EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />
Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />
Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />
ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />
Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />
Dokumente des Antragstellers<br />
PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />
Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />
4.2.15 Gesamtsteifigkeit des Gleises (6.2.6.3) [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />
Anforderungen TSI INF HS:<br />
Strecken der Kategorien I, II und III<br />
Die Anforderungen an die Steifigkeit des Gleises als komplettes System<br />
sind ein offener Punkt. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen<br />
Steifigkeit von Schienenbefestigungen sind in 5.3.2 aufgeführt.<br />
Bewertung der Gleissteifigkeit: Die Anforderungen für die Steifigkeit des<br />
Gleises sind ein offener Punkt, daher ist keine Bewertung durch eine<br />
benannte Stelle erforderlich.<br />
Arbeitsanweisung:<br />
Vergleich der Festlegungen der Gesamtsteifigkeit des Gleises im<br />
Technischen Bericht mit den Anforderungen laut ÖBB B50-1<br />
Oberbau formen (Kapitel 4.2, 4.4, 4.5, 4.6, 4.7).<br />
Hinweise:<br />
Mit Erfüllung des Punktes Gleislagestabilität (4.2.13) ist dieser<br />
Punkt ebenfalls erfüllt.<br />
Einreichprojekt 2008<br />
D0118-02141-V10,<br />
Es werden für die Schienen, Schwellen und Schwellenbefestigung<br />
Komponenten mit Konformitätserklärungen eingesetzt. Als Schiene<br />
kommt die Form 60E1 auf Spannbetonschwellen mit einer mindestens<br />
55 cm starken Schotterbettung bzw. eine Feste Fahrbahn zur<br />
Anwendung.<br />
4.2.17 Einwirkungen von Seitenwind [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />
Anforderungen TSI INF HS:<br />
Beim Entwurf interoperabler Fahrzeuge wird für ein gewisses Maß von<br />
Seitenwindstabilität gesorgt, die in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsys<br />
tems durch einen Referenzsatz charakteristischer<br />
Windkurven definiert wird.<br />
Eine Strecke ist im Hinblick auf den Seitenwind in teroperabel, wenn die<br />
Seitenwindsicherheit für einen auf dieser Strecke fahrenden interoperablen<br />
Zug unter den kritischsten Betriebsbedingungen gewährleistet ist.<br />
Die einzuhaltende Zielvorgabe für die Seitenwindsi cherheit und die<br />
Regeln für den Nachweis der Konfor mität müssen nationalen Normen<br />
entsprechen. Bei den Regeln für den Nachweis der Konformität sind die<br />
charakteristischen Windkurven zu berücksichtigen, die in der TSI Fahrzeuge<br />
des Hochgeschwindigkeitsbahn systems definiert sind.<br />
Wenn die Einhaltung des Sicherheitsziels ohne Schutzmaßnahmen<br />
entweder wegen der geografi schen Bedingungen oder aufgrund anderer<br />
spezifischer Merkmale der Strecke nicht nachgewiesen werden kann,<br />
muss der Infrastrukturbetreiber die Seitenwindsi cherheit durch die<br />
erforderlichen Maßnahmen gewähr leisten, beispielsweise<br />
indem er die Fahrgeschwindigkeit bei Sturmgefahr, gegebenenfalls<br />
vorübergehend, stellenweise verringert,<br />
indem er Vorrichtungen anbringt, die das betreffende Gleis vor den<br />
Wirkungen des Seitenwinds schützen,<br />
oder durch andere geeignete Mittel. Anschließend muss nachgewiesen<br />
werden, dass durch die Maßnah men das Sicherheitsziel erreicht wird.<br />
Arbeitsanweisung:<br />
Feststellung, ob die einzuhaltende Zielvorgabe für die Seitenwindsicherheit<br />
und die Regeln für den Nachweis der Konformität nationalen<br />
Normen (ÖNORM EN 14067-4 und -6, ÖNORM EN 1991-1-<br />
4) entsprechen. Dabei sind die charakteristischen Windkurven zu<br />
berücksichtigen, die in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />
definiert sind.<br />
Ein bestimmendes Element ist die zulässige Seitenwindgeschwindigkeit<br />
der Oberleitung bei der ein uneingeschränkter elektrischer<br />
Betrieb möglich ist. Die bei den ÖBB zertifizierten Oberleitungstypen<br />
sind für Seiten windgeschwindigkeiten bis 26 m/s (94 km/h)<br />
sowie bis 33 m/s (120 km/h), je nach Oberlei tungstyp, zugelassen.<br />
Bei Oberleitungstypen mit Befahrungsgeschwindigkeiten über<br />
80 km/h bis 250 km/h ist eine Seitenwindge schwindigkeit von 33<br />
m/s zu Grunde zu legen.<br />
Abgrenzung:<br />
keine Nachrechnung<br />
Hinweise:<br />
Bei Überschreiten dieser Windgeschwindig keiten sind vom Infrastrukturbetreiber<br />
Maß nahmen zu setzen. Diese sind im Techni<br />
schen Bericht anzuführen.<br />
04 Streckenplanung<br />
042 Anbindung Bahnhof<br />
Innsbruck<br />
D0469-02000-V20, -<br />
02001-V21, -02002-V21,<br />
-02003-V20, -02004-<br />
V20, -02005-V20, -<br />
02006-V20, -02007-V20,<br />
Der überprüfte Entwurf betrifft einen Basistunnel der daher keinen<br />
Seitenwinden ausgesetzt ist. Bei den Ausfahrten sind verschiedene<br />
Schallschutzbarrieren vorgesehen, deren Größe auch die Einwirkungen<br />
des Seitenwinds begrenzen. Wo solche Barrieren nicht<br />
vollständig vorhanden sind (zwischen dem Nordportal und dem Bf<br />
Innsbruck) ist die Zuggeschwindigkeit in jedem Fall begrenzt (siehe<br />
Dokumente). Entlang der Strecke sind außerdem keine Bahnübergänge<br />
vorhanden.<br />
4.2.18 Elektrische Kenndaten [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />
4.2.18.a Schutz vor Stromschlag [non-EG]<br />
Anforderungen TSI INF HS:<br />
Die Anforderungen zum Schutz vor Stromschlag sind in der TSI Energie<br />
des Hochgeschwindigkeitsbahnsys tems aufgeführt.<br />
Arbeitsanweisung:<br />
Feststellung, ob im technischen Bericht die EN 50119 und EN<br />
50122-1 als Planungsgrundlage angeführt ist.<br />
Schnittstellen:<br />
Wenn Prüfung des Teilsystems Energie erfolgt, kann auf die<br />
Prüfung im dortigen Punkt 4.7.3 verwiesen werden.<br />
(2013-05-14) erfüllt<br />
Die Prüfung der TSI Energie für den gegen ständlichen Abschnitt<br />
wird von der benannten Stelle gesondert durchgeführt.<br />
Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />
Projektnummer: P2010-004 Seite 7 von 13