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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Fachbereich werden die Entwässerungseinrichtungen des Tunnels, der Straßen etc. nicht erfasst. Diese werden in<br />

dem zugeordneten Fachbereich beurteilt.<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Wie im Gemeinschaftsgutachten vom März 2008 dargelegt, ist das Fachgebiet „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“<br />

im Einvernehmen mit der BBT-SE abgegrenzt, da einerseits nach EisbG und EBEV zu den Straßenverkehrsanlagen<br />

im Projekt nur grundsätzliche Angaben zu tätigen sind und andererseits etliche Verfahren (z. B.<br />

nach BStG, LStG, BauKG) diesem Verfahren nachgereiht sind.<br />

Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />

Nach ÖN B 2400 (Ausgabe 2004) ist die Hydrogeologie die Wissenschaft von den Erscheinungsformen, den Wechselwirkungen<br />

und dem Verhalten des Wassers in der Erdrinde.<br />

Somit sind auch die Nutzung und der Schutz derartiger Wässer Inhalt dieser Disziplin eingeschlossen. Naturgemäß<br />

ergeben sich Querbeziehungen zu den Fachgebieten Tunnelbau, Tiefbau, Hydrologie und Wasserbau; und zwar<br />

insofern, dass Eingriffe in Poren- bzw. Kluftgrundwässer Veränderungen im unterirdischen Wasserhaushalt und somit<br />

Auswirkungen auf Obertagequellen ergeben können.<br />

Zur Begutachtung gehört somit die Überprüfung bzw. Plausibilitätskontrolle sämtlicher geologisch-hydrogeologischen<br />

Voruntersuchungen und die Erfahrungen und Messungen in den inzwischen aufgefahrenen Tunnelabschnitten.<br />

Zu den Fachgebieten Hydrologie und Wasserbau gibt sich eine Berührungsfläche im Falle einer Veränderung der<br />

Wasserführungen dann, wenn ein wesentlicher Teil der oberirdischen Wasserfracht von unterirdischen Einzugsgebieten<br />

gespeist wird. Ebenso gehören auch Ausleitungen von Tunnelwässern (natürlich nur nach Vorbehandlung) in die<br />

Vorfluter zum Themenbereich. Verbindungen zu den Fachgebieten Limnologie und auch zu Landwirtschaft (Bewässerungen)<br />

könnten sich ergeben, wenn wesentliche Teilmengen von Oberflächenwässern quantitativ beeinflusst<br />

würden.<br />

Lärmschutz<br />

Das Fachgebiet Lärmschutz betrachtet die Auswirkungen des vorliegenden Projektvorhabens in Form von Lärmimmissionen,<br />

die diesbezüglich geltenden Grenzwerte und Vorschriften sowie die zum Schutze der Anrainer geplanten<br />

Lärmschutzmaßnahmen. Hierbei wird ausschließlich der direkt von der Schallquelle als Luftschall übertragene Lärm<br />

behandelt. Sekundärschall, also jener Luftschall, der durch die von der ursprünglichen Einwirkungsstelle übertragenen<br />

Schwingungen an weiter entfernten Stellen, etwa in Gebäuden, erzeugt wird, wird im Fachbereich „Erschütterungs-<br />

und Sekundärschallschutz“ betrachtet und ist nicht Gegenstand dieses Fachgebietes.<br />

Die Lärmimmissionen werden sowohl für die Bau- wie auch die Betriebsphase primär durch norm- und richtliniengerechte<br />

Schallimmissionsberechnungen ermittelt. Diese basieren auf Informationen über Verkehrszahlen, Art der verkehrenden<br />

Fahrzeuge, Planung der Bautätigkeiten und verwendete Geräte sowie der diesen zugeordneten Schallleistungen.<br />

Aus diesen Angaben lassen sich zusammen mit Daten zur Geländegeometrie- und Beschaffenheit die<br />

Lärmbelastungen in Form von Schallimmissionskarten und punktuellen Immissionswerten ermitteln. Durch Vergleich<br />

mit Grenzwerten und Vorbelastung kann die Belastungsintensität und die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen<br />

ermittelt werden. Aufgrund der teilweise unterirdisch verlaufenden Schienenstrecke sind im Betrieb neben den Freiluftstrecken<br />

vor allem die Bereiche der Tunnelportale wesentliche Luftschallemissionsquellen. In der Bauphase erzeugen<br />

zusätzlich auch oberirdisch eingerichtete Baustellen und Deponien sowie der zugehörige Zulieferverkehr<br />

Lärmimmissionen.<br />

Auch die Lärmbelastung am Arbeitsplatz während Bau und Betrieb des Projektes werden anhand der Sicherheitsund<br />

Gesundheitsschutzdokumente betrachtet.<br />

§31A GUTACHTEN - 23 -

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