag, kommt nördlich der Nothaltestelle zu liegen.<br />

§31A GUTACHTEN - 65 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.1.3.13 Zufahrtstunnel Ahrental<br />

Der Querschnitt wurde gegenüber dem Einreichprojekt vergrößert und wird mit einer Zwischendecke unterteilt. Der<br />

untere Querschnitt dient als Zuluftkanal und beinhaltet auch die Fahrbahn. Der obere Querschnitt wird als Abluftkanal<br />

genutzt und dient der Entrauchung der Nothaltestelle.<br />

3.1.3.14 Zugangstunnel zum Mittelstollen (Ahrental)<br />

Durch die Änderung des Konzepts der Multifunktionsstelle hin zur Nothaltestelle ändert sich die Lage der Querkaverne<br />

und somit auch die des Zugangstunnels. Der Regelquerschnitt entspricht dem des Mittelstollens der Nothaltestelle.<br />

3.1.3.15 Zugangstunnel zum Erkundungsstollen<br />

Im Einreichprojekt war eine rechtwinklige Einbindung in den Erkundungstollen vorgesehen. Rund 125 m vor der Einmündung<br />

in den Erkundungsstollen waren eine Baulogistikkaverne und insgesamt 3 Verbindungsröhren zum EKS<br />

geplant. Diese Kaverne und die drei Röhren entfallen. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde ein im Vergleich zu<br />

den drei Verbindungsröhren vergrößertes Profil geplant.<br />

3.1.3.16 Querkaverne Ahrental<br />

Die wesentliche Änderung der Querkaverne resultiert aus der Neupositionierung nördlich der Nothaltestelle und der<br />

Anbindung an den Zugangstunnel. Die Querkaverne liegt somit nicht mehr inmitten der Multifunktionsstelle, sondern<br />

bei km 5+980 nördlich der Nothaltestelle. Für den Regelquerschnitt maßgebend sind die Belange für die Ausrüstung,<br />

Betrieb und Erhaltungsarbeiten.<br />

3.1.3.17 Überleitstelle<br />

Die lagemäßige Trennung der Überleitstelle und der Nothaltestelle (=Entflechtung der Multifunktionsstelle) bedingt<br />

eine Neusituierung der Überleitstelle. Die Verbindungstunnel der Überleitstelle kommen südlich der Nothaltestelle bei<br />

ca. km 7+500 zu liegen. Die Änderungen und Festlegungen im Querschnitt entsprechen denen des Haupttunnels.<br />

3.1.3.18 Fensterstollen Ampass<br />

Neben Änderungen in der Trassierung (Verschiebung nach Osten um etwa 2 Tunneldurchmesser) wurde das Regelprofil<br />

der Wendenische vergrößert und entspricht jetzt dem Regelquerschnitt des Fensterstollens mit Ausweiche.<br />

3.1.3.19 Rettungsstollen Tulfes<br />

Neben Änderungen in der Trasse wurde das Regelprofil der Wendenische gegenüber der Einreichplanung 2008<br />

vergrößert und entspricht jetzt dem Regelquerschnitt des Rettungsstollens mit Ausweiche.<br />

3.1.3.20 Querschlag UI 8/2<br />

Es wird ein zusätzlicher begehbarer Querschlag zur Verbindung des Rettungsstollens Tulfes mit der bestehenden<br />

Umfahrung Innsbruck vorgesehen. Der Querschnitt dieses Querschlags entspricht vollinhaltlich dem Querschnitt<br />

eines Querschlags Typ 1.<br />

3.1.3.21 Löschwasserversorgung<br />

Für die Löschwasserversorgung im Bereich der Einbindung Umfahrung Innsbruck wurde zusätzlich ein Löschwasserbehälter<br />

im Portalbereich des Fensterstollens Ampass vorgesehen. Die Befüllung des Löschwasserbehälters<br />

erfolgt über Tankwagen oder über das örtliche Leitungsnetz.<br />

§31A GUTACHTEN - 66 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.1.3.22 Entwässerungskonzept<br />

Es konnte eine Reduktion der erforderlichen Drainageleitungen von drei auf zwei vorgenommen werden. Die Hauptdrainageleitung,<br />

welche mittig in Haupttunnelröhren der Sohle angeordnet war, entfällt.<br />

Durch die neue Trassen- und Gradientenführung der Hauptröhren und der Verbindungstunnel werden Tiefpunkte<br />

vermieden. Die im Einreichprojekt für die Fahrbanentwässerung vorgesehenen Störfallbecken an den Tiefpunkten<br />

können somit entfallen.<br />

3.1.4 KUNST- UND HOCHBAUTEN<br />

3.1.4.1 Kreuzungsbauwerk Schleifengleis<br />

Das Bauwerk befindet sich zwischen dem Hauptbahnhof Innsbruck sowie der Ost- und Weströhre des neuen Brennerbasistunnels.<br />

Bezogen auf Gleis 3 (Zufahrt Ost) liegt die Brücke am km 76,1+72,211. Gegenüber der bisherigen<br />

Planung ist das Bauwerk aufgrund der neuen Gleislage um ca. 2,40 m nach Osten verschoben.<br />

Am Standort des neuen Bauwerkes befindet sich eine ca. 50 Jahre alte Eisenbahnbrücke mit zwei eingleisigen Überbauten<br />

in Trägerbetonbauweise. Diese vorhandene Eisenbahnüberführung kann aufgrund unzureichender Breite die<br />

drei neuen Gleise nicht aufnehmen. Außerdem wird im Zuge der Baumaßnahme die SO des unterführten Gleises<br />

abgesenkt, das Schotterbett des Gleises würde sich damit im Fundamentbereich des Bauwerkes befinden. Aus diesen<br />

Gründen wird die vorhandene Brücke durch eine neue dreigleisige Eisenbahnüberführung ersetzt.<br />

Das Bauwerk setzt sich aus einem geschlossenen Rahmen für zwei Gleise (westlich) und einem geschlossenen<br />

Rahmen für ein Gleis (östlich) zusammen. Die beiden Rahmenbauwerke sind durch eine Raumfuge getrennt. Beide<br />

Bauwerke sind flach gegründet.<br />

In Anbetracht der Bauwerksabmessungen bietet sich eine Rahmenkonstruktion ohne Lager als wirtschaftliche Bauform<br />

an, da der Unterhaltungsaufwand dadurch gesenkt werden kann.<br />

Das Bauwerk wird in zwei Abschnitten errichtet (1. Bauabschnitt Ostseite – eingleisig neben dem Bestandsbauwerk,<br />

2. Bauabschnitt Westseite – zweigleisig), um die Betriebsfähigkeit während der Bauzeit zu gewährleisten.<br />

3.1.4.2 Fußgängerunterführung<br />

Das Bauwerk befindet sich nördlich des Frachtenbahnhofs und südlich der Eisenbahnüberführung über die Klostergasse<br />

am km 76,4+51,113 bezogen auf das Gleis Innsbruck – Brenner. Das Portal der Fußgängerunterführung ist<br />

auf der Ostseite in die Stützwand Ost integriert. Gegenüber dem genehmigten Projekt ist das Bauwerk um ca. 14 m<br />

in nördlicher Richtung verschoben.<br />

Am Standort des Bauwerkes befinden sich die Gleise der vorhandenen Brennerbahn in Dammlage. Die bestehende<br />

Fußgängerunterführung liegt ca. 60 m nördlich des geplanten Neubaus.<br />

Die Fußgängerunterführung wird als geschlossener Rahmen mit Flachgründung geplant. Das Bauwerk setzt sich<br />

zusammen aus einem geschlossenen Rahmen für zwei Gleise (östlich) und einem geschlossenen Rahmen für ein<br />

Gleis (westlich). Die Rahmenbauwerke sind durch eine Raumfuge getrennt.<br />

In Anbetracht der geringen lichten Weite bietet sich eine Rahmenkonstruktion ohne Lager als wirtschaftliche Bauform<br />

an. Die gekrümmten Böschungsflügel auf der Westseite schaffen einen gestalterisch ansprechenden Eingangsbereich.<br />

Das Bauwerk wird in zwei Bauabschnitten errichtet (1. Abschnitt Ostseite, zweiter Abschnitt Westseite) um die Zweigleisigkeit<br />

während der Bauzeit zu gewährleisten.<br />

§31A GUTACHTEN - 67 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.1.4.3 Eisenbahnüberführung Klostergasse<br />

Das Bauwerk befindet sich unmittelbar nördlich der Autobahn A12 und schließt südlich an die Stützwand Ost an.<br />

Bezogen auf das Gleis 2 (Franzensfeste/Brenner – Innsbruck) liegt die Brücke am km 76,5+52,995.<br />

Am Standort der neuen Brücke befindet sich eine zweigleisige Eisenbahnüberführung in Stahlbeton.<br />

Die neue Gleislage erfordert eine Verbreiterung der Eisenbahnüberführung Klostergasse in östlicher Richtung. Im<br />

Unterschied zur bisherigen Planung wird am Bestandsbauwerk nur der Bereich des östlich überführten Wanderweges<br />

abgebrochen. Die Verbreiterung erfolgt durch einen Neubau auf der Ostseite. Das neue Bauwerk überführt das<br />

Gleis 1 (Innsbruck – Franzensfeste) und das Gleis 2 (Franzensfeste/Brenner – Innsbruck) über die Klostergasse und<br />

die Iglerbahn. Im Endzustand befindet sich nur noch das Gleis Innsbruck – Brenner auf dem Bestandsbauwerk.<br />

Das neue Bauwerk wird als geschlossener Rahmen für zwei Gleise geplant. Der Rahmen verfügt auf der Nordostseite<br />

über einen Parallelflügel, während auf der Südostseite ein Schrägflügel den Abschluss des Dammes bildet. Die<br />

neue Rahmenkonstruktion ist durch eine Raumfuge vom Bestand getrennt. Die Verbreiterung nach Osten in Verbindung<br />

mit der ansteigenden Gradiente der Straße und der Iglerbahn bedingt einen Höhensprung in der Decke zwischen<br />

Neubau und Bestand um den erforderlichen Lichtraum freizuhalten. Der Wanderweg wird auf der Ostseite als<br />

Stahlkonstruktion auf Konsolen geführt, die im Beton der Rahmendecke verankert sind. Das Bauwerk ist flach gegründet<br />

und weist folgende Parameter auf:<br />

In Anbetracht der Bauwerksabmessungen bietet sich eine Rahmenkonstruktion ohne Lager als wirtschaftliche Bauform<br />

an, da der Unterhaltungsaufwand dadurch gesenkt werden kann.<br />

Während der Bauzeit bleiben die Gleise auf dem Bauwerk in Betrieb. Das Bestandsbauwerk wird nur im Bereich des<br />

östlich überführten Wanderweges abgebrochen. Dann erfolgt der Neubau des Rahmenbauwerks östlich der vorhandenen<br />

Eisenbahnüberführung.<br />

3.1.4.4 Eisenbahnüberführung A 12<br />

Die Eisenbahnüberführung gliedert sich in zwei gleichartige, hintereinanderliegende Bauwerke, die sich unmittelbar<br />

südlich der Eisenbahnüberführung Klostergasse und nördlich der Gleisverzweigung Franzensfeste/Brenner befinden.<br />

Infolge des zusätzlich angeordneten Gleises der Oströhre ist die Verbreiterung der Eisenbahnüberführung Inntalautobahn<br />

erforderlich. Die Verschiebung der Portale des Wiltener Tunnels gegenüber dem Bestand beträgt ca. 8 m<br />

gegenüber ca. 4 m in der bisherigen Planung. Das Gleis der Oströhre verläuft vollständig auf den Decken der beiden<br />

neuen Rahmenbauwerke.<br />

An den Standorten beider Bauwerke befinden sich die Portale des Wiltener Tunnels der Autobahn A12 (Inntalautobahn).<br />

Es handelt sich um geschlossene Rahmen in Stahlbeton, in denen je eine Richtungsfahrbahn geführt wird.<br />

Westlich der Portale werden ein Wanderweg und die vorhandenen Gleise der Brennerbahn geführt.<br />

Die neuen Bauwerke dienen der Überführung des Gleises der Oströhre über die beiden Richtungsfahrbahnen der<br />

Autobahn A12. Aufgrund der Gleisverschiebung gegenüber dem Bestand (Gleis Brenner – Innsbruck) nach Osten,<br />

liegt das neue Gleis im Bereich der Tunnelportale der Inntalautobahn. Die bestehenden Portale sind im vorderen<br />

Abschnitt nicht für Eisenbahnlasten ausgelegt, außerdem ist die Ausbildung des Eisenbahnoberbaus mit Kabelkanal<br />

und Regelböschung des Schotterbettes aus geometrischen Gründen nicht möglich. Daher werden beide Tunnelportale<br />

nach Osten verlängert um Platz für das Gleis zu schaffen und gleichzeitig für die Aufnahme von Eisenbahnlasten<br />

bemessen.<br />

Die Bauwerke werden als offene Stahlbetonrahmen geplant, deren Querschnittsform sich mit ausgerundeten Wandflächen<br />

an die Bestandbauwerke anpasst. Die neuen Bauwerke werden über Anschlussbewehrung mit dem Bestand<br />

verbunden, die Fuge zwischen Neubau und Bestand wird als Pressfuge ausgebildet. Der Wanderweg wird als aufgeständerte<br />

Stahlkonstruktion auf den Rahmendecken geführt.<br />

§31A GUTACHTEN - 68 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Errichtung einer separaten Eisenbahnüberführung über den vorhandenen Tunneldecken ist aufgrund der zu<br />

geringen verfügbaren Bauhöhe nicht möglich. Da eine Weiternutzung der vorhandenen Bauwerke aus statischen<br />

Gründen (Abtragung der Lasten aus Eisenbahnverkehr) nicht möglich ist, werden Neubauten geplant, die sich gestalterisch<br />

am Bestand orientieren. Durch die Konstruktion in Form von offenen Rahmen ohne durchgehende Sohle kann<br />

der Aufwand beim Bau begrenzt werden. In Analogie zu den bestehenden Tunnelbauwerken und in Anbetracht der<br />

Verbindung der neuen Rahmen mit dem Bestand wird für beide Bauwerke eine Flachgründung vorgesehen.<br />

Während der Bauzeit bleiben die Gleise auf den Bestandsbauwerken in Betrieb. In den Portalbereichen erfolgt jeweils<br />

ein Teilabbruch. Die neuen Rahmenbauwerke werden im Schutz eines Baugrubenverbaus östlich der vorhandenen<br />

Tunnelröhren errichtet.<br />

3.1.4.5 Eisenbahnbrücke Silltal<br />

Das Bauwerk befindet sich nördlich der Autobahnbrücke (Brennerautobahn A13) über die Sill und östlich des vorhandenen<br />

Portals des Brennereisenbahntunnels am Westhang der Sillschlucht. Bezogen auf das Gleis der Weströhre<br />

liegt die Brücke zwischen km 1,7+5,00 und km 1,8+97,50 (Kilometrierung in den Auflagerachsen). Gegenüber dem<br />

genehmigten Projekt werden die beiden einzelnen Brücken Silltal 1 und Silltal 2 durch das Bauwerk zu einer Brücke<br />

zusammengefasst.<br />

Die Brücke dient der Führung der neuen Gleise der Ost- und Weströhre des Brennerbasistunnels parallel zum Westhang<br />

der Sillschlucht.<br />

Die 3-feldrige Eisenbahnüberführung Silltal mit den Spannweiten 64,0 m + 64,0 m + 64,0 m = 192 m stellt eine Trogbrücke<br />

mit einem dreizelligen Hohlkasten aus Spannbeton dar. Dieses System wird gewählt, um die Bauhöhe soweit<br />

zu reduzieren, um den HQ100 zuzüglich Freibord unter der Tragwerksunterkante freizuhalten. Aufgrund der Bauwerkslänge<br />

ist auf der Loslagerseite (Südseite) der Einbau von Schienenauszügen erforderlich. Der Überbau wird auf<br />

Widerlagern mit Parallelflügeln und zwei Mittelpfeilern aufgelagert.<br />

Die etwas ungünstig aufgeteilten Spannweitenverhältnisse ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten der Sillschlucht,<br />

da die Brücke direkt am Westufer der Sillschlucht situiert ist. Der Regelquerschnitt ist 14,85 m breit und<br />

5,30 m hoch. Die beiden Längsträger mit einer Breite von je 1,30 m und einem Neigungswinkel von 15° nach außen,<br />

sind durch eine mittlere und eine unter Stahlbetonplatte verbunden. Direkt unter den beiden Gleisachsen sind diese<br />

Stahlbetonplatten durch lotrechte Längsträger mit 0,60 m Breite und 2,10 m Höhe verbunden.<br />

Die beiden Mittelpfeiler bestehen aus 7,70 m langen und 3,40 m breiten vorgespannten Querhäuptern und einer<br />

elliptischen Pfeilerstütze mit den Ellipsen-Durchmessern von 2,50 m und 3,50 m. Diese elliptische Pfeilerform wird<br />

zur Erzielung günstigerer Wasserströmungsverhältnisse gewählt. Die Gründung der Mittelpfeiler erfolgt über jeweils<br />

12 Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 1,20 m. Die dafür erforderlich Pfahlkopfplatte ist 15,40 m lang, 4,60 m<br />

breit und bis zu 2,50 m dick. Die Widerlager erhalten ebenfalls Pfahlgründungen.<br />

Da sich das Bauwerk im Bereich des Hanges befindet und die Bauwerksgründung mit einem örtlichen Geländeabtrag<br />

sowie aufgrund der Baugrundverhältnisse (Hangrutschungen) mit Pfahlgründungen verbunden ist, besteht das Ziel<br />

des Entwurfes darin, mit möglichst großen Stützweiten die Anzahl der erforderlichen Gründungen zu minimieren.<br />

Der Bereich des nördlichen Widerlagers sowie des nördlichen Überbaufeldes befindet sich unmittelbar östlich der<br />

Brennerbahn. Die Arbeiten zur Errichtung des Bauwerks werden unter Aufrechterhaltung des Zugverkehrs auf der<br />

Brennerbahn durchgeführt. Die Arbeiten sind unter Rücksichtnahme auf das Abflussregime der Sill auszuführen.<br />

3.1.4.6 Eisenbahnüberführung Sill – Weströhre<br />

Das Bauwerk befindet sich südlich des Rettungsplatzes zwischen den in offener Bauweise errichteten Tunnelabschnitten<br />

Silltal 3 und Silltal 4. Bezogen auf das Gleis der Weströhre liegt die Brücke zwischen km 2,0+93,08 und km<br />

2,1+32,08 (Kilometrierung in den Auflagerachsen9. Die Eisenbahnüberführung Sill Weströhre wird aufgrund der<br />

geänderten Gleislager um ca. 3,70 m nach Westen verschoben.<br />

§31A GUTACHTEN - 69 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Das Bauwerk wird als einfeldriger Stahlüberbau für ein Gleis mit fester Fahrbahn geplant. Die Konzeption als Trogbrücke<br />

in Stahlbauweise auf massiven Widerlagern wird somit beibehalten. Um eine ausreichende Überdeckung der<br />

Pfahlkopfplatten zu gewährleisten wird die Spannweite gegenüber der bisherigen Planung um 3,20 m auf 39,00 m<br />

erhöht. Die Schotterfahrbahn wird durch eine feste Fahrbahn ersetzt, der Überbauquerschnitt wird in seiner Breite<br />

angepasst. Der Überbau wird unter Beibehaltung der bisherigen Planung auf Widerlagern aufgelagert, die unmittelbar<br />

an die benachbarten Tunnelabschnitte anschließen. Beide Widerlager erhalten Pfahlgründungen.<br />

Zur Vermeidung von Pfeilern im Flussbereich und der damit verbundenen Einengung des Flussquerschnittes wird die<br />

Einfeldträgerlösung gewählt. Der Trogquerschnitt bietet gegenüber einer Deckbrücke den Vorteil geringerer Bauhöhe<br />

und gewährleistet so einen verbleibenden Freibord von ≥ 1 m zwischen Tragwerksunterkante und Oberkante Wasserspiegel<br />

bei Eintritt des HQ100. Zur Reduzierung des Eigengewichts und zur Erzielung einer höheren Schlankheit<br />

wird als Baustoff des Überbaus Stahl verwendet. Das Bauwerk kann unabhängig von eisenbahnbetrieblichen Zwängen<br />

errichtet werden.<br />

3.1.4.7 Eisenbahnüberführung Sill – Oströhre<br />

Das Bauwerk befindet sich südlich des Rettungsplatzes zwischen den in offener Bauweise errichteten Tunnelabschnitten<br />

Silltal 3 und Silltal 4. Bezogen auf das Gleis der Oströhre liegt die Brücke zwischen km 2,0+98,97 und km<br />

2,1+34,78 (Kilometrierung in den Auflagerachsen). Die Eisenbahnüberführung Sill Oströhre dient der Überführung<br />

des Gleises der Oströhre über die Sill und wird als zusätzliches Bauwerk neu geplant.<br />

Das Bauwerk wird als einfelderiger Stahlüberbau für ein Gleis mit fester Fahrbahn geplant. Die Konstruktion entspricht<br />

der Eisenbahnüberführung Sill Weströhre, die durch einen Trogquerschnitt in Stahlbauweise auf massiven<br />

Widerlagern gekennzeichnet ist. Im Unterschied zur Eisenbahnüberführung Sill Weströhre besitzt dieses Bauwerk<br />

keine Einhausung. Die Spannweite entspricht mit 35,80 m der bisher geplanten Eisenbahnüberführung über die Sill.<br />

Das Gleis wird als feste Fahrbahn über die Brücke geführt. Der Überbau wird auf Widerlagern aufgelagert, die unmittelbar<br />

an die benachbarten Tunnelabschnitte anschließen Beide Widerlager erhalten Pfahlgründungen.<br />

Zur Vermeidung von Pfeilern im Flussbereich und der damit verbundenen Einengung des Flussquerschnittes wird die<br />

Einfeldträgerlösung gewählt. Der Trogquerschnitt bietet gegenüber einer Deckbrücke den Vorteil geringerer Bauhöhe<br />

und gewährleistet so einen verbleibenden Freibord von ≥ 1 m zwischen Tragwerksunterkante und Oberkante Wasserspiegel<br />

bei Eintritt des HQ100. Zur Reduzierung des Eigengewichts und zur Erzielung einer höheren Schlankheit<br />

wird als Baustoff des Überbaus Stahl verwendet. Das Bauwerk kann unabhängig von eisenbahnbetrieblichen Zwängen<br />

errichtet werden.<br />

3.1.4.8 Stützwand Kreuzungsbauwerk<br />

Das Bauwerk befindet sich zwischen dem Hauptbahnhof Innsbruck und dem Kreuzungsbauwerk Schleifengleis. Die<br />

Stützwand erstreckt sich bezogen auf das Gleis 1 (Zufahrt West) ca. von km 76,0+78,50 bis km 76,1+63,00. Die<br />

Stützwand Kreuzungsbauwerk wird gegenüber dem genehmigten Projekt am Anschluss zum Kreuzungsbauwerk um<br />

ca. 2,40 m nach Osten verschoben. Die Konzeption als Schwergewichtswand bleibt erhalten.<br />

Am Standort des neuen Bauwerkes befindet sich eine Stützwand, die das vorhandene Gleis Brenner –Innsbruck<br />

gegenüber dem tieferliegenden Gelände östlich des Gleises sichert. Die Gleise 1 und 3 (Zufahrt West und Ost) liegen<br />

östlich der vorhandenen Gleise. Die neue Stützwand sichert den Höhensprung zwischen der Bahnanlage und dem<br />

angrenzenden, tieferliegenden Gelände.<br />

Die flach gegründete Schwergewichtswand verläuft östlich des neuen Gleises 3 (Zufahrt Ost). Der Wandkopf wird als<br />

Randbalken gemäß Regelplanung ausgebildet. Der Abstand zwischen Gleisachse und Innenkante Randbalken beträgt<br />

≥ 2,20 m. Die Bauwerkshöhe über Gelände beträgt ≥ 5,00 m. Die Stützwand schließt im Süden an den nordöstlichen<br />

Flügel des Kreuzungsbauwerkes Schleifengleis an.<br />

§31A GUTACHTEN - 70 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Aufgrund der erforderlichen Höhe über Gelände, der Belastung aus Eigengewicht der Hinterfüllung und Verkehr<br />

sowie der Baugrundverhältnisse wird das Bauwerk als flach gegründete Schwergewichtswand nach Regelplanung<br />

konzipiert.<br />

Die Stützwand wird vor der Errichtung des Kreuzungsbauwerkes Brennerbahn über Konzertkurve gebaut. Die Gleise<br />

Brenner – Innsbruck und Innsbruck – Brenner (Gleise 101 und 1029 sind während der Bauzeit befahrbar.<br />

3.1.4.9 Stützwand Ost<br />

Das Bauwerk erstreckt sich zwischen Frachtenbahnhof und Eisenbahnüberführung Klostergasse von ca. km<br />

76,2+13,00 bis km 76,5+34,347 (Bestandskilometrierung). Die Stützwand Ost wird im Anschluss an den Flügel der<br />

Eisenbahnüberführung Klostergasse um ca. 1,25 nach Osten verschoben und verläuft in nördlicher Richtung parallel<br />

zum Gleis Innsbruck – Franzensfeste.<br />

Ab Bauwerksanfang liegen die Gleise 103b und 105b auf einer Länge von ca. 50 bzw. 65 m im Bereich des künftigen<br />

Bauwerkes. Die Stützwand sichert den Höhensprung zwischen der Bahnanlage und der tiefer gelegenen Straße des<br />

Gewerbegebietes.<br />

Die flach gegründete Schwergewichtswand verläuft östlich des neuen Gleises von Franzensfeste nach Innsbruck<br />

(Fbf). Der Wandkopf wird als Randbalken gemäß Regelplanung ausgebildet. Der Abstand zwischen Gleisachse und<br />

Innenkante Randbalken beträgt ≥ 2,20 m. Die Bauwerkshöhe über Gelände beträgt ≥ 6,45 m. Die Stützwand schließt<br />

im Süden (km 76,5+34,347) an das nordöstliche Widerlager der Eisenbahnüberführung Klostergasse an. Am ca. km<br />

76,4+50,00 ist das Portal der Fußgängerunterführung in die Wand integriert. Ab km 76,2+22 und Bauwerksende wird<br />

eine Lärmschutzwand auf dem Stützwandkopf geführt.<br />

Aufgrund der erforderlichen Höhe über Gelände, der Belastung infolge Eigengewicht der Hinterfüllung und Verkehr<br />

sowie der Baugrundverhältnisse wird das Bauwerk als flach gegründete Schwergewichtswand nach Regelplanung<br />

konzipiert.<br />

Das Bestandsgleis Brenner – Innsbruck wird während der Bauzeit befahren.<br />

3.1.4.10 Stützwand Silltal 3<br />

Das Bauwerk befindet sich am Westhang der Sillschlucht, nördlich des Tunnels Silltal 1 (offene Bauweise) und Silltal<br />

2 und südwestlich des Rettungsplatzes Sillschlucht. Die Stützwand erstreckt sich parallel zum Gleis der Weströhre<br />

von ca. km 1,9+46,50 bis ca. km 1,9+80,00 und schließt im Süden an den Tunnel Silltal 1 an. Die Konzeption als<br />

Pfahlgegründete Stützwand wird beibehalten. Die Stützwand sichert den Höhensprung zwischen der Bahnanlage<br />

und dem nach Westen hin ansteigenden Hang der Sillschlucht.<br />

Die flache bzw. auf Bohrpfählen gegründete Winkelstützwand verläuft westlich des neuen Gleises der Weströhre.<br />

Der Abstand zwischen Gleisachse und Außenkante Stützwandkopf beträgt ca. 3,90 m. Die Bauwerkshöhe über Planum<br />

liegt zwischen 0,40 m und 8,80 m. Der südliche Wandabschnitt (Blocklänge 8,50 m) erhält aufgrund der Wandhöhe<br />

eine Rückverankerung mit Verpressankern. Die Anker sind im Abstand von 2,00 m angeordnet.<br />

Aufgrund der Gelände- und Baugrundverhältnisse wird das Bauwerk als Winkelstützwand bzw. Winkelstützwand mit<br />

Bohrpfahlgründung geplant. Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung durch eisenbahnbetriebliche Belange errichtet<br />

werden.<br />

3.1.4.11 Stützwand „Wanderweg“<br />

Das Bauwerk befindet sich im Bereich des nördlichen Widerlagers der Eisenbahnüberführung Silltal. Die Stützwand<br />

erstreckt sich bezogen auf das Gleis der Oströhre von ca. km 1,6+94,00 bis ca. km 1,7+32,00. Die Stützwand sichert<br />

den Höhensprung zwischen dem umverlegten Wanderweg in der Sillschlucht und dem angrenzenden, tieferliegenden<br />

Uferbereich der Sill.<br />

§31A GUTACHTEN - 71 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die flach gegründete Schwergewichtswand verläuft östlich des umverlegten Wanderweges. Der Wandkopf wird als<br />

Randbalken gemäß Regelplanung ausgebildet. Die Bauwerkshöhe über Gelände liegt zwischen 5,00 m und 1,00 m.<br />

Der Wandkopf erhält auf einer Länge von ca. 20 mein Geländer. Da Bauwerk wird gemäß Regelplanung mit einer<br />

Natursteinverkleidung auf der flusszugewandten Seite ausgebildet. Das Bauwerk ist so konzipiert, dass der Wanderweg<br />

auch im Hochwasserfall (HQ100 inkl. 0,5 m Geschiebeband 594,85 müA) nicht überflutet wird, da die Oberkante<br />

des Randbalkens mind. 0,65 m über dem HQ100 liegt.<br />

Aufgrund der erforderlichen Höhe über Gelände, der Belastung aus Eigengewicht der Hinterfüllung sowie der Baugrundverhältnisse<br />

wird das Bauwerk als flach gegründete Schwergewichtswand nach Regelplanung konzipiert. Aus<br />

optischen Gründen erhält die Schwergewichtswand auf der flusszugewandten Seite eine Natursteinverkleidung.<br />

Während der Bauzeit befindet sich die Gleise Innsbruck – Brenner und Brenner – Innsbruck in Betrieb.<br />

3.1.4.12 Funktionsgebäude in der Sillschlucht<br />

Das Funktionsgebäude in der Sillschlucht wird im Vergleich zum genehmigten Projekt lediglich in seiner Positionierung<br />

verändert und Richtung Sillschlucht verschoben. Am hochbautechnischen und statisch konstruktiven Planungskonzept<br />

sowie der geplanten Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) werden im Vergleich zum genehmigten<br />

Projekt keine Veränderungen vorgenommen.<br />

3.1.4.13 Störfallbecken<br />

Durch die Änderung der Tunnelgradiente auf ein durchgehendes Gefälle Richtung Innsbruck entfallen die Störfallbecken<br />

bei den (ehemaligen) Tiefpunkten und somit auch die Druckförderleitung zu den Einleitungspunkten der Bergwässer<br />

in den Entwässerungsstollen beim Querschlag QS 5/1 (Weströhre) bzw. beim Querschlag QS 2/0 (Oströhre).<br />

Die Berg- und Fahrbahnwässer können daher im natürlichen Gefälle in das Auffangbecken beim Nordportal abgeleitet<br />

werden.<br />

3.1.5 AUSRÜSTUNG<br />

3.1.5.1 Fahrbahn und Erschütterungsschutz<br />

Der Untersuchungsraum für die Projektänderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Erschütterungen<br />

und sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 2.1, [1] dargestellt und beschränkt sich auf den Teilraum<br />

Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht, da sich im Teilraum „Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans bis<br />

Patsch)“ zwischen dem Portal des Haupttunnels in der Sillschlucht bis zum Ende des Untersuchungsraums bei Projektkilometer<br />

4,6+32,002 gegenüber dem ursprünglichen Projekt keine Änderungen bezüglich Immissionen und Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

ergeben.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Ist-Situation der Erschütterungen befindet sich im Technischen Bericht Erschütterungen<br />

und sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.1. Die Beeinflussungssensibilität der einzelnen<br />

Bauwerke im Untersuchungsraum bleibt gegenüber dem genehmigten Projekt unverändert.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen erfolgt im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer<br />

Luftschall D0477-00201, Absatz 4.2. Folgende Absätze seien hierbei besonders hervorgehoben:<br />

- 4.2.1.2. Immissions-Ermittlung (Betriebsphase, Bauphase)<br />

- 4.2.1.3. Bewertung der Wirkungsintensität (Betriebsphase, Bauphase)<br />

- 4.2.2. Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht (4.2.2.1. Betriebsphase, 4.2.2.2. Bauphase).<br />

Die Betriebsphase wird in Absatz 4.2.2.1. beschrieben. Die Linienführung der Bestandsstrecke vom Hbf. Innsbruck<br />

Richtung Brenner wird grundsätzlich beibehalten, jedoch in ihrer Lage teilweise leicht verschoben.<br />

§31A GUTACHTEN - 72 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Einbindung der Gleise des Brenner Basistunnels in die Bestandsgleise geschieht weiterhin im Bereich der Klostergasse.<br />

Im Änderungsprojekt kommen beide Röhren in der Sillschlucht ans Tageslicht und die beiden Gleise verlaufen<br />

ab dort an der Oberfläche bis zur Verknüpfung mit den Bestandsgleisen. Zwischen den Brücken Klostergasse<br />

und Olympia verlaufen die Brenner Bestandsstrecke und die Zufahrten zu den Portalen des Basistunnels in einem<br />

dreispurigen Abschnitt. Vom östlichen Gleis (Gleis 3) zweigt ein Gleis zum Frachtbahnhof ab. Gegenüber dem genehmigten<br />

Projekt ist dies eine wesentlich vereinfachte Gleisführung, die nur unwesentlich vom Bestand abweicht.<br />

Die Fahrgeschwindigkeit der Züge wird im dreispurigen Bereich im Änderungsprojekt auf 100 km/ h gegenüber 80<br />

km/ h im genehmigten Projekt erhöht.<br />

Die Änderung der Gleislage führt gegenüber dem genehmigten Projekt bei einigen exponierten Gebäuden an der<br />

Klostergasse zu einer Entlastung der Sekundärschalleinwirkungen. Die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit ist aber<br />

mit einer leichten Erhöhung der Erschütterungsbelastung verbunden.<br />

Für die exponiertesten Gebäude wurden die Prognoseberechnungen bezüglich Erschütterungen und Sekundärschall<br />

der neuen Gleislage (siehe Abbildung 3) angepasst. In Tabelle 22 in [1] werden die aktualisierten Prognoseresultate<br />

für den Prognosezustand Z20 ohne Maßnahmen zusammengefasst und anhand der einzuhaltenden Grenzwerte<br />

beurteilt. Zur Information wird ferner über die gleiche Berechnungsmethode an den Prognoseorten auch die Vorbelastung<br />

für die Ist-Situation Z0 dargestellt.<br />

Die Maximalwerte Z20 für den Beurteilungszeitraum Nacht betragen hierbei: K B,S 0,21 (Nr. 4, Z0: 0,12), im Hauptprojekt<br />

0,34 (Nr. 3), L A,max,m 38 dBA (Nr. 7), im Hauptprojekt 40 (Nr. 6).<br />

Der Berechnungspunkt 7 wird gegenüber der Messung des Ist-Zustandes im mittlerweile abgerissenen Restaurantgebäude<br />

zum neuen Bergisel Museum verschoben.<br />

Durch die Gebäudeaufnahmen und Ist-Zustandsmessungen sind die Gebäudestrukturen und die Stärke der Erschütterungsbelastung<br />

mehrheitlich bekannt. Von 14 verschiedenen berechneten Gebäudeübertragungsfunktionen werden<br />

die wahrscheinlichsten Resultate dargestellt. Die Immissionen in den wenigen nicht berechneten Gebäuden<br />

können anhand der vorliegenden Rechenergebnisse abgeschätzt werden.<br />

Aufgrund der Prognoseresultate wird die Bewertung der Wirkungsintensität und der Eingriffserheblichkeit für die<br />

Betriebsphase durchgeführt (siehe Tabelle 23 in [1]). Im Änderungsprojekt verändern sich Wirkungsintensität und<br />

Eingriffserheblichkeit für die Betriebsphase gegenüber dem genehmigten Projekt kaum und werden als hoch eingestuft.<br />

Die Bauphase wird in Absatz 4.2.2.2. beschrieben. Gegenüber dem genehmigten Projekt vereinfachen sich die Bauabläufe<br />

und die Baustellen liegen zum Teil wesentlich weiter von den Gebäuden an der Klostergasse entfernt. Die<br />

Wirkungsintensitäten und Eingriffserheblichkeiten für den Teilraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht sind in Tabelle<br />

24 in [1] dargestellt. Die Wirkungsintensität verringert sich im Änderungsprojekt vor allem bei den Gebäuden im<br />

Bereich Klostergasse und Bergiselareal. Die Errichtung tiefer Baugruben und die Durchführung von Sprengungen<br />

bzw. Felsabbau nahe bei den Gebäuden entfallen. Die Wirkungsintensität bei den anderen Orten im Einflussbereich<br />

der Baustellen bleibt im Wesentlichen unverändert.<br />

Geringere Wirkungsintensitäten begründen sich einerseits durch größere Abstandsverhältnisse zu den Baustellen,<br />

geringere Erschütterungsemissionen der Bauvorgänge und geringere Empfindlichkeit der Bausubstanz oder Gebäudenutzung.<br />

Im Untersuchungsraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht wird die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit für<br />

die Bauphase auch im Änderungsprojekt im Allgemeinen als mittel, bei den exponiertesten Gebäuden als hoch, aber<br />

nicht mehr als sehr hoch wie im bereits genehmigten Projekt von 2008, eingestuft.<br />

Die Maßnahmen zum Erschütterungsschutz für die Betriebsphase werden Technischen Bericht Erschütterungen und<br />

sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.3.2.1 beschrieben. Im Änderungsprojekt werden in Innsbruck alle<br />

Gleise bis zur Verknüpfung mit den Bestandsgleisen an der Oberfläche geführt. Die Masse-Feder-Systeme des ge-<br />

§31A GUTACHTEN - 73 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

nehmigten Projektes entfallen deshalb in diesem Abschnitt. Im Bereich der Siedlungsflächen werden am Fahrweg<br />

