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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Es wird daher davon ausgegangen, dass die Fortschreibung dieser Erstevaluierungen zum gegebenen Zeitpunkt<br />

laufend erfolgt und in Abstimmung mit den zuständigen Präventivdiensten dem Eisenbahnunternehmen entsprechend<br />

angepasst wird.<br />

Auf die Notwendigkeit der Präzisierung und den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

auf Basis des tatsächlich ausgeführten Projekts zur Betriebsbewilligung gemäß dem § 6 der AVO Verkehr<br />

wird ausdrücklich verwiesen, da im Rahmen des künftigen Betriebsbewilligungsverfahrens gemäß der AVO Verkehr<br />

die entsprechenden letztgültigen Unterlagen gegebenenfalls vorzulegen und jedenfalls zu prüfen sind.<br />

3.2.2.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Für das Fachgebiet Elektrotechnik ergeben sich keine Maßnahmen aus den Auflagen des Bescheids vom 14. April<br />

2009.<br />

3.2.3 SICHERUNGSTECHNIK<br />

3.2.3.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik entsprechend der Definition des §9b EisbG 57 idgF ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen,<br />

Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist.<br />

Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder<br />

Betriebsweisen heranzuziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die nach der vorgesehenen<br />

Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden<br />

Interessen zu berücksichtigen.<br />

Vergleichbare Projekte sind derzeit in Planung, Bau bzw. auch in Betrieb. Als eine vergleichbare Lösung kann z.B.<br />

der Lötschberg Basistunnel angesehen werden, für den es seit seiner Eröffnung im Juni 2007 mehrere Publikationen<br />

über den Bau, die Inbetriebsetzung und die ersten Betriebserfahrungen gibt. Im Fachgebiet der Sicherungstechnik<br />

kann der Nachweis des Standes der Technik durch den Hinweis auf den Entwicklungsstand, die nationale und europäische<br />

Normung (insbesondere die CENELEC-Normen der Reihe EN5012x), und die erprobte Funktionstüchtigkeit<br />

von Teilkomponenten (z.B. ESTW) erbracht werden.<br />

Die der Änderung in Bezug auf das Fachgebiet Sicherungstechnik zu Grunde liegenden Unterlagen sind übergeben<br />

worden und wurden vom Gutachter überprüft. Es konnte festgestellt werden, dass die relevanten Informationen zu<br />

dem vorliegenden Projekt zu diesem Zeitpunkt ausreichend, korrekt und bis auf redaktionelle Ungenauigkeiten widerspruchsfrei<br />

dargestellt werden.<br />

Der Bauentwurf berücksichtigt die relevanten Gesetze und Verordnungen sowie Normen und Richtlinien aus Abschnitt<br />

2.6.3 für das Fachgebiet Sicherungstechnik. Die Beurteilung erfolgte entsprechend dem zu diesem Zeitpunkt<br />

des Projektes notwendigen Detaillierungsgrad.<br />

- Die noch nicht im Letztstand vorliegendenTabellen (Weichen, Signale, Zugstrassen) können als zu diesem Zeitpunkt<br />

des Projektes als noch nicht notwendig erachtet werden. Vom sicherungstechnischen Standpunkt kann<br />

festgestellt werden, dass der vorgelegte Bauentwurf zur Ausführung geeignet ist und<br />

- dem Stand der Technik,<br />

- der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn,<br />

- des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und<br />

- des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

entspricht.<br />

§31A GUTACHTEN - 101 -

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