EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
sondern auch die, die unter den Oberbegriff "sonstige Anlagen" wie z.B. Systeme der Telekommunikation und Überwachung<br />
(Gefahrenmeldeanlagen) fallen und prinzipiell genehmigungsfrei wären. Als Projekteigenschaft ist hier<br />
insbesondere zu betrachten, dass bis zur endgültigen Realisierung der technischen Ausrüstung plangemäß eine<br />
längere Zeitspanne vergehen wird. Da zu erwarten ist, dass in dieser Zeit sowohl in vorschriftenrelevanter als auch in<br />
technischer Hinsicht noch mehrere Änderungen der Normen bzw. Spezifikationen stattfinden, können aus heutiger<br />
Sicht keine detaillierten Anforderungen an die Planung der technische Ausrüstung gestellt werden, ohne in Gefahr zu<br />
laufen, dass technische Verbesserungen, Neuerungen oder Änderungen der Normen bei der Realisierung nicht beachtet<br />
werden können. Die Beurteilung erfolgte daher in Hinblick auf jene technische Tiefe, die ausreicht, um einerseits<br />
die Umsetzung der Anforderungen des Eisenbahnbetriebs zu garantieren und andererseits den Freiraum für<br />
technische Neuerungen und Änderungen zuzulassen.<br />
Der Stand der Technik wurde im Sinne des §9b des Eisenbahngesetzes 1957 in der Fassung BGBl. I Nr. 40/2013<br />
überprüft. Die Basis dieser Überprüfung bildeten aktuelle Vorschriften und Normen aber auch die Erkenntnisse aus<br />
ähnlichen Projekten und der Vergleich zu bereits erprobten Systemen.<br />
Zur Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes wurde die AVO Verkehr in Verbindung mit dem von der Versicherungsanstalt<br />
für Eisenbahnen und Bergbau in Kooperation mit dem Verkehrsarbeitsinspektorat erarbeitete Schwerpunktkonzept<br />
Eisenbahnanlagen R10 herangezogen. Im speziellen wurde auf das Modul 1 "Allgemeines" und das Modul 4<br />
"Sicherungstechnik" eingegangen.<br />
Betrieb und Erhaltung<br />
Die vorliegenden Einreichunterlagen einschließlich der Dokumente zum Arbeitnehmerschutz wurden aus eisenbahnbetrieblicher<br />
Sicht auf Plausibilität und die Einhaltung der nachstehend genannten Gesetze, Verordnungen und<br />
Richtlinien sowie des einschlägigen UIC-Kodex und des betrieblichen Regelwerkes der ÖBB geprüft.<br />
Weiters wurde geprüft, ob die aktuellen Vorgaben der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) (TSI<br />
„Betrieb“ und Schnittstellen zu anderen TSI) umgesetzt werden können.<br />
Die Beurteilung der TIS-Konformität obliegt ausschließlich der benannten Stelle, die Evaluierung und Bewertung der<br />
Risiken nach der gemeinsamen Sicherheitsmethode (Common Safety Method, [CSM]) war nicht Gegenstand der<br />
Begutachtung.<br />
Tunnelsicherheit<br />
Ausgewertet wurden die zur Verfügung gestellten Projektunterlagen unter Einbeziehung der maßgebenden technischen<br />
Regelwerke von EU und ÖBB für das Fachgebiet Tunnelsicherheit. Die Beurteilung basiert außerdem auf dem<br />
Fachwissen und der Erfahrung des Gutachters in Fragen der Einhaltung des Standes der Technik bezüglich Sicherheit,<br />
Brandschutz, Evakuierung von Zügen und unterirdischen Haltestellen (Selbstrettung und Fremdrettung) vorrangig<br />
während der Betriebsphase, aber auch in der Bauphase.<br />
Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />
Auf der Grundlage der verfügbaren Projektunterlagen wird unter Einbezug der maßgebenden Regelwerken und Vorschriften<br />
das Vorhaben für das Fachgebiet Aerodynamik und Lüftungstechnik im Hinblick auf den Stand der Technik<br />
und unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und Verkehrs beurteilt. Dabei werden die neu<br />
zu beurteilenden Projektanpassungen und die sich daraus ergebenden Änderungen gegenüber dem eingereichten<br />
Vorhaben, hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Gesamtsystem geprüft.<br />
Auf Grund des grenzüberschreitenden Charakters des Fachgebietes Aerodynamik und Lüftungstechnik erfolgt die<br />
Beurteilung der grundlegenden Konzepte und der Auswirkungen der Änderungsoperate gegenüber dem eingereichten<br />
Projekt für das Gesamtsystem Brenner Basistunnel.<br />
Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Simulationsergebnisse in den Bereichen Aerodynamik und Tunnelklima<br />
basiert auf Plausibilitätsprüfungen und Erfahrungswerten. Auf eine rechnerische Überprüfung wird verzichtet.<br />
§31A GUTACHTEN - 26 -