Unterschottermatten auf einer Betonplatte bzw. auf zementstabilisiertem Untergrund vorgesehen:<br />

Anmerkung: die Kilometrierung für alle Gleise ist bezogen auf Zufahrt Ost (Gleis 3).<br />

- Zufahrt Ost (Gleis 3) und Zufahrt West (Gleis 1) vom Hauptbahnhof Richtung Portal Basistunnel: km 1,28 – km<br />

1,68 (Länge je 400 m)<br />

- Zufahrt West (Gleis 1) und Gleis 2 vom Hauptbahnhof Richtung Portal der Bestandsstrecke Richtung Brenner:<br />

km 1,28 – km 1,68 (Länge je 400 m, wobei Gleis 1 bis zur Abzweigung bei km 1,6 schon für Gleis Richtung Basistunnel<br />

gerechnet wurde)<br />

- Verbindung Frachtbahnhof bis zur Verknüpfung mit Gleis 3: km 1,27 – km 1,43 (Länge 160 m)<br />

Für detaillierte Angaben zu den Erschütterungsschutzmaßnahmen siehe die Ausführungen im Bericht zum genehmigten<br />

Projekt D0118-00283 „Fahrbahn und Erschütterungsschutz – Einreichplanung“ und zum Änderungsprojekt<br />

den Schemaplan D0477-00301 und den Lageplan D0477-00302. Einen Überblick über die Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

am Gleis gibt Abbildung 5.<br />

In Tabelle 27 werden die Prognoseresultate (wahrscheinlichster Fall) für den Prognosezustand Z21 mit Maßnahmen<br />

zusammengefasst und anhand der einzuhaltenden Grenzwerte beurteilt. Zur Information werden die Werte für die Ist-<br />

Situation Z0 an den Prognoseorten im Bereich der Umfahrung Innsbruck ebenfalls angegeben.<br />

Mit den vorgesehenen Maßnahmen können an den Prognoseorten für den wahrscheinlichsten Fall die Grenzwerte<br />

vor allem für den sekundären Luftschall in den exponierten Gebäuden nicht eingehalten werden. Gegenüber der Ist-<br />

Situation wird jedoch bei allen Prognoseorten eine Verbesserung der Belastung bezüglich der Erschütterungen und<br />

des sekundären Luftschalls erreicht. Für das neue Museum Bergisel ist eine Maßnahme an der NBS nur zielführend,<br />

wenn die Ersteller des Museums auch Unterschottermatten im Bestandstunnel verlegen würden, was bis dato nicht<br />

vorgesehen ist. Damit würden im Museum Sekundärschallpegel von unter 30 dBA erreicht werden.<br />

Im Bereich des Prognoseortes Nr. 1, Südbahnstr. 3, wird keine Erschütterungsschutzmaßnahme vorgesehen, da sich<br />

gegenüber der heutigen Situation kaum etwas ändert und für die Belastung die Bahnstrecke Richtung Innsbruck –<br />

Westbahnhof deutlich maßgebend ist.<br />

Bei oberirdischer Streckenführung spielt der sekundäre Luftschall in Kombination mit dem Direktschall der Zugsvorbeifahrten<br />

nur noch eine untergeordnete Rolle.<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen an der offenen Streckenführung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik.<br />

Sie reduzieren die Erschütterungsbelastung im Mittel um 50% und den Pegel des sekundären Luftschalls um bis zu 7<br />

dBA.<br />

Gemäß Tabelle 28 werden die Maßnahmen als „gut wirksam“ und die Restbelastung als „mittel“ eingestuft.<br />

Gegenüber dem genehmigten Projekt ergibt sich durch das Änderungsprojekt keine geänderte Restbelastung. Durch<br />

den Einbau der Erschütterungsschutzmaßnahmen am Fahrweg wird die Restbelastung für den Teilraum Portalbereich<br />

Innsbruck/ Sillschlucht wie im genehmigten Projekt als „mittel“ eingestuft, da die Grenzwerte bezüglich Erschütterungen<br />

und sekundären Luftschalls trotz der Maßnahmen in einzelnen Gebäuden wahrscheinlich nicht eingehalten<br />

werden können.<br />

Die Maßnahmen zum Erschütterungsschutz in der Bauphase werden im Technischen Bericht Erschütterungen und<br />

sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.3.2.2 beschrieben. Gegenüber dem bereits genehmigten Projekt werden<br />

die Erschütterungseinwirkungen auf umliegende Gebäude und deren Bewohner schon wegen der vereinfachten<br />

Bauabläufe reduziert. Durch die geplanten Maßnahmen zur Reduktion der Sprengerschütterungen und weitere Maßnahmen<br />

zu Bauarbeiten (siehe Absatz 4.3.1.2 in [1]) wird die Restbelastung wie im bereits genehmigten Projekt als<br />

gering eingestuft.<br />

§31A GUTACHTEN - 74 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Während der Phase Baugrubenerrichtung ist es nicht ausgeschlossen, dass die Restbelastung kurzfristig für einzelne<br />

Gebäude als mittel eingestuft werden muss.<br />

Die Beweissicherung und begleitende Kontrolle für die Betriebsphase wird im Technischen Bericht Erschütterungen<br />

und sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.4.1 beschrieben. Nach heutigem Wissensstand sind im Teilraum<br />

Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht keine Transmissionsmessungen erforderlich. Etwa sechs Monate nach Inbetriebnahme<br />

der Strecke wird in ausgewählten Gebäuden eine Kontrollmessung der Immissionswerte erfolgen, um die<br />

Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Die Frist von sechs Monaten dient dazu, die Messung bei bereits eingefahrenem<br />

Fahrweg durchzuführen.<br />

Die Beweissicherung und die begleitende Kontrolle für die Bauphase ist im Technischen Bericht Erschütterungen und<br />

sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.4.2 beschrieben. Vor Beginn der Bauarbeiten werden alle Gebäude in<br />

einem Streifen von 100 m beidseits der Trasse (offene Streckenführung), bis in 250 m Abstand von Tunnel und Stollen<br />

mit Sprengvortrieb, sowie in einem Streifen von 50 m Breite rund um Baustelleneinrichtungen und Zu- und Abfahrtswege<br />

von einem Fachmann beweisgesichert.<br />

Während der Bauzeit wird der Bau von einem baudynamischen Messprogramm begleitet und der Ablauf der Bauarbeiten<br />

so gesteuert, dass die Erschütterungsgrenzwerte eingehalten werden (siehe auch Absatz 4.3.1.2). Die Änderungen<br />

betreffend die Einbindung der Umfahrung Innsbruck werden im Technischen Bericht Erschütterungen und<br />

sekundärer Luftschall D0792-002377 [2] dargestellt.<br />

Für das Änderungsoperat Einbindung Umfahrung Innsbruck des Vorhabens Brenner Basistunnel wird nur auf den<br />

Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans – Patsch) eingegangen.<br />

Die Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wurden in horizontaler und vertikaler Lage verändert. Die maximal<br />

zulässige Fahrgeschwindigkeit in den Verbindungstunneln wurde nun gegenüber dem genehmigten Projekt von<br />

120 km/ h auf 140 km/ h angehoben. Diese Änderungen machen eine Neuberechnung und Neubeurteilung der Immissionsprognosen<br />

bezüglich Erschütterungen und sekundärem Luftschall ohne und mit Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

für die Betriebssituationen Z20 und Z21 notwendig.<br />

Für die Bauphase ergibt sich keine Änderung.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen erfolgt im Absatz 1.2.2 in [2]. Infolge der Lageänderung der<br />

Verbindungstunnel wurden zwei Prognoseorte neu festgelegt (Nr. 13: Bahnhofweg 21, Aldrans und Nr. 25: Kralbergweg<br />

29, Lans). Die Lage der Prognoseorte zur Ermittlung der Auswirkungen bezüglich der Erschütterungen und<br />

des sekundären Luftschalls für die Betriebsphase im Haupttunnel ist in Abbildung 1 in [2] dargestellt.<br />

In Tabelle 1 werden die aktualisierten Prognoseresultate für die Betriebssituation Z20 ohne Maßnahmen sowie in<br />

Klammern die Änderungen gegenüber dem EP 2008 dargestellt. Die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen<br />

sind marginal. Betreffend die Erschütterungen ergibt sich für Nr. 12 die größte Änderung, nämlich eine Abnahme<br />

um 0,01. Hinsichtlich des sekundären Luftschalls ergeben sich für Nr. 11 und 15 Abnahmen um 1 dB und für<br />

Nr. 12 eine Zunahme um 1 dB.<br />

Die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit für den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgsterasse<br />

(Aldrans – Patsch) erfahren deshalb keine Änderung und werden weiterhin als „mittel“ bzw. „gering“ eingestuft.<br />

Die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der Auswirkungen wird im Absatz<br />

1.2.3 in [2] dargestellt.<br />

In Tabelle 2 werden die aktualisierten Prognoseresultate für die Betriebssituation Z21 mit Maßnahmen sowie in<br />

Klammern die Änderungen gegenüber dem EP 2008 dargestellt.<br />

In den beiden Röhren des BBT-Haupttunnels ist unverändert als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg ein<br />

leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III (Weströhre km 2,90 – km 4,65 und Oströhre km 2,90 – km 4,60)<br />

vorgesehen.<br />

In den Röhren der Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wird als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg<br />

ein leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III bei Fester Fahrbahn (Weströhre km 10,58 – km 13,70;<br />

Oströhre km 10,58 – km 13,50) bzw. eine Unterschottermatte bei Schotterfahrbahn (West- und Oströhre km 10,01 –<br />

§31A GUTACHTEN - 75 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

km 10,58) vorgesehen. Der Übergang von der Schotterfahrbahn der Umfahrung Innsbruck zur Festen Fahrbahn in<br />

den Verbindungsröhren befindet sich nun beim Beginn der neuen Röhre der Verbindungstunnel. Einen Überblick<br />

über die Erschütterungsschutzmaßpnahmen am Gleis bietet die Abbildung 2 in [2].<br />

Die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen der Immissionen sind marginal. Bei einigen Prognoseorten<br />

reduzieren sich sogar die prognostizierten Immissionen (z.B. der sekundäre Luftschall in Nr. 10 um 1 dB, in Nr.<br />

15 um 4 dB).<br />

Die Restbelastung für den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans – Patsch) erfährt keine Änderung<br />

und wird weiterhin als „keine bis sehr gering“ eingestuft.<br />

3.1.5.2 Traktionsstromversorgung und Oberleitungsanlagen<br />

Die Begutachtung bezieht sich auf die Planung der Oberleitungsanlage des Projektes Brenner Basistunnel, Änderungsprojekt<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck. Die Teilstrecke wird im Regelbetrieb<br />

durch Unterwerke, Schaltposten und Kuppelstellen mit AC 15 kV 16,7 Hz bis zur Systemtrennstelle versorgt. Die<br />

projektrelevanten Angaben wie Oberleitungsmastgassen, Schaltgerüste, Hauptkabelwege, Kavernen, Erfordernis von<br />

Unterwerken sind in Lageplänen angeführt (siehe z.B. Anlage 1 zum Technischen Bericht Traktionsstrom). Die<br />

Schaltung der Bahnstromanlagen ist aus dem einpoligen Übersichtsschaltbild ersichtlich (siehe Anlage 3 des Technischen<br />

Berichts Traktionsstrom).<br />

Die maximale Streckengeschwindigkeit beträgt 250 km/h.<br />

Die Strecke unterliegt den EG-Richtlinien für den interoperablen Verkehr. Das Projekt unterliegt der Genehmigungspflicht<br />

nach EisbG § 31 und § 34.<br />

Traktionsstromanlage, Neusituierung des Unterwerks Ahrental<br />

Aus technischen und wirtschaftlichen Überlegungen wird das Unterwerk Ahrental, welches im genehmigtem Projekt<br />

2008 in einer Baulogistikkaverne im Bereich der Einbindung des Zugangstunnels vorgesehen war, in ein neu zu<br />

errichtendes Gebäude in der Nähe des Portalbereichs verlagert. Die Logistikkaverne im Zufahrtstunnel Ahrental<br />

entfällt aus baulichen Gründen. Das Unterwerk wird künftig auf der Deponiefläche Ahrental geplant. In der neuen<br />

Station sind alle notwendigen Anlagen situiert. Im technischen Bericht werden folgende Anlagen beschrieben.<br />

- 110 kV Schaltanlage (Versorgung durch TIWAG Netz)<br />

- 25 kV Schaltanlagen (Traktionsstromversorgung)<br />

- 1 kV Schaltanlagen (50 Hz)<br />

- 110 kV/25 kV Transformatoren (2 Stk.)<br />

- 1/0,4 kV Transformatoren (2. Stk.)<br />

- Niederspannungsschaltanlage<br />

- Gebäude Zu- und -Abluftanlage<br />

Auf Grund der größeren Versorgungslängen werden die Kabelquerschnitte der 25 kV Traktionsstromversorgung<br />

gegenüber dem genehmigten Projekt 2008 geändert. Alle anderen Komponenten bleiben gegenüber dem genehmigten<br />

Projekt unverändert.<br />

Traktionsstromversorgung Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Es wird die Oberleitungsanlage vom Weichenanfang WA 176a bis zur Systemtrennstelle km 3.056 (Röhre Ost) und<br />

km 3,389 (Röhre West) neu errichtet. Die Oberleitungsanlagen vor dem Weichenanfang WA 176a sind nicht Bestandteil<br />

der Einreichung. Da der bestehende Schaltposten in km 76.150 für die Erweiterung weder an den Schaltgerüsten<br />

noch bei den Leistungsschaltern genügend Reserve für den Umbau vorhält, sowie der Abtrag der Querungsmaste<br />

aufgrund der neuen Gleisachsen notwendig ist, wird die Neuerrichtung eines Schaltpostens erforderlich. Die-<br />

§31A GUTACHTEN - 76 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

ser wird bei km 76.220 nächst Gleis 3 situiert. Es gibt keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber der ursprünglichen<br />

Einreichung welche die TSI Energie betreffen.<br />

Traktionsstromanlage Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Auf Grund des Entfalls der Querschläge in der Umfahrung Innsbruck erfolgt die Unterbringung /Situierung der technischen<br />

Ausrüstung der Systemtrennstellen, Schaltposten und Sicherheitserdungsschalter in dafür vorgesehenen<br />

Nischen, die im Lageplan entsprechend dargestellt sind und deren Lage auch im technischen Bericht „Änderungsoperat<br />

Einbindung Umfahrung Innsbruck, VI – Ausrüstung“ aufgelistet wird. Details der Anordnung der einzelnen<br />

Ausrüstungsbestandteile sind im Nischenplan D0616-VI-01-NI-15602-00 dargestellt. Der Platzbedarf der einzelnen<br />

Anlagenteile ist in den Nischenplänen dargestellt.<br />

Oberleitung, Kettenwerk<br />

Die Oberleitungsanlage wird bis zur Systemtrennstrecke nach den Technischen Richtlinien der ÖBB ausgeführt. Für<br />

die detaillierte Ausführung der Oberleitungsanlage wird die TR 939 angewendet.<br />

Es werden die durchgehenden Hauptgleise 1/dispari und 2/pari und die Bahnhofsgleise 3, 5 und 4b mit Oberleitung<br />

ausgerüstet. Die verwendeten Oberleitungstypen sind zertifizierte Interoperabilitätskomponenten.<br />

Die Streckengleise 1/dispari und 2/pari werden mit einer zertifizierten Oberleitung der Type 2.1 gemäß EG-<br />

Bauartprüfbescheinigung Nr. 0894/1/B/2005/ENE/DEEN/2.03.00501.1.0 von Arsenal Research, Kennnummer der<br />

europäischen Kommission 0894 ausgerüstet.<br />

Die durchgehenden Bahnhofsgleise 1 und 3 werden mit einer zerlifizierten Oberleitung der Type 1.3 gemäß EG-<br />

Bauartprüfbescheinigung Nr. 0894/1/B/2006/ENE/DEEN/2.03.00641.1.0 von Arsenal Research, Kennnummer der<br />

europäischen Kommission 0894 ausgerüstet.<br />

Die Bahnhofsgleise 2, 5, 4b und die Gleise im Bereich der Technischen Services werden mit einer zertifizierten Oberleitung<br />

der Type 1.2 gemäß EG- Bauartprüfbescheinigung Nr. 0894/1/B/2006/ENE/DEEN/2.03.00640.1.0 von Arsenal<br />

Research, Kennnummer der europäischen Kommission 0894 ausgerüstet.<br />

Die wesentlichen Parameter zur Beurteilung der regelkonformen Ausführung der Oberleitung sind in den Planungsdokumenten<br />

Oberleitungslageplan und Mastverzeichnis festgelegt. Diese liegen für das gegenständliche Projekt<br />

noch nicht vor.<br />

Maste und Kunstbauten<br />

Grundsätzlich werden die Oberleitungsanlagen mit Stahlbetonmaste ausgerüstet. Die Mastlänge variiert je nach<br />

Verwendungszweck und reicht von 7 m bis zu 15 m über Schienenoberkante. Die Höhe richtet sich nach der technischen<br />

Notwendigkeit. In technisch oder wirtschaftlich begründeten Fällen werden Stahlmaste oder Stahlsonderkonstruktionen<br />

verwendet, z.B. bei Kunstbauten wie Brücken, Einschnitte, Rampen. Das zufällige Berühren von spannungsführenden<br />

Teilen der Oberleitung wird im Bereich von Kunstbauten durch geeignete Schutzmaßnahmen gemäß<br />

EN 50122-1 verhindert.<br />

Lichtraumprofil der Oberleitungsanlage<br />

Die im Projektbereich befindlichen Tunnelquerschnitte sind so konzipiert, dass die Abstände der Oberleitung zum<br />

Bauwerk ausreichen sind, bzw. dass auch der Berührungsschutz gegeben ist. Die Querprofile zeigen ausreichende<br />

Abstände der Oberleitung zu den Bauwerksbegrenzungen.<br />

Schalter und Schaltgerüste<br />

Die Schaltgerüste zur Speisung der Oberleitung im Projektbereich sind im Schaltposten bei km 76,220. Die detaillierte<br />

Schaltung der Traktionsstromversorgung ist dem einpoligen Übersichtsschaltbild zu entnehmen. Die Situierung der<br />

Schaltgerüste bzw. des Schaltpostens ist dem SFE Lageplan zu entnehmen.<br />

§31A GUTACHTEN - 77 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Oberleitungsschalter, ausgenommen jene für Nebenverbraucher, Ladegleise, Anschlussgleise und Gleisbereiche von<br />

Nebenanlagen sind grundsätzlich auf Schaltgerüsten montiert. Schaltgerüste sind als Stahlschaltgerüste ausgeführt.<br />

Das Oberleitungsschaltgerüst im Tunnel wird als einpolige, metallgekapselte und geschottete Schaltanlage mit Leistungschalterfahrwagen<br />

für metallgeschottete Schaltfelder errichtet und ist gemäß ÖVE/ÖNORM geprüft. Die Druckentlastung<br />

im Störungsfall erfolgt über einen Druckentlastungkanal in die Tunnelröhre oder zur Druckentlastungseinrichtung<br />

an der Oberfläche. Die Bedienung erfolgt durch die regionale Leitstelle und in den besetzten Betriebsstellen<br />

ist die Bedienmöglichkeit „NOT-AUS“ vorgesehen. Oberleitungsschalter mit Handantrieb sind mit Riegelschlössern<br />

ausgerüstet, die eine Sperrung nur in der Stellung „AUS“ zulassen. Aufgrund der Neusituierung des Schaltpostens<br />

werden zwei neue Schaltgerüststandorte notwendig.<br />

Bei den Schaltgerüsten wird ein Standplatz befestigt und eben hergestellt. Die Beleuchtung wird mit einer Beleuchtungsstärke<br />

von 30 Lux vorgesehen.<br />

Bahnerdung und Rückstromführung<br />

Die Erdung und Rückstromführung und der Schutz gegen elektrischen Schlag werden entsprechend der EN 50122-1<br />

und der ÖBB Richtlinie TR Bahnerdung und Rückstromführung geplant und errichtet.<br />

Elektromagnetische Felder<br />

Durch die Projektänderung und die damit verbundene Trassenänderung der BBT Gleise war eine Untersuchung der<br />

Auswirkung der Emissionsquellen auf sensible Flächenwidmungen im Bereich der Ausfahrt Innsbruck notwendig. Die<br />

Projektänderung sieht eine Gleisführung in Hochlage vom Bahnhof bis zur Sillschlucht vor. Dieser Umstand wurde<br />

bei der Neubewertung der Elektromagnetischen Felder berücksichtigt. Die Auswirkungen werden anhand der dicht<br />

an der Bahntrasse liegenden Einrichtungen Kloster Stift Wilten und Kulturgasthaus „Bierstindl“ betrachtet. Die Planung<br />

verzichtet auf die Berechnung der elektrischen Felder, da diese auf Grund des konstruktiven Aufbaus der Fahrleitungsanlage<br />

bzw. der begleitenden Kabel und der geringen Fahrleitungsspannung (11 kV bis 18 kV gem. EN<br />

50163) keine große Wirkung auf die Umgebung haben können.<br />

Ausgewiesen wurden bei der Berechnung die 24 Stunden Mittelwerte.<br />

Der berechnete Maximalwert der magnetischen Flussdichte von 0,317 µT liegt für das Stift Wilten an der Außenmauer<br />

in einer Höhe von 12 m über SOK. Beim Gasthaus Bierstindl liegt der Maximalwert von 0,347 µT in einer Tiefe von<br />

3,52 m.<br />

Leitungskreuzungen<br />

Im Projektbereich kreuzen zwischen km 2,900 und km 3,400 zwei 220 kV Leitungen der Austrian Power Grid bzw.<br />

der TIWAG Netz AG die Bahntrasse. In diesem Bereich verläuft die Trasse bereits im Tunnel. Der erforderliche Abstand<br />

ist durch die Untertunnelung jedenfalls gegeben. Ein Umbau ist nicht erforderlich. Andere Freileitungen sind im<br />

Lageplan nicht verzeichnet.<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Die Belange des Arbeitnehmerschutzes wurden im Einreichprojekt 2008 abgehandelt. Weitere Dokumente stehen<br />

nicht zur Verfügung.<br />

Die Projektänderungen führen laut Einleitenden Technischen Bericht, Kapitel 2.2 zu keiner Änderung der Arbeitnehmerschutzdokumente.<br />

Die Arbeitnehmerschutzdokumente des Einreichprojektes 2008 bleiben gültig.<br />

3.1.5.3 Ausrüstung, 50 Hz Hilfsenergie<br />

Änderungsoperat Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Analog zum Einreichprojekt 2008 werden in den Umfahrungstunnel ca. alle 333 m Nischen vorgesehen, wo alle<br />

Schränke für die 50 Hz Versorgung angeordnet sind. Die Versorgung der 50 Hz Ausrüstung bleibt daher gegenüber<br />

dem genehmigten Projekt 2008 unverändert.<br />

§31A GUTACHTEN - 78 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Änderungsoperat Einfahrt Innsbruck<br />

Die Planänderung „Einfahrt Bahnhof Innsbruck“ bewirkt im Ausrüstungsbereich der 50 Hz Hilfsenergie keine wesentliche<br />

Änderung des Versorgungssystems. Die erforderlichen Anpassungen sind mit den bereits im genehmigten<br />

Projekt beschriebenen Anwendungen realisierbar (D0118-TB-03403-10, D0118-TB-02144-10, D0118-TB-03357-10).<br />

Entfallene Teilanlagen Einfahrt Innsbruck<br />

Bedingt durch die Änderungen der Tunnelbauwerke existiert der Technische Querschlag 2/0 nicht mehr. Um den MS-<br />

Ring zwischen beiden Röhren zu schließen rückt die hier angedachte Trafostation Typ 1B auf die Position des QS<br />

3/3.<br />

Geänderte Teilanlagen Einfahrt Innsbruck<br />

Der Tunnelabschnitt zwischen QS 3/3 und den Nord-Portalen ist in beiden Hauptröhren mit den schon im Genehmigungsprojekt<br />

2007 beschriebenen 1kV bzw. 400/230V-Netzen zu versorgen. Extreme Lastschwerpunkte im Portalbereich<br />

sind die Deckenlüfter. Hier sind in der nächsten Planungsphase die Kabelquerschnitte anzupassen.<br />

Neue Teilanlagen Einfahrt Innsbruck<br />

Neue Teilanlagen sind gemäß der Planung nicht erforderlich.<br />

3.1.5.4 Sicherungstechnik<br />

Auf Grund der Änderungen "Einfahrt Bahnhof Innsbruck" und " Einbindung Umfahrung Innsbruck" ergaben sich für<br />

die einzelnen Systeme der Sicherungstechnik folgende Änderungen.<br />

Weichenstandorte:<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck:<br />

- 176<br />

- 176a<br />

- 178<br />

- 181<br />

- 182<br />

- 191<br />

- 192<br />

- 193<br />

- 194<br />

355 (DKW optional)<br />

Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- 301<br />

- 302<br />

- 303<br />

- 304<br />

- 401<br />

- 402<br />

- 403<br />

- 404<br />

- 405<br />

- 406<br />

§31A GUTACHTEN - 79 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Zugsteuerung, Zugsicherung:<br />

Das Handover vom Radio-Block-Center Brenner Basistunnel zum Radio-Block-Center Innsbruck Hbf. erfolgt weiterhin<br />

auf Höhe der Einfahr-Marker Boards ZB und XB. In der Gegenrichtung erfolgt das Handover ebenfalls unverändert<br />

auf Höhe der deckenden Marker Boards A p21 und B p22 der Multifunktionsstelle Innsbruck. Die konkrete Lage<br />

ergibt sich aus der Gleistopologie. Die zulässigen Geschwindigkeiten müssen auf Grund der neuen Trassierung<br />

geändert werden.<br />

Im Bereich der geänderten Überleitverbindung in km 7,500, der Nothaltestelle in km 6,515 und der Anbindung an die<br />

Umfahrung Innsbruck sind entsprechende Anpassungen durchzuführen.<br />

Signalgebung:<br />

Die geänderten Weichen- und Gleispositionen bewirken geänderte Signalstandorte und Geschwindigkeiten. Die<br />

möglichen Fahrstrassen müssen entsprechend angepasst werden.<br />

Telekommunikation und Überwachung (Gefahrenmeldeanlagen):<br />

Keine Änderungen.<br />

3.1.6 LÄRMSCHUTZ<br />

Anmerkung: Die vorliegende Beurteilung bezieht sich nur auf den Projektteil "Einfahrt Bahnhof Innsbruck", da im<br />

Projektteil "Einbindung Umfahrung Bahnhof Innsbruck" aufgrund der Tunnellage keine Untersuchung bezüglich Luftschall<br />

durchgeführt wurde.<br />

Methodik der schalltechnischen Untersuchung<br />

Die Vorgehensweise zur schalltechnischen Untersuchung für das vorliegende Änderungsprojekt ist im Technischen<br />

Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 3 beschrieben. Eine wesentliche methodische Änderung im Vergleich zum<br />

Einreichprojekt 2008 aus schalltechnischer Sicht ist die Anwendung der ISO 9613-2 für die Ausbreitungsberechnungen,<br />

die die ÖAL-Richtlinie 28 ersetzt.<br />

Während der Bau- und Betriebsphase des Projektes Brenner-Basistunnel sind folgende Arten von Lärmimmissionen<br />

zu erwarten:<br />

Bauphase:<br />

- Schienenverkehrslärm durch die Bestandsstrecke und je nach Freigabe durch Neubaustrecken<br />

- Baulärm durch die Baustellentätigkeit<br />

- Anlagenlärm durch bauassoziierte langfristige Deponien und vergleichbare Einrichtungen<br />

- Straßenverkehrslärm durch Bautransporte<br />

Betriebsphase:<br />

- Schienenverkehrslärm auf dem oberirdischen Teil der Neubaustrecken<br />

Als Beurteilungsgrundlage wurde für den Schienenverkehr die Schienenverkehrslärm-Immissionschutzverordnung<br />

(SchIV) für Neubaustrecken sowie die Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken<br />

der Österreichischen Bundesbahn für Bestandsstrecken gewählt. Für alle anderen Lärmarten wurde die ÖAL-<br />

Richtlinie 3 Blatt 1 (2008) herangezogen, da diese eine sehr einheitliche Vorgangsweise ermöglicht.<br />

Diese Dokumente erfordern die Ermittlung der jeweils relevanten lärmquellenspezifischen Beurteilungspegel. Diese<br />

werden vor allem durch Berechnungen mit punktueller Verifizierung durch Messungen gewonnen. Basis für diese<br />

Berechnungen bilden die Bauplanung inklusive Zeitplänen der geplanten Tätigkeiten und der verwendeten Geräte<br />

sowie die Verkehrsdaten inklusive Anzahlen, Fahrzeugarten und Geschwindigkeiten für alle betrachteten Zustände.<br />

Zusätzlich sind in den Rechenmodellen die Geometrie der Schallausbreitung sowie die Lage der relevanten Schal-<br />

§31A GUTACHTEN - 80 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

limmissionspunkte abzubilden. Hier ist sind auch frequenzabhängige Effekte der Schallausbreitung wie Bodendämpfung<br />

oder Schirmwirkung von Objekten zu berücksichtigen. Bei Planung von Lärmschutzmaßnahmen muss deren<br />

Vorhandensein als weitere Zustandsvariante berechnet werden. Die Beurteilungspegel werden üblicherweise mit<br />

Hilfe eines normgemäß arbeitenden Computerprogramms ermittelt, das die Ausgabe von Schallimmissionspegeln<br />

sowohl für einzelne Punkte wie auch als Rasterlärmkarte ermöglicht. Dabei werden die wesentlichen Immissionspunkt<br />

so gewählt, dass sie sie am stärksten lärmexponierten Punkte eines zusammenhängenden Siedlungsgebietes<br />

darstellen, sodass bei Einhaltung der Grenzwerte an diesem Punkt von einer Einhaltung im gesamten Siedlungsgebiet<br />

ausgegangen werden kann. Falls dies nicht durch einen einzelnen Punkt erreicht werden kann, sind mehrere<br />

Immissionspunkte heranzuziehen. Als Immissionspunkthöhe wurde 4 m über dem Boden an der am stärksten exponierten<br />

Gebäudefassade festgelegt.<br />

Die so ermittelten Beurteilungspegel können nun mit den Grenzwerten für den Gesundheitsschutz, mit Richtwerten<br />

nach Flächenwidmungskategorie, der ortsüblichen Schallimmission oder den durch die SchIV gegebenen Grenzwerte<br />

verglichen werden. Je nach Ergebnis können weitere Lärmschutzmaßnahmen oder eine individuelle lärmmedizinische<br />

Beurteilung notwendig sein. Weiters können die kritischen Zeiträume identifiziert werden, in denen die Einhaltung<br />

der Grenzwerte auch deren Einhaltung in anderen Zeiträumen gewährleistet.<br />

Im einzelne wurden folgende Methoden angewandt:<br />

Schienenverkehr:<br />

- Beurteilung der Neubaustrecken nach SchIV mit vorbelastungsabhängigen Grenzwerten, wobei diese dem Vorsorgegedanken<br />

entsprechend um 5 dB reduziert wurden<br />

- Beurteilung der Bestandsstrecken gemäß SchIV und Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken<br />

der ÖBB<br />

- Der Beurteilungspegel wird mit Schienenbonus von 5 dB ermittelt (Lr = LAeq - 5dB)<br />

- Bei Grenzwertüberschreitungen werden Lärmschutzmaßnahmen entsprechend dem Wirtschaftlichkeitskriterium<br />

der SchIV geplant, um die Grenzwerteinhaltung zu gewährleisten<br />

- Als Prognosezustand wurde der Auslegungsfall gewählt.<br />

Straßenverkehr:<br />

- Der bauinduzierte Verkehr auf öffentlichen Straßen wird betrachtet.<br />

- Die Beurteilung erfolgt nach ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 (2008) entsprechend der dortigen Grenzwerte. Diese stützt<br />

sich zur Ermittlung der Beurteilungspegel auf die RVS 04.02.11.<br />

- Bei Grenzwertüberschreitung sind Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />

- Falls die Grenzwerte unterschritten, der Planungswert Lr,PW (Minimum aus Lr,FW und Lr,o) aber überschritten<br />

ist, ist eine weitere schalltechnische und lärmmedizinische Beurteilung notwendig<br />

- Bei Unterschreitung des Planungswertes Lr,PW sind keine weiteren Maßnahmen notwendig<br />

Bau-, Deponie-und Anlagenlärm:<br />

- Die Lärmimmissionen aus dem Betrieb von Baustellen, Deponien und Anlagen im Baugebiet (Brecher, Förderbänder)<br />

werden wie Anlagenlärm behandelt, da deren Betriebsdauer erheblich länger als die üblicher Baustellen<br />

ist (teilweise mehr als 10 Jahre).<br />

- Die Beurteilung erfolgt nach ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 (2008) entsprechend der dortigen Grenzwerte. Diese stützt<br />

sich zur Ermittlung der Beurteilungspegel auf die RVS 04.02.11.<br />

- Bei Grenzwertüberschreitung sind Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />

§31A GUTACHTEN - 81 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Falls die Grenzwerte unterschritten, der Planungswert Lr,PW (Minimum aus Lr,FW und Lr,o) aber nur um weniger<br />

als 5 dB unterschritten wird, ist eine weitere schalltechnische und lärmmedizinische Beurteilung notwendig<br />

- Bei Unterschreitung des Planungswertes Lr,PW um mindestens 5 dB sind keine weiteren Maßnahmen notwendig<br />

Richtlinien und Vorgaben für die lärmmedizinische Beurteilung sind im Technischen Bericht Lärm D0477-00101,<br />

Abschnitt 3.2.5.6 angegeben. Die detaillierten Beurteilungsmethoden für die Phasen Z0 beziehungsweise Z11,Z12<br />

und Z21,Z22 sind im Technischen Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitte 4.1 und 5.1 angegeben.<br />

Zur Lärmreduktion können beispielsweise folgende Maßnahmen gesetzt werden:<br />

- Errichtung von Lärmschutzwänden und –wällen<br />

- Absorbierende Verkleidung von Wänden und Mauern<br />

- Lärmschutzfenster<br />

- Verwendung lärmarmer Maschinen und Bauverfahren<br />

- Abschirmung oder Einhausung von Maschinen sowie geeignete Platzierung<br />

- Beschränkung der Betriebszeiten<br />

- Bewilligungspflicht für besonders lärmintensive Tätigkeiten und Nacht- und Wochenendarbeiten<br />

Weiters ist eine Lärmüberwachung zur Beweissicherung und begleitenden Kontrolle gemäß Technischer Bericht<br />

Lärm D0477-00101, Abschnitt 7, durchzuführen.<br />

Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Das Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit, insbesondere im Hinblick auf die Siedlungsplanung, wird im<br />

Technischen Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 3.3 beschrieben. Es wurde folgende Vorgangsweise gewählt:<br />

1. Schritt: Beurteilung der Beeinflussungssensibilität der Ist-Situation<br />

2. Schritt: Beurteilung der Wirkungsintensität des Vorhabens<br />

3. Schritt: Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens<br />

4. Schritt: Festlegung der Schutz und Ausgleichsmaßnahmen<br />

5. Schritt: Beurteilung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

6. Schritt: Ermittlung der Restbelastung<br />

Dieses Konzept ist für die Erarbeitung der UVE erforderlich. Die für die Schritte 1, 2 und 5 erforderlichen Parameter<br />

sind jedoch auch für die Beurteilung nach § 31a von größter Bedeutung.<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen für den Arbeitnehmerschutz wird entsprechend folgender Dokumente<br />

vorgenommen (siehe auch Technischer Bericht Lärm D0477-00101 Abschnitt 3.2.5.7):<br />

- „Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauabeiterschutzverordnung und der Verordnung<br />

über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz“<br />

- ÖAL Richtlinie 3 Blatt 2 „Schalltechnische Grundlagen für die Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz“<br />

- ArbeitnehmerInnensschutzgesetz (AschG), BGBl. I Nr. 450/1994, idgF 13/2007<br />

Die Projektunterlagen dazu bleiben im Vergleich zum Einreichprojekt 2008 unverändert:<br />

§31A GUTACHTEN - 82 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- D0118-02389, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht -Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“<br />

- D0118-01899, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht (Vorabzug) – SiGe- Dokumente<br />

gemäß Arbeitnehmerschutz“<br />

- D0118-02183, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht –Unterlage für spätere<br />

Arbeiten“<br />

- D0118-00641, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Schema – Beilage F1“<br />

- D0118-00642, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Schema – Beilage F2“<br />

Definition der Untersuchungsgebiete<br />

Da ein erheblicher Teil der Schienenstrecke des Projektes Brenner-Basistunnel unterirdisch verläuft, sind nur die<br />

oberirdisch wirksamen Schallquellen der Bau- und Betriebsphase zu betrachten. Durch die baulichen Änderungen im<br />

vorliegenden Änderungsprojekt ergeben sich lediglich im Bereich zwischen Bahnhof Innsbruck und dem Hauptportal<br />

des Brenner-Basistunnels (Bereich Sillschlucht) schalltechnisch relevante Änderungen.<br />

Daher wurde die Begutachtung im Vergleich zum Einreichprojekt 2008 auf den Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

eingeschränkt.<br />

Die schalltechnisch wesentlichen Änderungen gegenüber dem Einreichprojekt 2008 bestehen vor allem in der nun<br />

vorwiegend oberirdischen Streckenführung im Bereich Innsbruck, den dadurch reduzierten Baulärmbelastungen und<br />

in der Erhöhung der möglichen Fahrtgeschwindigkeiten im Betrieb.<br />

Schalltechnische Auswirkungen des Änderungsprojektes<br />

Die Auswirkungen der Projektdurchführung gemäß des Änderungsprojektes wurden sowohl für Bauphase wie auch<br />

für die Betriebsphase gemäß der zuvor dargestellten Methodik analysiert und sind im Technischen Bericht Lärm<br />

D0477-00101 sowie in den zugehörigen Lärmkarten dokumentiert. Da die Ermittlung der Vorbelastung dazu unbedingt<br />

notwendig ist, wurde schon im Einreichprojekt 2008 die Belastung im Ausgangszustand Z0 festgestellt und<br />

durch Messungen untermauert. Durch Prognoserechnungen wurden die Zustände Z1 für die Bauphase und Z2 für<br />

die Betriebsphase simuliert. In der Betriebsphase wurde der Auslegungsfall betrachtet, um dem Vorsorgegedanken<br />

