EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Lärmschutz<br />
Aus dem vorliegenden Änderungsprojekt ergeben sich im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck Reduktionen und Verlagerungen<br />
der Baulärmimmissionen sowie Erhöhungen der Lärmimmissionen in der Betriebsphase. Aus den begutachteten<br />
Unterlagen geht hervor, dass diese Veränderungen schalltechnisch analysiert und die Lärmschutzmaßnahmen<br />
den veränderten Erfordernissen angepasst wurden. Dabei wurden die relevanten Gesetze, Verordnungen,<br />
Richtlinien und Normen sowie die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes beachtet und eine dem Stand der<br />
Technik entsprechende Methodik und Vorgangsweise gewählt.<br />
Aus fachspezifischer Sicht des Bereiches Lärmschutz entspricht das Bauvorhaben dem Stand der Technik unter<br />
Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />
auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />
Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />
Die in den Technischen Berichten Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-00201 und D0792-02377 dargestellten<br />
Prognosen der Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen erscheint vollständig und plausibel.<br />
Betreffend die Änderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck ist Folgendes festzustellen.<br />
Mit den vorgegebenen Maßnahmen können an den Prognoseorten für den wahrscheinlichsten Fall die Grenzwerte<br />
vor allem für den sekundären Luftschall in den exponierten Gebäuden nicht eingehalten werden. Gegenüber der Ist-<br />
Situation wird jedoch bei allen Prognoseorten eine Verbesserung der Belastung bezüglich der Erschütterungen und<br />
des sekundären Luftschalls erreicht. Bei oberirdischer Streckenführung spielt der sekundäre Luftschall in Kombination<br />
mit dem Direktschall der Zugsvorbeifahrten nur eine untergeordnete Rolle. Die vorgesehenen Maßnahmen an der<br />
offenen Streckenführung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Sie reduzieren die Erschütterungsbelastung<br />
im Mittel um 50% und den Pegel des sekundären Luftschalls um bis zu 7 dBA. Die Maßnahmen werden als „gut<br />
wirksam“ und die Restbelastung als „mittel“ eingestuft. Gegenüber dem genehmigten Projekt ergibt sich durch das<br />
Änderungsprojekt keine geänderte Restbelastung.<br />
Hinsichtlich der Änderung Einbindung Umfahrung Innsbruck wird festgestellt, dass die gegenüber dem EP 2008<br />
abgeleiteten Veränderungen der Immissionen marginal sind. Bei einigen Prognoseorten reduzieren sich sogar die<br />
prognostizierten Immissionen. Durch die vorgesehenen Erschütterungsschutzmaßnahmen kann die Restbelastung<br />
auf „keine bis sehr gering“ abgesenkt werden. Den vorgelegten Ausführungen ist aus der Sicht des § 31a- Gutachters<br />
für das Fachgebiet Erschütterungs- und Sekundärschallschutz nichts hinzuzufügen.<br />
Das Bauvorhaben entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />
der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />
einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />
Eine beantragte Abweichungen vom Stand der Technik gemäß §31f liegt nicht vor.<br />
Aus der Sicht des Fachgebietes Erschütterungs- und Sekundärschallschutz bestehen keine Bedenken gegen die<br />
Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung.<br />
Interoperabilität<br />
Die gegenständlichen Entwurfsunterlagen entsprechen derzeit den Anforderungen der Prüfpunkte der non-EG-<br />
Prüfung der TSI Infrastruktur und TSI Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT). Zum Abschluss dieser Prüfpunkte<br />
werden aber teilweise Unterlagen benötigt, die in dieser Detailtiefe noch nicht vorliegen. Der Abschluss der Prüfung<br />
erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
§31A GUTACHTEN - 14 -