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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Schadstoffberechnung und deren Vergleich mit dem Hauptprojekt haben ergeben, dass an den Beurteilungspunkten<br />

im Vergleich mit dem Hauptprojekt gleich bleibende bzw. etwas verringerte Immissionsbeiträge durch die<br />

Bauphase resultieren.<br />

Zum Thema Klima ergibt sich keine relevante Änderung zum Hauptprojekt.<br />

Beurteilung Stand der Technik Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase sind aus der Sicht der Luftreinhaltung Staubemissionen aus dem Tunnel zu beachten. Durch<br />

den Räder- und Bremsabrieb sowie durch die Oberleitung kann im Tunnel eine Kumulation von Metallpartikeln erfolgen,<br />

welche zum Teil an den Tunnelportalen in die freie Atmosphäre gelangt. Hier ist durch die Änderung der Trasse<br />

mit Verlagerung des Tunnelportals vom Bereich Klostergasse in die Sillschlucht projektbedingt eine Verringerung der<br />

Auswirkungen auf die besiedelte Umgebung zu erwarten.<br />

3.2.14.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

In Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz sind luftreinhaltetechnisch nur die Tunnelabschnitte relevant.<br />

Für die Betriebsphase zeigen die aerodynamischen Berechnungen, dass abgesehen von der ersten Phase der Inbetriebnahme<br />

nicht mit erheblichen Luftschadstoffbelastungen zu rechnen ist. Der Luftaustausch findet im Allgemeinen<br />

durch den Zugsverkehr selbst statt. Es sind darüber hinaus auch Lüftungsgeräte in Form von Strahlventilatoren vorgesehen.<br />

Im Erhaltungsfall, der abschnittsweise Abständen von einigen Tagen gegeben ist, kommen auch Verbrennungskraftmaschinen<br />

zum Einsatz. Hier sieht das Lüftungskonzept eine mechanische Be- und Entlüftung vor, welche für<br />

den Maximalfall redundant ausgelegt ist. In Hinblick auf die Tunnelatmosphäre und das Tunnelklima wird der Stand<br />

der Technik eingehalten.<br />

3.2.14.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Bezüglich der Auflagen aus früheren Verfahren ist für den Aspekt Luft und Klima keine Änderung erforderlich. Die<br />

emissionsmindernden Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik, die Messorte der Immissionsüberwachung<br />

sind nach wie vor an den neuralgischen Punkten zwischen den Emissionsbereichen und den nächstliegenden<br />

Wohnbereichen situiert.<br />

Hinsichtlich der vor Allem für die beginnende Betriebsphase vorgesehenen Metallimmissionsmessungen über eine<br />

gravimetrische Staubsammlung ergibt sich durch die Verlagerung des Haupttunnelportals ein geändertes Ausgangssituation.<br />

Da diesbezüglich im Bescheid des Hauptprojektes noch keine örtliche Festlegung erfolgte, kann der Monitoringpunkt<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

3.2.15 INTEROPERABILITÄT<br />

Oberbau<br />

Der Oberbau wird entsprechend EN 13674-1:2003 mit Schienen der Bauart 60E1 ausgeführt. Diese Schienen werden<br />

mit einer Neigung von 1:40 auf Spannbetonschwellen mit einer Spurweite von 1437 mm verlegt. Dieser Oberbau<br />

entspricht den Vorgaben der ÖBB B50-1 Oberbauformen.<br />

Folgende Weichenformen sind für den Einbau geplant: Form 60E1 EW 500-1:12, 60E1 EW 500-1:14, 60E1 EW<br />

1200-1:18.5, und 60E1 2600/1600-1:24. Für diese Weichentypen liegen gültige EG-Konformitätserklärungen vor. Es<br />

kann daher davon ausgegangen werden, dass die zum Einbau kommenden Weichen die geometrischen Merkmale<br />

aufweisen, die in der TSI definiert sind, die Prüfung kann aber erst abgeschlossen werden, wenn detailliertere Unterlagen<br />

vorliegen.<br />

§31A GUTACHTEN - 122 -

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