Rechnung zu tragen. Da Lärmschutzmaßnahmen die zu erwartenden Emissionen verändern, ist es notwendig, die<br />

Varianten mit und ohne Lärmschutzmaßnahmen zu betrachten, um deren Wirksamkeit einzuschätzen. Daher unterteilt<br />

sich die Prognose der Bauphase in die Zustände Z10 (ohne Lärmschutzmaßnahmen) und Z11 (mit Lärmschutzmaßnahmen).<br />

Analog werden die Zustände Z20 (ohne Lärmschutzmaßnahmen) und Z21 (mit Lärmschutzmaßnahmen)<br />

für die Betriebsphase definiert.<br />

Bauphase im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Für die Bauphase sind die Zustände Z0, Z10 und Z11 relevant.<br />

Ist-Zustand Z0<br />

Der Lärm-Istzustand Z0 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-00101,<br />

Abschnitt 4.2 beschrieben. Dieser Bereich liegt im städtischen Gebiet und ist von einer hohen Lärmvorbelastung aus<br />

mehreren Quellen betroffen. Dazu zählen die Straßenverkehrslärm der Inntalautobahn und der städtischen Hauptverkehrsstraßen,<br />

Schienenverkehrslärm der bestehenden ÖBB-Gleise und des Frachtenbahnhofes, Fluglärm, Veranstaltungslärm<br />

von Sportarealen sowie allgemeiner Stadtlärm. Das führt auch zu stark ortsabhängigen Vorbelastungen.<br />

Es wurden schon im Einreichprojekt 2008 umfangreiche Schallmessungen zur Beweissicherung durchgeführt.<br />

Die Vorbelastung resultiert vor allem aus dem Lärm der Autobahn, der Hauptverkehrsstraßen und dem vorhandenen<br />

Schienenverkehr. Besonders negativ fällt hier die so genannte Konzettkurve auf, deren Gleis aber seit den<br />

Messungen saniert wurde. Was den Schienenverkehrslärm betrifft, ergeben sich derzeit nur an wenigen maßgeblichen<br />

Immissionspunkten Überschreitungen der Grenzwerte für Bestandsstrecken. Der Straßenverkehrslärm, vor<br />

§31A GUTACHTEN - 83 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

allem aufgrund der Inntalautobahn, bestimmt den Immissionspegel an all jenen Immissionspunkten, die nicht direkt<br />

an einer Schienenstreck liegen, wobei auch teilweise erhebliche Grenzwertüberschreitungen vorliegen. Da neben<br />

Mischgebieten auch Wohnnutzung und einige lärmsensible Nutzungen vorliegen, wird dem Gebiet hohe Beeinflussungssensibilität<br />

(Klasse D) zugeordnet.<br />

Prognosezustand Z10 ohne Lärmschutzmaßnahmen<br />

Der Lärm-Prognosezustand Z10 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-<br />

00101, Abschnitt 5.3 beschrieben. Wesentliche Schallquellen sind der Baustellenbetrieb und der generierte Bauverkehr<br />

auf öffentlichen Straßen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse sind alle Arbeiten und Geräte entlang des Gleiskorridors<br />

konzentriert. Aus der Baulogistikplanung wurden für die Modellierung alle zum Einsatz vorgesehene Maschinen<br />

und Arbeitsvorgänge entnommen und an mehreren voraussichtlichen Emissionsorten platziert. Während die<br />

Wirkung des Bauverkehrslärms nur gering ist, stellt der eigentliche Baustellenlärm eine starke Lärmquelle dar. Durch<br />

die offene Bauweise und die Verlagerung des Portals in den Bereich Sillschlucht werden die Lärmbelastungen im<br />

Bereich der ursprünglich vorgesehenen Rampen beim Stift Wilten reduziert. Der Baulärm verlagert sich teilweise in<br />

den Bereich Sillschlucht, wobei hier allerdings weniger Wohngebäude betroffen sind. Insgesamt kann in Bezug auf<br />

den Baulärm eine wesentliche Entlastung im Vergleich zum Einreichprojekt 2008 festgestellt werden. Lärmschutzmaßnahmen<br />

sind dennoch unbedingt erforderlich. Die Wirkungsintensität ist hoch (Klasse 4), ebenso die Eingriffserheblichkeit<br />

(Klasse IV).<br />

Prognosezustand Z11 mit Lärmschutzmaßnahmen<br />

Der Lärm-Prognosezustand Z11 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-<br />

00101, Abschnitt 6.4 beschrieben. Bis auf einen sehr kleinen Bereich (Klostergarten Stift Wilten) sowie zwei Wände<br />

zum Schutz der Objekte Klostergasse 6 und 11 sind hier Lärmschutzwände als Maßnahmen kaum sinnvoll, da diese<br />

extrem hoch wären und dennoch nur geringe Wirksamkeit zeigen würden. Es sind daher zusätzlich zur Einhaltung<br />

der Vorgaben im Technischen Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 6.4 umfangreiche organisatorische Maßnahmen<br />

zu treffen (Einsatz lärmarmer Maschinen und Verfahren, etc.) um die Lärmeinwirkung zu minimieren. Im Unterschied<br />

zum Einreichprojekt 2008 treten aufgrund der Verlagerung des Tunnelportals auch im Bereich Sillschlucht Lärmbelastungen<br />

durch Baulärm auf. Daher werden im Änderungsprojekt zusätzlich bei dem Bürogebäude in der Sillschlucht<br />

(MP_36-In-Vi1) Lärmschutzfenster vorgesehen. Alle Schallschutzfenster sollen vor Baubeginn eingebaut werden. Die<br />

Restbelastung wird insgesamt als mittel eingestuft, die Maßnahmenwirksamkeit jedoch als gering.<br />

Betriebsphase im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Für die Betriebsphase sind die Zustände Z0, Z20 und Z21 relevant.<br />

Ist-Zustand Z0<br />

Siehe Ist-Zustand Z0 in der Bauphase<br />

Prognosezustand Z20 ohne Lärmschutzmaßnahmen<br />

Der Lärm-Prognosezustand Z20 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-<br />

00101, Abschnitt 4.2 beschrieben. Die veränderte Belastung durch Schienenverkehrslärm in diesem Zustand resultiert<br />

aus der generellen Verkehrszunahme auf dem österreichischen Schienennetz und aus dem Verkehr auf den<br />

oberirdischen Neubaustrecken sowie der Änderung der Verkehrsströme durch den Brenner-Basistunnel. Vor allem<br />

aufgrund der nun weitgehend offenen Streckenführung im Vergleich zum Einreichprojekt ist die Zunahme der Lärmbelastung<br />

wesentlich höher als im Einreichprojekt 2008. Die Belastungen durch Schienenverkehrslärm im Untersuchungsgebiet<br />

überschreiten die Grenzwerte im Zustand Z20 erheblich, besonders kritisch ist dabei der Nachtzeitraum.<br />

Allerdings werden die Grenzwerte nun auch tagsüber an wesentlich mehr Gebäuden entlang der Bahntrasse<br />

als im Einreichprojekt 2008 überschritten. Lärmschutzmaßnahmen sind daher jedenfalls erforderlich. Die Wirkungsintensität<br />

wird als hoch (Klasse 4) eingestuft, die Eingriffserheblichkeit ebenfalls (Klasse IV).<br />

§31A GUTACHTEN - 84 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Prognosezustand Z21 mit Lärmschutzmaßnahmen<br />

Der Lärm-Prognosezustand Z11 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-<br />

00101, Abschnitt 6.3 beschrieben. Als Lärmschutzmaßnahmen werden prinzipiell mehrere Lärmschutzwände sowie<br />

Maßnahmen an den Schienen zur Reduktion der Schallerzeugung und Abstrahlung (Verschweissen, Schleifen, etc.)<br />

vorgesehen. Im Speziellen werden im Technischen Bericht Lärm östlich und westlich der Bahnstrecke zum Schutz<br />

der Gebiete Stift Wilten und St. Bartlmä sowie eine Lärmschutzwand entlang der Konzettkurve erörtert. Die beiden<br />

geplanten Lärmschutzwände zum Schutz der Gebiete Gebiete Stift Wilten und St. Bartlmä wurden gegenüber dem<br />

Einreichprojekt 2008 um bis zu 1,0 m erhöht und verlängert. Damit sollen die drohenden Immissionserhöhungen<br />

aufgrund der nun wegfallenden Abschirmung durch die ursprünglich geplanten Rampen und den Tunnel wieder reduziert<br />

werden. Diese beiden Lärmschutzwände zeigen eine sehr gute Wirkung und können bei mehreren Gebäuden<br />

Grenzwertüberschreitungen verhindern. Die Lärmschutzwand an der Konzettkurve dagegen müsste sehr hoch sein<br />

um auch nur eine bescheidene Wirkung zu erzielen. Daher wird von der Realisierung abgesehen. Da sich nicht alle<br />

Grenzwertüberschreitungen durch Lärmschutzwände beseitigen lassen, ist auch der Einsatz von Schallschutzfenstern<br />

oder sonstigen Ersatzmaßnahmen erforderlich (siehe Technischer Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 6.5). Im<br />

Vergleich zum Einreichprojekt 2008 kommen weitere Lärmschutzfenster hinzu. Alle Schallschutzfenster sollen vor<br />

Baubeginn eingebaut werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird als hoch eingestuft, es verbleibt allerdings eine<br />

Restbelastung der Einstufung mittel.<br />

3.1.7 LUFTSCHADSTOFFE<br />

Grundsätzlich stellt die Projektänderung eine Vereinfachung dar. Mit dem Wegfall des Überschlagens der beiden<br />

Tunnelröhren und die Verlagerung des Haupttunnelportals nach Süden ist eine Verkürzung der Bauphase und eine<br />

Verringerung der Materialtransporte zu erwarten, und es ergibt sich für die Bau- und die Betriebsphase eine Verlagerung<br />

eines Emissionsschwerpunktes vom Siedlungsgebiet in Richtung Sillschlucht.<br />

Gegenüber dem genehmigten Projekt vereinfachen sich die Bauabläufe und die Baustellen liegen zum Teil wesentlich<br />

weiter von den Gebäuden an der Klostergasse entfernt. Dadurch verringern sich die Immissionsauswirkungen<br />

während der Bauphase auf umliegende Gebäude und deren Bewohner. Allerdings kommen gegenüber dem genehmigten<br />

Projekt auch neue Quellen hinzu, wobei hier besonders die Sillbrücke und die offene Bauweise am Bergiseltunnel<br />

relevant sind.<br />

Insgesamt ergeben sich für die Bauphase und für die Betriebsphase für alle repräsentativen Immissionspunkte in<br />

Innsbruck-Wilten niedrigere oder gleichbleibende Immissionsbeiträge an Luftschadstoffen im Vergleich zum ursprünglichen<br />

Einreichprojekt.<br />

3.1.7.1 Bauphasen<br />

3.1.7.2 Bauablauf und Bauzeit<br />

Durch den Entfall eines Teils der Untertagebauarbeiten und von Arbeiten in offener Bauweise verringern sich die<br />

Baumaßnahmen im Bahnhofsbereich Innsbruck signifikant. Umgekehrt vergrößert sich die Baumaßnahme im Bereich<br />

der Sillschlucht durch den geänderten Verlauf des Ostgleises. Es wird der Bau einer weiteren Eisenbahnüberführung<br />

über die Sill nördlich des Tunnels Silltal 4 erforderlich, weiters der Bau der Tunnel Silltal 1, 2 und 3 in bergmännischer<br />

und offener Bauweise, die Verbreiterung der freien Strecke und die Verlängerung und Verbreiterung auf<br />

2 Gleise der Eisenbahnbrücke in der Sill.<br />

Baustellenzufahrt Bahnhof Innsbruck:<br />

Die Versorgung der Baustelle Bahnhof Innsbruck erfolgt über das hochrangige Straßennetz, der A12 Inntalautobahn,<br />

in weiterer Folge über die Autobahnabfahrt Innsbruck Ost oder Innsbruck West, Südring (Amraser-See-Straße, Burgenlandstraße,<br />

Olympiastraße), Abfahrt zu den Sillhöfen, Sillufer und über die neu zu errichtende Brücke über die Sill<br />

zum Bahnhofsgelände. Diverse Baustoffe und Wirtschaftsgüter können auch mit der Bahn angeliefert werden, müs-<br />

§31A GUTACHTEN - 85 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

sen aber zum Großteil für den Letzttransport zur Baustelle auf Straßentransport (ev. Baustellentransport) umgeladen<br />

werden.<br />

Der Baustellenbereich zwischen Kloster Wilten, der Bestandsstrecke der Brennerbahn und dem Gasthof Bierstindl<br />

entfällt.<br />

Die Versorgung der Baustellen mit Beton und Spritzbeton und Frostkoffermaterial wird durch lokale Lieferfirmen erfolgen.<br />

Die Betonplatten für den Erschütterungsschutz unter den Gleisen, der Gleisschotter und ev. Frostkoffer werden<br />

voraussichtlich per Bahn angeliefert.<br />

Transporte zur Deponie Ahrental Süd:<br />

Die Deponie Ahrental Süd befindet sich unmittelbar vor dem Portal des Zugangstunnels Ahrental.<br />

Das Aushub- und Abbruchmaterial, das im Bereich der Baustelle Bahnhof Innsbruck anfällt wird über das Straßennetz<br />

abtransportiert. Ein Abtransport über die Klostergasse wird dabei möglichst vermieden. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

und Bedingungen wird ein geringfügiger Teil des Aushub- und Abbruchmaterials per Bahn abtransportiert<br />

werden. Nach Fertigstellung der West- bzw. Oströhre wird das Aushubmaterial zum Großteil mittels Förderband<br />

zur Multifunktionsstelle Innsbruck und weiter zur Deponie Ahrental Süd transportiert.<br />

Bauphasen<br />

Die Baustellen im Bahnhof Innsbruck und in der Sillschlucht werden getrennt betrachtet, da die Abhängigkeiten von<br />

Betrieb auf den Bestandsgleisen nur für den Bahnhof Innsbruck wesentlich sind.<br />

Bahnhof Innsbruck Bauphase 1:<br />

In der Bauphase 1 wird im Wesentlichen das Baufeld (Kleingartenanlage) frei gemacht, entbehrliche Gleisanlagen<br />

werden rückgebaut sowie vorgezogene Leitungssicherungen und –verlegungen vorgenommen. Außerdem wird die<br />

provisorische Straßenbrücke über die Sill im Bereich der Olympiabrücke erstellt und die Baustelle eingerichtet. Für<br />

die Bauphase 1 wird eine Dauer von 10 Monaten veranschlagt.<br />

Bahnhof Innsbruck Bauphase 2:<br />

Die Bauphase 2 umfasst alle wesentlichen Maßnahmen auf der östlichen Seite der Bestandsstrecke.<br />

Errichtet werden die Stützwand Ost, der erste Bauabschnitt des Kreuzungsbauwerk Schleifengleis, der erste Bauabschnitt<br />

der neuen Fußgängerunterführung km 76,4+51,113, die Verbreiterung der Eisenbahnbrücke Klostergasse, die<br />

Verbreiterung der Eisenbahnüberführung A12, die Flügelwand und das nördliche Widerlager der neuen Sillbrücke,<br />

die Stützmauer Wanderweg sowie Gleisbauten.<br />

Der Bahnbetrieb auf der Bestandsstrecke erfolgt weitgehend ohne Einschränkungen. Für die Bauphase 2 wird eine<br />

Dauer von 13 Monaten veranschlagt.<br />

Bahnhof Innsbruck Bauphase 3:<br />

Die Bauphase 3 umfasst alle vor allem Umlegung von Gleisen zur Baufeldfreimachung. Es wird eine Dauer von 4<br />

Monaten veranschlagt.<br />

Bahnhof Innsbruck Bauphase 4:<br />

In der Bauphase 4 werden der zweite Bauabschnitt des Kreuzungsbauwerks Schleifengleis, Stützbauwerke und<br />

Gleisbauten vorgenommen. Es wird eine Dauer von 7 Monaten veranschlagt.<br />

Baustelle Sillschlucht Bauphase 1:<br />

Nach dem Einrichten der Baustelle werden die Voreinschnitte der Tunnel Silltal 4 gebaut. Es wird eine Dauer von 3<br />

Monaten veranschlagt.<br />

§31A GUTACHTEN - 86 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Baustelle Sillschlucht Bauphase 2:<br />

Unter Nutzung der Niederwasserphase werden die Gründungen der 2 Portalbrücken über Sill und die Widerlager<br />

gebaut. Parallel erfolgt der Bau der beiden Röhren für den Tunnel Silltal 2. Die Bauzeit wird mit 4,5 Monaten veranschlagt.<br />

Baustelle Sillschlucht Bauphase 3:<br />

Die Stahlbetonarbeiten an den Tunnelabschnitten Silltal 1, 2 und 3 werden in einer sich über 16 Monaten erstreckenden<br />

Zeit erbracht. Zeitgleich werden die Gründungsarbeiten für die Eisenbahnüberführung Sill vorgenommen. Dabei<br />

wird auf die Wasserführung der Sill Rücksicht genommen. Widerlager und Pfeiler werden anschließend errichtet.<br />

Baustelle Sillschlucht Bauphase 4:<br />

Abhängig vom Fortschritt bei den Unterbauten wird das Brückentragwerk der Eisenbahnüberführung Sill errichtet,<br />

Auch hier wird eine Baumethodik gewählt, die auf die Wasserverhältnisse der Sill abgestimmt ist.<br />

Die Gesamtbauzeit ist 24 Monate.<br />

3.1.7.3 Ausbruchmenge und Mengenbilanz<br />

Insgesamt verringern sich die Ausbruchmengen und damit die Transportmengen gegenüber dem genehmigten Projekt.<br />

Die Ausbruchmengen des Baulos 2 Innsbruck sind im Vergleich mit dem genehmigten Projekt (80.000 m³) deutlich<br />

geringer. Die Differenz beträgt ca. 66.000 m³.<br />

Die Ausbruchmengen des Baulos 3 Ahrental sind im Vergleich mit dem genehmigten Projekt (5.052.000 m³) unwesentlich<br />

geringer. Die Differenz beträgt ca. 67.000 m³.<br />

Das Änderungsprojekt bringt keine Verschlechterung.<br />

3.1.7.4 Transportlogistik<br />

Relevante Auswirkungen können sich im Bereich der Transportlogistik durch den Verkehr mit schweren Nutzfahrzeugen<br />

größer 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (SNF) ergeben. Dieser Verkehr entsteht einerseits durch den<br />

Abtransport von Ausbruchmaterial zu den Deponien und andererseits der Zulieferung von Baumaterialien. Bei der<br />

Ermittlung des Verkehrsaufkommens sind jeweils auch die Leerfahrten zu berücksichtigen.<br />

Die Fuhrenbilanz der Lkw-Transporte (SNF) verringert sich im Baulos 2 „Innsbruck“ signifikant:<br />

Die Transporte finden im Zeitraum 2013 bis 2015 statt. Davon entfallen inklusive der Leerfahrten auf den Abtransport<br />

von Ausbruchmaterial 3.800 Fahrten und auf die Zulieferung von Baumaterialien (Zement, Zuschlagstoffe, Baustahl)<br />

2.874 Fahrten. Das höchste Aufkommen ist im Jahr 2014 während der Kernarbeitszeit mit 1.600 Fahrten/a bzw. 6<br />

Fahrten/d für den Abtransport von Ausbruchmaterial und 1.200 Fahrten/a bzw. 6 Fahrten/d für die Zulieferung von<br />

Baumaterialien (inklusive der Leerfahrten).<br />

Im Baulos 3 „Ahrental“ ist die Verringerung der Lkw-Transporte (SNF) unwesentlich:<br />

Die Transporte finden im Zeitraum 2008 bis 2020 statt. Davon entfallen inklusive der Leerfahrten auf den Abtransport<br />

von Ausbruchmaterial 202.800 Fahrten und auf die Zulieferung von Baumaterialien (Zement, Zuschlagstoffe, Baustahl)<br />

276.700 Fahrten. Der Abtransport von Ausbruchmaterial erfolgt mit 27.000 Fahrten am Wege Sillschlucht –<br />

Deponie Ahrental und mit 175.800 Fahrten am Wege Ahrental – Deponie Europabrücke. Baumaterialien werden zur<br />

Sillschlucht mit 10.974 Fahrten und zum Ahrental mit 265.726 Fahrten geliefert. Das höchste Aufkommen ist im Jahr<br />

2014 während der Kernarbeitszeit mit 99.800 Fahrten/a bzw. 384 Fahrten/d für den Abtransport von Ausbruchmaterial<br />

und 26.580 Fahrten/a bzw. 104 Fahrten/d für die Zulieferung von Baumaterialien (inklusive der Leerfahrten).<br />

§31A GUTACHTEN - 87 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.1.7.5 Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Im Baulos 2 „Innsbruck“ ist für die Bauphase 1 südlich der Olympiabrücke eine Zufahrt von der Silluferstraße über die<br />

Sill zur Baustelleneinrichtung (Abstell-/Lagerplätze und Büros) geplant. Für die Bauphase 2 sind eine Verlegung der<br />

Fußgängerunterführung St. Bartlmä sowie eine Verlegung des Sill-Wanderweges mit Treppenanlagen, Eisenbahnüberführung<br />

Klostergasse und Überführung über die A 12 Inntal Autobahn beim Ostportal des Wiltener Tunnels erforderlich.<br />

Im Bereich Sillschlucht ist für die Bauphase 1 eine weitere Verlegung des Sill-Wanderweges mit Treppenanlage<br />

und Brücke zur Aufrechterhaltung des Eintrittes in das Naherholungsgebiet Sillschlucht beabsichtigt. Mit der<br />

Eintrittsmöglichkeit in das Naherholungsgebiet bleibt der Zugang zum Berg-Isel-Rundwanderweg erhalten.<br />

3.1.8 BETRIEB<br />

Für den Eisenbahnbetrieb sollte im Rahmen des Projektes „Brenner-Basistunnel“ (BBT) in der Eisenbahnachse München<br />

– Verona ein ca. 55km langer, aus zwei eingleisigen Röhren für die Streckengleise 1/dispari und 2/pari bestehender<br />

Tunnel zwischen den Bfen Innsbruck Hbf. und Franzensfeste/Fortezza errichtet werden, eingerichtet für<br />

Gleiswechselbetrieb, Regelgleis links. Da auf der nördlichen Zulaufstrecke durch den Bf Innsbruck Hbf. das rechte<br />

Gleis Regelgleis ist, war der Wechsel des Regelgleises durch eine Überwerfung („fly-over“) der beiden Tunnelröhren<br />

vorgesehen.<br />

Die ggst. Projektänderung beinhaltet im Wesentlichen eine optimierte, vereinfachte Trassenführung zwischen dem Bf<br />

Innsbruck Hbf./Fbf und der MFS Innsbruck. Die Überwerfung der Tunnelröhren entfällt, der Wechsel des Regelgleises<br />

erfolgt niveaugleich im Bf Innsbruck Hbf.<br />

Die Anbindung des bestehenden Umfahrungstunnels Innsbruck erfolgt durch zwei eingleisige Verbindungstunnel.<br />

Im Zuge der ggst. Projektänderung werden die Abzweigweichen vom Haupttunnel anstatt als einfache Weichen als<br />

Außenbogenweichen ausgeführt. Die Abzweigung des Verbindungstunnels Ost von der Umfahrung Innsbruck erfolgt<br />

nunmehr in gerader Verlängerung der Gleise des Inntaltunnels analog dem Verbindungstunnel West. In der Abzw<br />

Aldrans (betrieblich Abzw FW 14) kreuzt das Gleis der Umfahrung Innsbruck von Gärberbach Richtung Baumkirchen<br />

niveaugleich das Gleis des Verbindungstunnels von Baumkirchen Richtung Franzensfeste/Fortezza.<br />

3.1.8.1 Tunnelsicherheit<br />

Die dem Änderungsoperat Einfahrt Bahnhof Innsbruck zugrunde liegende Planung sieht gegenüber der bereits mit<br />

Bescheid vom 15. April 2009 genehmigten Planung für den Bau des Brenner Basistunnels eine optimierte Lösung im<br />

Bereich der Einbindung Hauptbahnhof Innsbruck vor. Diese optimierte Lösung sieht im Wesentlichen eine vereinfachte<br />

Trassenführung zwischen dem Bahnhof Innsbruck und der Multifunktionsstelle Innsbruck vor. Der Wechsel<br />

zwischen Rechtsbetrieb (ÖBB) und Linksbetrieb (BBT) erfolgt niveaugleich über Weichen im Hauptbahnhof Innsbruck<br />

und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - durch Überwerfung der Haupttunnelröhren im oben genannten Abschnitt.<br />

Durch die Projektänderung Einfahrt Innsbruck werden einfachere und kürzere Fluchtwege erreicht. Dies wirkt sich<br />

positiv auf die Selbst- und Fremdrettung sowie den Einsatz der Rettungskräfte aus und trägt zur Verbesserung der<br />

Sicherheit bei.<br />

Die dem Änderungsoperat Einbindung Umfahrung Innsbruck zugrunde liegende Planung sieht gegenüber der<br />

bereits mit Bescheid vom 15. April 2009 genehmigten Planung für den Bau des Brenner Basistunnels eine in sicherheitstechnischer<br />

Hinsicht optimierte Lösung im Bereich der Einbindung Umfahrung Innsbruck vor. Diese optimierte<br />

Lösung umfasst im Wesentlichen eine vereinfachte Trassenführung im Bereich der Einbindung des Umfahrungstunnels<br />

Innsbruck. Die Einbindung erfolgt nun niveaugleich, wodurch die aufwändige Unterquerung des Umfahrungstunnels<br />

durch den abzweigenden Verbindungstunnel Ost entfällt. Der Wechsel zwischen Rechtsbetrieb (ÖBB) und<br />

Linksbetrieb (BBT) erfolgt anschließend durch Überwerfung der beiden Verbindungstunnel.<br />

Durch die Projektänderung Einbindung Umfahrung Innsbruck gestalten sich infolge des Ersatzes der bisher geplanten<br />

langen Querschläge durch die parallel zu den Verbindungstunnel verlaufenden seitlichen Sicherheitskorridore die<br />

§31A GUTACHTEN - 88 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Fluchtwege deutlich einfacher und kürzer. Dies wirkt sich positiv auf die Selbst- und Fremdrettung sowie den Einsatz<br />

der Rettungskräfte aus. Es trägt insgesamt zur Verbesserung der Sicherheit bei.<br />

Die, bedingt durch die niveaugleiche Abzweigung, lokal erhöhte Gefährdung im Abzweigungsbereich wird durch die<br />

Anwendung des üblichen, dem Stand der Technik entsprechenden, technischen und betrieblichen Regelwerks kompensiert.<br />

3.1.8.2 Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

Tunnelaerodynamik<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Bei der Einfahrt in den Bahnhof Innsbruck sollen gegenüber dem genehmigten Projekt die folgenden Anpassungen<br />

vorgenommen werden:<br />

- Linienführung: Neu soll der betrieblich erforderliche Wechsel von Rechts- zu Linksverkehr erst im Bahnhof Innsbruck<br />

erfolgen. Damit entfällt die Überwerfung der beiden Tunnelröhren. Die Trasse weist damit keine Tiefpunkte<br />

mehr auf.<br />

- Portalsituation: Durch die Anpassungen an der Linienführung sind Adaptierungen an den Tunneln Silltal erforderlich.<br />

Die westliche Brücke über der Sill wird eingehaust.<br />

Trassierung<br />

Aus Sicht der Aerodynamik sind vor allem die Anpassungen an der Trassierung von Bedeutung, die zu einer neuen<br />

Lage der Hauptportale und den neuen Tunneln Silltal 1 bis Silltal 3 führen (vgl. Kapitel 3.1.3.1 bis 3.1.3.3)<br />

Bei den Gradienten ergeben sich auf Grund der Neutrassierung ebenfalls deutliche Änderungen mit Gradienten von<br />

noch 2,6‰ bis 5,0‰ statt der bisherigen 12,5‰.<br />

Im Basistunnel führt der Wegfall der Überwerfung zu wesentlich einfacheren und deutlich kürzeren Querschlägen.<br />

Bei den beiden Verbindungstunneln zur Umfahrung Innsbruck ergeben sich auf Grund der angepassten Gradienten<br />

hingegen geringfügig längere Querschläge.<br />

Portalsituation<br />

Für das Tunnelklima ist vor allem die gegenseitige Lage der Hauptportale von Bedeutung. Durch die Einhausung der<br />

westlichen Sillbrücke sind die beiden Hauptportale des Basistunnels örtlich voneinander getrennt, so dass eine Rezirkulation<br />

von feucht-warmer Luft ausgeschlossen werden kann.<br />

Geringfügige Änderungen ergeben sich durch die Projektänderungen auch bei den Tunnelquerschnitten im Portalbereich<br />

(Ausfahrtsportal neu 43,8 m 2 gegenüber 41,81 m 2 gemäß Angaben im Grundlagendossier).<br />

Lüftungstechnik<br />

Auf Grund der neuen Linienführung ergibt sich eine neue Anordnung der Strahlventilatoren. Die Ventilatoren werden<br />

in seitlich angeordneten Nischen untergebracht, wobei sich die 2. Nische rund 100 m vor dem 1. Querschlag befindet.<br />

Geringfügige Anpassungen an der Lüftung sind auf Grund der neuen Geometrie der Querschläge erforderlich. Die<br />

adaptierten Querschläge werden wie die übrigen Querschläge im Basistunnel belüftet, Sonderlösungen entfallen. Für<br />

die Lüftung der verlängerten Querschläge kommen dieselben Prinzipien wie bisher zur Anwendung. Die Leistung der<br />

Lüfter erhöht sich auf Grund der etwas größeren Länge der Querschläge geringfügig.<br />

Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Bei der Einbindung des Basistunnels in die Umfahrung Innsbruck und bei der Multifunktionsstelle Innsbruck sollen<br />

gegenüber dem genehmigten Projekt die folgenden Anpassungen vorgenommen werden:<br />

§31A GUTACHTEN - 89 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Niveaugleiche Einbindung: Die beiden Verbindungstunnel fuhren in den bereits vorbereiteten Abzweigstutzen<br />

des Umfahrungstunnels. Der Wechsel vom Rechts- zum Linksverkehr erfolgt durch eine Überwerfung der beiden<br />

Verbindungstunnel.<br />

- Sicherheitskorridore: Parallel zu den beiden Verbindungstunneln werden vom Fahrtunnel durch eine Wand abgetrennte<br />

Sicherheitskorridore erstellt, die in einem Abstand von 333 m durch Fluchttüren mit den Bahntunneln<br />

verbunden sind. Damit können die in diesem Bereich aufwändige Querschläge entfallen.<br />

- Nothaltestelle: Der Warteraum der Nothaltestelle befindet sich neu zwischen den beiden Bahntunnelrohren.<br />

Damit ist eine Anpassung der Erschließung und der Luftführung in der Nothaltestelle erforderlich.<br />

- Überleitstelle: Die Überleitstelle wird von der Nothaltestelle entkoppelt und rund 800 m nach Süden verschoben.<br />

Die Multifunktionsstellen St. Jodok und Trens sind derzeit nicht Gegenstand des Verfahrens, da sie außerhalb des<br />

Änderungsbereiches liegen. In einer nächsten Projektänderung ist vorgesehen, auch die Multifunktionsstellen St.<br />

Jodok und Trens an die Nothaltestelle Innsbruck anzupassen.<br />

Streckenführung<br />

Die neue Einbindung in die bestehende Umfahrung Innsbruck erfolgt niveaugleich. Vom bestehenden Abzweigstutzen<br />

(Stummel Aldrans) ist ein ca. 250 m langer, 2-gleisiger Abschnitt geplant. Dann teilt sich die Streckenführung in<br />

die beiden 1-gleisigen Verbindungstunnel Ost und West, die zur Ost- bzw. zur Weströhre des Haupttunnels führen.<br />

Der Wechsel vom Rechts- auf Linksverkehr erfolgt durch eine Überwerfung der beiden Verbindungstunnel.<br />

Sicherheitskorridore<br />

Die Verbindungstunnel werden mit einem deutlich größeren Querschnitt als bisher geplant erstellt. Durch den Einbau<br />

einer Trennwand entsteht ein seitlicher, mit Straßenfahrzeugen befahrbarer Fluchtweg (Sicherheitskorridor). Alle 333<br />

m ist eine Verbindungstüre (B x H = 2,00 m x 2,25 m, voraussichtlich als Schiebetüre ausgeführt) zwischen Bahntunnel<br />

und Fluchttunnel vorgesehen. Die baulich aufwändigen Querschläge zwischen den beiden Verbindungstunneln<br />

können damit entfallen.<br />

Die beiden parallel zu den Verbindungstunneln laufenden Sicherheitskorridore sind über den Flucht- Rettungsstollen<br />

Tulfes erreichbar. Der Verbindungstunnel Ost wird direkt über den verlängerten Rettungstollen Tulfes angeschlossen,<br />

der dazu den Bestandstunnel der Umfahrung Innsbruck unterquert. Für die Anbindung des Verbindungstunnels West<br />

wird ein spezieller, über den Tunnel der Umfahrung Innsbruck führender Verbindungsstollen erstellt. Von diesem<br />

Verbindungsstollen führt auch ein Stollen in den zweigleisigen Abschnitt, der vom Anschlussstutzen wegführt.<br />

Um die Befahrbarkeit der seitlichen Fluchtkorridore im Ereignisfall zu gewährleisten, werden Ausweichnischen (im<br />

Bereich der Fluchtwege) und Wendenischen (ca. alle 1.000 m) angeordnet. Der Luftraum der Sicherheitskorridore<br />

beträgt 43,9 m 2 .<br />

Im Bereich der Abzweigung vom Haupttunnel wird von beiden Sicherheitskorridoren eine ebenfalls befahrbare Verbindung<br />

zum Entwässerungsstollen des Haupttunnels erstellt. Diese Verbindungsrampen werden jeweils mit einer<br />

Schleuse ausgerüstet und so aerodynamisch vom Entwässerungsstollen entkoppelt.<br />

Im Bereich der Ausweichnischen wird die für den Betrieb des Tunnels erforderliche, technische Ausrüstung angeordnet.<br />

Im längeren Seitenkorridor West sind insgesamt 8 solcher Nischen angeordnet. Im Seitenkorridor Ost sollen 6<br />

Nischen ausgerüstet werden.<br />

Lüftung der Sicherheitskorridore<br />

Die Lüftung der Sicherheitskorridore erfolgt durch eine Erweiterung der Lüftung des Sicherheits- bzw. Rettungsstollens<br />

Tulfes. Wie im eingereichten Projekt erfolgt sowohl im Normalbetrieb als auch bei einem Ereignis eine Luftzufuhr<br />

über die im Portalbereich des Rettungsstollens angeordnete Lüftungszentrale. Neu wird die über diesen Weg zugeführte<br />

Frischluft auch durch die Sicherheitskorridore und am Ende über eine Klappe in die Verbindungstunnel geführt.<br />

Ein kleiner Teil der zugeführten Luft strömt wie bereits im genehmigten Projekt über den Fensterstollen Ampass ab.<br />

§31A GUTACHTEN - 90 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Bei einem Ereignis wird durch die offenen Fluchttüren eine Strömungsgeschwindigkeit vom Sicherheitskorridor in den<br />

Bahntunnel von mindestens 2 m/s eingestellt (bei 2 gleichzeitig offenen Türen). Die Höhe des Überdrucks kann durch<br />

die Klappen am Ende des Sicherheitskorridors noch angepasst werden. Die Förderleistung der beiden Ventilatoren<br />

von je 40 m 3 /s wird beibehalten.<br />

Im Normalbetrieb wird das gesamte Fluchtsystem (Rettungsstollen Tulfes inkl. der beiden anschließenden Sicherheitskorridore)<br />

kontinuierlich gespült. Die Abfuhr der in diesen Bereichen anfallenden Abwärme (ca. 3 kW pro Nische)<br />

erfolgt mit der Betriebslüftung, mit der in beide Sicherheitskorridore eine Luftmenge von ca. 18 m 3 /s gefördert werden<br />

soll. Bei einem Brand in einer diesen Nischen sind seitens der Lüftung keine besonderen Maßnahmen vorgesehen.<br />

Die Lüftung des kurzen Abschnittes zwischen dem Entwässerungsstollen und den Schleuse in den befahrbaren<br />

Rampen erfolgt bei Bedarf durch Belüftungsrohre, durch die Luft aus dem Bewässerungsstollen in den Bereich der<br />

Schleuse geführt wird und von da wieder zurück in den Entwässerungsstollen strömt. Die Situierung und die Dimensionierung<br />

der entsprechenden Lüftungsanlagen werden in einer folgenden Projektphase festgelegt.<br />

Überleitstelle<br />

Die Nothaltestelle und die Überleitstelle werden voneinander örtlich getrennt. Auf Grund dieser Entkoppelung wird die<br />

Überleitstelle gut 800 m nach Süden verschoben. Die Funktion und die Geometrie der Überleitstelle bleiben unverändert.<br />

Die beiden Verbindungstunnel der Überleitstelle werden wie im genehmigten Projekt mit Bahntunneltoren ausgerüstet.<br />

Die drei im genehmigten Projekt vorgesehenen Tore in den Hauptröhren entfallen.<br />

Nothaltestelle und Zugangsbauwerke Ahrental<br />

Die Nothaltestelle wird neu analog der Nothaltestelle Ferden des Löschbergbasistunnels gestaltet. Der ursprünglich<br />

geplante Längsversatz der Nothaltestellen und die damit verbundene Entflechtung von Nothaltestelle und Wartebereich<br />

entfallen. Der Wartebereich wird neu zwischen den beiden Bahntunnelröhren angeordnet. Die Verbindung zur<br />

Nothaltestelle erfolgt über je 6 Verbindungsstollen, die mit einer Fluchttüre ausgerüstet werden Der Wartebereich ist<br />

über den Zugang Ahrental von außen erreichbar.<br />

Der Zugang Ahrental wird sowohl in Bezug auf die Trassierung als auch in Bezug auf die Querschnittsgestaltung<br />

angepasst. Das im Zugang angeordnete Lüftungsbauwerk bleibt unverändert.<br />

Betriebslüftung<br />

Bei der Betriebslüftung werden die Fälle Normalbetrieb, Instandhaltungsbetrieb und Brandbetrieb unterschieden. Die<br />

