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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

4.2.15 Gesamtsteifigkeit des Gleises (6.2.6.3) [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Strecken der Kategorien I, II und III<br />

Die Anforderungen an die Steifigkeit des Gleises als komplettes System<br />

sind ein offener Punkt. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen<br />

Steifigkeit von Schienenbefestigungen sind in 5.3.2 aufgeführt.<br />

Bewertung der Gleissteifigkeit: Die Anforderungen für die Steifigkeit des<br />

Gleises sind ein offener Punkt, daher ist keine Bewertung durch eine<br />

benannte Stelle erforderlich.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Vergleich der Festlegungen der Gesamtsteifigkeit des Gleises im<br />

Technischen Bericht mit den Anforderungen laut ÖBB B50-1<br />

Oberbau formen (Kapitel 4.2, 4.4, 4.5, 4.6, 4.7).<br />

Hinweise:<br />

Mit Erfüllung des Punktes Gleislagestabilität (4.2.13) ist dieser<br />

Punkt ebenfalls erfüllt.<br />

Einreichprojekt 2008<br />

D0118-02141-V10,<br />

Es werden für die Schienen, Schwellen und Schwellenbefestigung<br />

Komponenten mit Konformitätserklärungen eingesetzt. Als Schiene<br />

kommt die Form 60E1 auf Spannbetonschwellen mit einer mindestens<br />

55 cm starken Schotterbettung bzw. eine Feste Fahrbahn zur<br />

Anwendung.<br />

4.2.17 Einwirkungen von Seitenwind [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Beim Entwurf interoperabler Fahrzeuge wird für ein gewisses Maß von<br />

Seitenwindstabilität gesorgt, die in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsys<br />

tems durch einen Referenzsatz charakteristischer<br />

Windkurven definiert wird.<br />

Eine Strecke ist im Hinblick auf den Seitenwind in teroperabel, wenn die<br />

Seitenwindsicherheit für einen auf dieser Strecke fahrenden interoperablen<br />

Zug unter den kritischsten Betriebsbedingungen gewährleistet ist.<br />

Die einzuhaltende Zielvorgabe für die Seitenwindsi cherheit und die<br />

Regeln für den Nachweis der Konfor mität müssen nationalen Normen<br />

entsprechen. Bei den Regeln für den Nachweis der Konformität sind die<br />

charakteristischen Windkurven zu berücksichtigen, die in der TSI Fahrzeuge<br />

des Hochgeschwindigkeitsbahn systems definiert sind.<br />

Wenn die Einhaltung des Sicherheitsziels ohne Schutzmaßnahmen<br />

entweder wegen der geografi schen Bedingungen oder aufgrund anderer<br />

spezifischer Merkmale der Strecke nicht nachgewiesen werden kann,<br />

muss der Infrastrukturbetreiber die Seitenwindsi cherheit durch die<br />

erforderlichen Maßnahmen gewähr leisten, beispielsweise<br />

indem er die Fahrgeschwindigkeit bei Sturmgefahr, gegebenenfalls<br />

vorübergehend, stellenweise verringert,<br />

indem er Vorrichtungen anbringt, die das betreffende Gleis vor den<br />

Wirkungen des Seitenwinds schützen,<br />

oder durch andere geeignete Mittel. Anschließend muss nachgewiesen<br />

werden, dass durch die Maßnah men das Sicherheitsziel erreicht wird.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob die einzuhaltende Zielvorgabe für die Seitenwindsicherheit<br />

und die Regeln für den Nachweis der Konformität nationalen<br />

Normen (ÖNORM EN 14067-4 und -6, ÖNORM EN 1991-1-<br />

4) entsprechen. Dabei sind die charakteristischen Windkurven zu<br />

berücksichtigen, die in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />

definiert sind.<br />

Ein bestimmendes Element ist die zulässige Seitenwindgeschwindigkeit<br />

der Oberleitung bei der ein uneingeschränkter elektrischer<br />

Betrieb möglich ist. Die bei den ÖBB zertifizierten Oberleitungstypen<br />

sind für Seiten windgeschwindigkeiten bis 26 m/s (94 km/h)<br />

sowie bis 33 m/s (120 km/h), je nach Oberlei tungstyp, zugelassen.<br />

Bei Oberleitungstypen mit Befahrungsgeschwindigkeiten über<br />

80 km/h bis 250 km/h ist eine Seitenwindge schwindigkeit von 33<br />

m/s zu Grunde zu legen.<br />

Abgrenzung:<br />

keine Nachrechnung<br />

Hinweise:<br />

Bei Überschreiten dieser Windgeschwindig keiten sind vom Infrastrukturbetreiber<br />

Maß nahmen zu setzen. Diese sind im Techni<br />

schen Bericht anzuführen.<br />

04 Streckenplanung<br />

042 Anbindung Bahnhof<br />

Innsbruck<br />

D0469-02000-V20, -<br />

02001-V21, -02002-V21,<br />

-02003-V20, -02004-<br />

V20, -02005-V20, -<br />

02006-V20, -02007-V20,<br />

Der überprüfte Entwurf betrifft einen Basistunnel der daher keinen<br />

Seitenwinden ausgesetzt ist. Bei den Ausfahrten sind verschiedene<br />

Schallschutzbarrieren vorgesehen, deren Größe auch die Einwirkungen<br />

des Seitenwinds begrenzen. Wo solche Barrieren nicht<br />

vollständig vorhanden sind (zwischen dem Nordportal und dem Bf<br />

Innsbruck) ist die Zuggeschwindigkeit in jedem Fall begrenzt (siehe<br />

Dokumente). Entlang der Strecke sind außerdem keine Bahnübergänge<br />

vorhanden.<br />

4.2.18 Elektrische Kenndaten [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

4.2.18.a Schutz vor Stromschlag [non-EG]<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die Anforderungen zum Schutz vor Stromschlag sind in der TSI Energie<br />

des Hochgeschwindigkeitsbahnsys tems aufgeführt.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob im technischen Bericht die EN 50119 und EN<br />

50122-1 als Planungsgrundlage angeführt ist.<br />

Schnittstellen:<br />

Wenn Prüfung des Teilsystems Energie erfolgt, kann auf die<br />

Prüfung im dortigen Punkt 4.7.3 verwiesen werden.<br />

(2013-05-14) erfüllt<br />

Die Prüfung der TSI Energie für den gegen ständlichen Abschnitt<br />

wird von der benannten Stelle gesondert durchgeführt.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 7 von 13

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