01.03.2014 Aufrufe

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Falls die Grenzwerte unterschritten, der Planungswert Lr,PW (Minimum aus Lr,FW und Lr,o) aber nur um weniger<br />

als 5 dB unterschritten wird, ist eine weitere schalltechnische und lärmmedizinische Beurteilung notwendig<br />

- Bei Unterschreitung des Planungswertes Lr,PW um mindestens 5 dB sind keine weiteren Maßnahmen notwendig<br />

Richtlinien und Vorgaben für die lärmmedizinische Beurteilung sind im Technischen Bericht Lärm D0477-00101,<br />

Abschnitt 3.2.5.6 angegeben. Die detaillierten Beurteilungsmethoden für die Phasen Z0 beziehungsweise Z11,Z12<br />

und Z21,Z22 sind im Technischen Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitte 4.1 und 5.1 angegeben.<br />

Zur Lärmreduktion können beispielsweise folgende Maßnahmen gesetzt werden:<br />

- Errichtung von Lärmschutzwänden und –wällen<br />

- Absorbierende Verkleidung von Wänden und Mauern<br />

- Lärmschutzfenster<br />

- Verwendung lärmarmer Maschinen und Bauverfahren<br />

- Abschirmung oder Einhausung von Maschinen sowie geeignete Platzierung<br />

- Beschränkung der Betriebszeiten<br />

- Bewilligungspflicht für besonders lärmintensive Tätigkeiten und Nacht- und Wochenendarbeiten<br />

Weiters ist eine Lärmüberwachung zur Beweissicherung und begleitenden Kontrolle gemäß Technischer Bericht<br />

Lärm D0477-00101, Abschnitt 7, durchzuführen.<br />

Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Das Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit, insbesondere im Hinblick auf die Siedlungsplanung, wird im<br />

Technischen Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 3.3 beschrieben. Es wurde folgende Vorgangsweise gewählt:<br />

1. Schritt: Beurteilung der Beeinflussungssensibilität der Ist-Situation<br />

2. Schritt: Beurteilung der Wirkungsintensität des Vorhabens<br />

3. Schritt: Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens<br />

4. Schritt: Festlegung der Schutz und Ausgleichsmaßnahmen<br />

5. Schritt: Beurteilung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

6. Schritt: Ermittlung der Restbelastung<br />

Dieses Konzept ist für die Erarbeitung der UVE erforderlich. Die für die Schritte 1, 2 und 5 erforderlichen Parameter<br />

sind jedoch auch für die Beurteilung nach § 31a von größter Bedeutung.<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen für den Arbeitnehmerschutz wird entsprechend folgender Dokumente<br />

vorgenommen (siehe auch Technischer Bericht Lärm D0477-00101 Abschnitt 3.2.5.7):<br />

- „Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauabeiterschutzverordnung und der Verordnung<br />

über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz“<br />

- ÖAL Richtlinie 3 Blatt 2 „Schalltechnische Grundlagen für die Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz“<br />

- ArbeitnehmerInnensschutzgesetz (AschG), BGBl. I Nr. 450/1994, idgF 13/2007<br />

Die Projektunterlagen dazu bleiben im Vergleich zum Einreichprojekt 2008 unverändert:<br />

§31A GUTACHTEN - 82 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!