Luftführung wird durch die Projektoptimierung wie folgt verändert:<br />

- Führung der Zuluft: Die Zuluft wird im unteren Teil des befahrbaren Zugangstunnels Ahrental in den Bereich der<br />

Nothaltestelle geführt.<br />

Neu wird am Ende des Wartebereichs ein Entlastungsstollen erstellt, über den die Zuluft in die Gegenröhre abgeführt<br />

werden kann, ohne dass dazu Fluchttüren geöffnet werden müssen. Die im genehmigten Projekt in den<br />

Abschlüssen der Fluchtstollen vorgesehenen, saklierbaren Öffnungen mit Rückschlagsklappe entfallen.<br />

- Führung der Abluft: Die Abluft aus der Nothaltestelle erfolgt wie im genehmigten Projekt über eine einzelne Abluftöffnung<br />

in der Mitte der Nothaltestelle 1 .<br />

Der Abluftkanal liegt neu direkt über dem Warteraum. Damit ergibt sich im Brandfall ein zusätzlicher Energieeintrag<br />

in den Warteraum.<br />

1 In einer weiteren Projektphase sollen die Auswirkungen zusätzlicher Abluftöffnungen auf die Qualität der Entrauchung<br />

geprüft werden. Aus diesem Grund sind in den vorgelegten Plänen der Nothaltestelle weitere Abluftkanäle<br />

eingezeichnet. Für das gegenständliche Gutachten wird davon ausgegangen, dass diese Kanäle gegenüber dem<br />

Bahntunnel luftdicht verschlossen sind und nicht genutzt werden.<br />

§31A GUTACHTEN - 91 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Zu- und Abluftmengen werden nicht angepasst (maximale Fördermengen: Zuluft = 200 m 3 /s, Abluft = 250 m 3 /s).<br />

Die Querschnitte der Lüftungskanäle wurden vom Lötschberg-Basistunnel übernommen. Die lüftungstechnische<br />

Überprüfung der Querschnitte und die Festlegung der in den einzelnen Szenarien effektiv erforderlichen Luftmengen<br />

erfolgen in einer späteren Projektphase.<br />

Für die verschiedenen Betriebsfälle ergeben sich aus den geplanten Anpassungen die folgenden Konsequenzen für<br />

die Lüftung:<br />

- Normalbetrieb: Die Lüftung der Bahntunnelröhren erfolgt wie im genehmigten Projekt primär durch die Kolbenwirkung<br />

der Züge. Ein zusätzlicher, mechanisch unterstützter Luftaustausch ist nur im Bereich der beiden weiter<br />

südlich gelegenen Multifunktionsstellen vorgesehen (Lufttauscherbetrieb).<br />

Für die Räume und Stollen im Bereich der Nothaltestelle Innsbruck wird ein minimaler Luftaustausch mittels einer<br />

Raumlufttechnikanlage sichergestellt. Auf diese Weise sollen auch die technischen Anlagen im Bereich der<br />

Querkaverne gekühlt werden. Die Planung dieser Anlagen erfolgt in einer späteren Projektphase.<br />

- Instandhaltungsbetrieb: Bei Instandhaltungsarbeiten erfolgt die Frischluftzufuhr in die für den Zugbetrieb gesperrten<br />

Abschnitte analog wie im genehmigten Projekt. Abweichungen zum genehmigten Projekt ergeben sich nur<br />

für den Fall, wo die Instandhaltungslüftung bei einer Sperre des Tunnels West mit dem Lufttauscherbetrieb im<br />

Tunnel Ost kombiniert wird. Durch die geänderte Führung der Luftkanäle im Bereich der Nothaltestelle und das<br />

fehlende Tor im Haupttunnel ist in diesem Fall die im genehmigten Projekt vorgesehene Absaugung von<br />

200 m 3 /s nicht mehr möglich.<br />

- Brandbetrieb: Im Brandfall werden alle Türen zur Nothaltestelle automatisch geöffnet. Durch die Luftzufuhr über<br />

den Zugangstunnel Ahrental soll in allen Türquerschnitten schon vor dem Eintreffen des Zuges eine Luftgeschwindigkeit<br />

von mindestens 2,5 m/s erzeugt werden. Gleichzeitig erfolgt wie im genehmigten Projekt eine Absaugung<br />

der Rauchgase über die in der Mitte der Nothaltestelle angeordnete Abluftöffnung.<br />

Baulüftung<br />

Die Baulüftung wird gegenüber dem genehmigten Projekt nicht grundsätzlich verändert. Die detaillierte Planung der<br />

Luftführung erfolgt in einer späteren Projektphase.<br />

Lüftung für die Ausrüstungsphase<br />

Die Belüftung während der Ausrüstungsphase soll gemäß derzeitiger Planung mit den Lüftungsanlagen erfolgen, die<br />

auch für die Betriebsphase genutzt werden. Eine detaillierte Planung erfolgt in einer späteren Projektphase in Abstimmung<br />

mit dem Ausrüstungs- und Logistikkonzept für den Einbau der Bahntechnik.<br />

3.1.8.3 Betriebsprogramm<br />

Durch die Parallelführung der Gleise von Innsbruck Hbf. zum BBT ergeben sich für beide Fahrtrichtungen dieselben<br />

Neigungsverhältnisse. Die Gleise 1/dispari und 2/pari weisen auf eine Länge von ca. 880 m eine Gradiente zwischen<br />

23,2 ‰ und 25,0 ‰, das Gleis 105 auf einer Länge von ca. 780 m eine Gradiente zwischen 21,2 ‰ und 25,0 ‰ auf.<br />

Längsneigungen von bis zu 25 ‰ auch über längere Strecken sind bei den Bahnen der Alpen häufig anzutreffen,<br />

über kürzere Strecken werden sie besonders bei Überwerfungsbauwerken vielfach ausgeführt.<br />

Für bergwärts fahrende Züge ergeben sich Beschränkungen, bedingt durch die<br />

- Zughakengrenzlast und die<br />

- Leistungsfähigkeit der Triebfahrzeuge.<br />

Für talwärts fahrende Züge ergäben sich allenfalls Beschränkungen durch die vorhandene Bremsleistung, was im<br />

ggst. Fall aber wegen der geringen örtlich zulässigen Geschwindigkeit nicht zutrifft.<br />

§31A GUTACHTEN - 92 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Zughakengrenzlast gemäß Richtlinie der ÖBB beträgt im ggst. Fall 1275 t, jedoch kann unter der Annahme einer<br />

Durchfahrsicherung eine Beharrungsfahrt angesetzt werden, womit eine durch die Zughakengrenzlast bedingte Anhängelast<br />

von ca. 1.600 t möglich wird. Dieser konservativ angesetzte Wert gilt für Schraubenkupplungen herkömmlicher<br />

Bauart mit einer Bruchlast von 850 kN; Schraubenkupplungen mit höherer Bruchlast bzw. Mittelpufferkupplungen<br />

ermöglichen höhere Anhängelasten.<br />

In der Beharrungsfahrt bei ca. 50 km/h betrüge im ggst. Fall die zulässige Anhängelast z.B. für ein Triebfahrzeug der<br />

Baureihe 1216 der ÖBB ca. 1.150 t. Da jedoch vor und nach dem Steilstück die Längsneigung wesentlich geringer ist<br />

und ein Güterzug mit 700 m Länge nur kurzzeitig diese Steigung befährt, kann die Anhängelast für Einfachtraktion<br />

auf ca. 1.600 t angehoben werden, wobei sich diesfalls die Geschwindigkeit des Zuges um ca. 10 km/h vermindert.<br />

Für den Personenverkehr ergeben sich daraus keine Einschränkungen, da die Anhängelasten der im Betriebprogramm<br />

[1] 2 vorgesehenen Reisezüge weit unter den o.a. Werten liegen.<br />

Für den Güterverkehr ergeben sich im Regelfall ebenfalls keine Einschränkungen, da gemäß Betriebsprogramm [1]<br />

über Innsbruck Hbf. nur wenige Güterzüge – hauptsächlich Exportzüge aus Hall - in den BBT einfahren.<br />

Nur im Falle des Umleitungsverkehres bei Sperre des Umfahrungstunnels Innsbruck und/oder der Verbindungstunnel<br />

zum BBT und zusätzlich der Ausfahrt aus dem Fbf in die Oströhre des BBT sind für Güterzüge mit Anhängelasten<br />

über den o.a. Werten betriebliche Maßnahmen wie Doppeltraktion oder Teilen erforderlich.<br />

Für den Auslegungsfall sind im Abschnitt Innsbruck – MFS Innsbruck die folgende Anzahl von Zügen vorgesehen:<br />

Tabelle 2<br />

Anzahl der Züge im Abschnitt Innsbruck Hbf./Fbf – MFS Innsbruck im Auslegungsfall<br />

Nord-Süd Süd-Nord Gesamt-<br />

Tag Nacht Gesamt Tag Nacht Gesamt strecke<br />

PV SZ 20 1 21 20 1 21 42<br />

RB 0 0 0 0 0 0 0<br />

Summe 20 1 21 20 1 21 42<br />

GV FG 3 6 9 4 7 11 0<br />

NG/DZ 0 0 0 0 0 0 0<br />

Summe 3 6 9 4 8 11 20<br />

Gesamt 23 7 30 24 8 32 62<br />

Legende:<br />

PV Personenverkehr GV Güterverkehr<br />

SZ Schnellzug FG Ferngüterzug<br />

RB Regionalzug NG/DZ Nahgüterzug/Dienstzug<br />

Auf dem Regelgleis Richtung Norden sowohl aus der Bestandsstrecke als auch aus dem BBT in Innsbruck Hbf. einfahrende<br />

Züge benützen ab der Weiche 182 dasselbe Gleis Bahnhofgleis 1. Im Auslegungsfall sind dies lt. Betriebsprogramm<br />

[1] innerhalb von 24 Stunden aus der Bestandsstrecke 26 Züge sowie aus dem BBT 32 Züge, innerhalb<br />

einer Stunde lt. Tagesganglinie aus der Bestandsstrecke höchstens 3 Züge und aus dem BBT höchstens 2 Züge. Die<br />

genannten Zugzahlen sind unkritisch, es kommt zu keiner gegenseitigen Behinderung der Zugfahrten.<br />

2 [1] 1 00 000-AU 000 000-00-10000-KTB—00122-20 : Bahnbetriebliche Analyse 02.05.2011<br />

§31A GUTACHTEN - 93 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die für Erhaltungsarbeiten in den Tunnelöhren des BBT vorgesehenen Gleissperren („Erhaltungsfenster“) sind im<br />

Betriebsprogramm [1] vorgesehen.<br />

Im Bereich der Abzw FW 14 erfolgt die Abzweigung in Richtung BBT Im Zuge der ggst. Projektänderung nicht mehr<br />

kreuzungsfrei. Züge von Baumkirchen Richtung BBT fahren im Regelfall über die Weichen 304, 302 und 303 in den<br />

Verbindungstunnel Ost, Züge von Gärberbach Richtung Baumkirchen über die Weichen 303, 302 und 301 im Umfahrungstunnel.<br />

Für den Auslegungsfall ist in der Abzw FW 14 die folgende Anzahl von Zügen in den o.g. Relationen vorgesehen:<br />

Abzw Baumkirchen - BBT<br />

Abzw Gärberbach – Abzw Baumkirchen<br />

Tag Nacht Gesamt Tag Nacht Gesamt<br />

GV FG 58 52 110 35 2 37<br />

NG/DZ 0 0 0 2 0 2<br />

Gesamt 58 52 110 37 2 39<br />

Legende:<br />

GV<br />

FG<br />

NG/DZ<br />

Tabelle 2:<br />

Güterverkehr<br />

Ferngüterzug<br />

Nahgüterzug/Dienstzug<br />

Anzahl der in der Abzw FW 14 niveaugleich kreuzenden Züge im Auslegungsfall<br />

Im Auslegungsfall sind dies lt. Betriebsprogramm [1] innerhalb von 24 Stunden Richtung BBT 110 Züge sowie von<br />

Gärberbach 39 Züge, innerhalb einer Stunde lt. Tagesganglinie Richtung BBT höchstens 9 Züge und von Gärberbach<br />

höchstens 4 Züge. Die sich aus der Überschneidung der Trassen ergebenden Konflikte werden durch geringfügige<br />

Verschiebungen einzelner Güterzugtrassen sowie durch die Anordnung einer zusätzlichen Blockstelle zwischen<br />

der Abzw Baumkirchen und der Abzw FW 14 gelöst [2], welche eine Harmonisierung der Zugfolge- und Kreuzungszeiten<br />

bewirkt.<br />

3.1.9 INTEROPERABILITÄT<br />

3.1.9.1 TSI INF HS<br />

Bei folgenden Prüfpunkten der TSI Infrastruktur ist die Einhaltung der Interoperabilität zu prüfen:<br />

Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler<br />

Gemäß TSI muss der Infrastrukturbetreiber geeignete Schwellenwerte für Soforteingriffe und Eingriffe sowie Auslösewerte<br />

für die Parameter Pfeilhöhe, Längshöhe, Verwindung und Spurweite festlegen. (TSI: 4.2.10 Gleislagequalität<br />

und Grenzwerte für Einzelfehler).<br />

Die Grenzwerte sind im Erhaltungskonzept des genehmigten Projektes definiert und bleiben weiterhin aufrecht.<br />

Weichen und Kreuzungen<br />

Folgende Weichenformen sind für den Einbau geplant: Form 60E1 EW 500-1:12, 60E1 EW 500-1:14, 60E1 EW<br />

1200-1:18.5, und 60E1 2600/1600-1:24. (TSI: 4.2.12 Weichen und Kreuzungen).<br />

Für die geplanten Weichentypen sind EG-Konformitätserklärungen vorhanden und es ist auch geplant, nur Weichen<br />

mit gültigen EG-Konformitätserklärungen einzubauen.<br />

Gesamtsteifigkeit des Gleises<br />

Als Schiene kommt die Form 60E1 auf Spannbetonschwellen mit einer mindestens 55 cm starken Schotterbettung<br />

bzw. eine Feste Fahrbahn zur Anwendung. (TSI: 4.2.15 Gesamtsteifigkeit des Gleises).<br />

Es werden für die Schienen, Schwellen und Schwellenbefestigung Komponenten mit Konformitätserklärungen eingesetzt.<br />

§31A GUTACHTEN - 94 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Einwirkungen von Seitenwind<br />

Gemäß TSI ist die Seitenwindsicherheit für einen auf einer interoperablen Strecke fahrenden interoperablen Zug<br />

unter den kritischsten Betriebsbedingungen zu gewährleisten. Bestimmendes Element für die Seitenwindsicherheit ist<br />

die Oberleitung (TSI: 4.2.17 Einwirken von Seitenwind).<br />

Elektrische Kenndaten<br />

In der TSI Infrastruktur sind unter diesem Prüfpunkt Anforderungen an den Schutz vor Stromschlag und an die notwendige<br />

Isolation für die Gleisstromkreise gestellt. Dieser Prüfpunkt stellt eine Schnittstelle zum Teilsystem Energie<br />

dar (TSI: 4.2.18 Elektrische Kenndaten).<br />

Hektometertafeln<br />

Gemäß TSI sind in regelmäßigen Abständen entlang des Gleises Hektometertafeln zur Standortbestimmung anzubringen.<br />

Hierbei gelten jeweils nationale Vorschriften (TSI: 4.2.24 Hektometertafeln).<br />

Schotterflug<br />

Nationale Normengrundlage für diesen Prüfpunkt der TSI bildet die RVE 05.00.02 Bettungsquerschnitte. Gemäß<br />

Kapitel 9 dieser RVE ist das Schotterbett ab einer Fahrgeschwindigkeit von 200 km/h zur Vermeidung von Schotterflug<br />

abzusenken. Die maximale Geschwindigkeit im Bereich mit Schotterbett beträgt 160 km/h<br />

(TSI: 4.2.27 Schotterflug).<br />

Instandhaltungsvorschriften: Instandhaltungsplan<br />

Es ist zu prüfen, ob ein Instandhaltungsplan vorliegt, der zumindest die folgenden Angaben enthält:<br />

- einen Satz von Grenzwerten;<br />

- eine Aufstellung zu den Verfahrensweisen, zur fachlichen Kompetenz des Personals sowie zur für das Personal<br />

notwendigen persönlichen Sicherheitsausrüstung;<br />

- die Regeln, die zum Schutz für die im oder am Gleis arbeitenden Personen anzuwenden sind;<br />

- die Mittel, mit denen die Einhaltung der Betriebswerte überprüft wird;<br />

- die Maßnahmen (Verringerung der Geschwindigkeit, Instandsetzungsfristen), die bei Überschreitung der vorgeschriebenen<br />

Werte zu ergreifen sind<br />

in Bezug auf die folgenden Elemente:<br />

- Gleisüberhöhung, siehe 4.2.7;<br />

- Gleislagequalität, siehe 4.2.10;<br />

- Weichen und Kreuzungen, siehe 4.2.12;<br />

- Bahnsteigkante, siehe 4.2.20;<br />

- Inspektion des Zustands von Tunneln gemäß den Anforderungen der TSI „Sicherheit in Eisenbahntunneln“.<br />

- Gleisbogenhalbmesser von Nebengleisen, siehe 4.2.25.3.<br />

(TSI: 4.5.1 und 4.5.2 Instandhaltungsvorschriften: Instandhaltungsplan und Instandhaltungsanforderungen).<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz<br />

Die Einhaltung nationaler Gesetze und Normen bezüglich der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz<br />

sind gemäß TSI Infrastruktur zu überprüfen (TSI: 4.7 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz).<br />

Infrastrukturregister<br />

Das Infrastrukturregister (RINF) ist gemäß Beschluss der Kommission 2011/633/EU vom 15. September 2011 dem<br />

technischen Dossier am Ende der EG-Prüfung beizulegen. Die für das gegenständliche Projekt anzuwendenden<br />

§31A GUTACHTEN - 95 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

TSIs wurden gemäß Beschluss 2012/464/EU dementsprechend geändert. Die Tabelle 1 im Anhang des Beschlusses<br />

2011/633/EU gibt die genauen Inhalte des Infrastrukturregisters vor.<br />

Ortsfeste Anlagen zur Wartung von Zügen<br />

Im gegenständlichen Abschnitt sind keine ortsfesten Anlagen zur Wartung von Zügen vorgesehen (TSI:<br />

4.2.26 Ortsfeste Anlagen zur Wartung von Zügen).<br />

3.1.9.2 TSI SRT<br />

Bei folgenden Prüfpunkten der TSI SRT ist die Einhaltung der Interoperabilität zu prüfen:<br />

Inspektion des Tunnelzustands<br />

Im Instandhaltungsplan, der durch Abschnitt 4.5.1 der TSI INS HS festgelegt wird, sind die folgenden zusätzlichen<br />

Inspektionsvorschriften zu beachten:<br />

- jährliche vom Infrastrukturbetreiber durchzuführende Sichtprüfungen;<br />

- ausführliche Inspektionen gemäß dem Instandhaltungsplan des Infrastrukturbetreibers;<br />

- spezielle Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen, die sich auf den Tunnelzustand ausgewirkt haben<br />

könnten;<br />

- nach und während der Durchführung von Umrüstungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen sowie vor der Wiederaufnahme<br />

des Zugbetriebs in einem Tunnel ist eine Inspektion durchzuführen, in deren Rahmen durch geeignete<br />

Maßnahmen sichergestellt wird, dass die Stabilität des Bauwerks gewährleistet ist und das Lichtraumprofil<br />

unverletzt bleibt.<br />

Diese Spezifikation gilt für alle Tunnel unabhängig von ihrer Länge. (TSI: 4.5.1 Inspektion des Tunnelzustands).<br />

Infrastrukturregister<br />

Das Infrastrukturregister (RINF) ist gemäß Beschluss der Kommission 2011/633/EU vom 15. September 2011 dem<br />

technischen Dossier am Ende der EG-Prüfung beizulegen.<br />

3.2 BEGUTACHTUNG<br />

3.2.1 STRECKENPLANUNG<br />

3.2.1.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Die Definition des Standes der Technik ist dieselbe wie im Gemeinschaftsgutachten zum Eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren<br />

„Gutachten gemäß § 31a EisbG inklusive allgemein verständlicher Zusammenfassung“ vom<br />

März 2008.<br />

Einbindung Bahnhof Innsbruck<br />

Die maximalen Längsneigungen liegen mit 25,0 ‰ sehr hoch und sind über den empfohlenen Grenzwerten der RVE<br />

05.00.01 für Umrüstung und der EisbBBV für Neubau. Im Bereich des Bahnhofs Innsbruck sind durch die vorgegebene<br />

Bestandssituation – vornehmlich die Sillschlucht, die dichte Bebauung, die Querung der Autobahn und die<br />

notwendige Anbindung der Gleise – räumliche Vorgaben gegeben, die eine Trassierung an den Grenzen der technischen<br />

Parameter erfordern. Die Einbindung Bahnhof Innsbruck ist ein Umbau im Bestand mit schwierigen topographischen<br />

Bedingungen und Zwangspunkten, der gemäß RVE 05.00.01 höhere Werte für die Längsneigung zulässt.<br />

Die EisbBBV gibt nur Werte für den Neubau vor und ist in diesem Punkt daher nicht anzuwenden. Die Zughackengrenzlast<br />

beträgt aufgrund der Längsneigungen und der Einhaltung der Mindestgeschwindigkeiten 1.275 to. Da vor<br />

und nach den maximalen Längsneigungsbereichen Flachbahncharakter herrscht und damit ein Güterzug mit einer<br />

§31A GUTACHTEN - 96 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

max. Zuglänge von 700 m nur kurzzeitig diese Steigung vorfindet, kann bei Akzeptanz einer Geschwindigkeitsreduktion<br />

unter 10 km/h, gemäß ÖBB Richtlinien, die Anhängelast für Einfachtraktion auf ca. 1.600 t angehoben werden.<br />

Der Mindestradius beträgt bei den neu geplanten Abschnitten zumindest 500 m (Gleis 1 und Gleis 2) und erfüllt die<br />

Vorgaben. Für Teile von bestehenden Strecken (Gleis 103, 104 und 109) ist der kleinste Radius durch die gegebene<br />

Situation fixiert. Die maximalen Überhöhungsfehlbeträge sowie die Werte aus der abrupten Änderung der Seitenbeschleunigung<br />

werden nicht überschritten. Im Anschlussbereich zur Brenner Bestandsstrecke beträgt der Abstand<br />

zwischen der Weiche 193 und 194 im Verbindungsgleis 17,64 m und erfüllt somit den Pkt. 5.9.2 der RVE.<br />

Die Neigungswechsel sind entsprechend den Vorgaben der Normen wenn notwendig ausgerundet. Neigungswechsel<br />

in Überhöhungsrampen und Weichen werden prinzipiell überall wo es möglich ist vermieden. Die zum Einsatz kommenden<br />

Weichen sind Einfach-, Außen- und Innenbogenweichen, die den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen.<br />

Die Überhöhungsfehlbeträge im abzweigenden Strang liegen unter den Grenzwerten. Die Überhöhungsfehlbeträge<br />

und Werte für die abrupte Änderung der unausgeglichenen Seitenbeschleunigung liegen in den Weichen<br />

181 (ABW-500-1:12 z.T.i.U) und 182 (ABW-760-1:14 z.T.i.U) mit jeweils 99 mm knapp unter dem Grenzwert. Die im<br />

Bereich der Multifunktionsstelle Innsbruck zum Einsatz kommenden Weichen entsprechen jenen aus dem genehmigten<br />

Einreichprojekt.<br />

Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Trassierung der Anbindung Umfahrung Innsbruck erfolgt nach den Grundsätzen der RVE 05.00.01. Die zum<br />

Einsatz kommenden Weichen entsprechen den Vorschriften, wobei die Außenbogenweichen bei der Einbindung in<br />

die Hauptröhren eine maximale Abzweiggeschwindigkeit von v = 140 km/h erlauben. Der Überhöhungsfehlbetrag<br />

beträgt 72 mm, womit der Ausnahmegrenzwert von 130 mm unterschritten wird.<br />

Die Trassierung des Brenner Basis Tunnels erfolgt nach den aktuellen Normen und Richtlinien. Die Längsneigung in<br />

der West- und Oströhre ist mit 6,75 ‰ unter den Grenzwerten angesetzt und die Radien und Überhöhungen erlauben<br />

den Betrieb mit Geschwindigkeiten bis zu 140 km/h.<br />

Fahrbahn<br />

Der Fahrbahnaufbau ist derselbe wie in den Einreichunterlagen vom 29.2.2008. Somit ist die Beurteilung ebenso<br />

unverändert zu der im Gemeinschaftsgutachten zum eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren „Gutachten<br />

gemäß § 31a EisbG inklusive allgemein verständlicher Zusammenfassung“ vom März 2008.<br />

Ebenso sind für die Fahrbahnentwässerung und die Instandhaltung keine neuen Beurteilungen notwendig, da sich in<br />

den Einreichunterlagen vom 29.2.2008 zu diesen Teilbereichen keine Änderungen ergeben haben.<br />

3.2.1.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente haben sich gegenüber den Einreichunterlagen vom 29.2.2008<br />

nicht verändert und bedürfen somit keiner erneuten Beurteilung. Die Bereiche Einbindung Bahnhof Innsbruck und<br />

Einbindung Umfahrung Innsbruck müssen erneut begutachtet werden, da sich in diesen Bereichen die Trassierung<br />

und Bauwerksplanung sowie die Querschnittsgestaltung verändert hat.<br />

Der Sicherheitsraum und der seitliche Sicherheitsabstand entsprechen im gesamten Projekt den Vorgaben der EisbAV.<br />

Es ist in allen Wannen- und Tunnelbereichen ein Fluchtweg mit den Maßen 1,20 x 2,20 m vorhanden, der eine<br />

sichere Rettung ermöglicht.<br />

Die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes wurden entsprechend der AVO Verkehr unter Berücksichtigung des<br />

Schwerpunktkonzeptes aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes R 10 für Eisenbahnanlagen begutachtet und die Erfüllung<br />

aller Erfordernisse festgestellt.<br />

§31A GUTACHTEN - 97 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.2.1.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.2.2 ELEKTROTECHNIK<br />

3.2.2.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Definition Stand der Technik<br />

§ 9b EisbG: „Der Stand der Technik im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen, Bauund<br />

Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist. Bei der Bestimmung des Standes der<br />

Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen heranzuziehen und die<br />

Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen<br />

Maßnahmen und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden Interessen zu berücksichtigen.“<br />

Anlagen die entsprechend den aktuellen Regeln der Technik geplant und errichtet werden, entsprechen dem Stand<br />

der Technik. Werden Lösungen gewählt, die nicht den Regeln der Technik entsprechen, kann der Stand der Technik<br />

auch durch den Nachweis einer entsprechenden Funktion und Sicherheit sichergestellt werden. Die Beurteilung des<br />

Projektes erfolgt entsprechend dem Detaillierungsgrad des Projektes.<br />

Traktionsstromanlage<br />

Die Auslegung des Energiesystems und die Einhaltung von Spannungs- und Frequenzgrenzwerten wurden bereits<br />

im §31 a Gutachten zum EB Verfahren 2008 bewertet. Die Planung geht davon aus, dass sich durch die Projektänderung<br />

keine Änderungen des Energiesystems ergeben. Der Bericht Aerodynamik, Klima, Lüftung kommt zum<br />

Schluss, dass sich durch die Projektänderungen an der Traktionsleistung nichts ändert, eine Neubewertung kann<br />

daher entfallen. Die Erfüllung der Kriterien der TSI Energie und somit auch die Kriterien des Standards ÖVE /<br />

ÖNORM EN 50388 werden durch die Planung mit Bezug auf die Planung 2008 bestätigt. Die Auslegung des Energiesystems<br />

entspricht dem Stand der Technik.<br />

Das einpolige Ersatzschaltbild zeigt, dass die Strecke von drei Schaltgerüsten versorgt wird, daher ist die Fortsetzung<br />

der Energieversorgung auch bei Störung eines Einspeisepunkts möglich. Dies entspricht damit dem Stand der<br />

Technik.<br />

Die Einstellung der Schutzeinrichtungen erfolgt entsprechend den Vorgaben für die Koordination des elektrischen<br />

Schutzes zwischen Unterwerk und Fahrzeug. Die zu erwartenden Kurzschlussströme erfüllen ebenfalls die Grenzwerte<br />

der europäischen Spezifikationen.<br />

Traktionsstromversorgung Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Aus elektrotechnischer Sicht gibt keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem genehmigten Projekt. Auf<br />

Grund der neuen Gleisachsen und der geänderten Leistungsanforderungen wird ein neuer Schaltposten errichtet.<br />

Der bereits in der Einreichung 2008 festgestellte Stand der Technik wird davon nicht berührt.<br />

Neuanaordnung der Traktionsstromanlagen in der Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Auf Grund des Entfalls der Querschläge in der Umfahrung Innsbruck werden die Anlagen in dafür geschaffenen Nischen<br />

angeordnet. Die Anordnung der Schaltposten, Erdungsschalter und Systemtrennstrecken in den Nischen wird<br />

im Änderungsoperat dargestellt. Die Anlagenkomponenten werden gegenüber dem genehmigten Projekt nicht verändert.<br />

Der Stand der Technik wird weiterhin eingehalten.<br />

§31A GUTACHTEN - 98 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Neusituierung des Unterwerks Ahrental<br />

Die Anordnung des Unterwerks Ahrental auf der zukünftigen Deponiefläche hat aus elektrotechnischer Sicht keine<br />

außerordentlichen Auswirkungen auf das Gesamtprojekt. Die Querschnitte der 25 kV Kabelzuführungen zur Strecke<br />

müssen neu dimensioniert werden, da sich die Kabellängen ändern. An der Ausrüstung selbst ändert sich nichts, die<br />

in der Tunnelkaverne notwendige aufwändige Belüftung und Entlüftung zur Abführung der Verlustwärme kann im<br />

Freien entfallen. Da es keine Detailplanungen zum Unterwerk gibt, kann in der jetzigen Planungsphase keine Aussage<br />

zu Details wie Anlagenanordnung, Erdung inkl. Schutz gegen elektrischen Schlag oder Schutztechnik getroffen<br />

werden. Der im Projekt 2008 festgestellte Stand der Technik wird durch die Neusituierung des Unterwerks jedenfalls<br />

nicht berührt.<br />

Oberleitung Kettenwerk<br />

Die Oberleitungsanlage wird bis zu den Systemtrennstellen entsprechend den Vorgaben des ÖBB internen Regelwerks<br />

TR 939 errichtet. Die Regelwerke der ÖBB entsprechen durch die Berücksichtigung der europäischen Normung<br />

insbesondere EN 50119 und EN 50122-1 dem Stand der Technik.<br />

Die eingesetzten Oberleitungstypen entsprechen der TSI Energie für den interoperablen Verkehr auf der Eisenbahn.<br />

Für die Oberleitungstypen liegen EG Bauartprüfbescheinigungen einer benannten Stelle vor. Die Oberleitungstypen<br />

sind für die geplanten Entwurfsgeschwindigkeiten geeignet. Die für das Zusammenwirken Stromabnehmer und Oberleitung<br />

erforderlichen Parameter der Oberleitung wie Fahrdrahthöhe, seitliche Auslenkung unter Windeinwirkung,<br />

Qualität der Stromabnahme werden durch den Einsatz einer zertifizierten Oberleitungskomponente, sowie einer<br />

Regelwerkskonformen Planung gemäß DB 945 bzw. TR 939 gewährleistet. Eine Befahrung der ÖBB Oberleitung ist<br />

sowohl mit dem 1600 mm Eurostromabnehmer als auch mit dem in Österreich und Deutschland zulässigen 1950 mm<br />

Stromabnehmer möglich.<br />

Maste und Kunstbauten<br />

Die Ausrüstung der Strecke mit Stahlbetonmasten stellt in Österreich den Stand der Technik dar. In Sonderfällen<br />

werden speziell bei Kunstbauten und auch im Tunnel Stahlmaste oder Stahlsonderkonstruktionen verwendet. Die<br />

verwendeten Konstruktionen entsprechen den Anforderungen des DB 945. Im Bereich von Brücken, Rampen und<br />

Einschnitten werden Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren spannungführender Teile durch geeignete<br />

Schutzmaßnahmen entsprechend EN 50122-1 angewendet. Dies entspricht dem Stand der Technik.<br />

Lichtraumprofil der Oberleitung<br />

Das Lichtraumprofil der Oberleitungsanlage wird nicht durch Einbauten eingeschränkt. Der Stromabnehmerdurchgang<br />

ist durch die regelkonforme Ausführung der Oberleitung gewährleistet. Die kinematische Umgrenzung des<br />

Fahrzeugs ist durch die Oberleitungsanlage nicht eingeschränkt. Die Ausführung entspricht dem Regelwerk der TSI<br />

Energie und daher dem Stand der Technik. Die Tunnelquerschnitte sind so dimensioniert, dass die lichte Höhe den<br />

Einbau einer TSI konformer Oberleitung erlaubt.<br />

Schalter und Schaltgerüste<br />

Die Anordnung und Schaltung der Schaltgerüste entspricht dem Regelwerk der ÖBB, insbesondere DV EL 52. Der<br />

Stand der Technik ist gegeben.<br />

Bahnerdung und Rückstromführung<br />

Die Bahnerdung und Rückstromführung erfolgt bis zu den Systemtrennstellen unter Berücksichtigung der ÖBB internen<br />

Richtlinien und der Einhaltung der Bedingungen gemäß EN 50122-1. Der Stand der Technik ist daher gegeben.<br />

Die Oberleitungsanlage wird mit einem Rückleiter versehen. Dies reduziert auch die Elektromagnetischen Felder für<br />

die Umgebung und reduziert den Rückstromanteil im Erdreich. Zum 50 Hz System des Haupttunnels wird auf das<br />

bewilligte Projekt verwiesen.<br />

§31A GUTACHTEN - 99 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Elektromagnetische Felder<br />

Die Grundlage der Bewertung ist die Vornorm ÖVE E 8850: 2006. Diese Norm wurde in Übereinstimmung mit den<br />

Richtlinien von WHO und ICNIRP erstellt. Die Verlegung der Trasse machte eine Neubewertung in Bezug auf die<br />

Elektromagnetischen Felder notwendig. Wie beim Einreichprojekt 2008 wurde die Auswirkung auf sensible Flächenwidmungen<br />

untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass auch bei der neuen Trassen-Führung die 24<br />

Stundenmittelwerte der magnetischen Flussdichte an nahe der Trasse gelegenen Gebäuden, in denen mit einem<br />

dauerhaften Aufenthalt von Personen zu rechnen ist, deutlich unter einem µT liegen. Die Werte liegen daher am<br />

selben Niveau wie beim bereits bewilligten Projekt. Der Stand der Technik ist daher eingehalten. Eine Bewertung der<br />

Auswirkungen der Elektromagnetischen Felder auf den Menschlichen Organismus wird im gegenständlichen elektrotechnischen<br />

Gutachten nicht vorgenommen. Zur Exposition im Tunnel wird auf die Aussagen aus dem §31a Gutachten<br />

2008 verwiesen.<br />

Leitungskreuzungen<br />

Durch die Umtrassierung wurden keine zusätzlichen hochrangigen Leitungen gekreuzt. Die 220 kV Freileitungen der<br />

TIWAG Netz AG und der Austrian Power Grid (früher Verbund) liegen zwischen km 2,900 und km 3,400 und befinden<br />

sich im Bereich des Tunnels. Maßnahmen für den Abstand gemäß EN 50341 sind daher nicht erforderlich.<br />

Ausrüstung , 50 Hz Hilfsenergie<br />

Im Einreichprojekt 2008 wurden in den technischen Projektunterlagen einzelne modulare Teilbereiche beschrieben,<br />

die in der jetzt vorliegenden Differenzeinreichung nur an anderer Stelle neu zusammengefügt werden. Die gegenständlichen<br />

Einreichunterlagen beziehen sich auf die bereits genehmigten Module und zeigen nur mehr auf, welche<br />

Anlagenteile entfallen, an einen anderen Ort platziert werden, oder abgeändert werden. Neue Teilanlagen sind nicht<br />

erforderlich.<br />

Die Anlagen werden teilweise in einen anderen Querschlag versetzt. Für die Deckenlüfter im Bereich des Portals ist<br />

ein Hinweis gegeben, dass die dafür notwendigen Versorgungskabel in den folgenden Detailplanungsphasen dimensioniert<br />

werden müssen.<br />

Die Anlagen der 50 Hz Allgemeinen Tunnelversorgung entsprechen daher weiter dem Stand der Technik.<br />

3.2.2.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Die Erfüllung des Arbeitnehmerschutzes wird einerseits in den vorliegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten<br />

dargestellt, aber auch in den technischen Berichten der einzelnen Gewerke. In den Technischen Berichten<br />

wird auf Schutzmaßnahmen, Beleuchtung, Standflächen etc. eingegangen. Für die Schaltgerüste wird eine Beleuchtung<br />

von 30 Lux vorgesehen. Dies ermöglicht eine sichere Bedienung der Schalter vor Ort. Die Standflächen für die<br />

Bedienung der Oberleitungsschalter werden befestigt hergestellt. Der Zugang zu Arbeitsplätzen oder Betriebsstätten<br />

werden gemäß Ziffer (3) § 5 Eisenbahn- Arbeitnehmerschutzverordnung (EisbAV) gestaltet. Dabei wird insbesondere<br />

der Bereich von Oberleitungsmasten mit beweglicher Abspannung berücksichtigt. Der in den Regelprofilen ausgewiesene<br />

Sicherheitsraum gemäß EisbAV § 5 wird von den Einbauten der Traktionsstromanlage nicht eingeschränkt.<br />

Für die SIGE Dokumente gemäß §5 AschG wird auf das Einreichprojekt 2008 verwiesen. Laut Aussagen im Einleitenden<br />

Technischen Bericht EBEV Bericht hat sich durch die Planänderungen an der Situation für den Arbeitnehmerschutz<br />

nichts geändert. Daher kann eine Neubewertung entfallen.<br />

Die Gefahrenermittlung und die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (Evaluierung / § 5 AschG SiGe-Dokumente /<br />

