EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Es wird daher davon ausgegangen, dass die Fortschreibung dieser Erstevaluierungen zum gegebenen Zeitpunkt<br />
laufend erfolgt und in Abstimmung mit den zuständigen Präventivdiensten dem Eisenbahnunternehmen entsprechend<br />
angepasst wird.<br />
Auf die Notwendigkeit der Präzisierung und den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />
auf Basis des tatsächlich ausgeführten Projekts zur Betriebsbewilligung gemäß dem § 6 der AVO Verkehr<br />
wird ausdrücklich verwiesen, da im Rahmen des künftigen Betriebsbewilligungsverfahrens gemäß der AVO Verkehr<br />
die entsprechenden letztgültigen Unterlagen gegebenenfalls vorzulegen und jedenfalls zu prüfen sind.<br />
3.2.2.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />
Für das Fachgebiet Elektrotechnik ergeben sich keine Maßnahmen aus den Auflagen des Bescheids vom 14. April<br />
2009.<br />
3.2.3 SICHERUNGSTECHNIK<br />
3.2.3.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />
Der Stand der Technik entsprechend der Definition des §9b EisbG 57 idgF ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen,<br />
Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist.<br />
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder<br />
Betriebsweisen heranzuziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die nach der vorgesehenen<br />
Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden<br />
Interessen zu berücksichtigen.<br />
Vergleichbare Projekte sind derzeit in Planung, Bau bzw. auch in Betrieb. Als eine vergleichbare Lösung kann z.B.<br />
der Lötschberg Basistunnel angesehen werden, für den es seit seiner Eröffnung im Juni 2007 mehrere Publikationen<br />
über den Bau, die Inbetriebsetzung und die ersten Betriebserfahrungen gibt. Im Fachgebiet der Sicherungstechnik<br />
kann der Nachweis des Standes der Technik durch den Hinweis auf den Entwicklungsstand, die nationale und europäische<br />
Normung (insbesondere die CENELEC-Normen der Reihe EN5012x), und die erprobte Funktionstüchtigkeit<br />
von Teilkomponenten (z.B. ESTW) erbracht werden.<br />
Die der Änderung in Bezug auf das Fachgebiet Sicherungstechnik zu Grunde liegenden Unterlagen sind übergeben<br />
worden und wurden vom Gutachter überprüft. Es konnte festgestellt werden, dass die relevanten Informationen zu<br />
dem vorliegenden Projekt zu diesem Zeitpunkt ausreichend, korrekt und bis auf redaktionelle Ungenauigkeiten widerspruchsfrei<br />
dargestellt werden.<br />
Der Bauentwurf berücksichtigt die relevanten Gesetze und Verordnungen sowie Normen und Richtlinien aus Abschnitt<br />
2.6.3 für das Fachgebiet Sicherungstechnik. Die Beurteilung erfolgte entsprechend dem zu diesem Zeitpunkt<br />
des Projektes notwendigen Detaillierungsgrad.<br />
- Die noch nicht im Letztstand vorliegendenTabellen (Weichen, Signale, Zugstrassen) können als zu diesem Zeitpunkt<br />
des Projektes als noch nicht notwendig erachtet werden. Vom sicherungstechnischen Standpunkt kann<br />
festgestellt werden, dass der vorgelegte Bauentwurf zur Ausführung geeignet ist und<br />
- dem Stand der Technik,<br />
- der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn,<br />
- des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und<br />
- des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />
entspricht.<br />
§31A GUTACHTEN - 101 -