EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Ausbreitungsweg, Maßnahmen am Gebäude, Vorgehen zur Festlegung von Maßnahmen. Absatz 4.3.1.2. Methodik<br />
Bauphase).<br />
Die Beweissicherung und begleitende Kontrolle für die Betriebsphase wird im Technischen Bericht Erschütterungen<br />
und sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.4.1 beschrieben. Prinzipiell ist in der Betriebsphase keine Beweissicherung<br />
vorgesehen. Die Prognoseschärfe der erstellten Erschütterungsprognosen wird jedoch in einem mehrstufigen<br />
Verfahren während des Baus überprüft. Nach Fertigstellung des Unterbauplanums bzw. des Tunnelbauwerks im<br />
Rohbau sind in den Teiluntersuchungsräumen, in denen Ausgleichsmaßnahmen wie Masse-Feder-Systeme erforderlich<br />
sind, vor Einbau von Fahrweg und Erschütterungsschutz Kontrollmessungen durchzuführen. Solche Kontrollmessungen<br />
erfolgen mit mechanischer Anregung auf dem erstellten Planum, vorzugsweise mit schweren Schwingungserregern,<br />
die so ausgerüstet sind, dass auch Admittanzmessungen durchgeführt werden können. Messungen<br />
nach der „Zug- Simulations- Methode“ werden dann durchgeführt, wenn dies zum Zeitpunkt der Planung der Kontrollmessungen<br />
sinnvoll erscheint. Diese Messungen ermöglichen eine letzte Überprüfung des erforderlichen Erschütterungsschutzes<br />
sowie eine Feinabstimmung desselben. Siehe dazu auch die Ausführungen im Bericht D0118-<br />
00286 „In situ Erschütterungsmessungen – Messkonzept“.<br />
Etwa sechs Monate nach Inbetriebnahme der Strecke werden in ausgewählten Gebäuden Kontrollmessungen der<br />
Immissionswerte erfolgen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Die Frist von sechs Monaten dient dazu,<br />
die Messung bei bereits eingefahrenem Fahrweg durchzuführen.<br />
Die endgültige Festlegung der Maßnahmen, die Beweissicherung und die Kontrolle erfolgen im Einklang mit RVE<br />
04.02.01, RVE 04.02.02 und RVE 04.02.03.<br />
Klima und Luft<br />
Eine wesentliche Grundlage für das Gutachten stellen die Ergebnisse der UVE für das gegenständliche Änderungsoperat<br />
dar. Die im Projekt enthaltenen Maßnahmen zur Staubminderung sind auch für die Einreichung des<br />
Bauvorhabens nach §31 EisbG 1957 idgF bindend. Dies gilt auch für die Maßnahmen, welche aus dem Genehmigungsverfahren<br />
nach §36 EisbG aF hervorgingen.<br />
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) und zugehörigen<br />
Maßnahmenverordnungen, wurde eine Vorauswahl der zu behandelnden Luftschadstoffe getroffen. Anhand der<br />
Ergebnisse der Einreichunterlagen für die UVP und den vorliegenden Details zur Bauplanung wurden dann die relevanten<br />
Luftschadstoffe definiert.<br />
Das Untersuchungsgebiet wurde entsprechend des möglichen Einflussbereichs der projektspezifischen Immissionen<br />
eingegrenzt.<br />
Dann wurde anhand der Daten für die Transportbelastung und der schadstoffemittierenden Vorgänge während der<br />
Bauzeit der Schadstoffausstoß an den einzelnen Baustellen berechnet. Emissionsmindernde Maßnahmen wurden,<br />
soweit dies formtechnisch möglich war, berücksichtigt. Dabei wurde die einschlägige und aktuelle Literatur verwendet.<br />
Für die meteorologischen Grundlagen der Ausbreitungsrechnung wurden die Messreihen der örtlich relevanten Immissionsmessungen<br />
(Innsbruck-Frauenanger und Innsbruck-Sillhöfe) herangezogen, und die Daten für ein Computermodell<br />
zur Verwendung aufbereitet. Windrichtungs- und Calmenverteilungen sind in der UVE, Fachbereich Luftschadstoffe<br />
– Immissionsbelastung, darstellt.<br />
Für die Berechnung der Schadstoffausbreitung selbst wurden die computergestützten Modelle „LASAT“ Version 3.0<br />
(Janicke 2007)“ verwendet. LASAT (Lagrange Simulation von Aerosol – Transport) ist ein Lagrange’sches Partikelmodell,<br />
kombiniert mit einem massenerhaltenden, diagnostischen Windfeldmodell. Die Konzentration der Schadstoffe<br />
wurde für verschiedene Anrainer in der Baustellenumgebung berechnet. Weiters erfolgte eine grafische Darstellung<br />
der Schadstoffe.<br />
§31A GUTACHTEN - 32 -