§ 8 BauKG) sind aus Sicht des Elektrotechnik Gutachters eine ständig fortzuführende und zu aktualisierende Aufgabe<br />

des Arbeitgebers, welcher, entsprechend dem § 4 AschG, die relevanten Unterlagen für den Arbeitnehmerschutz<br />

erforderlichenfalls zu überprüfen und sich ändernden Gegebenheiten anzupassen hat.<br />

§31A GUTACHTEN - 100 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Es wird daher davon ausgegangen, dass die Fortschreibung dieser Erstevaluierungen zum gegebenen Zeitpunkt<br />

laufend erfolgt und in Abstimmung mit den zuständigen Präventivdiensten dem Eisenbahnunternehmen entsprechend<br />

angepasst wird.<br />

Auf die Notwendigkeit der Präzisierung und den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

auf Basis des tatsächlich ausgeführten Projekts zur Betriebsbewilligung gemäß dem § 6 der AVO Verkehr<br />

wird ausdrücklich verwiesen, da im Rahmen des künftigen Betriebsbewilligungsverfahrens gemäß der AVO Verkehr<br />

die entsprechenden letztgültigen Unterlagen gegebenenfalls vorzulegen und jedenfalls zu prüfen sind.<br />

3.2.2.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Für das Fachgebiet Elektrotechnik ergeben sich keine Maßnahmen aus den Auflagen des Bescheids vom 14. April<br />

2009.<br />

3.2.3 SICHERUNGSTECHNIK<br />

3.2.3.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik entsprechend der Definition des §9b EisbG 57 idgF ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen,<br />

Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist.<br />

Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder<br />

Betriebsweisen heranzuziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die nach der vorgesehenen<br />

Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden<br />

Interessen zu berücksichtigen.<br />

Vergleichbare Projekte sind derzeit in Planung, Bau bzw. auch in Betrieb. Als eine vergleichbare Lösung kann z.B.<br />

der Lötschberg Basistunnel angesehen werden, für den es seit seiner Eröffnung im Juni 2007 mehrere Publikationen<br />

über den Bau, die Inbetriebsetzung und die ersten Betriebserfahrungen gibt. Im Fachgebiet der Sicherungstechnik<br />

kann der Nachweis des Standes der Technik durch den Hinweis auf den Entwicklungsstand, die nationale und europäische<br />

Normung (insbesondere die CENELEC-Normen der Reihe EN5012x), und die erprobte Funktionstüchtigkeit<br />

von Teilkomponenten (z.B. ESTW) erbracht werden.<br />

Die der Änderung in Bezug auf das Fachgebiet Sicherungstechnik zu Grunde liegenden Unterlagen sind übergeben<br />

worden und wurden vom Gutachter überprüft. Es konnte festgestellt werden, dass die relevanten Informationen zu<br />

dem vorliegenden Projekt zu diesem Zeitpunkt ausreichend, korrekt und bis auf redaktionelle Ungenauigkeiten widerspruchsfrei<br />

dargestellt werden.<br />

Der Bauentwurf berücksichtigt die relevanten Gesetze und Verordnungen sowie Normen und Richtlinien aus Abschnitt<br />

2.6.3 für das Fachgebiet Sicherungstechnik. Die Beurteilung erfolgte entsprechend dem zu diesem Zeitpunkt<br />

des Projektes notwendigen Detaillierungsgrad.<br />

- Die noch nicht im Letztstand vorliegendenTabellen (Weichen, Signale, Zugstrassen) können als zu diesem Zeitpunkt<br />

des Projektes als noch nicht notwendig erachtet werden. Vom sicherungstechnischen Standpunkt kann<br />

festgestellt werden, dass der vorgelegte Bauentwurf zur Ausführung geeignet ist und<br />

- dem Stand der Technik,<br />

- der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn,<br />

- des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und<br />

- des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

entspricht.<br />

§31A GUTACHTEN - 101 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Es wurde eine Sicherheitsbetrachtung des Auftraggebers und ein positiver Sicherheitsbewertungsbericht von Arsenal<br />

Railway Cerification GmbH gemäß CSM-Verordnung vorgelegt.<br />

3.2.3.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Auf Grund der Änderungen "Einfahrt Bahnhof Innsbruck" und " Einbindung Umfahrung Innsbruck" ergaben sich gegenüber<br />

den bisherigen Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz keine Änderungen und auch die vorgesehenen<br />

bisher vorgelegten Dokumente mussten nicht geändert werden. Es gelten daher die Aussagen zu des zugrundeliegenden<br />

Projekts von 2008:<br />

"Die vorgelegten Dokumente entsprechen hinsichtlich Inhalt und Vollständigkeit den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Es ergab sich weder die Notwendigkeit der Einarbeitung zusätzlicher Auflagen noch die Notwendigkeit<br />

der Einhaltung zusätzlicher Maßnahmen."<br />

3.2.3.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.2.4 BETRIEB UND ERHALTUNG<br />

3.2.4.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht wird der Stand der Technik bestimmt durch die Konfiguration der Gleis- und Weichenanlage,<br />

die sonstige eisenbahntechnische Ausrüstung, das angewandte Betriebsverfahren und die sich daraus<br />

ergebenden Zwänge für die Ordnung und Sicherheit des Eisenbahnbetriebes.<br />

In der ggst. Projektänderung in Bezug auf die Einfahrt Bahnhof Innsbruck erfolgt der Wechsel der Züge am Regelgleis<br />

vom linken (BBT) auf das rechte (Bestandsanlage ÖBB) Gleis im Bf Innsbruck Hbf. Dort benützen auf dem<br />

Regelgleis Richtung Norden fahrende Züge aus dem BBT und der Bestandsstrecke in einem kurzen Abschnitt dasselbe<br />

Gleis.<br />

In der Abzw FW 14 erfolgt die Abzweigung der Gleise aus dem Umfahrungstunnel in die Verbindungtunnel niveaugleich.<br />

Derartige Gleiskonfigurationen sind nicht außergewöhnlich und auch an anderer Stelle im ÖBB-Netz ausgeführt.<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht wird der Stand der Technik bei der ggst. Projektänderung in Bezug auf die Einbindung<br />

Umfahrung Innsbruck bestimmt durch die Veränderung der Gleis- und Weichenanlage, der sonstigen<br />

eisenbahntechnische Ausrüstung, des angewandten Betriebsverfahrens und der sich daraus ergebenden Zwänge für<br />

die Ordnung und Sicherheit des Eisenbahnbetriebes.<br />

In der ggst. Projektänderung erfolgt der Wechsel der Züge am Regelgleis vom linken (BBT) auf das rechte (Bestandsanlage<br />

ÖBB) Gleis anstatt niveaufrei in einer Überwerfung der Haupttunnelröhren des BBT („fly over“) niveaugleich<br />

im Bf Innsbruck Hbf. Dort benützen auf dem Regelgleis Richtung Norden fahrende Züge aus dem BBT und der<br />

Bestandsstrecke in einem kurzen Abschnitt dasselbe Gleis.<br />

In der MFS Innsbruck gelangen Außenbogenweichen anstatt einfacher Weichen zur Anwendung. Dadurch wird die<br />

örtlich zulässige Geschwindigkeit für die Fahrt durch die Hauptröhren des BBT vermindert, für die Fahrt in und aus<br />

Richtung Umfahrungstunnel jedoch erhöht.<br />

Die Abzweigung des Verbindungstunnels Ost von der Umfahrung Innsbruck erfolgt nunmehr in gerader Verlängerung<br />

der Gleise des Inntaltunnels analog dem Verbindungstunnel West.<br />

Derartige Gleiskonfigurationen sind nicht außergewöhnlich und auch an anderer Stelle im ÖBB-Netz ausgeführt. Die<br />

lt. Betriebsprogramm [1] vorgesehenen Zugzahlen sind unkritisch, Trassenkonflikte werden durch geringfügige Ver-<br />

§31A GUTACHTEN - 102 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

schiebungen einzelner Güterzugtrassen sowie die Anordnung einer zusätzlichen Blockstelle zwischen Abzw Baumkirchen<br />

und Abzw FW 14 gelöst [2].<br />

Die Änderung der Neigungsverhältnisse erfordert im Regelbetrieb keine betrieblichen oder zugförderungstechnischen<br />

Maßnahmen, lediglich im Umleitungsverkehr sind Maßnahmen wie Doppeltraktion oder Teilen von Zügen vorzusehen.<br />

Die Änderungen der sonstigen bahntechnischen Ausrüstung bewirken keine Veränderung des Eisenbahnbetriebes,<br />

das angewandte Betriebsverfahren bleibt gleich.<br />

3.2.4.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Gegenüber dem gutachterlich bewerteten [2] 3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten sowie der Unterlage<br />

für spätere Arbeiten des genehmigten Projekts [3] 4 treten bei der ggst. Projektänderung keine Veränderungen ein.<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ist die ggst. Projektänderung daher zur Ausführung geeignet und entspricht den<br />

Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

3.2.4.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Das dem Genehmigungsbescheid für das ursprüngliche Projekt [3] zu Grunde liegende Betriebsprogramm wird auch<br />

bei der ggst. Projektänderung eingehalten.<br />

3.2.5 TUNNELSICHERHEIT<br />

3.2.5.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik in der Frage der Sicherheit von Eisenbahntunneln betrifft sämtliche bauliche, betriebliche und<br />

organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zur Ausmaßminderung bei Eintreten eines kritischen<br />

Ereignisses. Dies betrifft vor allem das Ereignis Brand im Tunnel. Alle diesbezüglichen Überlegungen sind in erster<br />

Linie auf den Schutz und Erhalt menschlichen Lebens ausgerichtet, erst in zweiter Linie auch auf den Schutz der<br />

Infrastruktur und der Umwelt. Zur Vermeidung von Unfällen sind national und international hohe Anforderungen an<br />

die Schienenfahrzeuge definiert. Die einschlägigen Regelwerke sind international erprobt und nicht Gegenstand<br />

dieses Genehmigungsverfahrens. Demgegenüber werden die bauliche Auslegung und die sicherheitstechnische<br />

Ausrüstung der Tunnel im Abschnitt Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck zur Vermeidung<br />

von Schäden sowie zur Schadensausmaßminderung im Änderungsoperat behandelt. Die umfassende Dokumentation<br />

des Tunnelsicherheitskonzeptes für das genehmigte Projekt bleibt bestehen.<br />

Im Zusammenhang mit dem vorrangig verfolgten Personenschutz insbesondere bei einem Brandereignis im Tunnel<br />

konzentrieren sich nach dem Stand der Technik alle Überlegungen auf die Selbstrettung und die Fremdrettung. Sowohl<br />

die baulichen als auch die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen dienen einer möglichst zügigen und<br />

unbehinderten Selbstrettung aller nicht mobilitätseingeschränkten Personen. Dies setzt ausreichend breite, lückenlose<br />

und stolperfreie Fluchtwege mit ausreichender Notbeleuchtung voraus. Der Fluchtvorgang muss durch geeignete<br />

lüftungstechnische Maßnahmen unterstützt werden, so dass die flüchtenden Personen möglichst unbeschadet in<br />

einen geschützten bzw. sicheren Bereich gelangen. Von Gesundheit wegen oder ereignisbedingt mobilitätseingeschränkte<br />

Personen bedürfen einer möglichst rasch einsetzenden Fremdrettung, was ebenfalls durch entsprechende<br />

bauliche, betriebliche und organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein muss. Diese Zusammenhänge sind auf<br />

3 Brenner Basistunnel (BBT) Gutachten gemäß §31a EisbG – Dipl.Ing. Hans Kordina Ziviltechnikgesellschaft für Raumplanung und<br />

Raumordnung GmbH, Wien, März 2008 [2]<br />

4 Brenner Basistunnel – UVP und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren– Genehmigungsbescheid GZ. BMVIT-220.151/0002-<br />

IV/SCH2/2009 DVR:0000175 [3]<br />

§31A GUTACHTEN - 103 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

nationaler und europäisch-internationaler Ebene bekannt und in entsprechenden Regelwerken erfasst. Das zugehörige<br />

Maßnahmenbündel zählt somit zum Stand der Technik. Hinsichtlich sehr langer Eisenbahntunnel haben die<br />

Sicherheitsmaßnahmen bei den NEAT-Projekten (Lötschberg-, Gotthard- und Ceneri-Basistunnel) in den jüngsten<br />

Jahren international anerkannte Maßstäbe gesetzt. Folgerichtig hat sich die sicherheitstechnische Auslegung des<br />

Änderungsoperats an den genannten alpenquerenden Basistunneln in der Schweiz orientiert und die dort gewonnenen<br />

Erkenntnisse in verschiedenster Hinsicht noch weiter entwickelt. Darüber hinaus definiert sich der Stand der<br />

Technik aus Forschungserkenntnissen der letzten Jahre insbesondere aus den europäischen Projekten FIT – Fire in<br />

Tunnels, UPTUN – Cost-effective, sustainable and innovative UPgrading methods for fire safety in existing TUNnels<br />

und L-SurF - Design Study for a Large-Scale Underground Research Facility on Safety and Security.<br />

Die wesentliche Grundlage für die Beurteilung des Stands der Technik bilden die einschlägigen internationalen Regelungen<br />

für lange und sehr lange Eisenbahntunnel. Hierzu zählen die TSI-Richtlinien, der UIC-Codex, internationale<br />

und nationale Vorschriften, Richtlinien, Normen und die Fachliteratur.<br />

Das für den Brenner Basistunnel ausgearbeitete und auch für die Änderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck sowie Einbindung<br />

Umfahrung Innsbruck gültige Konzept für die Tunnelsicherheit entspricht grundsätzlich dem derzeitigen<br />

Stand der Technik für Eisenbahntunnel in Österreich und in Europa. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Maßnahmen<br />

zur Verhinderung eines Ereignisses als auch für solche zur Minderung des Ereignisausmaßes. Es umfasst in erster<br />

Linie die sicherheitstechnische Auslegung des Tunnels mit Blick auf die Selbst- und Fremdrettung, aber auch den<br />

Objektschutz und den Umweltschutz. Das betrieblich-organisatorische Maßnahmenkonzept entspricht ebenfalls dem<br />

derzeitigen Stand der Technik in Europa.<br />

Der Brenner Basistunnel zählt mit seinen 55 km Streckenlänge weltweit zu den derzeit längsten Tunneln. In seiner<br />

Länge wird der Brenner Basistunnel lediglich übertroffen durch den zurzeit im Bau befindlichen Gotthard Basistunnel<br />

mit einer Gesamtstreckenlänge von 57 km. Dieser extremen Tunnellänge wird nach dem internationalen Standard in<br />

sicherheitstechnischer Sicht Rechnung getragen durch die Ausbildung von zwei parallelen Tunnelröhren. Diese sind<br />

im Abstand von 333 m mittels Querschlägen untereinander verbunden, um eine zügige Evakuierung aus der Ereignisröhre<br />

in die nicht betroffene Gegenröhre (geschützter Bereich) zu ermöglichen. Im Verlauf der Verbindungstunnel<br />

zwischen Umfahrungstunnel und Brenner Basistunnel sind die Fluchttüren ebenfalls in einem Abstand von ca. 333 m<br />

angeordnet. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um Querschläge, sondern um Ausgänge zum parallel verlaufenden<br />

seitlichen Sicherheitskorridor, der durch eine Betonwand vom Fahrraum abgetrennt ist. Im Anschlussbereich der<br />

Verbindungstunnel an den Umfahrungstunnel sind wiederum Querschläge angeordnet, die in den Rettungsstollen<br />

Tulfes münden. Der Abstand dieser Querschläge untereinander und zu den beiden westlich an gleicher Stelle beginnenden<br />

Sicherheitskorridoren der Verbindungstunnel beträgt maximal ca. 320 m. Die Trennwände zwischen dem<br />

Fahrbereich und den Sicherheitskorridoren werden entsprechend den im Ereignisfall zu erwartenden Einwirkungen<br />

(z.B. Brand und Anprall) bemessen. Eine Auslegung für Terroranschläge ist nicht erforderlich. Terroranschläge in<br />

Tunneln unterscheiden sich nicht von Terroranschlägen in anderen Lebensbereichen und fallen deshalb unter das<br />

Restrisiko. Es ist somit eine übergeordnete Aufgabe, sich diesem Thema zu widmen.<br />

Für das Gesamtsystem des Brenner Basistunnels wurde das Evakuierungskonzept anhand von verschiedenen Szenarien<br />

(z.B. Reisezug, ROLA, Güterzug; Stop des Ereigniszuges in der Multifunktionshaltestelle oder im Streckentunnel)<br />

simuliert. Dieses Evakuierungskonzept hat auch für die geänderten Tunnel im Abschnitt Einfahrt Bahnhof<br />

Innsbruck volle Gültigkeit. Zur Ergebnisbewertung wurden internationale und auch in Deutschland gültige Grenzkriterien<br />

herangezogen. Die Simulationen haben die Richtigkeit und Funktionalität der Fluchtwegkonzepte bestätigt. Die<br />

Fluchtwegbreiten entsprechen mit durchgängig 1,2 m und einem Querschlagsabstand von 333 m voll und ganz dem<br />

derzeitigen europäischen Sicherheitsstandard für lange und sehr lange Eisenbahntunnel. Das zugrunde gelegte<br />

Konzept übertrifft mit dem Regelabstand der Querschläge von 333 m sogar die Vorgabe der TSI mit 500 m. Lediglich<br />

in der Weströhre beträgt der Abstand zwischen dem Nordportal und dem ersten Querschlag unter Berücksichtigung<br />

der topographischen Gegebenheiten und der geometrischen Lage der Tunnelröhren ca. 400 m. Dieser Abstand erfüllt<br />

aber immer noch den durch die TSI und die HL AG Richtlinie gesetzten Rahmen.<br />

§31A GUTACHTEN - 104 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Ferner werden die gemäß genehmigtem Projekt langen und zum Teil mehrfach abgewinkelten Querschläge mit<br />

Rampen im Änderungsoperat durch deutlich vereinfachte kürzere und nicht mehr abgewinkelte Querschläge ersetzt.<br />

Außerdem ist aufgrund der verkürzten Tunnellänge der Querschlag 2/0 ersatzlos entfallen. Der Gleiswechsel erfolgt<br />

bei der geänderten Lösung nicht mehr im Tunnel, sondern im Freien.<br />

Da die Nordportale der beiden Röhren näher zusammenrücken, ist der in diesem Bereich vorgesehene Rettungsplatz<br />

Sillschlucht ausreichend. Der bei der genehmigten Lösung zusätzlich vorgesehene Rettungsplatz am Bahnhof ist aus<br />

sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr erforderlich, entfällt jedoch nicht, sondern bleibt als Manöverfläche für die<br />

Einsatzkräfte weiterhin bestehen.<br />

Dieses oben benannte Evakuierungskonzept hat auch für die geänderten Tunnel im Abschnitt Einbindung Umfahrung<br />

Innsbruck volle Gültigkeit. Die Fluchtwegbreiten entsprechen mit durchgängig 1,2 m und einem Abstand der<br />

Querschläge bzw. der Fluchttüren zu den seitlichen Sicherheitskorridoren von im Regelfall ca. 333 m voll und ganz<br />

dem derzeitigen europäischen Sicherheitsstandard für lange und sehr lange Eisenbahntunnel. Das zugrunde gelegte<br />

Konzept übertrifft mit dem Regelabstand der Querschläge von 333 m sogar die Vorgabe der TSI mit 500 m. Einzig an<br />

beiden Enden des östlichen Verbindungstunnels sind die Fluchttüren ca. 350 m bzw. ca. 370 m voneinander entfernt.<br />

Dieser Abstand erfüllt aber immer noch deutlich den durch die TSI und die HL AG Richtlinie gesetzten Rahmen.<br />

Ferner werden die gemäß genehmigtem Projekt langen Querschläge im vorliegenden Änderungsoperat durch die<br />

Fluchttüren zu den seitlichen Sicherheitskorridoren ersetzt und hierdurch deutlich vereinfacht und verkürzt. Infolge<br />

dieser Maßnahmen wird außerdem das Prinzip der Flucht- und Rettungswege im Umfahrungstunnel und den Verbindungstunneln<br />

vereinheitlicht.<br />

Für den Ereignisfall Tunnelbrand sind im Hinblick auf die Personenrettung und den Bauwerksschutz Energiefreisetzungskurven<br />

bzw. Temperatur-Zeit-Kurven zugrundegelegt worden, die dem internationalen Kenntnisstand für lange<br />

und sehr lange Eisenbahntunnel entsprechen. Abweichend von der im Hochbau üblichen Temperatur-Zeit-Kurve<br />

(ISO-Kurve) wird für den Fall eines Fahrzeugbrandes sowohl im Eisenbahn- als auch im Straßentunnel ein rascher<br />

Temperaturanstieg innerhalb der ersten 5 Minuten bis auf 1200 °C angenommen. Dies entspricht sowohl den nationalen<br />

als auch den internationalen (TSI) Gepflogenheiten. Ein mit dem Lötschberg-, dem Gotthard- und dem Ceneri-<br />

Basistunnel vergleichbares Sicherheitsniveau wird zugrunde gelegt. Für das Lüftungskonzept wird deshalb – wie<br />

beim 2007 fertiggestellten Lötschberg-Basistunnel und wie bei den sich im Bau befindlichen Gotthard- und Ceneri-<br />

Basistunneln – eine Brandleistung für den Reisezug von 20 MW und eine für den Güterzug von 260 MW als Bemessungsbrand<br />

zugrunde gelegt. Die zugehörigen Rauchfreisetzungsraten sind in die vorerwähnten Simulationen für die<br />

Personenrettung eingeflossen. Die mit den dazugehörenden Brandkurven beschriebenen Ereignisszenarien wurden<br />

von den NEAT-Projekten übernommen und basieren auf umfangreichen systematischen Analysen im Rahmen dieser<br />

Projekte. Die Ereignisszenarien entsprechen im Übrigen prinzipiell auch den sicherheitstechnischen Annahmen bei<br />

der Deutschen Bahn AG.<br />

Das im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck sowie für die Einbindung Umfahrung Innsbruck geplante Lüftungskonzept<br />

sowohl für den Normal- und Erhaltungsbetrieb als auch für den Ereignisfall wird separat in einem gesonderten Gutachten<br />

beurteilt.<br />

Das sicherheitstechnische Konzept des Brenner Basistunnels beruht auf internationalen Erkenntnissen und Erfahrungen<br />

und entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Die vorgelegte Projektfassung des Änderungsoperats mit<br />

Stand vom Mai 2013 bedarf keiner zusätzlichen und ergänzenden Maßnahmen. Dies betrifft sowohl die Bauphase<br />

als auch die Betriebsphase unter Berücksichtigung des Normal- und Erhaltungsbetriebs sowie der besonderen Maßnahmen<br />

im Ereignisfall.<br />

3.2.5.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Die Entwurfsunterlagen zum Änderungsoperat Einfahrt Bahnhof Innsbruck sowie für die Einbindung Umfahrung<br />

Innsbruck müssen den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes genügen. Die nachfolgend aufgeführten relevanten<br />

Papiere entsprechen der Fassung für das bereits genehmigte Projekt:<br />

§31A GUTACHTEN - 105 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- SiGe-Dokumente gemäß § 5 Arbeitnehmerschutzgesetz für den Abschnitt Innsbruck bis Staatsgrenze (Dokumentennummer<br />

D0118-TB-01899-10)<br />

- Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8 BauKG für den Abschnitt Innsbruck bis Staatsgrenze (Dokumentennummer<br />

D0118-TB-02183-10)<br />

- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß § Arbeitnehmerschutzgesetz für den Abschnitt Innsbruck bis<br />

Staatsgrenze (Dokumentennummer D0118-TB-02389-10)<br />

- Explosionsschutzdokumente nach § 5 VEXAT (Dokumentennummer D0118-TB-04291-10)<br />

Aus Sicht des Gutachters für Tunnelsicherheit werden mit diesen Unterlagen die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

der derzeitigen Planungstiefe des Bauvorhabens entsprechend in ausreichendem Maße berücksichtigt und<br />

eingehalten. Darüber hinaus sind im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Planung keine zusätzlichen Maßnahmen<br />

erforderlich.<br />

3.2.5.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Zu finden im Bescheid vom 15.04.2009 auf den Seiten 9 – 11. Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs<br />

waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren zu berücksichtigen.<br />

3.2.6 AERODYNAMIK UND LÜFTUNGSTECHNIK<br />

3.2.6.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Definition Stand der Technik<br />

Aerodynamik<br />

Druckkomfort für Reisende<br />

Bezüglich der für den Komfort der Reisenden noch zulässigen, maximalen Druckschwankungen im Innern eines<br />

Zuges gibt es keinen einheitlichen Standard. Vielmehr kommen verschiedene Grenzwerte für maximale Druckdifferenzen<br />

in einem bestimmten Zeitintervall zur Anwendung (Druckkomfortkriterien). Als Richtschnur für Strecken mit<br />

einem hohen Anteil kürzerer Tunnel können die UIC-Kriterien [UIC Kodex 660] herangezogen werden, die ein hohes<br />

Komfortniveau gewährleisten.<br />

Für besonders lange, eingleisige Tunnel werden in der Regel projektspezifische Komfortkriterien definiert, die den<br />

speziellen Gegebenheiten langer Tunnel Rechnung tragen. Für den Brenner Basistunnel wurden keine besonderen<br />

Grenzwerte festgelegt. Stattdessen werden die UIC Komfortkriterien herangezogen, wobei die Situation bei der Ausfahrt<br />

aus dem Tunnel gesondert beurteilt wird.<br />

Traktionsleistung und maximale Geschwindigkeiten<br />

Die maximalen Geschwindigkeiten, die die verschiedenen Zugtypen im Tunnel erreichen sollen, werden auf Grund<br />

der betrieblichen Anforderungen festgelegt.<br />

Zur Überprüfung der beim gewählten Tunnelquerschnitt von den einzelnen Zugtypen im Tunnel erreichbaren Fahrgeschwindigkeiten<br />

werden besondere Rechenansätze / Programme verwendet, die den speziellen Gegebenheiten<br />

langer Bahntunnel, insbesondere dem im Tunnel erhöhten Luftwiderstand und der Wechselwirkung mehrerer, hintereinander<br />

fahrender Züge, Rechnung tragen. Die Qualität der Prognose der maximalen Geschwindigkeit ist allerdings<br />

durch die Güte der Annahmen bestimmt (Gewicht langer Güterzüge, unsichere aerodynamische Eigenschaften von<br />

Güterzügen) und bleibt deshalb beschränkt.<br />

Druck- und Strömungslasten bei Erhaltungsarbeiten<br />

In den Erhaltungsabschnitten sind die Instandhaltungsmannschaften erhöhten Druck- und Strömungslasten ausgesetzt.<br />

Bezüglich der für die Instandhaltungsmannschaften zulässigen Grenzwerte besteht kein einheitlicher Standard.<br />

§31A GUTACHTEN - 106 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Tunnelklima<br />

Das Tunnelklima hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Dauerhaftigkeit der technischen Einbauten und damit auch<br />

auf die Verfügbarkeit und Sicherheit des Tunnels. Deshalb wird zur Beschränkung der Luftfeuchtigkeit der Wassereintrag<br />

in Tunnel in der Regel durch bauliche Maßnahmen minimiert.<br />

Bei langen, tief liegenden Tunneln ist zudem auch den Temperaturen ein besonderes Augenmerk zu schenken. Deshalb<br />

werden in diesen Bauwerken bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zur Kontrolle der Temperaturen im Tunnelsystem<br />

getroffen, wobei die lokale Kühlung/Klimatisierung besonders heikler technischer Einrichtungen (klimatisierte<br />

Container/Schaltschränke) oder einzelner Räume im Vordergrund steht. Eine aktive Kühlung des Gesamtsystems<br />

wird nur in Ausnahmefällen vorgesehen.<br />

Langjährige Erfahrungen mit dem Klima in sehr langen, tief liegenden Eisenbahntunneln fehlen weitgehend. Wegen<br />

den Unsicherheiten, die mit einer Klimaprognose verbunden sind, werden bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen (Rückfallebenen)<br />

eingeplant, mit welchen - auch nach Inbetriebnahme des Systems - bei einer länger dauernden, deutlichen<br />

Überschreitung der angestrebten Grenzwerte das Tunnelklima noch positiv beeinflusst werden kann.<br />

Die Verbindung Lyon-Turin und der Gotthard Basistunnel sind noch in Planung, der Lötschberg-Basistunnel ist seit<br />

Mitte 2007 in Betrieb. Besondere Maßnahmen zur Kühlung des Lötschberg-Basistunnels wurden nicht getroffen. Der<br />

bereits 1994 eröffnete Kanaltunnel wurde mit einer Kühlwasserleitung ausgerüstet. Beim Gotthard Basistunnel sind<br />

Lufttauscher als Rückfallebene vorgesehen.<br />

Tunnellüftung<br />

Tunnellüftung Betriebsphase<br />

Im Gegensatz zu Straßentunneln müssen Eisenbahntunnel nicht mit einer Lüftungsanlage versehen werden, um die<br />

durch den Verkehr erzeugten Schadstoffe aus dem Tunnel zu transportieren. Die primäre Aufgabe der Tunnellüftung<br />

in einem langen Eisenbahntunnel ist deshalb die Gewährleistung von geschützten Bereichen beim Brand eines Zuges<br />

(Ereignisfalllüftung).<br />

In einem aus zwei parallel verlaufenden Röhren bestehenden Tunnelsystem bedeutet das, dass möglichst kein<br />

Rauch über Querschläge oder Gleiswechselverbindungen in die Gegenröhre gelangen darf. Neben einer physischen<br />

Trennung mit Türen in den Querschlägen bzw. Toren in den Gleiswechselverbindungen wird dies in der Regel durch<br />

den Aufbau eines Überdruckes gegenüber der Ereignisröhre erreicht (Lötschberg Basistunnel, Gotthard Basistunnel,<br />

Koralmtunnel). Weiter ist darauf zu achten, dass über ein Portal abströmender Rauch nicht über das zweite Portal<br />

wieder in die Gegenröhre gelangen kann (Rezirkulation).<br />

Eine besondere Bedeutung kommt in langen Bahntunneln der Lüftung der Nothaltestellen zu. Auch hier ist das primäre<br />

Ziel einen Raucheintritt in die geschützten Bereiche zu verhindern. In der Regel wird zusätzlich versucht durch<br />

eine Absaugung von Rauch aus der Nothaltestelle die Verrauchung des Tunnels zu begrenzen und die Verhältnisse<br />

in der Nothaltestelle zu verbessern.<br />

Im Gegensatz zu Straßentunneln wird bei Bahntunneln keine Beeinflussung der Längsströmungen im Tunnelsystem<br />

angestrebt. Im ungünstigen Fall kann ein Zug über seine volle Länge verraucht werden.<br />

Bei langen Eisenbahntunneln können weitere Züge, die den Tunnel befahren, wesentliche Auswirkungen auf die<br />

Ereignisfalllüftung haben. Deshalb müssen die zulässigen Zuggeschwindigkeiten bei einem Ereignis beschränkt<br />

werden, damit die Funktion der Ereignisfalllüftung nicht beeinträchtigt wird, woraus sich wesentliche Vorgaben für die<br />

betrieblichen Abläufe im Ereignisfall ergeben (Freifahren des Tunnels, Einfahrt von Rettungszügen).<br />

Eigene, fest installierte Lüftungsanlagen für den Instandhaltungsfall sind in der Regel nicht vorgesehen. Bei Bedarf<br />

erfolgt eine Unterstützung des natürlichen Luftwechsels mit den Anlagen der Ereignisfalllüftung. Um auch im Erhaltungsbetrieb<br />

in den gesperrten Abschnitten einen kontrollierten Luftwechsel zu ermöglichen, werden in den langen<br />

Bahntunneln Tore eingebaut. Damit ist es möglich bei Erhaltungsarbeiten Lüftungsabschnitte zu bilden, die mit den<br />

für den Ereignisfall notwendigen Lüftungsanlagen gespült werden können.<br />

§31A GUTACHTEN - 107 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Tunnellüftung Bauphase<br />

Die Baulüftung in langen Tunneln erfolgt mit blasender Belüftung über Frischluftlutten und, sofern zwei Tunnelröhren<br />

parallel ausgebrochen werden, mit Umluft-Systemen. Die Lüftung wird in der Regel jeweils für jeden Bauabschnitt<br />

individuell sichergestellt. Die Frischluft kann über Zwischenangriffe und/oder Erkundungsstollen oder aber über spezielle<br />

Baulüftungsschächte eingebracht werden.<br />

Zusätzlich zur Luftzufuhr zur Verdünnung und Abfuhr der beim Vortrieb anfallenden Schadstoffe ergeben sich in<br />

langen, tief liegenden Tunneln besondere Anforderungen bezüglich des Klimas während den Vortriebsarbeiten. Eine<br />

genaue Prognose des Klimas ist auf Grund der Komplexität der das Tunnelklima bestimmenden, physikalischen<br />

Zusammenhänge sehr schwierig. Validierte Programme zur Vorhersage des Klimas sind nur bedingt vorhanden. In<br />

der Regel kommen deshalb für die Kühlung modulare Systeme, die flexibel den wechselnden Bedürfnissen angepasst<br />

werden, zum Einsatz, wobei ausreichend Reserven eingeplant werden, so dass auch unter ungünstigen Randbedingungen<br />

keine zu hohen Temperaturen auftreten.<br />

Aerodynamik<br />

Durch die Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck (minimal kleinere Tunnelquerschnitte, Erhöhung der<br />

Geschwindigkeit im Portalbereich auf 100 km/h ergeben sich keine relevanten Einflüsse auf den Druckkomfort für<br />

Reisende. Die Druckschwankungen im Zuginnern steigen an, dürften auch bei der höheren Maximalgeschwindigkeit<br />

von 100 km/h aber noch immer im unkritischen Bereich liegen.<br />

Die maximal erreichbaren Geschwindigkeiten im Tunnel werden durch die mit den Projektänderungen verbundenen<br />

Anpassungen an den Gradienten kaum verändert. Die Unsicherheiten bei der Prognose des Traktionsleistung und<br />

der erreichbaren Geschwindigkeiten sind deutlich grösser als die Änderungen, die sich auf Grund der Anpassungen<br />

ergeben. Es ergeben sich damit keine Auswirkungen auf den Tunnelquerschnitt des Basistunnels.<br />

Auf Grund der Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck sind keine spürbaren Änderungen bei den Druckund<br />

Strömungslasten im Tunnelinnern zu erwarten.<br />

Tunnelklima<br />

Auf Grund der Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck sind keine Änderungen beim Tunnelklima zu erwarten.<br />

Durch die Einhausung der Sillbrücke in Fahrtrichtung Innsbruck (Weströhre) ist eine ausreichende aerodynamische<br />

Trennung der beiden Hauptportale gegeben, so dass auch im geänderten Projekt nicht mit einer Rezirkulation<br />

von feucht-warmer Luft von der West- in die Oströhre des Tunnels gerechnet werden muss.<br />

Auf Grund der geänderten Gradienten sind ebenfalls keine spürbaren Auswirkungen auf das Tunnelklima zu erwarten.<br />

Die Unsicherheiten bei der Klimaprognose sind in jedem Fall deutlich größer als die mit der Projektänderung<br />

verbundenen Veränderungen des Klimas.<br />

Tunnellüftung<br />

Auf Grund der Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck sind keine wesentlichen Änderungen bei der Tunnellüftung<br />

zu erwarten. Die erforderliche, neue Anordnung der Strahlventilatoren erfolgt in ausreichendem Abstand<br />

vom ersten Querschlag, so dass der volle Schub der Ventilatoren genutzt werden kann.<br />

Durch den Portalversatz ist gewährleistet, dass kein Rauch über diesen Weg in die Gegenröhre gelangen kann (Rezirkulation).<br />

Die Lüftung bzw. Entrauchung der Nothaltestellen wird durch die geänderte Geometrie nur marginal beeinflusst.<br />

Geringfügige Änderungen ergeben sich bei einzelnen Querschlägen, die durch die Projektänderung zum Teil eine<br />

andere Geometrie und damit auch eine größere Länge erhalten. Die Konzepte zur Lüftung und Rauchfreihaltung der<br />

Querschläge werden dadurch aber nicht tangiert. Lediglich bei der Bemessung der Lüftungsanlagen muss den neuen<br />

Randbedingungen Rechnung getragen werden.<br />

§31A GUTACHTEN - 108 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck haben keine Auswirkungen auf die Lüftung im Erhaltungsbetrieb<br />

und keine relevanten Auswirkungen auf die Belange der Baulüftung und Baukühlung.<br />

Projektänderung Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Aerodynamik<br />

Durch die Projektänderungen im Bereich der Einbindung in die Umfahrung Innsbruck und durch die Anpassungen im<br />

Bereich der Multifunktionsstelle Innsbruck sind keine wesentlichen Änderungen im Bereich Tunnelaerodynamik zu<br />

erwarten.<br />

Tunnelklima<br />

Durch die geänderte Anbindung der beiden Verbindungstunnel an den Umfahrungstunnel Innsbruck steigt der Anteil<br />

der von der einen Röhre in die Gegenröhre überströmenden Tunnelluft. Die Temperatur in der in Richtung Italien<br />

befahrenen Röhre steigt damit tendenziell an. Wesentliche Änderungen am Tunnelklima sind auf Grund dieser Änderung<br />

nicht zu erwarten.<br />

Die Verschiebung des Gleichwechsels um rund 800 m nach Süden dürfte geringfügige Auswirkungen auf das Klima<br />

und die Luftqualität bei Instandhaltungsarbeiten haben. Die Machbarkeit ist aber durch die Projektänderung nicht in<br />

Frage gestellt.<br />

Lüftung der Sicherheitskorridore<br />

Durch die Anbindung der beiden Sicherheitskorridore an die Lüftung des Flucht- und Rettungsstollen Tulfes ergeben<br />

sich die folgenden Auswirkungen auf die geplante Lüftungsanlage:<br />

- Druckverluste: Durch die längeren Kanäle steigt der Druckverlust, was zu einem wesentlich höheren Druckniveau<br />

im System des Flucht- und Rettungsstollen (Druckerhöhung: ∆p ≈ 300 Pa) sowie zu einem erhöhten Leistungsbedarf<br />

der Ventilatoren führt.<br />

Mit dem höheren Druck steigen im Bereich des Flucht- und Rettungsstollens Tulfes auch die Kräfte auf die<br />

