EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Fachbereich werden die Entwässerungseinrichtungen des Tunnels, der Straßen etc. nicht erfasst. Diese werden in<br />
dem zugeordneten Fachbereich beurteilt.<br />
Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />
Wie im Gemeinschaftsgutachten vom März 2008 dargelegt, ist das Fachgebiet „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“<br />
im Einvernehmen mit der BBT-SE abgegrenzt, da einerseits nach EisbG und EBEV zu den Straßenverkehrsanlagen<br />
im Projekt nur grundsätzliche Angaben zu tätigen sind und andererseits etliche Verfahren (z. B.<br />
nach BStG, LStG, BauKG) diesem Verfahren nachgereiht sind.<br />
Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />
Nach ÖN B 2400 (Ausgabe 2004) ist die Hydrogeologie die Wissenschaft von den Erscheinungsformen, den Wechselwirkungen<br />
und dem Verhalten des Wassers in der Erdrinde.<br />
Somit sind auch die Nutzung und der Schutz derartiger Wässer Inhalt dieser Disziplin eingeschlossen. Naturgemäß<br />
ergeben sich Querbeziehungen zu den Fachgebieten Tunnelbau, Tiefbau, Hydrologie und Wasserbau; und zwar<br />
insofern, dass Eingriffe in Poren- bzw. Kluftgrundwässer Veränderungen im unterirdischen Wasserhaushalt und somit<br />
Auswirkungen auf Obertagequellen ergeben können.<br />
Zur Begutachtung gehört somit die Überprüfung bzw. Plausibilitätskontrolle sämtlicher geologisch-hydrogeologischen<br />
Voruntersuchungen und die Erfahrungen und Messungen in den inzwischen aufgefahrenen Tunnelabschnitten.<br />
Zu den Fachgebieten Hydrologie und Wasserbau gibt sich eine Berührungsfläche im Falle einer Veränderung der<br />
Wasserführungen dann, wenn ein wesentlicher Teil der oberirdischen Wasserfracht von unterirdischen Einzugsgebieten<br />
gespeist wird. Ebenso gehören auch Ausleitungen von Tunnelwässern (natürlich nur nach Vorbehandlung) in die<br />
Vorfluter zum Themenbereich. Verbindungen zu den Fachgebieten Limnologie und auch zu Landwirtschaft (Bewässerungen)<br />
könnten sich ergeben, wenn wesentliche Teilmengen von Oberflächenwässern quantitativ beeinflusst<br />
würden.<br />
Lärmschutz<br />
Das Fachgebiet Lärmschutz betrachtet die Auswirkungen des vorliegenden Projektvorhabens in Form von Lärmimmissionen,<br />
die diesbezüglich geltenden Grenzwerte und Vorschriften sowie die zum Schutze der Anrainer geplanten<br />
Lärmschutzmaßnahmen. Hierbei wird ausschließlich der direkt von der Schallquelle als Luftschall übertragene Lärm<br />
behandelt. Sekundärschall, also jener Luftschall, der durch die von der ursprünglichen Einwirkungsstelle übertragenen<br />
Schwingungen an weiter entfernten Stellen, etwa in Gebäuden, erzeugt wird, wird im Fachbereich „Erschütterungs-<br />
und Sekundärschallschutz“ betrachtet und ist nicht Gegenstand dieses Fachgebietes.<br />
Die Lärmimmissionen werden sowohl für die Bau- wie auch die Betriebsphase primär durch norm- und richtliniengerechte<br />
Schallimmissionsberechnungen ermittelt. Diese basieren auf Informationen über Verkehrszahlen, Art der verkehrenden<br />
Fahrzeuge, Planung der Bautätigkeiten und verwendete Geräte sowie der diesen zugeordneten Schallleistungen.<br />
Aus diesen Angaben lassen sich zusammen mit Daten zur Geländegeometrie- und Beschaffenheit die<br />
Lärmbelastungen in Form von Schallimmissionskarten und punktuellen Immissionswerten ermitteln. Durch Vergleich<br />
mit Grenzwerten und Vorbelastung kann die Belastungsintensität und die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen<br />
ermittelt werden. Aufgrund der teilweise unterirdisch verlaufenden Schienenstrecke sind im Betrieb neben den Freiluftstrecken<br />
vor allem die Bereiche der Tunnelportale wesentliche Luftschallemissionsquellen. In der Bauphase erzeugen<br />
zusätzlich auch oberirdisch eingerichtete Baustellen und Deponien sowie der zugehörige Zulieferverkehr<br />
Lärmimmissionen.<br />
Auch die Lärmbelastung am Arbeitsplatz während Bau und Betrieb des Projektes werden anhand der Sicherheitsund<br />
Gesundheitsschutzdokumente betrachtet.<br />
§31A GUTACHTEN - 23 -