EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
- Falls die Grenzwerte unterschritten, der Planungswert Lr,PW (Minimum aus Lr,FW und Lr,o) aber nur um weniger<br />
als 5 dB unterschritten wird, ist eine weitere schalltechnische und lärmmedizinische Beurteilung notwendig<br />
- Bei Unterschreitung des Planungswertes Lr,PW um mindestens 5 dB sind keine weiteren Maßnahmen notwendig<br />
Richtlinien und Vorgaben für die lärmmedizinische Beurteilung sind im Technischen Bericht Lärm D0477-00101,<br />
Abschnitt 3.2.5.6 angegeben. Die detaillierten Beurteilungsmethoden für die Phasen Z0 beziehungsweise Z11,Z12<br />
und Z21,Z22 sind im Technischen Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitte 4.1 und 5.1 angegeben.<br />
Zur Lärmreduktion können beispielsweise folgende Maßnahmen gesetzt werden:<br />
- Errichtung von Lärmschutzwänden und –wällen<br />
- Absorbierende Verkleidung von Wänden und Mauern<br />
- Lärmschutzfenster<br />
- Verwendung lärmarmer Maschinen und Bauverfahren<br />
- Abschirmung oder Einhausung von Maschinen sowie geeignete Platzierung<br />
- Beschränkung der Betriebszeiten<br />
- Bewilligungspflicht für besonders lärmintensive Tätigkeiten und Nacht- und Wochenendarbeiten<br />
Weiters ist eine Lärmüberwachung zur Beweissicherung und begleitenden Kontrolle gemäß Technischer Bericht<br />
Lärm D0477-00101, Abschnitt 7, durchzuführen.<br />
Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />
Das Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit, insbesondere im Hinblick auf die Siedlungsplanung, wird im<br />
Technischen Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 3.3 beschrieben. Es wurde folgende Vorgangsweise gewählt:<br />
1. Schritt: Beurteilung der Beeinflussungssensibilität der Ist-Situation<br />
2. Schritt: Beurteilung der Wirkungsintensität des Vorhabens<br />
3. Schritt: Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens<br />
4. Schritt: Festlegung der Schutz und Ausgleichsmaßnahmen<br />
5. Schritt: Beurteilung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
6. Schritt: Ermittlung der Restbelastung<br />
Dieses Konzept ist für die Erarbeitung der UVE erforderlich. Die für die Schritte 1, 2 und 5 erforderlichen Parameter<br />
sind jedoch auch für die Beurteilung nach § 31a von größter Bedeutung.<br />
Arbeitnehmerschutz<br />
Die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen für den Arbeitnehmerschutz wird entsprechend folgender Dokumente<br />
vorgenommen (siehe auch Technischer Bericht Lärm D0477-00101 Abschnitt 3.2.5.7):<br />
- „Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauabeiterschutzverordnung und der Verordnung<br />
über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz“<br />
- ÖAL Richtlinie 3 Blatt 2 „Schalltechnische Grundlagen für die Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz“<br />
- ArbeitnehmerInnensschutzgesetz (AschG), BGBl. I Nr. 450/1994, idgF 13/2007<br />
Die Projektunterlagen dazu bleiben im Vergleich zum Einreichprojekt 2008 unverändert:<br />
§31A GUTACHTEN - 82 -