Fluchttüren, was die Anforderungen an die Türen weiter erhöht (maximale Öffnungskräfte). Mit Schiebetüren (oder<br />

Pendeltüren mit entsprechenden Öffnungshilfen) kann die maximal zulässige Öffnungskraft trotzdem gewährleistet<br />

werden. Der erhöhte Leistungsbedarf für die Lüftung stellt kein Problem dar.<br />

- Leckage: Durch die Anbindung der beiden Sicherheitskorridore steigt die Anzahl der Verbindungen zwischen<br />

dem Flucht- und Rettungssystem und dem Bahntunnel. Dadurch und durch die gleichzeitig höheren Drücke im<br />

Rettungs- und Fluchtsystem steigt die über die Undichtigkeiten abströmende Luftmenge an. Bei einer entsprechenden<br />

Dichtigkeit der Fluchttüren dürften die Leckageraten allerdings begrenzt bleiben, so dass keine Erhöhung<br />

der Zuluftmenge erforderlich ist. Bei der abgeschätzten Leckagerate über alle Türen von 2 m 3 /s ist die geforderte<br />

Strömung durch die Fluchttüren noch immer gewährleistet.<br />

Die Auswirkungen der geplanten Projektänderung auf den Gesamtdruckverlust kann auf Grund der vorgelegten Unterlagen<br />

nicht im Detail geprüft werden. Die Machbarkeit ist aber nicht in Frage gestellt.<br />

Die im Brandfall vorgesehene Überdruckhaltung bzw. die Durchströmungsgeschwindigkeit der Fluchttüren ist durch<br />

die Projektänderung nicht tangiert. Ein einseitiges Abtreiben des Rauches bei einem Brand in einem technischen<br />

Bereich des Sicherheitskorridors dürfte auf Grund der geringen Strömungsgeschwindigkeit von ca. 0,4 m/s nicht<br />

möglich sein.<br />

Tunnellüftung<br />

Durch die Anpassungen an der Multifunktionsstelle Innsbruck sind bei der Betriebslüftung die folgenden Änderungen<br />

zu erwarten:<br />

- Normalbetrieb: Die Lüftung der Bahntunnelröhren wird durch die Projektänderung nicht tangiert. Die Wärmeabfuhr<br />

der im Bereich der Nothaltestelle und der Querkaverne angeordneten, technischen Anlagen muss jedoch<br />

§31A GUTACHTEN - 109 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

angepasst werden. Die dafür notwendigen Lüftungsanlagen und die Luftführung sind noch nicht näher geplant.<br />

Dabei sind aber keine grundsätzlichen Probleme zu erwarten.<br />

- Instandhaltungsbetrieb: Die Instandhaltungsabschnitte zwischen der Multifunktionsstelle Umfahrung Innsbruck<br />

und dem Nordportal bzw. der Einmündung in die Umfahrung Innsbruck verlängern sich um ca. 800 m. Die Luftzufuhr<br />

in den Erhaltungsabschnitt muss deswegen nicht erhöht werden.<br />

Beim Sonderfall mit Instandhaltung im Nordabschnitt der Weströhre und gleichzeitigem Lufttauscherbetrieb in<br />

der Oströhre ergeben sich durch die verminderte Luftzufuhr höhere Temperaturen und, bei gleichem Schadstoffeintrag,<br />

auch höhere Schadstoffkonzentrationen. Dadurch ergibt sich eine etwas geringere Flexibilität bei der Instandhaltung.<br />

Falls dies nicht erwünscht ist, kann durch dein Einbau eines zusätzlichen Tores im Bereich der<br />

Nothaltestelle der Zustand des genehmigten Projektes wieder hergestellt werden.<br />

- Ereignisbetrieb: Der erhöhte Wärmeeintrag in den Wartebereich, der sich durch die Abfuhr der heißen Brandgase<br />

über die über dem Warteraum angeordnete Zwischendecke und die unmittelbare Nähe des brennenden Zuges<br />

(kein Längsversatz von Nothaltestelle und Warteraum, Abschluss nur durch eine Türe) zum Wartebereich<br />

ergibt, muss durch eine erhöhte Frischluftzufuhr kompensiert werden.<br />

Die erforderliche Luftmenge zur Abfuhr dieses erhöhten Wärmeeintrages wird in einer späteren Projektphase genauer<br />

festgelegt. Grundsätzlich ist die verfügbare Luftmenge ausreichend, um auch einen größeren Wärmeeintrag zu<br />

bewältigen.<br />

Die Querschnitte der Abluftkanäle weisen eine Größe auf, die geeignet ist, um die geplanten maximalen Luftmengen<br />

mit einem annehmbaren Druckverlust zu fördern. Die genaue Ermittlung der Druckverluste und die daraus resultierenden<br />

Anforderungen an die Ventilatoren können in der nächsten Projektphase festgelegt werden.<br />

Insgesamt ergeben sich durch die geplante Anpassung an der Nothaltestelle keine wesentlichen Einflüsse auf die<br />

Betriebslüftung. Die Funktion der Betriebslüftung wird durch die Projektänderung nicht beeinträchtigt. Allerdings ist<br />

darauf hinzuweisen, dass bereits im Zuge der Optimierungsmaßnahmen im Jahr 2008 (Verschiebung der Multifunktionsstelle<br />

Steinach) und der Anpassungen im Bereich Wolf verschiedene Neupositionierungen erfolgt sind und die<br />

Auswirkungen dieser Änderungen auf die Lüftung und das Tunnelklima bisher nicht quantifiziert wurden. Diese Punkte<br />

können in der nächsten Projektphase, zusammen mit den Anpassungen an den Multifunktionsstellen St. Jodok<br />

und Trens, noch geprüft werden.<br />

Die Auswirkungen der Projektänderung auf die Lüftungsanlagen im Zugangstunnel Ahrental kann auf Grund der<br />

vorgelegten Unterlagen nicht geprüft werden. Die Machbarkeit ist aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt.<br />

Die Machbarkeit einer Baulüftung wird durch die Projektänderung nicht in Frage gestellt.<br />

3.2.6.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Bezüglich des Arbeitnehmerschutzes ergeben sich aus Sicht des Fachbereichs Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

durch die Projektänderung im Bereich Bahnhof Innsbruck keine besonderen Auflagen. Es sind weder für die Baunoch<br />

für die Betriebsphase zusätzliche Maßnahmen erforderlich.<br />

3.2.6.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Im Bescheid vom 15.04.2009 sind keine für das Fachgebiet Aerodynamik und Tunnellüftung relevanten Auflagen<br />

enthalten.<br />

§31A GUTACHTEN - 110 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.2.7 HOCHBAU, GEBÄUDEAUSRÜSTUNG (VER- UND ENTSORGUNG) EINSCHLIESS-<br />

LICH STATISCH KONSTRUKTIVER FRAGESTELLUNGEN<br />

3.2.7.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Definition<br />

Stand der Technik ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand<br />

fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen<br />

und erprobt ist. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren,<br />

Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen heranzuziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die<br />

nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und dem dadurch bewirkten Nutzen für<br />

die jeweils zu schützenden Interessen zu berücksichtigen.<br />

Bauliche Anlagen müssen in allen ihren Teilen entsprechend dem Stand der Technik geplant und ausgeführt werden.<br />

Insbesondere müssen sie den für bauliche Anlagen der jeweiligen Art notwendigen Erfordernissen der mechanischen<br />

Festigkeit und Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, der Gesundheit und des Umweltschutzes, der Nutzungssicherheit,<br />

des Schallschutzes, der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes entsprechen.<br />

Befund<br />

Da das Funktionsgebäude in der Sillschlucht im Vergleich zum genehmigten Projekt lediglich in seiner Positionierung<br />

verändert und Richtung Sillschlucht verschoben wird, am hochbautechnischen und statisch konstruktiven Planungskonzept<br />

sowie der geplanten Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) im Vergleich zum genehmigten<br />

Projekt jedoch keine Veränderungen vorgenommen werden, ist weiterhin die gutachterliche Stellungnahme des<br />

Fachgebietes „Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“<br />

für die im Bescheid BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009 bereits genehmigten Antragsunterlagen gültig. Es<br />

ist aus Sicht des Fachgebietes „Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver<br />

Fragestellungen“ davon auszugehen, dass bei Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien,<br />

ÖNORMEN, und EN-Normen der Stand der Technik eingehalten wird.<br />

Etwaige sich aus der neuen Positionierung des Funktionsgebäudes ergebende veränderte Einwirkungen auf das<br />

Gebäude sind Gegenstand des Fachbereiches „Erschütterungs- und Sekundärschallschutz“.<br />

In den für die Differenzgenehmigung zum Bescheid BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009 vorliegenden Planunterlagen<br />

und technischen Berichten sind in den Tunnelbauten keine aus Sicht des Fachgebietes „Hochbau, Gebäudeausrüstung<br />

(Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ zu prüfende Lüftungs- und<br />

Technikräume vorhanden.<br />

3.2.7.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Für den Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase des Brenner Basis Tunnels ergeben sich durch die Projektoptimierungen<br />

im Vergleich zum genehmigten Projekt keine Auswirkungen. Die Berichte des genehmigten Projektes D0118-<br />

01899 „SiGe-Dokumenten gem. ASchG“, D0118-02183 „Unterlage für spätere Arbeiten“ und D0118-04291 „Explosionsschutzdokument<br />

nach §5 VEXAT“ wurden nicht verändert.<br />

Somit können vorliegende Berichte unter Berücksichtigung der für die Einreichung des Projekts erforderlichen Planungstiefe<br />

aus Sicht des Fachgebietes „Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch<br />

konstruktiver Fragestellungen“ weiterhin als in Bezug auf Inhalt und Vollständigkeit den Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutzes<br />

entsprechend beurteilt werden. Entsprechend dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />

„Unterlage für spätere Arbeiten“ D0118-02183 kann davon ausgegangen werden, dass die im Bauvorhaben<br />

geplanten Arbeitsstätten und Baustellen entsprechend den Anforderungen des Arbeitnehmer-Innenschutzgesetzes<br />

(AschG) eingerichtet und betrieben werden.<br />

§31A GUTACHTEN - 111 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.2.7.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.2.8 BAUBETRIEB, BODENMECHANIK, TUNNELBAU, STATISCH KONSTRUKTIVER<br />

INGENIEURBAU<br />

3.2.8.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik entsprechend der Definition des §9b EisbG 57 idgF ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen,<br />

Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist.<br />

Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder<br />

Betriebsweisen heranzuziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die nach der vorgesehenen<br />

Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden<br />

Interessen zu berücksichtigen.<br />

Die für die Errichtung des Projektes vorgeschlagenen Verfahren, Methoden und Abläufe sind ausreichend dokumentiert<br />

und nachvollziehbar. Die zur Umsetzung der geplanten Methoden und Errichtungskonzepte vorgeschlagenen<br />

Bauphasen und die beschriebene Transportlogistik sowie das den Baulosen zugeteilte Baustelleneinrichtungs- und<br />

Ablaufkonzept stellen eine mögliche Projektumsetzung dar, welche im Rahmen der erforderlichen Tätigkeiten unter<br />

wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten optimiert wurde. Die im Bauzeitprogramm getroffenen Leistungsansätze<br />

und die Ausbruchsmengenermittlung wurden hinsichtlich Plausibilität geprüft und aus Sicht des momentanen<br />

Projektstandes als zutreffend und nachvollziehbar eingestuft. Die vorgeschlagenen Methoden zur Baugrubensicherung<br />

sind machbar und werden in den weiteren Projektphasen verfeinert.<br />

Insgesamt wird somit die im Befund beschriebene Baudurchführung als dem Stand der Technik entsprechend beurteilt<br />

3.2.8.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Die Antragsunterlagen sind aus Sicht des Gutachters für die Betriebsphase hinsichtlich Arbeitnehmerschutz vollständig<br />

und plausibel.<br />

3.2.8.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.2.9 WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG SOWIE WASSERBAUTECHNIK<br />

3.2.9.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik wird wie im Gemeinschaftsgutachten vom März 2008 definiert.<br />

Die Widerlager und der südliche Pfeiler der Eisenbahnüberführung Silltal liegen außerhalb des Abflussbereiches der<br />

Sill. Der nördliche Pfeiler liegt im Abflußprofil der Sill, ist jedoch so situiert, dass keine Verklausungsgefahr besteht.<br />

Durch die elliptische Form des Pfeilers ist eine strömungsgünstige Gestaltung gegeben. Es ist durchwegs ein Freibord<br />

von min. 1,0 m vorhanden. Durch die Fundierung der Pfeiler und Widerlager auf Pfählen ist eine Sicherheit<br />

gegen Auskolkung gewährleistet. Die Sicherung der Böschungen im Bereich der Pfeiler und Widerlager mit entsprechenden<br />

Wasserbausteinen ergeben eine ausreichende Sicherheit.<br />

§31A GUTACHTEN - 112 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Bei den Eisenbahnüberführungen „Sill-Weströhre“ und Eisenbahnüberführung „Sill-Oströhre“ liegen die Widerlager<br />

ganz außerhalb des Abflussbereiches bzw. ragen nur ganz geringfügig in den Abflußbereich. Diese geringfügige<br />

Einengung wird als zulässig beurteilt. Die Widerlager sind durch die Pfahlgründung und die vorgelagerten Wasserbausteine<br />

ausreichend gegen Kolk gesichert.<br />

Bei der Stützmauer „Wanderweg“ ist im nördlichen Bereich nur bei entsprechenden Bodenverhältnissen und Sicherung<br />

durch Wasserbausteine eine Sicherheit gegen Unterspülung durch die Sill gegeben. Nach den Bodenuntersuchungen<br />

ist dieser Teil diesbezüglich zu überprüfen.<br />

Die Störfallbecken an den Tiefpunkten sind durch das gleichmäßige Gefälle der Tunnelgradiente in Richtung Innsbruck<br />

nicht mehr erforderlich und können daher entfallen.<br />

Zur Herstellung der Fundamente und Pfeiler werden gemäß Einreichunterlagen keine besonderen Baustraßen benötigt.<br />

3.2.9.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Für die Betriebsphase liegt die Unterlage für spätere Arbeiten und das Explosionsschutz-Dokument nach § 5 VEXAT<br />

vor.<br />

Die vorliegenden Unterlagen entsprechen der Planungstiefe des Bauvorhabens, sind vollständig und richtig und sind<br />

geeignet, die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes zu gewährleisten. Diese Dokumente sind in weiterer Folge<br />

laufend an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.<br />

3.2.9.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Die im Bescheid vom 15.04.2009 auf den Seiten 9 – 11 enthaltenen Auflagen werden eingehalten.<br />

3.2.10 VERKEHRSPLANUNG UND STRASSENVERKEHRSTECHNIK<br />

3.2.10.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik bleibt sowohl nach EisbG § 9b als auch für den Bereich Straßenverkehrstechnik wie im Gemeinschaftsgutachten<br />

vom März 2008 definiert.<br />

3.2.10.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Für die Bau- und die Betriebsphase gelten die Aussagen des Gemeinschaftsgutachtens vom März 2008.<br />

3.2.10.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Im Genehmigungsbescheid GZ. BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009 wurde mit der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />

die das Fachgebiet „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“ betreffende Auflage vorgeschrieben:<br />

16. Die durch die Bauführung beeinträchtigten Bereiche der Sillschlucht und des Berg Isel sind binnen eines Jahres<br />

ab Abschluss der Bauarbeiten unter Berücksichtigung der infolge der bestehen bleibenden Anlagen geänderten<br />

Verhältnisse anzupassen und in ihrer Funktion als Naherholungsgebiet wieder herzustellen.<br />

Von dieser Auflage betroffen sind der Wanderweg Sillschlucht und die mit diesem in Zusammenhang stehenden<br />

Bauwerke.<br />

§31A GUTACHTEN - 113 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.2.11 HYDROGEOLOGIE, GRUND- UND BERGWASSERSCHUTZ, WASSERNUTZUNGEN<br />

3.2.11.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Gemäß §9b EisbG wird als „Stand der Technik“ der auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende<br />

Entwicklungsstand verstanden, dessen Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist. Daher sind die einschlägigen<br />

Normen und Richtlinien bzw. neueren Methoden aus der einschlägigen Wissenschaftsliteratur einzubeziehen.<br />

Hydrogeologische Untersuchungen bzw. diesbezügliche baulich- konstruktive Maßnahmen entsprechen dem Stand<br />

der Technik und Wissenschaft, wenn sie nach den einschlägigen Normen und Richtlinien durchgeführt wurden. Der<br />

Mindest-Aufwand an geotechnischen Untersuchungen ist im Eurocode 7 (ÖNORM EN 1997-1 und -- 2) sowie in der<br />

ÖNORM B 4402 definiert. Darüber hinaus kann durch Vergleiche mit ähnlichen Bauwerken, die erst in jüngster Zeit<br />

erstellt wurden bzw. werden (Wienerwald-Tunnel, Gotthard-Basistunnel) der Stand der Technik festgestellt werden.<br />

Im Laufe der Planung sind in Diskussionen zwischen BBT, Planern und den Fachgutachtern zusätzliche Maßnahmen<br />

aus fachlicher Sicht eingearbeitet worden:<br />

Ausgesuchte hydrologische und hydrogeologische Modellierungen an Referenzquellen der wichtigsten hydrogeologischen<br />

Einheiten inklusive umfangreicher ober- und unterirdischer Wasserbilanzen wurden nach neuestem Stand<br />

durchgeführt. Der Quartalsbericht: Geologisch-hydrogeologische Dokumentation - Quartalsbericht 01/2013 Stand:<br />

31.01.2013 bestätigt weitgehend die in der Prognose dargestellten geologisch/hydrogeologischen Verhältnisse sowie<br />

die ordnungsgemäße Durchführung.<br />

Unter Einhaltung derselben Kriterien wie bisher bei der Ausschreibungs- bzw. Ausführungsplanung (und dies nunmehr<br />

in vertiefter Form), sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Das Bauvorhaben entspricht im Bereich<br />

Hydrogeologie und Bergwasserschutz somit zweifelsfrei dem Stand der Technik i.S. § 9 EisbG und damit auch den<br />

öffentlichen Interessen des Wasserrechtes bzw. den Zielbestimmungen des Naturschutzgesetzes.<br />

3.2.11.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz aus dem Fachgebiet Hydrogeologie/Grundwasser betreffen<br />

Eindringen von Wasser, Material oder Gasen (siehe Ber. G 1.2a-5) in den Arbeitsbereich im Tunnel und sind vom<br />

Planer bereits berücksichtigt.<br />

Eine Veränderung der ursprünglichen Annahmen ist diesbezüglich nicht erforderlich.<br />

Während der Bauphase ist in Bezug auf Arbeitnehmerschutz vor allem auf die Beherrschung von Wasser- und allfälligen<br />

Gaseintritten sowie auf die rechtzeitige und ausreichende Vortriebssicherung des ausgebrochenen Gebirges zu<br />

achten. Dies ist sowohl in der technischen Planung als auch in den Tabellen D 0118-00641 bis –00644 von PGBB<br />

als “Ereignisfall Verbruch“ bzw. „Ereignisfall Wassereinbruch“ enthalten.<br />

Die Projektsänderungen ergeben für diesen Beurteilungsbereich eine neue Sichtweise insofern, als vor allem im<br />

Abschnitt Innsbruck-Wolf/Steinach die zutretenden Kluftwässer in geringerem Ausmaße anfallen werden.<br />

In der Betriebsphase sind im Fachgebiet Hydrogeologie/Bergwasserschutz die projektierten Maßnahmen ausreichend.<br />

3.2.11.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Die Projektsänderungen betreffen den Bereich Lans/Sillschlucht bzw. den Bahnhofsbereich Innsbruck. Im Genehmigungsverfahren<br />

wurde der Abschnitt Lanser See-Terrasse gerade aus der Sicht der Hydrogeologie als „sensibel“<br />

eingestuft. Dies führte zu hydrogeologisch relevanten Bescheidauflagen (Bescheid v. 15.4.2009):<br />

Auflage Nr. 104: Wassermessungen im Bereich Viller Moor, Lanser See, Seerosenweiher (u.a.) sowie Vegetationsmonitoring.<br />

Auflage Nr. 146: Vorausbohrungen während des Vortriebes im Erkundungsstollen zw. Km 2,228 und km 5,000.<br />

§31A GUTACHTEN - 114 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Auflage Nr. 257: kontinuierlich überwachte Zu- und Abflussmessungen am Lanser See und am Seerosenweiher.<br />

Die Bescheidauflagen setzten die Errichtung eines Grundwassermesssystems im Bereich Viller Moor /Lanser See<br />

voraus. Daher wurde von der BBT SE bereits am 24.02.2009 um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung<br />

für die Durchführung von ausgewählten Probebohrungen bzw. 22 Erkundungsbohrungen im Bereich des Lanser<br />

Sees, des Mühlsees und des Lanser Seerosenweihers angesucht, welche mit Bescheid vom 11.08.2009 bewilligt<br />

wurden. Zudem wurden in den Bohrungen hydraulische Versuche ausgeführt, die eine hydraulische Charakterisierung<br />

der geologischen Formationen erlaubten.<br />

Der Lanser See inklusive deren Zu-und Abflüsse sowie der Seerosenweiher wurden mit Datenloggern ausgestattet,<br />

die eine kontinuierliche Aufzeichnungen von Wasserstand, Ab- und Zuflüssen sowie von Temperaturen und elektrischen<br />

Leitfähigkeiten erlauben. Die Ergebnisse der Beweissicherungsmaßnahmen sind im Technischen Bericht:<br />

Hydrogeologische Risikoanalyse Viller Moor Stand: 6.9.2011 beschrieben.<br />

Die Einhaltung der o.a. Bescheidpunkte kann daher nach Einsicht in die Protokolle, Diagramme und Auswertungen<br />

bestätigt werden.<br />

3.2.12 LÄRMSCHUTZ<br />

Anmerkung: Die vorliegende Beurteilung bezieht sich nur auf den Projektteil "Einfahrt Bahnhof Innsbruck", da im<br />

Projektteil "Einbindung Umfahrung Bahnhof Innsbruck" aufgrund der Tunnellage keine Untersuchung bezüglich Luftschall<br />

durchgeführt wurde.<br />

3.2.12.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Definition Stand der Technik<br />

In Bezug auf Lärmschutz wird der Stand der Technik wie folgt definiert:<br />

- Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, insbesondere<br />

der Schienenverkehrslärm-Immissionschutzverordnung (SchIV)<br />

der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)<br />

- Ermittlung und Beurteilung von Lärmimmissionen auf der Basis von fachspezifischen Normen und Richtlinien,<br />

insbesondere<br />

- ON Regel 305011<br />

- RVS 04.02.11<br />

- ÖNORM ISO 9613-2<br />

- ÖAL Richtlinie 3 Blatt 1<br />

- ÖAL Richtlinie 36 Blatt 1<br />

- ÖNORM S 5021-1<br />

- Frequenzabhängige Berechnung der Schallausbreitung mit einem richtlinienkonformen Computerprogramm<br />

- Verifizierung der Berechnungsergebnisse soweit möglich durch Lärmmessungen<br />

- Berücksichtigung der Lärmvorbelastung<br />

- Berücksichtigung der Flächenwidmung und der entsprechenden Richtwerte<br />

- Einbezug der lärmmedizinischen Beurteilung durch Umweltmediziner<br />

- Planung und Ausführung von Lärmschutzmaßnahmen mit dem Mindestziel der Einhaltung der Grenzwerte und<br />

dem Optimalziel der Einhaltung der Flächenwidmungs-Richtwerte<br />

§31A GUTACHTEN - 115 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Planung und Ausführung von Lärmschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation<br />

- Verwendung lärmarmer Geräte, und Verfahren und entsprechende Organisation lärmintensiver Tätigkeiten<br />

- Schutz von gering lärmbelasteten Gebieten und der Abend- und Nachtruhebedürfnisse<br />

- Berücksichtigung des aktuellen Standes der Lärm- und Lärmwirkungsforschung<br />

- Projektbegleitendes Lärmmonitoring und Information der Bevölkerung<br />

Beurteilung Stand der Technik<br />

Bau- und Betriebsphase<br />

Der Stand der Technik im Bereich Lärmschutz wird von Planerseite wird im Technischen Bericht Lärm D0477-00101,<br />

Kapitel 4.2, anhand der angewandten Verfahren beschrieben. Dabei wurde die in Abschnitt 3.1.6 beschriebene Methodik<br />

verwendet und damit die in Kapitel 2.6.3 angeführten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen und fachlichen<br />

Standards eingehalten und gebührend berücksichtigt. Dadurch werden auch die Genehmigungskriterien anzuwendender<br />

Verwaltungsvorschriften erfüllt.<br />

Die erstellten Rechenmodelle sind entsprechend dem Stand der Technik auf Basis der Projektplanung zum derzeitigen<br />

Stand sowie der vorhandenen Verkehrsprognosen erstellt worden. Die Beurteilungspegel wurden richtlinienkonform<br />

ermittelt und sind zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmimmissionen und der Lärmschutzmaßnahmen geeignet.<br />

Darauf wurden geeignete Beurteilungsverfahren angewandt, um zu Schlussfolgerungen bezüglich der Projektauswirkungen<br />

und der Erfordernisse im Hinblick auf Lärmschutzmaßnahmen zu gelangen. Auch die Abwägung<br />

zwischen Kosten und Nutzen der Maßnahmen wurde ausgeführt. Die weiterführende lärmtechnischen Beurteilung<br />

und die schalltechnischen Vorarbeiten für die Beurteilung durch Umweltmediziner wurden durchgeführt.<br />

Dabei wurden folgende Prinzipien eingehalten:<br />

- Einheitliche Beurteilung aller Lärmarten auf der Basis der Richtlinie ÖAL-Nr. 3 Blatt 1<br />

- zusätzliche Beurteilung des Schienenverkehrslärm anhand SchIV<br />

- Anwendung der VOLV 2006 für den Arbeitnehmerschutz<br />

- Schienenverkehr: für die Beurteilung des Betriebszustands ist bei der Bestandesstrecke mit Vollbelastung zu<br />

rechnen in Analogie zur BBT-Strecke (Verkehrszahlen im Auslegungsfall)<br />

- Langzeitbaustellen werden als Anlagenlärm behandelt<br />

- Zur Erhaltung der Vergleichbarkeit mit anderen Projekten wird der Schienenbonus SchIV-konform berücksichtigt,<br />

die Beurteilung für Neubaustrecken erfolgt allerdings anhand um 5 dB reduzierter Grenzwerte<br />

- Unterscheidung Tag-, Abend-, Nacht-Beurteilungszeiträume gemäß Richtlinie ÖAL 3 Blatt 1, ausgenommen für<br />

die Beurteilung nach SchIV<br />

- Lärmkarten sind auf jeden Fall für die beurteilungsrelevanten Zeiträume zu erstellen<br />

- Die Bodendämpfung nach ÖNORM ISO 9613-2 zu berechnen<br />

- Die Dimensionierung der Lärmschutzwände unter hat unter Beachtung von Wirtschaftlichkeitskriterien zu erfolgen<br />

(siehe SchIV)<br />

- Berechnung Lärmausbreitung für Lärmkarten mit Immissionspunkthöhe h = 4 m über Boden<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die durch das Änderungsprojekt im Vergleich zum Einreichprojekt 2008<br />

hervorgerufenen schalltechnischen Auswirkungen gebührend berücksichtigt und die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend<br />

angepasst wurden.<br />

§31A GUTACHTEN - 116 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.2.12.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Die Planung des Arbeitnehmerschutzes in Bau- und Betriebsphase wurde schon im Einreichprojekt 2008 in folgenden<br />

Dokumenten vorgenommen:<br />

- D0118-02389, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“<br />

- D0118-01899, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht (Vorabzug) – SiGe- Dokumente<br />

gemäß Arbeitnehmerschutz“<br />

- D0118-02183, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht –Unterlage für spätere<br />

Arbeiten“<br />

- D0118-00641, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Schema – Beilage F1“<br />

- D0118-00642, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Schema – Beilage F2“<br />

Durch das Änderungsprojekt ergeben sich in dieser Hinsicht keine Veränderungen aus schalltechnischer Sicht.<br />

Bau- und Betriebsphase<br />

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente verweisen auf die Festlegungen der Verordnung Lärm und Vibrationen,<br />

insbesondere Abschnitte 5.2.2, 8.3 und 9.3 in D0118-01899 und 5.2.2 sowie 7.3 in D0118-02183. Die fachspezifische<br />

Darstellung des Arbeitnehmerschutzes erfolgte im Abschnitt 3.1.8.. Den Vorgaben der Verordnung Lärm<br />

und Vibrationen (VOLV) ist im Bereich Arbeitnehmerschutz Folge zu leisten. Bei Beachtung der in angeführten Dokumente<br />

und der fortgesetzten Planung in diesem Sinne ist von der Erfüllung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

auszugehen. Es sind aus fachlicher Sicht keine zusätzlichen Auflagen oder Maßnahmen erforderlich. Diese<br />

Beurteilung erfährt auch durch das gegenständliche Änderungsprojekt aus Sicht des Fachgebietes Lärmschutz keine<br />

Veränderung.<br />

3.2.12.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Die einzige Auflage mit schalltechnischer Relevanz aus dem Genehmigungsbescheid zum Einreichprojekt 2008<br />

betrifft das Gebäude Peerhof 5, welches nicht im Bereich des Änderungsprojektes liegt. Daher sind für das gegenständliche<br />

Änderungsprojekt aus Sicht des Fachgebietes Lärmschutz keine spezifischen Begutachtungen in Bezug<br />

auf die Einhaltung von Auflagen aus früheren Verfahren erforderlich.<br />

3.2.13 ERSCHÜTTERUNGS- UND SEKUNDÄRSCHALLSCHUTZ<br />

Als Basis für die erschütterungstechnische Begutachtung diente der Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer<br />

Luftschall D0477-00201, [1] sowie der Technischer Bericht „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“,<br />

D0792 – 02377, Rev. 30, [2].<br />

3.2.13.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik wird in den folgenden Abschnitten dargestellt:<br />

- Erschütterungen und Sekundärschall – Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung (siehe Absatz 3.3.2 in [1] 5 )<br />

5 Technischen Bericht „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“, D0477 – 00201, Rev. 21, Adrian Egger,<br />

02.05.2011 (1 00 000 – AU 000 000 – 00 – D0477 – KTB – 00201 – 21).<br />

§31A GUTACHTEN - 117 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Baudynamische Einflüsse: es wird auf das §31a Gutachten zum genehmigten Projekt 2008 verwiesen. Die baudynamischen<br />

Einflüsse wurden im Technischen Bericht Erschütterungsschutz D0118-02377, Absatz 4.3.2 dargestellt.<br />

Die Ausführungen stehen im Einklang mit der RVE 04.02.02, Absatz 3.3.<br />

- Richtlinien, Beurteilungsverfahren und Grenzwerte (siehe Absatz 3.2.1 in [1])<br />

- Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und Körperschall (siehe Absatz 4.3.1.1 in [1])<br />

Die Methodik wird wie folgt beschrieben:<br />

- Erschütterungsproblematik (siehe Absatz 3.3.2 in [1])<br />

- Methode zur Erschütterungsuntersuchung (siehe Absatz 3.3.4 in [1])<br />

Der Untersuchungsraum für die Projektänderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck beschränkt sich auf den Teilraum Portalbereich<br />

Innsbruck/ Sillschlucht, da sich im Teilraum „Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans bis<br />

Patsch)“ zwischen dem Portal des Haupttunnels in der Sillschlucht bis zum Ende des Untersuchungsraums bei Projektkilometer<br />

4,6+32,002 gegenüber dem ursprünglichen Projekt keine Änderungen bezüglich Immissionen und Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

ergeben.<br />

Grundsätzlich bildet die Erschütterungs- und Körperschallprognose das Kernstück der Untersuchungen und folgt der<br />

Übertragungskette Emissionsspektrum – Tunnel/ Untergrund – Fundament – Gebäudedecke – Mensch. Die einzelnen<br />

Glieder der Übertragungskette wurden durch Transferspektren dargestellt, welche nach Möglichkeit aus in – situ<br />

Messungen gewonnen wurden.<br />

Betreffend die Betriebsphase wird die folgende Beurteilung nach dem Stand der Technik vorgenommen. Die Linienführung<br />

der Bestandsstrecke vom Hbf. Innsbruck Richtung Brenner wird grundsätzlich beibehalten, jedoch in ihrer<br />

Lage teilweise leicht verschoben. Die Änderung der Gleislage führt für einige exponierte Gebäude an der Klostergasse<br />

gegenüber dem genehmigten Projekt zu einer Entlastung der Sekundärschalleinwirkungen. Die Erhöhung der<br />

Fahrgeschwindigkeit im dreispurigen Bereich von 80 km/ h auf 100 km/ h ist aber mit einer leichten Erhöhung der<br />

Erschütterungsbelastung verbunden. Im Änderungsprojekt verändern sich Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit<br />

für die Betriebsphase gegenüber dem genehmigten Projekt kaum und werden als hoch eingestuft.<br />

Im Änderungsprojekt werden in Innsbruck alle Gleise bis zur Verknüpfung mit den Bestandsgleisen an der Oberfläche<br />

geführt. Die Masse-Feder-Systeme des genehmigten Projektes entfallen deshalb in diesem Abschnitt. Im Bereich<br />

der Siedlungsflächen werden am Fahrweg Unterschottermatten auf einer Betonplatte bzw. auf zementstabilisiertem<br />

Untergrund vorgesehen:<br />

Anmerkung: die Kilometrierung für alle Gleise ist bezogen auf Zufahrt Ost (Gleis 3).<br />

- Zufahrt Ost (Gleis 3) und Zufahrt West (Gleis 1) vom Hauptbahnhof Richtung Portal Basistunnel: km 1,28 – km<br />

1,68 (Länge je 400 m)<br />

- Zufahrt West (Gleis 1) und Gleis 2 vom Hauptbahnhof Richtung Portal der Bestandsstrecke Richtung Brenner:<br />

km 1,28 – km 1,68 (Länge je 400 m, wobei Gleis 1 bis zur Abzweigung bei km 1,6 schon für Gleis Richtung Basistunnel<br />

gerechnet wurde)<br />

- Verbindung Frachtbahnhof bis zur Verknüpfung mit Gleis 3: km 1,27 – km 1,43 (Länge 160 m)Mit den vorgegebenen<br />

Maßnahmen können an den Prognoseorten für den wahrscheinlichsten Fall die Grenzwerte vor allem für<br />

den sekundären Luftschall in den exponierten Gebäuden nicht eingehalten werden. Gegenüber der Ist-Situation<br />

wird jedoch bei allen Prognoseorten eine Verbesserung der Belastung bezüglich der Erschütterungen und des<br />

sekundären Luftschalls erreicht. Bei oberirdischer Streckenführung spielt der sekundäre Luftschall in Kombination<br />

mit dem Direktschall der Zugsvorbeifahrten nur eine untergeordnete Rolle. Die vorgesehenen Maßnahmen an<br />

der offenen Streckenführung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Sie reduzieren die Erschütterungsbelastung<br />

im Mittel um 50% und den Pegel des sekundären Luftschalls um bis zu 7 dBA. Die Maßnahmen<br />

werden als „gut wirksam“ und die Restbelastung als „mittel“ eingestuft. Gegenüber dem genehmigten Projekt<br />

§31A GUTACHTEN - 118 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

2008 ergibt sich durch das Änderungsprojekt keine geänderte Restbelastung. Nach heutigem Wissensstand sind<br />

im Teilraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht keine Transmissionsmessungen erforderlich. Etwa sechs Monate<br />

nach Inbetriebnahme der Strecke wird in ausgewählten Gebäuden eine Kontrollmessung der Immissionswerte<br />

erfolgen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Betreffend die Bauphase wird die folgende Beurteilung<br />

nach dem Stand der Technik vorgenommen. Gegenüber dem genehmigten Projekt vereinfachen sich<br />

die Bauabläufe und die Baustellen liegen zum Teil wesentlich weiter von den Gebäuden an der Klostergasse<br />

entfernt. Die Wirkungsintensität verringert sich im Änderungsprojekt vor allem bei den Gebäuden im Bereich<br />

Klostergasse und Bergiselareal.<br />

Im Untersuchungsraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht wird die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit<br />

für die Bauphase auch im Änderungsprojekt im Allgemeinen als mittel, bei den exponiertesten Gebäuden als<br />

hoch, aber nicht mehr als sehr hoch wie im bereits genehmigten Projekt von 2008, eingestuft. Vor Beginn der<br />

Bauarbeiten werden alle Gebäude in einem Streifen von 100 m beidseits der Trasse (offene Streckenführung),<br />

bis in 250 m Abstand von Tunnel und Stollen mit Sprengvortrieb, sowie in einem Streifen von 50 m Breite rund<br />

um Baustelleneinrichtungen und Zu- und Abfahrtswege von einem Fachmann beweisgesichert. Während der<br />

Bauzeit wird der Bau von einem baudynamischen Messprogramm begleitet und der Ablauf der Bauarbeiten so<br />

gesteuert, dass die Erschütterungsgrenzwerte eingehalten werden.<br />

Die Änderungen betreffend die Einbindung der Umfahrung Innsbruck werden im Technischen Bericht Erschütterungen<br />

und sekundärer Luftschall D0792-002377 [2] dargestellt.<br />

Für das Änderungsoperat Einbindung Umfahrung Innsbruck des Vorhabens Brenner Basistunnel wird nur auf den<br />

Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans – Patsch) eingegangen.<br />

Die Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wurden in horizontaler und vertikaler Lage verändert. Die maximal<br />

zulässige Fahrgeschwindigkeit in den Verbindungstunneln wurde nun gegenüber dem genehmigten Projekt von<br />

120 km/ h auf 140 km/ h angehoben. Diese Änderungen machen eine Neuberechnung und Neubeurteilung der Immissionsprognosen<br />

bezüglich Erschütterungen und sekundärem Luftschall ohne und mit Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

für die Betriebssituationen Z20 und Z21 notwendig.<br />

Für die Bauphase ergibt sich keine Änderung.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen erfolgt im Absatz 1.2.2 in [2]. Infolge der Lageänderung der<br />

