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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

sondern auch die, die unter den Oberbegriff "sonstige Anlagen" wie z.B. Systeme der Telekommunikation und Überwachung<br />

(Gefahrenmeldeanlagen) fallen und prinzipiell genehmigungsfrei wären. Als Projekteigenschaft ist hier<br />

insbesondere zu betrachten, dass bis zur endgültigen Realisierung der technischen Ausrüstung plangemäß eine<br />

längere Zeitspanne vergehen wird. Da zu erwarten ist, dass in dieser Zeit sowohl in vorschriftenrelevanter als auch in<br />

technischer Hinsicht noch mehrere Änderungen der Normen bzw. Spezifikationen stattfinden, können aus heutiger<br />

Sicht keine detaillierten Anforderungen an die Planung der technische Ausrüstung gestellt werden, ohne in Gefahr zu<br />

laufen, dass technische Verbesserungen, Neuerungen oder Änderungen der Normen bei der Realisierung nicht beachtet<br />

werden können. Die Beurteilung erfolgte daher in Hinblick auf jene technische Tiefe, die ausreicht, um einerseits<br />

die Umsetzung der Anforderungen des Eisenbahnbetriebs zu garantieren und andererseits den Freiraum für<br />

technische Neuerungen und Änderungen zuzulassen.<br />

Der Stand der Technik wurde im Sinne des §9b des Eisenbahngesetzes 1957 in der Fassung BGBl. I Nr. 40/2013<br />

überprüft. Die Basis dieser Überprüfung bildeten aktuelle Vorschriften und Normen aber auch die Erkenntnisse aus<br />

ähnlichen Projekten und der Vergleich zu bereits erprobten Systemen.<br />

Zur Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes wurde die AVO Verkehr in Verbindung mit dem von der Versicherungsanstalt<br />

für Eisenbahnen und Bergbau in Kooperation mit dem Verkehrsarbeitsinspektorat erarbeitete Schwerpunktkonzept<br />

Eisenbahnanlagen R10 herangezogen. Im speziellen wurde auf das Modul 1 "Allgemeines" und das Modul 4<br />

"Sicherungstechnik" eingegangen.<br />

Betrieb und Erhaltung<br />

Die vorliegenden Einreichunterlagen einschließlich der Dokumente zum Arbeitnehmerschutz wurden aus eisenbahnbetrieblicher<br />

Sicht auf Plausibilität und die Einhaltung der nachstehend genannten Gesetze, Verordnungen und<br />

Richtlinien sowie des einschlägigen UIC-Kodex und des betrieblichen Regelwerkes der ÖBB geprüft.<br />

Weiters wurde geprüft, ob die aktuellen Vorgaben der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) (TSI<br />

„Betrieb“ und Schnittstellen zu anderen TSI) umgesetzt werden können.<br />

Die Beurteilung der TIS-Konformität obliegt ausschließlich der benannten Stelle, die Evaluierung und Bewertung der<br />

Risiken nach der gemeinsamen Sicherheitsmethode (Common Safety Method, [CSM]) war nicht Gegenstand der<br />

Begutachtung.<br />

Tunnelsicherheit<br />

Ausgewertet wurden die zur Verfügung gestellten Projektunterlagen unter Einbeziehung der maßgebenden technischen<br />

Regelwerke von EU und ÖBB für das Fachgebiet Tunnelsicherheit. Die Beurteilung basiert außerdem auf dem<br />

Fachwissen und der Erfahrung des Gutachters in Fragen der Einhaltung des Standes der Technik bezüglich Sicherheit,<br />

Brandschutz, Evakuierung von Zügen und unterirdischen Haltestellen (Selbstrettung und Fremdrettung) vorrangig<br />

während der Betriebsphase, aber auch in der Bauphase.<br />

Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

Auf der Grundlage der verfügbaren Projektunterlagen wird unter Einbezug der maßgebenden Regelwerken und Vorschriften<br />

das Vorhaben für das Fachgebiet Aerodynamik und Lüftungstechnik im Hinblick auf den Stand der Technik<br />

und unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und Verkehrs beurteilt. Dabei werden die neu<br />

zu beurteilenden Projektanpassungen und die sich daraus ergebenden Änderungen gegenüber dem eingereichten<br />

Vorhaben, hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Gesamtsystem geprüft.<br />

Auf Grund des grenzüberschreitenden Charakters des Fachgebietes Aerodynamik und Lüftungstechnik erfolgt die<br />

Beurteilung der grundlegenden Konzepte und der Auswirkungen der Änderungsoperate gegenüber dem eingereichten<br />

Projekt für das Gesamtsystem Brenner Basistunnel.<br />

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Simulationsergebnisse in den Bereichen Aerodynamik und Tunnelklima<br />

basiert auf Plausibilitätsprüfungen und Erfahrungswerten. Auf eine rechnerische Überprüfung wird verzichtet.<br />

§31A GUTACHTEN - 26 -

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