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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Ausbreitungsweg, Maßnahmen am Gebäude, Vorgehen zur Festlegung von Maßnahmen. Absatz 4.3.1.2. Methodik<br />

Bauphase).<br />

Die Beweissicherung und begleitende Kontrolle für die Betriebsphase wird im Technischen Bericht Erschütterungen<br />

und sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.4.1 beschrieben. Prinzipiell ist in der Betriebsphase keine Beweissicherung<br />

vorgesehen. Die Prognoseschärfe der erstellten Erschütterungsprognosen wird jedoch in einem mehrstufigen<br />

Verfahren während des Baus überprüft. Nach Fertigstellung des Unterbauplanums bzw. des Tunnelbauwerks im<br />

Rohbau sind in den Teiluntersuchungsräumen, in denen Ausgleichsmaßnahmen wie Masse-Feder-Systeme erforderlich<br />

sind, vor Einbau von Fahrweg und Erschütterungsschutz Kontrollmessungen durchzuführen. Solche Kontrollmessungen<br />

erfolgen mit mechanischer Anregung auf dem erstellten Planum, vorzugsweise mit schweren Schwingungserregern,<br />

die so ausgerüstet sind, dass auch Admittanzmessungen durchgeführt werden können. Messungen<br />

nach der „Zug- Simulations- Methode“ werden dann durchgeführt, wenn dies zum Zeitpunkt der Planung der Kontrollmessungen<br />

sinnvoll erscheint. Diese Messungen ermöglichen eine letzte Überprüfung des erforderlichen Erschütterungsschutzes<br />

sowie eine Feinabstimmung desselben. Siehe dazu auch die Ausführungen im Bericht D0118-<br />

00286 „In situ Erschütterungsmessungen – Messkonzept“.<br />

Etwa sechs Monate nach Inbetriebnahme der Strecke werden in ausgewählten Gebäuden Kontrollmessungen der<br />

Immissionswerte erfolgen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Die Frist von sechs Monaten dient dazu,<br />

die Messung bei bereits eingefahrenem Fahrweg durchzuführen.<br />

Die endgültige Festlegung der Maßnahmen, die Beweissicherung und die Kontrolle erfolgen im Einklang mit RVE<br />

04.02.01, RVE 04.02.02 und RVE 04.02.03.<br />

Klima und Luft<br />

Eine wesentliche Grundlage für das Gutachten stellen die Ergebnisse der UVE für das gegenständliche Änderungsoperat<br />

dar. Die im Projekt enthaltenen Maßnahmen zur Staubminderung sind auch für die Einreichung des<br />

Bauvorhabens nach §31 EisbG 1957 idgF bindend. Dies gilt auch für die Maßnahmen, welche aus dem Genehmigungsverfahren<br />

nach §36 EisbG aF hervorgingen.<br />

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) und zugehörigen<br />

Maßnahmenverordnungen, wurde eine Vorauswahl der zu behandelnden Luftschadstoffe getroffen. Anhand der<br />

Ergebnisse der Einreichunterlagen für die UVP und den vorliegenden Details zur Bauplanung wurden dann die relevanten<br />

Luftschadstoffe definiert.<br />

Das Untersuchungsgebiet wurde entsprechend des möglichen Einflussbereichs der projektspezifischen Immissionen<br />

eingegrenzt.<br />

Dann wurde anhand der Daten für die Transportbelastung und der schadstoffemittierenden Vorgänge während der<br />

Bauzeit der Schadstoffausstoß an den einzelnen Baustellen berechnet. Emissionsmindernde Maßnahmen wurden,<br />

soweit dies formtechnisch möglich war, berücksichtigt. Dabei wurde die einschlägige und aktuelle Literatur verwendet.<br />

Für die meteorologischen Grundlagen der Ausbreitungsrechnung wurden die Messreihen der örtlich relevanten Immissionsmessungen<br />

(Innsbruck-Frauenanger und Innsbruck-Sillhöfe) herangezogen, und die Daten für ein Computermodell<br />

zur Verwendung aufbereitet. Windrichtungs- und Calmenverteilungen sind in der UVE, Fachbereich Luftschadstoffe<br />

– Immissionsbelastung, darstellt.<br />

Für die Berechnung der Schadstoffausbreitung selbst wurden die computergestützten Modelle „LASAT“ Version 3.0<br />

(Janicke 2007)“ verwendet. LASAT (Lagrange Simulation von Aerosol – Transport) ist ein Lagrange’sches Partikelmodell,<br />

kombiniert mit einem massenerhaltenden, diagnostischen Windfeldmodell. Die Konzentration der Schadstoffe<br />

wurde für verschiedene Anrainer in der Baustellenumgebung berechnet. Weiters erfolgte eine grafische Darstellung<br />

der Schadstoffe.<br />

§31A GUTACHTEN - 32 -

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