Verbindungstunnel wurden zwei Prognoseorte neu festgelegt (Nr. 13: Bahnhofweg 21, Aldrans und Nr. 25: Kralbergweg<br />

29, Lans). Die Lage der Prognoseorte zur Ermittlung der Auswirkungen bezüglich der Erschütterungen und<br />

des sekundären Luftschalls für die Betriebsphase im Haupttunnel ist in Abbildung 1 in [2] dargestellt.<br />

In Tabelle 1 werden die aktualisierten Prognoseresultate für die Betriebssituation Z20 ohne Maßnahmen sowie in<br />

Klammern die Änderungen gegenüber dem EP 2008 dargestellt. Die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen<br />

sind marginal. Betreffend die Erschütterungen ergibt sich für Nr. 12 die größte Änderung, nämlich eine Abnahme<br />

um 0,01. Hinsichtlich des sekundären Luftschalls ergeben sich für Nr. 11 und 15 Abnahmen um 1 dB und für<br />

Nr. 12 eine Zunahme um 1 dB.<br />

Die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit für den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgsterasse<br />

(Aldrans – Patsch) erfahren deshalb keine Änderung und werden weiterhin als „mittel“ bzw. „gering“ eingestuft.<br />

In den beiden Röhren des BBT-Haupttunnels ist unverändert als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg ein<br />

leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III (Weströhre km 2,90 – km 4,65 und Oströhre km 2,90 – km 4,60)<br />

vorgesehen.<br />

In den Röhren der Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wird als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg<br />

ein leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III bei Fester Fahrbahn (Weströhre km 10,58 – km 13,70;<br />

Oströhre km 10,58 – km 13,50) bzw. eine Unterschottermatte bei Schotterfahrbahn (West- und Oströhre km 10,01 –<br />

km 10,58) vorgesehen. Der Übergang von der Schotterfahrbahn der Umfahrung Innsbruck zur Festen Fahrbahn in<br />

den Verbindungsröhren befindet sich nun beim Beginn der neuen Röhre der Verbindungstunnel. Einen Überblick<br />

über die Erschütterungsschutzmaßpnahmen am Gleis bietet die Abbildung 2 in [2].<br />

§31A GUTACHTEN - 119 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen der Immissionen sind marginal. Bei einigen Prognoseorten<br />

reduzieren sich sogar die prognostizierten Immissionen (z.B. der sekundäre Luftschall in Nr. 10 um 1 dB, in Nr.<br />

15 um 4 dB).<br />

Die Restbelastung für den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans – Patsch) erfährt keine Änderung<br />

und wird weiterhin als „keine bis sehr gering“ eingestuft.<br />

Der Stand der Technik wird im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-00201, vollständig<br />

dargestellt. Den vorgelegten Ausführungen ist aus der Sicht des §31a – Gutachters für Erschütterungsschutz<br />

nichts hinzuzufügen.<br />

3.2.13.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Für die Beurteilung der Belastungen der ArbeitnehmerInnen wird grundsätzlich die VOLV - Verordnung Lärm und<br />

Vibrationen verwendet. Gemäß den vorliegenden Planunterlagen sind keine ständigen Arbeitsplätze für ArbeitnehmerInnen<br />

im gegenständlichen Projektabschnitt vorgesehen.<br />

3.2.13.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Die Bauarbeiten werden derart geplant und angelegt, dass die Auflagen 1 bis 4 des Genehmigungsbescheids<br />

GZ.BMVIT – 220.151/0002-IV/SCH2/2009 – Brenner Basistunnel UVP und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren,<br />

15. April 2009 eingehalten werden.<br />

3.2.14 KLIMA UND LUFT<br />

3.2.14.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Zur Beurteilung durch Luftschadstoffe sind erprobte und bewährte und fortschrittliche Verfahren zu verwenden, die<br />

auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.<br />

Für die Emissionsberechnung werden derzeit in Österreich hauptsächlich die „technische Grundlage – Ermittlung von<br />

diffusen Staubemissionen und Beurteilung der Staubemissionen“ verwendet. Darin finden sich auch Maßnahmen zur<br />

Reduktion der Staubemissionen. Für die Berechnung der Motoremissionen bildete das „Handbuch Emissionsfaktoren<br />

im Straßenverkehr“ eine aktuelle Berechnungsgrundlage.<br />

Für die Ausbreitungsrechnung gibt es eine Vielzahl von Modellen, welche derzeit in Österreich zu Berechnung verwendet<br />

werden. Wesentlich ist, dass für die Berechnung ein Geländeeinfluss berücksichtigt werden kann und unterschiedliche<br />

Arten von Schadstoffquellen wie Punkt- und Linienquellen simuliert werden können. Auch Veröffentlichungen<br />

der Modellergebnisse in Fachzeitschriften sowie eine Verifikation der Rechnungsergebnisse sind für ein<br />

erprobtes Ausbreitungsmodell essentiell.<br />

Gesetzliche Grundlage für die Luftreinhaltung bildet das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L). Darin werden auch EU-<br />

Richtlinien zur Begrenzung von Luftschadstoffen umgesetzt. Weitere gesetzliche Grundlagen bilden die Tiroler Maßnahmenverordnungen<br />

zum IG-L. Auch eine Verordnung zum UVP-G 2000 findet Eingang in die gesetzlichen Beurteilungsgrundlagen.<br />

Gesetzliche Begrenzung der Luftschadstoffe<br />

Die gesetzliche Grundlage zur Beurteilung der Luftbelastung in Österreich bildet das Immissionsschutzgesetz Luft<br />

(IG-L). Darin sind folgende Grenzwerte definiert:<br />

Luftschadstoff HMW MW8 TMW JMW<br />

Schwefeldioxid 200 *) 120<br />

Kohlenstoffmonoxid 10<br />

Stickstoffdioxid 200 30<br />

§31A GUTACHTEN - 120 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

PM2,5 25**)<br />

PM10 50 ***) 40<br />

Blei in PM10 0,5<br />

Benzol 5<br />

*) Drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstundenmittelwerte pro Kalenderjahr bis zu einer<br />

Konzentration von 350 µg/m³ gelten nicht als Überschreitung.<br />

**) gültig ab 2015, davor rückläufige Toleranzmargen<br />

***) Pro Kalenderjahr sind 25 Überschreitungen zulässig.<br />

Depositionswerte in mg/(m² * Tag) als Jahresmittelwert<br />

Staubniederschlag 210<br />

Blei im Staubniederschlag 0,100<br />

Cadmium im Staubniederschlag 0,002<br />

Die Emissionen von Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Blei in PM10 und Benzol in den Untersuchungsgebieten können<br />

vernachlässigt werden, da durch das Bauvorhaben keine relevanten Emissionen entstehen. Für die zusätzliche<br />

Luftbelastung bestimmend sind somit nur Feinstaub (PM10), welcher durch Aufwirbelung beim Baustellenverkehr, bei<br />

der Manipulation staubender Güter und auch Auspuffemissionen entsteht sowie Stickstoffdioxid, das fast ausschließlich<br />

aus Auspuffemissionen stammt. Weiters berücksichtigt wird die Emission von Staub mit größeren Korngrößen<br />

von 30 µm (PM30) zur Berechnung des Staubniederschlages. Die Schwermetalle Blei und Cadmium im Staubniederschlag<br />

können vernachlässigt werden, weil keine relevanten Emissionen zu erwarten sind.<br />

Für die Beurteilung der Luftbelastung, insbesondere bei Überschreitung von Grenzwerten, werden in Österreich der<br />

„Leitfaden UVP und IG-L“ sowie die „Technische Anleitung zur Anwendung des Schwellenwertkonzeptes“ verwendet.<br />

Beurteilung Stand der Technik Bauphase<br />

Zur Beurteilung des Standes der Technik der Bauphase in Hinblick auf Luftschadstoffe werden insbesondere die<br />

Emissionstechnischen Auflagen aus dem UVP-Verfahren des Hauptprojektes sowie das Baulogistikkonzept herangezogen.<br />

Die Planung der Baulogistik nimmt im Speziellen auf die Raumnutzung im Umfeld der Baustellen und Deponien<br />

Rücksicht und basiert auf folgenden Grundsätzen:<br />

- Vermeidung größerer Massentransporte in sensiblen Bereichen<br />

- wenn Straßentransporte notwendig sind, dann möglichst über die Autobahn und das höchstrangige Straßennetz<br />

unter Vermeidung von Ortsdurchfahrten<br />

- Transportrouten werden unter Berücksichtigung sensibler Raumnutzungen optimiert<br />

- offene Schüttflächen werden klein gehalten<br />

- abgeschlossene Flächen werden rasch rekultiviert<br />

- Restbelastungen werden durch emissionsmindernde Maßnahmen minimiert (Befeuchtungsmaßnahmen, Kehrung<br />

von befestigten Straßen<br />

Beurteilung der Auswirkungen der Bauphase auf die Luftqualität. Im Fachbeitrag Luftschadstoffe des Einreichprojektes<br />

wurden unter Heranziehung von meteorologischen Datensätzen, welche im Zuge der Vorerkundungen erhoben<br />

wurden, Ausbreitungsberechnungen für die Parameter Feinstaub PM10, Stickstoffoxide NOx, Stickstoffdioxid NO 2<br />

und Staubniederschlag durchgeführt. Es wurden jeweils Maximalszenarien für den Baubetrieb eruiert und für diese<br />

Zeiträume die projektspezifischen Immissionen im Umfeld der Emittenten ermittelt.<br />

§31A GUTACHTEN - 121 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Schadstoffberechnung und deren Vergleich mit dem Hauptprojekt haben ergeben, dass an den Beurteilungspunkten<br />

im Vergleich mit dem Hauptprojekt gleich bleibende bzw. etwas verringerte Immissionsbeiträge durch die<br />

Bauphase resultieren.<br />

Zum Thema Klima ergibt sich keine relevante Änderung zum Hauptprojekt.<br />

Beurteilung Stand der Technik Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase sind aus der Sicht der Luftreinhaltung Staubemissionen aus dem Tunnel zu beachten. Durch<br />

den Räder- und Bremsabrieb sowie durch die Oberleitung kann im Tunnel eine Kumulation von Metallpartikeln erfolgen,<br />

welche zum Teil an den Tunnelportalen in die freie Atmosphäre gelangt. Hier ist durch die Änderung der Trasse<br />

mit Verlagerung des Tunnelportals vom Bereich Klostergasse in die Sillschlucht projektbedingt eine Verringerung der<br />

Auswirkungen auf die besiedelte Umgebung zu erwarten.<br />

3.2.14.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

In Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz sind luftreinhaltetechnisch nur die Tunnelabschnitte relevant.<br />

Für die Betriebsphase zeigen die aerodynamischen Berechnungen, dass abgesehen von der ersten Phase der Inbetriebnahme<br />

nicht mit erheblichen Luftschadstoffbelastungen zu rechnen ist. Der Luftaustausch findet im Allgemeinen<br />

durch den Zugsverkehr selbst statt. Es sind darüber hinaus auch Lüftungsgeräte in Form von Strahlventilatoren vorgesehen.<br />

Im Erhaltungsfall, der abschnittsweise Abständen von einigen Tagen gegeben ist, kommen auch Verbrennungskraftmaschinen<br />

zum Einsatz. Hier sieht das Lüftungskonzept eine mechanische Be- und Entlüftung vor, welche für<br />

den Maximalfall redundant ausgelegt ist. In Hinblick auf die Tunnelatmosphäre und das Tunnelklima wird der Stand<br />

der Technik eingehalten.<br />

3.2.14.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Bezüglich der Auflagen aus früheren Verfahren ist für den Aspekt Luft und Klima keine Änderung erforderlich. Die<br />

emissionsmindernden Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik, die Messorte der Immissionsüberwachung<br />

sind nach wie vor an den neuralgischen Punkten zwischen den Emissionsbereichen und den nächstliegenden<br />

Wohnbereichen situiert.<br />

Hinsichtlich der vor Allem für die beginnende Betriebsphase vorgesehenen Metallimmissionsmessungen über eine<br />

gravimetrische Staubsammlung ergibt sich durch die Verlagerung des Haupttunnelportals ein geändertes Ausgangssituation.<br />

Da diesbezüglich im Bescheid des Hauptprojektes noch keine örtliche Festlegung erfolgte, kann der Monitoringpunkt<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

3.2.15 INTEROPERABILITÄT<br />

Oberbau<br />

Der Oberbau wird entsprechend EN 13674-1:2003 mit Schienen der Bauart 60E1 ausgeführt. Diese Schienen werden<br />

mit einer Neigung von 1:40 auf Spannbetonschwellen mit einer Spurweite von 1437 mm verlegt. Dieser Oberbau<br />

entspricht den Vorgaben der ÖBB B50-1 Oberbauformen.<br />

Folgende Weichenformen sind für den Einbau geplant: Form 60E1 EW 500-1:12, 60E1 EW 500-1:14, 60E1 EW<br />

1200-1:18.5, und 60E1 2600/1600-1:24. Für diese Weichentypen liegen gültige EG-Konformitätserklärungen vor. Es<br />

kann daher davon ausgegangen werden, dass die zum Einbau kommenden Weichen die geometrischen Merkmale<br />

aufweisen, die in der TSI definiert sind, die Prüfung kann aber erst abgeschlossen werden, wenn detailliertere Unterlagen<br />

vorliegen.<br />

§31A GUTACHTEN - 122 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Instandhaltung<br />

Gemäß D0118-02167 Kap. 8.3 werden die Sicherheitsgrenzwerte der TSI Infrastruktur in das Erhaltungskonzept<br />

aufgenommen und berücksichtigt.<br />

Gleisüberhöhung (4.2.7) Längshöhenfehler (von Punkt 8.3.1.2):<br />

- 200 < V < 300 km/h: Qualitätsklasse QN 1: Längshöhe 4 mm, Standardabweichung 1.0 mm; QN 2: Längshöhe 8<br />

mm, Standardabweichung 1.3 mm<br />

- V < 80 km/h Richtung 16 mm, Standardabweichung 2.6 mm<br />

Gleislagequalität (4.2.10) Richtungsfehler (von Punkt 8.3.1.1):<br />

- 200 < V < 300 km/h: QN 1: Richtung 4 mm, Standardabweichung 0.7 mm; QN 2: Richtung 6 mm, Standardabweichung<br />

1.0 mm<br />

- V < 80 km/h Richtung 14 mm, Standardabweichung 1.8 mm<br />

Gleisverwindung:<br />

- V > 160 km/h: Höchstverwindung 5 mm, Längsbasis 3 m<br />

- V < 160 km/h: Höchstverwindung 7 mm, Längsbasis 3 m<br />

Spurweite (4.3.3.10):<br />

- Gerade und Gleisbögen R > 10 000 m: Mittlere Spurweite über 100 m: 1 433 - 1 442 mm<br />

- Gleisbögen R < 10 000 m: Mittlere Spurweite über 100 m: 1 433 - 1 445 mm<br />

Weichen und Kreuzungen (4.2.12):<br />

- Spurweite im Herzstückbereich: A1, A2, A3, A4: Nennwert: 1435; Toleranzen beim Entwurf: +2/-1 mm;<br />

Toleranzen im Betrieb: +5/-2 mm<br />

- Breite der Führungsrillen: Nennwert 40 mm; Toleranzen beim Entwurf +0.5/-0.5 mm;<br />

Toleranzen im Betrieb: siehe Anmerkung<br />

- Spurweite im Herzstückbereich: C1, C2, C3, C4: Nennwert: 1395; Toleranzen beim Entwurf: +0.5/-0.5 mm;<br />

Toleranzen im Betrieb: ≥ 1393 mm<br />

- Flügelschienenabstand: B1, B2: Nennwert: 1355; Toleranzen beim Entwurf: ≤ 1356 mm;<br />

Toleranzen im Betrieb: ≤1356 mm<br />

- Höhenüberstand H des Radlenkers: Nennwert - Weichen 0≤H≤60 - Kreuzungen 45≤H≤60;<br />

Toleranzen beim Entwurf: +2/-1 mm; Toleranzen im Betrieb: +10 mm<br />

Anmerkung: Die Nennweite für Führungsrillen, Herzstückleitweite und Flügelschienenabstand entsprechen Entwurfswerten<br />

für Weichen- und Kreuzungsherzstücke und richten sich nach bereits bestehenden Weichen und Kreuzungen.<br />

In allen Fällen müssen der Mindestwert für Herzstückleitweiten und der Höchstwert für Flügelschienenabstände eingehalten<br />

werden.<br />

Die Maßnahmen bei Überschreitung der vorgeschriebenen Werte sind die sofortige Verringerung der Geschwindigkeit<br />

und die Programmierung einer Instandsetzungsfrist. Die Geschwindigkeitsverringerung ist dergestalt, dass der<br />

Bereich der zulässigen Geschwindigkeit von den Grenzwerten knapp über den tatsächlich gemessenen Werten abhängt.<br />

Auf der Grundlage der Messungen muss die Entwicklung der Geometriefehler des Gleises bewertet werden.<br />

Die Instandsetzung muss vorgesehen werden, wenn die Grenzwerte für eine lokale zulässige Geschwindigkeit unter<br />

160 km/h erreicht werden. Falls die gemessenen Grenzwerte nur eine Geschwindigkeit unter 120 km/h zulassen,<br />

muss der Grund dieser Verringerung gesucht und der gesamte betroffene Abschnitt einer Instandhaltung unterzogen<br />

werden.<br />

§31A GUTACHTEN - 123 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Diverse Prüfpunkte<br />

Der überprüfte Entwurf betrifft einen Basistunnel der daher keinen Seitenwinden ausgesetzt ist. Bei den Ausfahrten<br />

sind verschiedene Schallschutzbarrieren vorgesehen, deren Größe auch die Einwirkungen des Seitenwinds begrenzen.<br />

Wo solche Barrieren nicht vollständig vorhanden sind (zwischen dem Nordportal und dem Bf Innsbruck), ist die<br />

Zuggeschwindigkeit in jedem Fall begrenzt. Entlang der Strecke sind außerdem keine Bahnübergänge vorhanden.<br />

Es wird eine eigene Prüfung gemäß TSI Energie durchgeführt, daher werden die elektrischen Kenndaten in der TSI<br />

Infrastruktur nicht beurteilt.<br />

Hektometer-Tafeln und Gleisbezeichnungstafeln werden nach der ÖBB-Richtlinie ZOV 12 angebracht. Im NBÜ-<br />

Bereich erfolgt die Ausführung der Hektometer-Tafeln mit einem ca. 5 cm breiten orangen rückstrahlenden Streifen<br />

oben und unten auf der Tafel gemäß ZOV 12 bzw. DV V2.<br />

Das Schotterbett muss zur Vermeidung von Schotterflug nicht abgesenkt werden, da die maximale Fahrgeschwindigkeit<br />

v = 160 km/h betragen wird.<br />

Der Arbeitnehmerschutz wird von den jeweiligen Sachverständigen im vorliegenden Gutachten analog § 31a beurteilt.<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und Unterlagen für spätere Arbeiten sind vorhanden und entsprechen<br />

den nationalen Anforderungen.<br />

Das Infrastrukturregister wird erst zum Projektende (Betriebsbewilligung) erstellt und dem technischen Dossier der<br />

benannten Stelle beigelegt. Es enthält sowohl Parameter, die die TSI Infrastruktur als auch die TSI SRT betreffen.<br />

Der genaue Inhalt ist dem Beschluss 2011/633/EU zu entnehmen. Da sich die europäische Lösung (Datenbanksystem)<br />

des Infrastrukturregisters erst in Evolution befindet, ist zum jetzigen Stand der Projektentwicklung eine Beilage<br />

des Infrastrukturregisters nicht sinnvoll und auch nicht vorgeschrieben.<br />

Inspektion des Tunnelzustands<br />

Für den Brenner Basistunnel ist ein Erhaltungskonzept vorhanden, in welchem die TSI als gesetzliche Grundlage<br />

herangezogen wurde (siehe D0118-02167 Kap. 3.1).<br />

Informationen bezüglich Inspektion des Tunnelzustands:<br />

- In der Anlage 1 sind die Intervalle für die Erhaltungstätigkeiten abgebildet. Schienen, Schwellen, Schotterbett<br />

und das Lichtraumprofil werden 26-mal pro Jahr mit dem Diagnosezug befahren. Die Hauptuntersuchung von<br />

Tunnelbauwerk mit Gleis erfolgt alle 4 Jahre.<br />

Im Erhaltungskonzept sind Störklassen<br />

- Vernachlässigbar - Unwichtiger Funktionsausfall<br />

- Unkritisch - Unkritischer Ausfall einer Funktion<br />

- Kritisch - Kritischer Ausfall einer Funktion<br />

- Signifikant - Totalausfall<br />

definiert und Szenarien beschrieben, wie mit diesen Störungen strukturiert umgegangen wird. Für die strukturierte<br />

Abwicklung gibt es die Abbildung 10, welche die Abläufe bei einer Störung in einem Flussdiagramm definieren. Falls<br />

Reparaturen aufgeschoben werden können, werden diese im Zuge der Instandhaltung erledigt. Bei allen anderen<br />

Störungen kommt es vor dem Normalbetrieb zur Einfahrt der Instandhaltungstrupps, der Überprüfung vor Ort, Reparaturarbeiten<br />

sowie Freigabe. Erst nach Abhandlung des Ablaufdiagramms kann in den Normalbetrieb übergegangen<br />

werden.<br />

Signifikante Störung<br />

- Sofortsperre eines Streckenabschnittes (ein Gleis) aufgrund der Einschränkung der Betriebstauglichkeit und<br />

Sicherheit wegen einer Störung und aufgrund der nicht aufschiebbaren Störungsbehebung.<br />

§31A GUTACHTEN - 124 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Teilweise Umleitung des Zugverkehrs (Bestandsstrecke wenn möglich).<br />

- Eingriff von außen zur Behebung erforderlich. Die Behebung hat umgehend zu erfolgen, d.h. die betrieblichen<br />

Einschränkungen rechtfertigen eine Intervention.<br />

Es sind auch Szenarien für den Umgang mit einem brennenden Personenzug definiert.<br />

Das Erhaltungskonzept entspricht dem aktuellen Stand der Technik und wird laufend an die geltenden Regelwerke<br />

bis zur Fertigstellung des Projekts angepasst.<br />

Infrastrukturregister<br />

Das Infrastrukturregister wird erst zum Projektende (Betriebsbewilligung) erstellt und dem technischen Dossier der<br />

benannten Stelle beigelegt. Es enthält sowohl Parameter, die die TSI Infrastruktur als auch die TSI SRT betreffen.<br />

Der genaue Inhalt ist dem Beschluss 2011/633/EU zu entnehmen. Da sich die europäische Lösung (Datenbanksystem)<br />

des Infrastrukturregisters erst in Evolution befindet, ist zum jetzigen Stand der Projektentwicklung eine Beilage<br />

des Infrastrukturregisters nicht sinnvoll und auch nicht vorgeschrieben.<br />

§31A GUTACHTEN - 125 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

4 VERZEICHNISSE<br />

4.1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

Abzw<br />

ASchG<br />

AVO<br />

BBT<br />

BF<br />

Bf<br />

BGBl<br />

CSM<br />

Deposition<br />

EBEV<br />

EisbAV<br />

EisbG i.d.F.<br />

Emission<br />

EN<br />

ETCS<br />

Fbf<br />

FF<br />

GSM-R<br />

Hbf<br />

HGV<br />

HL-AG<br />

Hst.<br />

Immission<br />

Irrelevanzgrenze<br />

l.d.B.<br />

L Aeq<br />

L eq<br />

L p<br />

L r<br />

Abzweigung<br />

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

Arbeitnehmerschutzverordnung<br />

Brenner-Basistunnel<br />

Bahnhof<br />

Bahnhof<br />

Bundesgesetzblatt<br />

Common Safety Method – Gemeinsame Sicherheitsmethode<br />

Schadstoffniederschlag<br />

Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung<br />

Eisenbahn-Arbeitnehmerschutzverordnung<br />

Eisenbahngesetz in der geltenden Fassung<br />

Schadstoffausstoss<br />

Europanorm<br />

European Train Control System Europäisches Zugsicherungssystem<br />

Frachtenbahnhof<br />

Feste Fahrbahn<br />

Global System for Mobile Communikation-Railways<br />

Hauptbahnhof<br />

Hochgeschwindigkeitsverkehr<br />

Hochleistungsstrecken-AG<br />

Haltestelle<br />

Schadstoffeintrag<br />

Luftbelastungen gelten bis zu dieser Grenze als unerheblich<br />

links der Bahn<br />

A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel<br />

Energieäquivalenter Dauerschallpegel<br />

Schalldruckpegel<br />

Beurteilungspegel<br />

L r, spez<br />

L r , FW<br />

L r , FW<br />

Beurteilungspegel für die spezifische Schallemission, etwa L r, Straße , L r, Schiene , L r, Bau<br />

Planungsrichtwert nach Flächenwidmungskategorie<br />

Planungswert für die spezifische Schallimmission<br />

§31A GUTACHTEN - 126 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

L r,o<br />

Mfs<br />

MFS<br />

ÖBB<br />

OIB<br />

Beurteilungspegel der ortsüblichen Schallimmission repräsentativer Quellen<br />

Masse-Feder-System<br />

Multifunktionsstelle<br />

Österreichische Bundesbahnen<br />

Österreichisches Institut für Bautechnik<br />

PM10 Feinstaub, Partikelgröße kleiner 10 µm<br />

PM2,5 Feinstaub, Partikelgröße kleiner 2,5 µm<br />

r.d.B.<br />

SOK<br />

SV<br />

SRT<br />

TSI<br />

UIC<br />

Üst<br />

VAIG<br />

rechts der Bahn<br />

Schienenoberkante<br />

Sachverständiger<br />

Safety in Railway Tunnels (Tunnelsicherheit)<br />

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität<br />

Union internationale des chemins de fer<br />

Überleitstelle<br />

Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz<br />

§31A GUTACHTEN - 127 -


AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

5 ANHANG / NON EG-PRÜFTABELLEN<br />

§31A GUTACHTEN - 128 -


non EG-Prüftabellen<br />

Projekt:<br />

Prüfbereich:<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Strecke: Brenner<br />

Anbindung Bahnhof und Umfahrungstunnel Innsbruck<br />

TSI INF HS und TSI SRT<br />

Strecke: Brenner<br />

Gleise: Gleis 1 von km 75.933,350 bis km 76.745,070, v max = 100 km/h<br />

Gleis 2 von km 75.916,534 bis km 76.717,501, v max = 100 km/h<br />

Gleis 3 von km 76.010,330 bis km 79.374,117, v max = 250 km/h<br />

Gleis 103 von km 0.229,120 bis km 0.680,620, v max = 25 km/h<br />

Gleis 105 von km 75.947,470 bis km 76.391,905, v max = 60 km/h<br />

Verbindungstunnel West von km 9.852,816 bis km 14.957,849,<br />

v max = 140 km/h<br />

Verbindungstunnel Ost von km 9.852,816 bis km 13.750,095,<br />

v max = 140 km/h<br />

Kategorie: Streckenkategorie 2<br />

Grundlage: Richtlinie 2008/57/EG<br />

Teilbereich: Infrastruktur<br />

TSI INF HS und SRT<br />

non EG- Prüfpunkte<br />

Arsenal Railway Certification<br />

Bearbeitung: DI. Dr Andreas Kainz<br />

Adresse: Arsenal Railway Certification GmbH<br />

Giefinggasse 2<br />

1210 Wien<br />

Projekt:<br />

Brenner Basis Tunnel<br />

Datum: 21.05.2013<br />

Seiten: 13<br />

Ausgaben: 4<br />

Das (Die) Prüfergebnis(se) bezieht(en) sich ausschließlich auf den (die) Prüfgegenstand(stände). Im Falle<br />

einer Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Ausfertigung darf der Inhalt nur wort- und formgetreu<br />

und ohne Auslassung oder Zusatz wiedergegeben werden. Die auszugsweise Vervielfältigung oder<br />

Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Arsenal Railway Certification GmbH.<br />

Arsenal Railway Certification GmbH // Giefinggasse 2, 1210 Wien, Austria // office@arsenalrace.at // T +43 (0)1 / 258 01 12<br />

FN 331290t // UID-Nr. ATU 65167712 // Erste Bank der österr. Sparkassen AG, BLZ 20111, Konto-Nr.: 292-368-289-00 // www.arsenalrace.at


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck Streckenkategorie 2 Verbindungstunnel West und Ost<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

non EG-Prüftabellen .................................................................................................................... 1<br />

Arsenal Railway Certification ..................................................................................................... 1<br />

1. Übersicht Prüftabelle .............................................................................................................. 3<br />

1.1 Prüftabelle TSI INF HS ............................................................................................................ 3<br />

1.2 Prüftabelle TSI SRT ................................................................................................................ 3<br />

3. Prüftabellen .............................................................................................................................. 4<br />

3.1 Prüftabellen TSI INF HS .......................................................................................................... 4<br />

4.2.10 Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler [non-EG] ....................................... 4<br />

4.2.10.1 Einführung [non-EG] ................................................................................................................. 4<br />

4.2.10.2 Begriffsbestimmungen [non-EG] ............................................................................................... 4<br />

4.2.10.3 Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen und Auslösewert [non-EG] ............................................ 4<br />

4.2.10.4 Soforteingriffsschwellen [non-EG] ............................................................................................. 5<br />

4.2.12.1 Vorrichtungen zur Erkennung der Lage und zum Verschluss beweglicher Teile [non-EG] ....... 5<br />

4.2.12.3 Geometrische Merkmale [non-EG] ............................................................................................ 6<br />

4.2.15 Gesamtsteifigkeit des Gleises (6.2.6.3) [non-EG] ....................................................... 7<br />

4.2.17 Einwirkungen von Seitenwind [non-EG] ...................................................................... 7<br />

4.2.18 Elektrische Kenndaten [non-EG] ................................................................................. 7<br />

4.2.18.a Schutz vor Stromschlag [non-EG] ............................................................................................. 7<br />

4.2.18.b Isolation [non-EG] ..................................................................................................................... 8<br />

4.2.19 Lärm und Erschütterungen (6.2.6.6) [non-EG] ............................................................ 8<br />

4.2.20.3 Nutzbare Bahnsteigbreite [non-EG] .......................................................................................... 8<br />

4.2.24 Hektometertafeln [non-EG] ......................................................................................... 8<br />

4.2.26 Ortsfeste Anlagen zur Wartung von Zügen [non-EG] ................................................. 8<br />

4.2.26.1 Zugtoilettenentleerung [non-EG] ............................................................................................... 9<br />

4.2.26.2.a Außenreinigungsanlagen - Reinigungshöhe [non-EG] ........................................................... 9<br />

4.2.26.2.b Außenreinigungsanlagen - Geschwindigkeit [non-EG] ........................................................... 9<br />

4.2.26.3 Wasserbefüllungseinrichtung [non-EG] ..................................................................................... 9<br />

4.2.27 Schotterflug [non-EG] .................................................................................................. 9<br />

4.4.1 Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen [non-EG] .......................................................... 9<br />

4.4.2 Hinweise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen [non-EG] ........................................ 9<br />

4.4.3 Schutz des Personals vor aerodynamischen Einwirkungen [non-EG] .......................... 9<br />

4.5 Instandhaltungsvorschriften [non-EG] .............................................................................. 9<br />

4.5.1 Instandhaltungsplan [non-EG] ....................................................................................... 9<br />

4.5.2 Instandhaltungsanforderungen [non-EG] .................................................................... 11<br />

4.6 Berufliche Qualifikation [non-EG] ................................................................................... 11<br />

4.7 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [non-EG] ....................................... 11<br />

4.8 Infrastrukturregister [non-EG] ......................................................................................... 11<br />

3.2 Prüftabelle TSI SRT .............................................................................................................. 12<br />

4.5.1 Inspektion des Tunnelzustands (6.2.5) [non-EG] ........................................................ 12<br />

4.5.1.a Sichtprüfung [non-EG] ............................................................................................................... 12<br />

4.5.1.b Inspektion gemäß Instandhaltungsplan [non-EG] ..................................................................... 12<br />

4.5.1.c Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen [non-EG] ..................................................... 12<br />

4.5.1.d Inspektion nach und während Umrüstungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen [non-EG] ...... 13<br />

4.8.1 Infrastrukturregister [non-EG] ...................................................................................... 13<br />

Projektnummer P2010-004 Seite 2 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck Streckenkategorie 2 Verbindungstunnel West und Ost<br />

1. Übersicht Prüftabelle<br />

1.1 Prüftabelle TSI INF HS<br />

TSI INF HS<br />

Phase E<br />

4.2.10 Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler [non-EG] erfüllt<br />

4.2.10.1 Einführung [non-EG] erfüllt<br />

4.2.10.2 Begriffsbestimmungen [non-EG] erfüllt<br />

4.2.10.3 Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen und Auslösewert [non-EG] erfüllt<br />

4.2.10.4 Soforteingriffsschwellen [non-EG] erfüllt<br />

4.2.12.1 Vorrichtungen zur Erkennung der Lage und zum Verschluss beweglicher Teile [non-<br />

EG]<br />

erfüllt<br />

4.2.12.3 Geometrische Merkmale [non-EG] erfüllt<br />

4.2.15 Gesamtsteifigkeit des Gleises [non-EG] erfüllt<br />

4.2.17 Einwirkungen von Seitenwind [non-EG] erfüllt<br />

4.2.18 Elektrische Kenndaten [non-EG] erfüllt<br />

4.2.18.a Schutz vor Stromschlag [non-EG] erfüllt<br />

4.2.18.b Isolation [non-EG] erfüllt<br />

4.2.19 Lärm und Erschütterungen [non-EG] erfüllt<br />

4.2.20.3 Nutzbare Bahnsteigbreite [non-EG] n.r.<br />

4.2.24 Hektometertafeln [non-EG] erfüllt<br />

4.2.26 Ortsfeste Anlagen zur Wartung von Zügen [non-EG] n.r.<br />

4.2.26.1 Zugtoilettenentleerung [non-EG] n.r.<br />

4.2.26.2.a Außenreinigungsanlagen - Reinigungshöhe [non-EG]<br />

4.2.26.2.b Außenreinigungsanlagen - Geschwindigkeit [non-EG]<br />

4.2.26.3 Wasserbefüllungseinrichtung [non-EG] n.r.<br />

4.2.27 Schotterflug [non-EG] erfüllt<br />

4.4.1 Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen [non-EG] n.r.<br />

4.4.2 Hinweise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen [non-EG] n.r.<br />

4.4.3 Schutz des Personals vor aerodynamischen Einwirkungen [non-EG] n.r.<br />

4.5 Instandhaltungsvorschriften [non-EG] erfüllt<br />

4.5.1 Instandhaltungsplan [non-EG] erfüllt<br />

4.5.2 Instandhaltungsanforderungen [non-EG] erfüllt<br />

4.6 Berufliche Qualifikation [non-EG] n.r.<br />

4.7 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [non-EG] erfüllt<br />

4.8 Infrastrukturregister [non-EG] wird<br />

nachgereicht.<br />

n.r.<br />

n.r.<br />

1.2 Prüftabelle TSI SRT<br />

TSI SRT<br />

Phase E<br />

4.5.1 Inspektion des Tunnelzustands [non-EG] erfüllt<br />

4.5.1.a Sichtprüfung [non-EG]<br />

4.5.1.b Inspektion gemäß Instandhaltungsplan [non-EG]<br />

4.5.1.c Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen [non-EG]<br />

4.5.1.d Inspektion nach und während Umrüstungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen [non-EG]<br />

4.8.1 Infrastrukturregister [non-EG] wird<br />

nachgereicht .<br />

erfüllt<br />

erfüllt<br />

erfüllt<br />

erfüllt<br />

Projektnummer P2010-004 Seite 3 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

3. Prüftabellen<br />

3.1 Prüftabellen TSI INF HS<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

4.2.10 Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

4.2.10.1 Einführung [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die Gleislagequalität und die Grenzwerte für Einzelfehler sind wichtige<br />

Parameter für die Infrastruktur, die im Rahmen der Definition der<br />

Schnittstelle Fahrzeug - Gleis benötigt werden. Die Gleislagequalität<br />

steht in direktem Zusammenhang mit:<br />

der Sicherheit gegen Entgleisen<br />

der Bewertung eines Fahrzeugs bei Abnahmeprüfungen<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten.<br />

Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten.<br />

der Dauerfestigkeit von Radsätzen und Drehgestellen.<br />

Die Anforderungen des Abschnitts 4.2.10 gelten für Strecken der Kategorien<br />

I, II und III.<br />

4.2.10.2 Begriffsbestimmungen [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Soforteingriffsschwelle (Immediate Action Limit - IAL): bezieht sich<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten.<br />

Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten.<br />

auf den Wert, bei dessen Überschreitung der Infrastrukturbetreiber<br />

Maßnahmen ergreift, um das Risiko von Entgleisungen auf ein annehmbares<br />

Maß zu reduzieren. Dies kann erfolgen, indem entweder die<br />

Strecke geschlossen, die örtlich zulässige Geschwindigkeit reduziert<br />

oder die Gleisgeometrie korrigiert wird.<br />

Eingriffsschwelle (Intervention Limit - IL): bezieht sich auf den Wert,<br />

bei dessen Überschreitung korrektive Instandhaltungsmaßnahmen<br />

durchgeführt werden müssen, um zu verhindern, dass die Soforteingriffsschwelle<br />

vor der nächsten Inspektion erreicht wird.<br />

Auslösewert (Alert Limit - AL): bezieht sich auf den Wert, bei dessen<br />

Überschreitung der Zustand der Gleisgeometrie analysiert und im Rahmen<br />

der regulär geplanten Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt werden<br />

muss.<br />

4.2.10.3 Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen und Auslösewert [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Der Infrastrukturbetreiber muss geeignete Schwellenwerte für Soforteingriffe<br />

und Eingriffe sowie Auslösewerte für die folgenden Parameter<br />

festlegen:<br />

Pfeilhöhe (Richtung) - Standardabweichungen (nur Auslösewert)<br />

Längshöhe - Standardabweichungen (nur Auslösewert)<br />

Pfeilhöhe (Richtung) - Einzelfehler - Mittelwert/Spitzenwert<br />

Längshöhe - Einzelfehler - Mittelwert/Spitzenwert<br />

Gleisverwindung - Einzelfehler - Nullwert/Spitzenwert, unter Berücksichtigung<br />

der in 4.2.10.4.1 festgelegten Grenzwerte<br />

Hinweise:<br />

Instandhaltungsplan der ÖBB: ÖBB Dienstbehelf IS 2 Instandhaltungsplan,<br />

Teil 1: Oberbauanlagen<br />

Einreichprojekt 2008<br />

D0118-02167-V00,<br />

Die Grenzwerte sind im Erhaltungskonzept des genehmigten Projektes<br />

definiert und bleiben weiterhin aufrecht.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 4 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Spurweite - Einzelfehler - Nennwert/Spitzenwert, unter Berücksichtigung<br />

der in 4.2.10.4.2 festgelegten Grenzwerte<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

Mittlere Spurweite über 100m - Nennwert/Mittelwert, unter Berücksichtigung<br />

der in 4.2.9.3.1 festgelegten Grenzwerte.<br />

Bei der Festlegung dieser Grenzwerte muss der Infrastrukturbetreiber<br />

die Grenzwerte für die Gleislagequalität berücksichtigen, die als Grundlage<br />

für die Abnahme der Fahrzeuge dienen. Die Anforderungen für die<br />

Abnahme der Fahrzeuge sind in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />

festgelegt.<br />

Der Infrastrukturbetreiber muss auch die Auswirkungen von kombiniert<br />

auftretenden Einzelfehlern berücksichtigen.<br />

Die vom Infrastrukturbetreiber festgelegten Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen<br />

sowie Auslösewerte sind in dem Instandhaltungsplan zu<br />

erfassen, der in Abschnitt 4.5.1 dieser TSI vorgeschrieben wird.<br />

4.2.10.4 Soforteingriffsschwellen [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Gleisverwindung - Einzelfehler - Nullwert/Spitzenwert:<br />

Die Gleisverwindung ist definiert als die Differenz zwischen zwei in<br />

einem festgelegten Abstand ermittelten gegenseitigen Höhenlagen und<br />

wird in der Regel als Neigung zwischen den beiden Stellen angegeben,<br />

an denen die gegenseitigen Höhenlagen gemessen werden.<br />

Für die Regelspurweite beträgt der Abstand zwischen den Messstellen<br />

1500 mm.<br />

Der Grenzwert für die Gleisverwindung ist eine Funktion der angewandten<br />

Messbasis (l) nach der folgenden Formel:<br />

Verwindungsgrenzwert = (20/l + 3)<br />

wobei l die Messbasis (in m) und 1,3 m ≤ l ≤ 20 m<br />

und die folgenden Höchstwerte gelten:<br />

7 mm/m für Strecken, die für Geschwindigkeiten ≤ 200km/h ausgelegt<br />

sind<br />

5 mm/m für Strecken, die für Geschwindigkeiten > 200km/h ausgelegt<br />

sind<br />

Diagramm siehe TSI S.26<br />

Der Infrastrukturbetreiber muss im Instandhaltungsplan die Länge der<br />

Messbasis angeben, die zur Ermittlung<br />

der Gleisverwindung verwendet wird, damit die Erfüllung dieser Anforderung<br />

geprüft werden kann. Die<br />

Auswertung der Messdaten muss eine Basis von 3 m beinhalten.<br />

Spurweite - Einzelfehler - Nennwert/Spitzenwert:<br />

Tabelle siehe TSI S.26<br />

Für die in 4.2.9.3.1 festgelegte mittlere Spurweite gelten zusätzliche<br />

Anforderungen.<br />

4.2.12.1 Vorrichtungen zur Erkennung der Lage und zum Verschluss beweglicher Teile [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die Zungen von Weichen und Kreuzungsweichen sowie bewegliche<br />

Hinweise:<br />

Instandhaltungsplan der ÖBB: ÖBB Dienstbehelf IS 2 Instandhaltungsplan,<br />

Teil 1: Oberbauanlagen<br />

Abgrenzung:<br />

Keine Prüftätigkeit, wenn eine gültige EG-<br />

Einreichprojekt 2008<br />

D0118-02167-V00,<br />

04 Streckenplanung<br />

041 Übergreifende<br />

Die Grenzwerte sind im Erhaltunsgkonzept des genehmigten Projektes<br />

definiert und bleiben weiterhin aufrecht.<br />

Es werden nur Weichen mit EG-Konformitätserklärung eingebaut.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 5 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

Herzstückspitzen müssen mit Verschlussvorrichtungen ausgerüstet<br />

werden.<br />

Konformitätsbescheinigung vorliegt.<br />

Dokumente<br />

D0469-01000-V21,<br />

Die Zungen sowie die beweglichen Herzstückspitzen von Weichen und<br />

Kreuzungsweichen müssen mit Vorrichtungen versehen sein, die erkennen<br />

lassen, dass sich die beweglichen Elemente in der richtigen Stellung<br />

befinden und verschlossen sind.<br />

4.2.12.3 Geometrische Merkmale [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

In diesem Abschnitt gibt die TSI Betriebsgrenzmaße an, um die Kompatibilität<br />

mit den geometrischen Merkmalen von Radsätzen gemäß der<br />

Festlegung in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />

sicherzustellen. Aufgabe des Infrastrukturbetreibers ist es, Konstruktionswerte<br />

festzulegen und durch den Instandhaltungsplan dafür zu<br />

sorgen, dass während des Betriebs die von der TSI vorgegebenen<br />

Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Dieser Hinweis gilt für alle im Folgenden festgelegten Parameter.<br />

Definitionen der geometrischen Merkmale befinden sich in Anhang E<br />

dieser TSI.<br />

Die technischen Merkmale der Weichen und Kreuzungen müssen folgende<br />

Anforderungen erfüllen:<br />

Strecken der Kategorien I, II und III<br />

Alle folgenden Parameter müssen erfüllt sein:<br />

Höchstwert für den freien Durchgang im Zungenbereich: maximal<br />

1.380 mm im Be trieb. Dieser Wert kann vergrößert werden, wenn der<br />

Infrastrukturbetreiber nachweisen kann, dass das Antriebs und Verschluss<br />

system der Weiche den Querbeanspru chungen eines Radsatzes<br />

standhalten kann. In diesem Fall gelten nationale Vor schriften.<br />

Mindestwert für die Leitweite der einfachen Herzstücke, gemessen 14<br />

mm unterhalb der Lauffläche und auf der theoretischen Bezugslinie in<br />

einem angemessenen Ab stand hinter der tatsächlichen Position (RP)<br />

der Herzstücksspitze, wie in dem folgenden Diagramm dargestellt:<br />

maximal 1.392 mm im Betrieb. Abbildung siehe TSI.<br />

Höchstwert für den Leitkantenabstand im Bereich der Herzstückspitze:<br />

maximal 1 356 mm im Betrieb.<br />

Höchstwert für den freien Durchgang im Be reich Radlenker/Flügelschiene:<br />

maximal 1 380 mm im Betrieb.<br />

Kleinste Rillenweite: 38 mm im Betrieb.<br />

Längste zulässige Herzstücklücke: die Herzstücklücke, die einer<br />

stumpfen Kreu zung 1 : 9 (tga=0,11, a=6°20’) mit einer Radlenkerüberhöhung<br />

von mindestens 45 mm entspricht und einem Mindestrad<br />

durchmesser von 330 mm bei geraden Stammgleisen zugeordnet ist.<br />

Kleinste Rillentiefe: mindestens 40 mm im Betrieb<br />

Höchstwert für die Überhöhung des Rad- lenkers: 70 mm im Betrieb.<br />

Abgrenzung:<br />

Keine Prüftätigkeit, wenn eine gültige EG-<br />

Konformitätsbescheinigung vorliegt.<br />

Folgende Weichenformen sind für den Einbau geplant: Form 60E1<br />

EW 500-1:12, 60E1 EW 500-1:14, 60E1 EW 1200-1:18.5, und 60E1<br />

2600/1600-1:24. Für die geplanten Weichentypen sind EG-<br />

Konformitätserklärungen vorhanden und es ist auch geplant, nur<br />

Weichen mit EG-Konformitätserklärungen einzubauen.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 6 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

4.2.15 Gesamtsteifigkeit des Gleises (6.2.6.3) [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Strecken der Kategorien I, II und III<br />

Die Anforderungen an die Steifigkeit des Gleises als komplettes System<br />

sind ein offener Punkt. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen<br />

Steifigkeit von Schienenbefestigungen sind in 5.3.2 aufgeführt.<br />

Bewertung der Gleissteifigkeit: Die Anforderungen für die Steifigkeit des<br />

Gleises sind ein offener Punkt, daher ist keine Bewertung durch eine<br />

benannte Stelle erforderlich.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Vergleich der Festlegungen der Gesamtsteifigkeit des Gleises im<br />

Technischen Bericht mit den Anforderungen laut ÖBB B50-1<br />

Oberbau formen (Kapitel 4.2, 4.4, 4.5, 4.6, 4.7).<br />

Hinweise:<br />

Mit Erfüllung des Punktes Gleislagestabilität (4.2.13) ist dieser<br />

Punkt ebenfalls erfüllt.<br />

Einreichprojekt 2008<br />

D0118-02141-V10,<br />

Es werden für die Schienen, Schwellen und Schwellenbefestigung<br />

Komponenten mit Konformitätserklärungen eingesetzt. Als Schiene<br />

kommt die Form 60E1 auf Spannbetonschwellen mit einer mindestens<br />

55 cm starken Schotterbettung bzw. eine Feste Fahrbahn zur<br />

Anwendung.<br />

4.2.17 Einwirkungen von Seitenwind [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Beim Entwurf interoperabler Fahrzeuge wird für ein gewisses Maß von<br />

Seitenwindstabilität gesorgt, die in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsys<br />

tems durch einen Referenzsatz charakteristischer<br />

Windkurven definiert wird.<br />

Eine Strecke ist im Hinblick auf den Seitenwind in teroperabel, wenn die<br />

Seitenwindsicherheit für einen auf dieser Strecke fahrenden interoperablen<br />

Zug unter den kritischsten Betriebsbedingungen gewährleistet ist.<br />

Die einzuhaltende Zielvorgabe für die Seitenwindsi cherheit und die<br />

Regeln für den Nachweis der Konfor mität müssen nationalen Normen<br />

entsprechen. Bei den Regeln für den Nachweis der Konformität sind die<br />

charakteristischen Windkurven zu berücksichtigen, die in der TSI Fahrzeuge<br />

des Hochgeschwindigkeitsbahn systems definiert sind.<br />

Wenn die Einhaltung des Sicherheitsziels ohne Schutzmaßnahmen<br />

entweder wegen der geografi schen Bedingungen oder aufgrund anderer<br />

spezifischer Merkmale der Strecke nicht nachgewiesen werden kann,<br />

muss der Infrastrukturbetreiber die Seitenwindsi cherheit durch die<br />

erforderlichen Maßnahmen gewähr leisten, beispielsweise<br />

indem er die Fahrgeschwindigkeit bei Sturmgefahr, gegebenenfalls<br />

vorübergehend, stellenweise verringert,<br />

indem er Vorrichtungen anbringt, die das betreffende Gleis vor den<br />

Wirkungen des Seitenwinds schützen,<br />

oder durch andere geeignete Mittel. Anschließend muss nachgewiesen<br />

werden, dass durch die Maßnah men das Sicherheitsziel erreicht wird.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob die einzuhaltende Zielvorgabe für die Seitenwindsicherheit<br />

und die Regeln für den Nachweis der Konformität nationalen<br />

Normen (ÖNORM EN 14067-4 und -6, ÖNORM EN 1991-1-<br />

4) entsprechen. Dabei sind die charakteristischen Windkurven zu<br />

berücksichtigen, die in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />

definiert sind.<br />

Ein bestimmendes Element ist die zulässige Seitenwindgeschwindigkeit<br />

der Oberleitung bei der ein uneingeschränkter elektrischer<br />

Betrieb möglich ist. Die bei den ÖBB zertifizierten Oberleitungstypen<br />

sind für Seiten windgeschwindigkeiten bis 26 m/s (94 km/h)<br />

sowie bis 33 m/s (120 km/h), je nach Oberlei tungstyp, zugelassen.<br />

Bei Oberleitungstypen mit Befahrungsgeschwindigkeiten über<br />

80 km/h bis 250 km/h ist eine Seitenwindge schwindigkeit von 33<br />

m/s zu Grunde zu legen.<br />

Abgrenzung:<br />

keine Nachrechnung<br />

Hinweise:<br />

Bei Überschreiten dieser Windgeschwindig keiten sind vom Infrastrukturbetreiber<br />

Maß nahmen zu setzen. Diese sind im Techni<br />

schen Bericht anzuführen.<br />

04 Streckenplanung<br />

042 Anbindung Bahnhof<br />

Innsbruck<br />

D0469-02000-V20, -<br />

02001-V21, -02002-V21,<br />

-02003-V20, -02004-<br />

V20, -02005-V20, -<br />

02006-V20, -02007-V20,<br />

Der überprüfte Entwurf betrifft einen Basistunnel der daher keinen<br />

Seitenwinden ausgesetzt ist. Bei den Ausfahrten sind verschiedene<br />

Schallschutzbarrieren vorgesehen, deren Größe auch die Einwirkungen<br />

des Seitenwinds begrenzen. Wo solche Barrieren nicht<br />

vollständig vorhanden sind (zwischen dem Nordportal und dem Bf<br />

Innsbruck) ist die Zuggeschwindigkeit in jedem Fall begrenzt (siehe<br />

Dokumente). Entlang der Strecke sind außerdem keine Bahnübergänge<br />

vorhanden.<br />

4.2.18 Elektrische Kenndaten [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

4.2.18.a Schutz vor Stromschlag [non-EG]<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die Anforderungen zum Schutz vor Stromschlag sind in der TSI Energie<br />

des Hochgeschwindigkeitsbahnsys tems aufgeführt.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob im technischen Bericht die EN 50119 und EN<br />

50122-1 als Planungsgrundlage angeführt ist.<br />

Schnittstellen:<br />

Wenn Prüfung des Teilsystems Energie erfolgt, kann auf die<br />

Prüfung im dortigen Punkt 4.7.3 verwiesen werden.<br />

(2013-05-14) erfüllt<br />

Die Prüfung der TSI Energie für den gegen ständlichen Abschnitt<br />

wird von der benannten Stelle gesondert durchgeführt.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 7 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

4.2.18.b Isolation [non-EG]<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Das Gleis muss die notwendige Isolation für die (co dierten) Gleisstromkreise<br />

bieten, die von den Zugor tungsanlagen/Gleisfreimeldeeinrichtungen<br />

verwendet werden. Der geforderte<br />

elektrische Mindestwiderstand beträgt 3 Ω/km. Der Infrastrukturbetreiber<br />

kann einen höheren Widerstandswert verlangen, wenn dies für bestimmte<br />

Systeme der Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalisierung erforderlich<br />

ist. Sofern die Isolation durch das Schienenbefestigungssystem<br />

erfolgt, gilt diese Bedingung als erfüllt, wenn die Bedingungen in Abschnitt<br />

5.3.2 der vorliegenden TSI erfüllt sind.<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Hinweise:<br />

Im Netz der ÖBB erfolgt die Isolation der Gleisstromkreise durch<br />

das Schienenbefesti gungssystem.<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

(2013-05-14) erfüllt<br />

Die Prüfung der TSI Energie für den gegen ständlichen Abschnitt<br />

wird von der benannten Stelle gesondert durchgeführt.<br />

4.2.19 Lärm und Erschütterungen (6.2.6.6) [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben zum Bau<br />

oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsstrecken sind die Emissionsschallpegel<br />

der Züge, die der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />

entsprechen, bei ihrer jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Bei der Untersuchung müssen auch die anderen auf der Strecke verkehrenden<br />

Züge berücksichtigt werden sowie die tatsächliche Gleisqualität<br />

(2) und die topologischen und geografischen Zwänge. Die erwarteten<br />

Erschütterungen entlang einer neuen oder ausgebauten Infrastruktur bei<br />

der Durchfahrt von Zügen, die der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindig<br />

keitsbahnsystems entsprechen, dürfen die Werte der gültigen einzelstaatlichen<br />

Vorschriften nicht überschreiten.<br />

(2) Es ist zu betonen, dass die tatsächliche Gleisqualität nicht mit der<br />

Qualität des Referenzgleises verwechselt werden darf, das definiert<br />

wurde, um Fahrzeuge im Hinblick auf die Grenzwerte ihrer Fahrgeräusche<br />

bewerten zu können.<br />

Bewertung von Lärm und Erschütterungen: Es ist keine Bewertung durch<br />

die benannte Stelle erforderlich.<br />

Nationaler Bezug:<br />

Feststellung, ob die Anforderungen bezüglich dem Lärm und der<br />

Erschütterungen der nationalen Vorschriften eingehalten werden.<br />

Dies sind insbesondere:<br />

Lärm:<br />

ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1,<br />

RVS 04.02.11,<br />

ÖAL-Richtlinie Nr. 36 Blatt 1,<br />

ON Regel 305011,<br />

ÖNORM ISO 9613-2,<br />

ÖNORM S 5021-1,<br />

ÖNORM B 8115-2,<br />

ÖNORMEN S 5004 bis 5005,<br />

Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-<br />

Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahn<br />

Erschütterungen:<br />

ÖN S 9001,<br />

ÖNORM ISO 2631-1,<br />

ÖNORM ISO 2631-2,<br />

ÖN S 9012,<br />

ÖN S 9020,<br />

§31a Gutachten Erschütterung: Die Unterlagen „Immissionsschutz vor Erschütterungen<br />

und Sekundärschall“ sind vorhanden. Die Anforderungen<br />

bezüglich der Erschütterungen der nationalen Vorschriften werden<br />

eingehalten.<br />

Lärm: Die Unterlagen „Schalltechnische Untersuchung Technischer<br />

Bericht“ sind vorhanden. Die Anforderungen bezüglich dem Lärm<br />

der nationalen Vorschriften werden eingehalten.<br />

Für das Gutachten gemäß §31a ist eine Stellungnahme bezüglich<br />

Lärm und Erschütterungsschutz abgegeben worden. Die Anforderungen<br />

an den Stand der Technik wurden eingehalten.<br />

RVE 04.02.01 (Entwurf)<br />

4.2.20.3 Nutzbare Bahnsteigbreite [non-EG] (2013-05-14) n.r.<br />

4.2.24 Hektometertafeln [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

In regelmäßigen Abständen entlang des Gleises sind Hektometertafeln<br />

zur Standortbestimmung anzubringen. Hierbei gelten jeweils nationale<br />

Vorschriften.<br />

Nationaler Bezug:<br />

ÖBB ZOV 12<br />

04 Streckenplanung<br />

041 Übergreifende<br />

Dokumente<br />

D0118-02137-V20,<br />

D0469-00001-V21,<br />

Hm-Tafeln und Gleisbezeichnungstafeln werden nach der ÖBB-<br />

Richtlinie ZOV 12 angebracht. Im NBÜ-Bereich erfolgt die Ausführung<br />

der hm-Tafeln mit einem ca. 5cm breiten orangen rückstrahlenden<br />

Streifen oben und unten auf der hm-Tafel gemäß TOV 12<br />

bzw. DV V2.<br />

4.2.26 Ortsfeste Anlagen zur Wartung von Zügen [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

Im gegenständlichen Abschnitt sind keine ortsfesten Anlagen zur<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 8 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

Wartung von Zügen vorgesehen.<br />

4.2.26.1 Zugtoilettenentleerung [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

4.2.26.2.a Außenreinigungsanlagen - Reinigungshöhe [non-EG]<br />

4.2.26.2.b Außenreinigungsanlagen - Geschwindigkeit [non-EG]<br />

Im gegenständlichen Abschnitt sind Zugtoilettenentleerungseinrichtungen<br />

vorgesehen.<br />

(2013-05-13) n.r.<br />

Im gegenständlichen Abschnitt sind keine ortsfesten Anlagen zur<br />

Wartung von Zügen vorgesehen.<br />

(2013-05-13) n.r.<br />

Im gegenständlichen Abschnitt sind Außenreinigungsanlagen vorgesehen.<br />

4.2.26.3 Wasserbefüllungseinrichtung [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

Im gegenständlichen Abschnitt sind Wasserbefülleinrichtungen<br />

vorgesehen.<br />

4.2.27 Schotterflug [non-EG] (2013-05-13) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

offener Punkt.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob die Anforderungen der RVE 05.00.02 Bettungsquerschnitte<br />

für Schotteroberbau Kapitel 9 eingehalten werden.<br />

Falls diese bei Neubau-Projekten noch nicht berücksichtigt wurde,<br />

erfolgt dies im Zuge der nächsten Stopfung (Bestätigung der ÖBB<br />

Infrastruktur AG ist einzufordern).<br />

Die maximale Geschwindigkeit im gegenständlichen Abschnitt<br />

beträgt 160km/h, eine Absenkung des Schotterbetts ist erst ab einer<br />

Geschwindigkeit von v ≥ 200km/h erforderlich. Im Bereich mit v =<br />

250 km/h wird eine feste Fahrbahn eingesetzt.<br />

4.4.1 Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

Keine Prüftätigkeit im Teilsystem INF.<br />

4.4.2 Hinweise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

Keine Prüftätigkeit im Teilsystem INF.<br />

4.4.3 Schutz des Personals vor aerodynamischen Einwirkungen [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

Keine Prüftätigkeit im Teilsystem INF. Die Streckengeschwindigkeit<br />

beträgt unter 300 km/h.<br />

4.5 Instandhaltungsvorschriften [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

4.5.1 Instandhaltungsplan [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Der Infrastrukturbetreiber muss für jede Hochgeschwindigkeitsstrecke<br />

über einen Instandhaltungsplan verfügen, der mindestens folgende<br />

Angaben enthält:<br />

einen Satz von Grenzwerten;<br />

eine Aufstellung zu den Verfahrensweisen, zur fachlichen Kompetenz<br />

des Personals sowie zur für das Personal notwendigen persönlichen<br />

Sicherheitsausrüstung;<br />

die Regeln, die zum Schutz für die im oder am Gleis arbeitenden<br />

Personen anzuwenden sind;<br />

die Mittel, mit denen die Einhaltung der Betriebswerte überprüft wird;<br />

die Maßnahmen (Verringerung der Geschwindigkeit, Instandsetzungs-<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Der IOP-Prüfer muss bestätigen, dass der Instandhaltungsplan<br />

vorhanden ist und die angegebenen Punkte (Kap. 4.5.1 der TSI)<br />

enthält.<br />

Hinweise:<br />

Die EG-Prüfung zu diesem Punkt ist in der Tabelle EG-Prüfung<br />

unter 4.5.1 beschrieben.<br />

Instandhaltungsplan der ÖBB: ÖBB Dienstbehelf IS 2 Instandhaltungsplan<br />

Einreichprojekt 2008<br />

D0118-02167-V00,<br />

Gemäß D0118-02167 Kap. 8.3 werden die Sicherheitsgrenzwerkte<br />

der TSI Infrastruktur in das Erhaltungskonzept aufgenommen und<br />

berücksichtigt.<br />

Gleisüberhöhung (4.2.7) Längshöhenfehler (von Punkt 8.3.1.2):<br />

200 < V < 300 km/h: Qualitätsklasse QN 1: Längshöhe 4 mm,<br />

Standardabweichung 1.0 mm; QN 2: Längshöhe 8 mm, Standardabweichung<br />

1.3 mm<br />

V < 80 km/h Richtung 16 mm, Standardabweichung 2.6 mm<br />

Gleislagequalität (4.2.10) Richtungsfehler (von Punkt 8.3.1.1):<br />

200 < V < 300 km/h: QN 1: Richtung 4 mm, Standardabweichung<br />

0.7 mm; QN 2: Richtung 6 mm, Standardabweichung 1.0 mm<br />

V < 80 km/h Richtung 14 mm, Standardabweichung 1.8 mm<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 9 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

fristen), die bei Überschreitung der vorgeschriebenen Werte zu ergreifen<br />

sind<br />

in Bezug auf die folgenden Elemente:<br />

Gleisüberhöhung, siehe 4.2.7;<br />

Gleislagequalität, siehe 4.2.10;<br />

Weichen und Kreuzungen, siehe 4.2.12;<br />

Bahnsteigkante, siehe 4.2.20;<br />

Inspektion des Zustands von Tunneln gemäß den Anforderungen der<br />

TSI „Sicherheit in Eisenbahntunneln“.<br />

Gleisbogenhalbmesser von Nebengleisen, siehe 4.2.25.3.<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

Gleisverwindung:<br />

V > 160 km/h: Höchstverwindung 5 mm, Längsbasis 3 m<br />

V < 160 km/h: Höchstverwindung 7 mm, Längsbasis 3 m<br />

Spurweite (4.3.3.10):<br />

Gerade und Gleisbögen R > 10 000 m: Mittlere Spurweite über<br />

100 m: 1 433 - 1 442 mm<br />

Gleisbögen R < 10 000 m: Mittlere Spurweite über 100 m: 1 433 -<br />

1 445 mm<br />

Weichen und Kreuzungen (4.2.12):<br />

Spurweite im Herzstückbereich: A1, A2, A3, A4: Nennwert: 1435;<br />

Toleranzen beim Entwurf: +2/-1 mm; Toleranzen im Betrieb: +5/-2<br />

mm<br />

Breite der Führungsrillen: Nennwert 40 mm; Toleranzen beim<br />

Entwurf +0.5/-0.5 mm; Toleranzen im Betrieb: siehe Anmerkung<br />

Spurweite im Herzstückbereich: C1, C2, C3, C4: Nennwert: 1395;<br />

Toleranzen beim Entwurf: +0.5/-0.5 mm; Toleranzen im Betrieb:<br />

≥ 1393 mm<br />

Flügelschienenabstand: B1, B2: Nennwert: 1355; Toleranzen<br />

beim Entwurf: ≤ 1356 mm; Toleranzen im Betrieb: ≤ 1356 mm<br />

Höhenüberstand H des Radlenkers: Nennwert - Weichen 0≤H≤60<br />

- Kreuzungen 45≤H≤60; Toleranzen beim Entwurf: +2/-1 mm; Toleranzen<br />

im Betrieb: +10 mm<br />

Anmerkung: Die Nennweite für Führungsrillen, Herzstückleitweite<br />

und Flügelschienenabstand entsprechen Entwurfwerten für Weichen-<br />

und Kreuzungsherzstücke und richten sich nach bereits<br />

bestehenden Weichen und Kreuzungen. In allen Fällen müssen der<br />

Mindestwert für Herzstückleitweiten und der Höchstwert für Flügelschienenabstände<br />

eingehalten werden.<br />

Die Maßnahmen bei Überschreitung der vorgeschriebenen Werte<br />

sind die sofortige Verringerung der Geschwindigkeit und die Programmierung<br />

einer Instandsetzungsfrist. Die Geschwindigkeitsverringerung<br />

ist dergestalt, dass der Bereich der zulässigen Geschwindigkeit<br />

von den Grenzwerten knapp über den tatsächlich gemessenen<br />

Werten abhängt. Auf der Grundlage der Messungen muss die<br />

Entwicklung der Geometriefehler des Gleises bewertet werden. Die<br />

Instandsetzung muss vorgesehen werden, wenn die Grenzwerte für<br />

eine lokale zulässige Geschwindigkeit unter 160 Km/h erreicht<br />

werden. Falls die gemessenen Grenzwerte nur eine Geschwindigkeit<br />

unter 120 Km/h zulassen, muss der Grund dieser Verringerung<br />

gesucht und der gesamte betroffene Abschnitt einer Instandhaltung<br />

unterzogen werden.<br />

Bahnsteigkante (4.2.20):<br />

Im Projektgebiet ist kein Bahnsteig ausgeführt.<br />

Inspektion des Zustands von Tunneln gemäß den Anforderungen<br />

der TSI "Sicherheit in Eisenbahntunneln":<br />

Für die Bestimmung des Schienenzustands sind Inspektionen alle<br />

12 Monate mit einer Toleranz von 1 Monat vorgesehen.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 10 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

Die Inspektion wird mit Ultraschalldetektoren und Wirbelströmen<br />

(Messwaggon) ausgeführt. Inspektionen für die Bestimmung des<br />

Zustands der Weichen und Kreuzungen erfolgen nach der optischen<br />

Erkennung von Unregelmäßigkeiten auf der Grundlage der Filme<br />

und bei Geometrieabweichungen.<br />

4.5.2 Instandhaltungsanforderungen [non-EG] (2012-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die technischen Verfahren und Produkte, die bei den Instandhaltungsarbeiten<br />

zur Anwendung kommen, dürfen die menschliche Gesundheit<br />

nicht gefährden und die davon ausgehenden Umweltbelastungen dürfen<br />

die zulässigen Grenzen nicht überschreiten. Diese Anforderungen gelten<br />

als erfüllt, wenn nachgewiesen wird, dass die Verfahren und Produkte<br />

mit den nationalen Bestimmungen im Einklang stehen.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />

die entsprechenden nationale Bestimmungen angeführt sind.<br />

Nationaler Bezug:<br />

Arbeitnehmerschutzgesetz und dazu erlassene Verordnungen.<br />

05 Bauwerkplaung<br />

051 Übergreifende<br />

Dokumente<br />

D0118-01899-F02, -<br />

02183-F02,<br />

SiGe Dokumente und Unterlagen für spätere Arbeiten sind vorhanden<br />

und entsprechen den nationalen Anforderungen.<br />

4.6 Berufliche Qualifikation [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

Keine Prüftätigkeit im Teilsystem INF.<br />

4.7 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [non-EG] (2013-05-13) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stehen in Zusammenhang<br />

mit der Einhaltung der Anforderungen von Abschnitt 4.2,<br />

insbesondere 4.2.16 (maximale Druckschwankungen in Tunneln), 4.2.18<br />

(elektrische Kenndaten), 4.2.20 (Bahnsteige), 4.2.26 (ortsfeste Anlagen<br />

zur Wartung von Zügen) und 4.4 (Betriebsvorschriften).<br />

Zusätzlich zu den im Instandhaltungsplan angegebenen Anforderungen<br />

(siehe Abschnitt 4.5.1) müssen Vorkehrungen getroffen werden, um<br />

insbesondere im Gleisbereich den Gesundheitsschutz und ein hohes<br />

Sicherheitsniveau für das Instandhaltungspersonal sicherzustellen, wie<br />

es den europäischen und nationalen Bestimmungen entspricht.<br />

Mitarbeiter die mit der Instandhaltung am Teilsystem Infrastruktur des<br />

Hochgeschwindigkeitsbahnsystems betraut sind und im oder am Gleis<br />

arbeiten, müssen reflektierende Bekleidung mit CE-Zeichen tragen.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />

die entsprechenden nationale Bestimmungen angeführt sind.<br />

05 Bauwerkplaung<br />

051 Übergreifende<br />

Dokumente<br />

D0118-02389-F02, -<br />

02183-F02,<br />

Die Unterlagen „Sicherheits- und Gesundheitsdokument gemäß<br />

ASchG §5“, „Unterlage für spätere Arbeiten gemäß BauKG §8“ und<br />

das „Gutachten gemäß § 31a“ liegen der benannten Stelle vor.<br />

4.8 Infrastrukturregister [non-EG] (2013-05-13) wird nachgereicht .<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die für das Register gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2008/57/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191 vom 18.7.2008, S.<br />

1) bereitzustellenden Daten sind im Durchführungsbeschluss<br />

2011/633/EU der Kommission vom 15. September 2011 zu den gemeinsamen<br />

Spezifikationen des Eisenbahn-Infrastrukturregisters (ABl. L 256<br />

vom 1.10.2011, S. 1) angegeben.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob ein Infrastrukturregister vorhanden ist. Prüfung auf<br />

Existenz und Vorhandensein der Merkmale lt. Durchführungsbeschluss<br />

2011/633/EU.<br />

Das Infrastrukturregister wird bis zur Betriebsbewilligung erstellt und<br />

mit dem Technischen Dossier der benannten Stelle abgegeben.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 11 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

3.2 Prüftabelle TSI SRT<br />

Anforderungen gemäß TSI SRT<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung,<br />

Hinweise<br />

Dokumente des<br />

Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

4.5.1 Inspektion des Tunnelzustands (6.2.5) [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

Diese Spezifikation gilt für alle Tunnel unabhängig von ihrer Länge. Im Instandhaltungsplan,<br />

der durch Abschnitt 4.5.1 der TSI INF HS sowie der künftigen TSI<br />

INF CR festgelegt wird, sind die folgenden zusätzlichen Inspektionsvorschriften<br />

zu beachten:<br />

4.5.1.a Sichtprüfung [non-EG]<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

jährliche vom Infrastrukturbetreiber durchzuführende Sichtprüfungen;<br />

4.5.1.b Inspektion gemäß Instandhaltungsplan [non-EG]<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

ausführliche Inspektionen gemäß dem Instandhaltungsplan des Infrastrukturbetreibers;<br />

4.5.1.c Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen [non-EG]<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

spezielle Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen, die sich auf den<br />

Tunnelzustand ausgewirkt haben könnten;<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Nationaler Bezug:<br />

Die Prüfung auf Vorhandensein wird bereits im Rahmen<br />

der EG-Prüfung durchgeführt (siehe Zeile 4.5.1 im<br />

Tabellenbereich EG-Prüfung). Laut TSI 6.2.5 obliegt die<br />

Konformitätsbewertung der Instandhaltung (inhaltliche<br />

Prüfung) der zuständigen nationalen Behörde: nonEG-<br />

Prüfung.<br />

Schnittstellen:<br />

TSI INF HS 4.5.1, TSI INF CR 4.5 Instandhaltungs- und<br />

Wartungsvorschriften (Instandhaltungsplan)<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Einreichprojekt<br />

2008<br />

D0118-02167-<br />

V00,<br />

Einreichprojekt<br />

2008<br />

D0118-02167-<br />

V00,<br />

Für den Brenner Basistunnel ist ein Erhaltungskonzept vorhanden, in welchem<br />

die TSI als gesetzliche Grundlage herrangezogen wurde (siehe D0118-<br />

02167 Kap. 3.1).<br />

Nähere Informationen bezüglich Inspektion des Tunnelzustands siehe folgende<br />

Prüfpunkte:<br />

(2013-05-13) erfüllt<br />

In der Anlage 1 sind die Intervalle für die Erhaltungstätigkeiten abgebildet.<br />

Schienen, Schwellen, Schotterbett und das Lichtraumprofil werden 26 mal<br />

pro Jahr mit dem Diagnosezug befahren. Die Hauptuntersuchung von Tunnelbauwerk<br />

mit Gleis erfolgt alle 4 Jahre.<br />

(2013-05-12) erfüllt<br />

Das Erhaltungskonzept entspricht dem aktuellen Stand der Technik und wird<br />

laufend an die geltenden Regelwerke bis zur Fertigstellung des Projekts<br />

angepasst.<br />

Im Erhaltungskonzept sind Störklassen<br />

Vernachlässigbar - Unwichtiger Funktionsausfall<br />

Unkritisch - Unkritischer Ausfall einer Funktion<br />

Kritisch - Kritischer Ausfall einer Funktion<br />

(2013-05-15) erfüllt<br />

Signifikant - Totalausfall<br />

definiert und Szenarien beschrieben, wie mit diesen Störungen strukturiert<br />

umgegangen wird. Für die strukturierte Abwicklung gibt es die Abbildung 10,<br />

welche die Abläufe bei einer Störung in einem Flussdiagramm definieren.<br />

Falls Reparaturen aufschiebbar sind, werden diese im Zuge der Instandhaltung<br />

erledigt. Bei allen anderen Störungen kommt es vor dem Normalbetrieb<br />

zur Einfahrt des Instandhaltungstupps, der Überprüfung vor Ort, Reparaturarbeiten<br />

sowie Freigabe. Erst nach Abhandlung des Ablaufdiagramms kann in<br />

den Normalbetrieb übergegangen werden.<br />

7.2.4 Signifikante Störung<br />

Sofortsperre eines Streckenabschnittes (ein Gleis) aufgrund der Einschränkung<br />

der Betriebstauglichkeit und Sicherheit wegen einer Störung und aufgrund<br />

der nicht aufschiebbaren Störungsbehebung.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 12 von 13


Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI SRT<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung,<br />

Hinweise<br />

4.5.1.d Inspektion nach und während Umrüstungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen [non-EG]<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

nach und während der Durchführung von Umrüstungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen<br />

sowie vor der Wiederaufnahme des Zugbetriebs in einem Tunnel<br />

ist eine Inspektion durchzuführen, in deren Rahmen durch geeignete Maßnahmen<br />

sichergestellt wird, dass die Stabilität des Bauwerks gewährleistet ist und<br />

das Lichtraumprofil unverletzt bleibt.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Dokumente des<br />

Antragstellers<br />

Einreichprojekt<br />

2008<br />

D0118-02167-<br />

V00,<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

Teilweise Umleitung des Zugverkehrs (Bestandsstrecke wenn möglich).<br />

Eingriff von außen zur Behebung erforderlich. Die Behebung hat umgehend<br />

zu erfolgen, d.h. die betrieblichen Einschränkungen rechtfertigen eine Intervention.<br />

Weiters sind auch Szenarien für den Umgang mit einen brennenden Personenzug<br />

definiert.<br />

(2013-05-13) erfüllt<br />

Im Erhaltungskonzept sind Szenarien für Erneuerungsarbeiten ausgewiesen.<br />

4.8.1 Infrastrukturregister [non-EG] (2013-05-15) wird nachgereicht .<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Die für die Register gemäß Artikel 34 und 35 der Richtlinie 2008/57/EG des Feststellung, ob ein Infrastrukturregister vorhanden ist.<br />

Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1) Prüfung auf Existenz und Vorhandensein der Merkmale<br />

bereitzustellenden Daten sind im Durchführungsbeschluss 2011/633/EU der lt. Durchführungsbeschluss 2011/633/EU.<br />

Kommission vom 15. September 2011 zu den gemeinsamen Spezifikationen des Abgrenzung:<br />

Eisenbahn-Infrastrukturregisters (ABl. L 256 vom 1.10.2011, S. 1) und im Durchführungsbeschluss<br />

2011/665/EU der Kommission vom 4. Oktober 2011 über das<br />

keine Prüfung der zahlenmäßigen Angaben.<br />

Europäische Register genehmigter Schienenfahrzeugtypen (ABl. L 264 vom<br />

8.10.2011, S. 32.) angegeben.<br />

Wird bei Projektende beigelegt.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 13 von 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!